Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 171 115/2004

Berger Straße 24

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Berger Straße 24 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 16. August 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung der Abbruchgenehmigung und die Ablösung von 5 Stellplätzen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 171 115/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Abbruchantrag und Bauantrag Berger Straße 24 -- Teilabbruch des vorhandenen Gebäudes und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung der Abbruchgenehmigung und die Ablösung von 5 Stellplätzen. Sachdarstellung: Das Grundstück Berger Straße 24 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5477/110, der das Gebiet als Kerngebiet ausweist und u.a. textliche Festsetzungen zu Balkonen trifft. Das Grundstück liegt zudem im Bereich der Erhaltungssatzung von 1981, Stadtbezirk 1, Teilgebiet 3. Geplant ist, das vorhandene I-geschossige Gebäude abzureissen. Der Keller soll erhalten bleiben. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Abbruchgenehmigung, da die nachfolgende Begründung keine Aspekte ergibt, die eine Erhaltung des Gebäudes rechtfertigen würden. Begründung in der Erhaltungssatzung für Stadtbezirk 1, Teilgebiet 3 (begrenzt auf Altstadt): "Bei dem abgegrenzten Gebiet handelt es sich um den ältesten Teil der Stadt, in dem zum Teil sogar noch die Erstbebauung aus dem 17. und 18. Jahrhundert besteht. Besonders die Altstadt und Karlstadt sind durch eine Vielzahl erhaltenswerter Gebäude mit unverfälschten Fassaden gekennzeichnet. Die Stadtgestalt der Altstadt ist weitestgehend bestimmt durch ihre Kleinmaßstäblichkeit. Dieses gilt für die Anlage der Straßen, die Parzellierung der Baublöcke sowie in der Fassadenabwicklung der Straßenfronten. Sämtliche dieser Häuser prägen in ihrer auf den Menschen bezogenen Maßstäblichkeit und Feingliedrigkeit den besonderen Stadtbildcharakter, den es zu erhalten gilt." RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 171 115/2004 Seite 2 von 2 Nach Freimachung des Grundstücks soll ein III-geschossiges Wohn- und Geschäftshaus auf dem bestehenden Keller errichtet werden. Im Keller- und Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss ist eine Nutzung als Schank- und Speisewirtschaft vorgesehen, in den übrigen Obergeschossen sind 3 Wohneinheiten geplant. Der Neubau übernimmt die Traufhöhen der Nachbargebäude auf der Berger- und Wallstraße sowie die Firsthöhe des Nachbargebäudes auf der Bergerstraße. Für einen zur Bergerstraße hin geplanten Balkon soll eine Ausnahme von den textlichen Festsetzungen, die Balkone straßenseitig nur ausnahmsweise zulassen, erteilt werden, da vom vorgesehenen Balkon keine störenden Auswirkungen auf das Straßenbild ausgehen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, da ansonsten die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden und das geplante Gebäude insgesamt eine städtebaulich im höchsten Maße verträgliche Verbesserung gegenüber der bisherigen "Baulückensituation" darstellt. Allerdings macht das Bauvorhaben den Nachweis von 5 Stellplätzen erforderlich. Da diese Stellplätze weder auf dem eigenen noch auf einem Grundstück in der näheren Umgebung nachgewiesen werden können, hat der Bauherr die Ablösung der Stellplätze beantragt. Die Verwaltung befürwortet die Ablösung der Stellplätze aufgrund der Grundstücks- situation und der guten verkehrlichen Anbindung an den ÖPNV. Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da ein Abbruch im Bereich einer Erhaltungssatzung erfolgen soll und Stellplätze in einem Anwohnerparkgebiet abgelöst werden müssen. Anlagen: - Übersichtsplan - Lageplan - Ansichten Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdat um Ergebnis Bezirksvertretung 1 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: keine Amt: Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 171 115/2004