Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 104/2004

Bauvoranf WanheimerStr70ErrVwGebmitParkhaus

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Weizenmühlenstraße 4 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 11. Mai 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Baugrenzen, der GFZ und der festgesetzten Höhen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 104/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Wanheimer Straße 70 Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit Konferenz- und Kantinenbereich sowie einem oberirdischen offenen Parkhaus für ca. 550 Stellplätze Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Baugrenzen, der GFZ und der festgesetzten Höhen. Sachdarstellung: Das Grundstück Wanheimer Straße 70 liegt im Bereich des rechtsverbindlichen qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5483/03 vom 03.03.1969, der hier u.a. Baugrenzen, GFZ von 2,0 und eine Höhe (Oberkante Dach) von 43,83 und 54,30 m ü.NN festsetzt. Es ist beabsichtigt, einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren ist jedoch noch nicht soweit vorangeschritten, dass die Voraussetzungen des § 33 Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt sind (z.B. öffentliche Auslegung) und das geplante Vorhaben nach dem neuen Bebauungsplan beschlossen werden könnte. Geplant ist die Errichtung eines 60,05 m ü.N.N. VI-geschossigen Verwaltungsgebäudes mit Konferenz- und Kantinenbereich sowie ein V-geschossiges oberirdisches, offenes Parkhaus mit ca. 550 Stellplätzen auf dem ehemaligen Kaufringgelände. Mit dem Technikgeschoss ergibt sich eine maximale Höhe von 62,70 m ü. N.N. Das Bauvolumen beträgt 144.000 m³, die Bruttogeschoßfläche des Verwaltungsgebäudes beträgt 32.800 m² zuzüglich einer Teilunterkellerung von ca. 4.300m². Das Parkhaus weist eine Bruttogeschoßfläche von ca. 14.500 m². Die verkehrstechnische Erschließung des Parkhauses erfolgt über die das Grundstück nach Norden auf die Wanheimer Straße führende Stichstraße. Um das Bauvorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich, weil S das Verwaltungsgebäude die Baugrenzen überschreitet und das geplante Parkhaus fast ausschließlich außerhalb der überbaubaren Flächen liegt S die GFZ um 0,04 überschritten wird und S die mit 43,83 und 54,30 festgesetzte Höhe überschritten wird. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie diese für städtebaulich vertretbar hält. Die Lage des Baukörpers und des Parkhauses außerhalb der Baugrenzen, die Überschreitung der GFZ und der festgesetzten Höhe ist im vorliegenden Fall mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Das geplante Bauvorhaben entspricht im Wesentlichen den Planungszielen des im Vorentwurf vorhandenen neuen Bebauungsplanes. Schützenwerte Bäume sind von dem Bauvorhaben nicht betroffen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 104/2004 Seite 2 von 2 Die notwendigen Stellplätze werden im Parkhaus nachgewiesen. Die genaue Anzahl kann erst im Bauantragsverfahren anhand der Nutzfläche berechnet werden. Die Bezirksvertretung 6 wird in ihrer Sitzung am 26.05.04 gehört. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind, das Bauvolumen größer als 7.000m³ ist und die Zentrale eines großen Handelsunternehmens von gesamtstädtischer Bedeutung ist. Anlagen: Bebauungsplan (Kopie) Lageplan (Kopie) Schnitte (Kopie) Ansichten (Kopie) Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatu m Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung -/- 1 -/- 2 Bezirksvertretung 6 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 104/2004