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Ö Vorlagen - Nr. 179 101/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Reisholzer Bahnstraße, Flurstück 213 - Errichtung eines Lager-, Betriebs-
und Bürogebäudes
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Zulassung einer Ausnahme von der
Veränderungssperre.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Reisholzer Bahnstraße ohne Nummer, Flurstück 213, liegt im
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5972/12 vom 20.09.69,
der das Gebiet als Industriegebiet ausweist.
Für den Bereich besteht eine Veränderungssperre.
Geplant ist die Errichtung eines Lager-, Betriebs- und Bürogebäudes.
Das Gebäude soll einem Betrieb dienen, der Warenautomaten für Getränke und
Lebensmittel ( z.B. belegte Brötchen etc.) aufstellt und befüllt. In dem Gebäude sollen
hauptsächlich Brötchen und Baguette belegt und verpackt, die Automatenfüllprodukte
gelagert sowie die Automaten repariert und gewartet werden. Als Betriebszeit ist
werktags zwischen 1:00 bis 17.00 Uhr vorgesehen. Es sollen dort ca. 50 MitarbeiterInnen
beschäftigt werden, davon 10 MitarbeiterInnen ständig im Innendienst.
Das Lagergebäude soll bei einer Höhe von ca. 6m eingeschossig, der Büroteil
zweigeschossig werden. Eventuell soll auch eine Hausmeisterwohnung errichtet werden.
Um das Vorhaben genehmigen zu können, ist eine Ausnahme von der bestehenden
Veränderungssperre erforderlich. Eine Ausnahme kann zugelassen werden, wenn
überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Ausnahme erteilt werden kann, da die
geplante Nutzung den künftigen Planungszielen der Stadt nicht widerspricht. Die
Veränderungssperre wurde erlassen, um das Plangebiet langfristig als Gewerbe- und
Industriegebiet zu sichern und insbesondere Einzelhandelsbetriebe und
Vergnügungsstätten zu verhindern.
Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze werden im Bauantragsverfahren ermittelt.
Schützenswerte Bäume werden von dem Bauvorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Ausnahme von der
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Veränderungssperre erteilt werden soll und das Grundstück größer als 1000 qm ist.
Anlage:
S Kopien Lagepläne
S Kopie Übersichtsplan
S Kopie Ansicht
Alternative: keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin/Dezernent: Oberbürgermeister Erwin
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