Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 159/2018

Bebauungsplan 01/005 Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A)

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Worringer Straße / Gerresheimer Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 8Dokumente 6. November 2018veröffentlicht

Zur amtlichen Vorlage

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Anlage 1 (Offenlagebeschluss mit Anlagen) als Text anzeigen
Title: 00329242.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00329242.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:57:42 GMT Number of Pages: 47 Markdown Content: # Anlage 1 zur Vorlage 61/ 159 /2018 # Sitzung des APS am 27.06.2018 Erneute Einbringung: Sitzung des APS am 05.09.2018 Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/005 Verfahren gem. § 13a BauGB - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße Änderung des Aufstellungsbe-(Baufeld A) - schlusses Öffentlichkeitsbeteiligung Behördenbeteiligung Öffentliche Auslegung Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 ## Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) - ## - Änderung des Aufstellungsbeschlusses - Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung - öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: ## BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Be-zirkssatzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) - ange-hört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ## OVA Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss stimmt dem Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) - Worringer Straße/ Gerres-heimer Straße (Baufeld A) - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 12 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ## AUS Der Ausschuss für Umweltschutz stimmt dem Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/005 (Entwurf) - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) - im Rahmen seiner Mitwirkung gem. § 18 Abs. 4 der Zuständig-keitsordnung zu und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadt-entwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 ## APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, den am 18.11.2015 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung gefassten Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes - für ein Gebiet, welches im Norden durch die Straße Am Wehr-hahn begrenzt ist, im Osten an die Bahngleise grenzt, im Süden an die Gerresheimer Straße und im Westen an die Worringer Straße angrenzt - maßgebend ist der im B-Plan Nr. 01-005 dar-gestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, so zu ändern, dass das Plangebiet nunmehr wie folgt begrenzt wird: Gebiet etwa zwischen der Straße Am Wehrhahn, der DB-Strecke, der Gerresheimer Straße und der Worringer Straße im Stadtteil Stadtmitte; Richtung Norden wird der Geltungsbereich um die Flä-che unterhalb der Brücke Am Wehrhahn erweitert II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, für ein Gebiet etwa zwischen der Straße Am Wehrhahn, der DB-Strecke, der Gerresheimer Straße und der Worringer Straße im Stadtteil Stadtmitte - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsberei-ches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan der Innen-entwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) - Worringer Straße/ Gerres-heimer Straße (Baufeld A) -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, -einen Bebauungsplan aufzustellen, der vorrangig folgende Pla-nungsziele zur Grundlage haben soll: Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 - Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten (WA) III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Be-handlung der Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteili-gung aufgrund § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorla-gegemäße Beschlussfassung. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Be-handlung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung auf-grund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Be-schlussfassung. V. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem Be-bauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) - und seiner Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 245 c BauGB zu. Sofern keine Stellungnahmen abgegeben werden, empfiehlt der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den vorliegenden Entwurf als Satzung zu beschlie-ßen. Hinweis: Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs. 2 wird vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit des Städtebaulichen Vertrages gefasst. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 # Anlage 1 zur Vorlage 61/ 159 /2018 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 # Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Bericht Stadtplanung zur Diskussion Vorstellung und Erörterung der Ziele und Zwecke der Planung (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(1) BauGB) zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 01/005 – Worringer Straße / Gerresheimer Straße (Baufeld A) – Stadtbezirk 1 Ort: Aula des Humboldt-Gymnasiums Pempelforter Straße 40 Zeit: 28.06.2016 – 18:00 Uhr bis 19:40 Uhr Anwesend: Bezirksvorsteherin Stadtbezirk 1, Frau Spillner ca. 45 Bürgerinnen und Bürger Vertreter der öffentlichen Verwaltung (Herr Baackmann und Frau Kaufmann vom Amt 61, Herr Zelleröhr vom Amt 66, Frau Vogt von der Bezirksverwal-tungsstelle) Die Bezirksvorsteherin des Stadtbezirks 1 Frau Marina Spillner eröffnet die Versammlung, begrüßt alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich und freut sich auf eine gute Diskussion. Sie begrüßt weiter die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung und der Politik. Frau Spillner gibt Herrn Baackmann das Wort. Herr Baackmann stellt den Prozess zur Aufstellung eines Bebauungsplans vor und erläutert, an welcher Stelle sich das Verfahren mit der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ derzeit befindet. Er weist hierbei insbesondere auf die weiteren Möglichkeiten für die Bürgerinnen Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 und Bürger zur Beteiligung am Planverfahren hin. Er schildert anhand einer Präsentation die zentralen städtebaulichen Ziele des Planverfahrens. Als Nutzung sei vorrangig Wohnungs-bau geplant, von dem 20% öffentlich gefördert und 20% „preisgedämpft“ realisiert werden solle. Gezeigt werden Visualisierungen des Siegerentwurfs aus dem vorangegangenen Wettbe-werbsverfahren und dazu werden die Überarbeitungsempfehlungen der Wettbewerbsjury erläutert. Im Folgenden wird der überarbeitete Entwurf des Siegerbüros KSP Jürgen Engel aus Frankfurt a.M. vorgestellt. Als zentrale Punkte aus der Überarbeitung nennt er folgende Aspekte:  Aufweitung des Straßenraumes an der Worringer Straße  Akzentuierung durch Modulation der Höhen  Gliederung der straßenseitigen Fassaden  Abwechslung in der Materialität der Fassaden  Durchwegung des Blocks  Reduktion der Dichte im Hof durch weniger „Finger“  Grünbilanzierung und Bepflanzung des Innenhofes (Bäume an der Worringer Straße) Im Anschluss gibt Frau Spillner das Wort an das Auditorium und bittet um Fragen, die von Herrn Baackmann beantwortet werden. Folgende Fragen und Anregungen wurden vorgebracht und von Herrn Baackmann beantwortet: 1. Es wird gefragt, inwieweit die Belichtungs- und die Schallverhältnisse in der Worringer Straße beachtet würden, da diese Straße als zu eng für eine achtgeschossige Bebauung empfunden wird? Antwort: Es wird darauf verwiesen, dass sich das Bebauungsplan-Verfahren ganz am Anfang befinde und dementsprechend noch nicht alle Gutachten vorlägen. Es würden u.a. zu den Themen Belichtung/ Belüftung, Schall und Verkehr Gutachten erstellt, die die Verträglichkeit des Bau-vorhabens überprüfen. Bezogen auf die Lichtverhältnisse werden die Faktoren zur Bestim-mung der Abstandflächen erläutert. Im Rahmen des B-Planverfahrens wird in Zweifelsfällen eine ausreichende Belichtung der Nachbarbebauung geprüft. 2. Es wird danach gefragt, inwieweit die Informationen zum B-Plan-Verfahren auch online verfügbar seien? Antwort: Verweis auf den Online-Auftritt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Es gebe auch die Möglich-keit, sich per eMail über die aktuellen Verfahrensschritte zu erkundigen. Des Weiteren würde darauf in den Tageszeitungen hingewiesen. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 3. Ein Anwohner merkt an, dass er 270 Stellplätze in der Tiefgarage für ca. 400 Wohnein-heiten zu wenig finde und fragt, wie diese Stellplatzanzahl zustande komme? Antwort: Es wird auf einen Ratsbeschluss verwiesen, demzufolge weniger Stellplätze in zentralen Lagen mit guter ÖPNV-Anbindung gefordert würden. Gemäß der neuen Stellplatzsatzung seien für das vorliegende Vorhaben insg. 210 Stellplätze nötig. Die Investoren gingen derzeit aber von ca. 270 Stellplätzen aus. Ggf. würde in Zukunft ein Teil dieser Stellplätze zur An-mietung angeboten. 4. Ein Bürger weist auf die Kreuzung Worringer Straße/ Gerresheimer Straße hin und be-tont, dass hier eine Schulwegsicherung notwendig sei. Antwort: Ein Verkehrskonzept wird erstellt, sobald die Dimensionierung der Tiefgarage sowie die Lage der Tiefgaragenein- und -ausfahrten vorliegen. In diesem wird auch die Zahl der Verkehrs-bewegungen durch das Bauvorhaben errechnet sowie die Erforderlichkeit der Verkehrsrege-lung mit Lichtsignalanlagen/Ampeln geprüft. Es ist davon auszugehen, dass die Menge des zusätzlichen Verkehrs durch das Projekt, im Vergleich zum schon vorhandenen Verkehr auf den angrenzenden Straßen, gering sei. Bezogen auf die Schulwegsicherung ist festzustellen, dass ausreichend breite Gehwege geplant werden. 5. Eine Anwohnerin des Kreuzungsbereiches Worringer Straße/ Gerresheimer Straße be-merkt, dass ihrer Ansicht nach an der Worringer Straße sehr viele Stellplätze im öffentli-chen Straßenraum wegfallen würden, die insbesondere in den Abendstunden dringend benötigt würden. Antwort: Die Intention, durch das Bauvorhaben bzw. das Stellplatzangebot nur geringen zusätzlichen Verkehr im Quartier zu erzeugen, wird benannt. Entlang der Straßen seien auch in Zukunft einzelne öffentliche Stellplätze denkbar; die derzeitigen, nicht bewirtschafteten Stellplätze auf dem Plangebiet, würden aber auf jeden Fall wegfallen. 6. Eine Anwohnerin gibt bekannt, dass inzwischen die Interessengemeinschaft (IG) „Bau-feld A – Worringer Straße“ gegründet worden sei, die die Bedenken der Nachbarschaft bündeln wolle. Darüber hinaus merkt sie an, dass aus ihrer Sicht zu viele Stellplätze im öffentlichen Straßenraum aufgrund der Radwegeführung an der Worringer Straße weg-fallen würden. Antwort: Es wird bestätigt, dass im Umfeld des Plangebietes schon heute ein hoher Parkdruck zu ver-zeichnen sei. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 7. Die Anwohnerin stellt fest, dass auch tagsüber die Belastung durch Besucher der Mo-schee schon jetzt sehr hoch sei. Antwort: Vgl. Antwort auf Frage 6. 8. Die Anwohnerin befürchtet, dass aufgrund der neuen Planung Kinder an den Kreuzungen übersehen werden könnten. Antwort: Vgl. Antwort auf Frage 4. 9. Ein Anwohner stellt aufgrund des derzeitigen Verkehrsaufkommens die Anbindung der Toulouser Allee an die Worringer Straße nördlich des Plangebietes infrage und ist der Meinung, dass die Toulouser Allee weiter entlang der Bahn bis zur Gerresheimer Straße geführt werden solle. Antwort: Es wird geschildert, dass vor der Entscheidung für die Anbindung der Toulouser Allee nörd-lich des Baufeldes A verschiedene Lösungen überprüft und untereinander abgewogen wor-den seien. 10. Eine Anwohnerin bemerkt im Hinblick auf die Tiefgaragen-Einfahrt an der Worringer Straße, dass diese gegenüber der JET-Tankstelle läge, an der es schon jetzt durch Linksabbieger aus Richtung Innenstadt häufig Rückstaus gebe. Antwort: Ein weiteres Mal wird auf das Verkehrsgutachten hingewiesen und erläutert, dass darin ge-prüft werde, ob das Verkehrsaufkommen, das durch die Stellplätze in der Tiefgarage ausge-löst werde, verkehrlich abwickelbar sei. Die Situation an der JET-Tankstelle sei bekannt und werde überprüft. Ggf. sei hier auch nur eine Einfahrt denkbar. Darüber hinaus werde die Entscheidung, für die Tiefgarage mehrere Ein-/Ausfahrten vorzu-sehen, befürwortet, da sich so die daraus entstehenden Belastungen besser verteilen wür-den. 11. Auch die Zufahrt zur Tiefgarage an der Gerresheimer Straße hält die Anwohnerin für de-platziert. Eine solche Zufahrt müsse an der Ecke Toulouser Allee/ Worringer Straße an-geordnet werden. Antwort: Vgl. Antwort zu Frage 10. Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 12. Die Anwohnerin regt an, in der Tiefgarage auch kleinere/ schmalere Stellplätze als all-gemein üblich anzuordnen, um so die Gesamtanzahl der Stellplätze zu erhöhen. Es gebe inzwischen auch sehr viele Autobesitzer mit kleineren Fahrzeugen. Antwort: Herr Baackmann gibt an, dass die Tiefgarage sehr gut ausgenutzt werden wird. Es würden vom Projektträger sowohl die Einrichtung von Doppelparkständen, Smartplätzen und Stell-plätzen für Elektrofahrzeugen geprüft. 13. Eine Anwohnerin schlägt vor, in einem Teil der Tiefgarage durch die Stadt eine Quar-tiersgarage zu errichten, da der Parkdruck im Viertel schon jetzt sehr hoch sei. Antwort: Im Rahmen des Verfahrens werde geprüft, ob ggf. eine Quartiersgarage auf dem Plangebiet sinnvoll sei. Frau Spillner gibt Herrn Zelleröhr vom Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) der Landes-hauptstadt Düsseldorf das Wort. Dieser erläutert die überörtliche Erschließung im Umfeld des Plangebietes. Er stellt den Be-schluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses zur Verlängerung der Toulouser Allee mit der Unterfahrung der Straße Am Wehrhahn und einem Anschluss über die nördliche Worrin-ger Straße dar, der auf der Grundlage von Gutachten und einer intensiven politischen Dis-kussion gefallen sei. Das Gutachten habe auch eine Verlängerung der Toulouser Allee bis zur Gerresheimer Straße untersucht, aber ergeben, dass dies keine Entlastung für die Wor-ringer Straße darstellen würde. Bezüglich des Fahrradverkehrs erfolgt eine Information, dass in Kürze Markierungsarbeiten für Radwege auf der Straße Am Wehrhahn gemacht würden, die die Situation für Fahrrad-fahrer dort verbessern würden. Folgende Fragen und Anregungen wurden zum Themenkomplex „Überörtlicher Ver-kehr“ vorgebracht: 14. Eine Fragestellerin weist auf die problematische Verkehrssituation am Knotenpunkt Wor-ringer Straße/ Am Wehrhahn insbesondere vor der Firma Granderath (Worringer Stra-ße 8) hin. Durch eine Vielzahl von Bussen sei hier die Lärm- und Luftschadstoffbelastung der Anwohnerschaft schon jetzt sehr groß. Antwort: Von Seiten der Verwaltung wird bestätigt, dass die aktuelle Situation im Umfeld des Plange-bietes der Stadt bekannt sei. Sollten die Grenzwerte überschritten werden, so müsse Abhilfe Stand: 22.05.2018, Vorlage Nr. 61/ 70 /2018 geschaffen werden. Fü

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Plan FNP-Berichtigung als Text anzeigen
Title: 61-159-2018_07_Anlage 3 - FNP-Berichtigung URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00329244.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:57:43 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Anlage 3 zur Vorlage 61/ 159 /2018
B-plan-Begründung als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 61-159-2018_08_Begründung.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00329246.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:57:43 GMT Number of Pages: 66 Markdown Content: # B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan Nr. 01/005 - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) -Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB Stadtbezirk 1 Stadtteil Stadtmitte 2 > Stand: 07.11.2018, Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 ## Inhalt 1. Örtliche Verhältnisse ...................................................................................................... 4 1.1 Beschreibung des Plangebietes........................................................................................ 4 1.2 Bestand ............................................................................................................................. 4 1.3 Umgebung......................................................................................................................... 4 1.4 Verkehr.............................................................................................................................. 6 2. Bisheriges Planungsrecht .............................................................................................. 6 2.1 Regionalplan ..................................................................................................................... 6 2.2 Flächennutzungsplan (FNP) ............................................................................................. 6 2.3 Bebauungsplan ................................................................................................................. 7 2.4 Handlungskonzept Wohnen .............................................................................................. 7 3. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes ..................... 7 3.1 Ziel und Zweck der Planung.............................................................................................. 7 3.2 Städtebauliches Konzept .................................................................................................. 8 3.3 Nutzungen ......................................................................................................................... 9 3.4 Erschließung und Verkehr............................................................................................... 10 3.5 Planerfordernis und Anpassung des Planungsrechts ..................................................... 10 3.6 Verfahren ........................................................................................................................ 10 4. Inhalt des Bebauungsplans ......................................................................................... 11 4.1 Baugebiet ........................................................................................................................ 11 > Art der baulichen Nutzung ........................................................................................................ 11 > Maß der baulichen Nutzung ..................................................................................................... 13 > Baugrenzen, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen.................................. 19 > Baustelleneinrichtungsfläche RRX ........................................................................................... 21 > Abstandflächen ......................................................................................................................... 22 > Abweichende Bauweise ........................................................................................................... 23 4.2 Verkehr............................................................................................................................ 23 > Verkehrliche Leistungsfähigkeit ................................................................................................ 23 > Toulouser Allee ......................................................................................................................... 25 > Bereich ohne Ein- und Ausfahrt................................................................................................ 25 4.3 Stellplätze und Garagen.................................................................................................. 26 4.4 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ...................................................................................... 26 4.5 Ver- und Entsorgung ....................................................................................................... 27 > Versorgung ............................................................................................................................... 27 > Entwässerung ........................................................................................................................... 27 > Abfallentsorgung ....................................................................................................................... 28 4.6 Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen ................................................................ 29 > Lärmschutz ............................................................................................................................... 29 > Luftschadstoffe ......................................................................................................................... 32 4.7 Verschattung/Besonnung ................................................................................................ 34 4.8 Bepflanzung .................................................................................................................... 35 4.9 Eingriffs-Ausgleichs-Regelungen .................................................................................... 35 4.10 Artenschutz ..................................................................................................................... 36 4.11 Boden .............................................................................................................................. 36 > Altstandorte im Plangebiet ........................................................................................................ 36 4.12 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ........................................................................... 37 > Werbeanlagen .......................................................................................................................... 37 > Einfriedungen............................................................................................................................ 37 > Spielflächen .............................................................................................................................. 37 > Spielplätze ................................................................................................................................ 38 5. Umweltbelange .............................................................................................................. 39 5.1 Mensch............................................................................................................................ 39 > a) Verkehrslärm ..................................................................................................................... 39 > b) Gewerbelärm..................................................................................................................... 44 > c) Elektromagnetische Felder (EMF) .................................................................................... 45 > d) Störfallbetriebsbereiche .................................................................................................... 46 > e) Beseitigung und Verwertung von Abfällen ........................................................................ 46 3 > Stand: 07.11.2018, Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 f) Städtebauliche Kriminalprävention ................................................................................... 46 g) Besonnung ........................................................................................................................ 47 5.2 Natur und Freiraum ......................................................................................................... 48 a) Flächennutzung und -versiegelung ................................................................................... 48 b) Tiere, Pflanzen und Landschaft ........................................................................................ 49 c) Artenschutzrechtliche Prüfung .......................................................................................... 52 5.3 Boden .............................................................................................................................. 53 a) Altablagerungen im Umfeld des Plangebietes .................................................................. 53 b) Altablagerungen im Plangebiet ......................................................................................... 53 c) Altstandorte im Plangebiet ................................................................................................ 53 5.4 Wasser ............................................................................................................................ 55 a) Grundwasser ..................................................................................................................... 55 b) Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung .............................................................. 56 c) Oberflächengewässer ....................................................................................................... 56 d) Wasserschutzgebiete ........................................................................................................ 57 e) Hochwasserbelange ......................................................................................................... 57 5.5 Luft .................................................................................................................................. 57 a) Lufthygiene........................................................................................................................ 57 b) Umweltfreundliche Mobilität .............................................................................................. 58 5.6 Klima ............................................................................................................................... 59 a) Globalklima ....................................................................................................................... 59 b) Stadtklima ......................................................................................................................... 60 c) Klimaanpassung ............................................................................................................... 61 5.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 62 5.8 Wechselwirkungen sowie Kumulierung........................................................................... 63 5.9 Übersicht der verwendeten Gutachten............................................................................ 64 6. Nachrichtliche Übernahmen ........................................................................................ 65 Satzungen ................................................................................................................................. 65 7. Bisher gültiges Planungsrecht .................................................................................... 65 8. Hinweise ......................................................................................................................... 65 9. Soziale Maßnahmen ...................................................................................................... 66 10. Bodenordnende Maßnahmen ....................................................................................... 66 11. Kosten für die Gemeinde .............................................................................................. 66 4 > Stand: 07.11.2018, Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 1. Örtliche Verhältnisse 1.1 Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Stadtmitte. Es wird im Norden durch die Be-standsbebauung entlang der Worringer Straße bzw. die Brücke Am Wehrhahn über die Bahngleise begrenzt, im Osten durch die DB-Strecke Düsseldorf-Duisburg, im Süden durch die Gerresheimer Straße und im Westen durch die Worringer Straße. Auch die Fläche unterhalb der Brücke Am Wehrhahn gehört zum Plangebiet. Das ehemals zu Bahnzwecken genutzte Gelände ist von seiner Eigenschaft als Bahn-betriebsanlage seit 2007 freigestellt. Damit besteht die Möglichkeit, das Areal städte-baulich neu zu ordnen. Das Plangebiet umfasst ca. 2,3 ha. 1.2 Bestand Das heutige Gelände, das sich unterhalb des Niveaus der Worringer Straße befindet, steigt von Norden in Richtung Süden leicht an. Es ist durch verschiedene Gebäude be-baut und fast vollständig versiegelt. Neben zwei eingeschossigen Hallen befinden sich ein dreigeschossiges und ein sechsgeschossiges Verwaltungsgebäude auf dem Grundstück. Die bestehenden Gebäude sind derzeit gewerblich genutzt. An der Ger-resheimer Straße findet sich eine Trafostation der Stadtwerke Düsseldorf im Plange-biet. Im nördlichen Bereich des Plangebietes bis zur Brücke über die Bahngleise liegt ein Rest einer Bahnbrache vor, die nach Westen über ein unbebautes Grundstück mit der Worringer Straße verbunden ist. Hier ist die zukünftige Verlängerung und Anbindung der Toulouser Allee an die Worringer Straße vorgesehen. Im östlichen Teil dieser Flä-che befindet sich ein früheres Gleisbett in Troglage, etwa fünf Meter tiefer als das sonstige Gelände. Hier unterquerte früher ein Gleis die östlich gelegene Haupt-bahntrasse. Der Trog setzt sich noch etwa 30 Meter nach Süden fort. Zur Gerresheimer Straße befindet sich eine mit Bäumen begrünte Böschung. Auch zur Bahnlinie sind Baum- und Buschpflanzungen vorzufinden. Das Gelände wird derzeit freigemacht. 1.3 Umgebung Das Plangebiet wird südlich durch die Gerresheimer Straße begrenzt. Diese steigt von der Worringer Straße aus nach Osten zum Vinzenzplatz deutlich an. Die südlich der 5 > Stand: 07.11.2018, Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 Straße gelegene Bestandsbebauung bildet die Randbebauung eines gemischten Stadtquartiers, das hier im Wesentlichen Wohnungen vorhält. Diese Wohngebäude sind, einschließlich der häufig ausgebauten Dachgeschosse, zwischen fünf und sieben Geschosse hoch und zeigen eine gewisse Homogenität in Nutzung, Größe und Gestal-tung. Die Bebauung an der Worringer Straße ist in vielen Erdgeschossen und teilweise auch in den Obergeschossen stärker durch die Nutzungsmischung gepräg

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Textliche Festsetzungen als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 61-159-2018_09_Textliche Festsetzungen.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00329247.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:57:43 GMT Number of Pages: 10 Markdown Content: > 1 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/005 - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) -Stadtbezirk 1 - Stadtteil Stadtmitte Dieser Plan enthält Festsetzungen nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), der Baunut-zungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256 / SGV NRW S. 232), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Baurechtsmodernisierungsgesetz vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 421). Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf technische Regelwerke - VDI-Richtlinien, DIN-Vorschriften sowie Richtlinien anderer Art -werden diese zur Einsicht bei der auslegenden Stelle bereit gehalten. Die Entwässerung wird nach dem allgemeinen Kanalisationsplan durchgeführt. I. Textliche Festsetzungen 1. Allgemeines Wohngebiet (WA1, WA2, WA3) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 BauGB; § 4 BauNVO i.V.m. § 1 BauNVO) Allgemein zulässig sind:  Wohngebäude,  Schank- und Speisewirtschaften,  der Versorgung des Gebietes dienende Läden nur im Erdgeschoss,  nicht störende Handwerksbetriebe,  Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportli-che Zwecke. Ausnahmsweise können zugelassen werden:  sonstige nicht störende Gewerbebetriebe. Unzulässig sind:  Einzelhandelsbetriebe, die Waren und Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten,  Betriebe des Beherbergungsgewerbes,  Anlagen für Verwaltungen,  Gartenbaubetriebe,  Tankstellen. 2. Stellplätze und Garagen (§ 12 BauNVO i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 4, und Nr. 11 BauGB) Stellplätze in den Allgemeinen Wohngebieten sind nur in Tiefgaragen zu-lässig. 2 3. Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 1 BauNVO) Einrichtungen und Anlagen für die Kleintierhaltung sind nicht zulässig. 4. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 24 und Abs. 3 Satz 2 BauGB i.V.m. §§ 16 bis 21 a BauNVO, § 2 Abs. 5 und § 89 BauO NRW) 4.1 Grundflächenzahl (GRZ) (§ 19 BauNVO) Im Allgemeinen Wohngebiet WA1 darf die festgesetzte GRZ durch die Grundfläche der Tiefgaragen, ihrer Ein- und Ausfahrten und der dazuge-hörigen Nebenanlagen sowie durch die Unterbauung mit Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO bis zu 0,8 überschritten werden. Im Allgemeinen Wohngebiet WA2 darf die festgesetzte GRZ durch die Grundfläche der Tiefgaragen, ihrer Ein- und Ausfahrten und der dazuge-hörigen Nebenanlagen sowie durch die Unterbauung mit Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO bis zu 0,9 überschritten werden. Im Allgemeinen Wohngebiet WA3 darf die festgesetzte GRZ durch die Grundfläche der Tiefgaragen, ihrer Ein- und Ausfahrten und der dazuge-hörigen Nebenanlagen sowie durch die Unterbauung mit Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO bis zu 1,0 überschritten werden. In den Allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte GRZ durch die Grundfläche der notwendigen Flächen zur Erschließung bis zu 0,7 über-schritten werden. 4.2 Technikaufbauten und sonstige Aufbauten (§ 16 und 18 BauNVO i.V.m. § 89 BauO NRW) In den Allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte Gebäudehöhe überschritten werden durch:  Treppenräume und Fahrstuhlschächte sowie technische Aufbauten bis zu einer Höhe von 2,50 m; sie sind um mindestens das Maß ihrer Höhe von der darunterliegenden Gebäudeaußenwand zurückzusetzen;  Fahrstuhlschächte bis zu einer Höhe von 1,00 m können ausnahms-weise ohne Rücksprung von der darunterliegenden Gebäudeaußen-wand zugelassen werden;  Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung bis zu einer Höhe von 1,50 m; diese sind um mindestens das Maß ihrer Höhe von der darun-terliegenden Gebäudeaußenwand zurückzusetzen. Die Grundfläche aller Aufbauten auf den Dachflächen darf in den Allge-meinen Wohngebieten 15% der jeweiligen Dachfläche nicht überschrei-ten. 3 Von dieser Regelung sind Anlagen für regenerative Energiegewinnung ausgenommen. 4.3 Gebäudehöhe Die zulässige Gebäudehöhe im Plangebiet ist über die minimale und die maximale Gebäudehöhe über Normalnull (ü.NN) festgesetzt. Ausnahmsweise kann in Teilbereichen von der minimalen Gebäudehöhe abgewichen werden, wenn durch ein Sachverständigenbüro für Schall-schutz nachgewiesen wird, dass die schallabschirmende Wirkung der Bebauung für die jeweils zum Innenbereich des Allgemeinen Wohngebie-tes orientierten Nutzungen gewährleistet ist. 5. Überbaubare Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO) Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind allgemein zuläs-sig:  Tiefgaragen einschließlich der dazugehörigen Nebenanlagen;  unterirdische Gebäude und unterirdische Teile von Gebäuden; Es können ausnahmsweise zugelassen werden:  überdachte Hauseingänge bis 1,50 m Tiefe;  Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO, jedoch keine Anlagen für Klein-tierhaltung;  untergeordnete Bauteile. Geschlossene Eingangsbauwerke können ausnahmsweise außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden, soweit sie nicht mehr als 1,50 m vor die Fassade vortreten und in der Höhe unter-halb der Brüstung des darüber liegenden Geschosses verbleiben. Vor-dächer und seitliche Abgrenzungen dürfen bis zu 1,00 m vor diese Ein-gangsbauwerke vortreten. Die Eingangsbauwerke dürfen eine Länge entlang der Fassade von 10,50 m pro Eingang nicht überschreiten. 6. Abweichende Bauweise (§ 22 Abs. 4 BauNVO) In den Allgemeinen Wohngebieten ist jeweils über die gesamte Längser-streckung der jeweiligen überbaubaren Fläche, entsprechend der in der Planzeichnung eingetragenen Signatur, eine durchgehend geschlossene Bebauung zu errichten. 4 7. Vom Bauordnungsrecht abweichendes Maß der Tiefe der Abstandflä-chen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB i.V.m. § 6 BauO NRW) Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB in Verbindung mit § 6 BauO NRW wird die Mindesttiefe der Abstandflächen in den Baugebieten wie folgt redu-ziert: a) Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die Tiefe der Abstand-flächen generell auf 0,4 H der jeweiligen Bebauung festgesetzt. b) Abweichend davon wird die Abstandfläche entlang und parallel der festgesetzten Baugrenzen zwischen den Punkten:  AF1-AF1 auf 7 m;  AF2-AF2 auf 3 m festgesetzt. 8. Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Die mit GF gekennzeichnete Fläche ist mit einem Gehrecht und Fahrrecht für Radfahrer zugunsten der Allgemeinheit und mit einem Fahrrecht zu-gunsten der Anlieger zu belasten. Die mit GFL1 gekennzeichnete Fläche ist mit einem Geh-, Fahr- und Lei-tungsrecht zugunsten des Stadtentwässerungsbetriebes der Stadt Düs-seldorf zu belasten. Die mit GFL2 gekennzeichnete Fläche ist mit einem Geh-, Fahr- und Lei-tungsrecht zugunsten des Stadtwerke der Stadt Düsseldorf sowie mit ei-nem Gehrecht und Fahrrecht für Radfahrer zugunsten der Allgemeinheit und mit einem Fahrrecht zugunsten der Anlieger zu belasten. 9. Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkun-gen (§ 9 Abs. 1 Nr. 23a und 24 BauGB) 9.1 Passiver Schallschutz Bei Neu-, Um- und Anbauten von Gebäuden mit schutzbedürftigen Auf-enthaltsräumen sind technische Vorkehrungen entsprechend der jeweils bei Einreichung des Bauantrags als technische Baubestimmung einge-führten Fassung der DIN 4109 vorzusehen. 5 9.1.1 An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) und Kenn-zeichnung BP73 gekennzeichneten Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu diesen stehen, sind bei Neu-, Um- und Anbau-ten von Gebäuden öffenbare Fenster oder sonstige Öffnungen zu Auf-enthaltsräumen von Wohnungen nicht zulässig. 9.1.2 An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) und Kenn-zeichnung BP68 gekennzeichneten Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu diesen stehen, sind bei Neu-, Um- und Anbau-ten von Gebäuden öffenbare Fenster oder sonstige Öffnungen zu Auf-enthaltsräumen von Wohnungen nur zulässig, wenn mindestens die Hälf-te der Aufenthaltsräume einer Wohnung über ein öffenbares Fenster o-der sonstige Öffnung zu einer Fassade mit einem Beurteilungspegel kleiner oder gleich 62 dB(A) verfügt. 9.1.3 An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) gekennzeichne-ten Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu die-sen stehen, ist bei Neu-, Um- und Anbauten von Gebäuden für Aufent-haltsräume in Wohnungen und Übernachtungsräume (auch in Kinderta-gesstätten), die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signatur besit-zen, eine ausreichende Belüftung bei geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass das erforderliche Schalldämmmaß des Außenbauteils gemäß Nachweis nach Ziffer 9.1 nicht unterschritten wird. 9.1.4 An Gebäudefronten, die an den mit Schrägschraffur (/////) und Kenn-zeichnung BP68 oder BP73 gekennzeichneten Baugrenzen, parallel zu diesen oder in einem Winkel bis 90° zu diesen stehen, sind bei Neu-, Um-und Anbauten von Gebäuden in Büro- und Unterrichtsräumen, die nur Fenster zu den Fassaden mit dieser Signatur besitzen, eine ausreichen-de Belüftung bei geschlossenen Fenstern und Türen sicherzustellen. Dabei ist zu gewährleisten, dass das erforderliche Schalldämmmaß des Außenbauteils gemäß Nachweis nach Ziffer 9.1 nicht unterschritten wird. 9.2 Es können Ausnahmen von den Festsetzungen Nr. 9.1 bis 9.1.4 zugelas-sen werden, soweit durch ein Sachverständigenbüro für Schallschutz nachgewiesen wird, dass andere geeignete Maßnahmen für die Einhal-tung der Anforderungen ausreichen. 9.3 Schutzvorkehrungen bei Tiefgaragen a) In die Gebäude integrierte Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrten sind an Wänden und Decken vollständig bis 2,00 m in die Öffnung hinein ge-mäß DIN EN 1793-1 (Ausgabe November 1997, Hrsg.: DIN - Deutsches Institut für Normung e.V.) mit einer Schallabsorption DLa > 8 dB aus-zuführen. Der Abstand zwischen Rampe und öffenbaren Fenstern von Aufenthaltsräumen darf 5,0 m nicht unterschreiten. b) Nicht in die Gebäude integrierte Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrten sind 6 im Rampenbereich einzuhausen. Die Schallschutzeinhausung muss hoch absorbierend und schalldämmend ausgeführt werden gemäß den ZTV-Lsw 06 (Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen) entsprechend den Kriterien der Schalldämmung DLR > 24 dB und der Schallabsorp-tion DLa > 8 dB. c) Erforderliche Bodendränrinnen in der Zufahrt zu den Tiefgaragen und die Tore zu Tiefgaragen müssen dem Stand der Lärmminderungs-technik entsprechen. Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen Nr. 9.3 a) bis 9.3 c) zugelassen werden, soweit in einem schalltechnischen Gutachten nachgewiesen wird, dass nach den Rechen- und Beurteilungsvorschrif-ten der TA Lärm die Immissionsrichtwerte tags und nachts durch andere geeignete Maßnahmen eingehalten werden. d) Tiefgaragen sind über Dach der aufstehenden oder angrenzenden Gebäude zu entlüften. Ausnahmsweise können abweichende Lüftungsanlagen der Tiefgara-gen zugelassen werden, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass an umliegenden Nutzungen und Gebäuden die Grenzwerte gemäß 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung eingehalten werden. 10. Bedingte Festsetzungen (§ 9 Abs. 2 Satz Nr. 2 BauGB) Die Aufnahme der als allgemein zulässig festgesetzten oder ausnahms-weise zugelassenen Nutzungen in den überbaubaren Flächen des Allge-meinen Wohngebietes ist solange unzulässig, bis die Bebauung im Be-reich der abweichenden Bauweise nach Nr. 6 dieser textlichen Festset-zungen bis zu einer Höhe entsprechend der in der Planzeichnung einge-tragenen Gebäudehöhen als Mindestmaß (GHmin) durchgehend ge-schlossen erstellt worden ist. Die Bebauung muss auf der gesamten Länge mindestens als Rohbau und mit geschlossener Fassade fertigge-stellt worden sein. 11. Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und 25 b BauGB) 11.1 Begrünung der nicht überbauten Grundstücksflächen der Baugebiete a) Die nicht überbauten und nicht der Erschließung dienenden Grund-stücksflächen der Baugebiete sind mit einer strukturreichen Misch-vegetation aus Laubbäumen, Laubsträuchern und bodendeckender Bepflanzung dauerhaft zu begrünen. b) Im Allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 26 standortgerechte Laubbäume II. Ordnung mit einem Stammumfang von 20/25 cm oder 7 Solitärgehölze mit einer Höhe von mindestens 175 cm zu pflanzen. c) Innerhalb der mit einem Pflanzgebot in der Planzeichnung gekenn-zeichneten Fläche sind mindestens 19 standortgerechte Laubbäume II. Ordnung mit einem Stammumfang von 20/25 cm zusätzlich zu den unter Nr. 11.1 b) genannten Baumpflanzungen zu pflanzen. 11.2 Tiefgaragenbegrünungen Auf Tiefgaragendecken oder unterirdischen Gebäudeteilen ist - soweit sie nicht durch Gebäude oder Erschließungsflächen überbaut werden -eine Vegetationsfläche bestehend aus einer 65 cm starken Bodensub-stratschicht zuzüglich einer Drainschicht von 10 cm Stärke fachgerecht aufzubauen. Für Baumpflanzungen ist die Stärke der Bodensubstratschicht auf min-destens 140 cm (zuzüglich 10 cm Drainschicht) zu erhöhen. Das durch-wurzelbare Substratvolumen muss mindestens 30 m³ je Baumstandort betragen. Das Tiefgaragenbegrünungssubstrat ist entsprechend der jeweils bei Eingang des Bauantrages als Richtlinie eingeführten Fassung der FLL-Richtlinie vorzusehen (siehe unter II. Hinweise). 11.3 Extensive Dachbegrünungen Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis max. 15 Grad Dachneigung sind unter Beachtung der brandschutztechnischen Bestimmungen mit einer standortgerechten Vegetation mindestens extensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens 10 cm zuzüglich Drainschicht betragen. Von der Dachbegrünung ausgenommen sind begehbare Dachterrassen, verglaste Flächen und technische Aufbauten, soweit sie gemäß anderen Festsetzungen auf der Dachfläche zulässig sind. Diese Ausnahme von der Verpflichtung zur Begrünung gilt nicht für auf-geständerte Fotovoltaikanlagen. Das Dachbegrünungssubstrat für die extensive Dachbegrünung ist ent-sprechend der jeweils bei Eingang des Bauantrages als Richtlinie einge-führten Fassung der FLL-Richtlinie vorzusehen (siehe unter II. Hinweise). 11.4 Pflege und Erhalt Die Begrünungsmaßnahmen sind dauerhaft zu erhalten und bei Ausfäl-len zu ersetzen. 8 12. Private Spielflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) 12.1 Größe der Spielflächen In den nicht überbaubaren Flächen der Allgemeinen Wohngebiete sind mindestens 1.886 m² Spielflächen für Kleinkinder gemäß § 9 Abs. 2 BauO NRW nachzuweisen. 12.2 Lage der Spielflächen Ist eine Spielfläche für mehr als zehn Wohnungen bestimmt, so muss sie von Wohn- und Schlafzimmerfenstern mindestens 6 m entfernt sein. 13. Gestaltung (§ 89 BauO NRW) 13.1 Werbeanlagen In den Allgemeinen Wohngebieten sind Werbeanlagen nur am Ort der Leistung und ausschließlich an der Fassade mit einer Höhe

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Title: 00329248.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00329248.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:57:46 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Stand der Planunterlage: März 2018 Koordinatensystem: ETRS 89 UTM 32 N WS WR WA WB MD MI MK GE GEe GI SO 1. WS WR WA WB MD MI MK GE GEe GI SO 2. 1. überbaubare Fläche 2. nicht überbaubare Fläche 1,0 0,4 III St Straßenverkehrsflächen Einfriedungsmauer ggf. mit Höhenangabe (§ 86 BauO NRW) zul. erf. Garagengeschoss Oberkante über Hinweis: Höhe nach Straßenplanung in Meter über NN (HST 100) OK Gg 33,21 als Parkplatz vorgesehen P Mit Geh-, Fahr- und Leitungs-rechten zu belastende Flächen gemäß textl. Festsetzung Nr. 8. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) GFL # -Worringer Straße / Gerresheimer Straße (Baufeld A)-01/005 Bebauungsplan PLANUNTERLAGE: Stadtgrundkarte und Angaben aus dem Kataster Kreisgrenze (Stadtgrenze) Gemarkungsgrenze Flurgrenze Gebäudegrenze Topographische Linie (Mauer, Zaun, Fahrbahn-rand usw.) Bundesstraße mit Nummer Landstraße mit Nummer Kreisstraße mit Nummer Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Im Auftrag Für die Richtigkeit der Planunterlage und der zeichnerischen Darstellung: und die öffentliche Auslegung dieses Bebauungs-Düsseldorfer Amtsblatt Nr. vom erneuten öffentlichen Auslegung zugestimmt. planes mit der Begründung sind laut Bekannt-Die aufgrund des Beschlusses des Ratsaus-durchzuführende Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte Stadt vom nach § 3 Abs. 1 BauGB § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. ausgelegen. beschlossen, seinen am gefassten schusses für Planung und Stadtentwicklung der Der Ratsausschuss für Planung und Stadt-die Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß entwicklung der Stadt hat am Angefertigt: Düsseldorf den 61/12 - B - 01/005 Düsseldorf, den Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Im Auftrag Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Im Auftrag Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Im Auftrag Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Im Auftrag Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Im Auftrag Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Im Auftrag Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Im Auftrag Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Im Auftrag 61/12 - B - 01/005 Düsseldorf, den 61/12 - B - 01/005 Düsseldorf, den 61/12 - B - 01/005 Düsseldorf, den 61/12 - B - 01/005 Düsseldorf, den 61/12 - B - 01/005 Düsseldorf, den 61/12 - B - 01/005 Düsseldorf, den 61/12 - B - 01/005 Düsseldorf, den 61/12 - B - 01/005 Düsseldorf, den Gebäude mit Zahl der Vollgeschosse und Hausnummer BEGRENZUNGSLINIEN Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Baulinie Baugrenze Straßenbegrenzungslinie bzw. Begrenzung sonstiger öffentlicher Verkehrsflächen Abgrenzung unterschiedlicher Art der Nutzung / Maß der Nutzung / Bauweise Abgrenzung unterschiedlicher Bauweise gemäß Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) ART DER BAULICHEN NUTZUNG Wenn die Straßenbegrenzungslinie mit der Baulinie bzw. der Baugrenze zusammmenfällt, ist die Signatur der Baulinie bzw. der Baugrenze eingetragen worden. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG BAUWEISE Höchstgrenze Zahl der Vollgeschosse zwingend Mindest- und Höchstmaß Grundflächenzahl Baumassenzahl Geschoßflächenzahl Gebäudehöhe Mindestwandhöhe Maximale Wandhöhe offene Bauweise gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt geschlossene Bauweise nur Doppelhäuser zulässig nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig nur Hausgruppen zulässig Flächen für oberirdische Stellplätze (St) Garagen (Ga) Zufahrten, Rampen entsprechend der jeweiligen Beschriftung nur Einzelhäuser zulässig Firstrichtung Satteldach Flachdach Dachneigung als Mindest-und Höchstwert Pultdach SONSTIGES Flurstücksgrenze K 7 L 228 B 326 # Nr. reines Wohngebiet Kleinsiedlungsgebiet allgemeines Wohngebiet besonderes Wohngebiet Dorfgebiet Kerngebiet Mischgebiet Gewerbegebiet Industriegebiet eingeschränktes Gewerbegebiet Sondergebiet Arkarde, Durchfahrt, offene Halle Baum Geländehöhe in Meter über Normal Null (NN) (HST 100) bezogen auf Meter über NN z.B. z.B. z.B. z.B. z.B. z.B. GH WH min. WH max. III III-IV 0,4 ogz.B. SD FD 0° - 45° PD am Beschluss zu ändern. Dr.-Ing. Robert Blinken Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur # Maßstab: 1:500 0 5 10 15 20 25 50 GF Ein- und Ausfahrtsbereich für Tiefgaragen Bereich ohne Ein- und Ausfahrt sowie ohne Zugang und Ausgang Umgrenzung von Flächen zum An-pflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß textlichen Festsetzungen Nr. 11.1.c) Kennzeichnung der jeweiligen Fassaden mit abweichender Bauweise gemäß textlichen Festsetzung Nr. 6 Info: Wertstoffsammelstelle (Altpapier, Altglas, Gebrauchtkleidung) MU MU Urbane Gebiete (HST 100) BauGB in seiner Sitzung am als entwicklung der Stadt hat am machungsanordnung vom im gemacht worden. Der Rat der Stadt hat diesen Plan einschließlich der Gebäudefronten mit Festsetzungen zu reduzierten Abstandflächen gemäß Nr. 7.b der textlichen Festsetzungen aMit Geh-, Radfahrrechten zu gunsten der Allgemeinheit gem. textl. Festsetzung Nr. 8. zu belastende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) bei schmalen Flächen den Änderungen und Ergänzungen und der Umgrenzung der Flächen , deren Böden erheblich mit umwelt gefährdenden Stoffen belastet sind hier Altstandort Kataster-Nr.: 3046 entwicklung der Stadt hat am § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB nach Der Ratsausschuss für Planung und Stadt- Der Beschluss des Rates vom Der Ratsausschuss für Planung und Stadt-ortsüblicher Bekanntmachung im Düsseldorfer > Baugrenzen mit Beurteilungspegeln >= 68 dB(A) tags Dieser Plan hat mit der Begründung gemäß Änderungen und Ergänzungen gemäß §10 Abs. 1 Hinweis: nachrichtlich Straßenplanung Gebäudefronten mit Lärmschutz gemäß Nr. 9.1.3 der textlichen Festsetzungen: > Baugrenzen mit Beurteilungspegeln >= 63 dB(A) tags und / oder mit Beurteilungspegeln >= 55 dB(A) nachts Zeit vom bis einschließlich bezüglich / aufgrund der Änderungen und § 3 Abs. 2 BauGB nach ortsüblicher Bekannt- AF1, AF2 = Nummerierung einzelner Gebäudeabschnitte Satzung beschlossen. aabweichende Bauweise machung im Düsseldorfer Amtsblatt Nr. Dieser Plan hat mit der Begründung gemäß Gebäudefronten mit Lärmschutz gemäß Nr. 9.1.1, Nr. 9.1.2, Nr. 9.1.3 und Nr. 9.1.4 der textlichen Festsetzungen: Amtsblatt Nr. vom in der > AF1 AF1 vom in der Zeit vom > Baugrenzen mit Beurteilungspegeln >= 73 dB(A) tags (Hinweis: Beurteilungspegel gem. DIN 18005-1:Juli 2002) Ergänzungen öffentlich ausgelegen. bis einschließlich öffentlich zugestimmt. öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB dem Entwurf und seiner Begründung für die entwicklung der Stadt hat am Der Ratsausschuss für Planung und Stadt- III 31 33,21 E ED DH BP68 # Am Wehrhahn Gerresheimer Straße Vinzenzplatz Birkenstraße Worringer Straße Worringer Straße Grafenberger Allee II > 55 53 51 49 60 56 58 54 52 57 59 21 19 17 54 35 33 31 I > 27 25 23 73 63 65 61 71 67 69 159712 10 8 614 2 VII IX Adlerstraße Schirmerstraße VIII III IIII VVVIIVIII III IVI VII IIIIIIIVII VI VI VI IIIII VI VI VI IIIV III VI VVIV IIIIII II IIIVI IV III III III III IVVI VII IIIIVI VI VII II IIIIIIIIII IIIVVVVI IV VII VI IV VI VI IIVI VVI V VVI VII VII VII VVIIIIII IIII III III VVIII VI IIII II VIII IIVI IIIIIIIII 492 235 406 515 400 401 402 403 497 243 226 225 405 404 238 239 224 236 240 237 222 223 10 14 47 46 42 45 44 13 43 41 40 537 38 39 17 18 19 11 12 275 241 230 277 529 530 232 229 489 495 278 548 540 182 312873 543 20 57648486 2484 486 215 217 214 482 223 218 219 220 221 222 606 750 748 752 608 607 603 602 849 598 599 610 605 874 609 751 293 544 545 817 547 797 12.5 2.2 1.7 1.7 2.0 3.4 3.9 3.7 1.8 20.5 4.7 3.4 17.25 GFL1 GFL2 GF 41,98 Hinweis: Trafo GF GHmax 64,00m GHmin 58,00m 41,58 Ein-/Ausfahrt Tiefgarage VII 40,51 40,57 Info: Wertstoff-sammelstelle # WA3 41,98 40,40 GHmax 66,90m GHmin 59,55m VII 39,33 GHmax 66,90m GHmin 59,55m VII # WA1 GHmax 65,60m GHmin 58,00m VII > Ein-/Ausfahrt Tiefgarage 41,11 41,36 # WA2 0,5 38,70 GHmax 66,90m GHmin 59,55m VII GHmax 68,50m GHmin 58,00m Info: Freifläche Kindertages-einrichtung VIII Info: Kindertages-einrichtung 41,98 41,60 Info: Wertstoff-sammelstelle 41,98 Altstandort Kataster-Nr.: 3046 Ein-/Ausfahrt Tiefgarage 40,87 38,75 > 2.5 3.3 2.3 3.6 15.0 15.0 AF2 AF2 AF2 AF2 AF2 AF2 AF2 AF1 AF1 AF2 AF2 AF2 AF2 AF1 AF1 AF1 AF2 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF2 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF2 > 5.9 0,5 0,5 > 14.0 7.0 7.25 3.7 10.0 15.0 10.0 15.0 3.5 15.0 4.5 BP68 BP73 BP73 BP68 BP68 BP68 BP68 BP68 BP68 BP68 ## aaaaaaaa Gemarkung Flingern Flur: 24 Gemarkung Flingern Flur: 26 Gemarkung Pempelfort Flur: 3
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Title: Ohne Titel1 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00329250.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:57:50 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: # Am Wehrhahn Gerresheimer Straße Birkenstraße Worringer Straße Worringer Straße II > 53 51 49 56 58 54 52 57 59 21 19 17 54 35 33 31 27 25 23 63 65 61 67 69 159712 10 8 614 2 VII > Adlerstraße VVVIIVIII III IVI VII IIIIIIIVII VI VI VI IIIII VI VI VI IIIV III VI VVIV IIIIII II IIIVI IV III III III III IVVI VII IIIIVI VI VII II IIIIIIVVI IV VI VI IVI VVI V VVI VII VII VII VVIII IIII VI IIIVI IIIIIIIII 492 515 400 401 402 403 497 226 225 404 224 222 223 10 14 47 46 42 45 44 13 43 41 40 537 38 39 17 18 19 11 12 230 277 529 530 229 548 540 182 312873 543 20 57648486 2484 486 215 217 214 482 223 218 219 220 221 222 610 605 751 293 544 545 547 12.5 2.2 1.7 1.7 2.0 3.4 3.9 3.7 1.8 20.5 4.7 3.4 17.25 GFL1 GFL2 GF 41,98 Hinweis: Trafo GF GHmax 64,00m GHmin 58,00m 41,58 Ein-/Ausfahrt Tiefgarage VII 40,51 40,57 Info: Wertstoff-sammelstelle # WA3 41,98 40,40 GHmax 66,90m GHmin 59,55m VII 39,33 GHmax 66,90m GHmin 59,55m VII # WA1 GHmax 65,60m GHmin 58,00m VII > Ein-/Ausfahrt Tiefgarage 41,11 41,36 # WA2 0,5 38,70 GHmax 66,90m GHmin 59,55m VII GHmax 68,50m GHmin 58,00m Info: Freifläche Kindertages-einrichtung VIII Info: Kindertages-einrichtung 41,98 41,60 Info: Wertstoff-sammelstelle 41,98 Altstandort Kataster-Nr.: 3046 Ein-/Ausfahrt Tiefgarage 40,87 38,75 > 2.5 3.3 2.3 3.6 15.0 15.0 AF2 AF2 AF2 AF2 AF2 AF2 AF2 AF1 AF1 AF2 AF2 AF2 AF2 AF1 AF1 AF1 AF2 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF2 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF1 AF2 > 5.9 0,5 0,5 > 14.0 7.0 7.25 3.7 10.0 15.0 10.0 15.0 3.5 15.0 4.5 BP68 BP73 BP73 BP68 BP68 BP68 BP68 BP68 BP68 BP68 aaaaaaaa Gemarkung Flingern Flur: 24 Gemarkung Flingern Flur: 26
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Title: Vorlage 61/ 159/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00329261.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 13:04:30 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content: Vorlage 61/ 159/2018 > Seite 1 von 5 > RSD Vorlage X öffen tlich nicht öffen tlich ## Beschlussvorlage Sitzung des Rates am 13.12.2018 Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/005 Verfahren gem. § 13a BauGB - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße Stellungnahmen (Baufeld A) - Änderung Satzung Vorlage 61/ 159/2018 > Seite 2 von 5 > RSD Vorlage Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) - - Stellungnahmen - Änderung - Satzung Beschlussentwurf: BV Die Bezirksvertretung 1 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Be-zirkssatzung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) – Worringer Straße / Gerresheimer Straße (Baufeld A) - an-gehört und empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Be-schlussfassung. APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 2 Abs. 1 der Zustän-digkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeitsord-nung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. Rat I. Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Äußerungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 BauGB gemäß Vorlage Nr. 61/70/2018 zu (zustimmender Be-schluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sowie Beschlussempfehlung an den Rat vom 05.09.2018, Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage). Vorlage 61/ 159/2018 > Seite 3 von 5 > RSD Vorlage II. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) – Worringer Straße / Gerres-heimer Straße (Baufeld A) - während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Rat beschließt die Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 01/005 - Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A) -. Es handelt sich insbesondere um: - Ergänzung Hinweis Trafo im Süden - Erweiterung des GFL Rechtes (GFL 2) für die Andienung des Trafos IV. Der Rat der Stadt beschließt den für ein Gebiet etwa zwischen der Straße Am Wehrhahn, der DB-Strecke, der Gerresheimer Straße und der Worringer Straße im Stadtteil Stadtmitte - maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungs-bereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 01/005 (Entwurf) – Worringer Straße / Gerresheimer Straße (Baufeld A) - am 18.11.2015 aufgestellten, am 05.09.2018 geänderten und heute erneut geänderten Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) - Worringer Straße / Gerresheimer Straße (Baufeld A) -gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit der Begründung vom 07.11.2018. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung entsprechend der Plananlage (Anlage 3) angepasst. Vorlage 61/ 159/2018 > Seite 4 von 5 > RSD Vorlage Anlagen: Nr. Anlage 1 Anlage 1 (Offenlagebeschluss mit Anlagen) 2 Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung 2 a Nichtöffentliche Einsprecherliste 3 Plan FNP -Beri chtigung 4 B-Plan -Begründung 5 Textliche Festsetzungen 6 B-Plan (mit Roteintragungen) 7 Planverkleinerung Alternative: keine Amt / Institut: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Zuschke Vorlage 61/ 159/2018 > Seite 5 von 5 > RSD Vorlage Bebauungsplan 01/005 Worringer Straße/ Gerresheimer Straße (Baufeld A)01/005: - Verfahren gem. § 13a BauGB - Stellungnahmen - Satzung Beratungsfolge: Gremium Sitzungs-datum Ergebnis mit Abstimmungs-verhalten Wortlaut bei abweichenden Beschlüssen Ausschuss für Pl anung und Stadten twicklu ng 14.11.2018 Die Vorlage pa s- siert zum Rat Bezirksvertretung 1 09.11.2018 Vertagt Haupt - und Finanzau s- schuss 03.12.2018 passieren lassen Bezirksvertretung 1 07.12.2018 Mehrheitlich b e- schlossen (5 Nein - Stimmen CDU, 1 Enthaltung DIE LINKE) Rat 13. 12.2018
Anlage 2 -Stellungnahmen öffentliche Auslegung als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 61-159-2018_06_Anlage 2_Behandlung Stellungnahmen 3(2).docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00331664.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:57:50 GMT Number of Pages: 39 Markdown Content: > Stand: 07.11.2018, Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vom 18.09.2018 bis 18.10.2018 zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) - Worringer Straße / Gerresheimer Straße (Baufeld A) -A. Behandlung der Stellungnahmen B. Liste der Einsprechenden Stand: 07.11.2018, Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 A. Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 01/005 (Entwurf) – Worringer Straße / Gerresheimer Straße (Baufeld A) – Zu 1.: Die Amprion GmbH weist darauf hin, dass im Planbereich keine eigenen Höchst-spannungsleitungen verlaufen. Man bittet darum, bezüglich weiterer Versorgungslei-tungen die zuständigen Unternehmen zu beteiligen. Antwort: Die weiteren Netzbetreiber sind beteiligt worden. Der Stellungnahme wird gefolgt. Zu 2.: 2.1 Aus Sicht des Dezernates 35.4 (Belange der Denkmalangelegenheiten) der Bezirksregierung bestehen keine Bedenken, da sich im Planungsgebiet keine Bau-oder Bodendenkmäler befinden, die im Eigentum oder Nutzungsrecht des Landes oder Bundes stehen. Zur Wahrung sämtlicher denkmalrechtlicher Belange wird emp-fohlen, den LVR -Amt für Denkmalpflege im Rheinland-, Pulheim, den LVR -Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland-, Bonn, sowie die zuständige kommunale Untere Denkmalbehörde zu beteiligen. Antwort: Die Behörden mit Zuständigkeit für den Denkmalschutz sind beteiligt worden. Der Stellungnahme wird gefolgt. Zu 3.: Die Firma Ericsson hat bei den ausgewiesenen Bedarfsflächen bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben. Sie bittet darum, zu Stand: 07.11.2018, Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 berücksichtigen, dass diese Stellungnahme nur für Richtfunkverbindungen des Ericsson-Netzes gilt und regt an, die Deutsche Telekom einzubeziehen. Antwort: Die Deutsche Telekom ist beteiligt worden. Der Stellungnahme wird gefolgt. Zu 4.: Die Firma GASCADE stellt auch im Namen und Auftrag weiterer Anlagenbetreiber fest, dass ihre sowie die Anlagen der vertretenen Betreiber zum gegenwärtigen Zeit-punkt nicht betroffen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Kabel und Leitun-gen anderer Betreiber im Gebiet befinden können und angeregt, diese Betreiber ge-sondert zu beteiligen. Antwort: Die anderen Leitungsbetreiber sind beteiligt worden. Der Stellungnahme wird gefolgt. Zu 5.: 5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass ursprünglich die im südlichen Plangebiet bestehende Trafostation derzeit aus dem Netz ausgebunden sei. Sie werde aber für die Versorgung über das Plangebiet hinaus benötigt. Die entsprechende Aussage in der Begründung sei daher zu korrigieren. Antwort: Die Begründung ist dahingehend korrigiert worden. Der Stellungnahme wird gefolgt. Stand: 07.11.2018, Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 5.2 Man bittet, einen Hinweis auf den Standort der geplanten Trafostation sowie ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Stadtwerke Düsseldorf AG in die Planzeichnung einzutragen. Darüber hinaus wird auf die Anforderungen für Netzum-spannstellen (Trafo) hingewiesen. (Hinweis: Es ist eine Planskizze beigefügt) Antwort: Es wird ein Hinweis „Trafo“ in die Planzeichnung übernommen. In diesem Bereich ist im Rahmen des Planverfahrens ein mit den Stadtwerken abgestimmter Traforaum geplant worden, der zur Versorgung der geplanten Bebauung vorgesehen ist. Dar-über hinaus wird das konkretisierte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zur Andienung der Trafostation entsprechend angepasst. Die genaue Ausgestaltung, die Zugänglichkeit zur Errichtung und Wartung sowie die regelgerechte Anordnung der Anlage werden im Rahmen der bilateralen Abstim-mung zwischen den Stadtwerken und dem Bauherrn weiter konkretisiert und gere-gelt. Der Stellungnahme wird gefolgt. Zu 6.: Das Liegenschaftsamt weist auf die ggfs. problematische Bodenbeschaffenheit des Flurstücks im Plangebiet hin, das zum geplanten Ausbau der Toulouser Allee noch zu erwerben sei. Antwort: Die Landeshauptstadt steht in Verhandlungen zum Kauf der genannten Fläche. Die Eigenschaften des Grundstücks werden im Rahmen der Kaufverhandlungen thema-tisiert. Der Stellungnahme wird gefolgt. Stand: 07.11.2018, Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 Zu 7.: 7.1 Eine Anwohnerin teilt im Namen einer Interessengemeinschaft „Baufeld A, Worringer Straße“ mit, man begrüße die Bebauung im Plangebiet und deren aufge-lockerte Fassadengestaltung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 7.2 Man widerspreche aber der geplanten Verkehrsführung der Toulouser Allee und deren Anbindung an die Worringer Straße. Die Straße sei heute bereits stark belastet und liege zwischen den beiden großen Unfallschwerpunkten Worringer Platz und der Kreuzung Wehrhahn / Adlerstraße / Worringer Straße. Letzterer sei falsch konzipiert worden und werde auch im Verkehrsgutachten, das zum Bebau-ungsplan erstellt worden sei, als hochbelastet bezeichnet. Antwort: Die Kreuzung Worringer Straße / Adlerstraße / Am Wehrhahn wird derzeit im Zu-sammenhang mit der Wiederherstellung der Oberfläche nach dem Bau der Wehr-hahnlinie umgebaut (Planung der Stadt Düsseldorf). Dabei werden die Belange aller Verkehrsteilnehmer (motorisierter Verkehr, Fußgänger und Radfahrer) berücksich-tigt. Die bestehende erhöhte Belastung der Worringer Straße ist bekannt. Dennoch be-legt das Verkehrsgutachten, dass eine Abwicklung des Verkehrs für diesen inner-städtischen Bereich möglich ist. Die Mehrbelastung durch das Plangebiet Worringer Straße ist so geringfügig, dass die Abwägung zwischen Innenverdichtung zu gering-fügigem zusätzlichem Verkehr zugunsten des neuen Wohnraumes ausfällt. Für den Ausbau der Toulouser Allee bis zur Worringer Straße und die Einmündung der Toulouser Allee in die Worringer Straße wird derzeit von der Stadt Düsseldorf ei-ne Planung erarbeitet, in der ebenfalls die Belange aller Verkehrsteilnehmer (motori-sierter Verkehr, Fußgänger und Radfahrer) berücksichtigt werden. Die Einmündung wird zur Gewährleistung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs signalisiert. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Stand: 07.11.2018, Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 7.3 Das Verkehrsgutachten zum Bebauungsplanverfahren basiere auf älteren Schätzungen, Berechnungen und Zählungen und berücksichtige nicht die Neubau-gebiete an der Toulouser Allee und am Grand Central. Die verwendeten Verkehrs-zahlen bildeten die aktuell höheren Verkehrsflüsse nicht ab. Ebenso werde der Ver-bleib des Fernbusbahnhofs sowie der HSD + FOM-Campus berücksichtigt. Die Aus-fahrt der Toulouser Allee auf die Adlerstraße könne bereits das aktuelle Verkehrs-aufkommen nicht aufnehmen. Antwort: Der Verkehrsuntersuchung liegen die Ergebnisse von Verkehrszählungen aus dem Jahr 2014 zugrunde. Diese wurden mit einem Zuschlag von 5% beaufschlagt. Damit sind die Entwicklungen im Umfeld in ausreichendem Maße berücksichtigt. Es erfolg-te ein Abgleich mit Prognosenetzbetrachtungen der Stadt Düsseldorf, in die die ver-kehrlich relevanten Entwicklungen eingeschlossen sind. Mit der Durchbindung der Toulouser Allee bis zur Worringer Straße ergibt sich zu-dem eine Entlastung des Knotenpunktes Am Wehrhahn. Zur Einmündung Adlerstraße siehe auch Antwort unter Nr. 7.2. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 7.4 Die Toulouser Allee müsse bis zum Vinzenzplatz und ggfs. darüber hinaus geführt werden. Die aktuelle Planung führe zu einem Verkehrskollaps. Auf die Ver-längerung der Toulouser Allee dürfe nicht deshalb verzichtet werden, um überbauba-re Fläche nicht zu verlieren. Antwort: Die geplante Führung der Toulouser Allee und ihre Anbindung an die Worringer Straße ist bereits im Jahr 2015 vom Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschlossen worden. Die Prüfung der Variante einer Durchbindung in Richtung Vinzenzplatz konnte nicht als nachhaltige verkehrliche Option mit Blick auf den verkehrlichen Nut-zen festgestellt werden. Mit der Durchbindung der Toulouser Allee bis zur Worringer Straße ergibt sich eine Entlastung des Knotenpunktes Am Wehrhahn. Die Leistungsfähigkeit der Einmün-Stand: 07.11.2018, Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 dung Toulouser Allee / Worringer Straße und der Kreuzung Worringer Straße / Ger-resheimer Straße unter Prognosebelastungen und dem von der Stadt Düsseldorf geplanten Umbau der Kreuzung (u.a. Radverkehrsanlagen) wurde in der Verkehrs-untersuchung nachgewiesen. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 7.5 Es sei den Anwohnern unverständlich, dass die Toulouser Allee ohne Rad-wege und ohne Gehweg auf der Gleisseite geplant würde. Antwort: Für den Ausbau der Toulouser Allee bis zur Worringer Straße und die Einmündung der Toulouser Allee in die Worringer Straße wird derzeit von der Stadt Düsseldorf ei-ne Planung erarbeitet, in der ebenfalls die Belange aller Verkehrsteilnehmer (motori-sierter Verkehr, Fußgänger und Radfahrer) berücksichtigt werden. Diesbezüglich werden auch Anlagen für Radfahrer und Fußgänger in diesem Straßenabschnitt er-richtet werden. Der Stellungnahme wird insofern gefolgt. 7.6 Die zweispurig konzipierte Toulouser Allee werde im nördlichen Bereich zum Teil nur einspurig befahren und darüber hinaus als Parkstreifen genutzt. Die zugrun-deliegenden Berechnungen der Verkehrsflüsse träfen daher nicht zu, die Stellplätze seien nicht ausreichend. Antwort: Auf dem jeweils rechten Fahrstreifen der Toulouser Allee ist abschnittsweise das Parken derzeit erlaubt. In anderen Abschnitten sind Park- und Halteverbote beschil-dert. Darüber hinaus sind die Stellplätze im nördlichen Bereich der Toulouser Allee nicht Bestandteil dieses Bebauungsplans. Zu den Verkehrsflüssen siehe auch Antwort unter Nr. 7.3. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Stand: 07.11.2018, Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 7.7 Man weist darauf hin, dass die Andienung der Baustelle im Plangebiet nur über die Toulouser Allee möglich sei, ggfs. auch über deren provisorische Anlage. Den Baustellenverkehr über die Worringer Straße zu leiten würde zu einem Ver-kehrschaos und Verkehrskollaps führen. Antwort: Über die bestehende Grundstückszufahrt in der Worringer Straße wurde die ur-sprünglich vorhandenen Nutzungen angedient (u.a. gewerbliche Nutzungen, Busbe-triebshof). Diese Nutzungen und die dadurch induzierten Verkehre entfallen. Details zur Fahrzeugfrequenz während der verschiedenen Bauphasen und die Ab-wicklung dieser Fahrten werden im Baustellenlogistikkonzept dargestellt. Dieses wurde mit der Stadt Düsseldorf abgestimmt. Es sieht vor, den Baustellenverkehr über mehrere Zu-/Abfahrten auf die Worringer Straße, die Gerresheimer Straße und optional auf die Toulouser Allee zu verteilen. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit des Straßennetzes wird dabei aufrechterhalten. Kurzzeitige baubedingte Behinderungen können jedoch nicht gänzlich ausgeschlos-sen werden. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 7.8 Die Anwohner wünschen einen höheren Stellplatzschlüssel sowie eine Quar-tiersgarage im Plangebiet, um ggfs. Stellplätze mieten zu können. Man teilt mit, dass aktuell kaum Parkplätze zu finden seien. Antwort: Planungsrechtlich sind Stellplätze in Tiefgaragen zulässig. Mit dem Bauantrag wird ein Stellplatznachweis auf der Grundlage der Richtlinien für die Berechnung von notwendigen Stellplätzen in Düsseldorf geführt. Der Nachweis berücksichtigt sowohl die Wohnungsgröße als auch die Qualität der Erschließung mit öffentlichen Ver-kehrsmitteln. Demnach werden im Rahmen der Hochbaumaßnahme rund 220 bis 230 Stellplätze erstellt. Aufgrund des geplanten Wohnungsschlüssels mit einem Schwerpunkt auf kleinen Wohnungen und dem Anteil an geförderten Wohnungen ist die geplante Anzahl ausreichend. Stand: 07.11.2018, Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 Eine Quartiersgarage ist im Plangebiet nicht geplant. Je nach Auslastung kann es die Möglichkeit geben, Stellplätze in der Tiefgarage anzumieten. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 7.9 Durch das Neubaugebiet und die Anlage von Fahrradwegen auf beiden Sei-ten der Worringer Straße fielen 2/3 der heutigen Stellplätze weg. Auf der Gerreshei-mer Straße würden alle 20 Stellplätze aufgelöst. Antwort: Die Ausstattung der Worringer Straße mit Radfahrstreifen steht nicht im Zusammen-hang mit der Wohnbebauung im Plangebiet und ist nicht Bestandteil des Bebau-ungsplans. Durch die Planungen im Baufeld A entfallen in der Worringer Straße für Tiefgara-genzufahrten, Feuerwehrzufahrten und öffentliche Wertstoffsammelstellen sieben Stellplätze. Es werden fünf neue Stellplätze geschaffen. Auf der Gerresheimer Straße entfallen für Tiefgaragenzufahrten und Feuerwehrzu-fahrten sieben Stellplätze. Der Stellungnahme wird zum Teil gefolgt. 7.10 Man hält die Annahme, in die neuen Wohnungen zögen nur Personen ohne PKW, die nur den ÖPNV nutzten, für weltfremd. Die Berechnung der notwendigen Stellplätze für Pkw und Fahrräder widersprächen den angenommenen Anteilen für die Verkehrsmittelwahl der Bewohner. Antwort: Die zugrunde gelegte Verkehrsmittelwahl basiert auf den im Jahr 2013 durchgeführ-ten Haushaltsbefragungen und spiegelt damit den IST-Zustand wider. Die Anzahl der Pkw-Stellplätze und Fahrradstellplätze ist planungsrechtlich ausreichend bemes-sen und berücksichtigt die Richtlinien der Stadt Düsseldorf. Der Stellplatznachweis wird im Baugenehmigungsverfahren erbracht und von Seiten des Bauordnungsam-tes geprüft. Stand: 07.11.2018, Vorlage Nr. 61/ 159 /2018 Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 7.11 Die Anwohner möchten den aktuellen Baumbestand behalten. Aus den Pla-nungen ginge hervor, dass 45 Bäume gefällt werden müssten, davon seien 17 sat-zungsgeschützt. Eine Begrünung des Innenhofs auf den Tiefgaragendecken könne diese Begrünung nicht ersetzen. Dies widerspreche den Bestrebungen der Stadt, in verkehrsbelasteten Bereichen für mehr Grün zu sorgen. Antwort: Gegenüber der Gerresheimer Straße sind bereits im Bestand keine Straßenbäume vorhanden. Baumfällungen und Neupflanzungen werden nur auf privaten Grundstü-cken für die Baumaßnahmen durchgeführt. Die Straßenbäume an der Worringer Straße bleiben weitestgehend erhalten. Auf Basis des vorliegenden landschaftspla-nerischen Fachbeitrags ist als Ausgleich im Plangebiet die Pflanzung von 19 stand-ortgeeigneten Laubbäumen vorgesehen. Da diese Pflanzungen im Bereich der Bahnböschung, parallel zum geplanten Geh- und Radweg, erdgebunden erfolgen werden, können sie als Ersatzpflanzungen für gefällte Bestandsbäume bewertet werden. Darüber hinaus erfolgt die Pflanzung von 26 Bäumen und Solitärgehölzen im Innenbereich der Wohnbebauung auf den Tiefgaragendecken. Diese werden mit einer entsprechend angemessenen Substratüberdeckung und Substratvolumen ausgestattet. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 7.12 Die Anwohner der Gerresheimer Straße würden nach den Fällungen kein Grün mehr sehen könn

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 159/2018