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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 38/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Roßstr. 68 - Neubau zur Erweiter ung des Landesamtes für
Datenverarbeitung und Statistik (LDS)
Beschlussdarstellung:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung des
Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Roßstraße 68 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Fluchtlinienplanes Nr. 5479/02 (Rechtskraft 1890), der eine straßenseitige Fluchtlinie
festsetzt. Da dieser Fluchtlinienplan nicht qualifiziert im Sinne des § 30 Abs. 1
Baugesetzbuch ist, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung im übrigen nach § 34
Baugesetzbuch. Die nähere Umgebung entspricht einem Kerngebiet.
Geplant ist, die vorhandenen I-geschossigen Aufbauten (ehemaliges Rechenzentrum)
abzureissen und durch einen VI-geschossigen Neubau mit Flachdach zu ersetzen. Der
Neubau soll als Erweiterung des vorhandenen LDS auf dem Nachbargrundstück dienen;
hier sollen ca. 450 Mitarbeiter untergebracht werden, die zur Zeit auf verschiedene
Gebäude verteilt sind.
Durch das Erdgeschoss soll der größte Teil der Fläche überbaut werden; ab dem 1.
Obergeschoss ist ein U-förmiger Baukörper mit Öffnung nach Südwesten vorgesehen. Der
Neubau soll unterirdisch oder durch ein Brückenbauwerk mit dem Altbau LDS verbunden
werden.
Die Bruttogeschossfläche soll ca. 11.600 qm betragen, das Bauvolumen ca. 59.310 cbm.
Da das geplante Vorhaben nach seiner Art in diesem Gebiet zulässig ist und sich auch
nach seinem Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen
Rechtsanspruch auf Erteilung des Vorbescheides.
Das Bauvorhaben macht den Nachweis von ca. 132 Stellplätzen erforderlich. Diese
Stellplätze sollen in zwei Untergeschosse untergebracht werden. Ein exakter
Stellplatznachweis erfolgt im Zustimmungsverfahren.
Um die Baumaßnahme realisieren zu können, müssen 3 schützenswerte Platanen gefällt
werden. Ersatzpflanzmaßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs-
und Forstamt.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 38/2004
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Die Bezirksvertretung 1 wird in der Sitzung am 27.02.04 gehört.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da
das Bauvorhaben von überbezirklicher Bedeutung ist, die planungsrechtliche Beurteilung
nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt und das Grundstück über 1.000 qm groß ist.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/-
2
Bezirksvertretung 1 27.02.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:Keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin