Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 195/2004

Bauantrag Plockstr.

Kein Beratungstermin veröffentlicht Im Ratsinformationssystem ist derzeit kein belastbarer Beratungstermin verknüpft.
Plockstraße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 25. November 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich - der Art der Nutzung, - der Geschossigkeit, - der Baugrenzenüberschreitung, - der Stellplatzanordnung und - der Überbauung einer Wegeverbindung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Plockstraße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 195/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Plockstraße 30 - Neubau eines Verwaltungsgebäudes Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich - der Art der Nutzung, - der Geschossigkeit, - der Baugrenzenüberschreitung, - der Stellplatzanordnung und - der Überbauung einer Wegeverbindung. Sachdarstellung: Das Grundstück Plockstraße 30 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungplanes Nr. 5275/16, der das Grundstück als Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Fuhrpark - und als öffentliche Grünfläche - Kleingärten - ausweist und u.a. eine II-Geschossigkeit, Baugrenzen, eine Wegeverbindung und Stellplätze in der Tiefgarage festsetzt. Geplant ist die Errichtung eines Bürogebäudes für die Hauptverwaltung des ansässigen Fernsehsenders. Der Neubau soll V-geschossig plus Technikaufbauten errichtet werden und durch eine Brücke mit den vorhandenen Gebäuden verbunden werden. Die Bruttogeschossfläche soll ca. 6.540 qm, das Bauvolumen ca. 24.950 cbm betragen. Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da - die geplante Büronutzung der festgesetzten Nutzung widerspricht, - die Baugrenze straßenseitig überschritten werden soll, S die festgesetzte Geschossigkeit nicht eingehalten wird, S die Wegeverbindung von der Plockstraße zum Hemmersbachweg überbaut werden soll S und die Stellplätze in einem Parkhaus bzw. oberirdisch auf dem Grundstück nachgewiesen werden sollen. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind. Der bestehende Bebauungsplan entspricht nicht mehr den heutigen Planungszielen. Deshalb liegt der Bezirksvertretung in dieser Sitzung auch der Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan für den Bereich vor, in dem die künftigen Planungsziele dargestellt sind. Zudem liegt ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vor, der die Verlagerung der Kleingärten in Richtung Südring/Südfriedhof zum Inhalt hat. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 195/2004 Seite 2 von 2 Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 87 Stellplätzen erforderlich. Diese Stellplätze sollen oberirdisch und im bereits vorhandenen Parkhaus nachgewiesen werden. Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung 3 wird in ihrer Sitzung am 07.12.04 angehört. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind, das Grundstück über 1.000 qm groß ist und das Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung ist. Anlagen: - Übersichtsplan - B-Plan-Ausschnitt - Lagepläne - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.01.2005 -/- 2 Bezirksvertretung 3 07.12.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 195/2004