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Ö Vorlagen - Nr. 175 97/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Heinrich-Holtschneider-Weg 76 - 124 -- Neubau von 25 Einfamilienwohn-
häusern
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen
hinsichtlich
- der Baugrenzenüberschreitung,
- der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ),
- der Überschreitung der Geschossflächen im Dachgeschoss,
- der Bauweise und
- der Stellplatzanordnung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Heinrich-Holtschneider-Weg 76-124 liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5287/01, der das Gebiet als reines Wohngebiet
(WR13) ausweist und u.a. Baugrenzen, eine geschlossene Bauweise, eine GRZ von 0,4
plus 50% = 0,6, eine Sockelgarage sowie Beschränkungen hinsichtlich Geschossflächen
im Dachgeschoss festsetzt.
Geplant ist der Neubau von 25 Einfamilienreihenhäusern. Diese sollen II-geschossig mit
ausgebautem Dachgeschoss entstehen. Die Gesamtgeschossfläche beträgt ca. 3.250 qm,
das Bauvolumen für das einzelne Reihenhaus ca. 630 cbm.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch
erforderlich, da die Baugrenzen teilweise überschritten werden sollen, die festgesetzte
geschlossene Bebauung in Teilbereichen nicht eingehalten wird, die GRZ um 0,03
überschritten wird, die Stellplätze in einem Garagenhof nachgewiesen werden sollen und
die Beschränkung der Geschossflächen im Dachgeschoss bei 13 Neubauten nicht
eingehalten wird.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Der B-Plan sah für den Bereich WR13
einen III-geschossigen Geschosswohnungsbau vor. Dieser soll aufgrund der geänderten
wohnungsmarkt-politischen Situation durch eine Reihenhausbebauung ersetzt werden, so
dass ein Teil der ursprünglichen Festsetzungen nicht eingehalten werden kann. Die
Überschreitungen der Baugrenzen werden durch Unterschreitungen ausgeglichen, wobei
die Überschreitung der GRZ als geringfügig anzusehen ist. Die geschlossene Bauweise
kann aufgrund der Änderung von Geschosswohnungsbau in Reihenhäuser nicht
eingehalten werden. Der Nachweis der Stellplätze in einem Garagenhof sowie die größere
Nutzung der Dachgeschossflächen führt zu einer besseren Vermarktung der Grundstücke.
RSD AllVorlg.WPT
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Die notwendigen 25 Stellplätze sollen in einem Garagenhof nachgewiesen werden.
Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Ausschnitt B-Plan
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 5 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin