Vorlage als Text anzeigen
Seite 1 von 5
Stand: 07.01.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/33/2005
Beschlussvorlage
Betrifft:
Flächennutzungsplanänderung Nr. 129
- Nördlich Plockstraße -
Aufstellung; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 03 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zur Flächennutzungsplanänderung (Vorentwurf) Nr. 129 -
Nördlich Plockstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung
und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner
beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung
(Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet zwischen Hemmersbachweg, Völklinger Straße,
Plockstraße
- maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des nachfolgend
genannten Planes, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, -
die Flächennutzungsplanänderung (Vorentwurf) Nr. 129 - Nördlich
Plockstraße - gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der
Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) aufzustellen,
die vorrangig folgende Planziele zur Grundlage haben soll:
- Ausweisung von Gewerbegebiet
II. Der APS nimmt K enntnis von der
Flächennutzungsplanänderung (Vorentwurf) Nr. 129 - Nördlich
Plockstraße - und beauftragt die Verwaltung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuches
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl.
I. S. 2414) auf dieser Grundlage durchzuführen.
Beratungsfolge:
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
Seite 2 von 5
Stand: 07.01.2005, Anlage zur Vorlage Nr. 61/33/2005
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 02.03.05 -/-
2
Bezirksvertretung 3 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Begründung zur FNP-Änderung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
Seite 3 von 5
Stand: 07.01.2005, Anlage zu Vorlage Nr. 61/33/2005
Anlage zur Vorlage Nr. 61/33/2005
B e g r ü n d u n g
zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorentwurf)
- Nördlich Plockstraße -
Stadtbezirk 3 Stadtteil Hamm
1. Lage des Plangebietes, örtliche Verhältnisse
Das ca. 4,8 ha große Plangebiet erstreckt sich zwischen der Bahnlinie Neuss - Düsseldorf
im Norden, der Plockstraße im Süden und Westen sowie der Völklinger Straße im Osten.
Der westliche Bereich des Gebietes wird zurzeit gewerblich von der QVC Deutschland
GmbH (Tele-Shopping-Sender) genutzt. Östlich daran angrenzend befinden sich zwei
Dauerkleingartenanlagen sowie, an der Völklinger Straße, eine Pumpstation.
Die Nachbarschaft des Plangebietes ist geprägt durch Bürostandorte. Darüber hinaus
befinden sich östlich der Völklinger Straße Gewerbeansiedlungen und westlich des
Plangebietes im Bereich der Hammer Dorfstraße Wohnungsbau.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Plockstraße. Zusätzlich existiert noch
eine fußläufige Erschließung entlang des Hemmersbachweges. Nordöstlich, direkt an das
Gebiet angrenzend, befindet sich die S-Bahn-Haltestelle Völklinger Straße.
2. Planungsanlass
Seit 2001 ist der Teleshoppingsender QVC Deutschland GmbH an der Plockstraße
ansässig. Der überaus erfolgreichen und expandierenden Geschäftsentwicklung soll durch
eine Erweiterung des Firmenstandortes entsprochen werden. Hierzu ist die Schaffung von
Baurecht und somit eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Die Entwicklung dieses Areals ist im Zusammenhang mit der Gesamtentwicklung des
Hafenbereiches zu einem Dienstleistungs- und Medienstandort zu sehen.
Seite 4 von 5
Stand: 07.01.2005, Anlage zu Vorlage Nr. 61/33/2005
3. Planungsrechtlich bedeutsame Darstellungen und Bindungen
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf ist der westliche Teil des
Plangebietes als Fläche für den Gemeinbedarf mit dem Symbol "Öffentliche Verwaltung"
dargestellt. Der östliche Teil bis zur Völklinger Straße ist als Grünfläche mit dem Symbol
"Dauerkleingärten" ausgewiesen.
Über das Gebiet hinweg verlaufen mehrere Richtfunkstrecken der Deutschen Telekom
AG.
Parallel zum Flächennutzungsplanänderungsverfahren befindet sich der Bebauungsplan
Nr. 5275/23 in Aufstellung.
4. Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf ist der überwiegende
Teil des Plangebietes als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Ein kleiner
Teilbereich im Westen ist als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich sowie als
Regionaler Grünzug ausgewiesen.
5. Ziele der geplanten Flächennutzungsplanänderung
Das Ziel der Flächennutzungsplanänderung besteht darin, den gesamten Bereich als
Gewerbegebiet darzustellen. Dies ist notwendig, um die beabsichtigte Erweiterung des
Firmenstandortes des Teleshoppingsenders QVC Deutschland GmbH zu ermöglichen.
Voraussetzung für eine Erweiterung an dieser Stelle ist die Verlagerung der an das QVC-
Gelände angrenzenden Kleingärten.
Die geplante Flächennutzungsplanänderung soll dazu dienen, eine bedarfsgerechte und
stadträumlich sinnvolle Steuerung der Dienstleistungs- und Medienentwicklung zu
gewährleisten. In diesem Zusammenhang soll der vorhandene Medienstandort an der
Plockstraße weiterentwickelt werden, um so zwischen den Nutzungen im Hafen und den
Landesbauten zu vermitteln.
Der zu überplanende Bereich stellt eine innerörtliche Flächenreserve dar, dessen
Bebauung aus städtebaulicher Sicht sinnvoll ist, da eine Innenverdichtung an dieser Stelle
das Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung unterstützt.
Auswirkungen der Planung, insbesondere Belange der Umwelt sollen im Zuge des
weiteren Planverfahrens definiert werden.
Seite 5 von 5
Stand: 07.01.2005, Anlage zu Vorlage Nr. 61/33/2005