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Ö Vorlagen - Nr. 179 104/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Max-Born-Straße 46 - 64 - Neubau von 10 Einfamilienhäusern
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der Nutzung und der Baugrenzenüberschreitung.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Max-Born-Straße 46 - 64 liegt im Geltungsbereich des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5672/10, der das Gr undstück als
Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Umspannwerk - ausweist und durch Baugrenzen
überbaubare Grundstücksflächen festsetzt.
Geplant ist die Errichtung von 8 Einfamilienhäusern als Reihenhäuser und einem
Doppelhaus für 2 Familien. Die Wohngebäude sind II-geschossig mit Satteldach
vorgesehen. Die Bebauung gliedert sich in drei Hauszeilen, die mit ihren Gärten nach
Westen ausgerichtet sind.
Erschlossen wird die Gebäudegruppe durch eine Zufahrt von der Max-Born-Straße aus.
An dieser sind im vorderen Bereich auch die Stellplätze, Garagen und Carports geplant.
Eine Garage liegt im Bereich des Doppelhauses.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch
erforderlich, da die geplante Nutzung nicht der festgesetzten Nutzung entspricht und die
Baugrenze durch das Doppelhaus um ca. 2 m nach Westen hin überschreitet.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiungen, da sie die
Abweichungen für städtebaulich vertretbar hält. Die für das Grundstück festgesetzte
Nutzung wird nicht mehr benötigt; die ehemals errichtete Netzumspannstelle wurde
bereits abgerissen. Durch die vorliegende Planung wird die vorhandene Wohnnutzung in
wünschenswerter Form ergänzt. Die Überschreitung der Baugrenze ergibt sich aus der
großzügigen Gestaltung der Freiräume zwischen den Hauszeilen. Hierdurch wirkt die
Bebauung aufgelockerter und die Durchgrünung wird verbessert.
Das Maß der baulichen Nutzung wird im Vergleich zu den Festsetzungen der
benachbarten Baugebieten mit einer GRZ von 0,32 und einer GFZ von 0,59
unterschritten.
Die notwendigen Stellplätze werden in Garagen und als Carports und offene Stellplätze
auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen schützenswerte Bäume gefällt
werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs-
und Forstamt.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 179 104/2004
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Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da Befreiungen nach dem
Baugesetzbuch erforderlich sind und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- B-Plan-Ausschnitt
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin