Beschlussvorlage Aktenzeichen APS/025/2026

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kennedydamm 55 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 11Dokumente 6. März 2026veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung, sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans zu beschließen und die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Weitere Einordnung im Original: Aus „Sachdarstellung“

Kurzbeschreibung des Projektes Im Anschluss an den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 am 28.05.2025 und dessen Bekanntmachung im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 24/25 vom 21.06.2025 hat der Vorhabenträger ein südlich angrenzendes Teilgrundstück der Liegenschaft Schwannstraße 3 mit einer Größe von 338 m² erworben. Zur planungsrechtlichen Sicherung der hierdurch ermöglichten Anpassungen beschloss der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 09.10.2025 die Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahrens sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 6. März 2026. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Vorgang · APS/025/2026

Unterlagen und Sitzungsverlauf

Die amtlichen Unterlagen und eindeutig verknüpften Sitzungstermine stehen gemeinsam auf dieser Seite. Ein Sitzungstermin allein belegt noch keinen Beschluss.

Der Verlauf wird automatisch anhand amtlicher Verknüpfungen zusammengestellt.

Die belegten Schritte

So entwickelt sich der Vorgang

  1. Weitere Unterlage

    1. Bericht 3(1) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  2. Weitere Unterlage

    2. Behandlung Stgn. 4(1) · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  3. Weitere Unterlage

    3. Begründung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  4. Weitere Unterlage

    4. Textliche Festsetzungen · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  5. Weitere Unterlage

    5. Planzeichnung Blatt 1 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  6. Weitere Unterlage

    6. Planzeichnung Blatt 2 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  7. Weitere Unterlage

    7. VEP Blatt 1 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  8. Weitere Unterlage

    8. VEP Blatt 2 · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  9. Weitere Unterlage

    9. Anlage zum DV · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  10. Weitere Unterlage

    10. Anlage zum DV textl. Vorhabenbeschreibung · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  11. Ursprüngliche Vorlage

    Beschlussvorlage · Dateidatum im Ratsinformationssystem

  12. Sitzung · TOP 5.4

    Bezirksvertretung 1. Amtlicher Vermerk: „Empfehlung mehrheitlich beschlossen“.

Gezeigt werden amtlich verknüpfte Unterlagen und Termine. Dateidatum und Sitzungsdatum können voneinander abweichen. Eine Kenntnisnahme oder beantwortete Anfrage ist noch kein Umsetzungsbeschluss.

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Dokumenttexte

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APS/025/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Fachbereich : 61 - Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 27.03.2026 Anhörung Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 16.04.2026 Vorberatung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 22.04.2026 Entscheidung Seite 2 Sitzung des APS am 22.04.2026 Vorlage Nr. APS/025/2026 Vorhabenbezogener Bebauungsplan- Entwurf Nr. 01/032- Öffentlichkeitsbeteiligung Kennedydamm 55/Roßstraße - Behördenbeteiligung Veröffentlichung im Internet/Öffentliche Auslegung Vorlage Nr. APS/025/2026 Seite 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - - Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - angehört und empfiehlt dem Rat eine vorlagegemäße Beschlussfassung. AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - im Rahmen seiner Mitwirkung zu und empfiehlt dem Rat eine vorlagegemäße Beschlussfassung. APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Behandlung der Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichtes und des Vorhaben- und Erschließungsplans für die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen. Seite 4 Sachdarstellung: Kurzbeschreibung des Projektes Im Anschluss an den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 am 28.05.2025 und dessen Bekanntmachung im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 24/25 vom 21.06.2025 hat der Vorhabenträger ein südlich angrenzendes Teilgrundstück der Liegenschaft Schwannstraße 3 mit einer Größe von 338 m² erworben. Zur planungsrechtlichen Sicherung der hierdurch ermöglichten Anpassungen beschloss der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 09.10.2025 die Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahrens sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Die Arrondierung des Plangebietes dient insbesondere der Optimierung der verkehrlichen Erschließung sowie der funktionalen und bautechnischen Organisation des Vorhabens. Die städtebauliche Grundkonzeption sowie die äußere Erscheinung und Setzung der geplanten Hochhausbebauung bleiben unverändert. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Planunterlagen im technischen Rathaus sowie über das städtische Internetportal zugänglich gemacht. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung bestand während des Beteiligungszeitraums. Ein Teil der eingegangenen Stellungnahmen äußert sich positiv zum vorgestellten Vorhaben und begrüßt eine solche Architektur an diesem Standort. In weiteren Stellungnahmen ergehen Fragen zu den verkehrlichen Auswirkungen. Zum ruhenden Verkehr werden Anregungen eingebracht u.a. zur Einrichtung einer Quartiersgarage. Die Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens am Nordfriedhof, direkt nördlich des Plangebiets wird kritisch gesehen, insbesondere angesichts der Teilsperrung der Theodor-Heuss-Brücke und deren geplante Sanierung und Neubau. Es werden einzelne Anregungen zu den geplanten öffentlichen Nutzungen im Plangebiet vorgetragen. Auch Wohnen als Nutzung wird angeregt. Es gibt kritische Stimmen zur Erforderlichkeit von Büroflächen in der geplanten Größenordnung an diesem Standort. Mit Bezug auf den Hochhausrahmenplan werden Bedenken zur Höhe des geplanten Gebäudes geäußert. Auch seine Auswirkungen auf das Umfeld werden hinterfragt. Eine Stellungnahme bemängelt, dass keine Präsenzveranstaltung als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden ist. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. In den übermittelten Stellungnahmen wurden die Prüfung der Windauswirkungen und der Schallemissionen aus der neuen Lage der Tiefgarageneinfahrt angeregt. Weiter ergingen Hinweise zur Klimaanpassung, zu Maßnahmen gegen Starkregenereignisse und zur Entwässerung. Außerdem gingen Informationen zu Baudenkmälern im Umfeld des Plangebiets ein. Eine Quartiersgarage wurde angeregt. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sowie der weiteren fachlichen Ausarbeitung wurde der Bebauungsplanentwurf entsprechend konkretisiert. Wesentliche Änderungen der Planungsziele ergeben sich hieraus nicht. Die Planung verfolgt weiterhin insbesondere folgende Zielsetzungen:  Verlagerung der Zufahrt zum Hochhaus weiter nach Süden zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung im Bereich der Lichtsignalanlage Roßstraße, Seite 5  effizientere Organisation der Tiefgarage mit Reduzierung von fünf auf drei Untergeschosse und damit verbundener Verringerung des Eingriffs in Boden und Grundwasser im Sinne des § 1a Abs. 2 BauGB,  Herstellung oberirdischer Stellplätze für Elektrofahrzeuge sowie ergänzender Begrünungsmaßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Einbindung in das Umfeld. Die vorliegenden Planunterlagen haben nun einen Stand erreicht, der die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ermöglicht. Parallel soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung, sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans zu beschließen und die öffentliche Auslegung durchzuführen. Anlagen: 1. Bericht 3(1) 2. Behandlung Stgn. 4(1) 3. Begründung 4. Textliche Festsetzungen 5. Planzeichnung Blatt 1 6. Planzeichnung Blatt 2 7. VEP Blatt 1 8. VEP Blatt 2 9. Anlage zum DV 10. Anlage zum DV textl. Vorhabenbeschreibung
1. Bericht 3(1) als Text anzeigen
Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vom 27.10.2025 bis 07.11.2025 zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/ 032 - Kennedydamm 55 / Roßstraße - Stadtbezirk 1 - Stadtteil Golzheim - 2 - Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB Stand: 06.03.2026 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vom 27.10.2025 bis 07.11.2025 1. Bericht über die Durchführung der Veranstaltung „Stadtplanung zur Diskussion" Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 - als Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf ist erst vor wenigen Monaten, am 28.05.2025 im Rat erfolgt. Die erneute Planaufstellung erfolgt aufgrund einer Erweiterung des Plangebiets um eine kleine Fläche und der Veränderung der Planung für die Tiefgarage sowie deren Einfahrt. Die bei weitem überwiegenden Inhalte des Bebauungsplans sowie des Vorhaben - und Erschließungsplans werden unverändert fortgeführt. Die Information der Öffentlichkeit über die geringfügige Plangebietserweiterung ist mittels der bereitgestellten Unterlagen im Internet als auch als Aushang im Stadtplanungsamt problemlos möglich. Daher ist auf die Durchführung einer Öffentlichkeitsveranstaltung verzichtet worden. - 3 - 2. Schriftlich vorgebrachte Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung gem. § 3 (1) BauGB Anregungen zur geplanten Bebauung 1. In mehreren Stellungnahmen wird die Planung befürwortet, mit Architektur in Dubai und Singapur verglichen und die Gebäudebegrünung als Bereicherung des Stadtbildes beschrieben sowie die gute Einpassung als architektonisches Highlight in die städtebauliche Struktur in diesem Bereich gelobt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2. Eine Anwohnerin aus dem näheren Umfeld fragt nach der geplanten Zufahrt. 2.1. Sie fragt, ob alle Fahrzeuge über die Schwannstraße fahren sollen. Die Zufahrt zu den unterirdischen Garagengeschossen erfolgt vom Kennedydamm, direkt südlich vom geplanten Gebäude. Um in die oberirdischen Garagengeschosse und die Anlieferung zu erreichen, wird das Gebäude von der nördlichen Roßstraße angefahren. Um die Zufahrt en zum geplanten Gebäude zu erreichen ist eine Befahrung der Schwannstraße in der Regel nicht erforderlich. 2.2. Für den genannten Fall befürchtet die Anwohnerin, dass es laut an den Balkonen ihres Hauses würde. Da der Zufahrtsverkehr zum Twist die Schwannstraße nicht befahren muss, sind daraus resultierende Beeinträchtigungen durch den Verkehrslärm nicht zu erwarten. 3. In einer Stellungnahme wird das Projekt als passend für das internationale Bild Düsseldorfs gelobt. Es wird gefragt, ob die Fläche an der Schwannstraße 12 einbezogen wird. Die genannte Fläche befindet sich ca. 350 Meter südlich des Plangebiets und steht nicht im Zusammenhang mit der im vorliegenden Bebauungsplan überplanten Fläche. - 4 - 4. Eine Stellungnehmende, die ihren Arbeitsplatz in einem südlich gelegenen Bürogebäude hat, fühlt sich von dem Projekt betroffen. 4.1. Es wird gewünscht, dass die Planung der Erneuerung der Rad - und Fußwege sinnvoll umgesetzt wird. Aufgrund eigener Nutzungserfahrung werden sie zurzeit als verbesserungswürdig wahrgenommen. Es werden Abschnitte der Rad- und Gehwege im direkten Umfeld des geplanten Gebäudes erneuert. Die Planung erfolgt gemäß den gültigen baulichen und verkehrlichen Standards sowie den Vorgaben der Landeshauptstadt Düsseldorf und wird eng mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmt. 4.2. Es wird vorgeschlagen die Parkgarage des neuen Gebäudes über den eigenen Bedarf hinaus zu dimensionieren, um auch Stellplätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu können. Eine Quartiersgarage zur Nutzung durch die Nachbarschaft und weitere Stellplatzsuchenden ist derzeit nicht vorgesehen. Das Grundstück ist aufgrund seiner sehr begrenzten Größe nicht dazu geeignet, größere Stückzahlen an Stellplätzen aufzunehmen. Die Typologie des Hochhausgebäudes kann ebenfalls nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand weitere Stellplätze entwickeln. 5. In einer Stellungnahme wird das Projekt als passend für den Standort gelobt. Auch steht die Fläche nicht in Konkurrenz für Mietwohnungsbau. Es wird angeregt, das Projekt voranzutreiben. Das Bebauungsplanverfahren wird zügig, aber unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Für die Umsetzung des Bauvorhabens wird ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Landeshauptstadt Düsseldorf abgeschlossen, in dem auch ein zeitlicher Rahmen für die Errichtung vereinbart wird. - 5 - 6. Eine Bürgerin, die im Umfeld des Plangebiets wohnt, bezeichnet das Gebäude als hübsch. 6.1. Sie hegt jedoch Bedenken, dass durch Reflektionen des Sonnenlichts an der Fassadenverglasung Autofahrer und Anwohner geblendet werden könnten. Die Verglasung der Fassade ist nicht in verspiegeltem Glas geplant. Im Bebauungsplan wird aus Vogelschutzgründen festgesetzt, dass bei Glas - und Fassadenelementen der Außenreflexionsgrad grundsätzlich auf max. 15% zu beschränken ist. Mögliche Reflektionen werden dadurch stark begrenzt, so dass eine Beeinträchtigung durch starke Reflektionen ausgeschlossen ist. 6.2. Es wird ein großes, unterirdisches Parkhaus angeregt, um die angespannte Stellplatzsituation im Umfeld zu verbessern. Diese Tiefgarage sollte auch für die Anwohner und andere Dauerparker angeboten werden. Die geplante Tiefgarage und die oberirdischen Stellplatzgeschosse sind für den Bedarf der Arbeitsplätze und Besuchenden des Hochhauses ausgelegt. Eine öffentliche Tiefgarage zur Nutzung durch die Nachbarschaft und weitere Stellplatzsuchenden ist derzeit nicht vorgesehen. Das Grundstück ist aufgrund seiner sehr begrenzten Größe nicht dazu geeignet, größere Stückzahlen an Stellplätzen aufzunehmen. Die Typologie des Hochhausgebäudes kann ebenfalls nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand weitere Stellplätze entwickeln. 6.3. Weiterhin wird vorgeschlagen, das Dachcafé oder Restaurant mit Ausblick für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die im 26. Geschoss vorgesehene Skybar wird öffentlich zugänglich sein. Eine entsprechende Vereinbarung zugunsten der Allgemeinheit wird im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Vorhabenträger gesichert. 6.4. Für die Erdgeschossnutzung werden ein Foodmarkt und ein Drogeriemarkt angeregt. Zulässig sind im Erdgeschoss unter anderem Nachbarschaftsläden bzw. Convenience- Stores von begrenzter Größe, die der Versorgung des angrenzenden Gebietes dienen. Darin können Nahrungs - und Genussmittel, Zeitungen und Zeitschriften, - 6 - Schnittblumen sowie Drogeriewaren angeboten werden. Derzeit ist im Erdgeschoss ein Café mit Außengastronomie vorgesehen. 7. In einer Stellungnahme wird angeregt, Wohnungen zu bauen und nicht noch mehr Büros. Die im Bebauungsplan überplante Fläche ist aufgrund der Lage an einem bedeutenden Verkehrsknotenpunkt im Düsseldorfer Norden nicht für eine Wohnbebauung geeignet. Die Verkehrslärmbelastung kann insbesondere für die Nachtruhe nur mit großem Aufwand und deut lichem Komfortverlust abgeschirmt werden. Für kurzzeitige Aufenthalte, wie in einem hier ebenfalls zulässigen Hotelbetrieb, sind aus Schallschutzgründen nicht öffenbare Fenster hinnehmbar, für eine dauerhafte Wohnnutzung beeinträchtigen sie die Wohnqualität deutlich. Wohnungen in sehr kleinen Rahmen, die nur von z. B. Aufsichts- und Bereitschaftspersonen oder Betriebsleit ungen genutzt werden dürfen, müssen sich zu den begrenzten Fassadenbereichen ausrichten, in denen der Lärmeintrag öffenbare Fenster zulässt. Die Stadtquartiere um den Kennedydamm gehören zu einem etablierten und gut angenommenen Bürostandort. Dessen Entwicklung sichert die dauerhafte Ansiedlung von hochwertigen Büroarbeitsplätzen in der Landeshauptstadt Düsseldorf. 8. Eine Nachbarin des Plangebietes formuliert einige Bedenken. 8.1. Zunächst stellt sie die Notwendigkeit eines weiteren Bürohochhauses im Düsseldorfer Norden in Frage. Ihrer Beobachtung nach sind schon die umliegenden Bürogebäude (namentlich L 'Oreal und PWC) nicht ausgelastet und voll besetzt. Die Stadtquartiere um den Kennedydamm gehören zu einem etablierten und gut angenommenen Bürostandort der Landeshauptstadt Düsseldorf. Dessen Entwicklung ermöglicht die Ansiedlung von hochwertigen Büroarbeitsplätzen auch in den kommenden Jahren. Die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Flächen in zentrumsnahen Lagen ist weiterhin gegeben. 8.2. Es wird gebeten, Zahlen zur Notwendigkeit eines Bürogebäudes zugänglich zu machen. Zahlen zur Notwendigkeit einzelner Gebäude und Nutzungen liegen nicht vor. - 7 - Die Marktentwicklung für Büroflächen zeigt eine deutliche Leerstandsquote für Büroimmobilien in Düsseldorf. Der Markt reagiert darauf mit Modernisierungen und Umnutzungen in geeigneten Lagen. Gleichzeitig besteht nach wie vor eine große Nachfrage nach Neuvermietungen in Premiumlagen. Es ist davon auszugehen, dass der Büroimmobilienmarkt zukünftig weiterhin gemäßigten Schwankungen unterliegt und dass entsprechend auch hochwertige Flächen in attraktiven Lagen nachgefragt werden. 8.3. Um die Veröffentlichung aller Grundrisse des Gebäudes wird gebeten. Außerdem wird nach der Anzahl der Geschosse, nach der Anzahl der Mitarbeitenden und der Besetzungszeiten der Büroflächen gefragt. Die Grundrisse der Geschosse des Gebäudes liegen noch nicht vor. Die Anzahl der Geschosse ist mit maximal 28 festgesetzt. Für die Anzahl der Mitarbeitenden und deren Anwesenheiten gibt es keine konkreten Zahlen. Zur Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen sind pauschalierte Annahmen nach Bruttogrundfläche, Nutzungsart und Erfahrungswerten aus vergleichbaren Lagen getroffen worden. Demnach ist mit maximal 8 20 Beschäftigten zu rechnen, die zu etwa 85% der Werktage anwesend sein werden. 8.4. Es wird davon ausgegangen, dass nur hochwertige Büroflächen angeboten werden. In dem Zusammenhang wird gefragt, ob aus Corona und der resultierenden Home- Office Struktur nichts gelernt worden ist. Es ist tatsächlich geplant, an dem prominenten Standort innerhalb des qualitativ hochwertigen Büroumfeldes auch hochwertige Büroflächen anzubieten. Zur Entwicklung der Home-Office-Beschäftigung seit der Corona-Pandemie kann nur gesagt werden, dass sich die Organisation und Arbeitsweise in der Wirtschaft gewandelt hat. Häufig sind Arbeitsplätze in variablen Anteilen von Büro-Präsenz und Home-Office möglich und werden sowohl von den Unternehmen angeboten als auch von den Mitarbeitenden nachgefragt und angenommen. In welchen Anteilen mögliche Mieter des Gebäudes die Arbeitsumfelder organisieren, kann nicht vorhergesagt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Unternehmen, die diese Büroflächen anmieten, diese auch effizient belegen und nutzen werden. - 8 - 8.5. Es wird nach einer Begründung zur Notwendigkeit eines Hubschrauberlandeplatzes gebeten. Dies er wird nicht mit einer Funktion für die Nachbarschaft oder dem Städtebild begründbar gesehen. Es ist kein Hubschrauberlandeplatz geplant. Auf der Dachfläche wird vielmehr ein Landeplatz für elektrisch betriebene Luftfahrzeuge vorgesehen. D ie Schaffung einer Infrastruktur für den Einsatz von solchen Luftfahrzeugen, sobald diese auf dem Markt eingeführt und rechtssichere Genehmigungsverfahren entwickelt sind, ermöglicht die Einführung solcher Luftfahrzeuge in ein vernetztes innerstädtisches Verkehrssystem. Diese elektrisch betriebenen Luftfahrzeuge können in Innenstadtlagen starten und landen. Damit kann zum einen der Personentransport mit elektrisch betriebenen, senkrecht startenden und landenden Lufttaxen ermöglicht werden. Aber auch für die Befriedigung der beginnenden Nachfrage für den Paket- und Warentransport durch Drohnen wäre die Anlage geeignet. Für beide Nutzungen könnte es zukünftig auch eine Nachfrage in der Nachbarschaft geben. 8.6. Es wird nach weiteren Informationen zur Veränderung der Tiefgarage gefragt. Die Einwenderin möchte wissen, womit die Reduzierung um 2 Geschosse begründet wird. Es wird gefragt, ob weniger Stellplätze benötigt werden oder die Anzahl der Stellplätze gleich bleibt. Die Reduzierung der Tiefgarage von fünf auf drei Untergeschosse ist sowohl technisch als auch wirtschaftlich vorteilhaft. Je tiefer der bauliche Eingriff in den Untergrund, desto höher ist der technische und finanzielle Aufwand. Durch die Möglichkeit, eine angrenzende Fläche zu erwerben, konnte eine Tiefgaragenplanung entwickelt werden, die auf der nun vergrößerten Fläche mit lediglich drei Untergeschossen eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen vorhalten kann. Zum anderen ergeben sich durch die nun mögliche Verlagerung der Tiefgarageneinfahrt nach Süden bessere verkehrliche Verhältnisse für die Abbiegebeziehungen in die Roßstraße. Und darüber hinaus bindet die nun geplante Tiefgarage weiniger tief in den Untergrund ein und reduziert den Einfluss auf das Grundwasser. Es sind zur Baugenehmigung weiterhin die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen. Nach derzeitigem Stand sind gemäß Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf 209 Stellplätze erforderlich. Nach derzeitigem Planungsstand für das Hochhausgebäude können 227 Stellplätze angeboten werden. Die letztendlichen - 9 - Anzahlen können jedoch erst mit der zum Bauantrag vorgelegten Planung festgestellt werden. 8.7. Es wird nach dem Zeitraum für den weitere n Ablauf des Verfahrens gefragt. Das Bebauungsplanverfahren folgt den Anforderungen des Baugesetzbuches und durchläuft eine Anzahl von festgelegten Verfahrensschritten. In dem Rahmen finden u.a. Beteiligungen von Behörden und Trägern sonstiger Belange sowie der Öffentlichkeit statt. Eine genaue Angabe für den zeitlichen Ablauf ist aufgrund der daraus resultierenden und nicht konkret vorhersagbaren Stellungnahmen aus den Beteiligungen nicht möglich. In dem vorliegenden Fall wird angesichts der fortgeschrittenen Planunterlagen mit einem Abschluss des Verfahrens im Jahr 2026 gerechnet. 8.8. Es wird der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass nicht nur die eigenen Sorgen, sondern auch die der Nachbarschaft, gehört und bedacht werden. Im Bebauungsplanverfahren sind alle Stellungnahmen und die darin formulierten Belange mit den privaten und öffentlichen Belangen gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die vorliegende Stellungnahme sowie die von anderen Personen vorgelegten, werden in diese Abwägung entsprechend einbezogen. 8.9. Man würde sich ü ber mögliche t erminliche Absprachen freuen. Für weitere Informationen kann ein persönlicher Termin mit dem Stadtplanungsamt angefragt werden. 9. Eine Einwenderin empfindet es als Skandal, dass die Stadt Düsseldorf Bebauungen dieser Art noch genehmigt. 9.1. Sie weist auf den Büro-Leerstand im Bereich Kennedydamm hin und teilt mit, dass auch neu gebaute Bürogebäude teilweise leer stehen. Der Markt für Büroimmobili

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2. Behandlung Stgn. 4(1) als Text anzeigen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/ 025/2026 Stand: 06.03.2026, Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026 Stellungnahmen / Hinweise aus der Beteiligung der Behörden, sonstige n Träger öffentlicher Belange und Fachämter Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 01.09.2025 bis 02.10.2025 zum Bebauungsplan- Vorentwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55/Roßstraße - Stand der Abwägung Beteiligung § 4 (1): 11.2025 Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 2 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026 I. Liste der Behörden, sonstige n Träger öffentlicher Belange und Fachämter, die abwägungsrelevante Stellungnahmen / Hinweise zum Bebauungsplan -Vorentwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55 / Roßstraße - vorgebracht haben 1. Bezirksregierung Düsseldorf 2. Hemminger Ingenieurgesellschaft mbH, Region Nord Bad Liebenwerda für COLT Technology Services GmbH 3. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Langen 4. Flughafen Düsseldorf GmbH 5. Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb 6. Landesbetrieb Straßenbau NRW: Regionalniederlassung Niederrhein Hauptsitz Mönchengladbach 7. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU 8. NetCologne GmbH für NetDüsseldorf GmbH 9. Polizeipräsidium Düsseldorf, Projektgruppe Städtebauliche Kriminalprävention 10. Rheinbahn AG 11. Vodafone GmbH 12. Amt für Umwelt und Verbraucherschutz (Amt 19) 13. Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Amt 37/51) 14. Feuerwehr und Rettungsdienst - Kampfmittel (Amt 37/53) 15. Gesundheitsamt (Amt 53/2) 16. Bauaufsichtsamt und Untere Denkmalbehörde (Amt 63) Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 3 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026 17. Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) 18. Stadtentwässerungsbetrieb (Amt 67) Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 4 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026 II. Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen / Hinweise der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Fachämter zum Bebauungsplan- Vorentwurf Nr. 01/032 - Kennedydamm 55 / Roßstraße - (Beantwortungsstand 4(1 ): 11.2025) 1. Bezirksregierung Düsseldorf 4(1) a) Hinsichtlich der Belange der Denkmalangelegenheiten wird mitgeteilt, dass gegen die Änderung Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans keine Bedenken bestehen. Es wird empfohlen den LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland-, Pulheim und die zuständige kommunale Untere Denkmalbehörde zu beteiligen. Der LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - sowie die Untere Denkmalbehörde sind in diesem Verfahrensschritt beteiligt worden. b) Das Vorhaben befindet sich innerhalb der Umweltzone von Düsseldorf. Eine Stellungnahme zur Unbedenklichkeit bezüglich Luftreinhalteplanung kann abgegeben werden, wenn das lufthygienische Gutachten vorgelegt wird, auf welches im Text Bezug genommen wird. Das vorliegende Gutachten wird im nächsten Beteiligungsschritt gemäß § 4(2) BauGB zur Verfügung gestellt. c) Das Planvorhaben befindet sich im Einzugsgebiet des Regenüberlaufbeckens Lohausen, aus dem bei kräftigem Niederschlag Abwasser in den Rhein entlastet wird. Die Erlaubnis für diese Abwassereinleitung war befristet bis zum 31.05.2024. Die Erlaubnis muss daher von der Stadt Düsseldorf im Rahmen ihrer Abwasserbeseitigungspflicht neu beantragt werden, um eine ordnungsgemäße Beseitigung aus dem Plangebiet zu gewährleisten. Soweit dies zeitnah geschieht, bestehen keine Bedenken gegen das Planvorhaben. Die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Regenüberlaufbecken Lohausen in den Rhein ist neu beantragt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 5 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026 - 2. Hemminger Ingenieurgesellschaft mbH, Region Nord, Bad Liebenwerda für COLT Technology Services GmbH 4(1) In dem angefragten und umliegenden Bereich befinden sich betreute Anlagen. Es werden verschiedene Hinweise zum Umgang mit den Anlagen bei Aufgrabungsarbeiten in diesem Bereich gegeben. Die Hinweise werden zur Beachtung an die Planenden und die Bauherrschaft weitergegeben. - 3. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen 4(1) a) Das Plangebiet liegt in der Nähe des Flughafens Düsseldorf. Durch die geringe Entfernung zu den Flugsicherungseinrichtungen am Flughafen können je nach Art und Höhe der Bebauung Belange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich §18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) berührt werden. Das Bauvorhaben ist daher zur Einzelfallprüfung unter Angabe von Bauhöhen der zuständigen Luftfahrtbehörde vorzulegen. Bauherrschaft weitergegeben. Das Bauvorhaben wird mit der konkreten Planung zur Einzelfallprüfung vorgelegt. b) Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der Länder gemäß § 31 LuftVG unberührt. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) wurde Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 6 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026 von dieser Stellungnahme informiert. - 4. Flughafen Düsseldorf GmbH 4(1) a) Das geplante Vorhaben befindet sich gemäß § 12 des LuftVG im Bauschutzbereich des Flughafen Düsseldorf. Daraus ergibt sich eine notwendige Überprüfung der Hindernissituation im Sinne eines luftverkehrsrechtlichen Antrages bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Das Vorhaben durchstößt den festgesetzten Bauschutzbereich des Flughafen Düsseldorf. Außerdem werden durch das Vorhaben die Hindernisfreiflächen durchstoßen. Der Bauschutzbereich ist im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. b) Der Flughafenbetreiber ist zur Überwachung der Hindernisfreiflächen im Umfeld des Flughafens verpflichtet. Eine Durchdringung einer dieser Freiflächen bedeutet eine Abweichung dieser Vorgaben. Aus diesem Grund bestehen seitens der Flughafen Düsseldorf GmbH im Falle einer Zustimmung seitens der Bezirksregierung insofern Bedenken zu der Realisierung des Vorhabens, als eine Abweichung von den einschlägigen Vorgaben vorliegen würde. Sollte ein positiver Bescheid für die Errichtung des Vorhabens erfolgen, so ist der Errichter zu verpflichten, dass er dem Bauherrschaft weitergegeben. Das Bauvorhaben wird mit der konkreten Planung zur Prüfung vorgelegt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 7 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026 Flughafen unaufgefordert Informationen über den genauen Standort, der Bauhöhe, der Hinderniskennzeichnung sowie die Auswirkungen auf An- oder Abflugverfahren mitteilt. - 5. Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb 4(1) a) Es wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005 -04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten" zu berücksichtigen ist. Es wird auf die Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für das Bundesland Nordrhein- Westfalen hingewiesen. Das hier relevante Planungsgebiet ist der Erdbebenzone 0 sowie der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. Bauherrschaft und die Planenden zur Beachtung weitergegeben. b) Anwendungsteile, die nicht durch die genannte DIN 4149 abgedeckt werden, sind als Stand der Technik zu berücksichtigen. Es werden Hinweise der zu anzuwendenden DIN- Regelungen gegeben. Bauherrschaft und die Planenden zur Beachtung weitergegeben. c) Innerhalb der Erdbebenzone 0 müssen gemäß DIN 4149 für übliche Hochbauten keine Bauherrschaft und die Planenden zur Beachtung weitergegeben. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 8 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026 besonderen Maßnahmen hinsichtlich potenzieller Erdbebenwirkungen ergriffen werden. - 6. Landesbetrieb Straßenbau NRW: Regionalniederlassung Niederrhein - Hauptsitz Mönchengladbach 4(1) a) Der genannte Bebauungsplan liegt an der Bundesstraße 1 im Bereich der festgesetzten Ortsdurchfahrt. Bundesstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrt der Stadt Düsseldorf liegen in der Bau- und Unterhaltungslast der Stadt Düsseldorf. Es bestehen daher grundsätzlich keine Bedenken zu dem genannten Verfahren. b) Es wird darauf hingewiesen, dass gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau, weder jetzt noch in Zukunft aus dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz oder ggfls. erforderlich werdende Maßnahmen bzgl. der Schadstoffausbreitung geltend gemacht werden können. c) Außerdem wird auf das Problem der Schallreflektion hingewiesen. In der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan werden auch die Auswirkungen der Schallreflexion in die Beurteilung der Schallimmissionen einbezogen. Die festgesetzten Maßnahmen berücksichtigen damit auch entsprechende Anteile durch Schallreflektion am gesamten Beurteilungspegel. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 9 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026 - 7. Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: NABU, Düsseldorf 4(1) a) Grundsätzlich bestehen gegen den Bebauungsplan keine Bedenken. Erfreulich ist, dass durch den Kauf des angrenzenden Grundstücks unter anderem mehr Grün geschaffen werden kann. Unabhängig davon sollten im weiteren Verfahren die Vorgaben der textlichen Festsetzung und Hinweise zur Begrünung beachtet werden. Die festgesetzten Maßnahmen zur Begrünung sind in der Planung umzusetzen und im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. b) Ebenfalls sollten die festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag und die zugehörigen Hinweise zum Artenschutz beachtet werden. Die festgesetzten Maßnahmen zum Artenschutz sind in der Planung umzusetzen und im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. - 8. NetCologne GmbH für NetDüsseldorf GmbH, Düsseldorf 4(1) a) Man möchten an dem Verfahren beteiligt werden. Der Träger öffentlicher Belange wird im weiteren Verfahren beteiligt. Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 10 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026 b) Der beschriebene Bereich betrifft eigene Leitungswege im Bürgersteig, falls eine Verlegung der Tiefgarageneinfahrten bzw. Zufahrten vorgenommen wird. Im Falle einer Trassenverlegung entstehen dadurch Kosten, die aus heutiger Sicht noch nicht beziffert werden kann. Es ist ein Lageplan zu den Leitungen beigefügt. Die Leitungswege werden erst im Rahmen der konkreten Baumaßnahmen betroffen. Die Informationen werden zur Beachtung an die Planenden und die Bauherrschaft weitergegeben. - 9. Polizeipräsidium Düsseldorf, Projektgruppe Städtebaul iche Kriminalprävention 4(1) a) Es werden Hinweise zur städtebaulichen Kriminalprävention hinsichtlich Übersichtlichkeit, Beleuchtung, Sicherung von Außenanlagen und Fassaden sowie der Zugangskontrollen gegeben und es wird auf das Beratungsangebot für Planende und die Bauherrschaft hingewiesen. Die Hinweise zu Maßnahmen der städtebaulichen Kriminalprävention und zur angebotenen Beratung werden an die Planenden und die Bauherrschaft weitergegeben. b) Die Netzumspannstelle im Plangebiet sollte zusätzlich gesichert werden. Diese ist (als Knotenpunkt für kritische Infrastruktur) durch den Netzbetreiber mit einer Risikobewertung zu versehen und mit entsprechenden Sicherheitselementen auszustatten. Eine Beratung hinsichtlich dieser Sicherungen für den finalen Standort bieten wir dem Netzbetreiber kostenlos an. Die genannte Netzumspannstelle muss vor Abriss des Bestandsgebäudes zur Geländefreimachung und Neubebauung ausgebunden und entfernt werden. Es wird ein Ersatzstandort für die Bauzeit des Hochhausgebäudes geplant. Mit fortschreitender Baufertigstellung wird die Netzumspannstation wieder in einen entsprechend vorbereiteten Raum im Untergeschoss installiert. Die Planung und letztendliche Verlegung der Netzstation und der zugehörigen Leitungen werden mit Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 11 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026 der Netzgesellschaft Düsseldorf abgestimmt. Die Informationen werden zur Beachtung an die Planenden und die Bauherrschaft weitergegeben. c) Bei der neu zu errichtenden U- Bahn-Haltestelle Theodor- Heuss-Brücke sind die Zugänge so zu gestalten und zu beleuchten, dass sie von allen Personen angstfrei genutzt werden können. Es sollen keine verdeckt liegenden Bereiche entstehen, die als Verstecke oder Lagerstätten für Personen / Unrat oder gefährliche Substanzen genutzt werden könnten. Die genannte U-Bahn-Station ist nicht Bestandteil dieses Bebauungsplans. d) Es werden Hinweise zur hochbaulichen Kriminalprävention hinsichtlich Übersichtlichkeit, Beleuchtung, Sicherung von Außenanlagen und Fassaden sowie der Zugangskontrollen gegeben und es wird auf das Beratungsangebot für Planende und die Bauherrschaft hingewiesen. Die Hinweise zu Maßnahmen der baulichen Kriminalprävention und zur angebotenen Beratung werden an die Planenden und die Bauherrschaft weitergegeben. - 10. Rheinbahn AG, Düsseldorf 4(1) Man bezieht sich auf eine Stellungnahme vom 19.10.2021 und teilt mit, diese hat weiter Bestand. Grundsätzlich bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Die genannte Stellungnahme ist im Verfahrensschritt der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(2) BauGB im Bebauungsplanverfahren Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 - übermittelt worden. Die Inhalte Stellungnahme wird: gefolgt teilweise gefolgt nicht gefolgt zur Kenntnis genommen Seite 12 von 23 Stand: 06.03.2026 , Anlage 2 zur Vorlage Nr. APS/025/2026 beziehen sich auf die damals vorgelegte Mobilitätsuntersuchung. Es wurden die inhaltlichen und redaktionellen Ungenauigkeiten in der Begründung behoben. Dabei ging es um die korrekte Darstellung des Ausbaus der Linie U80 und U81, die Verteilung der ÖPNV-Fahrgäste auf die Linien und die Prognose der ÖPNV-Kapazitäten. - 11. Vodafone GmbH 4(1) a) Es wird mitgeteilt, dass sich Telekommunikationsanlagen des Unternehmens im Bereich des Plangebiets befinden. Die genannten Leitungsanlagen befinden sich innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb des Plangebietes. Sie werden durch die Planung nicht betroffen. Der Betrieb ist weiterhin gewährleistet. b) Man bittet, bei Planungen

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3. Begründung als Text anzeigen
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 01/ 032 - Kennedydamm 55 /Roßstraße - - Stadtbezirk 1 - Stadtteil Golzheim - - 2 - Teil A - Städtebauliche Aspekte .................................................................. 6 1 Planungsanlass ........................................................................... 6 2 Örtliche Verhältnisse .................................................................... 7 2.1 Beschreibung des Plangebietes ...................................................... 7 2.2 Bestand ..................................................................................... 7 2.3 Umgebung ................................................................................. 7 2.4 Verkehr und Erschließung ............................................................. 8 3 Gegenwärtiges Planungsrecht ........................................................ 9 3.1 Regionalplan ............................................................................... 9 3.2 Flächennutzungsplan (FNP) ........................................................... 9 3.3 Landschaftsplan ........................................................................ 10 3.4 Durchführungs- und Bebauungspläne ........................................... 10 4 Sonstige Satzungen, Pläne und Konzepte ...................................... 11 4.1 Raumwerk D ............................................................................. 11 4.2 Gewerbe- und Industriekernzonen ............................................... 12 4.3 Rahmenplan Einzelhandel ........................................................... 12 4.4 Rahmenplan „Hochhausrahmenplan Düsseldorf" (2022) ................... 13 4.5 Workshop westlich Kennedydamm (2019) ..................................... 14 5 Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes .. 15 5.1 Städtebauliches Wettbewerbsverfahren ......................................... 15 5.2 Städtebauliches Konzept ............................................................. 16 5.3 Freiraumkonzept und Wegeführung .............................................. 18 5.4 Verkehrskonzept ....................................................................... 19 5.5 Social return ............................................................................. 24 5.6 Anpassung des Planungsrechts .................................................... 26 6 Inhalt des Bebauungsplans ......................................................... 27 6.1 Art der baulichen Nutzung .......................................................... 27 6.2 Maß der baulichen Nutzung ......................................................... 31 6.3 Überbaubare Grundstücksflächen ................................................. 36 6.4 Bauweise ................................................................................. 39 6.5 Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ........................................ 39 6.6 Städtebauliche Vorrangregelung zur Tiefe der Abstandsfläche ........... 41 6.7 Stellplätze und Garagen, Bereiche für Ein- und Ausfahrt .................. 47 6.8 Landeplatz ............................................................................... 48 - 3 - 6.9 Ver- und Entsorgung .................................................................. 50 6.10 Artenschutz .............................................................................. 51 6.11 Grünplanerische Inhalte ............................................................. 52 6.12 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ................................. 55 6.13 Urbane Sturzfluten .................................................................... 61 6.14 Grundwasser ............................................................................ 61 6.15 Verschattung/ Besonnung ........................................................... 62 6.16 Windkomfort............................................................................. 64 6.17 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ........................................... 66 7 Nachrichtliche Übernahmen/ Hinweise .......................................... 68 7.1 Bauschutzbereich ...................................................................... 68 7.2 Baukörperfestsetzung ................................................................ 68 7.3 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung .............................. 68 7.4 Grundwasser ............................................................................ 69 7.5 Grundwasserverunreinigung ........................................................ 69 7.6 Kampfmittel ............................................................................. 69 7.7 Tiefgaragen- und Dachbegrünung ................................................ 69 7.8 Fassadenbegrünungen ............................................................... 69 7.9 Artenschutz Vogelschutz ............................................................. 69 7.10 Artenschutz Werbeanlagen - Licht und Insektenschutz .................... 70 7.11 Luftschadstoffe ......................................................................... 70 7.12 Luftreinhalteplan und Umweltzone ............................................... 70 7.13 Archäologische Bodenfunde ......................................................... 70 7.14 Windkomfort / Vermeidung von Windgefahren ............................... 70 7.15 Grünordnungsplan III ................................................................. 71 7.16 Vorhaben- und Erschließungsplan ................................................ 71 8 Verfahren ................................................................................. 71 8.1 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB .............. 71 8.2 Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4(1) BauGB .................... 72 8.3 Behördenbeteiligung gemäß § 4(2) BauGB .................................... 72 8.4 Öffentliche Auslegung gemäß § 3(2) BauGB ................................... 72 9 Soziale Maßnahmen ................................................................... 72 10 Bodenordnende Maßnahmen ....................................................... 72 11 Kosten für die Gemeinde ............................................................ 73 Teil B - Umweltbericht ........................................................................... 74 - 4 - 12 Zusammenfassung .................................................................... 74 13 Beschreibung des Vorhabens ....................................................... 76 14 Ziele des Umweltschutzes im Gebiet ............................................. 77 15 Schutzgutbetrachtung ................................................................ 78 15.1 Mensch .................................................................................... 79 15.1.1 Verkehrslärm ............................................................................ 79 15.1.2 Gewerbeemissionen ................................................................... 81 15.1.3 Fluglärm .................................................................................. 82 15.1.4 Elektromagnetische Felder (EMF) ................................................. 82 15.1.5 Störfallbetriebsbereiche .............................................................. 83 15.1.6 Beseitigung und Verwertung von Abfällen ...................................... 83 15.1.7 Städtebauliche Kriminalprävention ............................................... 84 15.1.8 Besonnung und Tageslichtsituation ............................................... 84 15.1.9 Wind ....................................................................................... 86 15.2 Natur und Freiraum ................................................................... 88 15.2.1 Flächennutzung und - versiegelung ............................................... 88 15.2.2 Tiere, Pflanzen und Landschaft .................................................... 88 15.2.3 Artenschutzrechtliche Prüfung ..................................................... 95 15.3 Boden ..................................................................................... 99 15.3.1 Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes ................................. 99 15.3.2 Altablagerungen im Plangebiet .................................................... 99 15.3.3 Altstandorte im Plangebiet .......................................................... 99 15.3.4 Vorsorgender Bodenschutz .......................................................... 99 15.4 Wasser .................................................................................... 99 15.4.1 Grundwasser ............................................................................ 99 15.4.2 Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung ............................. 101 15.4.3 Urbane Sturzfluten und Starkregen ............................................. 101 15.4.4 Oberflächengewässer ................................................................ 103 15.4.5 Wasserschutzgebiete ................................................................ 103 15.4.6 Hochwasserbelange .................................................................. 103 15.5 Luft ........................................................................................ 103 15.5.1 Lufthygiene ............................................................................. 103 15.5.2 Umweltfreundliche Mobilität ....................................................... 106 15.6 Klima ..................................................................................... 109 15.6.1 Globalklima ............................................................................. 109 - 5 - 15.6.2 Stadtklima und Klimaanpassung ................................................. 110 15.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ............................................. 110 15.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung ......................................... 111 16 Geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten ................................ 113 17 Prognose der Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ......................................................... 113 18 Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) ......................... 114 19 Weitere Angaben ...................................................................... 115 - 6 - Teil A - Städtebauliche Aspekte 1 Planungsanlass Das Areal beiderseits des Kennedydamms ist in den 1960er Jahren als Entlastungsstandort für Büronutzungen entwickelt worden. Seit einigen Jahren befindet sich dieser Standort unter anderem durch deutliche Modernisierungstendenzen im Wandel. Ein wichtigen Baustein Teil der Transformation in ein zukunftsgerichtetes Quartier stellt die Planung eines Hochhauses am nördlichen Eingang des Bürostandorts dar. In ersten Schritten wurden nacheinander für die beiden benachbarten Flächen Schwannstraße Nr. 3 und Kennedydamm Nr. 55 zwei eigene q ualitätssichernde Verfahren durchgeführt, die zunächst in einem gemeinsamen Bebauungsplanverfahren gesichert werden sollten. In einem ersten Schritt wurde ein architektonisch-städtebauliches Wettbewerbsverfahren für die Fläche Schwannstraße Nr. 3 durchgeführt. Der Entwurf „Gateway" von Kohn Pedersen Fox wurde vom Preisgericht mit dem ersten Platz prämiert. Darauf erfolgte ein zweites qualitätssicherndes Verfahren für den nördlichen Standort Kennedydamm Nr. 55 , aus dem der Entwurf „Twist" von kadawittfeldarchitektur als Sieger hervorgegangen ist. Die Planung auf der südlichen Fläche („Gateway", siehe dazu auch unter Nr. 5.1 Städtebauliche Wettbewerbsverfahren in dieser Begründung) wurde aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zurückgezogen. Das Vorhaben am Nordende des Kennedydamms wird als prägnantes Hochhausgebäude in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst und gesichert. In der weiteren Projektentwicklung ergab sich die Chance, eine kleinere südlich angrenzende Fläche in das Vorhaben einzubeziehen und damit bauliche und organisatorische Optimierungen insbesondere der Untergeschosse und der Grundstückserschließung zu ermöglichen. Das Vorhaben, das im Plangebiet realisiert werden soll, wird damit in fast allen Aspekten fortgeführt. Lediglich die neu dazu genommene Fläche wird durch Untergeschosse des Vorhabens unterbaut. - 7 - 2 Örtliche Verhältnisse 2.1 Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtteil Golzheim und besteht aus dem etwa dreieckigen und nahezu ebenen Grundstück Kennedydamm Nr. 55 , am Übergang des Kennedydamms in die Roßstraße . Weiterhin sind zwei kleinere Flurstücke im Süden des Plangebietes einbezogen. Das Plangebiet grenzt im Süden an die Grundstücke des Kennedydamm -Center, Schwannstraße 3, und der Bestandsbebauung entlang der Roßstraße. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 1.900 m². Zusätzlich sind kleine Flächen des Kennedydamms (mit ca. 10 m²) und der Roßstraße (mit ca. 2 m²) jeweils im Norden des Plangebiets einbezogen. Hier wird das geplante Gebäude die Verkehrsflächen ab dem 14. Obergeschoss überkragen. Die beiden einbezogenen Flurstücke im Süden zählen zusammen etwa 410 m². Das P langebiet umfasst damit eine Fläche von ca. 0,23 Hektar. 2.2 Bestand Auf dem Grundstück Kennedydamm Nr. 55 befindet sich eine bis zu achtgeschossige Büroimmobilie, die sich zum Kennedydamm und zur Kreuzung hin durch Grünflächen mit vereinzelten Bäumen und Sträuchern abgrenzt. Die südlich angrenzende Fläche ist bisher als Straßenbegleitgrün zum Kennedydamm und als nicht unterbaute und für Stellplätze genutzte Fläche des benachbarten Bürogebäudes ausgebildet. 2.3 Umgebung Die Lage des Plangebiets im Norden der Landeshauptstadt Düsseldorf, direkt am Knotenpunkt von drei Bundesstraßen, zeichnet sich durch die besondere Sichtbarkeit von zwei wichtigen Einfallstraßen ins Stadtzentrum vom Düsseldorfer Norden bzw. aus Richtung Flughafen und Messegelände sowie von Westen (über die Theodor - Heuss-Brücke) aus. Das Umfeld des Plangebietes und insbesondere der Bereich um den Verkehrsknotenpunkt südlich des Nordfriedhofs stellt sich als innenstadtnaher Bürostandort dar, der durch angrenzende Wohn - und Mischgebiete ergänzt wird. Städtebaulich prägen große Solitärbauten das Gebiet. An städtebaulich dominanten Stellen ist die vorhandene Bebauung durch ihre Höhe und Stellung identitätsstiftend - 8 - für das Quartier (z. B. Horizon, Hilton-Hotel, Eclipse, SkyOffice). Zahlreiche weitere Neubauten entlang des Kennedydamms und an angrenzenden Straßen sind aktuell im Bau oder in Planung. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an das Quartier beiderseits der Roßstraße mit den auf der Ostseite der Roßstraße vorhandenen Wohnnutzungen. Südlich angrenzend, zum Kennedydamm liegt eine ältere, bis zu dreizehngeschossige Büroimmobilie

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4. Textliche Festsetzungen als Text anzeigen
1 Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/0 32 - Kennedydamm 55 /Roß- straße - Stadtbezirk 1 - Stadtteil Golzheim Stand 04.02.2026 Dieser Plan enthält Festsetzungen nach §§ 9 und 12 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 ( Bundesgesetzblatt I Seite 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (Bun- desgesetzblatt 2025 I Nummer 347), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 ( Bundesgesetzblatt I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (Bunde sge- setzblatt 2023 I Nr. 176) und der Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 ( Gesetz- und Ver- ordnungsblatt NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2023 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW. S. 1172). Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf technische Regel- werke - VDI-Richtlinien, DIN-Vorschriften oder Richtlinien anderer Art - werden diese zur Einsicht bei der auslegenden Stelle bereit gehalten. I. Textliche Festsetzungen 1 Art der baulichen Nutzung 1.1 Kerngebiet (MK) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 BauGB; § 1 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 7 BauNVO) Allgemein zulässig sind: • Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude, • Einzelhandelsbetriebe in Form von Nachbarschaftsläden (Convenience Stores) bis maximal 400 m² Verkaufsfläche, jedoch nur im Erdgeschoß, • Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Nr. 3 bis Nr. 7 der Düsseldorfer Sortimentsliste (Rahmenplan Einzelhandel der Landeshauptstadt Düsseldorf 2016), jedoch nur im Erdgeschoß, • Schank- und Speisewirtschaften, • Betriebe des Beherbergungsgewerbes, • sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, • Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, • Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsin- haber*innen und Betriebsleiter*innen. Nicht zulässig sind: • großflächige Einzelhandelsbetriebe und Großhandelsbetriebe gem. § 11 Abs. 3 BauNVO, • Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Nr. 1 bis Nr. 2 der Düsseldorfer Sortimentsliste (Rahmenplan Einzelhandel der Lan- deshauptstadt Düsseldorf 2016) mit Ausnahme von Nachbarschaftsläden (Convenience Stores) im Erdgeschoss, • Vergnügungsstätten, 2 • Gewerbebetriebe, soweit es sich um Betriebe mit ausschließlich oder über- wiegend Sexdarstellungen, Sexshops mit Darbietungen, Bordelle sowie bordellartige Betriebe und Einrichtungen handelt, deren Zweck auf die Dar- stellung oder auf die Durchführung von Handlungen mit sexuellem oder Gewalt verherrlichendem Charakter ausgerichtet ist, • Einzelhandelsbetriebe, die Waren und/oder Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten, Vergnügungsstät- ten, soweit es sich um Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne des § 33i der Gewerbeordnung handelt, • Tankstellen, auch solche im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großga- ragen. 1.2 Zulässigkeit von Vorhaben (§ 12 Abs. 3a i.V.m § 9 Abs. 2 BauGB) Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag ver- pflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind zulässig. 3 1.3 Düsseldorfer Sortimentsliste Abgestimmt auf die Sortimentsliste für das Regionale Einzelhandelskonzept für das westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf (mit der Ausnahme des Sortimentes Fahrräder und Zubehör). Sortimente mit Zentrenrelevanz Sortimente ohne Zentrenrelevanz 1. Nahversorgungsrelevante Sortimente (periodischer Bedarf) 3. Baumarktspezifische Kernsortimente 1.1 Nahrungs- und Genussmittel 1.2 Pharmazeutika, Reformwaren 1.3 Drogerie, Körperpflege (Drogeriewa- ren, Wasch- und Putzmittel) 1.4 Tiere und Tiernahrung, Zooartikel 1.5 (Schnitt-)Blumen 1.6 Zeitungen und Zeitschriften 3.1 Baustoffe (Holz, Metall, Kunststoffe, Steine, Flie- sen, Dämmstoffe, Mörtel etc.) 3.2 Bauelemente (Fenster, Türen, Verkleidungen, Rolllä- den, Markisen etc.) 3.3 Installationsmaterial (Elektro, Sanitär, Heizung, Öfen etc.) 3.4 Bad- und Sanitäreinrichtungen 3.5 Farben, Lacke und Tapeten 3.6 Bodenbeläge 3.7 Beschläge und Eisenwaren 3.8 Werkzeuge, Geräte, Gerüste und Lei- tern 2. Zentrenrelevante Sortimente (aperiodischer Bedarf) 2.1 Persönlicher Bedarf 2.1.1 Bekleidung (auch Sportbekleidung), Lederwaren und Schuhe 2.1.2 Parfümerie- und Kosmetikartikel 2.1.3 Uhren und Schmuck 2.1.4 Sanitätswaren 4. Gartenmarktspezifische Kernsortimente 4.1 Gartenbedarf 4.1.1 Pflanzen, Bäume und Sträucher 4.1.2 Pflanzgefäße 4.1.3 Gartengeräte 4.1.4 Erde, Torf, Düngemittel 4.1.5 Pflanzenschutzmittel 4.2 Garteneinrichtungen 4.2.1 Materialien für den Bau von Außen- anlagen, Wegen, Terrassen, Teichen, Pergolen, Zäunen und Einfriedungen 4.2.2 Gartenhäuser und Gewächshäuser 4.3 Garten- und Balkonmöbel 2.2 Wohn- und Haushaltsbedarf 2.2.1 Wohnaccessoires, Antiquitäten und Dekorationsartikel 2.2.2 Haus- und Heimtextilien (Gardinen und Zubehör, Stoffe und Kurzwaren, Handarbeitsmaterialien, Wolle und Nähmaschinen) 2.2.3 Glas, Porzellan und Keramik 2.2.4 Haushaltswaren und Elektrokleinge- räte 2.2.5 Kunst, Bilder, Kunstgewerbe und Kunsthandwerk, Bilderrahmen, Ga- lanteriewaren und Geschenkartikel 5. Möbel 5.1 Wohnmöbel und Küchenmöbel 5.2 Büromöbel und Büromaschinen 5.3 Elektrogroßgeräte für den Haushalt 5.4 Beleuchtungskörper und Lampen 5.5 Teppichböden und Teppiche 5.6 Kinderwagen 2.3 Freizeit und sonstiger Bedarf 2.3.1 Bastelartikel und Spielwaren 2.3.2 Medien (Bücher, Zeitschriften, be- spielte Speichermedien, Tonträger, Computerspiele, Computersoftware) 2.3.3 Büroartikel, Papier, Schreibwaren 2.3.4 Unterhaltungs- und Kommunikati- onselektronik (Computer und Zube- hör, unbespielte Speichermedien) 2.3.5 Foto, Video, Optik, Akustik 2.3.6 Sport- und Freizeitartikel 2.3.7 Sportgeräte, Campingartikel, Waffen und Jagdbedarf 2.3.8 Musikinstrumente und Zubehör, Mu- sikalien 6. Fahrzeuge und Fahrräder 6.1 Kraftfahrzeuge aller Art (inklusive Mo- torräder, Motorradfunktionsbekleidung und Zubehör), Anhänger 6.2 Kfz-Teile und - Zubehör 6.3 Boote und Zubehör 6.4 Fahrräder und Zubehör 7. Brennstoffe, Mineralölerzeugnisse, Che- mikalien, Technische Gase 4 1.4 Landeplatz (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Verkehrsfläche „Fläche für den Luft- verkehr" ist vorbehaltlich einer erforderlichen luftfahrtrechtlichen Genehmi- gung ein Landeplatz für die Nutzung durch elektrisch betriebene Senkrecht- starter auf dem Dach der festgesetzten Bebauung zulässig. Diese Fläche für den Luftverkehr ist eine private Verkehrsfläche. 2 Stellplätze und Garagen (§ 12 BauNVO) Stellplätze sind nur in Tiefgaragen, im 1. - 3. Obergeschoss (Gebäudeebene 2) sowie oberirdisch in der Fläche für Nebenanlagen mit der Zweckbestimmung Stellplätze (St) zulässig. 3 Maß der baulichen Nutzung 3.1 Gebäudehöhe (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 , 18 BauNVO) Die festgesetzte Gebäudehöhe bestimmt die Höhe der Bebauung als Mindest- und Höchstmaß. Die festgesetzten Höhen beziehen sich auf Meter über Normal- höhennull (m. ü. NHN). Der obere Bezugspunkt bei der Berechnung der festge- setzten Gebäudehöhe ist die Oberkante des Gebäudes (Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut). 3.2 Technikaufbauten, Dachaufbauten und sonstige Bauteile (§ 16 und 18 BauNVO i.V.m. § 89 BauO NRW) Die festgesetzte Gebäudehöhe darf überschritten werden durch: • Die Bauteile des Landeplatzes und der erforderlichen zugehörigen techni- schen Anlagen gemäß Nr. 1.4 der textlichen Festsetzungen dürfen die ma- ximale Gebäudehöhe (GHmax) von 156,8 m ü. NHN um bis zu 8,0 m über- • Technische Anlagen zur Fenster- und Fassadenreinigung dürfen die maxi- male Gebäudehöhe (GHmax) von 156,8 m ü. NHN um bis zu 6,0 m über- • Treppenräume und Fahrstuhlschächte dürfen die festgesetzte Gebäude- höhe (GHmax) von 156,8 m ü. NHN um bis zu 4,50 m überschreiten. Sie sind um mindestens das halbe Maß ihrer Höhe von der darunterliegenden Gebäudeaußenwand zurückzusetzen. • Absturzsicherungen dürfen die maximale Gebäudehöhe (GHmax) von 156,8 m ü. NHN um bis zu 1,10 m überschreiten. 3.3 Höhe der (oberirdischen) Gebäudeebenen (§ 9 Abs. 3 Satz 2 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 5 BauNVO ) Die festgesetzten Höhen bestimmen die Höhen der jeweiligen Gebäudeebenen als Mindest- und Höchstmaß. Die festgesetzten Höhen beziehen sich auf Meter über Normalhöhennull (m. ü. NHN). Der obere Bezugspunkt bei der Berechnung der festgesetzten Höhe ist die Oberkante des Fertigfußbodens (OK FFB). 5 3.4 Umwehrungen, Pflanzkübel und sonstige Bauteile Die festgesetzten Höhen der Gebäudeebenen dürfen überschritten werden durch: • Technische Anlagen und Pflanzgefäße zur Dach- und Terrassenbegrünung dürfen die festgesetzten Höhen der Gebäudeebenen um bis zu 0,7 m über- • Absturzsicherungen von begehbaren Dachflächen dürfen die festgesetzten Höhen der Gebäudeebenen um bis zu 1,10 m überschreiten. • Attiken dürfen die festgesetzten Höhen der Gebäudeebenen um bis zu 0,25 m überschreiten. • Windschutzwände zur Verbesserung des Windkomforts auf begehbaren Dachterrassen, in den in der Planzeichnung (Vorhabenbezogener Bebau- ungsplan Blatt 2/2 ) mit der Schraffur gekennzeichneten Flächen, dür- fen die festgesetzten Höhen der Gebäudeebenen um bis zu 2,0 m über- 3.5 Tiefe der (unterirdischen) Gebäudeebenen (§ 9 Abs. 3 Satz 2 BauGB i.V.m. § 16 A bs. 5 BauNVO ) Die Tiefe der unterirdischen Gebäudeebenen wird im Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan (Blatt 1/2) verbindlich geregelt. 4 Überbaubare Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO, §9 Abs. 3 BauGB) 4.1 Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen können ausnahmsweise zu- gelassen werden: • Überdachte Hauseingänge und untergeordnete Bauteile bis zu einer Tiefe von 1,5 m, • Notausgänge oder Fluchttreppen der Tiefgarage samt ihren Einhausungen, • Sammelhinweistafeln als Werbeanlagen gemäß Ziffer 8.2.3 - Gestaltung von Werbeanlagen - der textlichen Festsetzungen. 4.2 Die im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Blatt 1/2) festgesetzte Baugrenze gilt nur oberirdisch. 5 Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 23a und 24 BauGB) 5.1 Schalldämmmaße der Außenbauteile Bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden mit schutzbe- dürftigen Räumen gemäß DIN 4109 sind technische Vorkehrungen zum bauli- chen Schallschutz gegen Außenlärm entsprechend der jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrages beziehungsweise bei genehmigungsfreien oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben zu Beginn des Ausführungs- zeitpunktes als technische Baubestimmung eingeführten Fassung der DIN 4109 vorzusehen. Für die Bestimmung des Schalldämmmaßes für die Außen- 6 bauteile von schutzbedürftigen Räumen ist nach DIN 4109 bei der Ausfüh- rungsplanung der der maßgebliche Außenlärmpegel heranzuziehen, der im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt wurde, soweit nicht dauer- hafte und wesentliche Veränderungen der Lärmsituation vorliegen. Als Min- destanforderung ist hierbei ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 65 dB(A) im Tages- und Nachtzeitraum zu berücksichtigen. 5.2 Verkehrslärm - passive Schallschutzmaßnahmen 5.2.1 Belüftung bei geschlossenen Fenstern von Aufenthaltsräumen in Wohnungen und Übernachtungsräumen (auch Kindertagesstätten) An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) gekennzeichneten Baugrenzen oder Baulinien, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu diesen stehen (entspricht einem Beurteilungspegel von ≥ 63 dB(A) tags oder ≥ 55 dB(A) nachts), ist bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Übernachtungsräume (auch in Kindertagesstätten), die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signatur besitzen, eine ausreichende Luftwechselrate bei geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass das erforderliche Schall- dämmmaß des Außenbauteils nicht unterschritten wird. 5.2.2 Belüftung bei geschlossenen Fenstern von Büro- und Unterrichtsräumen (B) An Gebäudefronten, die an den mit B gekennzeichneten Baulinien oder Bau- grenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu diesen stehen (entspricht einem Beurteilungspegel von ≥ 68 dB(A) tags), ist bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden für Büro- und Unterrichts- räume, die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signatur und Kennzeich- nung besitzen, eine ausreichende Luftwechselrate bei geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass das erforderliche Schalldämmmaß des Außenbau teils nicht unterschritten wird. 5.2.3 Ausschluss von öffenbaren Fenstern für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Übernachtungsräume (auch Kindertagesstätten) (NÖF) An Gebäudefronten, die an den mit NÖF gekennzeichneten Baugrenzen oder Baulinien, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu diesen stehen (entspricht einem Beurteilungspegel von ≥ 73 dB(A) tags oder ≥ 65 dB(A) nachts), sind bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden öffenbare Fenster oder Türen zu Aufenthaltsräumen von Wohnungen und Übernachtungsräumen (auch Kindertagesstätten) nicht zulässig. 5.2.4 Es können Ausnahmen von den Festsetzungen Ziffer 1 bis Ziffer 5.2.3 zuge- lassen werden, soweit durch ein Sachverständigenbüro für Schallschutz nach- gewiesen wird, dass mit anderen geeigneten Maßnahmen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse erreicht werden können. Der Nach- weis ist basierend auf den Grundlagen der im Bebauungsplanverfahren ermit- telten Lärmwerte zu führen, soweit nicht dauerhafte und wesentliche Verände- rungen der Verkehrsströme vorliegen. 5.2.5 Die gemäß der Festsetzungen Ziffer 1.1 zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber*innen und Betriebslei- ter*innen sind nur in Bereichen ohne Schallschutzfestsetzungen oder in Berei- 7 chen, die ausschließlich mit Festsetzung 5.2.1 (ohne B, ohne NÖF) gekenn- zeichnet sind, zulässig (entspricht einem Beurteilungspegel von ≥ 63 dB(A) und < 68 dB(A) tags oder ≥ 55 dB(A) und < 60 dB(A) nachts) . 5.3 Schutzvorkehrungen bei Tiefgaragen und Garagengeschossen Tiefgaragen und oberirdische, geschlossene Garagengeschosse sind über Dach zu entlüften. Von dieser Festsetzung kann abgewichen und ausnahmsweise eine anderwei- tige (mechanische oder natürliche) Lüftungsanlage der Tiefgarage oder Gara- gengeschosse realisiert werden, wenn über ein mikroskaliges, lufthygienisches Ausbreitungsgutachten (z.B. MISKAM) im Rahmen des Baugenehmigungsver- fahrens nachgewiesen wird, dass der Vorsorgewert für NO2 f

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5. Planzeichnung Blatt 1 als Text anzeigen
Hinweis: Kubatur Twist als 3D Model Hinweis: die Planzeichnung stellt die Baugrenze der Gebäudeebene 1 ( = Erdgeschoss) dar Dieser Plan enthält Festsetzungen nach §§ 9 und 12 Baugesetzbuch Sortimente mit Sortimente ohne 4 Überbaubare Grundstücksfläche 6 Bepflanzungen Zentrenrelevanz Zentrenrelevanz (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (§ 23 BauNVO, §9 Abs. 3 BauGB) (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und 25 b BauGB i.V.m. § 89 BauO NRW) (Bundesgesetzblatt I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Ge- setzes vom 18. Dezember 2025 (Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 347), 2.3.1 Bastelartikel und Spiel- 5.5 Teppichböden und Teppi- 4.1 Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen können aus- 6.1 Dachbegrünungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntma- waren che nahmsweise zugelassen werden: 773 Auf den Dachflächen sind - unter Beachtung der brandschutz- chung vom 21. November 2017 (Bundesgesetzblatt I S. 3786), zuletzt 2.3.2 Medien (Bücher, Zeit- 5.6 Kinderwagen schriften, bespielte Spei- technischen Bestimmungen - insgesamt mindestens 100 m² Überdachte Hauseingänge und untergeordnete Bauteile bis geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (Bundesgesetz- chermedien, Tonträger, 725 mit einer standortgerechten strukturreichen Vegetation min- blatt 2023 I Nr. 176) und der Bauordnung für das Land Nordrhein- zu einer Tiefe von 1,5 m, IV 6. Fahrzeuge und Fahrräder Computerspiele, Compu- destens einfach intensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetati- • Notausgänge oder Fluchttreppen der Tiefgarage samt ihren Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (Gesetz- und Verord- tersoftware) onstragschicht muss mindestens 50 cm zuzüglich Drainschicht Einhausungen, nungsblatt NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Okto- 2.3.3 Büroartikel, Papier, 38.50 640 betragen. Sammelhinweistafeln als Werbeanlagen gemäß Ziffer 8.2.3 ber 2023 (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW. S. 1172). Schreibwaren 6.1 Kraftfahrzeuge aller Art 2.3.4 Unterhaltungs- und - Gestaltung von Werbeanlagen - der textlichen Festset- (inklusive Motorräder, Kommunikationselektro- zungen. 6.2 Begrünung von unterirdischen Gebäudeteilen und sonstigen -I Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf Motorradfunktions- nik (Computer und Zu- nicht überbauten Grundstücksteilen technische Regelwerke - VDI-Richtlinien, DIN-Vorschriften oder Richtli- bekleidung und behör, unbespielte Spei- nien anderer Art - werden diese zur Einsicht bei der auslegenden Stelle Zubehör), Anhänger 4.2 Die im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Blatt 1/2) festge- 38.50 chermedien) 6.2 Kfz-Teile und -Zubehör 6.2.1 Auf unterirdischen Gebäudeteilen ist - mit Ausnahme von Er- bereit gehalten. setzte Baugrenze gilt nur oberirdisch. 39.00 2.3.5 Foto, Video, Optik, Akus- schließungs- und Terrassenflächen - eine Vegetationsfläche be- 6.3 Boote und Zubehör tik stehend aus einer mindestens 80 cm starken Substratschicht 6.4 Fahrräder und Zubehör I. Textliche Festsetzungen 2.3.6 Sport- und Freizeitartikel über einer Drainschicht fachgerecht herzustellen und intensiv B/NÖF 2.3.7 Sportgeräte, Campingar- 5 Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltein- tikel, Waffen und Jagd- wirkungen strukturreich zu begrünen. 38.60 1 Art der baulichen Nutzung Für Baumpflanzungen ist die Stärke der Substratschicht auf bedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 23a und 24 BauGB) 7. Brennstoffe, Mineralöler- mindestens 130 cm (zuzüglich Drainschicht) zu erhöhen; das 2.3.8 Musikinstrumente und 1.1 Kerngebiet (MK) zeugnisse, Chemikalien, B 1 Zubehör, Musikalien durchwurzelbare Substratvolumen muss mindestens 50 m³ je Technische Gase 5.1 Schalldämmmaße der Außenbauteile Baugrenze Erdgeschoss B (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 BauGB; § 1 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Baumstandort betragen. VI-VIII Bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäu- § 7 BauNVO) 1.4 Landeplatz GHmax = 156,80 m ü. NHN den mit schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 sind tech- GHmin = 155,70 m ü. NHN 6.2.2 Es sind mindestens 180 m² mit einer strukturreichen Bepflan- (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Allgemein zulässig sind: nische Vorkehrungen zum baulichen Schallschutz gegen Außen- zung oder einer mindestens 75 cm hohen Hecke als Abgren- Gemarkung Derendorf 166 Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Verkehrsfläche „Fläche XXVIII lärm entsprechend der jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung zung zum Straßenraum gemäß dem Vorhaben- und Erschlie- Flur 1 Einzelhandelsbetriebe in Form von Nachbarschaftsläden für den Luftverkehr" ist vorbehaltlich einer erforderlichen luft- des Bauantrages beziehungsweise bei genehmigungsfreien ßungsplan zu begrünen. Die Pflanzfläche darf mit einem Über- (Convenience Stores) bis maximal 400 m² Verkaufsfläche, MK fahrtrechtlichen Genehmigung ein Landeplatz für die Nutzung Roßstraße oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben zu Beginn des laufschutzbügel mit einer Höhe von 25 bis 45 cm vom Ver- jedoch nur im Erdgeschoß, durch elektrisch betriebene Senkrechtstarter auf dem Dach der Hinweis: Ausführungszeitpunktes als technische Baubestimmung einge- kehrsraum abgegrenzt werden. 38.60 Trafo (Planung) 639 Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sorti- festgesetzten Bebauung zulässig. Diese Fläche für den Luftver- 1,0 V führten Fassung der DIN 4109 vorzusehen. Für die Bestim- 743 menten gemäß Nr. 3 bis Nr. 7 der Düsseldorfer Sortiments- kehr ist eine private Verkehrsfläche. mung des Schalldämmmaßes für die Außenbauteile von schutz- 6.2.3 In der Fläche für Nebenanlagen mit der Zweckbestimmung (St) liste (Rahmenplan Einzelhandel der Landeshauptstadt Düs- Hinweis: Arkade 162 Gemarkung Derendorf 8 Gestaltung bedürftigen Räumen ist nach DIN 4109 bei der Ausführungspla- gemäß der textlichen Festsetzung Nr.2 ist parallel zu den an- 38.15 seldorf 2016), jedoch nur im Erdgeschoß, 2 Stellplätze und Garagen I nung der der maßgebliche Außenlärmpegel heranzuziehen, der grenzenden privaten Grundstücksgrenzen der Flurstücke 8 und (§ 89 BauO NRW) 55 B Flur 2 Schank- und Speisewirtschaften, (§ 12 BauNVO) 746, Flur 1, Gemarkung Derendorf, eine immergrüne Hecke in im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt wurde so- Betriebe des Beherbergungsgewerbes, V mindestens 80 cm Breite und 200 cm Höhe zu pflanzen. Der 8.1 Grundstückseinfriedungen weit nicht dauerhafte und wesentliche Veränderungen der sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Stellplätze sind nur in Tiefgaragen, im 1. - 3. Obergeschoss Anteil immergrüner Pflanzen muss mindestens 60% betragen. Lärmsituation vorliegen. Als Mindestanforderung ist hierbei ein 693 Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche (Gebäudeebene 2) sowie oberirdisch in der Fläche für Neben- Grundstückseinfriedungen zu den angrenzenden öffentlichen Kennedydamm maßgeblicher Außenlärmpegel von 65 dB(A) im Tages- und 160 Flächen, mit Ausnahme der unter der textlichen Festsetzung und sportliche Zwecke, anlagen mit der Zweckbestimmung Stellplätze (St) zulässig. 6.2.4 Es ist mindestens 1 Laubbaum erster Ordnung (Hochstamm 8 632 Nachtzeitraum zu berücksichtigen. Nr. 6.2 genannten, sind nicht zulässig. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie oder Solitär) mit einem Stammumfang von 25-30 cm, gemes- V 3 Maß der baulichen Nutzung B/NÖF für Betriebsinhaber*innen und Betriebsleiter*innen. sen in 1,0 m Höhe, zu pflanzen. 5.2 Verkehrslärm - passive Schallschutzmaßnahmen 8.2 Werbeanlagen B 3.1 Gebäudehöhe Nicht zulässig sind: 5.2.1 Belüftung bei geschlossenen Fenstern von Aufenthaltsräumen 6.3 Der Begrünungsaufbau und das Dachbegrünungssubstrat ist 8.2.1 Werbeanlagen auf baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16, 18 BauNVO) in Wohnungen und Übernachtungsräumen (auch Kindertages- 9 158 großflächige Einzelhandelsbetriebe und Großhandelsbe- entsprechend der zum Satzungsbeschluss dieses Bebauungs- Oberhalb der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe (GHmax) 355 triebe gem. § 11 Abs. 3 BauNVO, stätten) plans als Richtline eingeführte FLL-Richtlinie, Ausgabe 2018, #8.50 Die festgesetzte Gebäudehöhe bestimmt die Höhe der Bebau- vorzusehen. (siehe Hinweise). von 156,8 m ü. NHN sind Werbeanlagen unzulässig 631 Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten ung als Mindest- und Höchstmaß. Die festgesetzten Höhen be- An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) ge- 745 V gemäß Nr. 1 bis Nr. 2 der Düsseldorfer Sortimentsliste kennzeichneten Baugrenzen oder Baulinien, parallel zu diesen 8.2.2 Werbeanlagen an baulichen Anlagen St ziehen sich auf Meter über Normalhöhennull (m. ü. NHN). Der 742 (Rahmenplan Einzelhandel der Landeshauptstadt Düssel- obere Bezugspunkt bei der Berechnung der festgesetzten Ge- oder in einem Winkel bis 90° zu diesen stehen (entspricht einem 6.4 Fassadenbegrünung dorf 2016) mit Ausnahme von Nachbarschaftsläden (Con- Beurteilungspegel von ≥ 63 dB(A) tags oder ≥ 55 dB(A) nachts), a. Werbeanlagen sind an den obersten drei Geschossen zuläs- 10 156 bäudehöhe ist die Oberkante des Gebäudes (Schnittpunkt der venience Stores) im Erdgeschoss, Wand mit der Dachhaut). ist bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäu- Mindestens 900 m² der Außenwände des Erdgeschosses bis sig. Je Fassadenseite ist eine Werbeanlage mit der Größe Vergnügungsstätten, den für Aufenthaltsräume in Wohnungen und Übernachtungs- mindestens dem 8. Obergeschoss sind mit Fassadenbegrünun- von maximal 8 m x 15 m zulässig. IV 3.2 Technikaufbauten, Dachaufbauten und sonstige Bauteile Gewerbebetriebe, soweit es sich um Betriebe mit aus- räume (auch in Kindertagesstätten), die nur Fenster zu den Fas- gen aus standortgerechten Bepflanzungen zu begrünen. Ausge- b. Darüber hinaus sind Werbeanlagen im Erdgeschoß nur an (§ 16 und 18 BauNVO i.V.m. § 89 BauO NRW) schließlich oder überwiegend Sexdarstellungen, Sexshops saden mit dieser Signatur besitzen, eine ausreichende Luftwech- nommen von der Pflicht zur Fassadenbegrünung sind Fenster, der Stätte der Leistung und nur unterhalb der Brüstungs- 746 mit Darbietungen, Bordelle sowie bordellartige Betriebe und Die festgesetzte Gebäudehöhe darf überschritten werden selrate bei geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Türen und Lüftungseinrichtungen. Näheres wird im Vorhaben- kante des 1. Obergeschosses mit einer Höhe von maximal 154 11 Einrichtungen handelt, deren Zweck auf die Darstellung und Erschließungsplan zu diesem Bebauungsplan geregelt. 50 cm zulässig. Dabei ist zu gewährleisten, dass das erforderliche Schalldämm- durch: oder auf die Durchführung von Handlungen mit sexuellem maß des Außenbauteils nicht unterschritten wird. Die Bauteile des Landeplatzes und der erforderlichen zuge- Als Werbeanlagen nicht zulässig sind: IV oder Gewalt verherrlichendem Charakter ausgerichtet ist, Die Fassadenbegrünungen sind entsprechend der zum Sat- hörigen technischen Anlagen gemäß Nr. 1.4 der textlichen 5.2.2 Belüftung bei geschlossenen Fenstern von Büro- und Unter- • Fremdwerbung, Einzelhandelsbetriebe, die Waren und/oder Dienstleistun- zungsbeschluss dieses Bebauungsplans als Richtline Festsetzungen dürfen die maximale Gebäudehöhe (GHmax) • Blinklichtanlagen, richtsräumen (B) gen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedi- eingeführte FLL-Richtlinie, Ausgabe 2018, vorzusehen. von 156,8 m ü. NHN um bis zu 8,0 m überschreiten. • Wechsellichtanlagen, III. Hinweise 6. Tiefgaragen- und Dachbegrünung 11. Luftreinhalteplan und Umweltzone An Gebäudefronten, die an den mit B gekennzeichneten Bauli- gung anbieten, Vergnügungsstätten, soweit es sich um (siehe Hinweise). Technische Anlagen zur Fenster- und Fassadenreinigung • Lauflichtanlagen, Der Begrünungsaufbau und die verwendeten Materialien und Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Umweltzone der nien oder Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne des § 33i 1. Baukörperfestsetzung (§ 12 Abs. 3 BauGB) Substrate für die Tiefgaragen- und Dachbegrünung der Festset- Landeshauptstadt Düsseldorf. dürfen die maximale Gebäudehöhe (GHmax) von 156,8 m 6.5 Erhalt • Projektoren und Monitore aller Art, bis 90° zu diesen stehen (entspricht einem Beurteilungspegel der Gewerbeordnung handelt, Die (abstandsflächenunterschreitenden) Baukörperfestsetzun- zungen 6.1 und 6.2 sind gemäß der zum Satzungsbeschluss ü. NHN um bis zu 6,0 m überschreiten. • angestrahlte Anlagen, wenn die Lichtquelle bewegt oder die von ≥ 68 dB(A) tags), ist bei Errichtung, Änderung und Nut- Tankstellen, auch solche im Zusammenhang mit Parkhäu- dieses Bebauungsplans als Richtlinie eingeführten „FLL- 12. Archäologische Bodenfunde Treppenräume und Fahrstuhlschächte dürfen die festge- Die nach den textlichen Festsetzungen hergestellten Begrü- Helligkeit verändert wird, gen gemäß dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Blatt 1/2 zungsänderung von Gebäuden für Büro- und Unterrichtsräume, sern und Großgaragen. Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbe- setzte Gebäudehöhe (GHmax) von 156,8 m ü. NHN um bis nungsmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten und bei Ausfall zu • Anlagen mit der Möglichkeit Motive zu wechseln (Wendeanla- und 2/2) sind verbindlich. Im Plangebiet sind archäologische Bodenfunde und -befunde die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signatur und Kenn- grünungen", Ausgabe 2018 auszuführen. (FLL = Forschungsge- zu 4,50 m überschreiten. Sie sind um mindestens das halbe ersetzen bzw. gemäß den Festsetzungen neu anzulegen. gen) nicht auszuschließen. Auf die Meldepflicht gemäß § 16 Denk- zeichnung besitzen, eine ausreichende Luftwechselrate bei ge- 1.2 Zulässigkeit von Vorhaben sellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn) Maß ihrer Höhe von der darunterliegenden Gebäudeaußen- sowie 2. Niederschlagswasserbeseitigung (§ 44 LWG NW i. V. mit § 55 malschutzgesetz (DSchG) und das weitere Verhalten beim Auf- schlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Dabei ist zu (§ 12 Abs. 3a i.V.m § 9 Abs. 2 BauGB) 7 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von • Kombinationen der vorgenannten Anlagen. finden von archäologischen Bodenfunden und -befunden gemäß wand zurückzusetzen. WHG) gewährleisten, dass das erforderliche Schalldämmmaß des Au- Boden, Natur und Landschaft Das anfallende Niederschlagswasser ist dem Mischsystem zuzu- 7. Fassadenbegrünungen Absturzsicherungen dürfen die maximale Gebäudehöhe § 17 Denkmalschutzgesetz wird hingewiesen. Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vor- ßenbauteils nicht unterschritten wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Ausnahmsweise sind Projektoren und Monitore als Werbeanlagen leiten. Die Fassadenbegrünungen der Festsetzung 6.4 sind entspre- (GHmax) von 156,8 m ü. NHN um bis zu 1,10 m über- haben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträ- hinter der Fensterebene im Erdgeschoss zulässig. chend der zum Satzungsbeschluss dieses Beba

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6. Planzeichnung Blatt 2 als Text anzeigen
39.00 B/NÖF B/NÖF B B/NÖF B B B B B B B/NÖF B/NÖF B/NÖF B B VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII Gemarkung Derendorf Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 166 Höhenlage(max) = 56,26 m ü. NHN Höhenlage(max) = 60,60 m ü. NHN Höhenlage(max) = 64,67 m ü. NHN Höhenlage(max) = 68,74 m ü. NHN Höhenlage(max) = 72,81 m ü. NHN Höhenlage(max) = 76,88 m ü. NHN Höhenlage(max) = 80,95 m ü. NHN Höhenlage(max) = 85,02 m ü. NHN Höhenlage(min) = 55,11 m ü. NHNB Höhenlage(min) = 59,45 m ü. NHN Höhenlage(min) = 63,52 m ü. NHN Höhenlage(min) = 67,59 m ü. NHN Höhenlage(min) = 71,66 m ü. NHN Höhenlage(min) = 75,73 m ü. NHN Höhenlage(min) = 79,80 m ü. NHN Höhenlage(min) = 83,87 m ü. NHN Höhenlage(max) = 46,37 m ü. NHN Hinweis: Höhenlage(min) = 45,82 m ü. NHN Trafo (Planung) B I 55 I 55 I 55 I 55 I 55 I 55 I B/NÖF55 I B/NÖF55 I 55 B B B B B B B/NÖF B B V B Gebäudeebene 1 Gebäudeebene 4 Gebäudeebene 5 Gebäudeebene 6 Gebäudeebene 7 Gebäudeebene 8 Gebäudeebene 9 Gebäudeebene 2 Gebäudeebene 3 B B B B B B B B B B B B B VI-VIII B B/NÖF VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII B B VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII Gemarkung Derendorf Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 166 Höhenlage(max) = 89,09 m ü. NHN Höhenlage(max) = 93,16 m ü. NHN Höhenlage(max) = 97,23 m ü. NHN Höhenlage(max) = 101,30 m ü. NHN Höhenlage(max) = 105,37 m ü. NHN Höhenlage(max) = 109,44 m ü. NHN Höhenlage(max) = 113,51 m ü. NHN Höhenlage(max) = 117,58 m ü. NHN Höhenlage(max) = 121,65 m ü. NHN Höhenlage(min) = 87,94 m ü. NHN Höhenlage(min) = 92,01 m ü. NHN Höhenlage(min) = 96,08 m ü. NHN Höhenlage(min) = 100,15 m ü. NHN Höhenlage(min) = 104,22 m ü. NHN Höhenlage(min) = 108,29 m ü. NHN Höhenlage(min) = 112,36 m ü. NHN Höhenlage(min) = 116,43 m ü. NHN Höhenlage(min) = 120,50 m ü. NHN B V V VB V V V V V V B B B I 55 I B/NÖF 55 I 55 I 55 I 55 I 55 I 55 I 55 I B/NÖF 55 B B B/NÖF B B B B B B B V V V Gebäudeebene 10 Gebäudeebene 11 Gebäudeebene 12 Gebäudeebene 13 Gebäudeebene 14 Gebäudeebene 15 Gebäudeebene 16 Gebäudeebene 17 Gebäudeebene 18 B B B B B B B B VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII VI-VIII Gemarkung Derendorf Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 Gemarkung Derendorf166 166 ee Höhenlage(max) = 125,72 m ü. NHN Höhenlage(max) = 129,79 m ü. NHN Höhenlage(max) = 133,86 m ü. NHN Höhenlage(max) = 137,93 m ü. NHN Höhenlage(max) = 142,00 m ü. NHN Höhenlage(max) = 146,07 m ü. NHN Höhenlage(max) = 151,77 m ü. NHN Höhenlage(max) = 156,80 m ü. NHN Höhenlage(min) = 124,57 m ü. NHN Höhenlage(min) = 128,64 m ü. NHN Höhenlage(min) = 132,71 m ü. NHN Höhenlage(min) = 136,78 m ü. NHN Höhenlage(min) = 140,85 m ü. NHN Höhenlage(min) = 144,92 m ü. NHN Höhenlage(min) = 150,62 m ü. NHN Höhenlage(min) = 155,70 m ü. NHN Höhenlage(max) gemäß B/NÖF textlicher Festsetzug Nr. 3.2 B B B B B B B 55 B V V Gebäudeebene 19 Gebäudeebene 20 Gebäudeebene 21 Gebäudeebene 22 Gebäudeebene 23 Gebäudeebene 24 Gebäudeebene 25 Gebäudeebene 26 Luftlandeplatz PLANUNTERLAGE: Stadtgrundkarte und Angaben aus dem Kataster BEGRENZUNGSLINIEN ART DER BAULICHEN NUTZUNG MASS DER BAULICHEN NUTZUNG BAUWEISE SONSTIGES Stand der Planunterlage: November 2023 Lagebezugssystem: ETRS89 UTM 32N (EPSG: 25832) gemäß Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786) Flächen für z.B. Grenze des räumlichen Firstrichtung Straßenverkehrsflächen Gebäudefronten mit Lärmschutz gemäß Nr. 5.2.1 der textlichen Festsetzungen: Höhenbezugssystem: DHHN 2016 NHN-Höhen (HST 170) Geltungsbereichs 1. überbaubare Fläche2. nicht überbaubare Fläche Zahl der Vollgeschosse offene Bauweise o oberirdische Stellplätze Baugrenzen mit Beurteilungspegeln 1. 2. Satteldach SD >= 63 dB(A) tags und / oder mit Ein- und Ausfahrtbereich Tiefgarage (TGa) Baulinie Kleinsiedlungsgebiet WS WS Beurteilungspegeln >= 55 dB(A) nachts Kreisgrenze (Stadtgrenze) Gebäude mit Zahl Höchstgrenze z.B. III geschlossene Bauweise g Flachdach FD Zufahrten, RampenZufahrten, Rampen St der Vollgeschosse III reines Wohngebiet WR WR zwingend z.B. III abweichende Bauweise a entsprechend der jeweiligen Dachneigung Dn Umgrenzung der Flächen Gebäudefronten mit Lärmschutz gemäßB Baugrenze 31 Gemarkungsgrenze und Hausnummer Nr. 5.2.2 der textlichen Festsetzungen: für den Luftverkehr allgemeines Wohngebiet WA WA Beschriftung Fassadenlinien mit Beurteilungspegeln Straßenbegrenzungslinie Flurgrenze Mindest- und Pultdach PD >= 68 dB(A) tags Arkade, Durchfahrt, z.B. III-IV P e bzw. Begrenzung sonstiger als Parkplatz vorgesehen Zweckbestimmung: besonderes Wohngebiet WB WB Höchstmaß offene Halle Landeplatz für elektrisch NÖF Flurstücksgrenze öffentlicher Verkehrsflächen E Gebäudefronten mit Lärmschutz gemäß nur Einzelhäuser zulässig als Dachgeschoß zu gestaltendes D Garagengeschoss Gg betriebene Senkrechtstarter Nr. 5.2.3 der textlichen Festsetzungen: Dorfgebiet MD MD Grundflächenzahlz.B. 0,4 Vollgeschoß Baum Fassadenlinien mit Beurteilungspegeln Gebäudegrenze Abgrenzung unterschiedlicher Oberkante über OK >= 73 dB(A) tags und / oder >= 65 dB(A) Mischgebiet MI MI als Dachgeschoß zu gestaltendes DG Art der Nutzung / Geschoßflächenzahlz.B. 1,0 D nur Doppelhäuser zulässig nachts Geländehöhe in Meter über NHN33,21 Topographische Linie oberstes Geschoß Maß der Nutzung / Bauweise Straßenhöhe über NHN 33,21 Urbane Gebiete MU MU (Mauer, Zaun, Fahrbahn- Baumassenzahl z.B. 0,4 Mit Geh-(G), Fahr-(F) und Leitungs-(L) rand usw.) Außenkante TiefgarageAK TGa GFL Kerngebiet MK MK nur Einzel- und Doppelhäuser zulässigED rechten zu belastende Flächen Maximale GebäudehöheGHmax Hinweis: (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Arkade, Durchfahrt, Bundesstraße mit NummerB 326 Einfriedungsmauer Gewerbegebiet GE GE erf. Minimale GebäudehöheGHmin offene Halle bei schmalen Flächen GFL bezogen ggf. mit Höhenangabe nur Hausgruppen zulässigH Landstraße mit NummerL 228 eingeschränktes GewerbegebietGEe GEe zul. auf Meter Höhenlage(max) (§ 86 BauO NRW) Maximale Gebäudeteil- Bereiche in denen Windschutzwände höhe (Oberkante) Industriegebiet GI GI über NHN Kreisstraße mit NummerK 7 zur Verbesserung des Windkomforts Wenn die Straßenbegrenzungslinie mit der Baulinie Höhenlage(min) gemäß Nr. 3.4 der textlichen Sondergebiet SO SO Minimale Gebäudeteil- bzw. der Baugrenze zusammmenfällt, ist die Signatur Festsetzungen zulässig sind. höhe (Oberkante) der Baulinie bzw. der Baugrenze eingetragen worden. Angefertigt: Düsseldorf, den Vorhabenträger: Die aufgrund des Beschlusses des Ratsausschusses Der Rat der Stadt hat am die Einleitung Der Plan wurde mit der Begründung gemäß Der Plan wurde mit der Begründung und der Die ABROS EINS GmbH & Co. KG stimmt den Der Rat der Stadt hat diesen Plan einschließlich der Der Beschluss des Rates vom und ABROS EINS GmbH & Co. KG für Planung und Stadtentwicklung der Stadt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Paragraf 3 Absatz 2 BauGB nach ortsüblicher zusätzlichen Zeichung zur vertikalen GliederungFestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 01/017 - Änderungen und Ergänzungen in seiner Sitzung die Veröffentlichung im Internet sowie die Kennedydamm 55 vom nach Paragraf 3 Absatz 1 gemäß Paragraf 12 Abs. 2 BauGB beschlossen und Bekanntmachung im Internet und im Düsseldorfer des Vorhabens nach Art der baulichen Nutzung nach Kennedydamm 55 - zu. am gemäß Paragraf 10 Absatz 1 BauGB öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplanes mit Vorhabenbezogener Der Oberbürgermeister40476 Düsseldorf BauGB durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligung dem Entwurf und seiner Begründung für die Amtsblatt Nummer vom ortsüblicher Bekanntmachung im Internet und im als Satzung beschlossen. der Begründung sind laut Bekanntmachungsanordnung Stadtplanungsamt erfolgte durch Planaushang in der Zeit Veröffentlichung im Internet und für die öffentliche in der Zeit vom bis einschließlichDüsseldorfer Amtsblatt vom vom im Internet und im Düsseldorfer Bebauungsplan 01/032 Im Auftrag vom bis einschließlich Auslegung gemäß Paragraf 3 Absatz 2 BauGB im Internet veröffentlicht und hat in der Zeit vom bis einschließlich Amtsblatt Nummer vom zugestimmt. zeitgleich öffentlich ausgelegen. im Internet nochmals veröffentlicht gemäß Paragraf 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt und hat gleichzeitig nochmals öffentlich ausgelegen. gemacht worden. 61/12 - B - 01/017 61/12 - B - 01/017 61/12 - B - 01/017 61/12 - B - 01/017 61/12 - B - 01/017 61/12 - B - 01/017 - Kennedydamm 55 / Roßstraße- Für die Richtigkeit der Planunterlage und derDüsseldorf, den Düsseldorf, den Düsseldorf, den Düsseldorf, den Düsseldorf, den Düsseldorf, den Düsseldorf, den Düsseldorf, den Blatt 2/2 zeichnerischen Darstellung: Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Stadtplanungsamt Stadtplanungsamt Stadtplanungsamt Stadtplanungsamt Im Auftrag Im Auftrag Im Auftrag Im Auftrag Im Auftrag 1:500 Oberbürgermeister Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
7. VEP Blatt 1 als Text anzeigen
Title: 1291 260311 BP 01-032 VEP - Arrondierung - Blatt 1-2_511 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00580441.pdf Published Time: Thu, 12 Mar 2026 06:41:28 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: min. 2 Geschosse 24 Geschosse Vertiport (optional) Hinweis: die Zahlenwerte geben die jeweilige Gebäudeebene an 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 1 2 3 2 2 Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage (Unterkante Bodenplatte) die Tiefe der Gründung bestimmt sich nach der Baustatik Höhenlage Höhenlage (max) = +23.80 ü. NHN (max) = +39.00 ü. NHN (max) = +46.37 ü. NHN (max) = +56.26 ü. NHN (max) = +60.60 ü. NHN (max) = +64.67 ü. NHN (max) = +68.74 ü. NHN (max) = +72.81 ü. NHN (max) = +76.88 ü. NHN (max) = +80.95 ü. NHN (max) = +85.02 ü. NHN (max) = +89.09 ü. NHN (max) = +93.16 ü. NHN (max) = +97.23 ü. NHN (max) = +101.30 ü. NHN (max) = +105.37 ü. NHN (max) = +109.44 ü. NHN (max) = +113.51 ü. NHN (max) = +117.58 ü. NHN (max) = +121.65 ü. NHN (max) = +125.72 ü. NHN (max) = +129.79 ü. NHN (max) = +133.86 ü. NHN (max) = +137.93 ü. NHN (max) = +142.00 ü. NHN (max) = +146.07 ü. NHN (max) = +151.77 ü. NHN (max) = +156.80 ü. NHN (min) innere Fensterebene äußere Fensterebene Lage der Baugrenze (x. Gebäudeebene) Höhenlage(max) (x. Gebäudeebene) Höhenlage(min) (x. Gebäudeebene) x. Gebäudeebene Spanne der Höhenlage (Oberkante der x. Gebäudeebene) Lage der Baugrenze (x-1. Gebäudeebene) Höhenlage(max) (x-1. Gebäudeebene) Höhenlage(min) (x-1. Gebäudeebene) x-1. Gebäudeebene Spanne der Höhenlage (Oberkante der (x-1. Gebäudeebene) Spanne der Höhenlage (Oberkante der x. Gebäudeebene) Spanne der Höhenlage (Oberkante der (x-1. Gebäudeebene) Fensterebene Fassadenlisene mit Photovoltaik-Elementen (äußere Fassadenebene) Lage der Baugrenze (x. Gebäudeebene) Höhenlage(max) (x. Gebäudeebene) Höhenlage(min) (x. Gebäudeebene) Lage der Baugrenze (x-1. Gebäudeebene) Höhenlage(max) (x-1. Gebäudeebene) Höhenlage(min) (x-1. Gebäudeebene) x. Gebäudeebene x-1. Gebäudeebene Spanne der Höhenlage (Oberkante der x. Gebäudeebene) Spanne der Höhenlage (Oberkante der (x-1. Gebäudeebene) Fensterebene Fassadenlisene mit Photovoltaik-Elementen (äußere Fassadenebene) Lage der Baugrenze (x. Gebäudeebene) Lage der Baugrenze (x-1. Gebäudeebene) Höhenlage(min) (x-1. Gebäudeebene) x. Gebäudeebene x-1. Gebäudeebene Höhenlage(max) (x. Gebäudeebene) Höhenlage(min) (x. Gebäudeebene) Höhenlage(max) (x-1. Gebäudeebene) Spanne der Höhenlage (Oberkante der x. Gebäudeebene) Spanne der Höhenlage (Oberkante der (x-1. Gebäudeebene) Pflanzpaneel Fassadenbegrünung Fensterebene Fassadenbegrünung Lage der Baugrenze (x. Gebäudeebene) Höhenlage(min) (x. Gebäudeebene) Lage der Baugrenze (x-1. Gebäudeebene) Höhenlage(max) (x-1. Gebäudeebene) Höhenlage(min) (x-1. Gebäudeebene) x. Gebäudeebene x-1. Gebäudeebene Höhenlage(max) (x. Gebäudeebene) Entrée-Fassade Solarfassade Grüne Fassade ±0.00 +117.80 ±0.00 +117.80 ±0.00 +117.80 > 1.1 > 70 > 70 > 1.1 > 70 > 1.1 Absturzsicherung/Brüstung Pflanztrog Absturzsicherung/Brüstung Absturzsicherung/Brüstung Pflanztrog Pflanztrog min. 2 Geschosse 24 Geschosse Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Höhenlage Vertiport (optional) Hinweis: die Zahlenwerte geben die jeweilige Gebäudeebene an 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 1 2 3 2 2 Höhenlage (Unterkante Bodenplatte) die Tiefe der Gründung bestimmt sich nach der Baustatik (max) = +23.80 ü. NHN (max) = +39.00 ü. NHN (max) = +46.37 ü. NHN (max) = +56.26 ü. NHN (max) = +60.60 ü. NHN (max) = +64.67 ü. NHN (max) = +68.74 ü. NHN (max) = +72.81 ü. NHN (max) = +76.88 ü. NHN (max) = +80.95 ü. NHN (max) = +85.02 ü. NHN (max) = +89.09 ü. NHN (max) = +93.16 ü. NHN (max) = +97.23 ü. NHN (max) = +101.30 ü. NHN (max) = +105.37 ü. NHN (max) = +109.44 ü. NHN (max) = +113.51 ü. NHN (max) = +117.58 ü. NHN (max) = +121.65 ü. NHN (max) = +125.72 ü. NHN (max) = +129.79 ü. NHN (max) = +133.86 ü. NHN (max) = +137.93 ü. NHN (max) = +142.00 ü. NHN (max) = +146.07 ü. NHN (max) = +151.77 ü. NHN (max) = +156.80 ü. NHN (min) ±0.00 +117.80 Baumscheibe mit einem Baum Vorfahrt Grundstücks- Ein- und Ausfahrt Intensive Begrünung > Intensive Begrünung > Roßstraße > Kennedydamm > Lage der "hinteren Außenwandebene geometrisch" > Lage der "hinteren Außenwandebene geometrisch" Lage der "hinteren Außenwandebene geometrisch" Gebäudeebene 1 Grundstücks- Ein- und Ausfahrt Straßenbegleitgrün mit 7 Bäumen Straßenbegleitgrün mit einem Baum Intensive Begrünung mit einem Baum Stellplätze Hecke > Hecke Grundstücks- Ein- und Ausfahrt Vertiport Dachterrasse (Dt) auf 2 Dt auf 3 Dt auf 4 Dt auf 5 Dt auf 6 optional weitere Pflanztröge Einfach intensiv begrünte Pflanztröge Hochbeete einfach intensiv begrünt Intensive Begrünung > Roßstraße > Kennedydamm Grundstücks- Ein- und Ausfahrt Straßenbegleitgrün mit 7 Bäumen Straßenbegleitgrün mit einem Baum Baumscheibe mit einem Baum Intensive Begrünung mit einem Baum Stellplätze Hecke > Hecke > Windschutzwand im EG Einfahrt, Ausfahrt, Anlieferung Eingang Grenze Geltungsbereich Umgriff Verkehrsplanung Grenze Tiefgarage Flurstücksgrenzen Dachüberstand EG Legende Lagepläne Oberbürgermeister 61/12 - B - 01/ 017 Düsseldorf, den Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Im Auftrag 61/12 - B - 01/017 Düsseldorf, den ABROS EINS GmbH & Co. KG stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 - mit diesem Vohaben- und Erschließungsplan zu. Düsseldorf, den Vorhabenträger: ABROS EINS GmbH & Co. KG Kennedydamm 55 40476 Düsseldorf Düsseldorf, den Der Rat der Stadt hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 - in seiner Sitzung vom gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit diesem Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird gem. §12 BauGB Bestandteil des Bebauungsplans. Der Beschluss des Rates vom und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 - mit der Begründung und dieser Planunterlage des Vorhaben- und Erschließungs- plans sind laut Bekanntmachungsanordnung vom im Internet und im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. vom gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht worden. H/B = 900 / 975 (0.88m²) Ausschnitt- vergrößerung siehe unten Visualisierung | Ansicht nordwest Ansicht nordost Ansicht südwest Visualisierung | Ansicht südwest Ansicht südost Ansicht nordwest Entrée-Fassade (die Einzelheiten regelt der Durchführungsvertrag) Verortung Entrée-Fassade nordwest Schemaschnitt Festsetzungen Entrée-Fassade nordwest Solarfassaden (die Einzelheiten regelt der Durchführungsvertrag) Verortung Solarfassade südost und ost Verortung Solarfassade südwest Schemaschnitt Festsetzungen Solarfassade südwest, südost und ost Schemaschnitt Festsetzungen Solarfassade südwest, südost und ost Grünfassaden (die Einzelheiten regelt der Durchführungsvertrag) Verortung Grünfassade südost und ost Schemaschnitt Festsetzungen Grünfassaden südost, ost, west und südwest Verortung Grünfassade südwest und west Lageplan - Dachaufsicht | M 1:500 Lageplan - Gebäudeebene 1 | M 1:500 Identität - Kubatur (Vertiport) | Schnitt parallel Kennedydamm Identität - Kubatur (technische Aufbauten) | Schnitt Kennedydamm-Roßstraße Ausschnitt vergrößert aus "Identität - Kubatur | Schnitt Kennedydamm-Roßstraße" Terrassen mit Pflanztrögen und Absturzsicherungen 1291 511 260311 500 / o.M. # - Kennedydamm 55 / Roßstraße- # Blatt 1/2 # 01/032 ## 1:500 ## Vorhaben- und Erschliessungsplan ## zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
8. VEP Blatt 2 als Text anzeigen
Title: 1291 260311 BP 01-032 VEP - Arrondierung - Blatt 2-2 M500 A0_512 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00580442.pdf Published Time: Thu, 12 Mar 2026 06:41:52 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: ng Derendorf 10 9 8 693 745 746 742 > 55 > V > I > 162 > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 46,37 m ü. NHN Höhenlage(min) = 45,82 m ü. NHN 22.58 13.2 > 35.82 22.93 > 1.82 > 55.53 23.22 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 72,81 m ü. NHN Höhenlage(min) = 71,66 m ü. NHN > 11.55 > 17.76 15.13 13.67 21.67 23.12 > 24.49 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 101,30 m ü. NHN Höhenlage(min) = 100,15 m ü. NHN > 25.92 28.05 24.92 > 31.45 > 4.98 > 5.38 > 5.98 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 129,79 m ü. NHN Höhenlage(min) = 128,64 m ü. NHN 33.09 32.39 > 31.3 > 36.82 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 76,88 m ü. NHN Höhenlage(min) = 75,73 m ü. NHN > 9.49 > 19.68 13.5 16.29 21.83 23.69 > 20.35 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 105,37 m ü. NHN Höhenlage(min) = 104,22 m ü. NHN > 26.29 29.28 25.51 > 4.95 > 32.82 > 3.83 > 5.35 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 133,86 m ü. NHN Höhenlage(min) = 132,71 m ü. NHN > 31.32 32.42 33.25 > 36.86 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 80,95 m ü. NHN Höhenlage(min) = 79,80 m ü. NHN > 21.29 11.96 18.7 22.16 > 7.9 > 24.68 > 16.88 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 109,44 m ü. NHN Höhenlage(min) = 108,29 m ü. NHN > 26.53 30.29 26.06 > 4.97 > 34.07 > 4.91 > 2.51 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 137,93 m ü. NHN Höhenlage(min) = 136,78 m ü. NHN > 31.32 32.42 33.25 > 36.86 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 85,02 m ü. NHN Höhenlage(min) = 83,87 m ü. NHN > 22.66 10.5 20.93 22.62 > 6.73 > 25.9 > 13.91 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 113,51 m ü. NHN Höhenlage(min) = 112,36 m ü. NHN > 26.74 31.08 > 35.13 26.58 > 4.99 > 1.45 > 4.58 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 142,00 m ü. NHN Höhenlage(min) = 140,85 m ü. NHN > 31.32 32.42 33.3 > 36.87 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 56,26 m ü. NHN Höhenlage(min) = 55,11 m ü. NHN 23.22 22.53 13.19 > 35.82 22.93 > 55.53 > 1.82 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > VI-VIII > 166 > 3.51 > 9.3 20.96 > 3.66 > 44.77 28.23 14.15 8.5 > 3.48 > 21.93 Höhenlage(max) = 60,60 m ü. NHN Höhenlage(min) = 59,45 m ü. NHN ng Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 89,09 m ü. NHN Höhenlage(min) = 87,94 m ü. NHN > 23.78 9.12 23.02 23.16 > 27.24 > 5.91 > 11.34 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 117,58 m ü. NHN Höhenlage(min) = 116,43 m ü. NHN 27.04 > 5.02 > 26.86 > 4.41 31.66 > 35.94 > 0.68 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 146,07 m ü. NHN Höhenlage(min) = 144,92 m ü. NHN > 31.32 32.42 33.3 > 36.87 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 64,67 m ü. NHN Höhenlage(min) = 63,52 m ü. NHN 18.75 > 7.58 24.61 21.94 > 12.79 > 17.48 > 35.77 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 93,16 m ü. NHN Höhenlage(min) = 92,01 m ü. NHN > 24.69 7.88 23.74 > 5.39 > 28.63 > 9.11 24.91 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 121,65 m ü. NHN Höhenlage(min) = 120,50 m ü. NHN 27.5 5.0 32.05 > 26.97 > 4.29 > 36.48 > 0.20 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 151,77 m ü. NHN Höhenlage(min) = 150,62 m ü. NHN > 31.32 32.42 33.3 > 36.87 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 156,80 m ü. NHN Höhenlage(min) = 155,70 m ü. NHN > 31.32 32.42 33.3 > 36.87 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 68,74 m ü. NHN Höhenlage(min) = 67,59 m ü. NHN > 29.68 16.87 10.79 > 29.5 23.27 21.66 Gemarkung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 97,23 m ü. NHN Höhenlage(min) = 96,08 m ü. NHN > 25.4 30.04 24.33 > 5.11 > 7.14 26.6 6.82 ung Derendorf 10 9 8 693 745 742 > 55 > V > I > 162 > V > VI-VIII > 166 Höhenlage(max) = 125,72 m ü. NHN Höhenlage(min) = 124,57 m ü. NHN 32.83 > 27.06 > 4.22 32.28 > 36.75 Oberbürgermeister 61/12 - B - 01/ 017 Düsseldorf, den Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Im Auftrag 61/12 - B - 01/017 Düsseldorf, den ABROS EINS GmbH & Co. KG stimmt den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 - mit diesem Vohaben- und Erschließungsplan zu. Düsseldorf, den Vorhabenträger: ABROS EINS GmbH & Co. KG Kennedydamm 55 40476 Düsseldorf Düsseldorf, den Der Rat der Stadt hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 - in seiner Sitzung vom gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit diesem Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird gem. §12 BauGB Bestandteil des Bebauungsplans. Der Beschluss des Rates vom und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 01/017 - Kennedydamm 55 - mit der Begründung und dieser Planunterlage des Vorhaben- und Erschließungs- plans sind laut Bekanntmachungsanordnung vom im Internet und im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. vom gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht worden. Legende Grenze des Geltungsbereichs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans hintere Außenwandebene geometrisch hintere Außenwandebene im Abstand von 0,5 m zur Außenwand Außenwand der Gebäudeebene des Vorhabens, die mit der angegebenen Höhenlage (max und min) abstands- flächenunterschreitend festgesetzt ist. H/B = 841 / 1100 (0.93m²) 1291 512 260311 500 Erläuterung: Die Darstellungen zum Vorhaben in den Planausschnitten sind hinsichtlich der Vermaßung der Außenwand verbindlich. Ein Zurücktreten von Fassadenbauteilen hinter die jeweilige vermaßte Außenwand bis zur eingezeichneten „hinteren Außenwandebene mit Abstand 0,5 m“ (Kennzeichnung: ) ist zulässig. Ein Zurücktreten durchgängig über die ganze Länge des jeweiligen vermaßten Abschnitts der Außenwand ist nicht zulässig. In dem Gebäudeteil, der in Planausschnitt 1 dargestellt ist, ist ein Zurücktreten von Fassadenbauteilen hinter die vermaßte Außenwand bis zur eingezeichneten „hinteren Außenwandebene mit Abstand 0,5 m“ (Kennzeichnung: ) und bis zur eingezeichneten „hinteren Außenwandebene geometrisch“ (Kennzeichnung: ) zulässig. ## Gebäudeebene 1 Gebäudeebene 2 Gebäudeebene 3 Gebäudeebene 4 Gebäudeebene 5 Gebäudeebene 6 Gebäudeebene 7 Gebäudeebene 8 Gebäudeebene 9 ## Gebäudeebene 10 Gebäudeebene 11 ## Gebäudeebene 19 Gebäudeebene 20 Gebäudeebene 21 Gebäudeebene 22 Gebäudeebene 23 Gebäudeebene 24 Gebäudeebene 25 Gebäudeebene 26 ## Gebäudeebene 12 Gebäudeebene 13 Gebäudeebene 14 Gebäudeebene 15 Gebäudeebene 16 Gebäudeebene 17 Gebäudeebene 18 ## 01/032 1:500 Vorhaben- und Erschliessungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ## - Kennedydamm 55 / Roßstraße- ## Blatt 2/2
9. Anlage zum DV als Text anzeigen
Skybar Terrasse 117.8 Skybar Terrasse Technik/Konferenz Nutzungen gemäß den textlichen Festsetzungen Foyer/Anlieferung/Technik Nutzungen gemäß den textlichen Festsetzungen Vertiport Technik Skybar Parken/Technik 3 Parkgeschosse optional: 2 Geschosse mit Nutzungen gemäß den textlichen Festsetzungen Skybar Terrasse -1.UG 0.EG 1.OG 2.OG 3.OG 4.OG 5.OG 6.OG 7.OG 8.OG 9.OG 10.OG 11.OG 12.OG 13.OG 14.OG 15.OG 16.OG 17.OG 18.OG 19.OG 20.OG 21.OG 22.OG 23.OG 24.OG 25.OG 26.OG 27.OG ZG Vertiport -2.UG -3.UG Zwischengeschoss/Technik KASINOSTRASSE 76A 52066 AACHEN [email protected] STANDPROJEKT. PLANNR. MASZSTAB 1:500 STADT DÜSSELDORF 15.07.20251291. 719. Bebauungsplan Nr. 01/032 - Kennedydamm 55 / Roßstraße - DV - Nutzung
10. Anlage zum DV textl. Vorhabenbeschreibung als Text anzeigen
Anlage zum DV zur Vorlage Nr. APS/025/2026 Stand: 13-03-2026, Vorlage Nr. APS/025/2026 § 3 Beschreibung des Bauvorhabens (1) Die Vorhabenträgerin ist seit dem Jahre 1998 Eigentümerin des Vorhabengrundstücks und nutzt es seitdem als Geschäfts- und Bürohaus. Darüber hinaus wurde das Vorhabengrund- stück im Jahr 2025 durch Zukäufe südlich angrenzender Teilgrundstücke erweitert, und zwar aus der Liegenschaft Schwannstr. 3 um 338 m² und weitere 74 m² angrenzend an den Geh- steig Kennedydamm. Hierdurch ergaben sich optimierende Änderungen im Zufahrts-, Tiefga- ragen- und Parkplatz-Bereich. (2) Das Vorhaben ist im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Anlage 2, und im Vorhaben- und Erschließungsplan, Anlage 3, näher bestimmt und umfasst insbesondere die Errichtung eines mit modernen Konzepten ausgestatteten und in sich gedrehten Hochbaus, genannt „Twist". Das Vorhaben wird wie folgt unterteilt: 2.1 Gebäudeebene 0: Parken / Technik in 3 Untergeschossen. 2.2 Gebäudeebene 1: EG und Zwischengeschoss: Foyer / Café sowie Anlieferung und Technik 2.3 Gebäudeebene 2: bestehend aus 3 Parkgeschossen oder 2 Bürogeschossen 2.4 Gebäudeebene 3: Technik/ Konferenz / Büro 2.5 Gebäudeebene 4 bis 24 (entspricht 21 Geschossen): Büronutzung 2.6 Gebäudeebene 25: Skybar und Terrasse 2.7 Gebäudeebene 26: Technik 2.8 Über Gebäudeebene 27: Vertiport (optional) (3) Das Gebäude umfasst auf insgesamt 117,8 Metern Höhe, 26 oberirdische Geschosse, hiervon 23 Bürogeschosse sowie drei oberirdische Garagengeschosse sowie eine öffentlich zugäng- liche Dachterrasse samt Skybar und einem teilweise öffentlich zugänglichen Foyer im Erdge- schoss. Zudem erhält es eine partielle Photovoltaik-Fassade, mit zusätzlicher bodengebunde- ner Begrünung im Bereich der Arkaden und über vereinzelte Pflanzpaneele in den unteren Etagen. Weiterhin wird eine Tiefgarage mit drei Tiefgeschossen und dazugehöriger Zufahrt realisiert. (4) Das geplante Hochhausgebäude soll nach den anspruchsvollen städtebaulichen Vorstellun- gen der Landeshauptstadt Düsseldorf als Landmarke den nördlichen Stadteingang markieren. Es erfüllt dieses Ziel insbesondere durch seine im Verhältnis zu den Nachbargebäuden „L'Oreal" sowie „Eclipse" schlanke, sich dynamisch in die Höhe verdrehende Form. Die kom- plexe „verdrehte" Struktur (engl. „Twist") wird zusätzlich durch drei unterschiedliche Fassa- dentypen (Entrée-, Photovoltaik- und Grünfassade) hervorgehoben. Mit der strukturiert mit überlappenden Elementen gestalteten Entrée-Fassade präsentiert sich das Gebäude den aus Richtung Norden (Flughafen) kommenden Besuchern der Stadt. Durch die Verwendung ver- setzt angeordneter Fassaden- bzw. Fensterelemente, insbesondere der vorgeschlagenen Anlage zum DV zur Vorlage Nr. APS/025/2026 Stand: 13-03-2026, Vorlage Nr. APS/025/2026 Kastenfenster, erhält die Fassade eine plastische Erscheinung und strukturiert diese in ihrer Maßstäblichkeit. Dabei werden die Fassadenelemente gerastert und mit unregelmäßigen Tie- fen angeordnet, um den Eindruck einer konkav gestalteten Fläche zu unterstützen. Die Pho- tovoltaikfassade an den Südwest-, Südost- und Ostseite des Gebäudes ergänzt das architek- tonische Erscheinungsbild durch - der „verdrehten Struktur" folgende - Wandversprünge so- wie durch gegliederte, elegant geschwungene, profilierte Lisenen, welche schräg über die Fassaden verlaufen und den Effekt des Verdrehens und die Vertikalität des Gebäudes zusätz- lich unterstreichen. Als gestalterischer Kontrast fungiert eine Begrünung der unteren nach Westen bzw. Süden ausgerichteten Fassadenbereiche mit einer Gesamtfläche von mindes- tens 900 m² bis zum 9. Obergeschoss. Das Fassadenraster wird durch die unregelmäßig ver- teilten begrünten Fassadenpaneele strukturiert. Mit zunehmender Höhe des Twists werden grüne Fassadenelemente aus Leichtmetall oder Keramik unregelmäßig in die Verteilung ein- gestreut, sodass sich die Grünfassade bis zum 22. Obergeschoss verjüngt. (5) Das Vorhaben soll neben einem städtebaulich architektonischen Mehrwert für die Gesamt- stadt auch durch Nutzungen ergänzt werden, die einen quartiersweiten Mehrwert (sog. „social return") schaffen. Geplant ist, das Erdgeschoss des Twists sowohl durch seine Gestaltung als auch Nutzung zum öffentlichen Raum hin zu öffnen. Ausgehend vom Kreuzungsbereich im Norden wird das Erdgeschoss in südlicher Richtung an die den Kennedydamm begleitenden Geh- und Radwege und damit in den öffentlichen Verkehrsraum durch verglaste Fassaden eingebunden und mit einem intensiv begrünten Arkadenbereich akzentuiert. Diese Verbindung kann durch eine Gastronomie (z.B. Café), nicht großflächige Einzelhandelsnutzung oder eine Nutzung für kulturelle bzw. soziale Zwecke sowie gegebenenfalls mit ergänzenden Außenflä- chen belebt werden. Der offene Charakter des Erdgeschossbereichs zeigt sich auch an der eingerückten verglasten Außenfassade im Eingangsbereich, mit der die Vorfahrt sowie die Zufahrt zur Tiefgarage „in" das Gebäude integriert und das Arkadenelement fortgesetzt wird. Eine weitere Gastronomieeinheit („Skybar") einschließlich einer begrünten Dachterrasse ist für die Gebäudeebene 25 geplant. Zur Unterbringung der notwendigen Stellplätze sollen drei Untergeschosse sowie die Gebäudeebene 2 (1. bis 3. Obergeschoss) dienen, wobei für letz- tere auch eine Nutzung als Bürogeschosse zur Option steht. Zusätzliche oberirdische Stell- plätze mit Ladekapazität für vier Elektrofahrzeuge finden sich angrenzend an die Grundstücks- zufahrt. Neben dem Tiefgaragenzugang vom Kennedydamm im Eingangsbereich ist eine wei- tere Garagenzu- und -ausfahrt von der Roßstraße aus vorgesehen. Ergänzend ist eine allein dem Anlieferverkehr vorbehaltene, vollständige Gebäudedurchfahrt zwischen Kennedydamm und Roßstraße vorgesehen. (6) Durch den Versatz und die Drehung der Geschossebenen zueinander entstehen meist drei- eckige Dachflächen, die nicht von anderen Gebäudeteilen überstanden werden (Gesamtdach- fläche: 1.645 m²). Das Begrünungskonzept des Vorhabens sieht daher eine Begrünung auf Anlage zum DV zur Vorlage Nr. APS/025/2026 Stand: 13-03-2026, Vorlage Nr. APS/025/2026 der Fläche der Gebäude und Erschließungsflächen (in Summe 2.320 m²) eine intensive Dach- begrünung (50 cm Aufbauhöhe) mit einer Fläche von 100 m²sowie eine Gartenfläche auf der Tiefgarage mit 180 m² vor (begrünte Gesamtfläche: 280m²). Dazu kommt eine Fassadenbe- grünung von insgesamt 900 m², die teils bodengebunden, teils fassadengebunden ausgeführt wird. Die Vorhabenträgerin ist verpflichtet, das Pflanzkonzept in Anlage 17 umzusetzen. Die in Gebäudeebene 4 bis 6 entstehenden, südwestlich ausgerichteten Dachterrassen wer- den mit möglichst transparent gestalteten Windschutzwänden von mindestens 1,8 m Höhe und einem Öffnungsanteil von maximal 30 Prozent abgegrenzt. Entlang der südlichen Grund- stücksgrenze wird zur Gewährleistung des Windkomforts eine Hecke gepflanzt sowie eine intensiv begrünte Fläche samt Standort für einen Baum vorgesehen. (7) Im Zuge des Vorhabens soll der an das Baugrundstück angrenzende öffentliche Fußweg aus- gebaut und um einen Fahrradweg, eine Baumreihe mit 8 Straßenbäumen, eine Vorplatzfläche mit einer Baumscheibe sowie weiteren Begrünungsmaßnahmen, insbesondere eines Pflanz- streifens als Abgrenzung zur öffentlichen Verkehrsfläche, siehe Anlage 17, ergänzt werden. Die Vorhabenträgerin erklärt sich ferner bereit, innerhalb des Geltungsbereichs des Bebau- ungsplans - sofern technisch umsetzbar - einen weiteren Straßenbaum im Bereich der Roß- straße zu pflanzen. (8) Die Vorhabenträgerin ist nach Maßgabe der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen berech- tigt, auf dem obersten Geschoss einen Landeplatz für elektrisch betriebene Senkrechtstarter zu errichten („Vertiport"). Hierbei handelt es sich um eine Landeplattform mit direktem Zugang zum Gebäude, welche sowohl dem Personentransport als auch der Luftfracht mit elektrisch betriebenen Flugtaxen beziehungsweise Lastendrohnen (eVTol) dienen soll.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen APS/025/2026