Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 104/2004

Bauvoranfrage Max-Born-Straße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Max-Born-Straße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 5. Oktober 2004veröffentlicht

Themen

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung und der Baugrenzenüberschreitung.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Max-Born-Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 179 104/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Max-Born-Straße 46 - 64 - Neubau von 10 Einfamilienhäusern Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung und der Baugrenzenüberschreitung. Sachdarstellung: Das Grundstück Max-Born-Straße 46 - 64 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5672/10, der das Gr undstück als Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Umspannwerk - ausweist und durch Baugrenzen überbaubare Grundstücksflächen festsetzt. Geplant ist die Errichtung von 8 Einfamilienhäusern als Reihenhäuser und einem Doppelhaus für 2 Familien. Die Wohngebäude sind II-geschossig mit Satteldach vorgesehen. Die Bebauung gliedert sich in drei Hauszeilen, die mit ihren Gärten nach Westen ausgerichtet sind. Erschlossen wird die Gebäudegruppe durch eine Zufahrt von der Max-Born-Straße aus. An dieser sind im vorderen Bereich auch die Stellplätze, Garagen und Carports geplant. Eine Garage liegt im Bereich des Doppelhauses. Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die geplante Nutzung nicht der festgesetzten Nutzung entspricht und die Baugrenze durch das Doppelhaus um ca. 2 m nach Westen hin überschreitet. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die für das Grundstück festgesetzte Nutzung wird nicht mehr benötigt; die ehemals errichtete Netzumspannstelle wurde bereits abgerissen. Durch die vorliegende Planung wird die vorhandene Wohnnutzung in wünschenswerter Form ergänzt. Die Überschreitung der Baugrenze ergibt sich aus der großzügigen Gestaltung der Freiräume zwischen den Hauszeilen. Hierdurch wirkt die Bebauung aufgelockerter und die Durchgrünung wird verbessert. Das Maß der baulichen Nutzung wird im Vergleich zu den Festsetzungen der benachbarten Baugebieten mit einer GRZ von 0,32 und einer GFZ von 0,59 unterschritten. Die notwendigen Stellplätze werden in Garagen und als Carports und offene Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen schützenswerte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 104/2004 Seite 2 von 2 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist. Anlagen: - B-Plan-Ausschnitt - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 9 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative:Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 104/2004