Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 171 115/2004
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Abbruchantrag und Bauantrag Berger Straße 24 -- Teilabbruch des vorhandenen
Gebäudes und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 beschließt die Erteilung der Abbruchgenehmigung und die
Ablösung von 5 Stellplätzen.
Sachdarstellung:
Das Grundstück Berger Straße 24 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 5477/110, der das Gebiet als Kerngebiet ausweist und u.a. textliche
Festsetzungen zu Balkonen trifft. Das Grundstück liegt zudem im Bereich der
Erhaltungssatzung von 1981, Stadtbezirk 1, Teilgebiet 3.
Geplant ist, das vorhandene I-geschossige Gebäude abzureissen. Der Keller soll erhalten
bleiben.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Erteilung der Abbruchgenehmigung, da die
nachfolgende Begründung keine Aspekte ergibt, die eine Erhaltung des Gebäudes
rechtfertigen würden.
Begründung in der Erhaltungssatzung für Stadtbezirk 1, Teilgebiet 3 (begrenzt auf
Altstadt):
"Bei dem abgegrenzten Gebiet handelt es sich um den ältesten Teil der Stadt, in dem zum
Teil sogar noch die Erstbebauung aus dem 17. und 18. Jahrhundert besteht.
Besonders die Altstadt und Karlstadt sind durch eine Vielzahl erhaltenswerter Gebäude
mit unverfälschten Fassaden gekennzeichnet. Die Stadtgestalt der Altstadt ist
weitestgehend bestimmt durch ihre Kleinmaßstäblichkeit. Dieses gilt für die Anlage der
Straßen, die Parzellierung der Baublöcke sowie in der Fassadenabwicklung der
Straßenfronten.
Sämtliche dieser Häuser prägen in ihrer auf den Menschen bezogenen Maßstäblichkeit
und Feingliedrigkeit den besonderen Stadtbildcharakter, den es zu erhalten gilt."
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 171 115/2004
Seite 2 von 2
Nach Freimachung des Grundstücks soll ein III-geschossiges Wohn- und Geschäftshaus
auf dem bestehenden Keller errichtet werden. Im Keller- und Erdgeschoss sowie im 1.
Obergeschoss ist eine Nutzung als Schank- und Speisewirtschaft vorgesehen, in den
übrigen Obergeschossen sind 3 Wohneinheiten geplant. Der Neubau übernimmt die
Traufhöhen der Nachbargebäude auf der Berger- und Wallstraße sowie die Firsthöhe des
Nachbargebäudes auf der Bergerstraße.
Für einen zur Bergerstraße hin geplanten Balkon soll eine Ausnahme von den textlichen
Festsetzungen, die Balkone straßenseitig nur ausnahmsweise zulassen, erteilt werden, da
vom vorgesehenen Balkon keine störenden Auswirkungen auf das Straßenbild ausgehen.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, da ansonsten die
Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden und das geplante Gebäude
insgesamt eine städtebaulich im höchsten Maße verträgliche Verbesserung gegenüber
der bisherigen "Baulückensituation" darstellt.
Allerdings macht das Bauvorhaben den Nachweis von 5 Stellplätzen erforderlich. Da
diese Stellplätze weder auf dem eigenen noch auf einem Grundstück in der näheren
Umgebung nachgewiesen werden können, hat der Bauherr die Ablösung der Stellplätze
beantragt.
Die Verwaltung befürwortet die Ablösung der Stellplätze aufgrund der Grundstücks-
situation und der guten verkehrlichen Anbindung an den ÖPNV.
Schützenswerte Bäume werden durch das Vorhaben nicht berührt.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da ein Abbruch im Bereich einer
Erhaltungssatzung erfolgen soll und Stellplätze in einem Anwohnerparkgebiet abgelöst
werden müssen.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Ansichten
Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdat
um
Ergebnis
Bezirksvertretung 1 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch
nicht erfasst.
Alternative: keine
Amt: Bauaufsichtsamt
Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin