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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 101/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Stromstraße 20 - Umbau der Mastspitze des Fernmeldeturms
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der
erforderlichen Befreiung nach dem Baugesetzbuch hinsichtlich der festgesetzten
Gebäudehöhe.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Stromstraße 20 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungs-planes Nr. 5375/68, der das Gebiet als Sondergebiet - Postfernmeldeturm mit
Restaurant und Zubehörbauten - ausweist und u.a. eine Gebäudehöhe von kleiner gleich
271 m ü.NN festsetzt.
In Nordrhein-Westfalen soll das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T) eingeführt
werden. Mit diesem neuen digitalen Ant ennenfernsehen können bis zu 24
Fernsehprogramme nur mit einer Zimmerantenne empfangen werden. Der Aufbau des
DVB-T wird durch Bundesregierung, Landesregierung und Landesanstalt für Medien in
NRW unterstützt. Der Fernmeldeturm in Köln wurde bereits entsprechend umgebaut; hier
können die Programme ab dem 24.05.04 empfangen werden. Für den Raum
Düsseldorf/Ruhrgebiet ist der Sendestart am 08.11.04 geplant.
Um das DVB-T in diesem Raum realisieren zu können, muß die Mastspitze des
Fernmeldeturms umgebaut werden. Hierfür soll die vorhandene konische Turmspitze von
17,50 m entfernt und durch eine Neukonstruktion ersetzt werden. Auf dem vorhandenen
Betonsockel soll ein Stahlübergangsteil mit einer Höhe von 4,50 m angebracht werden.
Hierauf sollen dann ein Zylinder mit einem Durchmesser von 1,60 m und einer Höhe von
19,20 m, der Blitzschutzkorb und eine Spitzenantenne angebracht werden, so dass sich
eine neue Höhe von 240,40 m = 279,13 m ü. NN ergibt. Die farbliche Gestaltung wird Ton
in Ton ausgeführt.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, ist eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch
erforderlich, da die festgesetzte Höhe um 8,13 m überschritten wird.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung, da sie die
Abweichung für städtebaulich vertretbar hält und auch keine Bedenken hinsichtlich der
Flugsicherheit bestehen.
Die Bezirksvertretung 3 wird über das Vorhaben in der Sitzung am 22.06.04 informiert.
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Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da
der Fernsehturm von gesamtstädtischer Bedeutung ist, eine Befreiung erteilt werden soll
und durch das Vorhaben ein wesentlicher städtebaulicher Gesichtspunkt (Stadtsilhouette)
berührt wird.
Anlagen:
- Lageplan
- B-Plan-Ausschnitt
- Ansicht und Fotos
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.05.04 -/-
2
Bezirksvertretung 3 22.06.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative: Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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