Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Beschlussvorlage als Text anzeigen
APS/025/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße -
Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Veröffentlichung im Internet/Öffentliche
Auslegung
Fachbereich :
61 - Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Cornelia Zuschke
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 27.03.2026 Anhörung
Ausschuss für Umwelt-, Klima-
und Verbraucherschutz
16.04.2026 Vorberatung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
22.04.2026 Entscheidung
Seite 2
Sitzung des APS am 22.04.2026 Vorlage Nr. APS/025/2026
Vorhabenbezogener Bebauungsplan-
Entwurf Nr. 01/032- Öffentlichkeitsbeteiligung
Kennedydamm 55/Roßstraße - Behördenbeteiligung
Veröffentlichung im
Internet/Öffentliche Auslegung
Vorlage Nr. APS/025/2026
Seite 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032
- Kennedydamm 55/Roßstraße -
- Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032
- Kennedydamm 55/Roßstraße - angehört und empfiehlt dem Rat eine
vorlagegemäße Beschlussfassung.
AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - im
Rahmen seiner Mitwirkung zu und empfiehlt dem Rat eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung
der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und
empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1
der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - und
seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes und des Vorhaben-
und Erschließungsplans für die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen
abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung
zu beschließen.
Seite 4
Sachdarstellung:
Kurzbeschreibung des Projektes
Im Anschluss an den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
01/017 - Kennedydamm 55 am 28.05.2025 und dessen Bekanntmachung im Düsseldorfer
Amtsblatt Nr. 24/25 vom 21.06.2025 hat der Vorhabenträger ein südlich angrenzendes
Teilgrundstück der Liegenschaft Schwannstraße 3 mit einer Größe von 338 m² erworben.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der hierdurch ermöglichten Anpassungen beschloss der
Rat der Stadt in seiner Sitzung am 09.10.2025 die Einleitung eines neuen
Bebauungsplanverfahrens sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Arrondierung des Plangebietes dient insbesondere der Optimierung der verkehrlichen
Erschließung sowie der funktionalen und bautechnischen Organisation des Vorhabens. Die
städtebauliche Grundkonzeption sowie die äußere Erscheinung und Setzung der geplanten
Hochhausbebauung bleiben unverändert.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Planunterlagen im
technischen Rathaus sowie über das städtische Internetportal zugänglich gemacht.
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung bestand während des Beteiligungszeitraums.
Ein Teil der eingegangenen Stellungnahmen äußert sich positiv zum vorgestellten Vorhaben
und begrüßt eine solche Architektur an diesem Standort. In weiteren Stellungnahmen
ergehen Fragen zu den verkehrlichen Auswirkungen. Zum ruhenden Verkehr werden
Anregungen eingebracht u.a. zur Einrichtung einer Quartiersgarage. Die Leistungsfähigkeit
des Verkehrsknotens am Nordfriedhof, direkt nördlich des Plangebiets wird kritisch gesehen,
insbesondere angesichts der Teilsperrung der Theodor-Heuss-Brücke und deren geplante
Sanierung und Neubau. Es werden einzelne Anregungen zu den geplanten öffentlichen
Nutzungen im Plangebiet vorgetragen. Auch Wohnen als Nutzung wird angeregt. Es gibt
kritische Stimmen zur Erforderlichkeit von Büroflächen in der geplanten Größenordnung an
diesem Standort. Mit Bezug auf den Hochhausrahmenplan werden Bedenken zur Höhe des
geplanten Gebäudes geäußert. Auch seine Auswirkungen auf das Umfeld werden
hinterfragt. Eine Stellungnahme bemängelt, dass keine Präsenzveranstaltung als frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden ist.
Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB beteiligt.
In den übermittelten Stellungnahmen wurden die Prüfung der Windauswirkungen und der
Schallemissionen aus der neuen Lage der Tiefgarageneinfahrt angeregt. Weiter ergingen
Hinweise zur Klimaanpassung, zu Maßnahmen gegen Starkregenereignisse und zur
Entwässerung. Außerdem gingen Informationen zu Baudenkmälern im Umfeld des
Plangebiets ein. Eine Quartiersgarage wurde angeregt.
Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sowie der weiteren fachlichen
Ausarbeitung wurde der Bebauungsplanentwurf entsprechend konkretisiert.
Wesentliche Änderungen der Planungsziele ergeben sich hieraus nicht. Die Planung verfolgt
weiterhin insbesondere folgende Zielsetzungen:
Verlagerung der Zufahrt zum Hochhaus weiter nach Süden zur Verbesserung der
Verkehrsabwicklung im Bereich der Lichtsignalanlage Roßstraße,
Seite 5
effizientere Organisation der Tiefgarage mit Reduzierung von fünf auf drei
Untergeschosse und damit verbundener Verringerung des Eingriffs in Boden und
Grundwasser im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB,
Herstellung oberirdischer Stellplätze für Elektrofahrzeuge sowie ergänzender
Begrünungsmaßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Einbindung in
das Umfeld.
Die vorliegenden Planunterlagen haben nun einen Stand erreicht, der die Durchführung der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ermöglicht. Parallel soll die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich
Begründung, sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans zu beschließen und die
öffentliche Auslegung durchzuführen.
Anlagen:
1. Bericht 3(1)
2. Behandlung Stgn. 4(1)
3. Begründung
4. Textliche Festsetzungen
5. Planzeichnung Blatt 1
6. Planzeichnung Blatt 2
7. VEP Blatt 1
8. VEP Blatt 2
9. Anlage zum DV
10. Anlage zum DV textl. Vorhabenbeschreibung
1. Bericht 3(1) als Text anzeigen
Bericht zur
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
vom 27.10.2025 bis 07.11.2025
zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/ 032
- Kennedydamm 55 / Roßstraße -
Stadtbezirk 1 - Stadtteil Golzheim
- 2 -
Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 06.03.2026
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vom 27.10.2025
bis 07.11.2025
1. Bericht über die Durchführung der Veranstaltung
„Stadtplanung zur Diskussion"
Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01/017 - Kennedydamm
55 - als Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf ist erst vor wenigen Monaten, am
28.05.2025 im Rat erfolgt. Die erneute Planaufstellung erfolgt aufgrund einer
Erweiterung des Plangebiets um eine kleine Fläche und der Veränderung der Planung
für die Tiefgarage sowie deren Einfahrt. Die bei weitem überwiegenden Inhalte des
Bebauungsplans sowie des Vorhaben - und Erschließungsplans werden unverändert
fortgeführt.
Die Information der Öffentlichkeit über die geringfügige Plangebietserweiterung ist
mittels der bereitgestellten Unterlagen im Internet als auch als Aushang im
Stadtplanungsamt problemlos möglich. Daher ist auf die Durchführung einer
Öffentlichkeitsveranstaltung verzichtet worden.
- 3 -
2. Schriftlich vorgebrachte Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung gem. § 3 (1) BauGB
Anregungen zur geplanten Bebauung
1. In mehreren Stellungnahmen wird die Planung befürwortet, mit Architektur in
Dubai und Singapur verglichen und die Gebäudebegrünung als Bereicherung des
Stadtbildes beschrieben sowie die gute Einpassung als architektonisches Highlight
in die städtebauliche Struktur in diesem Bereich gelobt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
2. Eine Anwohnerin aus dem näheren Umfeld fragt nach der geplanten Zufahrt.
2.1. Sie fragt, ob alle Fahrzeuge über die Schwannstraße fahren sollen.
Die Zufahrt zu den unterirdischen Garagengeschossen erfolgt vom Kennedydamm,
direkt südlich vom geplanten Gebäude. Um in die oberirdischen Garagengeschosse
und die Anlieferung zu erreichen, wird das Gebäude von der nördlichen Roßstraße
angefahren. Um die Zufahrt en zum geplanten Gebäude zu erreichen ist eine
Befahrung der Schwannstraße in der Regel nicht erforderlich.
2.2. Für den genannten Fall befürchtet die Anwohnerin, dass es laut an den
Balkonen ihres Hauses würde.
Da der Zufahrtsverkehr zum Twist die Schwannstraße nicht befahren muss, sind
daraus resultierende Beeinträchtigungen durch den Verkehrslärm nicht zu erwarten.
3. In einer Stellungnahme wird das Projekt als passend für das internationale Bild
Düsseldorfs gelobt. Es wird gefragt, ob die Fläche an der Schwannstraße 12
einbezogen wird.
Die genannte Fläche befindet sich ca. 350 Meter südlich des Plangebiets und steht nicht im Zusammenhang mit der im vorliegenden Bebauungsplan überplanten
Fläche.
- 4 -
4. Eine Stellungnehmende, die ihren Arbeitsplatz in einem südlich gelegenen
Bürogebäude hat, fühlt sich von dem Projekt betroffen.
4.1. Es wird gewünscht, dass die Planung der Erneuerung der Rad - und Fußwege
sinnvoll umgesetzt wird. Aufgrund eigener Nutzungserfahrung werden sie
zurzeit als verbesserungswürdig wahrgenommen.
Es werden Abschnitte der Rad- und Gehwege im direkten Umfeld des geplanten
Gebäudes erneuert. Die Planung erfolgt gemäß den gültigen baulichen und verkehrlichen Standards sowie den Vorgaben der Landeshauptstadt Düsseldorf und
wird eng mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmt.
4.2. Es wird vorgeschlagen die Parkgarage des neuen Gebäudes über den
eigenen Bedarf hinaus zu dimensionieren, um auch Stellplätze für die
Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu können.
Eine Quartiersgarage zur Nutzung durch die Nachbarschaft und weitere
Stellplatzsuchenden ist derzeit nicht vorgesehen. Das Grundstück ist aufgrund seiner sehr begrenzten Größe nicht dazu geeignet, größere Stückzahlen an Stellplätzen
aufzunehmen. Die Typologie des Hochhausgebäudes kann ebenfalls nur mit
unverhältnismäßig großem Aufwand weitere Stellplätze entwickeln.
5. In einer Stellungnahme wird das Projekt als passend für den Standort gelobt.
Auch steht die Fläche nicht in Konkurrenz für Mietwohnungsbau.
Es wird angeregt, das Projekt voranzutreiben.
Das Bebauungsplanverfahren wird zügig, aber unter Beachtung der gesetzlichen
Vorgaben durchgeführt. Für die Umsetzung des Bauvorhabens wird ein
Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Landeshauptstadt
Düsseldorf abgeschlossen, in dem auch ein zeitlicher Rahmen für die Errichtung
vereinbart wird.
- 5 -
6. Eine Bürgerin, die im Umfeld des Plangebiets wohnt, bezeichnet das Gebäude als
hübsch.
6.1. Sie hegt jedoch Bedenken, dass durch Reflektionen des Sonnenlichts an der
Fassadenverglasung Autofahrer und Anwohner geblendet werden könnten.
Die Verglasung der Fassade ist nicht in verspiegeltem Glas geplant. Im
Bebauungsplan wird aus Vogelschutzgründen festgesetzt, dass bei Glas - und
Fassadenelementen der Außenreflexionsgrad grundsätzlich auf max. 15% zu
beschränken ist. Mögliche Reflektionen werden dadurch stark begrenzt, so dass eine
Beeinträchtigung durch starke Reflektionen ausgeschlossen ist.
6.2. Es wird ein großes, unterirdisches Parkhaus angeregt, um die angespannte
Stellplatzsituation im Umfeld zu verbessern. Diese Tiefgarage sollte auch für
die Anwohner und andere Dauerparker angeboten werden.
Die geplante Tiefgarage und die oberirdischen Stellplatzgeschosse sind für den
Bedarf der Arbeitsplätze und Besuchenden des Hochhauses ausgelegt. Eine
öffentliche Tiefgarage zur Nutzung durch die Nachbarschaft und weitere
Stellplatzsuchenden ist derzeit nicht vorgesehen. Das Grundstück ist aufgrund seiner
sehr begrenzten Größe nicht dazu geeignet, größere Stückzahlen an Stellplätzen
aufzunehmen. Die Typologie des Hochhausgebäudes kann ebenfalls nur mit
unverhältnismäßig großem Aufwand weitere Stellplätze entwickeln.
6.3. Weiterhin wird vorgeschlagen, das Dachcafé oder Restaurant mit Ausblick für
die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die im 26. Geschoss vorgesehene Skybar wird öffentlich zugänglich sein. Eine
entsprechende Vereinbarung zugunsten der Allgemeinheit wird im
Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan zwischen der Landeshauptstadt
Düsseldorf und dem Vorhabenträger gesichert.
6.4. Für die Erdgeschossnutzung werden ein Foodmarkt und ein Drogeriemarkt
angeregt.
Zulässig sind im Erdgeschoss unter anderem Nachbarschaftsläden bzw. Convenience-
Stores von begrenzter Größe, die der Versorgung des angrenzenden Gebietes
dienen. Darin können Nahrungs - und Genussmittel, Zeitungen und Zeitschriften,
- 6 -
Schnittblumen sowie Drogeriewaren angeboten werden. Derzeit ist im Erdgeschoss
ein Café mit Außengastronomie vorgesehen.
7. In einer Stellungnahme wird angeregt, Wohnungen zu bauen und nicht noch
mehr Büros.
Die im Bebauungsplan überplante Fläche ist aufgrund der Lage an einem bedeutenden Verkehrsknotenpunkt im Düsseldorfer Norden nicht für eine
Wohnbebauung geeignet. Die Verkehrslärmbelastung kann insbesondere für die
Nachtruhe nur mit großem Aufwand und deut lichem Komfortverlust abgeschirmt
werden. Für kurzzeitige Aufenthalte, wie in einem hier ebenfalls zulässigen
Hotelbetrieb, sind aus Schallschutzgründen nicht öffenbare Fenster hinnehmbar, für
eine dauerhafte Wohnnutzung beeinträchtigen sie die Wohnqualität deutlich.
Wohnungen in sehr kleinen Rahmen, die nur von z. B. Aufsichts- und
Bereitschaftspersonen oder Betriebsleit ungen genutzt werden dürfen, müssen sich zu
den begrenzten Fassadenbereichen ausrichten, in denen der Lärmeintrag öffenbare
Fenster zulässt.
Die Stadtquartiere um den Kennedydamm gehören zu einem etablierten und gut
angenommenen Bürostandort. Dessen Entwicklung sichert die dauerhafte Ansiedlung
von hochwertigen Büroarbeitsplätzen in der Landeshauptstadt Düsseldorf.
8. Eine Nachbarin des Plangebietes formuliert einige Bedenken.
8.1. Zunächst stellt sie die Notwendigkeit eines weiteren Bürohochhauses im
Düsseldorfer Norden in Frage. Ihrer Beobachtung nach sind schon die
umliegenden Bürogebäude (namentlich L 'Oreal und PWC) nicht ausgelastet
und voll besetzt.
Die Stadtquartiere um den Kennedydamm gehören zu einem etablierten und gut
angenommenen Bürostandort der Landeshauptstadt Düsseldorf. Dessen Entwicklung
ermöglicht die Ansiedlung von hochwertigen Büroarbeitsplätzen auch in den
kommenden Jahren. Die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Flächen in
zentrumsnahen Lagen ist weiterhin gegeben.
8.2. Es wird gebeten, Zahlen zur Notwendigkeit eines Bürogebäudes zugänglich
zu machen.
Zahlen zur Notwendigkeit einzelner Gebäude und Nutzungen liegen nicht vor.
- 7 -
Die Marktentwicklung für Büroflächen zeigt eine deutliche Leerstandsquote für
Büroimmobilien in Düsseldorf. Der Markt reagiert darauf mit Modernisierungen und
Umnutzungen in geeigneten Lagen. Gleichzeitig besteht nach wie vor eine große
Nachfrage nach Neuvermietungen in Premiumlagen. Es ist davon auszugehen, dass
der Büroimmobilienmarkt zukünftig weiterhin gemäßigten Schwankungen unterliegt
und dass entsprechend auch hochwertige Flächen in attraktiven Lagen nachgefragt
werden.
8.3. Um die Veröffentlichung aller Grundrisse des Gebäudes wird gebeten.
Außerdem wird nach der Anzahl der Geschosse, nach der Anzahl der
Mitarbeitenden und der Besetzungszeiten der Büroflächen gefragt.
Die Grundrisse der Geschosse des Gebäudes liegen noch nicht vor.
Die Anzahl der Geschosse ist mit maximal 28 festgesetzt.
Für die Anzahl der Mitarbeitenden und deren Anwesenheiten gibt es keine konkreten
Zahlen. Zur Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen sind pauschalierte
Annahmen nach Bruttogrundfläche, Nutzungsart und Erfahrungswerten aus
vergleichbaren Lagen getroffen worden. Demnach ist mit maximal 8 20 Beschäftigten
zu rechnen, die zu etwa 85% der Werktage anwesend sein werden.
8.4. Es wird davon ausgegangen, dass nur hochwertige Büroflächen angeboten
werden. In dem Zusammenhang wird gefragt, ob aus Corona und der
resultierenden Home- Office Struktur nichts gelernt worden ist.
Es ist tatsächlich geplant, an dem prominenten Standort innerhalb des qualitativ
hochwertigen Büroumfeldes auch hochwertige Büroflächen anzubieten.
Zur Entwicklung der Home-Office-Beschäftigung seit der Corona-Pandemie kann nur
gesagt werden, dass sich die Organisation und Arbeitsweise in der Wirtschaft
gewandelt hat. Häufig sind Arbeitsplätze in variablen Anteilen von Büro-Präsenz und
Home-Office möglich und werden sowohl von den Unternehmen angeboten als auch
von den Mitarbeitenden nachgefragt und angenommen. In welchen Anteilen mögliche
Mieter des Gebäudes die Arbeitsumfelder organisieren, kann nicht vorhergesagt
werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Unternehmen, die diese Büroflächen
anmieten, diese auch effizient belegen und nutzen werden.
- 8 -
8.5. Es wird nach einer Begründung zur Notwendigkeit eines
Hubschrauberlandeplatzes gebeten. Dies er wird nicht mit einer Funktion für
die Nachbarschaft oder dem Städtebild begründbar gesehen.
Es ist kein Hubschrauberlandeplatz geplant.
Auf der Dachfläche wird vielmehr ein Landeplatz für elektrisch betriebene
Luftfahrzeuge vorgesehen. D ie Schaffung einer Infrastruktur für den Einsatz von
solchen Luftfahrzeugen, sobald diese auf dem Markt eingeführt und rechtssichere
Genehmigungsverfahren entwickelt sind, ermöglicht die Einführung solcher
Luftfahrzeuge in ein vernetztes innerstädtisches Verkehrssystem. Diese elektrisch
betriebenen Luftfahrzeuge können in Innenstadtlagen starten und landen. Damit
kann zum einen der Personentransport mit elektrisch betriebenen, senkrecht
startenden und landenden Lufttaxen ermöglicht werden. Aber auch für die
Befriedigung der beginnenden Nachfrage für den Paket- und Warentransport durch
Drohnen wäre die Anlage geeignet. Für beide Nutzungen könnte es zukünftig auch
eine Nachfrage in der Nachbarschaft geben.
8.6. Es wird nach weiteren Informationen zur Veränderung der Tiefgarage gefragt.
Die Einwenderin möchte wissen, womit die Reduzierung um 2 Geschosse
begründet wird. Es wird gefragt, ob weniger Stellplätze benötigt werden oder
die Anzahl der Stellplätze gleich bleibt.
Die Reduzierung der Tiefgarage von fünf auf drei Untergeschosse ist sowohl
technisch als auch wirtschaftlich vorteilhaft. Je tiefer der bauliche Eingriff in den
Untergrund, desto höher ist der technische und finanzielle Aufwand. Durch die
Möglichkeit, eine angrenzende Fläche zu erwerben, konnte eine Tiefgaragenplanung
entwickelt werden, die auf der nun vergrößerten Fläche mit lediglich drei
Untergeschossen eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen vorhalten kann.
Zum anderen ergeben sich durch die nun mögliche Verlagerung der
Tiefgarageneinfahrt nach Süden bessere verkehrliche Verhältnisse für die
Abbiegebeziehungen in die Roßstraße.
Und darüber hinaus bindet die nun geplante Tiefgarage weiniger tief in den
Untergrund ein und reduziert den Einfluss auf das Grundwasser.
Es sind zur Baugenehmigung weiterhin die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen.
Nach derzeitigem Stand sind gemäß Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt
Düsseldorf 209 Stellplätze erforderlich. Nach derzeitigem Planungsstand für das
Hochhausgebäude können 227 Stellplätze angeboten werden. Die letztendlichen
- 9 -
Anzahlen können jedoch erst mit der zum Bauantrag vorgelegten Planung festgestellt
werden.
8.7. Es wird nach dem Zeitraum für den weitere n Ablauf des Verfahrens gefragt.
Das Bebauungsplanverfahren folgt den Anforderungen des Baugesetzbuches und durchläuft eine Anzahl von festgelegten Verfahrensschritten. In dem Rahmen finden
u.a. Beteiligungen von Behörden und Trägern sonstiger Belange sowie der
Öffentlichkeit statt. Eine genaue Angabe für den zeitlichen Ablauf ist aufgrund der
daraus resultierenden und nicht konkret vorhersagbaren Stellungnahmen aus den
Beteiligungen nicht möglich. In dem vorliegenden Fall wird angesichts der
fortgeschrittenen Planunterlagen mit einem Abschluss des Verfahrens im Jahr 2026
gerechnet.
8.8. Es wird der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass nicht nur die eigenen Sorgen,
sondern auch die der Nachbarschaft, gehört und bedacht werden.
Im Bebauungsplanverfahren sind alle Stellungnahmen und die darin formulierten Belange mit den privaten und öffentlichen Belangen gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen. Die vorliegende Stellungnahme sowie die von
anderen Personen vorgelegten, werden in diese Abwägung entsprechend einbezogen.
8.9. Man würde sich ü ber mögliche t erminliche Absprachen freuen.
Für weitere Informationen kann ein persönlicher Termin mit dem Stadtplanungsamt
angefragt werden.
9. Eine Einwenderin empfindet es als Skandal, dass die Stadt Düsseldorf
Bebauungen dieser Art noch genehmigt.
9.1. Sie weist auf den Büro-Leerstand im Bereich Kennedydamm hin und teilt mit,
dass auch neu gebaute Bürogebäude teilweise leer stehen.
Der Markt für Büroimmobili
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
2. Behandlung Stgn. 4(1) als Text anzeigen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/ 025/2026
Stand: 06.03.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026
Stellungnahmen / Hinweise
aus der Beteiligung der Behörden, sonstige n Träger öffentlicher
Belange und Fachämter
Frühzeitige Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
vom 01.09.2025 bis 02.10.2025
zum Bebauungsplan- Vorentwurf Nr. 01/032
- Kennedydamm 55/Roßstraße -
Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (1): 11.2025
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 2 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026
I. Liste der Behörden, sonstige n Träger öffentlicher Belange und
Fachämter, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum
Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55
/ Roßstraße - vorgebracht haben
1. Bezirksregierung Düsseldorf
2. Hemminger Ingenieurgesellschaft mbH, Region Nord
Bad Liebenwerda
für COLT Technology Services GmbH
3. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Langen
4. Flughafen Düsseldorf GmbH
5. Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb
6. Landesbetrieb Straßenbau NRW: Regionalniederlassung Niederrhein
Hauptsitz Mönchengladbach
7. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU
8. NetCologne GmbH für NetDüsseldorf GmbH
9. Polizeipräsidium Düsseldorf, Projektgruppe Städtebauliche Kriminalprävention
10. Rheinbahn AG
11. Vodafone GmbH
12. Amt für Umwelt und Verbraucherschutz
(Amt 19)
13. Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
(Amt 37/51)
14. Feuerwehr und Rettungsdienst - Kampfmittel
(Amt 37/53)
15. Gesundheitsamt
(Amt 53/2)
16. Bauaufsichtsamt und Untere Denkmalbehörde
(Amt 63)
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 3 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026
17. Amt für Verkehrsmanagement
(Amt 66)
18. Stadtentwässerungsbetrieb
(Amt 67)
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 4 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026
II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise
der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter
zum Bebauungsplan- Vorentwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55
/ Roßstraße -
(Beantwortungsstand 4(1 ): 11.2025)
1. Bezirksregierung Düsseldorf
4(1) a) Hinsichtlich der Belange der
Denkmalangelegenheiten wird
mitgeteilt, dass gegen die
Änderung Geltungsbereich des
vorliegenden Bebauungsplans
keine Bedenken bestehen. Es
wird empfohlen den LVR -Amt
für Denkmalpflege im
Rheinland-, Pulheim und die
zuständige kommunale Untere
Denkmalbehörde zu
beteiligen.
Der LVR - Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland
- sowie die Untere
Denkmalbehörde sind in diesem
Verfahrensschritt beteiligt worden.
b) Das Vorhaben befindet sich
innerhalb der Umweltzone von
Düsseldorf. Eine
Stellungnahme zur
Unbedenklichkeit bezüglich
Luftreinhalteplanung kann
abgegeben werden, wenn das
lufthygienische Gutachten
vorgelegt wird, auf welches im
Text Bezug genommen wird.
Das vorliegende Gutachten wird im
nächsten Beteiligungsschritt gemäß § 4(2) BauGB zur
Verfügung gestellt.
c) Das Planvorhaben befindet
sich im Einzugsgebiet des Regenüberlaufbeckens
Lohausen, aus dem bei
kräftigem Niederschlag
Abwasser in den Rhein
entlastet wird. Die Erlaubnis
für diese Abwassereinleitung
war befristet bis zum
31.05.2024. Die Erlaubnis
muss daher von der Stadt
Düsseldorf im Rahmen ihrer
Abwasserbeseitigungspflicht
neu beantragt werden, um
eine ordnungsgemäße
Beseitigung aus dem
Plangebiet zu gewährleisten.
Soweit dies zeitnah geschieht,
bestehen keine Bedenken
gegen das Planvorhaben.
Die Einleitung von
Niederschlagswasser aus dem
Regenüberlaufbecken Lohausen in
den Rhein ist neu beantragt.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 5 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026
-
2. Hemminger Ingenieurgesellschaft mbH, Region Nord, Bad Liebenwerda
für COLT Technology Services GmbH
4(1) In dem angefragten und
umliegenden Bereich befinden
sich betreute Anlagen. Es werden
verschiedene Hinweise zum
Umgang mit den Anlagen bei
Aufgrabungsarbeiten in diesem
Bereich gegeben.
Die Hinweise werden zur
Beachtung an die Planenden und die Bauherrschaft weitergegeben.
-
3. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen
4(1) a) Das Plangebiet liegt in der
Nähe des Flughafens
Düsseldorf. Durch die geringe
Entfernung zu den
Flugsicherungseinrichtungen
am Flughafen können je nach
Art und Höhe der Bebauung
Belange der DFS Deutsche
Flugsicherung GmbH bezüglich
§18a Luftverkehrsgesetz
(LuftVG) berührt werden. Das
Bauvorhaben ist daher zur
Einzelfallprüfung unter Angabe
von Bauhöhen der zuständigen
Luftfahrtbehörde vorzulegen.
Bauherrschaft weitergegeben. Das
Bauvorhaben wird mit der
konkreten Planung zur
Einzelfallprüfung vorgelegt.
b) Von dieser Stellungnahme
bleiben die Aufgaben der Länder gemäß § 31 LuftVG
unberührt. Das
Bundesaufsichtsamt für
Flugsicherung (BAF) wurde
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 6 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026
von dieser Stellungnahme
informiert.
-
4. Flughafen Düsseldorf GmbH
4(1) a) Das geplante Vorhaben
befindet sich gemäß § 12 des
LuftVG im Bauschutzbereich
des Flughafen Düsseldorf.
Daraus ergibt sich eine
notwendige Überprüfung der
Hindernissituation im Sinne
eines luftverkehrsrechtlichen
Antrages bei der
Bezirksregierung Düsseldorf.
Das Vorhaben durchstößt den
festgesetzten
Bauschutzbereich des
Flughafen Düsseldorf.
Außerdem werden durch das
Vorhaben die
Hindernisfreiflächen
durchstoßen.
Der Bauschutzbereich ist im
Bebauungsplan nachrichtlich
übernommen.
b) Der Flughafenbetreiber ist zur
Überwachung der Hindernisfreiflächen im Umfeld
des Flughafens verpflichtet.
Eine Durchdringung einer
dieser Freiflächen bedeutet
eine Abweichung dieser
Vorgaben. Aus diesem Grund
bestehen seitens der
Flughafen Düsseldorf GmbH
im Falle einer Zustimmung
seitens der Bezirksregierung
insofern Bedenken zu der
Realisierung des Vorhabens,
als eine Abweichung von den
einschlägigen Vorgaben
vorliegen würde. Sollte ein
positiver Bescheid für die
Errichtung des Vorhabens
erfolgen, so ist der Errichter
zu verpflichten, dass er dem
Bauherrschaft weitergegeben. Das Bauvorhaben wird mit der
konkreten Planung zur Prüfung
vorgelegt.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 7 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026
Flughafen unaufgefordert
Informationen über den
genauen Standort, der
Bauhöhe, der
Hinderniskennzeichnung sowie
die Auswirkungen auf An- oder
Abflugverfahren mitteilt.
-
5. Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb
4(1) a) Es wird auf die Bewertung der
Erdbebengefährdung
hingewiesen, die bei Planung
und Bemessung üblicher
Hochbauten gemäß den
Technischen
Baubestimmungen des Landes
NRW mit DIN 4149:2005 -04
„Bauten in deutschen
Erdbebengebieten" zu
berücksichtigen ist.
Es wird auf die Karte der
Erdbebenzonen und
geologischen
Untergrundklassen für das
Bundesland Nordrhein-
Westfalen hingewiesen. Das
hier relevante Planungsgebiet
ist der Erdbebenzone 0 sowie
der geologischen
Untergrundklasse T
zuzuordnen.
Bauherrschaft und die Planenden zur Beachtung weitergegeben.
b) Anwendungsteile, die nicht
durch die genannte DIN 4149
abgedeckt werden, sind als
Stand der Technik zu
berücksichtigen. Es werden
Hinweise der zu
anzuwendenden DIN-
Regelungen gegeben.
Bauherrschaft und die Planenden
zur Beachtung weitergegeben.
c) Innerhalb der Erdbebenzone 0
müssen gemäß DIN 4149 für
übliche Hochbauten keine
Bauherrschaft und die Planenden
zur Beachtung weitergegeben.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 8 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026
besonderen Maßnahmen
hinsichtlich potenzieller
Erdbebenwirkungen ergriffen
werden.
-
6. Landesbetrieb Straßenbau NRW: Regionalniederlassung Niederrhein -
Hauptsitz Mönchengladbach
4(1) a) Der genannte Bebauungsplan
liegt an der Bundesstraße 1 im
Bereich der festgesetzten
Ortsdurchfahrt. Bundesstraßen
innerhalb der Ortsdurchfahrt
der Stadt Düsseldorf liegen in
der Bau- und
Unterhaltungslast der Stadt
Düsseldorf. Es bestehen daher
grundsätzlich keine Bedenken
zu dem genannten Verfahren.
b) Es wird darauf hingewiesen,
dass gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau,
weder jetzt noch in Zukunft
aus dieser Planung Ansprüche
auf aktiven und/oder passiven
Lärmschutz oder ggfls.
erforderlich werdende
Maßnahmen bzgl. der
Schadstoffausbreitung geltend
gemacht werden können.
c) Außerdem wird auf das
Problem der Schallreflektion
hingewiesen.
In der schalltechnischen
Untersuchung zum Bebauungsplan werden auch die Auswirkungen der
Schallreflexion in die Beurteilung
der Schallimmissionen einbezogen.
Die festgesetzten Maßnahmen
berücksichtigen damit auch
entsprechende Anteile durch
Schallreflektion am gesamten
Beurteilungspegel.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 9 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026
-
7. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU, Düsseldorf
4(1) a) Grundsätzlich bestehen gegen
den Bebauungsplan keine
Bedenken. Erfreulich ist, dass
durch den Kauf des
angrenzenden Grundstücks
unter anderem mehr Grün
geschaffen werden kann.
Unabhängig davon sollten im
weiteren Verfahren die
Vorgaben der textlichen
Festsetzung und Hinweise zur
Begrünung beachtet werden.
Die festgesetzten Maßnahmen zur
Begrünung sind in der Planung
umzusetzen und im
Baugenehmigungsverfahren
nachzuweisen.
b) Ebenfalls sollten die
festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft mit
Maßnahmen zur Vermeidung
von Vogelschlag und die
zugehörigen Hinweise zum
Artenschutz beachtet werden.
Die festgesetzten Maßnahmen zum
Artenschutz sind in der Planung
umzusetzen und im
Baugenehmigungsverfahren
nachzuweisen.
-
8. NetCologne GmbH für NetDüsseldorf GmbH, Düsseldorf
4(1) a) Man möchten an dem
Verfahren beteiligt werden.
Der Träger öffentlicher Belange
wird im weiteren Verfahren
beteiligt.
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 10 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026
b) Der beschriebene Bereich
betrifft eigene Leitungswege
im Bürgersteig, falls eine
Verlegung der
Tiefgarageneinfahrten bzw.
Zufahrten vorgenommen wird.
Im Falle einer
Trassenverlegung entstehen
dadurch Kosten, die aus
heutiger Sicht noch nicht
beziffert werden kann.
Es ist ein Lageplan zu den
Leitungen beigefügt.
Die Leitungswege werden erst im
Rahmen der konkreten
Baumaßnahmen betroffen. Die
Informationen werden zur
Beachtung an die Planenden und
die Bauherrschaft weitergegeben.
-
9. Polizeipräsidium Düsseldorf, Projektgruppe Städtebaul iche
Kriminalprävention
4(1) a) Es werden Hinweise zur
städtebaulichen
Kriminalprävention hinsichtlich
Übersichtlichkeit, Beleuchtung,
Sicherung von Außenanlagen
und Fassaden sowie der
Zugangskontrollen gegeben
und es wird auf das
Beratungsangebot für
Planende und die
Bauherrschaft hingewiesen.
Die Hinweise zu Maßnahmen der
städtebaulichen Kriminalprävention
und zur angebotenen Beratung
werden an die Planenden und die
Bauherrschaft weitergegeben.
b) Die Netzumspannstelle im
Plangebiet sollte zusätzlich
gesichert werden. Diese ist
(als Knotenpunkt für kritische
Infrastruktur) durch den
Netzbetreiber mit einer
Risikobewertung zu versehen
und mit entsprechenden
Sicherheitselementen
auszustatten. Eine Beratung
hinsichtlich dieser Sicherungen
für den finalen Standort bieten
wir dem Netzbetreiber
kostenlos an.
Die genannte Netzumspannstelle
muss vor Abriss des
Bestandsgebäudes zur
Geländefreimachung und
Neubebauung ausgebunden und
entfernt werden. Es wird ein
Ersatzstandort für die Bauzeit des
Hochhausgebäudes geplant. Mit
fortschreitender Baufertigstellung
wird die Netzumspannstation
wieder in einen entsprechend
vorbereiteten Raum im
Untergeschoss installiert. Die
Planung und letztendliche
Verlegung der Netzstation und der
zugehörigen Leitungen werden mit
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 11 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026
der Netzgesellschaft Düsseldorf
abgestimmt.
Die Informationen werden zur
Beachtung an die Planenden und
die Bauherrschaft weitergegeben.
c) Bei der neu zu errichtenden U-
Bahn-Haltestelle Theodor-
Heuss-Brücke sind die
Zugänge so zu gestalten und zu beleuchten, dass sie von
allen Personen angstfrei
genutzt werden können. Es
sollen keine verdeckt
liegenden Bereiche entstehen,
die als Verstecke oder
Lagerstätten für Personen /
Unrat oder gefährliche
Substanzen genutzt werden
könnten.
Die genannte U-Bahn-Station ist
nicht Bestandteil dieses
Bebauungsplans.
d) Es werden Hinweise zur
hochbaulichen
Kriminalprävention hinsichtlich
Übersichtlichkeit, Beleuchtung,
Sicherung von Außenanlagen
und Fassaden sowie der
Zugangskontrollen gegeben
und es wird auf das
Beratungsangebot für
Planende und die
Bauherrschaft hingewiesen.
Die Hinweise zu Maßnahmen der
baulichen Kriminalprävention und
zur angebotenen Beratung werden an die Planenden und die
Bauherrschaft weitergegeben.
-
10. Rheinbahn AG, Düsseldorf
4(1) Man bezieht sich auf eine
Stellungnahme vom 19.10.2021
und teilt mit, diese hat weiter
Bestand.
Grundsätzlich bestehen gegen das
Vorhaben keine Bedenken.
Die genannte Stellungnahme ist im
Verfahrensschritt der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4(2)
BauGB im Bebauungsplanverfahren
Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 -
übermittelt worden. Die Inhalte
Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen
Seite 12 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026
beziehen sich auf die damals
vorgelegte Mobilitätsuntersuchung.
Es wurden die inhaltlichen und
redaktionellen Ungenauigkeiten in
der Begründung
behoben. Dabei ging es um die
korrekte Darstellung des Ausbaus
der Linie U80 und U81, die
Verteilung der ÖPNV-Fahrgäste auf
die Linien und die Prognose der
ÖPNV-Kapazitäten.
-
11. Vodafone GmbH
4(1) a) Es wird mitgeteilt, dass sich
Telekommunikationsanlagen
des Unternehmens im Bereich
des Plangebiets befinden.
Die genannten Leitungsanlagen
befinden sich innerhalb der
öffentlichen Verkehrsflächen
außerhalb des Plangebietes. Sie
werden durch die Planung nicht
betroffen. Der Betrieb ist weiterhin
gewährleistet.
b) Man bittet, bei Planungen
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
3. Begründung als Text anzeigen
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 01/ 032
- Kennedydamm 55 /Roßstraße -
- Stadtbezirk 1 - Stadtteil Golzheim -
- 2 -
Teil A - Städtebauliche Aspekte .................................................................. 6
1 Planungsanlass ........................................................................... 6
2 Örtliche Verhältnisse .................................................................... 7
2.1 Beschreibung des Plangebietes ...................................................... 7
2.2 Bestand ..................................................................................... 7
2.3 Umgebung ................................................................................. 7
2.4 Verkehr und Erschließung ............................................................. 8
3 Gegenwärtiges Planungsrecht ........................................................ 9
3.1 Regionalplan ............................................................................... 9
3.2 Flächennutzungsplan (FNP) ........................................................... 9
3.3 Landschaftsplan ........................................................................ 10
3.4 Durchführungs- und Bebauungspläne ........................................... 10
4 Sonstige Satzungen, Pläne und Konzepte ...................................... 11
4.1 Raumwerk D ............................................................................. 11
4.2 Gewerbe- und Industriekernzonen ............................................... 12
4.3 Rahmenplan Einzelhandel ........................................................... 12
4.4 Rahmenplan „Hochhausrahmenplan Düsseldorf" (2022) ................... 13
4.5 Workshop westlich Kennedydamm (2019) ..................................... 14
5 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes .. 15
5.1 Städtebauliches Wettbewerbsverfahren ......................................... 15
5.2 Städtebauliches Konzept ............................................................. 16
5.3 Freiraumkonzept und Wegeführung .............................................. 18
5.4 Verkehrskonzept ....................................................................... 19
5.5 Social return ............................................................................. 24
5.6 Anpassung des Planungsrechts .................................................... 26
6 Inhalt des Bebauungsplans ......................................................... 27
6.1 Art der baulichen Nutzung .......................................................... 27
6.2 Maß der baulichen Nutzung ......................................................... 31
6.3 Überbaubare Grundstücksflächen ................................................. 36
6.4 Bauweise ................................................................................. 39
6.5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ........................................ 39
6.6 Städtebauliche Vorrangregelung zur Tiefe der Abstandsfläche ........... 41
6.7 Stellplätze und Garagen, Bereiche für Ein- und Ausfahrt .................. 47
6.8 Landeplatz ............................................................................... 48
- 3 -
6.9
Ver- und Entsorgung .................................................................. 50
6.10 Artenschutz .............................................................................. 51
6.11 Grünplanerische Inhalte ............................................................. 52
6.12 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ................................. 55
6.13 Urbane Sturzfluten .................................................................... 61
6.14 Grundwasser ............................................................................ 61
6.15 Verschattung/ Besonnung ........................................................... 62
6.16 Windkomfort............................................................................. 64
6.17 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ........................................... 66
7 Nachrichtliche Übernahmen/ Hinweise .......................................... 68
7.1 Bauschutzbereich ...................................................................... 68
7.2 Baukörperfestsetzung ................................................................ 68
7.3 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung .............................. 68
7.4 Grundwasser ............................................................................ 69
7.5 Grundwasserverunreinigung ........................................................ 69
7.6 Kampfmittel ............................................................................. 69
7.7 Tiefgaragen- und Dachbegrünung ................................................ 69
7.8 Fassadenbegrünungen ............................................................... 69
7.9 Artenschutz Vogelschutz ............................................................. 69
7.10 Artenschutz Werbeanlagen - Licht und Insektenschutz .................... 70
7.11 Luftschadstoffe ......................................................................... 70
7.12 Luftreinhalteplan und Umweltzone ............................................... 70
7.13 Archäologische Bodenfunde ......................................................... 70
7.14 Windkomfort / Vermeidung von Windgefahren ............................... 70
7.15 Grünordnungsplan III ................................................................. 71
7.16 Vorhaben- und Erschließungsplan ................................................ 71
8 Verfahren ................................................................................. 71
8.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB .............. 71
8.2 Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4(1) BauGB .................... 72
8.3 Behördenbeteiligung gemäß § 4(2) BauGB .................................... 72
8.4 Öffentliche Auslegung gemäß § 3(2) BauGB ................................... 72
9 Soziale Maßnahmen ................................................................... 72
10 Bodenordnende Maßnahmen ....................................................... 72
11 Kosten für die Gemeinde ............................................................ 73
Teil B - Umweltbericht ........................................................................... 74
- 4 -
12
Zusammenfassung .................................................................... 74
13 Beschreibung des Vorhabens ....................................................... 76
14 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet ............................................. 77
15 Schutzgutbetrachtung ................................................................ 78
15.1 Mensch .................................................................................... 79
15.1.1 Verkehrslärm ............................................................................ 79
15.1.2 Gewerbeemissionen ................................................................... 81
15.1.3 Fluglärm .................................................................................. 82
15.1.4 Elektromagnetische Felder (EMF) ................................................. 82
15.1.5 Störfallbetriebsbereiche .............................................................. 83
15.1.6 Beseitigung und Verwertung von Abfällen ...................................... 83
15.1.7 Städtebauliche Kriminalprävention ............................................... 84
15.1.8 Besonnung und Tageslichtsituation ............................................... 84
15.1.9 Wind ....................................................................................... 86
15.2 Natur und Freiraum ................................................................... 88
15.2.1 Flächennutzung und - versiegelung ............................................... 88
15.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft .................................................... 88
15.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ..................................................... 95
15.3 Boden ..................................................................................... 99
15.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes ................................. 99
15.3.2 Altablagerungen im Plangebiet .................................................... 99
15.3.3 Altstandorte im Plangebiet .......................................................... 99
15.3.4 Vorsorgender Bodenschutz .......................................................... 99
15.4 Wasser .................................................................................... 99
15.4.1 Grundwasser ............................................................................ 99
15.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ............................. 101
15.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen ............................................. 101
15.4.4 Oberflächengewässer ................................................................ 103
15.4.5 Wasserschutzgebiete ................................................................ 103
15.4.6 Hochwasserbelange .................................................................. 103
15.5 Luft ........................................................................................ 103
15.5.1 Lufthygiene ............................................................................. 103
15.5.2 Umweltfreundliche Mobilität ....................................................... 106
15.6 Klima ..................................................................................... 109
15.6.1 Globalklima ............................................................................. 109
- 5 -
15.6.2
Stadtklima und Klimaanpassung ................................................. 110
15.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ............................................. 110
15.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ......................................... 111
16 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten ................................ 113
17 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung
der Planung (Nullvariante) ......................................................... 113
18 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ......................... 114
19 Weitere Angaben ...................................................................... 115
- 6 -
Teil A - Städtebauliche Aspekte
1 Planungsanlass
Das Areal beiderseits des Kennedydamms ist in den 1960er Jahren als
Entlastungsstandort für Büronutzungen entwickelt worden. Seit einigen Jahren
befindet sich dieser Standort unter anderem durch deutliche
Modernisierungstendenzen im Wandel. Ein wichtigen Baustein Teil der
Transformation in ein zukunftsgerichtetes Quartier stellt die Planung eines
Hochhauses am nördlichen Eingang des Bürostandorts dar.
In ersten Schritten wurden nacheinander für die beiden benachbarten Flächen
Schwannstraße Nr. 3 und Kennedydamm Nr. 55 zwei eigene q ualitätssichernde
Verfahren durchgeführt, die zunächst in einem gemeinsamen
Bebauungsplanverfahren gesichert werden sollten. In einem ersten Schritt wurde ein
architektonisch-städtebauliches Wettbewerbsverfahren für die Fläche Schwannstraße
Nr. 3 durchgeführt. Der Entwurf „Gateway" von Kohn Pedersen Fox wurde vom
Preisgericht mit dem ersten Platz prämiert. Darauf erfolgte ein zweites
qualitätssicherndes Verfahren für den nördlichen Standort Kennedydamm Nr. 55 , aus
dem der Entwurf „Twist" von kadawittfeldarchitektur als Sieger hervorgegangen ist.
Die Planung auf der südlichen Fläche („Gateway", siehe dazu auch unter Nr. 5.1
Städtebauliche Wettbewerbsverfahren in dieser Begründung) wurde aufgrund
veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zurückgezogen. Das Vorhaben am
Nordende des Kennedydamms wird als prägnantes Hochhausgebäude in einem
vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst und gesichert.
In der weiteren Projektentwicklung ergab sich die Chance, eine kleinere südlich
angrenzende Fläche in das Vorhaben einzubeziehen und damit bauliche und
organisatorische Optimierungen insbesondere der Untergeschosse und der
Grundstückserschließung zu ermöglichen. Das Vorhaben, das im Plangebiet realisiert
werden soll, wird damit in fast allen Aspekten fortgeführt. Lediglich die neu dazu
genommene Fläche wird durch Untergeschosse des Vorhabens unterbaut.
- 7 -
2
Örtliche Verhältnisse
2.1 Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Golzheim und besteht aus dem etwa dreieckigen
und nahezu ebenen Grundstück Kennedydamm Nr. 55 , am Übergang des
Kennedydamms in die Roßstraße . Weiterhin sind zwei kleinere Flurstücke im Süden
des Plangebietes einbezogen. Das Plangebiet grenzt im Süden an die Grundstücke
des Kennedydamm -Center, Schwannstraße 3, und der Bestandsbebauung entlang
der Roßstraße. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 1.900 m². Zusätzlich sind
kleine Flächen des Kennedydamms (mit ca. 10 m²) und der Roßstraße (mit ca. 2 m²)
jeweils im Norden des Plangebiets einbezogen. Hier wird das geplante Gebäude die
Verkehrsflächen ab dem 14. Obergeschoss überkragen. Die beiden einbezogenen
Flurstücke im Süden zählen zusammen etwa 410 m².
Das P langebiet umfasst damit eine Fläche von ca. 0,23 Hektar.
2.2 Bestand
Auf dem Grundstück Kennedydamm Nr. 55 befindet sich eine bis zu achtgeschossige
Büroimmobilie, die sich zum Kennedydamm und zur Kreuzung hin durch Grünflächen
mit vereinzelten Bäumen und Sträuchern abgrenzt. Die südlich angrenzende Fläche
ist bisher als Straßenbegleitgrün zum Kennedydamm und als nicht unterbaute und
für Stellplätze genutzte Fläche des benachbarten Bürogebäudes ausgebildet.
2.3 Umgebung
Die Lage des Plangebiets im Norden der Landeshauptstadt Düsseldorf, direkt am
Knotenpunkt von drei Bundesstraßen, zeichnet sich durch die besondere Sichtbarkeit
von zwei wichtigen Einfallstraßen ins Stadtzentrum vom Düsseldorfer Norden bzw.
aus Richtung Flughafen und Messegelände sowie von Westen (über die Theodor -
Heuss-Brücke) aus.
Das Umfeld des Plangebietes und insbesondere der Bereich um den
Verkehrsknotenpunkt südlich des Nordfriedhofs stellt sich als innenstadtnaher
Bürostandort dar, der durch angrenzende Wohn - und Mischgebiete ergänzt wird.
Städtebaulich prägen große Solitärbauten das Gebiet. An städtebaulich dominanten
Stellen ist die vorhandene Bebauung durch ihre Höhe und Stellung identitätsstiftend
- 8 -
für das Quartier (z. B. Horizon, Hilton-Hotel, Eclipse, SkyOffice). Zahlreiche weitere
Neubauten entlang des Kennedydamms und an angrenzenden Straßen sind aktuell
im Bau oder in Planung. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an das Quartier
beiderseits der Roßstraße mit den auf der Ostseite der Roßstraße vorhandenen
Wohnnutzungen. Südlich angrenzend, zum Kennedydamm liegt eine ältere, bis zu
dreizehngeschossige Büroimmobilie
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
4. Textliche Festsetzungen als Text anzeigen
1
Textliche Festsetzungen
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/0 32 - Kennedydamm 55 /Roß-
straße -
Stadtbezirk 1 - Stadtteil Golzheim
Stand 04.02.2026
Dieser Plan enthält Festsetzungen nach §§ 9 und 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 ( Bundesgesetzblatt I Seite
3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (Bun-
desgesetzblatt 2025 I Nummer 347), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 ( Bundesgesetzblatt I S.
3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (Bunde sge-
setzblatt 2023 I Nr. 176) und der Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen
(Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 ( Gesetz- und Ver-
ordnungsblatt NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2023
(Gesetz- und Verordnungsblatt NRW. S. 1172).
Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf technische Regel-
werke - VDI-Richtlinien, DIN-Vorschriften oder Richtlinien anderer Art - werden diese
zur Einsicht bei der auslegenden Stelle bereit gehalten.
I. Textliche Festsetzungen
1 Art der baulichen Nutzung
1.1 Kerngebiet (MK)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 BauGB; § 1 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 7 BauNVO)
Allgemein zulässig sind:
• Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude,
• Einzelhandelsbetriebe in Form von Nachbarschaftsläden (Convenience
Stores) bis maximal 400 m² Verkaufsfläche, jedoch nur im Erdgeschoß,
• Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Nr. 3 bis Nr. 7 der Düsseldorfer Sortimentsliste (Rahmenplan Einzelhandel
der Landeshauptstadt Düsseldorf 2016), jedoch nur im Erdgeschoß,
• Schank- und Speisewirtschaften,
• Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
• sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
• Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
• Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsin-
haber*innen und Betriebsleiter*innen.
Nicht zulässig sind:
• großflächige Einzelhandelsbetriebe und Großhandelsbetriebe gem. § 11
Abs. 3 BauNVO,
• Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Nr. 1 bis
Nr. 2 der Düsseldorfer Sortimentsliste (Rahmenplan Einzelhandel der Lan-
deshauptstadt Düsseldorf 2016) mit Ausnahme von Nachbarschaftsläden
(Convenience Stores) im Erdgeschoss,
• Vergnügungsstätten,
2
• Gewerbebetriebe, soweit es sich um Betriebe mit ausschließlich oder über-
wiegend Sexdarstellungen, Sexshops mit Darbietungen, Bordelle sowie
bordellartige Betriebe und Einrichtungen handelt, deren Zweck auf die Dar-
stellung oder auf die Durchführung von Handlungen mit sexuellem oder
Gewalt verherrlichendem Charakter ausgerichtet ist,
• Einzelhandelsbetriebe, die Waren und/oder Dienstleistungen zur Erregung
sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten, Vergnügungsstät-
ten, soweit es sich um Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne des
§ 33i der Gewerbeordnung handelt,
• Tankstellen, auch solche im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großga-
ragen.
1.2 Zulässigkeit von Vorhaben
(§ 12 Abs. 3a i.V.m § 9 Abs. 2 BauGB)
Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig,
zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag ver-
pflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines
neuen Durchführungsvertrags sind zulässig.
3
1.3 Düsseldorfer Sortimentsliste
Abgestimmt auf die Sortimentsliste für das Regionale Einzelhandelskonzept für
das westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf (mit der Ausnahme des Sortimentes
Fahrräder und Zubehör).
Sortimente mit Zentrenrelevanz
Sortimente ohne Zentrenrelevanz
1. Nahversorgungsrelevante Sortimente
(periodischer Bedarf)
3. Baumarktspezifische Kernsortimente
1.1 Nahrungs- und Genussmittel
1.2 Pharmazeutika, Reformwaren
1.3 Drogerie, Körperpflege (Drogeriewa-
ren, Wasch- und Putzmittel)
1.4 Tiere und Tiernahrung, Zooartikel
1.5 (Schnitt-)Blumen
1.6 Zeitungen und Zeitschriften
3.1 Baustoffe
(Holz, Metall, Kunststoffe, Steine, Flie-
sen, Dämmstoffe, Mörtel etc.)
3.2 Bauelemente
(Fenster, Türen, Verkleidungen, Rolllä-
den, Markisen etc.)
3.3 Installationsmaterial
(Elektro, Sanitär, Heizung, Öfen etc.)
3.4 Bad- und Sanitäreinrichtungen
3.5 Farben, Lacke und Tapeten
3.6 Bodenbeläge
3.7 Beschläge und Eisenwaren
3.8 Werkzeuge, Geräte, Gerüste und Lei-
tern
2. Zentrenrelevante Sortimente
(aperiodischer Bedarf)
2.1 Persönlicher Bedarf
2.1.1 Bekleidung (auch Sportbekleidung),
Lederwaren und Schuhe
2.1.2 Parfümerie- und Kosmetikartikel
2.1.3 Uhren und Schmuck
2.1.4 Sanitätswaren
4. Gartenmarktspezifische Kernsortimente
4.1 Gartenbedarf
4.1.1 Pflanzen, Bäume und Sträucher
4.1.2 Pflanzgefäße
4.1.3 Gartengeräte
4.1.4 Erde, Torf, Düngemittel
4.1.5 Pflanzenschutzmittel
4.2 Garteneinrichtungen
4.2.1 Materialien für den Bau von Außen-
anlagen, Wegen, Terrassen, Teichen,
Pergolen, Zäunen und Einfriedungen
4.2.2 Gartenhäuser und Gewächshäuser
4.3 Garten- und Balkonmöbel
2.2 Wohn- und Haushaltsbedarf
2.2.1 Wohnaccessoires, Antiquitäten und
Dekorationsartikel
2.2.2 Haus- und Heimtextilien (Gardinen
und Zubehör, Stoffe und Kurzwaren,
Handarbeitsmaterialien, Wolle und
Nähmaschinen)
2.2.3 Glas, Porzellan und Keramik
2.2.4 Haushaltswaren und Elektrokleinge-
räte
2.2.5 Kunst, Bilder, Kunstgewerbe und
Kunsthandwerk, Bilderrahmen, Ga-
lanteriewaren und Geschenkartikel
5. Möbel
5.1 Wohnmöbel und Küchenmöbel
5.2 Büromöbel und Büromaschinen
5.3 Elektrogroßgeräte für den Haushalt
5.4 Beleuchtungskörper und Lampen
5.5 Teppichböden und Teppiche
5.6 Kinderwagen
2.3 Freizeit und sonstiger Bedarf
2.3.1 Bastelartikel und Spielwaren
2.3.2 Medien (Bücher, Zeitschriften, be-
spielte Speichermedien, Tonträger,
Computerspiele, Computersoftware)
2.3.3 Büroartikel, Papier, Schreibwaren
2.3.4 Unterhaltungs- und Kommunikati-
onselektronik (Computer und Zube-
hör, unbespielte Speichermedien)
2.3.5 Foto, Video, Optik, Akustik
2.3.6 Sport- und Freizeitartikel
2.3.7 Sportgeräte, Campingartikel, Waffen
und Jagdbedarf
2.3.8 Musikinstrumente und Zubehör, Mu-
sikalien
6. Fahrzeuge und Fahrräder
6.1 Kraftfahrzeuge aller Art (inklusive Mo-
torräder, Motorradfunktionsbekleidung
und Zubehör), Anhänger
6.2 Kfz-Teile und - Zubehör
6.3 Boote und Zubehör
6.4 Fahrräder und Zubehör
7. Brennstoffe, Mineralölerzeugnisse, Che-
mikalien, Technische Gase
4
1.4 Landeplatz
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Verkehrsfläche „Fläche für den Luft-
verkehr" ist vorbehaltlich einer erforderlichen luftfahrtrechtlichen Genehmi-
gung ein Landeplatz für die Nutzung durch elektrisch betriebene Senkrecht-
starter auf dem Dach der festgesetzten Bebauung zulässig. Diese Fläche für
den Luftverkehr ist eine private Verkehrsfläche.
2 Stellplätze und Garagen
(§ 12 BauNVO)
Stellplätze sind nur in Tiefgaragen, im 1. - 3. Obergeschoss (Gebäudeebene 2)
sowie oberirdisch in der Fläche für Nebenanlagen mit der Zweckbestimmung
Stellplätze (St) zulässig.
3 Maß der baulichen Nutzung
3.1 Gebäudehöhe
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 , 18 BauNVO)
Die festgesetzte Gebäudehöhe bestimmt die Höhe der Bebauung als Mindest-
und Höchstmaß. Die festgesetzten Höhen beziehen sich auf Meter über Normal-
höhennull (m. ü. NHN). Der obere Bezugspunkt bei der Berechnung der festge-
setzten Gebäudehöhe ist die Oberkante des Gebäudes (Schnittpunkt der Wand
mit der Dachhaut).
3.2 Technikaufbauten, Dachaufbauten und sonstige Bauteile
(§ 16 und 18 BauNVO i.V.m. § 89 BauO NRW)
Die festgesetzte Gebäudehöhe darf überschritten werden durch:
• Die Bauteile des Landeplatzes und der erforderlichen zugehörigen techni-
schen Anlagen gemäß Nr. 1.4 der textlichen Festsetzungen dürfen die ma-
ximale Gebäudehöhe (GHmax) von 156,8 m ü. NHN um bis zu 8,0 m über-
• Technische Anlagen zur Fenster- und Fassadenreinigung dürfen die maxi-
male Gebäudehöhe (GHmax) von 156,8 m ü. NHN um bis zu 6,0 m über-
• Treppenräume und Fahrstuhlschächte dürfen die festgesetzte Gebäude-
höhe (GHmax) von 156,8 m ü. NHN um bis zu 4,50 m überschreiten. Sie
sind um mindestens das halbe Maß ihrer Höhe von der darunterliegenden
Gebäudeaußenwand zurückzusetzen.
• Absturzsicherungen dürfen die maximale Gebäudehöhe (GHmax) von
156,8 m ü. NHN um bis zu 1,10 m überschreiten.
3.3 Höhe der (oberirdischen) Gebäudeebenen
(§ 9 Abs. 3 Satz 2 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 5 BauNVO )
Die festgesetzten Höhen bestimmen die Höhen der jeweiligen Gebäudeebenen
als Mindest- und Höchstmaß. Die festgesetzten Höhen beziehen sich auf Meter
über Normalhöhennull (m. ü. NHN). Der obere Bezugspunkt bei der Berechnung
der festgesetzten Höhe ist die Oberkante des Fertigfußbodens (OK FFB).
5
3.4 Umwehrungen, Pflanzkübel und sonstige Bauteile
Die festgesetzten Höhen der Gebäudeebenen dürfen überschritten werden
durch:
• Technische Anlagen und Pflanzgefäße zur Dach- und Terrassenbegrünung
dürfen die festgesetzten Höhen der Gebäudeebenen um bis zu 0,7 m über-
• Absturzsicherungen von begehbaren Dachflächen dürfen die festgesetzten
Höhen der Gebäudeebenen um bis zu 1,10 m überschreiten.
• Attiken dürfen die festgesetzten Höhen der Gebäudeebenen um bis zu
0,25 m überschreiten.
• Windschutzwände zur Verbesserung des Windkomforts auf begehbaren
Dachterrassen, in den in der Planzeichnung (Vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan Blatt 2/2 ) mit der Schraffur gekennzeichneten Flächen, dür-
fen die festgesetzten Höhen der Gebäudeebenen um bis zu 2,0 m über-
3.5 Tiefe der (unterirdischen) Gebäudeebenen
(§ 9 Abs. 3 Satz 2 BauGB i.V.m. § 16 A bs. 5 BauNVO )
Die Tiefe der unterirdischen Gebäudeebenen wird im Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan (Blatt 1/2) verbindlich geregelt.
4 Überbaubare Grundstücksfläche
(§ 23 BauNVO, §9 Abs. 3 BauGB)
4.1 Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen können ausnahmsweise zu-
gelassen werden:
• Überdachte Hauseingänge und untergeordnete Bauteile bis zu einer Tiefe
von 1,5 m,
• Notausgänge oder Fluchttreppen der Tiefgarage samt ihren Einhausungen,
• Sammelhinweistafeln als Werbeanlagen gemäß Ziffer 8.2.3 - Gestaltung
von Werbeanlagen - der textlichen Festsetzungen.
4.2 Die im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Blatt 1/2) festgesetzte Baugrenze
gilt nur oberirdisch.
5 Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 23a und 24 BauGB)
5.1 Schalldämmmaße der Außenbauteile
Bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden mit schutzbe-
dürftigen Räumen gemäß DIN 4109 sind technische Vorkehrungen zum bauli-
chen Schallschutz gegen Außenlärm entsprechend der jeweils zum Zeitpunkt
der Einreichung des Bauantrages beziehungsweise bei genehmigungsfreien
oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben zu Beginn des Ausführungs-
zeitpunktes als technische Baubestimmung eingeführten Fassung der DIN
4109 vorzusehen. Für die Bestimmung des Schalldämmmaßes für die Außen-
6
bauteile von schutzbedürftigen Räumen ist nach DIN 4109 bei der Ausfüh-
rungsplanung der der maßgebliche Außenlärmpegel heranzuziehen, der im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt wurde, soweit nicht dauer-
hafte und wesentliche Veränderungen der Lärmsituation vorliegen. Als Min-
destanforderung ist hierbei ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 65 dB(A) im
Tages- und Nachtzeitraum zu berücksichtigen.
5.2 Verkehrslärm - passive Schallschutzmaßnahmen
5.2.1 Belüftung bei geschlossenen Fenstern von Aufenthaltsräumen in Wohnungen
und Übernachtungsräumen (auch Kindertagesstätten)
An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) gekennzeichneten
Baugrenzen oder Baulinien, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu
diesen stehen (entspricht einem Beurteilungspegel von ≥ 63 dB(A) tags oder
≥ 55 dB(A) nachts), ist bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von
Gebäuden für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Übernachtungsräume (auch
in Kindertagesstätten), die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signatur
besitzen, eine ausreichende Luftwechselrate bei geschlossenen Fenstern und
Türen sicherzustellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass das erforderliche Schall-
dämmmaß des Außenbauteils nicht unterschritten wird.
5.2.2 Belüftung bei geschlossenen Fenstern von Büro- und Unterrichtsräumen (B)
An Gebäudefronten, die an den mit B gekennzeichneten Baulinien oder Bau-
grenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu diesen stehen
(entspricht einem Beurteilungspegel von ≥ 68 dB(A) tags), ist bei Errichtung,
Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden für Büro- und Unterrichts-
räume, die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signatur und Kennzeich-
nung besitzen, eine ausreichende Luftwechselrate bei geschlossenen Fenstern
und Türen sicherzustellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass das erforderliche
Schalldämmmaß des Außenbau teils nicht unterschritten wird.
5.2.3 Ausschluss von öffenbaren Fenstern für Aufenthaltsräume in Wohnungen und
Übernachtungsräume (auch Kindertagesstätten) (NÖF)
An Gebäudefronten, die an den mit NÖF gekennzeichneten Baugrenzen oder
Baulinien, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu diesen stehen
(entspricht einem Beurteilungspegel von ≥ 73 dB(A) tags oder ≥ 65 dB(A)
nachts), sind bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden
öffenbare Fenster oder Türen zu Aufenthaltsräumen von Wohnungen und
Übernachtungsräumen (auch Kindertagesstätten) nicht zulässig.
5.2.4 Es können Ausnahmen von den Festsetzungen Ziffer 1 bis Ziffer 5.2.3 zuge-
lassen werden, soweit durch ein Sachverständigenbüro für Schallschutz nach-
gewiesen wird, dass mit anderen geeigneten Maßnahmen die Anforderungen
an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse erreicht werden können. Der Nach-
weis ist basierend auf den Grundlagen der im Bebauungsplanverfahren ermit-
telten Lärmwerte zu führen, soweit nicht dauerhafte und wesentliche Verände-
rungen der Verkehrsströme vorliegen.
5.2.5 Die gemäß der Festsetzungen Ziffer 1.1 zulässigen Wohnungen für Aufsichts-
und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber*innen und Betriebslei-
ter*innen sind nur in Bereichen ohne Schallschutzfestsetzungen oder in Berei-
7
chen, die ausschließlich mit Festsetzung 5.2.1 (ohne B, ohne NÖF) gekenn-
zeichnet sind, zulässig (entspricht einem Beurteilungspegel von ≥ 63 dB(A)
und < 68 dB(A) tags oder ≥ 55 dB(A) und < 60 dB(A) nachts) .
5.3 Schutzvorkehrungen bei Tiefgaragen und Garagengeschossen
Tiefgaragen und oberirdische, geschlossene Garagengeschosse sind über Dach
zu entlüften.
Von dieser Festsetzung kann abgewichen und ausnahmsweise eine anderwei-
tige (mechanische oder natürliche) Lüftungsanlage der Tiefgarage oder Gara-
gengeschosse realisiert werden, wenn über ein mikroskaliges, lufthygienisches
Ausbreitungsgutachten (z.B. MISKAM) im Rahmen des Baugenehmigungsver-
fahrens nachgewiesen wird, dass der Vorsorgewert für NO2 f
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
5. Planzeichnung Blatt 1 als Text anzeigen
Hinweis: Kubatur Twist als 3D Model
Hinweis: die Planzeichnung stellt die Baugrenze der Gebäudeebene 1 ( = Erdgeschoss) dar
Dieser Plan enthält Festsetzungen nach §§ 9 und 12 Baugesetzbuch Sortimente mit Sortimente ohne 4 Überbaubare Grundstücksfläche 6 Bepflanzungen
Zentrenrelevanz Zentrenrelevanz
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (§ 23 BauNVO, §9 Abs. 3 BauGB) (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und 25 b BauGB i.V.m. § 89 BauO NRW)
(Bundesgesetzblatt I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Ge-
setzes vom 18. Dezember 2025 (Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 347),
2.3.1 Bastelartikel und Spiel- 5.5 Teppichböden und Teppi- 4.1 Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen können aus- 6.1 Dachbegrünungen
der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntma- waren che nahmsweise zugelassen werden:
773
Auf den Dachflächen sind - unter Beachtung der brandschutz-
chung vom 21. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3786), zuletzt 2.3.2 Medien (Bücher, Zeit- 5.6 Kinderwagen
schriften, bespielte Spei- technischen Bestimmungen - insgesamt mindestens 100 m²
Überdachte Hauseingänge und untergeordnete Bauteile bis
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (Bundesgesetz-
chermedien, Tonträger, 725
mit einer standortgerechten strukturreichen Vegetation min-
blatt 2023 I Nr. 176) und der Bauordnung für das Land Nordrhein- zu einer Tiefe von 1,5 m, IV
6. Fahrzeuge und Fahrräder
Computerspiele, Compu-
destens einfach intensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetati-
• Notausgänge oder Fluchttreppen der Tiefgarage samt ihren
Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (Gesetz- und Verord-
tersoftware)
onstragschicht muss mindestens 50 cm zuzüglich Drainschicht
Einhausungen,
nungsblatt NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Okto- 2.3.3 Büroartikel, Papier, 38.50
640
betragen.
Sammelhinweistafeln als Werbeanlagen gemäß Ziffer 8.2.3
ber 2023 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW. S. 1172). Schreibwaren
6.1 Kraftfahrzeuge aller Art
2.3.4 Unterhaltungs- und - Gestaltung von Werbeanlagen - der textlichen Festset-
(inklusive Motorräder,
Kommunikationselektro- zungen. 6.2 Begrünung von unterirdischen Gebäudeteilen und sonstigen -I
Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf
Motorradfunktions-
nik (Computer und Zu- nicht überbauten Grundstücksteilen
technische Regelwerke - VDI-Richtlinien, DIN-Vorschriften oder Richtli-
bekleidung und
behör, unbespielte Spei-
nien anderer Art - werden diese zur Einsicht bei der auslegenden Stelle Zubehör), Anhänger 4.2 Die im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Blatt 1/2) festge- 38.50
chermedien) 6.2 Kfz-Teile und -Zubehör 6.2.1 Auf unterirdischen Gebäudeteilen ist - mit Ausnahme von Er-
bereit gehalten. setzte Baugrenze gilt nur oberirdisch. 39.00
2.3.5 Foto, Video, Optik, Akus- schließungs- und Terrassenflächen - eine Vegetationsfläche be-
6.3 Boote und Zubehör
tik
stehend aus einer mindestens 80 cm starken Substratschicht
6.4 Fahrräder und Zubehör
I. Textliche Festsetzungen 2.3.6 Sport- und Freizeitartikel
über einer Drainschicht fachgerecht herzustellen und intensiv B/NÖF
2.3.7 Sportgeräte, Campingar- 5 Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltein-
tikel, Waffen und Jagd- wirkungen strukturreich zu begrünen. 38.60
1 Art der baulichen Nutzung
Für Baumpflanzungen ist die Stärke der Substratschicht auf
bedarf
(§ 9 Abs. 1 Nr. 23a und 24 BauGB)
7. Brennstoffe, Mineralöler-
mindestens 130 cm (zuzüglich Drainschicht) zu erhöhen; das
2.3.8 Musikinstrumente und
1.1 Kerngebiet (MK) zeugnisse, Chemikalien, B 1
Zubehör, Musikalien durchwurzelbare Substratvolumen muss mindestens 50 m³ je
Technische Gase 5.1 Schalldämmmaße der Außenbauteile Baugrenze Erdgeschoss B
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 BauGB; § 1 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Baumstandort betragen.
VI-VIII
Bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäu-
§ 7 BauNVO) 1.4 Landeplatz GHmax = 156,80 m ü. NHN
den mit schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 sind tech- GHmin = 155,70 m ü. NHN
6.2.2 Es sind mindestens 180 m² mit einer strukturreichen Bepflan-
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Allgemein zulässig sind:
nische Vorkehrungen zum baulichen Schallschutz gegen Außen- zung oder einer mindestens 75 cm hohen Hecke als Abgren- Gemarkung Derendorf 166
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Verkehrsfläche „Fläche XXVIII
lärm entsprechend der jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung zung zum Straßenraum gemäß dem Vorhaben- und Erschlie-
Flur 1
Einzelhandelsbetriebe in Form von Nachbarschaftsläden
für den Luftverkehr" ist vorbehaltlich einer erforderlichen luft-
des Bauantrages beziehungsweise bei genehmigungsfreien ßungsplan zu begrünen. Die Pflanzfläche darf mit einem Über-
(Convenience Stores) bis maximal 400 m² Verkaufsfläche, MK
fahrtrechtlichen Genehmigung ein Landeplatz für die Nutzung Roßstraße
oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben zu Beginn des laufschutzbügel mit einer Höhe von 25 bis 45 cm vom Ver-
jedoch nur im Erdgeschoß, durch elektrisch betriebene Senkrechtstarter auf dem Dach der Hinweis:
Ausführungszeitpunktes als technische Baubestimmung einge- kehrsraum abgegrenzt werden. 38.60
Trafo (Planung) 639
Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sorti- festgesetzten Bebauung zulässig. Diese Fläche für den Luftver-
1,0 V
führten Fassung der DIN 4109 vorzusehen. Für die Bestim- 743
menten gemäß Nr. 3 bis Nr. 7 der Düsseldorfer Sortiments- kehr ist eine private Verkehrsfläche.
mung des Schalldämmmaßes für die Außenbauteile von schutz- 6.2.3 In der Fläche für Nebenanlagen mit der Zweckbestimmung (St)
liste (Rahmenplan Einzelhandel der Landeshauptstadt Düs- Hinweis: Arkade 162 Gemarkung Derendorf
8 Gestaltung
bedürftigen Räumen ist nach DIN 4109 bei der Ausführungspla- gemäß der textlichen Festsetzung Nr.2 ist parallel zu den an- 38.15
seldorf 2016), jedoch nur im Erdgeschoß, 2 Stellplätze und Garagen I
nung der der maßgebliche Außenlärmpegel heranzuziehen, der grenzenden privaten Grundstücksgrenzen der Flurstücke 8 und (§ 89 BauO NRW) 55 B Flur 2
Schank- und Speisewirtschaften, (§ 12 BauNVO)
746, Flur 1, Gemarkung Derendorf, eine immergrüne Hecke in
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt wurde so-
Betriebe des Beherbergungsgewerbes, V
mindestens 80 cm Breite und 200 cm Höhe zu pflanzen. Der 8.1 Grundstückseinfriedungen
weit nicht dauerhafte und wesentliche Veränderungen der
sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Stellplätze sind nur in Tiefgaragen, im 1. - 3. Obergeschoss
Anteil immergrüner Pflanzen muss mindestens 60% betragen.
Lärmsituation vorliegen. Als Mindestanforderung ist hierbei ein
693
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche (Gebäudeebene 2) sowie oberirdisch in der Fläche für Neben- Grundstückseinfriedungen zu den angrenzenden öffentlichen Kennedydamm
maßgeblicher Außenlärmpegel von 65 dB(A) im Tages- und 160
Flächen, mit Ausnahme der unter der textlichen Festsetzung
und sportliche Zwecke, anlagen mit der Zweckbestimmung Stellplätze (St) zulässig. 6.2.4 Es ist mindestens 1 Laubbaum erster Ordnung (Hochstamm 8
632
Nachtzeitraum zu berücksichtigen.
Nr. 6.2 genannten, sind nicht zulässig.
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie oder Solitär) mit einem Stammumfang von 25-30 cm, gemes- V
3 Maß der baulichen Nutzung B/NÖF
für Betriebsinhaber*innen und Betriebsleiter*innen. sen in 1,0 m Höhe, zu pflanzen.
5.2 Verkehrslärm - passive Schallschutzmaßnahmen
8.2 Werbeanlagen B
3.1 Gebäudehöhe
Nicht zulässig sind: 5.2.1 Belüftung bei geschlossenen Fenstern von Aufenthaltsräumen 6.3 Der Begrünungsaufbau und das Dachbegrünungssubstrat ist
8.2.1 Werbeanlagen auf baulichen Anlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16, 18 BauNVO) in Wohnungen und Übernachtungsräumen (auch Kindertages- 9 158
großflächige Einzelhandelsbetriebe und Großhandelsbe- entsprechend der zum Satzungsbeschluss dieses Bebauungs-
Oberhalb der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe (GHmax)
355
triebe gem. § 11 Abs. 3 BauNVO, stätten) plans als Richtline eingeführte FLL-Richtlinie, Ausgabe 2018, #8.50
Die festgesetzte Gebäudehöhe bestimmt die Höhe der Bebau- vorzusehen. (siehe Hinweise). von 156,8 m ü. NHN sind Werbeanlagen unzulässig 631
Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten ung als Mindest- und Höchstmaß. Die festgesetzten Höhen be- An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) ge- 745 V
gemäß Nr. 1 bis Nr. 2 der Düsseldorfer Sortimentsliste kennzeichneten Baugrenzen oder Baulinien, parallel zu diesen 8.2.2 Werbeanlagen an baulichen Anlagen St
ziehen sich auf Meter über Normalhöhennull (m. ü. NHN). Der
742
(Rahmenplan Einzelhandel der Landeshauptstadt Düssel- obere Bezugspunkt bei der Berechnung der festgesetzten Ge- oder in einem Winkel bis 90° zu diesen stehen (entspricht einem 6.4 Fassadenbegrünung
dorf 2016) mit Ausnahme von Nachbarschaftsläden (Con- Beurteilungspegel von ≥ 63 dB(A) tags oder ≥ 55 dB(A) nachts), a. Werbeanlagen sind an den obersten drei Geschossen zuläs- 10 156
bäudehöhe ist die Oberkante des Gebäudes (Schnittpunkt der
venience Stores) im Erdgeschoss, Wand mit der Dachhaut). ist bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäu- Mindestens 900 m² der Außenwände des Erdgeschosses bis sig. Je Fassadenseite ist eine Werbeanlage mit der Größe
Vergnügungsstätten, den für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Übernachtungs- mindestens dem 8. Obergeschoss sind mit Fassadenbegrünun- von maximal 8 m x 15 m zulässig. IV
3.2 Technikaufbauten, Dachaufbauten und sonstige Bauteile
Gewerbebetriebe, soweit es sich um Betriebe mit aus- räume (auch in Kindertagesstätten), die nur Fenster zu den Fas- gen aus standortgerechten Bepflanzungen zu begrünen. Ausge- b. Darüber hinaus sind Werbeanlagen im Erdgeschoß nur an
(§ 16 und 18 BauNVO i.V.m. § 89 BauO NRW)
schließlich oder überwiegend Sexdarstellungen, Sexshops saden mit dieser Signatur besitzen, eine ausreichende Luftwech- nommen von der Pflicht zur Fassadenbegrünung sind Fenster, der Stätte der Leistung und nur unterhalb der Brüstungs-
746
mit Darbietungen, Bordelle sowie bordellartige Betriebe und Die festgesetzte Gebäudehöhe darf überschritten werden selrate bei geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Türen und Lüftungseinrichtungen. Näheres wird im Vorhaben- kante des 1. Obergeschosses mit einer Höhe von maximal 154
11
Einrichtungen handelt, deren Zweck auf die Darstellung und Erschließungsplan zu diesem Bebauungsplan geregelt. 50 cm zulässig.
Dabei ist zu gewährleisten, dass das erforderliche Schalldämm-
durch:
oder auf die Durchführung von Handlungen mit sexuellem
maß des Außenbauteils nicht unterschritten wird.
Die Bauteile des Landeplatzes und der erforderlichen zuge-
Als Werbeanlagen nicht zulässig sind: IV
oder Gewalt verherrlichendem Charakter ausgerichtet ist, Die Fassadenbegrünungen sind entsprechend der zum Sat-
hörigen technischen Anlagen gemäß Nr. 1.4 der textlichen
5.2.2 Belüftung bei geschlossenen Fenstern von Büro- und Unter- • Fremdwerbung,
Einzelhandelsbetriebe, die Waren und/oder Dienstleistun- zungsbeschluss dieses Bebauungsplans als Richtline
Festsetzungen dürfen die maximale Gebäudehöhe (GHmax)
• Blinklichtanlagen,
richtsräumen (B)
gen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedi- eingeführte FLL-Richtlinie, Ausgabe 2018, vorzusehen.
von 156,8 m ü. NHN um bis zu 8,0 m überschreiten. • Wechsellichtanlagen, III. Hinweise 6. Tiefgaragen- und Dachbegrünung 11. Luftreinhalteplan und Umweltzone
An Gebäudefronten, die an den mit B gekennzeichneten Bauli-
gung anbieten, Vergnügungsstätten, soweit es sich um (siehe Hinweise).
Technische Anlagen zur Fenster- und Fassadenreinigung • Lauflichtanlagen, Der Begrünungsaufbau und die verwendeten Materialien und Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Umweltzone der
nien oder Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel
Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne des § 33i
1. Baukörperfestsetzung (§ 12 Abs. 3 BauGB) Substrate für die Tiefgaragen- und Dachbegrünung der Festset- Landeshauptstadt Düsseldorf.
dürfen die maximale Gebäudehöhe (GHmax) von 156,8 m 6.5 Erhalt • Projektoren und Monitore aller Art,
bis 90° zu diesen stehen (entspricht einem Beurteilungspegel
der Gewerbeordnung handelt,
Die (abstandsflächenunterschreitenden) Baukörperfestsetzun- zungen 6.1 und 6.2 sind gemäß der zum Satzungsbeschluss
ü. NHN um bis zu 6,0 m überschreiten. • angestrahlte Anlagen, wenn die Lichtquelle bewegt oder die
von ≥ 68 dB(A) tags), ist bei Errichtung, Änderung und Nut-
Tankstellen, auch solche im Zusammenhang mit Parkhäu-
dieses Bebauungsplans als Richtlinie eingeführten „FLL- 12. Archäologische Bodenfunde
Treppenräume und Fahrstuhlschächte dürfen die festge- Die nach den textlichen Festsetzungen hergestellten Begrü- Helligkeit verändert wird, gen gemäß dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Blatt 1/2
zungsänderung von Gebäuden für Büro- und Unterrichtsräume,
sern und Großgaragen.
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbe-
setzte Gebäudehöhe (GHmax) von 156,8 m ü. NHN um bis nungsmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten und bei Ausfall zu • Anlagen mit der Möglichkeit Motive zu wechseln (Wendeanla- und 2/2) sind verbindlich. Im Plangebiet sind archäologische Bodenfunde und -befunde
die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signatur und Kenn-
grünungen", Ausgabe 2018 auszuführen. (FLL = Forschungsge-
zu 4,50 m überschreiten. Sie sind um mindestens das halbe ersetzen bzw. gemäß den Festsetzungen neu anzulegen. gen) nicht auszuschließen. Auf die Meldepflicht gemäß § 16 Denk-
zeichnung besitzen, eine ausreichende Luftwechselrate bei ge-
1.2 Zulässigkeit von Vorhaben
sellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn)
Maß ihrer Höhe von der darunterliegenden Gebäudeaußen- sowie 2. Niederschlagswasserbeseitigung (§ 44 LWG NW i. V. mit § 55 malschutzgesetz (DSchG) und das weitere Verhalten beim Auf-
schlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Dabei ist zu
(§ 12 Abs. 3a i.V.m § 9 Abs. 2 BauGB)
7 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
• Kombinationen der vorgenannten Anlagen. finden von archäologischen Bodenfunden und -befunden gemäß
wand zurückzusetzen. WHG)
gewährleisten, dass das erforderliche Schalldämmmaß des Au- Boden, Natur und Landschaft Das anfallende Niederschlagswasser ist dem Mischsystem zuzu- 7. Fassadenbegrünungen
Absturzsicherungen dürfen die maximale Gebäudehöhe § 17 Denkmalschutzgesetz wird hingewiesen.
Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vor-
ßenbauteils nicht unterschritten wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Ausnahmsweise sind Projektoren und Monitore als Werbeanlagen leiten. Die Fassadenbegrünungen der Festsetzung 6.4 sind entspre-
(GHmax) von 156,8 m ü. NHN um bis zu 1,10 m über-
haben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträ-
hinter der Fensterebene im Erdgeschoss zulässig. chend der zum Satzungsbeschluss dieses Beba
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
6. Planzeichnung Blatt 2 als Text anzeigen
39.00
B/NÖF B/NÖF
B
B/NÖF B
B B B
B
B
B/NÖF B/NÖF
B/NÖF B
B
VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII
Gemarkung Derendorf Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 166
Höhenlage(max) = 56,26 m ü. NHN Höhenlage(max) = 60,60 m ü. NHN Höhenlage(max) = 64,67 m ü. NHN Höhenlage(max) = 68,74 m ü. NHN Höhenlage(max) = 72,81 m ü. NHN Höhenlage(max) = 76,88 m ü. NHN Höhenlage(max) = 80,95 m ü. NHN Höhenlage(max) = 85,02 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 55,11 m ü. NHNB Höhenlage(min) = 59,45 m ü. NHN Höhenlage(min) = 63,52 m ü. NHN Höhenlage(min) = 67,59 m ü. NHN Höhenlage(min) = 71,66 m ü. NHN Höhenlage(min) = 75,73 m ü. NHN Höhenlage(min) = 79,80 m ü. NHN Höhenlage(min) = 83,87 m ü. NHN
Höhenlage(max) = 46,37 m ü. NHN
Hinweis:
Höhenlage(min) = 45,82 m ü. NHN
Trafo (Planung)
B
I 55 I 55 I 55 I 55 I 55 I 55 I B/NÖF55 I B/NÖF55 I
55 B B B
B
B B
B/NÖF B
B
V
B
Gebäudeebene 1 Gebäudeebene 4 Gebäudeebene 5 Gebäudeebene 6 Gebäudeebene 7 Gebäudeebene 8 Gebäudeebene 9
Gebäudeebene 2 Gebäudeebene 3
B B B
B
B
B B
B B
B
B
B
B VI-VIII B
B/NÖF VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII B
B
VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII
Gemarkung Derendorf Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 166
Höhenlage(max) = 89,09 m ü. NHN Höhenlage(max) = 93,16 m ü. NHN Höhenlage(max) = 97,23 m ü. NHN Höhenlage(max) = 101,30 m ü. NHN Höhenlage(max) = 105,37 m ü. NHN Höhenlage(max) = 109,44 m ü. NHN Höhenlage(max) = 113,51 m ü. NHN Höhenlage(max) = 117,58 m ü. NHN Höhenlage(max) = 121,65 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 87,94 m ü. NHN Höhenlage(min) = 92,01 m ü. NHN Höhenlage(min) = 96,08 m ü. NHN Höhenlage(min) = 100,15 m ü. NHN Höhenlage(min) = 104,22 m ü. NHN Höhenlage(min) = 108,29 m ü. NHN Höhenlage(min) = 112,36 m ü. NHN Höhenlage(min) = 116,43 m ü. NHN Höhenlage(min) = 120,50 m ü. NHN
B
V V VB V V V V V V
B
B B
I 55 I B/NÖF 55 I 55 I 55 I 55 I 55 I 55 I 55 I
B/NÖF 55 B B
B/NÖF B B
B
B
B
B
B
V V V
Gebäudeebene 10 Gebäudeebene 11 Gebäudeebene 12 Gebäudeebene 13 Gebäudeebene 14 Gebäudeebene 15 Gebäudeebene 16 Gebäudeebene 17 Gebäudeebene 18
B B B B B B
B
B
VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII
Gemarkung Derendorf Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 166
ee
Höhenlage(max) = 125,72 m ü. NHN Höhenlage(max) = 129,79 m ü. NHN Höhenlage(max) = 133,86 m ü. NHN Höhenlage(max) = 137,93 m ü. NHN Höhenlage(max) = 142,00 m ü. NHN Höhenlage(max) = 146,07 m ü. NHN Höhenlage(max) = 151,77 m ü. NHN Höhenlage(max) = 156,80 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 124,57 m ü. NHN Höhenlage(min) = 128,64 m ü. NHN Höhenlage(min) = 132,71 m ü. NHN Höhenlage(min) = 136,78 m ü. NHN Höhenlage(min) = 140,85 m ü. NHN Höhenlage(min) = 144,92 m ü. NHN Höhenlage(min) = 150,62 m ü. NHN Höhenlage(min) = 155,70 m ü. NHN
Höhenlage(max) gemäß
B/NÖF textlicher Festsetzug Nr. 3.2
B B B B B B
B
55
B
V V
Gebäudeebene 19 Gebäudeebene 20 Gebäudeebene 21 Gebäudeebene 22 Gebäudeebene 23 Gebäudeebene 24 Gebäudeebene 25 Gebäudeebene 26 Luftlandeplatz
PLANUNTERLAGE: Stadtgrundkarte und Angaben aus dem Kataster BEGRENZUNGSLINIEN ART DER BAULICHEN NUTZUNG MASS DER BAULICHEN NUTZUNG BAUWEISE SONSTIGES
Stand der Planunterlage: November 2023 Lagebezugssystem: ETRS89 UTM 32N (EPSG: 25832) gemäß Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786)
Flächen für z.B.
Grenze des räumlichen Firstrichtung Straßenverkehrsflächen Gebäudefronten mit Lärmschutz gemäß
Nr. 5.2.1 der textlichen Festsetzungen:
Höhenbezugssystem: DHHN 2016 NHN-Höhen (HST 170) Geltungsbereichs 1. überbaubare Fläche2. nicht überbaubare Fläche
Zahl der Vollgeschosse offene Bauweise o oberirdische Stellplätze
Baugrenzen mit Beurteilungspegeln
1. 2. Satteldach SD
>= 63 dB(A) tags und / oder mit
Ein- und Ausfahrtbereich
Tiefgarage (TGa)
Baulinie Kleinsiedlungsgebiet WS WS
Beurteilungspegeln >= 55 dB(A) nachts
Kreisgrenze (Stadtgrenze) Gebäude mit Zahl Höchstgrenze z.B. III geschlossene Bauweise g
Flachdach FD
Zufahrten, RampenZufahrten, Rampen
St
der Vollgeschosse III
reines Wohngebiet WR WR zwingend z.B. III abweichende Bauweise a entsprechend der jeweiligen Dachneigung Dn Umgrenzung der Flächen Gebäudefronten mit Lärmschutz gemäßB
Baugrenze
31
Gemarkungsgrenze
und Hausnummer Nr. 5.2.2 der textlichen Festsetzungen:
für den Luftverkehr
allgemeines Wohngebiet WA WA Beschriftung Fassadenlinien mit Beurteilungspegeln
Straßenbegrenzungslinie
Flurgrenze Mindest- und
Pultdach PD >= 68 dB(A) tags
Arkade, Durchfahrt, z.B. III-IV
P e
bzw. Begrenzung sonstiger als Parkplatz vorgesehen Zweckbestimmung:
besonderes Wohngebiet WB WB Höchstmaß
offene Halle
Landeplatz für elektrisch NÖF
Flurstücksgrenze öffentlicher Verkehrsflächen E Gebäudefronten mit Lärmschutz gemäß
nur Einzelhäuser zulässig
als Dachgeschoß zu gestaltendes D
Garagengeschoss Gg
betriebene Senkrechtstarter Nr. 5.2.3 der textlichen Festsetzungen:
Dorfgebiet MD MD
Grundflächenzahlz.B. 0,4 Vollgeschoß
Baum Fassadenlinien mit Beurteilungspegeln
Gebäudegrenze
Abgrenzung unterschiedlicher
Oberkante über OK
>= 73 dB(A) tags und / oder >= 65 dB(A)
Mischgebiet MI MI als Dachgeschoß zu gestaltendes DG
Art der Nutzung / Geschoßflächenzahlz.B. 1,0 D
nur Doppelhäuser zulässig
nachts
Geländehöhe in Meter über NHN33,21
Topographische Linie
oberstes Geschoß
Maß der Nutzung / Bauweise Straßenhöhe über NHN 33,21
Urbane Gebiete MU MU
(Mauer, Zaun, Fahrbahn- Baumassenzahl z.B. 0,4
Mit Geh-(G), Fahr-(F) und Leitungs-(L)
rand usw.) Außenkante TiefgarageAK TGa GFL
Kerngebiet MK MK
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässigED rechten zu belastende Flächen
Maximale GebäudehöheGHmax Hinweis:
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Arkade, Durchfahrt,
Bundesstraße mit NummerB 326 Einfriedungsmauer
Gewerbegebiet GE GE
erf.
Minimale GebäudehöheGHmin
offene Halle
bei schmalen Flächen GFL
bezogen ggf. mit Höhenangabe
nur Hausgruppen zulässigH
Landstraße mit NummerL 228 eingeschränktes GewerbegebietGEe GEe
zul.
auf Meter Höhenlage(max) (§ 86 BauO NRW)
Maximale Gebäudeteil-
Bereiche in denen Windschutzwände
höhe (Oberkante)
Industriegebiet GI GI über NHN
Kreisstraße mit NummerK 7
zur Verbesserung des Windkomforts
Wenn die Straßenbegrenzungslinie mit der Baulinie Höhenlage(min) gemäß Nr. 3.4 der textlichen
Sondergebiet SO SO Minimale Gebäudeteil-
bzw. der Baugrenze zusammmenfällt, ist die Signatur Festsetzungen zulässig sind.
höhe (Oberkante)
der Baulinie bzw. der Baugrenze eingetragen worden.
Angefertigt: Düsseldorf, den Vorhabenträger: Die aufgrund des Beschlusses des Ratsausschusses Der Rat der Stadt hat am die Einleitung Der Plan wurde mit der Begründung gemäß Der Plan wurde mit der Begründung und der Die ABROS EINS GmbH & Co. KG stimmt den Der Rat der Stadt hat diesen Plan einschließlich der Der Beschluss des Rates vom und
ABROS EINS GmbH & Co. KG für Planung und Stadtentwicklung der Stadt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Paragraf 3 Absatz 2 BauGB nach ortsüblicher zusätzlichen Zeichung zur vertikalen GliederungFestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 01/017 - Änderungen und Ergänzungen in seiner Sitzung die Veröffentlichung im Internet sowie die
Kennedydamm 55 vom nach Paragraf 3 Absatz 1 gemäß Paragraf 12 Abs. 2 BauGB beschlossen und Bekanntmachung im Internet und im Düsseldorfer des Vorhabens nach Art der baulichen Nutzung nach Kennedydamm 55 - zu. am gemäß Paragraf 10 Absatz 1 BauGB öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplanes mit Vorhabenbezogener
Der Oberbürgermeister40476 Düsseldorf BauGB durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligung dem Entwurf und seiner Begründung für die Amtsblatt Nummer vom ortsüblicher Bekanntmachung im Internet und im als Satzung beschlossen. der Begründung sind laut Bekanntmachungsanordnung
Stadtplanungsamt erfolgte durch Planaushang in der Zeit Veröffentlichung im Internet und für die öffentliche in der Zeit vom bis einschließlichDüsseldorfer Amtsblatt vom vom im Internet und im Düsseldorfer Bebauungsplan 01/032
Im Auftrag vom bis einschließlich Auslegung gemäß Paragraf 3 Absatz 2 BauGB im Internet veröffentlicht und hat in der Zeit vom bis einschließlich Amtsblatt Nummer vom
zugestimmt. zeitgleich öffentlich ausgelegen. im Internet nochmals veröffentlicht gemäß Paragraf 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt
und hat gleichzeitig nochmals öffentlich ausgelegen. gemacht worden.
61/12 - B - 01/017 61/12 - B - 01/017 61/12 - B - 01/017 61/12 - B - 01/017 61/12 - B - 01/017 61/12 - B - 01/017 - Kennedydamm 55 / Roßstraße-
Für die Richtigkeit der Planunterlage und derDüsseldorf, den Düsseldorf, den
Düsseldorf, den Düsseldorf, den Düsseldorf, den Düsseldorf, den Düsseldorf, den Düsseldorf, den Blatt 2/2
zeichnerischen Darstellung:
Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
Stadtplanungsamt Stadtplanungsamt Stadtplanungsamt Stadtplanungsamt Stadtplanungsamt
Im Auftrag Im Auftrag Im Auftrag Im Auftrag Im Auftrag
1:500
Oberbürgermeister
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
7. VEP Blatt 1 als Text anzeigen
Title: 1291 260311 BP 01-032 VEP - Arrondierung - Blatt 1-2_511
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00580441.pdf
Published Time: Thu, 12 Mar 2026 06:41:28 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
min. 2 Geschosse
24 Geschosse
Vertiport (optional)
Hinweis:
die Zahlenwerte geben die
jeweilige Gebäudeebene an
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
1
2
3
2
2
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
(Unterkante Bodenplatte)
die Tiefe der Gründung bestimmt sich
nach der Baustatik
Höhenlage
Höhenlage (max) = +23.80 ü. NHN
(max) = +39.00 ü. NHN
(max) = +46.37 ü. NHN
(max) = +56.26 ü. NHN
(max) = +60.60 ü. NHN
(max) = +64.67 ü. NHN
(max) = +68.74 ü. NHN
(max) = +72.81 ü. NHN
(max) = +76.88 ü. NHN
(max) = +80.95 ü. NHN
(max) = +85.02 ü. NHN
(max) = +89.09 ü. NHN
(max) = +93.16 ü. NHN
(max) = +97.23 ü. NHN
(max) = +101.30 ü. NHN
(max) = +105.37 ü. NHN
(max) = +109.44 ü. NHN
(max) = +113.51 ü. NHN
(max) = +117.58 ü. NHN
(max) = +121.65 ü. NHN
(max) = +125.72 ü. NHN
(max) = +129.79 ü. NHN
(max) = +133.86 ü. NHN
(max) = +137.93 ü. NHN
(max) = +142.00 ü. NHN
(max) = +146.07 ü. NHN
(max) = +151.77 ü. NHN
(max) = +156.80 ü. NHN
(min)
innere Fensterebene
äußere Fensterebene
Lage der Baugrenze
(x. Gebäudeebene)
Höhenlage(max)
(x. Gebäudeebene)
Höhenlage(min)
(x. Gebäudeebene)
x. Gebäudeebene
Spanne der Höhenlage
(Oberkante der
x. Gebäudeebene)
Lage der Baugrenze
(x-1. Gebäudeebene)
Höhenlage(max)
(x-1. Gebäudeebene)
Höhenlage(min)
(x-1. Gebäudeebene)
x-1. Gebäudeebene
Spanne der Höhenlage
(Oberkante der
(x-1. Gebäudeebene)
Spanne der Höhenlage
(Oberkante der
x. Gebäudeebene)
Spanne der Höhenlage
(Oberkante der
(x-1. Gebäudeebene)
Fensterebene
Fassadenlisene mit
Photovoltaik-Elementen
(äußere Fassadenebene)
Lage der Baugrenze
(x. Gebäudeebene)
Höhenlage(max)
(x. Gebäudeebene)
Höhenlage(min)
(x. Gebäudeebene)
Lage der Baugrenze
(x-1. Gebäudeebene)
Höhenlage(max)
(x-1. Gebäudeebene)
Höhenlage(min)
(x-1. Gebäudeebene)
x. Gebäudeebene
x-1. Gebäudeebene
Spanne der Höhenlage
(Oberkante der
x. Gebäudeebene)
Spanne der Höhenlage
(Oberkante der
(x-1. Gebäudeebene)
Fensterebene
Fassadenlisene mit
Photovoltaik-Elementen
(äußere Fassadenebene)
Lage der Baugrenze
(x. Gebäudeebene)
Lage der Baugrenze
(x-1. Gebäudeebene)
Höhenlage(min)
(x-1. Gebäudeebene)
x. Gebäudeebene
x-1. Gebäudeebene
Höhenlage(max)
(x. Gebäudeebene)
Höhenlage(min)
(x. Gebäudeebene)
Höhenlage(max)
(x-1. Gebäudeebene)
Spanne der Höhenlage
(Oberkante der
x. Gebäudeebene)
Spanne der Höhenlage
(Oberkante der
(x-1. Gebäudeebene)
Pflanzpaneel
Fassadenbegrünung
Fensterebene
Fassadenbegrünung
Lage der Baugrenze
(x. Gebäudeebene)
Höhenlage(min)
(x. Gebäudeebene)
Lage der Baugrenze
(x-1. Gebäudeebene)
Höhenlage(max)
(x-1. Gebäudeebene)
Höhenlage(min)
(x-1. Gebäudeebene)
x. Gebäudeebene
x-1. Gebäudeebene
Höhenlage(max)
(x. Gebäudeebene)
Entrée-Fassade
Solarfassade
Grüne Fassade
±0.00
+117.80
±0.00
+117.80
±0.00
+117.80
> 1.1
> 70
> 70
> 1.1
> 70
> 1.1
Absturzsicherung/Brüstung
Pflanztrog
Absturzsicherung/Brüstung
Absturzsicherung/Brüstung
Pflanztrog
Pflanztrog
min. 2 Geschosse
24 Geschosse
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Höhenlage
Vertiport (optional)
Hinweis:
die Zahlenwerte geben die
jeweilige Gebäudeebene an
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
1
2
3
2
2
Höhenlage
(Unterkante Bodenplatte)
die Tiefe der Gründung bestimmt sich
nach der Baustatik
(max) = +23.80 ü. NHN
(max) = +39.00 ü. NHN
(max) = +46.37 ü. NHN
(max) = +56.26 ü. NHN
(max) = +60.60 ü. NHN
(max) = +64.67 ü. NHN
(max) = +68.74 ü. NHN
(max) = +72.81 ü. NHN
(max) = +76.88 ü. NHN
(max) = +80.95 ü. NHN
(max) = +85.02 ü. NHN
(max) = +89.09 ü. NHN
(max) = +93.16 ü. NHN
(max) = +97.23 ü. NHN
(max) = +101.30 ü. NHN
(max) = +105.37 ü. NHN
(max) = +109.44 ü. NHN
(max) = +113.51 ü. NHN
(max) = +117.58 ü. NHN
(max) = +121.65 ü. NHN
(max) = +125.72 ü. NHN
(max) = +129.79 ü. NHN
(max) = +133.86 ü. NHN
(max) = +137.93 ü. NHN
(max) = +142.00 ü. NHN
(max) = +146.07 ü. NHN
(max) = +151.77 ü. NHN
(max) = +156.80 ü. NHN
(min)
±0.00
+117.80
Baumscheibe
mit einem Baum
Vorfahrt
Grundstücks-
Ein- und Ausfahrt
Intensive Begrünung
> Intensive Begrünung
> Roßstraße
> Kennedydamm
> Lage der "hinteren Außenwandebene geometrisch"
> Lage der "hinteren Außenwandebene geometrisch"
Lage der "hinteren Außenwandebene geometrisch"
Gebäudeebene 1
Grundstücks-
Ein- und Ausfahrt
Straßenbegleitgrün
mit 7 Bäumen
Straßenbegleitgrün
mit einem Baum
Intensive Begrünung
mit einem Baum
Stellplätze
Hecke
> Hecke
Grundstücks-
Ein- und Ausfahrt
Vertiport
Dachterrasse (Dt) auf 2
Dt auf 3
Dt auf 4
Dt auf 5
Dt auf 6
optional
weitere
Pflanztröge
Einfach intensiv begrünte
Pflanztröge
Hochbeete
einfach
intensiv
begrünt
Intensive Begrünung
> Roßstraße
> Kennedydamm
Grundstücks-
Ein- und Ausfahrt
Straßenbegleitgrün
mit 7 Bäumen
Straßenbegleitgrün
mit einem Baum
Baumscheibe
mit einem Baum
Intensive Begrünung
mit einem Baum
Stellplätze
Hecke
> Hecke
> Windschutzwand im EG
Einfahrt, Ausfahrt, Anlieferung
Eingang
Grenze Geltungsbereich
Umgriff Verkehrsplanung
Grenze Tiefgarage
Flurstücksgrenzen
Dachüberstand EG
Legende Lagepläne
Oberbürgermeister
61/12 - B - 01/ 017
Düsseldorf, den
Der Oberbürgermeister
Stadtplanungsamt
Im Auftrag
61/12 - B - 01/017
Düsseldorf, den
ABROS EINS GmbH & Co. KG stimmt den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 01/017
- Kennedydamm 55 - mit diesem Vohaben- und
Erschließungsplan zu.
Düsseldorf, den
Vorhabenträger:
ABROS EINS GmbH & Co. KG
Kennedydamm 55
40476 Düsseldorf
Düsseldorf, den
Der Rat der Stadt hat den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 -
in seiner Sitzung vom
gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit diesem
Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird gem.
§12 BauGB Bestandteil des Bebauungsplans.
Der Beschluss des Rates vom und
die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 01/017
- Kennedydamm 55 - mit der Begründung und dieser
Planunterlage des Vorhaben- und Erschließungs-
plans sind laut Bekanntmachungsanordnung vom
im Internet und im Düsseldorfer
Amtsblatt Nr. vom
gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht
worden.
H/B = 900 / 975 (0.88m²)
Ausschnitt-
vergrößerung
siehe unten
Visualisierung | Ansicht nordwest
Ansicht nordost
Ansicht südwest Visualisierung | Ansicht südwest
Ansicht südost
Ansicht nordwest
Entrée-Fassade
(die Einzelheiten regelt der Durchführungsvertrag)
Verortung Entrée-Fassade
nordwest
Schemaschnitt Festsetzungen Entrée-Fassade
nordwest
Solarfassaden
(die Einzelheiten regelt der Durchführungsvertrag)
Verortung Solarfassade
südost und ost
Verortung Solarfassade
südwest
Schemaschnitt Festsetzungen Solarfassade
südwest, südost und ost
Schemaschnitt Festsetzungen Solarfassade
südwest, südost und ost
Grünfassaden
(die Einzelheiten regelt der Durchführungsvertrag)
Verortung Grünfassade
südost und ost
Schemaschnitt Festsetzungen Grünfassaden
südost, ost, west und südwest
Verortung Grünfassade
südwest und west
Lageplan - Dachaufsicht | M 1:500
Lageplan - Gebäudeebene 1 | M 1:500
Identität - Kubatur (Vertiport) | Schnitt parallel Kennedydamm
Identität - Kubatur (technische Aufbauten) | Schnitt Kennedydamm-Roßstraße
Ausschnitt vergrößert aus
"Identität - Kubatur | Schnitt Kennedydamm-Roßstraße"
Terrassen mit Pflanztrögen und Absturzsicherungen
1291 511 260311 500 / o.M.
# - Kennedydamm 55 / Roßstraße-
# Blatt 1/2
# 01/032
## 1:500
## Vorhaben- und Erschliessungsplan
## zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
8. VEP Blatt 2 als Text anzeigen
Title: 1291 260311 BP 01-032 VEP - Arrondierung - Blatt 2-2 M500 A0_512
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00580442.pdf
Published Time: Thu, 12 Mar 2026 06:41:52 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
ng Derendorf
10
9
8
693
745
746
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 46,37 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 45,82 m ü. NHN
22.58 13.2
> 35.82
22.93
> 1.82
> 55.53
23.22
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 72,81 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 71,66 m ü. NHN
> 11.55
> 17.76
15.13
13.67
21.67
23.12
> 24.49
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 101,30 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 100,15 m ü. NHN
> 25.92
28.05
24.92
> 31.45
> 4.98
> 5.38
> 5.98
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 129,79 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 128,64 m ü. NHN
33.09
32.39
> 31.3
> 36.82
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 76,88 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 75,73 m ü. NHN
> 9.49
> 19.68
13.5
16.29
21.83
23.69
> 20.35
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 105,37 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 104,22 m ü. NHN
> 26.29
29.28
25.51
> 4.95
> 32.82
> 3.83
> 5.35
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 133,86 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 132,71 m ü. NHN
> 31.32
32.42
33.25
> 36.86
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 80,95 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 79,80 m ü. NHN
> 21.29
11.96
18.7
22.16
> 7.9
> 24.68
> 16.88
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 109,44 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 108,29 m ü. NHN
> 26.53
30.29
26.06
> 4.97
> 34.07
> 4.91
> 2.51
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 137,93 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 136,78 m ü. NHN
> 31.32
32.42
33.25
> 36.86
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 85,02 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 83,87 m ü. NHN
> 22.66
10.5
20.93
22.62
> 6.73
> 25.9
> 13.91
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 113,51 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 112,36 m ü. NHN
> 26.74
31.08
> 35.13
26.58
> 4.99
> 1.45
> 4.58
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 142,00 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 140,85 m ü. NHN
> 31.32
32.42
33.3
> 36.87
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 56,26 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 55,11 m ü. NHN
23.22
22.53
13.19
> 35.82
22.93
> 55.53
> 1.82
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> VI-VIII
> 166
> 3.51
> 9.3
20.96
> 3.66
> 44.77
28.23
14.15
8.5
> 3.48
> 21.93
Höhenlage(max) = 60,60 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 59,45 m ü. NHN
ng Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 89,09 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 87,94 m ü. NHN
> 23.78
9.12
23.02
23.16
> 27.24
> 5.91
> 11.34
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 117,58 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 116,43 m ü. NHN
27.04
> 5.02
> 26.86
> 4.41
31.66
> 35.94
> 0.68
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 146,07 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 144,92 m ü. NHN
> 31.32
32.42
33.3
> 36.87
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 64,67 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 63,52 m ü. NHN
18.75
> 7.58
24.61
21.94
> 12.79
> 17.48
> 35.77
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 93,16 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 92,01 m ü. NHN
> 24.69
7.88
23.74
> 5.39
> 28.63
> 9.11
24.91
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 121,65 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 120,50 m ü. NHN
27.5
5.0
32.05
> 26.97
> 4.29
> 36.48
> 0.20
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 151,77 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 150,62 m ü. NHN
> 31.32
32.42
33.3
> 36.87
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 156,80 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 155,70 m ü. NHN
> 31.32
32.42
33.3
> 36.87
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 68,74 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 67,59 m ü. NHN
> 29.68
16.87
10.79
> 29.5
23.27
21.66
Gemarkung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 97,23 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 96,08 m ü. NHN
> 25.4 30.04
24.33
> 5.11
> 7.14
26.6
6.82
ung Derendorf
10
9
8
693
745
742
> 55
> V
> I
> 162
> V
> VI-VIII
> 166
Höhenlage(max) = 125,72 m ü. NHN
Höhenlage(min) = 124,57 m ü. NHN
32.83
> 27.06
> 4.22
32.28
> 36.75
Oberbürgermeister
61/12 - B - 01/ 017
Düsseldorf, den
Der Oberbürgermeister
Stadtplanungsamt
Im Auftrag
61/12 - B - 01/017
Düsseldorf, den
ABROS EINS GmbH & Co. KG stimmt den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 01/017
- Kennedydamm 55 - mit diesem Vohaben- und
Erschließungsplan zu.
Düsseldorf, den
Vorhabenträger:
ABROS EINS GmbH & Co. KG
Kennedydamm 55
40476 Düsseldorf
Düsseldorf, den
Der Rat der Stadt hat den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 -
in seiner Sitzung vom
gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit diesem
Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird gem.
§12 BauGB Bestandteil des Bebauungsplans.
Der Beschluss des Rates vom und
die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 01/017
- Kennedydamm 55 - mit der Begründung und dieser
Planunterlage des Vorhaben- und Erschließungs-
plans sind laut Bekanntmachungsanordnung vom
im Internet und im Düsseldorfer
Amtsblatt Nr. vom
gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht
worden.
Legende
Grenze des Geltungsbereichs des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
hintere Außenwandebene geometrisch
hintere Außenwandebene im Abstand
von 0,5 m zur Außenwand
Außenwand der Gebäudeebene des
Vorhabens, die mit der angegebenen
Höhenlage (max und min) abstands-
flächenunterschreitend festgesetzt ist.
H/B = 841 / 1100 (0.93m²) 1291 512 260311 500
Erläuterung:
Die Darstellungen zum Vorhaben in den Planausschnitten sind hinsichtlich der Vermaßung der Außenwand
verbindlich.
Ein Zurücktreten von Fassadenbauteilen hinter die jeweilige vermaßte Außenwand bis zur eingezeichneten
„hinteren Außenwandebene mit Abstand 0,5 m“ (Kennzeichnung: ) ist zulässig.
Ein Zurücktreten durchgängig über die ganze Länge des jeweiligen vermaßten Abschnitts der Außenwand ist
nicht zulässig.
In dem Gebäudeteil, der in Planausschnitt 1 dargestellt ist, ist ein Zurücktreten von Fassadenbauteilen hinter
die vermaßte Außenwand bis zur eingezeichneten „hinteren Außenwandebene mit Abstand 0,5 m“
(Kennzeichnung: ) und bis zur eingezeichneten „hinteren Außenwandebene geometrisch“
(Kennzeichnung: ) zulässig.
## Gebäudeebene 1 Gebäudeebene 2 Gebäudeebene 3 Gebäudeebene 4 Gebäudeebene 5 Gebäudeebene 6 Gebäudeebene 7 Gebäudeebene 8 Gebäudeebene 9
## Gebäudeebene 10 Gebäudeebene 11
## Gebäudeebene 19 Gebäudeebene 20 Gebäudeebene 21 Gebäudeebene 22 Gebäudeebene 23 Gebäudeebene 24 Gebäudeebene 25 Gebäudeebene 26
## Gebäudeebene 12 Gebäudeebene 13 Gebäudeebene 14 Gebäudeebene 15 Gebäudeebene 16 Gebäudeebene 17 Gebäudeebene 18
## 01/032
1:500
Vorhaben- und Erschliessungsplan
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
## - Kennedydamm 55 / Roßstraße-
## Blatt 2/2
9. Anlage zum DV als Text anzeigen
Skybar
Terrasse
117.8
Skybar
Terrasse
Technik/Konferenz
Nutzungen gemäß
den textlichen
Festsetzungen
Foyer/Anlieferung/Technik
Nutzungen gemäß den
textlichen Festsetzungen
Vertiport
Technik
Skybar
Parken/Technik
3 Parkgeschosse
optional:
2 Geschosse mit
Nutzungen gemäß den
textlichen Festsetzungen
Skybar
Terrasse
-1.UG
0.EG
1.OG
2.OG
3.OG
4.OG
5.OG
6.OG
7.OG
8.OG
9.OG
10.OG
11.OG
12.OG
13.OG
14.OG
15.OG
16.OG
17.OG
18.OG
19.OG
20.OG
21.OG
22.OG
23.OG
24.OG
25.OG
26.OG
27.OG
ZG
Vertiport
-2.UG
-3.UG
Zwischengeschoss/Technik
KASINOSTRASSE 76A
52066 AACHEN
[email protected]
STANDPROJEKT. PLANNR. MASZSTAB
1:500
STADT DÜSSELDORF
15.07.20251291. 719.
Bebauungsplan Nr. 01/032 - Kennedydamm 55 / Roßstraße -
DV - Nutzung
10. Anlage zum DV textl. Vorhabenbeschreibung als Text anzeigen
Anlage zum DV zur Vorlage Nr. APS/025/2026
Stand: 13-03-2026, Vorlage Nr. APS/025/2026
§ 3 Beschreibung des Bauvorhabens
(1) Die Vorhabenträgerin ist seit dem Jahre 1998 Eigentümerin des Vorhabengrundstücks und
nutzt es seitdem als Geschäfts- und Bürohaus. Darüber hinaus wurde das Vorhabengrund-
stück im Jahr 2025 durch Zukäufe südlich angrenzender Teilgrundstücke erweitert, und zwar
aus der Liegenschaft Schwannstr. 3 um 338 m² und weitere 74 m² angrenzend an den Geh-
steig Kennedydamm. Hierdurch ergaben sich optimierende Änderungen im Zufahrts-, Tiefga-
ragen- und Parkplatz-Bereich.
(2) Das Vorhaben ist im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Anlage 2, und im Vorhaben- und
Erschließungsplan, Anlage 3, näher bestimmt und umfasst insbesondere die Errichtung eines
mit modernen Konzepten ausgestatteten und in sich gedrehten Hochbaus, genannt „Twist".
Das Vorhaben wird wie folgt unterteilt:
2.1 Gebäudeebene 0: Parken / Technik in 3 Untergeschossen.
2.2 Gebäudeebene 1: EG und Zwischengeschoss: Foyer / Café sowie Anlieferung und Technik
2.3 Gebäudeebene 2: bestehend aus 3 Parkgeschossen oder 2 Bürogeschossen
2.4 Gebäudeebene 3: Technik/ Konferenz / Büro
2.5 Gebäudeebene 4 bis 24 (entspricht 21 Geschossen): Büronutzung
2.6 Gebäudeebene 25: Skybar und Terrasse
2.7 Gebäudeebene 26: Technik
2.8 Über Gebäudeebene 27: Vertiport (optional)
(3) Das Gebäude umfasst auf insgesamt 117,8 Metern Höhe, 26 oberirdische Geschosse, hiervon
23 Bürogeschosse sowie drei oberirdische Garagengeschosse sowie eine öffentlich zugäng-
liche Dachterrasse samt Skybar und einem teilweise öffentlich zugänglichen Foyer im Erdge-
schoss. Zudem erhält es eine partielle Photovoltaik-Fassade, mit zusätzlicher bodengebunde-
ner Begrünung im Bereich der Arkaden und über vereinzelte Pflanzpaneele in den unteren
Etagen. Weiterhin wird eine Tiefgarage mit drei Tiefgeschossen und dazugehöriger Zufahrt
realisiert.
(4) Das geplante Hochhausgebäude soll nach den anspruchsvollen städtebaulichen Vorstellun-
gen der Landeshauptstadt Düsseldorf als Landmarke den nördlichen Stadteingang markieren.
Es erfüllt dieses Ziel insbesondere durch seine im Verhältnis zu den Nachbargebäuden
„L'Oreal" sowie „Eclipse" schlanke, sich dynamisch in die Höhe verdrehende Form. Die kom-
plexe „verdrehte" Struktur (engl. „Twist") wird zusätzlich durch drei unterschiedliche Fassa-
dentypen (Entrée-, Photovoltaik- und Grünfassade) hervorgehoben. Mit der strukturiert mit
überlappenden Elementen gestalteten Entrée-Fassade präsentiert sich das Gebäude den aus
Richtung Norden (Flughafen) kommenden Besuchern der Stadt. Durch die Verwendung ver-
setzt angeordneter Fassaden- bzw. Fensterelemente, insbesondere der vorgeschlagenen
Anlage zum DV zur Vorlage Nr. APS/025/2026
Stand: 13-03-2026, Vorlage Nr. APS/025/2026
Kastenfenster, erhält die Fassade eine plastische Erscheinung und strukturiert diese in ihrer
Maßstäblichkeit. Dabei werden die Fassadenelemente gerastert und mit unregelmäßigen Tie-
fen angeordnet, um den Eindruck einer konkav gestalteten Fläche zu unterstützen. Die Pho-
tovoltaikfassade an den Südwest-, Südost- und Ostseite des Gebäudes ergänzt das architek-
tonische Erscheinungsbild durch - der „verdrehten Struktur" folgende - Wandversprünge so-
wie durch gegliederte, elegant geschwungene, profilierte Lisenen, welche schräg über die
Fassaden verlaufen und den Effekt des Verdrehens und die Vertikalität des Gebäudes zusätz-
lich unterstreichen. Als gestalterischer Kontrast fungiert eine Begrünung der unteren nach
Westen bzw. Süden ausgerichteten Fassadenbereiche mit einer Gesamtfläche von mindes-
tens 900 m² bis zum 9. Obergeschoss. Das Fassadenraster wird durch die unregelmäßig ver-
teilten begrünten Fassadenpaneele strukturiert. Mit zunehmender Höhe des Twists werden
grüne Fassadenelemente aus Leichtmetall oder Keramik unregelmäßig in die Verteilung ein-
gestreut, sodass sich die Grünfassade bis zum 22. Obergeschoss verjüngt.
(5) Das Vorhaben soll neben einem städtebaulich architektonischen Mehrwert für die Gesamt-
stadt auch durch Nutzungen ergänzt werden, die einen quartiersweiten Mehrwert (sog. „social
return") schaffen. Geplant ist, das Erdgeschoss des Twists sowohl durch seine Gestaltung als
auch Nutzung zum öffentlichen Raum hin zu öffnen. Ausgehend vom Kreuzungsbereich im
Norden wird das Erdgeschoss in südlicher Richtung an die den Kennedydamm begleitenden
Geh- und Radwege und damit in den öffentlichen Verkehrsraum durch verglaste Fassaden
eingebunden und mit einem intensiv begrünten Arkadenbereich akzentuiert. Diese Verbindung
kann durch eine Gastronomie (z.B. Café), nicht großflächige Einzelhandelsnutzung oder eine
Nutzung für kulturelle bzw. soziale Zwecke sowie gegebenenfalls mit ergänzenden Außenflä-
chen belebt werden. Der offene Charakter des Erdgeschossbereichs zeigt sich auch an der
eingerückten verglasten Außenfassade im Eingangsbereich, mit der die Vorfahrt sowie die
Zufahrt zur Tiefgarage „in" das Gebäude integriert und das Arkadenelement fortgesetzt wird.
Eine weitere Gastronomieeinheit („Skybar") einschließlich einer begrünten Dachterrasse ist
für die Gebäudeebene 25 geplant. Zur Unterbringung der notwendigen Stellplätze sollen drei
Untergeschosse sowie die Gebäudeebene 2 (1. bis 3. Obergeschoss) dienen, wobei für letz-
tere auch eine Nutzung als Bürogeschosse zur Option steht. Zusätzliche oberirdische Stell-
plätze mit Ladekapazität für vier Elektrofahrzeuge finden sich angrenzend an die Grundstücks-
zufahrt. Neben dem Tiefgaragenzugang vom Kennedydamm im Eingangsbereich ist eine wei-
tere Garagenzu- und -ausfahrt von der Roßstraße aus vorgesehen. Ergänzend ist eine allein
dem Anlieferverkehr vorbehaltene, vollständige Gebäudedurchfahrt zwischen Kennedydamm
und Roßstraße vorgesehen.
(6) Durch den Versatz und die Drehung der Geschossebenen zueinander entstehen meist drei-
eckige Dachflächen, die nicht von anderen Gebäudeteilen überstanden werden (Gesamtdach-
fläche: 1.645 m²). Das Begrünungskonzept des Vorhabens sieht daher eine Begrünung auf
Anlage zum DV zur Vorlage Nr. APS/025/2026
Stand: 13-03-2026, Vorlage Nr. APS/025/2026
der Fläche der Gebäude und Erschließungsflächen (in Summe 2.320 m²) eine intensive Dach-
begrünung (50 cm Aufbauhöhe) mit einer Fläche von 100 m²sowie eine Gartenfläche auf der
Tiefgarage mit 180 m² vor (begrünte Gesamtfläche: 280m²). Dazu kommt eine Fassadenbe-
grünung von insgesamt 900 m², die teils bodengebunden, teils fassadengebunden ausgeführt
wird. Die Vorhabenträgerin ist verpflichtet, das Pflanzkonzept in Anlage 17 umzusetzen.
Die in Gebäudeebene 4 bis 6 entstehenden, südwestlich ausgerichteten Dachterrassen wer-
den mit möglichst transparent gestalteten Windschutzwänden von mindestens 1,8 m Höhe
und einem Öffnungsanteil von maximal 30 Prozent abgegrenzt. Entlang der südlichen Grund-
stücksgrenze wird zur Gewährleistung des Windkomforts eine Hecke gepflanzt sowie eine
intensiv begrünte Fläche samt Standort für einen Baum vorgesehen.
(7) Im Zuge des Vorhabens soll der an das Baugrundstück angrenzende öffentliche Fußweg aus-
gebaut und um einen Fahrradweg, eine Baumreihe mit 8 Straßenbäumen, eine Vorplatzfläche
mit einer Baumscheibe sowie weiteren Begrünungsmaßnahmen, insbesondere eines Pflanz-
streifens als Abgrenzung zur öffentlichen Verkehrsfläche, siehe Anlage 17, ergänzt werden.
Die Vorhabenträgerin erklärt sich ferner bereit, innerhalb des Geltungsbereichs des Bebau-
ungsplans - sofern technisch umsetzbar - einen weiteren Straßenbaum im Bereich der Roß-
straße zu pflanzen.
(8) Die Vorhabenträgerin ist nach Maßgabe der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen berech-
tigt, auf dem obersten Geschoss einen Landeplatz für elektrisch betriebene Senkrechtstarter
zu errichten („Vertiport"). Hierbei handelt es sich um eine Landeplattform mit direktem Zugang
zum Gebäude, welche sowohl dem Personentransport als auch der Luftfracht mit elektrisch
betriebenen Flugtaxen beziehungsweise Lastendrohnen (eVTol) dienen soll.