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Title: Vorlage 179/ 30/2017
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00284659.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:24:27 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Vorlage 179/ 30/2017
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> RSD Vorlage
X öffentlich nicht öffentlich
# Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Am Trippelsberg 100
- Errichtung einer Logistik-Halle mit Bürobereich und LKW-Anlieferungen
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung :
Das Vorhaben Am Trippelsberg 100 liegt im unbeplanten Innenbereich und ist daher planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch Abs. 2 (BauGB) zu beurteilen. Die nähere Umgebung entspricht einem Gewerbegebiet mit einem Logistikunternehmen und weiteren Lagerhallen.
Das Grundstück liegt im Bereich des Aufstellungsbeschlusses für einen Containerhafen mit angegliederten Industrie- und Gewerbeflächen.
Geplant ist eine Logistiknutzung mit einem ca. 18.163 m² großen Hallenkomplex auf einem ca. 32.450 m² großen Grundstück. Die Hallen sollen als Umschlag-, Verarbeitungs-, Produktions- und/ oder Kommissionierungshallen im 24h-Betrieb genutzt werden. Die geplante Aufteilung der Halle lässt zwei unterschiedliche Nutzer zu. Am Standort sind zunächst 35 Lager- und Büroarbeitsplätze vorgesehen.
Gemäß § 34 BauGB fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näher Umgebung ein und entspricht zusätzlich den Planungszielen für diesen Bereich.
Für den Reisholzer Hafen wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches die aus dem geplanten Hafenausbau zu erwartenden Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz beschreibt.
Im Antrag ist eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme enthalten, die den Verkehrsfluss vom Logistikgrundstück bis zur Münchener Straße betrachtet. Auf Grundlage der Bruttogeschossflächen wurden 405 Kfz-Fahrten/ Tag, davon 312 Fahrten für den Güterverkehr ermittelt.
Die ermittelte Verkehrsnachfrage hat auf die im Verkehrsgutachten ermittelte Qualität des Verkehrsablaufs an den Knotenpunkten keine, am Knotenpunkt Am Trippelsberg/ Bonner Straße/ Paul-Thomas-Straße eine vergleichsweise geringe Auswirkung. Eine Verschlechterung der im o.g. Gutachten ermittelten Qualitätsstufen stellt sich hier aber nicht ein.
Für das Vorhaben sind 28 Stellplätze erforderlich; es werden 124 Stellplätze nachgewiesen. Außerdem sind 8 Fahrradstellplätze vorgesehen.
Im Zuge der Baufeldfreimachung und des Neubaus müssen 70 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Auf dem Grundstück sind Ersatzpflanzungen in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt geplant. Vorlage 179/ 30/2017
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Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt, das Baugrundstück größer als 1.000 m² und das Bauvolumen größer als 7.000 m³ ist.
Anlagen:
- Luftbild (Bestand)
- Lageplan
- Grundriss
- Ansichten
- Grünplan
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 9 -/-¹ -/-²
> 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
> 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent:
Frau Zuschke
Anlagen zur BV-Vorlage als Text anzeigen
Title: 00284661.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00284661.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:09:13 GMT
Number of Pages: 5
Markdown Content: