Bezirksvertretung Informationsvorlage Aktenzeichen BV1/252/2024

Ortstermin am 10.10.2024 - Konzept zur langfristigen Erhaltung und Ausbau der Vegetation am Spee'schen Graben/Berger Allee; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 26.04.2024; BV1/078/2024 - Informationsvorlage BV1/121/2024

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Berger Allee · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 19. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Verwaltung wurde gebeten, das bestehende Parkpflegewerk im Bereich des Spee'schen Grabens im Rahmen eines Ortstermins der Bezirksvertretung 1 vorzustellen.

Stellungnahme der Verwaltung: Der Termin fand in Form einer gemeinsamen Begehung der Parkanlage statt, die das Ziel verfolgte, den Umsetzungsstand der Ziele des bestehenden Parkpflegewerks vorzustellen. Zudem trugen die BV-Vertreter und -Vertreterinnen zwei Anliegen vor, die die Anwesenden dann gemeinsam bezüglich möglicher Lösungsmöglichkeiten berieten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 19. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Berger Allee – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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BV1/252/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Ortstermin am 10.10.2024 - Konzept zur langfristigen Erhaltung und Ausbau der Vegetation am Spee'schen Graben/Berger Allee; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 26.04.2024; BV1/078/2024 - Informationsvorlage BV1/121/2024 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 06.12.2024 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wurde gebeten, das bestehende Parkpflegewerk im Bereich des Spee'schen Grabens im Rahmen eines Ortstermins der Bezirksvertretung 1 vorzustellen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Termin fand in Form einer gemeinsamen Begehung der Parkanlage statt, die das Ziel verfolgte, den Umsetzungsstand der Ziele des bestehenden Parkpflegewerks vorzustellen. Zudem trugen die BV-Vertreter und -Vertreterinnen zwei Anliegen vor, die die Anwesenden dann gemeinsam bezüglich möglicher Lösungsmöglichkeiten berieten. Umsetzungsstand des Parkpflegewerks: Überarbeitung der Parkhalbinsel mit Anlage eines neuen Spielplatzes erfolgte in den Jahren 2015/2016. Weiterhin erfolgten bereits die teilweise Freistellung von Böschungsbereichen zur Wiederherstellung der für die Anlage wichtigen Sichtbeziehungen auf die Wasserfläche (Schaffung von Transparenz), Freistellung der Bastionsmauer von Bewuchs zum Schutz der Mauersubstanz und Wiedersicht - barmachung des erhaltenen stadthistorisch bedeutenden Festungselementes, Ergänzung der Baumreihe auf der Böschungskrone entlang der Poststraße, Erhaltung des Rosengartens auf der Bastion. Der nun für die weitere Umsetzung des Parkpflegewerks wichtige nächste Maßnahmensc hritt ist die Überarbeitung der Ufersicherungen am Böschungsfuß sowie die Entwicklung des Vegetationsbestandes zur Böschungssicherung unter Beachtung des Gestaltungsideals der transparenten Ränder von Maximilian Weyhe. Hierzu muss ein Planungsauftrag an ei n Landschaftsarchitekturbüro herausgegeben werden. Akute Anliegen der BV: Seite 2 1. Hundeproblematik im Bereich der Begegnungszone am Kinderspielplatz: Der hier von einigen Bürgern und Bürgerinnen nicht eingehaltene Leinenzwang für Hunde führt am nicht eingezäun ten Kleinkindspielplatz dazu, dass einige Hunde frei über die Spielplatzfläche laufen und sich Kinder und Eltern diesen Hunden ausgesetzt fühlen. Versuche, die Hundebesitzer auf die geltenden Regeln aufmerksam zu machen, wurden mehrmals unternommen, scheiterten jedoch an einer fehlenden Rücksichtnahme. Die Situation hat sich inzwischen soweit zugespitzt, dass der Spielplatz von Eltern und Kindern weitgehend gemieden wird. 2. Baumbestand auf den Böschungen mit teilweise starkem Schrägstand: ist dies als bedenklich einzustufen? Ergebnisse der Beratung: Zu 1. wird in der Runde der Beschluss gefasst, die Sichtbarkeit der Beschilderung zu verbessern: Im Eingangsbereich zur Parkanlage an der Poststraße wird ein Hinweisschild mit den Düsseldorfer Parkregeln befestigt. Zudem wird das am Kleinkindsandkasten befindliche Spielplatzschild auch rückseitig angebracht, sodass das Schild von beiden Seiten zu erkennen ist. Zusätzlich wird an allen vorhandenen Spielplatzschildern ein Hundeverbots-/bzw. Leinenzwang-Hinweisschild angebracht. Diese Maßnahme ist als Test für diesen Standort und für diese besondere räumlich enge Situation zu verstehen. Ob sich auf diese Weise eine Verbesserung erzielen lässt wird sich zeigen. Es ist nicht geplant und auch arbeitstechnisch nicht umsetzbar, diese Vorgehensweise einer zusätzlichen Beschilderung auf weitere Standorte oder allen Kinderspielplätzen auszuweiten, da das Hundeverbot bereits auf den Spielplatzschildern erkennbar ist. Die Maßnahme wurde beim Pflegebezirk in Auftrag gegeben und ist in Bearbeitung. Der Planungsauftrag zur Böschungssicherung soll ebenfalls einen Baustein zur Ergänzung der Strauchbestände auf der Halbinsel enthalten, der auch eine verbesserte Abgrenzung des Spielbereiches beinhalten soll. Der Auftrag ist noch in Bearbeitung. Zu 2.: Der Gebietsleiter, Herr Dieckmann, erläutert, dass der Schrägstand der Bäume standörtlich als normal einzuschätzen ist (Wuchs an schräger Böschung) und dass alle Bäume der Parkanlage regelmäßig einmal im Jahr von zertifizierten Baumkontrolleuren auf ihre Verkehrssicherheit begutachtet werden. Bei festgestellten nötigen Maßnahmen erfolgt eine entsprechende Baumpflege oder, als letzte Möglichkeit, eine Fällung.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV1/252/2024