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Title: Vorlage 171/ 53/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00262008.pdf
Published Time: Wed, 14 Aug 2019 15:31:26 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 171/ 53/2016
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
- Bauantrag Heinrich-Heine-Platz 1 - Nutzungsänderung eines Musikpavillons -
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Art der Nutzung sowie der Baugrenzen.
Sachdarstellung :
Das Grundstück Heinrich-Heine-Platz 1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungs-planes Nr. 5476/100, der hier ein Kerngebiet (MK1) ausweist und unter anderem die überbaubare Grundstücksfläche mittels Baugrenzen festsetzt. Das angrenzende Wilhelm-Marx-Haus steht unter Denkmalschutz.
Die Fläche des jetzt vor dem Carsch-Haus befindlichen Pavillons wurde bislang nicht genutzt. Lediglich zur Zeit des Weihnachtsmarktes findet hier ein Ausschank von Getränken statt. Auf dieser Fläche soll, zum Zwecke eines möglich ganzjährigen Ausschanks von Getränken, ein Bart-resen mit einem rückwärtig angeordneten, abschließbaren Schrank, sowie Sitzgelegenheiten und Tischen aufgestellt werden. Die erforderlichen Sozialeinrichtungen befinden sich in der Verkaufs-stätte auf dem Grundstück Heinrich-Heine-Platz 1.
Für das Vorhaben ist eine Befreiung von der Art der Nutzung erforderlich, da der Bebauungsplan oberhalb der Nullebene ausschließlich namentlich Einzelhandelsbetriebe, Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke sowie Zubehöreinrichtungen zulässt. Schank- und Speisewirtschaften wer-den hier nicht genannt.
Zudem ist eine Befreiung von den Baugrenzen erforderlich, da das Vorhaben außerhalb der durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche liegt.
Gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen bestehen keine Bedenken, da sie städtebau-lich vertretbar sind. Die Einrichtungen sowie die Einbauten werden hinsichtlich ihrer Ausmaße und ihrer Gestaltung mit dem Planungsamt und mit der Denkmalbehörde abgestimmt. Der Barschrank soll auf die Höhe des Bartresens reduziert werden.
Der gesamte Heinrich-Heine-Platz ist Bestandteil des Projektes „Oberflächengestaltung Weh r-
hahnlinie“, d.h., alle Maßnahmen hinsichtlich der Baustelleneinrichtung und des Bauablaufes werden mit dem Stadtplanungsamt und mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmt.
Die notwendigen Stellplätze werden im Parkhaus auf dem Grundstück Heinrich-Heine-Platz 1 nachgewiesen.
Schützenswerte Bäume werden von dem Vorhaben nicht berührt. Vorlage 171/ 53/2016
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Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetz-buch erteilt werden sollen, das Grundstück über 1.000 m² groß ist und auf dem Nachbargrund-stück (Heinrich-Heine-Allee 53) mit dem Wilhelm-Marx-Haus denkmalgeschützte Bebauung vor-handen ist.
Anlagen:
Katasterauszug
Grundriss
Ansichten, Bestand und Neu
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 1 18.03.2016 -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Dr. Keller
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Title: 00262544.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00262544.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 17:44:34 GMT
Number of Pages: 4
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