Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 156/2016

Bauvoranfrage Wanheimer Straße 62 - Neubau eines Hotels und eines Parkhauses

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Wanheimer Straße 62 · Stadtbezirk 6 (Rath, Mörsenbroich)örtlicher Bezug 2Dokumente 30. November 2016veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Be-freiungen und die Zulassung der Ausnahme.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Title: Vorlage 61/ 156/2016 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00280397.pdf Published Time: Tue, 13 Aug 2019 09:37:28 GMT Number of Pages: 3 Markdown Content: Vorlage 61/ 156/2016 > Seite 1 von 3 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Wanheimer Straße 62 - Neubau eines Hotels und eines Parkhauses Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Erteilung der erforderlichen Be-freiungen und die Zulassung der Ausnahme. Sachdarstellung : Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5483/013, der hier ein Gewerbegebiet ausweist und unter anderem Baugrenzen, Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) festsetzt. Das Baugrundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe des Flughafens Düsseldorf und der Autobahn 44. Geplant ist die Errichtung eines VII-geschossigen Hotels mit 648 Betten als Blockbebauung mit einem begrünten Innenhof und eines VII-geschossigen Parkhauses. Die Zufahrt zum geplanten Parkhaus soll von der E-Plus-Straße her erfolgen. Die Hotelvorfahrt und die Anlieferung für das geplante Hotel werden von der Wanheimer Straße erreicht. Die Planung erfolgt in Anlehnung an die nicht realisierte Baumaßnahme Errichtung eines sieben-geschossigen Bürogebäudes mit angrenzendem fünf- bis siebengeschossigem Parkhaus, die der Bezirksvertretung 6 in der Sitzung am 27.11.2013 mit Befreiungen in vergleichbarem Umfang zur Entscheidung vorgelegt wurde. Die Bezirksvertretung beschloss damals einstimmig die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Da die Baugrenze durch das geplante Vordach mit ca. 9 m 2 überschritten wird, ist die Zulassung einer Ausnahme nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) erforderlich. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann nach § 23 Abs. 3 BauNVO zugelassen werden. Bei einer Gesamtfläche des geplanten Hotels von ca. 1.630 m 2 bestehen keine Bedenken gegen die Zulassung der erforderlichen Ausnahme. Zudem sind Befreiungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich: 1. Die zulässige GFZ von 2,7 wird um 1,37 überschritten. Vergleichbare Befreiungen wurden bereits bei mehreren anderen Bauvorhaben in der näheren Umgebung erteilt (z.B. E-Plus-Straße 1-1d). 2. Die festgesetzte 5-Geschossigkeit an der Ostseite wird um 2 Geschosse überschritten. Das geplante Gebäude passt sich in der Höhenentwicklung somit der Umgebungsbebau-ung an, zum Beispiel den Gebäuden E-Plus-Straße 1-1d und Wanheimer Str. 70. 3. Der Bebauungsplan setzt für den westlichen, zur A44 hin gelegenen Teil des Baugrund-stücks geschlossene Bauweise fest. Das Hotel mit Parkhaus soll hier in offener Bauwei-se, also nicht grenzständig zum Nachbargrundstück, errichtet werden, da auch die Nach-barbebauung mit Grenzabstand gebaut wurde. Vorlage 61/ 156/2016 Seite 2 von 3 > RSD Vorlage 4. Für den östlichen, zur E-Plus-Straße hin gelegenen Teil des Baugrundstücks setzt der Bebauungsplan offene Bauweise fest. Laut BauNVO darf die Länge der Fassade in der offenen Bauweise höchstens 50,00 m betragen. Geplant ist hier eine Fassadenlänge von ca. 75 m. Die Vorgabe nach der BauNVO wird daher um ca. 25 m überschritten. Das Nachbargebäude E-Plus-Straße 1-1d überschreitet ebenfalls die für offene Bauweise zu-lässigen 50,00 m Fassadenlänge. 5. Laut textlicher Festsetzung Nr. 2 sind Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen unterzu-bringen. Die 152 notwendigen Stellplätze sollen nicht in einer Tiefgarage, sondern in ei-nem oberirdischen 7-geschossigen Parkhaus, in dem 474 Stellplätze geplant sind, unter-gebracht werden. Bei der Bebauung E-Plus-Straße 1-1d wurde ebenfalls bereits ein ober-irdisches Parkhaus mit 10 Geschossen realisiert. 6. Die textliche Festsetzung Nr. 5.3 schließt notwendige Fenster in West- und Südfassade für Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben zum Schutz vor Verkehrslärm der Autobahn A44 aus. Die vorliegende Planung sieht hier jedoch Fenster vor. Das geplante Gebäude wird eine Lüftungsanlage und spezielle Schallschutzfenster erhalten, sodass keine Bedenken in Bezug auf den Schallschutz bestehen. Gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiungen bestehen daher keine Bedenken. Für das Vorhaben ist der Nachweis von 152 Stellplätzen erforderlich. Der Nachweis erfolgt im Parkhaus, in dem insgesamt 474 Stellplätze entstehen sollen. Schützenswerte Bäume werden von dem Vorhaben nicht berührt. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Ausnahme nach der BauNVO zugelassen werden soll und Befreiungen nach dem BauGB erteilt werden sollen und es sich um ein Vorhaben von überbezirklicher Bedeutung handelt. Anlagen:  Bebauungsplan  Übersichtsplan  Lagepläne  Grundrisse  Ansichten  Schnitt Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadten t- wicklung 30.11.2016 -/-² Bezirksvertretung 6 -/-¹ -/-² > 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. > 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Vorlage 61/ 156/2016 Seite 3 von 3 > RSD Vorlage Alternative: keine Amt / Institut: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Zuschke
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Title: KM_C454e-20170116125955 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00284348.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:03:55 GMT Number of Pages: 11 Markdown Content:

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 156/2016