Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 101/2004

Bauvoranf.Stromstr. 20 - Umbau Mastspitze Fernmeld

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Stromstraße 20 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Mai 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der festgesetzten Gebäudehöhe.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 101/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Stromstraße 20 - Umbau der Mastspitze des Fernmeldeturms Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der festgesetzten Gebäudehöhe. Sachdarstellung: Das Grundstück Stromstraße 20 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungs-planes Nr. 5375/68, der das Gebiet als Sondergebiet - Postfernmeldeturm mit Restaurant und Zubehörbauten - ausweist und u.a. eine Gebäudehöhe von kleiner gleich 271 m ü.NN festsetzt. In Nordrhein-Westfalen soll das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T) eingeführt werden. Mit diesem neuen digitalen Ant ennenfernsehen können bis zu 24 Fernsehprogramme nur mit einer Zimmerantenne empfangen werden. Der Aufbau des DVB-T wird durch Bundesregierung, Landesregierung und Landesanstalt für Medien in NRW unterstützt. Der Fernmeldeturm in Köln wurde bereits entsprechend umgebaut; hier können die Programme ab dem 24.05.04 empfangen werden. Für den Raum Düsseldorf/Ruhrgebiet ist der Sendestart am 08.11.04 geplant. Um das DVB-T in diesem Raum realisieren zu können, muß die Mastspitze des Fernmeldeturms umgebaut werden. Hierfür soll die vorhandene konische Turmspitze von 17,50 m entfernt und durch eine Neukonstruktion ersetzt werden. Auf dem vorhandenen Betonsockel soll ein Stahlübergangsteil mit einer Höhe von 4,50 m angebracht werden. Hierauf sollen dann ein Zylinder mit einem Durchmesser von 1,60 m und einer Höhe von 19,20 m, der Blitzschutzkorb und eine Spitzenantenne angebracht werden, so dass sich eine neue Höhe von 240,40 m = 279,13 m ü. NN ergibt. Die farbliche Gestaltung wird Ton in Ton ausgeführt. Um das Vorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch erforderlich, da die festgesetzte Höhe um 8,13 m überschritten wird. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die Abweichung für städtebaulich vertretbar hält und auch keine Bedenken hinsichtlich der Flugsicherheit bestehen. Die Bezirksvertretung 3 wird über das Vorhaben in der Sitzung am 22.06.04 informiert. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 101/2004 Seite 2 von 2 Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da der Fernsehturm von gesamtstädtischer Bedeutung ist, eine Befreiung erteilt werden soll und durch das Vorhaben ein wesentlicher städtebaulicher Gesichtspunkt (Stadtsilhouette) berührt wird. Anlagen: - Lageplan - B-Plan-Ausschnitt - Ansicht und Fotos Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.05.04 -/- 2 Bezirksvertretung 3 22.06.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 101/2004