Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 139/2004

Bauantrag Ludwigshafener Straße 33b

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Ludwigshafener Straße 33b · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 29. Juni 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) hinsichtlich der Abweichung von der Baufluchtlinie sowie die Zulassung der Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (BauO NRW) hinsichtlich der Abstandflächen.

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Ö Vorlagen - Nr. 178 139/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Ludwigshafener Straße 33b -- Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten und einer Tiefgarage Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 8 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) hinsichtlich der Abweichung von der Baufluchtlinie sowie die Zulassung der Abweichung nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalens (BauO NRW) hinsichtlich der Abstandflächen. Sachdarstellung: Das Grundstück Ludwigshafener Str. 33 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans 5874/51, der eine Baufluchtlinie festsetzt. Da es sich nicht um einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch handelt, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im Übrigen nach § 34 Baugesetzbuch. In der näheren Umgebung des Antragsgrundstückes sind verschiedene Nutzungsarten vorhanden, die unterschiedlichen Gebietskategorien zuzuordnen wären. Für den Bereich besteht zudem ein Aufstellungsbeschluss vom 16.12.1982 mit dem Planungsziel besonderes Wohngebiet. Geplant ist der Neubau eines III-geschossigen Wohngebäudes mit Satteldach. Insgesamt sollen 11 Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von 1.243 m² entstehen. Das Bauvolumen beträgt 6.145 m³. Die Gebäude auf dem Baugrundstück sind bereits weitgehend abgebrochen worden. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da aufgrund der Anordnung der Tiefgarage von der Baufluchtlinie abgewichen wird. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die geringfügige Abweichung für städtebaulich vertretbar hält und sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht verstößt das Vorhaben gegen die Abstandflächenvorschrift, nach der Abstandflächen auf dem Baugrundstück selbst liegen müssen. Die Abstandflächen der Vorbauten liegen teilweise auf dem Nachbargrundstück Ludwigshafener Str. 33 c. Dies ergibt sich aus einer aufgelockerten Fassadengestaltung. Die Verwaltung befürwortet die Zulassung der Abweichung, das erforderliche Einverständnis des betroffenen Angrenzers liegt vor. Die für das Bauvorhaben erforderlichen 11 Stellplätze werden auf dem Baugrundstück in einer Tiefgarage nachgewiesen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 178 139/2004 Seite 2 von 2 Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Die im Bereich des Baugrundstücks stehende Kastanie auf dem Nachbargrundstück wird während der Bauzeit geschützt und soll erhalten bleiben. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt, eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich ist, eine Abweichung nach der Landesbauordnung zugelassen werden soll und das Grundstück größer als 1.000 m² ist. Anlagen: Lageplan Garten- und Straßensicht Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 8 08.07.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 139/2004