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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 104/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Wanheimer Straße 70 Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit
Konferenz- und Kantinenbereich sowie einem oberirdischen offenen Parkhaus für ca. 550
Stellplätze
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderlichen
Befreiungen hinsichtlich der Baugrenzen, der GFZ und der festgesetzten Höhen.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Wanheimer Straße 70 liegt im Bereich des rechtsverbindlichen
qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5483/03 vom 03.03.1969, der hier u.a. Baugrenzen,
GFZ von 2,0 und eine Höhe (Oberkante Dach) von 43,83 und 54,30 m ü.NN festsetzt. Es
ist beabsichtigt, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren
ist jedoch noch nicht soweit vorangeschritten, dass die Voraussetzungen des § 33
Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt sind (z.B. öffentliche Auslegung) und das geplante
Vorhaben nach dem neuen Bebauungsplan beschlossen werden könnte.
Geplant ist die Errichtung eines 60,05 m ü.N.N. VI-geschossigen Verwaltungsgebäudes
mit Konferenz- und Kantinenbereich sowie ein V-geschossiges oberirdisches, offenes
Parkhaus mit ca. 550 Stellplätzen auf dem ehemaligen Kaufringgelände. Mit dem
Technikgeschoss ergibt sich eine maximale Höhe von 62,70 m ü. N.N. Das Bauvolumen
beträgt 144.000 m³, die Bruttogeschoßfläche des Verwaltungsgebäudes beträgt 32.800 m²
zuzüglich einer Teilunterkellerung von ca. 4.300m². Das Parkhaus weist eine
Bruttogeschoßfläche von ca. 14.500 m². Die verkehrstechnische Erschließung des
Parkhauses erfolgt über die das Grundstück nach Norden auf die Wanheimer Straße
führende Stichstraße.
Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach § 31 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich, weil
S das Verwaltungsgebäude die Baugrenzen überschreitet und das geplante
Parkhaus fast ausschließlich außerhalb der überbaubaren Flächen liegt
S die GFZ um 0,04 überschritten wird und
S die mit 43,83 und 54,30 festgesetzte Höhe überschritten wird.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie diese
für städtebaulich vertretbar hält.
Die Lage des Baukörpers und des Parkhauses außerhalb der Baugrenzen, die
Überschreitung der GFZ und der festgesetzten Höhe ist im vorliegenden Fall mit den
öffentlichen Belangen vereinbar. Das geplante Bauvorhaben entspricht im Wesentlichen
den Planungszielen des im Vorentwurf vorhandenen neuen Bebauungsplanes.
Schützenwerte Bäume sind von dem Bauvorhaben nicht betroffen.
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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 104/2004
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Die notwendigen Stellplätze werden im Parkhaus nachgewiesen. Die genaue Anzahl
kann erst im Bauantragsverfahren anhand der Nutzfläche berechnet werden.
Die Bezirksvertretung 6 wird in ihrer Sitzung am 26.05.04 gehört.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig,
da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind, das Bauvolumen größer
als 7.000m³ ist und die Zentrale eines großen Handelsunternehmens von
gesamtstädtischer Bedeutung ist.
Anlagen:
Bebauungsplan (Kopie)
Lageplan (Kopie)
Schnitte (Kopie)
Ansichten (Kopie)
Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatu
m
Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung -/-
1
-/-
2
Bezirksvertretung 6 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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