Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 192/2004

Plan Nr. 5275/24 - Plockstr./Völklinger Str.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Völklinger Straße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 29. November 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 03 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für den v.g.Plan Nr. 5275/24 - Plockstraße/ Völklinger Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Fährstraße, Völklinger Straße, Plockstraße - maßgebend ist der im Plan Nr. 5275/24 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) - aufzustellen, der vorrangig folgende Planziele zur Grundlage haben soll: - Umbau und Ausbau der Knotenpunkte Plockstraße/ Hammer Straße, Plockstraße/ Völklinger Straße und Völklinger Straße/ Fährstraße II. Der APS nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5275/24 - Plockstraße/ Völklinger Straße - und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) auf dieser Grundlage durchzuführen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 192/2004 Seite 1 von 6 Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 5275/24 - Plockstr./Völklinger Str. - Aufstellung; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 03 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für den v.g.Plan Nr. 5275/24 - Plockstraße/ Völklinger Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Fährstraße, Völklinger Straße, Plockstraße - maßgebend ist der im Plan Nr. 5275/24 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) - aufzustellen, der vorrangig folgende Planziele zur Grundlage haben soll: - Umbau und Ausbau der Knotenpunkte Plockstraße/ Hammer Straße, Plockstraße/ Völklinger Straße und Völklinger Straße/ Fährstraße II. Der APS nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 5275/24 - Plockstraße/ Völklinger Straße - und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) auf dieser Grundlage durchzuführen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.01.2005 -/- 2 Bezirksvertretung 3 07.12.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 192/2004 Seite 2 von 6 Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt B-Plan-Begründung Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin Ö Vorlagen - Nr. 61/ 192/2004 Seite 3 von 6 Anlage zur Vorlage Nr. 61/192/2004 B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan (Vorentwurf) Nr. 5275/24 - Plockstraße/ Völklinger Straße - Stadtbezirk 3 Stadtteil Hamm 1. Örtliche Verhältnisse Der Geltungsbereich gliedert sich in zwei Teilgebiete. Zum einen in den Knotenpunkt Plockstraße/ Hammer Straße mit dem Ausbau der Plockstraße und dem Knotenpunkt Plockstraße/ Völklinger Straße zum anderen in den Knotenpunkt Völklinger Straße/ Fährstraße. 2. Gegenwärtig bestehendes Planungsrecht Der wirksam Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Fläche für den Straßenverkehr dar. Da der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf ist, entspricht die neue Planung dem Entwicklungsgebot gemäß § 9 Abs. 8 BauGB. Es existiert ein rechtsgültiger Bebauungsplan für das nördliche Plangebiet. Der Bebau- ungsplan Nr. 5275/16 aus dem Jahre 1989 setzt Verkehrsflächen fest. Für den südlichenTeilbereich existiert der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 5375/46 aus dem Jahre 1964, der auch Verkehrsfläche festsetzt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 192/2004- 4 - 3. Ziel und Zweck der Planung Die Entwicklung des Düsseldorfer Medienhafens führt zu einem steigenden Verkehrs- aufkommen zwischen dem Hafen und den bestehenden Hauptverkehrsachsen. Um die Anbindung des Hafens auch zukünftig auf dem heutigen Niveau sicherzustellen, ist ein Ausbau der Plockstraße, der Umbau der Knotenpunkte Völklinger Straße / Plockstraße und Völklinger Straße / Fährstraße und der Umbau der DB-Brücke Plockstraße er- forderlich. Die bestehenden Bebauungspläne Nr. 5275/16 und Nr. 5275/46 setzen Verkehrsflä- chen fest, die bereits dem heutigen insbesondere aber dem künftigen Verkehrsauf- kommen nicht mehr entsprechen. So müssen durch die Veränderung der Knotenpunkte Plockstraße/ Hammer Straße und Völklinger Straße/ Fährstraße im Zuge der Umbau- und Ausbauplanung Straßenbegrenzungslinien verändert werden. Die Plockstraße soll durchgehend vierstreifig ausgebaut werden. Um die Anbindung an die ebenfalls vierstreifig geplante Holzstraße zur ermöglichen, ist ein Umbau des bestehenden DB-Brückenbauwerkes durch die Deutsche Bahn AG vorgesehen. In der Einmündung der Hammer Dorfstraße werden die Linksabbieger in Richtung Hafen indirekt über eine Wendefahrbahn geführt. In der Gegenrichtung wird ebenfalls eine Wendefahrbahn angelegt. Die Straßenbahngleise der Linie 708 werden im Bereich DB-Brücke / Hammer Dorf- straße in östliche Richtung verschwenkt. Die vorhandene Haltestelle "Hemmersbach- weg" wird entsprechend der neuen Gleislage verlegt. Aus Richtung Hafen kommend, verläuft auf der westlichen Straßenseite der Plockstraße zukünftig ein getrennter Rad-/Fußweg bis zur Einmündung der Hammer Dorfstraße. Südlich dieser Einmündung wird auf der Südseite der Plockstraße ein gemeinsamer Fuß- /Radweg bis zur Völklinger Straße geführt. Zwischen diesem gemeinsamen Fuß- /Radweg und den Hafen auswärts führenden Fahrspuren wird ein Grünstreifen mit Baumpflanzungen angelegt. Überwege für Fußgänger und Radfahrer werden im Einmündungsbereich der Hammer Dorfstraße und rund 70 m weiter südlich -hier nur für Fußgänger- im Bereich der Wen- defahrbahnen angelegt. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 192/2004- 5 - In östlicher Fahrtrichtung werden im Knotenpunkt mit der Völklinger Straße vier Fahr- streifen -zwei Linkseinbiegespuren und zwei Rechtseinbiegespuren- angeboten. Dies entspricht dem heutigen Zustand. Die Völklinger Straße weist - aus südlicher Richtung kommend - vor dem Knotenpunkt mit der Fährstraße drei Fahrstreifen auf. Die zwei östlichen Fahrspuren werden als Geradeausspur Richtung Norden weiter geführt. Die westliche Fahrspur wird ca. 90 m hinter dem Knotenpunkt als Linksabbiegespur auf eine Rampe geleitet und niveaufrei über eine Brücke in die Plockstraße geführt. In westlicher Fahrtrichtung endet die Rampe der niveaufreien Linksabbiegespur von der Völklinger Straße in die Plockstraße ca. 130 m hinter dem Knotenpunkt. Hier addiert sich dieser Fahrstreifen mit dem Fahrstreifen, über den die aus Richtung Norden kommenden Rechtsabbieger aus der Völklinger Straße geführt werden. In Nord-Süd-Richtung sind auf der Völklinger Straße zwischen den Knotenpunkten mit der Plockstraße und der Fährstraße vier Fahrstreifen vorgesehen. Im Knotenpunkt Völklinger Straße / Fährstraße entfallen auf der Völklinger Straße für beide Fahrtrichtungen die Linksabbiegespuren in die Fährstraße. Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes kann so für die Verkehre in Richtung Südring und in Richtung Rheinufertunnel gesteigert werden. Der Verkehr aus Richtung Norden wird indirekt über eine P-Umfahrt in den östlichen Abschnitt der Fährstraße geführt. Zusätzlich wird nördlich des Knotenpunktes eine Wendefahrbahn angeboten, die eine eigene Aufstellfläche erhält. Der Verkehr aus Richtung Süden wird indirekt über die Fährstraße Ost mit einer Wende- möglichkeit im Kreuzungsbereich mit der Volmerswerther Straße in den westlichen Abschnitt der Fährstraße geführt. Entlang der Völklinger Straße werden im Ausbaubereich getrennte Rad-/Fußwege auf beiden Seiten der Straße geführt. Überwege für Fußgänger und Radfahrer werden auf der Völklinger Straße nördlich der Fährstraße und auf der Fährstraße östlich und westlich der Völklinger Straße angelegt. Die zukünftige Lage entspricht der heutigen Lage der Überwege. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 192/2004- 6 - Auf der Westseite der Völklinger Straße bleibt die bestehende Baumreihe erhalten. Sie wird vor dem Knotenpunkt mit der Fährstraße durch zusätzliche Bäume ergänzt. Auf der Ostseite der Völklinger Straße, nördlich des Knotenpunktes mit der Fährstraße - hier als Mitteltrennung der beiden Fahrrichtungen - und entlang der P-Umfahrt werden neue Grünstreifen mit Baumpflanzungen angelegt. Die Entwurfsplanung basiert auf dem am 06.09.2001 durch den Ordnungs- und Ver- kehrsausschuss zustimmend zur Kenntnis genommenen Verkehrskonzept. Mit der Straßenbaumaßnahme und der Herstellung des niveaufreien Linksabbiegers im Kreuzungsbereich Völklinger Straße / Plockstraße soll im Jahr 2006 begonnen werden. Die Bauzeit wird rund 2,5 Jahre betragen. Die vorliegende Planung wurde im Rahmen des Runden Tisches Verkehr von den Vertreterinnen / Vertreter der Behindertenverbände zustimmend zur Kenntnis genom- men.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 192/2004