Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 01/ 42/2005

Bekanntgabe Kreditaufnahmen

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Königsberger Straße 80 · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 14. Februar 2005veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 01/ 42/2005 Seite 1 von 2 S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\01_ 42_2005_21970.wpd Informationsvorlage Betrifft: Bekanntgabe der Kreditaufnahmen und Zinssicherungsgeschäfte von über 10 Mio. EUR im Einzelfall Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von folgenden Kreditaufnahmen und Zinssicherungsgeschäften Kenntnis: Art der Transaktion Betrag in EUR Konditionen Kapitalmarktdarlehen -Neuaufnahme- 20.000.000,00 Valuta 03.01.2005 Auszahlung 100 % Zinsen 6-Monats-EURIBOR* zzgl. 0,025 % p.a. Marge, halbjährlich nachträglich zahlbar, vereinbart für 10 Jahre (Floater). Erste Zinsperiode festgesetzt auf 2,234 % p.a. (6M-EURIBOR* zzgl. 0,025 % p.a. Marge) Tilgung Festwert 334.000,00 EUR, halbjährlich nachträglich zahlbar Zinssicherungsgeschäft -Payer-Swap- 20.000.000,00 Kredit-Grundgeschäft Neuaufnahme über nom. 20.000.000,00 EUR (siehe oben) Zinssicherungsgeschäft Zur Sicherung eines Festzinses wurde ein Payer- Swap über die Laufzeit von ebenfalls 10 Jahren abgeschlossen. Zahler des Festbetrages ist die Stadt Düsseldorf, Festzinssatz 3,70 % p.a., halbjährlich nachträglich. Zahler des variablen Betrages ist die Bank, variabler Satz 6-Monats-EURIBOR*, halbjährlich nachträglich. Fazit Die variablen EURIBOR*-Zahlungen aus dem Grundgeschäft und aus dem Swap gleichen sich bis auf die Kreditmarge aus. Die Stadt zieht aus den beiden unabhängigen Rechtsgeschäften, nämlich dem Payer-Swap und dem Kreditgeschäft, als Vorteil eine Festzinszahlung von 3,70 % p.a.(+ Marge aus dem Variablen Kreditgeschäft) und erhält somit bereits heute eine feste Kalkulationsbasis für einen Zeitraum von zehn Jahren. RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 2S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2005\01_ 42_2005_21970.wpd Im Übrigen gelten bei Kapitalmarktdarlehen die Bedingungen in den Darlehensverträgen bzw. Schuldurkunden. Bei Zinssicherungsgeschäften gelten zusätzlich die im Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte und in den Einzelabschlüssen vorgesehenen Bedingungen. * EURIBORAbk. für Euro Interbank Offered Rate. Interbanken Geldmarktsatz für 1 Woche, sowie 1 bis 12 Monatsgelder. Mit dem 1. Januar 1999 wurden die nationalen Referenzzinssätze in Euroland - wie z.B. der FIBOR - durch die EURIBOR-Zinsfamilie ersetzt. EURIBOR-Sätze werden als ungewichtete Durchschnitte aus den Briefsätzen von 57 Referenzbanken (47 aus Euroland, 4 aus der übrigen EU und 6 aus Nicht-EU-Staaten) ermittelt. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Haupt- und Finanzausschuss -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Kämmerei Dezernentin / Dezernent: Stadtkämmerer Rattenhuber RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 01/ 42/2005