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Ö Vorlagen - Nr. 175 7/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Curt-Beckmann-Str. 16
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der Baugenehmigung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Curt-Beckmann-Straße 16 liegt innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles, so dass die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34
Baugesetzbuch erfolgt. Die nähere Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet.
Geplant ist der Neubau eines I-geschossigen Einfamilienwohnhauses mit ausgebautem
Dachgeschoss. Die Gesamtwohnfläche soll ca. 265 qm, das Bauvolumen ca. 1.699 cbm
betragen.
Da das Vorhaben nach seiner Art in diesem Bereich zulässig ist und sich auch nach
seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen
Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis eines Stellplatzes erforderlich. In Garagen auf
dem eigenen Grundstück sollen zwei Stellplätze nachgewiesen werden.
Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt. Die vorhandenen
Bäume sind während der Bauphase zu schützen.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche
Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
Alternative:keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT