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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 195/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Plockstraße 30 - Neubau eines Verwaltungsgebäudes
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen
Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich
- der Art der Nutzung,
- der Geschossigkeit,
- der Baugrenzenüberschreitung,
- der Stellplatzanordnung und
- der Überbauung einer Wegeverbindung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Plockstraße 30 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungplanes
Nr. 5275/16, der das Grundstück als Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Fuhrpark - und als
öffentliche Grünfläche - Kleingärten - ausweist und u.a. eine II-Geschossigkeit, Baugrenzen, eine
Wegeverbindung und Stellplätze in der Tiefgarage festsetzt.
Geplant ist die Errichtung eines Bürogebäudes für die Hauptverwaltung des ansässigen
Fernsehsenders. Der Neubau soll V-geschossig plus Technikaufbauten errichtet werden und durch
eine Brücke mit den vorhandenen Gebäuden verbunden werden.
Die Bruttogeschossfläche soll ca. 6.540 qm, das Bauvolumen ca. 24.950 cbm betragen.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich,
da
- die geplante Büronutzung der festgesetzten Nutzung widerspricht,
- die Baugrenze straßenseitig überschritten werden soll,
S die festgesetzte Geschossigkeit nicht eingehalten wird,
S die Wegeverbindung von der Plockstraße zum Hemmersbachweg überbaut werden soll
S und die Stellplätze in einem Parkhaus bzw. oberirdisch auf dem Grundstück nachgewiesen
werden sollen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da die Abweichungen
städtebaulich vertretbar sind. Der bestehende Bebauungsplan entspricht nicht mehr den heutigen
Planungszielen. Deshalb liegt der Bezirksvertretung in dieser Sitzung auch der Aufstellungsbeschluss
für einen neuen Bebauungsplan für den Bereich vor, in dem die künftigen Planungsziele dargestellt
sind. Zudem liegt ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vor, der die Verlagerung der
Kleingärten in Richtung Südring/Südfriedhof zum Inhalt hat.
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Das Bauvorhaben macht den Nachweis von 87 Stellplätzen erforderlich. Diese Stellplätze sollen
oberirdisch und im bereits vorhandenen Parkhaus nachgewiesen werden.
Schützenswerte Bäume werden durch das Bauvorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung 3 wird in ihrer Sitzung am 07.12.04 angehört.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen
nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind, das Grundstück über 1.000 qm groß ist und das
Vorhaben von gesamtstädtischer Bedeutung ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- B-Plan-Ausschnitt
- Lagepläne
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.01.2005 -/-
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Bezirksvertretung 3 07.12.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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