Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 41/ 42/2004

Bericht der Denkmalbehörde über das Jahr 2003

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gräulinger Straße 27 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 22. März 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege über das Jahr 2003 zur Kenntnis.

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Seite 1 von 10 Beschlussvorlage Betrifft: Bericht des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege über das Jahr 2003 Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege über das Jahr 2003 zur Kenntnis. Sachdarstellung: Der Rat hat 1978 beschlossen, dass ihm einmal jährlich über die Bemühungen der Verwaltung auf dem Gebiet des Denkmalschutzes berichtet wird. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Kulturausschuss 01.04.2004 Einstimmig beschlossen Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2004 -/- 2 Rat 06.05.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht der Denkmalbehörde über das Jahr 2003 Alternative: Keine Amt: Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 10 Bericht des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege über das Jahr 2003 Kundenbefragung im Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege Ende des Jahres 2002 wurde eine Kundenbefragung bei Personen durchgeführt, die im Laufe der letzten beiden Jahre Kontakt mit der Denkmalbehörde hatten. Die Befragung erfolgte mittels Fragebogen, die anonym zurückgeschickt werden konnten. Der Rücklauf betrug 31% der ausgegebenen Fragebögen. Der größte Teil der Antwortenden gehörte zum Kreis der Architekten/Architektinnen mit 42,6 %, an zweiter Stelle stehen die Bauherren/Bauherrinnen mit 36,8 %. 69,1 % der Antwortenden hatte schon mehrfach, d.h. im Laufe eines längeren Zeitraums gelegentlich, mit der Denkmalbehörde Kontakt, 26,5 % regelmäßig, also ständig wiederkehrend. 73, 5 % gaben an, dass angestrebte Ziel im Kontakt mit der Denkmalbehörde erreicht zu haben, 20,6 % teilweise. Nur 4,4, % erklärten, das Ziel sei nicht erreicht worden. Hinsichtlich der Zufriedenheit mit den Leistungen der Denkmalbehörde ergibt sich folgendes Bild: Das Personal wurde von 95,6 % als auskunftsbereit und freundlich bezeichnet. Das entspricht einem Notenschnitt von 1,7. Das Personal wurde von 91,2 % als qualifiziert bezeichnet. 1,8 Bei der Beratung der Bürger erhielt die Denkmalbehörde den Notenschnitt von 2,3. 75,1 % bezeichneten die Entscheidungen der Denkmalbehörde als "verständlich". 2,5 Bei der Bearbeitungsdauer erhielt die Denkmalbehörde die Note 2,5. Mit der Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarungen waren 82,4 % zufrieden. 2,0. Mit lediglich 3,5 wurde die Ausstattung der Wartezonen bewertet. Nur 22,1 % äußerten sich zufrieden. Insgesamt wurde die Leistungsfähigkeit der Denkmalbehörde von 89,7 % als positiv bewertet, das bedeutet die Note 2,2. Dies ist auch das Ergebnis bei der getrennten Auswertung nach Bauherren/Bauherrinnen und Architekten/Architektinnen. Letztere bewerteten vor allem die Wartezone nur mit 4,4, schätzten aber die personalbezogenen Leistungsmerkmale besser ein als die Bauherren/Bauherrinnen. Letztere wiederum fanden die Entscheidungen der Denkmalbehörde verständlicher als die Architekten und Architektinnen. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Beurteilung des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege durch seine Kunden bemerkenswert positiv ausgefallen ist. Dies gilt insbesondere für die Leistungsfähigkeit des Personals. Sicherlich ist hierfür die Organisationsform der Denkmalbehörde von erheblicher Bedeutung, die als unmittelbar dem Planungs-und Baudezernenten unterstellte Sonderordnungsbehörde sehr schnell ohne zusätzliche Amtsbindung agieren und reagieren kann. Es muss ein Ziel der Denkmalbehörde sein, die geringen Prozentzahlen weniger zufriedener Kunden weiter zu verringern, wohl wissend, dass man es allen Menschen nie recht machen kann. Pauschalmittel der Denkmalförderung Anfang des Jahres 2003 wurde bekannt, dass es fraglich sei, ob das Land den Kommunen Denkmalfördermittel im Rahmen der Stadtpauschale zur Verfügung stellen würde. Die Denkmalbehörde ergriff daraufhin die Initiative und wandte sich mit einem Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters an die Düsseldorfer Landtagsabgeordneten mit Seite 3 von 10 der Bitte sich für die Beibehaltung der Pauschalmittel einzusetzen. Der Verzicht auf diese Mittel wäre ein massiver Schlag gegen die Denkmalpflege und die große Zahl der Bürger unseres Landes, die sich meist mit erheblichem finanziellem Aufwand für den Erhalt und die Nutzung ihrer Baudenkmäler einsetzen und damit zur Attraktivität der Städte, Gemeinden und des Landes in erheblichem Maße beitragen. Es handelt sich um relativ kleine Beträge, die die Denkmaleigentümer erreichen. Sie sind eine Geste des Landes an diese Bürger und Bürgerinnen, die ungleich höhere Summen selbst investieren. Zahlreiche Gespräche mit den Abgeordneten verdeutlichten die Notwendigkeit der Mittel und deren Initiative führte letztlich zur Beibehaltung der Pauschalmittel. Ohne die Düsseldorfer Initiative hätten keiner Kommune in NRW diese Mittel zur Verfügung gestanden. Förderung von Denkmälern in Düsseldorf durch das Land NRW Folgende Objekte wurden mit Denkmalmitteln des Landes NRW gefördert: Münster Str. 13 (Münstertherme) Bücherstr. 24 (ehem. Spritzenhaus Urdenbach) Roßstr. 79 Herz-Jesu Jacobistr. 6-6a Malkasten Umbau von Ehrenhof 3 und Scheibenstr. 63 Die ehemaligen Gebäude des Kulturamtes, Ehrenhof Nr. 3, ein zweigeschossiges Eckgebäude zur Inselstraße, dass in den Jahren 1900 bis 1901 als Restaurationsgebäude für die Industrie- und Gewerbeausstellung 1902 errichtet wurde und Scheibenstr. 63, ein zweieinhalbgeschossiges Haus mit Putzfassade von H. Lammerz 1886 erbaut, wurden im Laufe des Jahres 2003 zur EON-Akademie umgebaut. Ehrenhof 3 ist das letzte bauliche Zeugnis dieser Ausstellung, nachdem die Hallen des Kunstpalastes hinter der Fassade von Wilhelm Kreis 1998 abgebrochen wurden. Das Haus zeigt einen neubarocken Dekor. Die Haupterschließung erfolgt durch ein Portal an der Westseite neben der Ecke. Die äußeren Achsen auf dieser Seite treten als Risalite leicht vor. Alle Erdgeschossöffnungen sind rundbogig gestaltet. Das gilt auch für die Hauptfenster des Obergeschosses zum Ehrenhof und an der Ecklösung. Die Obergeschossfenster der Westseite werden durch schmale Fenster flankiert. Die Mittelachse dieser Seite und der eingestellte „Eckturm" werden durch Giebel mit Okuli belichtet. Das Haus hat ein Mansar ddach mit Schieferdeckung, das zur Inselstraße durch Gaupen mit segmentbogigen Giebeln belichtet wird. Im nördlichen Flügel ist der Gastraum mit offener Treppe in das Obergeschoss erhalten. Im Zuge der Renovierung wurden Leichtbauzwischenwände aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg entfernt, so dass die ursprüngliche Grundrissstruktur weitgehend wieder hergestellt ist. Die Treppe aus dem Saal wurde im Obergeschoss wieder freigestellt, was einen wesentlich großzügigeren Raumeindruck bietet. Das kleinere Treppenhaus wurde von einer nachträglich eingebauten Stützkonstruktion befreit und in die ursprüngliche Farbigkeit versetzt. Das Dachgeschoss wurde ausgebaut. Im Haus Scheibenstr. 63 wurde ähnlich verfahren. Ein 1893 erbauter Anbau wurde teilweise beseitigt, um die alte Durchfahrt wieder zu öffnen. Sie nahm im letzten Zustand eine Treppe und einen Büroraum auf. Bei der Freilegung der Durchfahrt wurden Fragmente der ursprünglichen Stuckdecken gefunden, die als Vorlage für die vollständige Wiederherstellung der Decken dienten. Die Fassade des Hauses ist stumpfwinklig geknickt. Der rechte, schmalere Teil ist in zwei Achsen gegliedert, deren rechte leicht vortritt. Der längere Fassadenteil ist in vier Achsen geteilt, deren linke leicht vortritt. Das Seite 4 von 10 Haus hat einen hohen Sockel mit vergitterten Fenstern. Die Fenster von Erdgeschoss und erstem Obergeschoss setzen über einem Fensterbankgesims an. Das Erdgeschoss zeigt eine horizontale Putzgliederung, die auch seitlich der Fenster des ersten Obergeschosses in den vorspringenden Achsen beibehalten wird. Die Brüstungen zeigen am Erdgeschoss Diamantquader, am Obergeschoss Putzspiegel. Die Geschosse sind durch Gesimse voneinander getrennt. Die Fenster der Obergeschosse werden von Pilastern eingefasst. Auf den Fensterbänken des Halbgeschosses sind Ziergitter angebracht. Rechteckige Putzflächen gliedern hier die Wand seitlich der äußeren Fenster. In dem Gebäude war die Treppenanlage in der Konstruktion des 19. Jahrhunderts erhalten, allerdings ohne das zugehörige Geländer. Hier stimmte die Denkmalbehörde einer neuen Gestaltung zu, die die Konstruktion ebenfalls erhält. Jürgensplatz, Polizeipräsidium und Oberfinanzdirektion Im Frühjahr 2003 entzündete sich eine Diskussion über die Zukunft der landeseigenen Objekte am Jürgensplatz, einem der bedeutendsten Ensembles in Westdeutschland aus der Zeit zwischen den Weltkriegen. Auslöser waren Überlegungen, die Bauten bzw. Grundstücke zu veräußern. Die Denkmalbehörde der Stadt, Vertreter der Oberen und Obersten Denkmalbehörden und des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege kamen einvernehmlich zu der Auffassung, dass diese Bauten jedenfalls zu erhalten sind. Umnutzungen sind denkbar, jedoch kein vollständiger Abbruch. Es soll hier ein Werkstattverfahren durchgeführt werden, in dem eine verträgliche Lösung für die Bauabsichten in diesem Bereich angestrebt wird. Königsallee-Nord / Tausendfüßler Im Frühjahr 2003 wurde das Projekt Kö-Bogen vorgestellt. Es handelt sich um die vollständige städtebauliche Neugestaltung des Nordendes der Königsallee, des Jan- Wellem-Platzes, Gustav-Grüngens-Platzes, der Anschlüsse an den Hofgarten, die städtebauliche Neufassung des Martin-Luther-Platzes und die Neuorganisation der Verkehrsströme. In diesem Zusammenhang war die Denkmalbehörde beauftragt, die denkmalpflegerischen Randbedingungen für die Weiterentwicklung des Projekts zu formulieren. Im Planbereich befinden sich folgende Baudenkmäler: - Königsallee - Hofgarten - Hochstraße Jan Wellem Platz - Dreischeibenhaus - Schauspielhaus - Schadowplatz 14 - Steigenberger Parkhotel - Kaufhof an der Kö - Ev. Johanneskirche - Martin-Luther-Platz Fassaden Schadowarkaden - Hofgärtnerhaus, sowie folgende historische Wegebeziehungen: - ehem. Hofgartenstraße - Schadowplatz - Schadowstraße - Elberfelder Straße - Königsallee - Blumenstraße Seite 5 von 10 Daraus wurden folgende Ziele der Denkmalpflege für den Fall abgeleitet, dass das Projekt in vollem Umfang weiterentwickelt wird und der Rat der Stadt sich für den Abbruch des Baudenkmals "Tausendfüßler" ausspricht: 1. Städtebauliche Ziele - Anlage einer Allee parallel zur Landskrone in Verlauf der ehem. Hofgartenstraße - Wiederherstellung des ursprünglichen Niveaus zwischen den Teilen des Hofgartens östlich und westlich der Kaiserstraße. - Erhalt des Corneliusplatzes und der Fläche vor dem Corneliusdenkmal (eventuell Wiederherstellung der ursprünglichen Gestaltung um das Denkmal) - Tunnelöffnungen sind im Bereich Hofgarten erst nördlich des Wasserbeckens mit dem "Gröne Jong" vorzusehen, im Bereich der Elberfelder Straße westlich der Flucht der Bebauung der Königsallee, in der Berliner Allee südlich der Kreuzung Berliner Allee/Steinstraße. - Bauliche Ausbildung einer Stadtkante mit mehreren Bauten, die die Bogenführung der ehem. Hofgartenstraße berücksichtigt und die Höhe der heute den Platz auf der Südseite begrenzenden Bauten inklusive aller Technikaufbauten nicht überschreitet. - Wiederaufnahme der Blockstruktur zwischen Elberfelder Straße und Schadowplatz. - Bildung eines möglichst rechteckigen Baublocks hinter dem Chor der Johanneskirche, der die ursprüngliche Bauflucht aufnimmt. - Kein Überschreiten der östlichen Bauflucht der Kö nach Westen (auch nicht in den Obergeschossen). - Keine Querschnittsveränderung der Kö-Brücken. - Vergrößerung der Freifläche vor dem Hofgärtnerhaus 2. Gestalterische Ziele - Neubauten sind mit markanten Putz- und Natursteinfassaden (am Martin-Luther-Platz auch optional mit Klinker) zu versehen. - Polierte Materialien, reine Glasfassaden und Metallfassaden sind zu vermeiden. - die zu gestaltenden Teile des Hofgartens sind entsprechend der ursprünglichen Planung zu ergänzen. Wegebau und Bepflanzung sollten sich an dem ursprünglichen Konzept orientieren (hier ist das Gartenamt federführend). - zu prüfen wäre die Wiederherstellung der Gartenanlage auf dem Schadowplatz. - Wiederherstellung der ursprünglichen Gestaltung der Fläche mit dem Corneliusdenkmal. Inventarisation der Baudenkmäler im Stadtbezirk 6 Die Bezirksvertretung 6 wünschte eine Inventarisation der Baudenkmäler des Stadtbezirks. Hier gibt es bislang, wie auch in einigen anderen Bezirken keine flächendeckende Inventarisation des Landeskonservators, auf die die Denkmalbehörde hätte zurückgreifen können. Im Laufe des Jahres wurde daraufhin zunächst nach Augenschein ein Verzeichnis von Objekten, die für den Denkmalschutz interessant sein könnten erstellt. Parallel dazu erfolgte die Auswertung der Bauakten der Stadt. Im Jahr 2004 wird dann eine Vorschlagsliste durch die Denkmalbehörde dem Landeskonservator übergeben werden. Nach Prüfung dieser Liste durch das Rheinische Amt für Denkmalpflege wird die Benehmensherstellung hinsichtlich der in die Denkmalliste einzutragenden Objekte erfolgen. Denkmalbereich Karlstadt Die Denkmalbereichssatzung für die Karlstadt wurde fertiggestellt. In der Umsetzung wurden einige Teilbereiche, die im Gutachten des Landeskonservators genannt waren, aber städtebaulich nicht zur Karlstadt gehören, ausgeklammert, so dass sich die Satzung Seite 6 von 10 nunmehr auf die Anlage der Karlstadt beschränkt. Der Landeskonservator hat dieser Beschränkung zugestimmt. Im Laufe des Jahres 2004 soll die Satzung beschlossen werden. Cecilienallee 3, Oberlandesgericht Für die Erweiterung des Oberlandesgerichts wurde ein Wettbewerb durchgeführt. Letztlich wurde entschieden, dass der Entwurf des Büros Petzinka, Pink und Partner zur Ausführung kommen soll. Durch die neuen Baukörper wird hinter dem geschützten Gerichtsgebäude eine Hofsituation mit Gartenanlage geschaffen. Transparente Brücken verbinden die Neubauteile mit dem Altbau. Die Höhenentwicklung der Neubauten nimmt Rücksicht auf das Denkmal. Roßstr. 79, Herz-Jesu Die einsturzgefährdeten Gewölbe der Kirche wurden abgebrochen und durch neue Gewölbe ersetzt. Neben mangelhafter Instandsetzung nach Kriegsschäden war auch die fehlerhafte Konstruktion der Gewölbe in der Erbauungszeit Grund für die Notwendigkeit der Erneuerung. Suitbertus-Stiftsplatz 18 Die Restaurierung dieses bemerkens werten Baudenkmals wurde durch das Architekturbüro Mekus und Bramlage abgeschlossen (vergl. Denkmalbericht 2002). Alle ursprünglichen Ausstattungselemente konnten erhalten oder wiederhergestellt werden. Notwendige neue Bauteile fügen sich sehr gut ein. Durch die mit viel Gespür für die Bedeutung des Objekts durchgeführte Renovierung wurde für die Denkmallandschaft der Stadt ein wichtiges Gebäude gerettet. Geschwister-Aufricht-Str. 1 (Mutterhaus der Diakonie) Das Mutterhaus der Diakon

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 41/ 42/2004