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BV1/252/2024
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Informationsvorlage
Betrifft:
Ortstermin am 10.10.2024 - Konzept zur langfristigen Erhaltung und Ausbau der
Vegetation am Spee'schen Graben/Berger Allee; Beschluss der Bezirksvertretung 1
vom 26.04.2024; BV1/078/2024 - Informationsvorlage BV1/121/2024
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 1
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 06.12.2024 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die Verwaltung wurde gebeten, das bestehende Parkpflegewerk im Bereich des
Spee'schen Grabens im Rahmen eines Ortstermins der Bezirksvertretung 1
vorzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Termin fand in Form einer gemeinsamen Begehung der Parkanlage statt, die das
Ziel verfolgte, den Umsetzungsstand der Ziele des bestehenden Parkpflegewerks
vorzustellen. Zudem trugen die BV-Vertreter und -Vertreterinnen zwei Anliegen vor,
die die Anwesenden dann gemeinsam bezüglich möglicher Lösungsmöglichkeiten
berieten.
Umsetzungsstand des Parkpflegewerks:
Überarbeitung der Parkhalbinsel mit Anlage eines neuen Spielplatzes erfolgte in den
Jahren 2015/2016. Weiterhin erfolgten bereits die teilweise Freistellung von
Böschungsbereichen zur Wiederherstellung der für die Anlage wichtigen
Sichtbeziehungen auf die Wasserfläche (Schaffung von Transparenz), Freistellung
der Bastionsmauer von Bewuchs zum Schutz der Mauersubstanz und Wiedersicht -
barmachung des erhaltenen stadthistorisch bedeutenden Festungselementes,
Ergänzung der Baumreihe auf der Böschungskrone entlang der Poststraße, Erhaltung
des Rosengartens auf der Bastion. Der nun für die weitere Umsetzung des
Parkpflegewerks wichtige nächste Maßnahmensc hritt ist die Überarbeitung der
Ufersicherungen am Böschungsfuß sowie die Entwicklung des Vegetationsbestandes
zur Böschungssicherung unter Beachtung des Gestaltungsideals der transparenten
Ränder von Maximilian Weyhe. Hierzu muss ein Planungsauftrag an ei n
Landschaftsarchitekturbüro herausgegeben werden.
Akute Anliegen der BV:
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1. Hundeproblematik im Bereich der Begegnungszone am Kinderspielplatz:
Der hier von einigen Bürgern und Bürgerinnen nicht eingehaltene
Leinenzwang für Hunde führt am nicht eingezäun ten Kleinkindspielplatz dazu,
dass einige Hunde frei über die Spielplatzfläche laufen und sich Kinder und
Eltern diesen Hunden ausgesetzt fühlen. Versuche, die Hundebesitzer auf die
geltenden Regeln aufmerksam zu machen, wurden mehrmals unternommen,
scheiterten jedoch an einer fehlenden Rücksichtnahme. Die Situation hat sich
inzwischen soweit zugespitzt, dass der Spielplatz von Eltern und Kindern
weitgehend gemieden wird.
2. Baumbestand auf den Böschungen mit teilweise starkem Schrägstand: ist dies
als bedenklich einzustufen?
Ergebnisse der Beratung:
Zu 1. wird in der Runde der Beschluss gefasst, die Sichtbarkeit der Beschilderung zu
verbessern:
Im Eingangsbereich zur Parkanlage an der Poststraße wird ein Hinweisschild mit den
Düsseldorfer Parkregeln befestigt. Zudem wird das am Kleinkindsandkasten
befindliche Spielplatzschild auch rückseitig angebracht, sodass das Schild von beiden
Seiten zu erkennen ist. Zusätzlich wird an allen vorhandenen Spielplatzschildern ein
Hundeverbots-/bzw. Leinenzwang-Hinweisschild angebracht. Diese Maßnahme ist als
Test für diesen Standort und für diese besondere räumlich enge Situation zu
verstehen. Ob sich auf diese Weise eine Verbesserung erzielen lässt wird sich zeigen.
Es ist nicht geplant und auch arbeitstechnisch nicht umsetzbar, diese
Vorgehensweise einer zusätzlichen Beschilderung auf weitere Standorte oder allen
Kinderspielplätzen auszuweiten, da das Hundeverbot bereits auf den
Spielplatzschildern erkennbar ist.
Die Maßnahme wurde beim Pflegebezirk in Auftrag gegeben und ist in Bearbeitung.
Der Planungsauftrag zur Böschungssicherung soll ebenfalls einen Baustein zur
Ergänzung der Strauchbestände auf der Halbinsel enthalten, der auch eine
verbesserte Abgrenzung des Spielbereiches beinhalten soll. Der Auftrag ist noch in
Bearbeitung.
Zu 2.:
Der Gebietsleiter, Herr Dieckmann, erläutert, dass der Schrägstand der Bäume
standörtlich als normal einzuschätzen ist (Wuchs an schräger Böschung) und dass
alle Bäume der Parkanlage regelmäßig einmal im Jahr von zertifizierten
Baumkontrolleuren auf ihre Verkehrssicherheit begutachtet werden. Bei
festgestellten nötigen Maßnahmen erfolgt eine entsprechende Baumpflege oder, als
letzte Möglichkeit, eine Fällung.