Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 175 97/2004

Bauantrag Heinrich-Holtschneider-Weg 76 - 124

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Heinrich-Holtschneider-Weg 76 · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 29. September 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen hinsichtlich - der Baugrenzenüberschreitung, - der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ), - der Überschreitung der Geschossflächen im Dachgeschoss, - der Bauweise und - der Stellplatzanordnung.

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Ö Vorlagen - Nr. 175 97/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Heinrich-Holtschneider-Weg 76 - 124 -- Neubau von 25 Einfamilienwohn- häusern Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen hinsichtlich - der Baugrenzenüberschreitung, - der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ), - der Überschreitung der Geschossflächen im Dachgeschoss, - der Bauweise und - der Stellplatzanordnung. Sachdarstellung: Das Grundstück Heinrich-Holtschneider-Weg 76-124 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5287/01, der das Gebiet als reines Wohngebiet (WR13) ausweist und u.a. Baugrenzen, eine geschlossene Bauweise, eine GRZ von 0,4 plus 50% = 0,6, eine Sockelgarage sowie Beschränkungen hinsichtlich Geschossflächen im Dachgeschoss festsetzt. Geplant ist der Neubau von 25 Einfamilienreihenhäusern. Diese sollen II-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss entstehen. Die Gesamtgeschossfläche beträgt ca. 3.250 qm, das Bauvolumen für das einzelne Reihenhaus ca. 630 cbm. Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die Baugrenzen teilweise überschritten werden sollen, die festgesetzte geschlossene Bebauung in Teilbereichen nicht eingehalten wird, die GRZ um 0,03 überschritten wird, die Stellplätze in einem Garagenhof nachgewiesen werden sollen und die Beschränkung der Geschossflächen im Dachgeschoss bei 13 Neubauten nicht eingehalten wird. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Der B-Plan sah für den Bereich WR13 einen III-geschossigen Geschosswohnungsbau vor. Dieser soll aufgrund der geänderten wohnungsmarkt-politischen Situation durch eine Reihenhausbebauung ersetzt werden, so dass ein Teil der ursprünglichen Festsetzungen nicht eingehalten werden kann. Die Überschreitungen der Baugrenzen werden durch Unterschreitungen ausgeglichen, wobei die Überschreitung der GRZ als geringfügig anzusehen ist. Die geschlossene Bauweise kann aufgrund der Änderung von Geschosswohnungsbau in Reihenhäuser nicht eingehalten werden. Der Nachweis der Stellplätze in einem Garagenhof sowie die größere Nutzung der Dachgeschossflächen führt zu einer besseren Vermarktung der Grundstücke. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 175 97/2004 Seite 2 von 2 Die notwendigen 25 Stellplätze sollen in einem Garagenhof nachgewiesen werden. Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - Ausschnitt B-Plan - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 5 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 175 97/2004