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SEBD/040/2025
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Beschlussvorlage
zur Herbeiführung eines Ausführungs - und
Finanzierungsbeschlusses
Betrifft:
Ludwigshafener Straße (I-2020324001)
Fachbereich:
67 - Stadtentwässerungsbetrieb
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bauausschuss 25.11.2025 Entscheidung
Bezirksvertretung 8 27.11.2025 Kenntnisnahme
Beschlussdarstellung:
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes
„Ludwigshafener Straße" (I-2020324001)
mit Gesamtkosten in Höhe von 2.916.886 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von
353 Metern.
Sachdarstellung:
Die Kanalbaumaßnahme Ludwigshafener Straße befindet sich im Düsseldorfer
Stadtteil Eller. Der vorhandene Mischwasserkanal (MW -Kanal) muss aufgrund einer
hydraulischen Überlastung erneuert und vergrößert werden. Die Baumaßnahme
beginnt an der Karl-Geusen-Straße, geht entlang der Ludwigshafener Straße und
beinhaltet auch einen Teil der Schöndorffstraße. Die von der Kanalbaumaßnahme
betroffenen Straßen sind Anwohnerstraßen mit mehreren, am Ende der
Schöndorffstraße liegenden Gewerbebetrieben. Dort befindet sich unter anderem ein
Umzugsunternehmen, welches regelmäßig größere Transporte durchführen muss.
Die Bebauung besteht hauptsächlich aus Mehrfamilienhäusern. Die einzige Zufahrt zu
dem Wohngebiet und den dahinterliegenden Gewerbebetrieben führt von der Karl -
Geusen-Straße über die Ludwigshafener Straße.
Die vorhandene MW-Kanalisation der Dimensionen (DN) 350 mm - 500 mm befindet
sich in der Mitte des öffentlichen Straßenraums.
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Darstellung der Maßnahme
Im Zuge der Kanalbaumaßnahme Ludwigshafener Straße wird di e vorhandene MW-
Kanalisation auf einer Länge von rund 353 Metern (m) in offener Bauweise durch
Kanäle DN 600 - Ei-Profil 800/1200 mm ersetzt. Die vorhandenen Hausanschlüsse
werden innerhalb der Kanalgräben aufgenommen und an den neuen Kanal
angeschlossen.
Die Baumaßnahme wird an der Einmündung der Ludwigshafener Straße in die Karl -
Geusen-Straße beginnen und entlang der Ludwigshafener Straße bis zur Straße
Klein-Eller als Wanderbaustelle voranschreiten. Außerdem wird in einem weiteren
Bauabschnitt ein Teil der Kanalisation in der Schöndorffstraße erneuert.
Für die Durchführung der Kanalbaumaßnahme ist gemäß geltender Regelwerke die
Vollsperrung der Ludwigshafener Straße für den KFZ -Verkehr notwendig. Das
bedeutet, mit Beginn der Bauarbeiten an der Einmündun g Ludwigshafener
Straße/Karl-Geusen-Straße ist von dort keine Zufahrt mehr möglich. Das mit dem
Amt für Verkehrsmanagement, der Feuerwehr, der Polizei sowie der Awista
abgestimmte Verkehrskonzept sieht jedoch zwei alternative Zufahrten in das Gebiet
vor. Eine Zufahrt wird von Norden über die Karl -Geusen-Straße direkt in die
Schöndorffstraße führen. Die zweite Zufahrt wird an der Ecke Ludwigshafener
Straße/Klein-Eller realisiert. Diese alternativen Zufahrten werden vor Baubeginn
hergestellt und mit Baubeginn für den Individualverkehr, Anlieferverkehr und
Feuerwehr sowie Rettungsdienst geöffnet, so dass die Zufahrt zu den Gebäuden und
Gewerbebetrieben jederzeit möglich ist. Auch die Leerung der Mülltonnen durch die
Awista ist damit abgedeckt.
Für die Herstellung der alternativen Zufahrten ist die Fällung bzw. die Auspflanzung
von Bäumen und Sträuchern notwendig. Die notwendigen Maßnahmen sind bereits
mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt abgestimmt. Ersatzpflanzungen an einem
anderen Ort sind nicht notwendi g, die Bereiche werden nach Rückbau der
alternativen Zufahrten wieder in den Ursprungszustand versetzt und nachgepflanzt.
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz.
Gesamtkosten
konsumtiv (EUR) investiv (EUR)
netto brutto netto brutto
Herrichten und Erschließen 57.196
Bauwerk - Baukonstruktion 2.525.356
Außenanlagen 271.760
Baunebenkosten 62.574
Summe Gesamtkosten 2.916.886
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Finanzierung
Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von
2.916.886 Euro ermittelt.
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2025 und der Wirtschaftsplanung 2024 - 2028
mit Gesamtkosten in Höhe von 2.560.000 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der
Gesamtkosten fehlenden Mittel werden durch Mittelumschichtungen berei tgestellt.
Damit ist die Maßnahme in Höhe von 2.916.886 Euro ausfinanziert.
Nach dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen
im Land Nordrhein -Westfalen (Kommunalabgaben -Änderungsgesetz Nordrhein -
Westfalen - KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot
von Straßenausbaubeiträgen in Kraft.
Diejenigen Beträge, welche die Gemeinden infolge des o. a. Erhebungsverbots nach
§ 8 Absatz 1 Satz 3 KAG für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können,
werden ihnen aber durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet (§ 8a, Absatz 1
KAG).
Die Berechnung der den Gemeinden maßnahmenbezogen zustehenden
Erstattungsansprüchen erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Erstattung von
Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein -Westfalen
(Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung) vom 27.06.2024 nach Abschluss der
Arbeiten und anhand der tatsächlichen Baukosten.
Basierend auf der vorliegenden Kostenberechnung von insgesamt rund 2.916.886
Euro beträgt der Erstattungsanspruch für die Maßnahme Ludwigshafener Straße
voraussichtlich circa 418.502 Euro.
Dabei handelt es sich um den auf die Straßenentwässerung entfallenden Kostenanteil
unter Berücksichtigung der lt. der o.a. Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung
NW maßgeblichen Erstattungsanteile.
Terminplan
Baubeginn Voraussichtlich April 2026
Bauzeit ca. 18 Monate
Fertigstellung ca. Oktober 2027
Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 KomHVO:
BIC-Empfehlung Amt für kommunale
Prüfung geprüft
Kämmerei geprüft Zustimmung der
Kämmerin
am: am: 15.10.2025 am: am:
Die Prüfung des Amtes für kommunale Prüfung führte zu folgendem Ergebnis:
Die Unterlagen entsprechen den Anforderungen des § 13 (2) KomHVO. Es besteht
ein Kostenrisiko.
Anlagen:
Übersichtsplan
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Title: 00565022.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00565022.pdf
Published Time: Thu, 09 Oct 2025 09:18:44 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
SEBD/040/2025
> Anlage 1
Ludwigshafener Straße (I-2020324001)