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Title: Vorlage 178/ 370/2016
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00281098.pdf
Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:42:22 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 178/ 370/2016
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
## Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Am Karlshof 10 - Erweiterung eines Trockenlagers mit überdachter Um-schlagsfläche einschließlich überdachtem Bereich als LKW-Abfüllstation
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Sachdarstellung :
Das Vorhaben Am Karlshof 10 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungspla-nes 5775/035, der hier ein Gewerbegebiet ausweist und unter anderem Baugrenzen und Grünflächen festsetzt.
Geplant ist die Erweiterung des vorhandenen Gebäudes Trockenlager 3 (ehemalige DRK-Halle) als Lager- und Abfüllhalle, sowie eines überdachten Umschlagbereiches. Die Maß-nahme teilt sich in drei Abschnitte:
a) Geschlossener Hallenbereich zur Lagerung sowie zwei LKW-Abfüllstationen mit angegliedertem Bereitstellungs- und Leergutbereich.
b) Überdachung der Fahrstraße als teilgeschlossene Umschlags- und Abfüllfläche.
c) Errichtung eines unterirdischen Löschwasserrückhaltebeckens.
Die Überschreitung der festgesetzten Baugrenze unter Inanspruchnahme der ausgewie-senen Grünfläche resultiert aus dem bestehenden Gebäude, welches die Baugrenze in gleicher Tiefe überschreitet. Seitens der Verwaltung bestehen daher keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen.
Die verbleibenden Flächen des festgesetzten Pflanzstreifens werden in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt begrünt.
Die Nutzung des vorhandenen Trockenlagers 3 wurde am 25.01.2005 genehmigt; die jetzt geplanten Maßnahmen waren bereits Bestandteil dieser Baugenehmigung. Der er-forderliche Beschluss wurde damals durch eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt. Die Bezirksvertretung 8 hat seinerzeit zugestimmt. Das Bauvorhaben wurde damals aber nicht im gesamten Umfang ausgeführt.
Der Nachweis zusätzlicher Stellplätze ist nicht erforderlich.
Satzungsgeschützter Baumbestand ist von dem Vorhaben nicht betroffen.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem BauGB erteilt werden sollen, das Grundstück größer als 1.000 m² ist und das Bauvolu-men 7.000 m³ übersteigt. Vorlage 178/ 370/2016
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> RSD Vorlage
Anlagen:
Übersichtsplan
Auszug B-Plan
Grundriss Erdgeschoss
Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 8 08.12.2016 -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Zuschke
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Title: 00281099.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00281099.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:05:56 GMT
Number of Pages: 4
Markdown Content:
Anlage 1 zu Vorlage 178/ 370/2016 Anlage 2 zu Vorlage 178/ 370/2016 Anlage 3 zu Vorlage 178/ 370/2016 Anlage 4 zu Vorlage 178/ 370/2016