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Informationsvorlage
Betrifft:
Bericht über die Arbeit der "Zentralen Fachstelle für Wohnungsnotfälle"
Auf Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 19.03.2004 fasste der Ausschuss für Gesundheit und
Soziales in seiner Sitzung am 30.03.2004 nach eingehender Beratung und unter
Einbeziehung des Änderungsantrages von Ratsherrn Dr. Zeitz einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, noch vor der Sommerpause einen Erfahrungsbericht über die
Arbeit der Zentralen Fachstelle für Wohnungsnotfälle zu erstellen und hieraus ein erstes
Resümee zu ziehen. Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales und im Ausschuss für
Wohnungswesen und Modernisierung wird hierzu Bericht erstattet. Die weitere Beratung
erfolgt anschließend in den tangierten Gremien.
Die Verwaltung berichtet hierzu wie folgt:
1. Im Rahmen der produktorientierten Reorganisation der Gesamtverwaltung wurde die
Zuordnung der unter Federführung des Sozialamtes konzipierten "Zentralen
Fachstelle für Wohnungsnotfälle" diskutiert und mit Wirkung vom 15.07.2003 dem
Produktbereich Wohnen zugeordnet.
Im Juli 2003 ist die "Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle (ZFS)" in der Abteilung
"Wohnraumvermittlung" des Wohnungsamtes ei ngerichtet worden. Für die
Wahrnehmung der verschiedenen Aufgaben wurden rund 100 Stellen aus dem
Sozial- und Jugendamt zum Wohnungsamt verlagert. Die Zahl der Mitarbeiter des
Wohnungsamtes hat sich somit seit Juli 2003 beinahe verdoppelt. Die Integration der
genannten Tätigkeitsfelder in die neue Abteilung ist zwischenzeitlich auch durch den
Umzug der Dienststellen zum Verwaltungsgebäude an der Brinckm annstr. 5
vollzogen.
Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Vermeidung und der Abbau von Obdachlosigkeit
mit all ihren sozialen und finanziellen Folgen sowie die Sicherung dauerhafter
Wohnverhältnisse. Die Aufgaben sind in den Sachgebieten Wohnungsvermittlung
(64/41), Beratung für Wohnungsnotfälle (64/42), Beratung für Wohnungslose (64/43)
und Unterkünfte (64/44) organisiert.
RSD AllVorlg.WPT
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2. Zu den Aufgaben im Einzelnen:
Beratung für Wohnungsnotfälle
Ziel der Hilfen ist in erster Linie der Erhalt der vorhandenen Wohnung. Bausteine
dieser Leistungen sind frühzeitige Beratung und Begleitung der Klienten sowie Hilfen
zur Sicherung der Wohnung. Gelingt es trotz aller Bemühungen nicht, die Wohnung
zu erhalten oder den Betreffenden mit einer neuen (Sozial-)Wohnung zu versorgen,
erfolgt die Unterbringung in einer Unterkunft. Hier setzen erneut Hilfen zur Erlangung
einer Wohnung ein. Zur dauerhaften Sicherung der Wohnraumversorgung werden
die Klienten weiterhin betreut.
Je nach Fallkonstellation werden Beratungen und/oder Begleitung der Klienten in
Form der Fallführung gewährt. Dies sind insbesondere Hilfen nach § 15a
Bundessozialhilfegesetz - BSHG - (Übernahme von Mietschulden und Sicherstellung
der Mieten für die Zukunft durch Übernahme der Kosten für den Wohnraum), aber
auch Hilfen nach § 3 Abs.1 Satz 5 der VO zur Durchführung des § 22 BSHG (z. B.
Ausstellung eines Maklerscheins, Kautionszusagen, Rechtsberatungen).
Wohnraumakquisition
Um das Versorgungsangebot zu vergrößern, werden zusätzlich zu den Wohnungen
des sozialen Wohnungsbaus auch nicht geförderter Wohnraum und Wohnformen zur
Unterbringung von Wohnungsnotfällen akquiriert. Dies geschieht durch Entwicklung
verbindlicher Kooperationsformen in engem Kontakt mit der Wohnungswirtschaft und
den Verbänden.
Der "Akquise" kommt besondere Bedeutung zu, wenn festgestellt wird, dass der
Wohnraum des Klienten/der Klientin nicht bedarfsgerecht und damit nicht
erhaltenswert ist. Vor dem Hintergrund immer geringer werdender Besetzungsrechte
an Sozialwohnungen stehen insbesondere nicht preisgebundene Wohnungen, die zu
akquirieren sind, im Fokus. Die Wohnungswirtschaft, aber auch
Maklerorganisationen werden von den Mitarbeiter/innen dieser Organisationseinheit
in persönlichen Gesprächen für die neue Aufgabe sensibilisiert. Erfreulicherweise
haben sich hier bereits erste Erfolge für diesen Fachbereich gezeigt.
Beratung für Wohnungslose
Hier werden Personen betreut, die über keine eigene Wohnung mehr verfügen.
Obdachlosigkeit ist eingetreten. Ziel ist auch hier, im Verbund mit der
Wohnungsvermittlung bedarfsgerechten Wohnraum bzw. Wohnformen zur
Verfügung zu stellen und die Befähigung zur selbständigen Lebensführung in der
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eigenen Wohnung zu fördern. Angebunden sind die Notschlafstellen für Männer
(Harkortstraße) und Frauen (Querstraße).
Darüber hinaus wird in der sozialtherapeutischen Einrichtung "Eisenstraße" 100
obdachlosen Männern Unterkunft und intensive sozialarbeiterische Förderung für
maximal 18 Monate geboten. 50 dieser Plätze sind speziell für suchtkranke
(insbesondere alkoholkranke) Bewohner ausgewiesen.
In diesem Fachbereich wird auch die Personengruppe der Aussiedler und jüdischen
Emigranten betreut. Ziel ist es, dass die Menschen nicht zuerst in einer städtischen
Unterkunft untergebracht werden, sondern direkt in Wohnungen vermittelt werden
können.
Unterkünfte
Notunterkünfte dienen der vorübergehenden Unterbringung von Obdachlosen und
Asylbewerbern.
Die Grundlagen zur Bereitstellung und Betreibung der Notunterkünfte sind im
Ordnungsbehördengesetz NW, im La ndesaufnahmegesetz NW und im
Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.
Ende 2003 standen in Düsseldorf 35 Unterkünfte zur Versorgung von maximal 3.727
Personen zur Verfügung. Die Verwaltung und Bewirtschaftung dieser Unterkünfte
umfasst die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, die Durchsetzung der
Hausordnung, die ordnungsbehördliche Einweisung der Nutzer sowie die
Festsetzung und Abrechnung der Benutzungsgebühren.
In den Unterkünften werden die Bewohner sozialarbeiterisch betreut. Dies geschieht
zum einen bei den Obdachlosen auch mit dem Ziel der "Herausvermittlung" in
Normalwohnraum. Der Sozialdienst für Flüchtlinge kümmert sich insbesondere um
die Asylbewerber; das Leistungsspektrum umfasst neben der Eingliederung die
Betreuung der Kinder (Erlernen der deutschen Sprache; Entlastung der aufgrund der
sehr engen Wohnverhältnisse stark belasteten Familien, insbesondere der vielen
allein Erziehenden; Erlernen eines angemessenen Sozialverhaltens; Kennenlernen
der deutschen Kultur, insbesondere unter dem Aspekt der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern, sowie, dass Herkunft und Hautfarbe keine Rolle spielen).
3. Derzeit werden durch Organisationsuntersuchungen notwendige Prozesse
eingeleitet, um die Arbeit der ZFS zu optimieren. Bereits jetzt kann festgestellt
werden, dass die Schätzungen im Hinblick auf die Anzahl von Wohnungsnotfällen
(Klienten, bei denen der Verlust der Wohnung droht) mit ca. 2.000 Fällen jährlich weit
übertroffen werden und von einer Verdoppelung ausgegangen werden muss. Dies
macht eine Veränderung der bisherigen Organisationsstruktur durch Einführung
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eines "Front-" und "Back-Offices" erforderlich und eine Re-Organisation des
"Sozialdienstes in Unterkünften" notwendig.
Erste Ergebnisse zeigen, dass das Beratungsangebot von Klienten, aber auch von
Vermietern gut angenommen wird. Der Erhalt angemessenen Wohnraums bildet
deutlich den Schwerpunkt der Arbeit. Die Vermittlung von Wohnraum erfolgt
insbesondere bei Menschen in Unterkünften.
4. Die freien Träger werden in die Arbeit eingebunden. Ziel ist es, in gemeinsam
definierten Arbeitsbereichen (z. B. in der Arbeitsgemeinschaft nach §§95/72 BSHG)
das Gesamthilfesystem in Düsseldorf zu optimieren. Derzeit bestehen erfolgreiche
Kooperationen mit der Diakonie in Düsseldorf und der Ordensgemeinschaft der
Armen Brüder des heiligen Franziskus, Sozialwerke e. V., in den Notschlafstellen für
Männer und Frauen sowie mit der Diakonie in Düsseldorf in der Tagesstätte für
Obdachlose - Café Pur -.
Bedingt durch die Eröffnung der Notschlafstellen für Männer (46 Betten an der
Harkortstr. 27) und Frauen (22 Betten an der Querstr. 4) im März 2004 hat sich das
Angebot für obdachlose, alleinstehende Männer und Frauen qualitativ nachhaltig
verbessert, so dass bereits in den ersten Wochen nach Inbetriebnahme eine große
Nachfrage nach den vorhandenen Plätzen verzeichnet werden konnte.
Im Bereich der vorsprechenden Personen erhöhte sich die Klientenzahl der Gruppe
der drogenabhängigen Männer und Frauen. Somit wird bereits jetzt deutlich, dass ein
größerer Bedarf, als das Platzangebot in der Notschlafstelle an der Erkrather Str. 18
- "Sleep-In" - (Betten für 8 Männer und 4 Frauen) bereit hält, erforderlich ist.
Aus diesem Grund wird unter Berücksichtigung der noch nicht abschließend
geregelten notwendigen Vertragsänderungen im bestehenden Zuwendungsvertrag
zwischen der Düsseldorfer Drogenhilfe e.V. und der Stadt erwogen, diese oben
beschriebene aktuelle Entwicklung in die Vertragsverhandlungen mit einzubeziehen.
Folgende Schritte werden derzeit geprüft:
SMorgentreff für Frauen von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr; Arbeitsschwerpunkt:
Unterbringung/Tagesaufenthalt, Festsetzung Ende der Übernachtungs-
möglichkeit - z.B. 10.00 Uhr -, Finanzierung eines Tagesaufenthaltes durch
andere Zuwendungsgeber (Sozialamt, Gesundheitsamt).
SAufstockung der momentan vorhandenen Anzahl der Plätze an der Erkrather
Straße durch Anmietung/Nutzung eines weiteren Objektes zur
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bedarfsgerechten Unterbringung von drogenabhängigen obdachlosen
Personen mit Betreuung durch das vorhandene Personal.
SNeudefinition des Betreuungsstandards.
SAnpassung der Aufnahmevoraussetzungen an die anderen Hilfeangebote im
Auftrag der Stadt (Entgelt, Prüfung des Rechtsstatus).
5. Es wird nachhaltig das Ziel verfolgt, Unterkünfte für Obdachlose und Asylbewerber
auf das notwendige Maß zu beschränken. Im Mittelpunkt steht dabei die Aufgabe von
Unterkünften auf städtischen Grundstücken, u. a. zur Arrondierung städtebaulicher
Entwicklungsmaßnahmen (z. B. Aufgabe der Unterkunft an der Dreherstraße mit
derzeit ca. 120 Bewohnern in Verbindung mit dem Entwicklungsstandort "Am
Quellenbusch").
Derzeit werden die Standorte auf ihre Verwendbarkeit und eventuell weitere Nutzung
überprüft.
Verteilung der Unterkünfte im Stadtgebiet
31.12.2003
Bezirk 12345678910Summe
Diese Informationen geben zusammen fassend ein erstes Resümee der ZFS wider.
Der Organisationsprozess wird voraussichtlich zum Jahresende abgeschlossen sein.
Die Verwaltung wird den politischen Gremien danach ein endgültiges Resümee und
Ergebnisse der ZFS vorstellen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung 08.06.2004 -/-
2
Ausschuss für Gesundheit und Soziales -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Amt für Wohnungswesen
RSD AllVorlg.WPT
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Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche