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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 192/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Plan Nr. 5275/24
- Plockstr./Völklinger Str. -
Aufstellung; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 03 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für den v.g.Plan Nr. 5275/24 -
Plockstraße/ Völklinger Straße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Ferner beauftragt sie die Verwaltung gem. § 3 Abs. 3 Nr. 18 der
Bezirkssatzung, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen
Versammlung (Stadtplanung zur Diskussion) durchzuführen.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Fährstraße, Völklinger Straße, Plockstraße
- maßgebend ist der im Plan Nr. 5275/24 dargestellte
Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -
einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der
Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414) - aufzustellen,
der vorrangig folgende Planziele zur Grundlage haben soll:
- Umbau und Ausbau der Knotenpunkte Plockstraße/ Hammer Straße,
Plockstraße/ Völklinger Straße und Völklinger Straße/ Fährstraße
II. Der APS nimmt Kenntnis von dem Bebauungsplan-Vorentwurf Nr.
5275/24 - Plockstraße/ Völklinger Straße - und beauftragt die
Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004
(BGBI. I S. 2414) auf dieser Grundlage durchzuführen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 19.01.2005 -/-
2
Bezirksvertretung 3 07.12.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt B-Plan-Begründung
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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Anlage zur Vorlage Nr. 61/192/2004
B e g r ü n d u n g
zum Bebauungsplan (Vorentwurf) Nr. 5275/24
- Plockstraße/ Völklinger Straße -
Stadtbezirk 3 Stadtteil Hamm
1. Örtliche Verhältnisse
Der Geltungsbereich gliedert sich in zwei Teilgebiete. Zum einen in den Knotenpunkt
Plockstraße/ Hammer Straße mit dem Ausbau der Plockstraße und dem Knotenpunkt
Plockstraße/ Völklinger Straße zum anderen in den Knotenpunkt Völklinger Straße/
Fährstraße.
2. Gegenwärtig bestehendes Planungsrecht
Der wirksam Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Fläche für den Straßenverkehr
dar. Da der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf ist, entspricht die neue Planung
dem Entwicklungsgebot gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.
Es existiert ein rechtsgültiger Bebauungsplan für das nördliche Plangebiet. Der Bebau-
ungsplan Nr. 5275/16 aus dem Jahre 1989 setzt Verkehrsflächen fest.
Für den südlichenTeilbereich existiert der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 5375/46 aus
dem Jahre 1964, der auch Verkehrsfläche festsetzt.
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3. Ziel und Zweck der Planung
Die Entwicklung des Düsseldorfer Medienhafens führt zu einem steigenden Verkehrs-
aufkommen zwischen dem Hafen und den bestehenden Hauptverkehrsachsen. Um die
Anbindung des Hafens auch zukünftig auf dem heutigen Niveau sicherzustellen, ist ein
Ausbau der Plockstraße, der Umbau der Knotenpunkte Völklinger Straße / Plockstraße
und Völklinger Straße / Fährstraße und der Umbau der DB-Brücke Plockstraße er-
forderlich.
Die bestehenden Bebauungspläne Nr. 5275/16 und Nr. 5275/46 setzen Verkehrsflä-
chen fest, die bereits dem heutigen insbesondere aber dem künftigen Verkehrsauf-
kommen nicht mehr entsprechen. So müssen durch die Veränderung der Knotenpunkte
Plockstraße/ Hammer Straße und Völklinger Straße/ Fährstraße im Zuge der Umbau-
und Ausbauplanung Straßenbegrenzungslinien verändert werden.
Die Plockstraße soll durchgehend vierstreifig ausgebaut werden. Um die Anbindung an
die ebenfalls vierstreifig geplante Holzstraße zur ermöglichen, ist ein Umbau des
bestehenden DB-Brückenbauwerkes durch die Deutsche Bahn AG vorgesehen.
In der Einmündung der Hammer Dorfstraße werden die Linksabbieger in Richtung
Hafen indirekt über eine Wendefahrbahn geführt. In der Gegenrichtung wird ebenfalls
eine Wendefahrbahn angelegt.
Die Straßenbahngleise der Linie 708 werden im Bereich DB-Brücke / Hammer Dorf-
straße in östliche Richtung verschwenkt. Die vorhandene Haltestelle "Hemmersbach-
weg" wird entsprechend der neuen Gleislage verlegt.
Aus Richtung Hafen kommend, verläuft auf der westlichen Straßenseite der Plockstraße
zukünftig ein getrennter Rad-/Fußweg bis zur Einmündung der Hammer Dorfstraße.
Südlich dieser Einmündung wird auf der Südseite der Plockstraße ein gemeinsamer
Fuß- /Radweg bis zur Völklinger Straße geführt. Zwischen diesem gemeinsamen Fuß-
/Radweg und den Hafen auswärts führenden Fahrspuren wird ein Grünstreifen mit
Baumpflanzungen angelegt.
Überwege für Fußgänger und Radfahrer werden im Einmündungsbereich der Hammer
Dorfstraße und rund 70 m weiter südlich -hier nur für Fußgänger- im Bereich der Wen-
defahrbahnen angelegt.
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In östlicher Fahrtrichtung werden im Knotenpunkt mit der Völklinger Straße vier Fahr-
streifen -zwei Linkseinbiegespuren und zwei Rechtseinbiegespuren- angeboten. Dies
entspricht dem heutigen Zustand.
Die Völklinger Straße weist - aus südlicher Richtung kommend - vor dem Knotenpunkt
mit der Fährstraße drei Fahrstreifen auf. Die zwei östlichen Fahrspuren werden als
Geradeausspur Richtung Norden weiter geführt. Die westliche Fahrspur wird ca. 90 m
hinter dem Knotenpunkt als Linksabbiegespur auf eine Rampe geleitet und niveaufrei
über eine Brücke in die Plockstraße geführt.
In westlicher Fahrtrichtung endet die Rampe der niveaufreien Linksabbiegespur von der
Völklinger Straße in die Plockstraße ca. 130 m hinter dem Knotenpunkt. Hier addiert
sich dieser Fahrstreifen mit dem Fahrstreifen, über den die aus Richtung Norden
kommenden Rechtsabbieger aus der Völklinger Straße geführt werden.
In Nord-Süd-Richtung sind auf der Völklinger Straße zwischen den Knotenpunkten mit
der Plockstraße und der Fährstraße vier Fahrstreifen vorgesehen.
Im Knotenpunkt Völklinger Straße / Fährstraße entfallen auf der Völklinger Straße für
beide Fahrtrichtungen die Linksabbiegespuren in die Fährstraße. Die Leistungsfähigkeit
des Knotenpunktes kann so für die Verkehre in Richtung Südring und in Richtung
Rheinufertunnel gesteigert werden.
Der Verkehr aus Richtung Norden wird indirekt über eine P-Umfahrt in den östlichen
Abschnitt der Fährstraße geführt. Zusätzlich wird nördlich des Knotenpunktes eine
Wendefahrbahn angeboten, die eine eigene Aufstellfläche erhält.
Der Verkehr aus Richtung Süden wird indirekt über die Fährstraße Ost mit einer Wende-
möglichkeit im Kreuzungsbereich mit der Volmerswerther Straße in den westlichen
Abschnitt der Fährstraße geführt.
Entlang der Völklinger Straße werden im Ausbaubereich getrennte Rad-/Fußwege auf
beiden Seiten der Straße geführt.
Überwege für Fußgänger und Radfahrer werden auf der Völklinger Straße nördlich der
Fährstraße und auf der Fährstraße östlich und westlich der Völklinger Straße angelegt.
Die zukünftige Lage entspricht der heutigen Lage der Überwege.
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Auf der Westseite der Völklinger Straße bleibt die bestehende Baumreihe erhalten. Sie
wird vor dem Knotenpunkt mit der Fährstraße durch zusätzliche Bäume ergänzt.
Auf der Ostseite der Völklinger Straße, nördlich des Knotenpunktes mit der Fährstraße
- hier als Mitteltrennung der beiden Fahrrichtungen - und entlang der P-Umfahrt werden
neue Grünstreifen mit Baumpflanzungen angelegt.
Die Entwurfsplanung basiert auf dem am 06.09.2001 durch den Ordnungs- und Ver-
kehrsausschuss zustimmend zur Kenntnis genommenen Verkehrskonzept.
Mit der Straßenbaumaßnahme und der Herstellung des niveaufreien Linksabbiegers im
Kreuzungsbereich Völklinger Straße / Plockstraße soll im Jahr 2006 begonnen werden.
Die Bauzeit wird rund 2,5 Jahre betragen.
Die vorliegende Planung wurde im Rahmen des Runden Tisches Verkehr von den
Vertreterinnen / Vertreter der Behindertenverbände zustimmend zur Kenntnis genom-
men.