Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 179 101/2004

Bauvoranfrage Reisholzer Bahnstraße

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Reisholzer Bahnstraße · Stadtbezirk 9 (Wersten, Holthausen)örtlicher Bezug 1Dokument 7. September 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 179 101/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Reisholzer Bahnstraße, Flurstück 213 - Errichtung eines Lager-, Betriebs- und Bürogebäudes Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre. Sachdarstellung: Das Grundstück Reisholzer Bahnstraße ohne Nummer, Flurstück 213, liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5972/12 vom 20.09.69, der das Gebiet als Industriegebiet ausweist. Für den Bereich besteht eine Veränderungssperre. Geplant ist die Errichtung eines Lager-, Betriebs- und Bürogebäudes. Das Gebäude soll einem Betrieb dienen, der Warenautomaten für Getränke und Lebensmittel ( z.B. belegte Brötchen etc.) aufstellt und befüllt. In dem Gebäude sollen hauptsächlich Brötchen und Baguette belegt und verpackt, die Automatenfüllprodukte gelagert sowie die Automaten repariert und gewartet werden. Als Betriebszeit ist werktags zwischen 1:00 bis 17.00 Uhr vorgesehen. Es sollen dort ca. 50 MitarbeiterInnen beschäftigt werden, davon 10 MitarbeiterInnen ständig im Innendienst. Das Lagergebäude soll bei einer Höhe von ca. 6m eingeschossig, der Büroteil zweigeschossig werden. Eventuell soll auch eine Hausmeisterwohnung errichtet werden. Um das Vorhaben genehmigen zu können, ist eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre erforderlich. Eine Ausnahme kann zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Ausnahme erteilt werden kann, da die geplante Nutzung den künftigen Planungszielen der Stadt nicht widerspricht. Die Veränderungssperre wurde erlassen, um das Plangebiet langfristig als Gewerbe- und Industriegebiet zu sichern und insbesondere Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten zu verhindern. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze werden im Bauantragsverfahren ermittelt. Schützenswerte Bäume werden von dem Bauvorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Ausnahme von der RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 179 101/2004 Seite 2 von 2 Veränderungssperre erteilt werden soll und das Grundstück größer als 1000 qm ist. Anlage: S Kopien Lagepläne S Kopie Übersichtsplan S Kopie Ansicht Alternative: keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin/Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 179 101/2004