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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bericht des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege über das Jahr 2003
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege
über das Jahr 2003 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Rat hat 1978 beschlossen, dass ihm einmal jährlich über die Bemühungen der
Verwaltung auf dem Gebiet des Denkmalschutzes berichtet wird.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Kulturausschuss 01.04.2004 Einstimmig beschlossen
Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2004 -/-
2
Rat 06.05.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Bericht der Denkmalbehörde über das Jahr
2003
Alternative:
Keine
Amt:
Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Bericht des Instituts für Denkmalschutz und Denkmalpflege über das
Jahr 2003
Kundenbefragung im Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Ende des Jahres 2002 wurde eine Kundenbefragung bei Personen durchgeführt, die im
Laufe der letzten beiden Jahre Kontakt mit der Denkmalbehörde hatten. Die Befragung
erfolgte mittels Fragebogen, die anonym zurückgeschickt werden konnten. Der Rücklauf
betrug 31% der ausgegebenen Fragebögen.
Der größte Teil der Antwortenden gehörte zum Kreis der Architekten/Architektinnen mit
42,6 %, an zweiter Stelle stehen die Bauherren/Bauherrinnen mit 36,8 %.
69,1 % der Antwortenden hatte schon mehrfach, d.h. im Laufe eines längeren Zeitraums
gelegentlich, mit der Denkmalbehörde Kontakt, 26,5 % regelmäßig, also ständig
wiederkehrend.
73, 5 % gaben an, dass angestrebte Ziel im Kontakt mit der Denkmalbehörde erreicht zu
haben, 20,6 % teilweise. Nur 4,4, % erklärten, das Ziel sei nicht erreicht worden.
Hinsichtlich der Zufriedenheit mit den Leistungen der Denkmalbehörde ergibt sich
folgendes Bild:
Das Personal wurde von 95,6 % als auskunftsbereit und freundlich bezeichnet. Das
entspricht einem Notenschnitt von 1,7.
Das Personal wurde von 91,2 % als qualifiziert bezeichnet. 1,8
Bei der Beratung der Bürger erhielt die Denkmalbehörde den Notenschnitt von 2,3.
75,1 % bezeichneten die Entscheidungen der Denkmalbehörde als "verständlich". 2,5
Bei der Bearbeitungsdauer erhielt die Denkmalbehörde die Note 2,5.
Mit der Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarungen waren 82,4 % zufrieden. 2,0.
Mit lediglich 3,5 wurde die Ausstattung der Wartezonen bewertet. Nur 22,1 % äußerten
sich zufrieden.
Insgesamt wurde die Leistungsfähigkeit der Denkmalbehörde von 89,7 % als positiv
bewertet, das bedeutet die Note 2,2. Dies ist auch das Ergebnis bei der getrennten
Auswertung nach Bauherren/Bauherrinnen und Architekten/Architektinnen. Letztere
bewerteten vor allem die Wartezone nur mit 4,4, schätzten aber die personalbezogenen
Leistungsmerkmale besser ein als die Bauherren/Bauherrinnen. Letztere wiederum
fanden die Entscheidungen der Denkmalbehörde verständlicher als die Architekten und
Architektinnen.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Beurteilung des Instituts für Denkmalschutz und
Denkmalpflege durch seine Kunden bemerkenswert positiv ausgefallen ist. Dies gilt
insbesondere für die Leistungsfähigkeit des Personals. Sicherlich ist hierfür die
Organisationsform der Denkmalbehörde von erheblicher Bedeutung, die als unmittelbar
dem Planungs-und Baudezernenten unterstellte Sonderordnungsbehörde sehr schnell
ohne zusätzliche Amtsbindung agieren und reagieren kann.
Es muss ein Ziel der Denkmalbehörde sein, die geringen Prozentzahlen weniger
zufriedener Kunden weiter zu verringern, wohl wissend, dass man es allen Menschen nie
recht machen kann.
Pauschalmittel der Denkmalförderung
Anfang des Jahres 2003 wurde bekannt, dass es fraglich sei, ob das Land den
Kommunen Denkmalfördermittel im Rahmen der Stadtpauschale zur Verfügung stellen
würde. Die Denkmalbehörde ergriff daraufhin die Initiative und wandte sich mit einem
Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters an die Düsseldorfer Landtagsabgeordneten mit
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der Bitte sich für die Beibehaltung der Pauschalmittel einzusetzen. Der Verzicht auf diese
Mittel wäre ein massiver Schlag gegen die Denkmalpflege und die große Zahl der Bürger
unseres Landes, die sich meist mit erheblichem finanziellem Aufwand für den Erhalt und
die Nutzung ihrer Baudenkmäler einsetzen und damit zur Attraktivität der Städte,
Gemeinden und des Landes in erheblichem Maße beitragen. Es handelt sich um relativ
kleine Beträge, die die Denkmaleigentümer erreichen. Sie sind eine Geste des Landes an
diese Bürger und Bürgerinnen, die ungleich höhere Summen selbst investieren.
Zahlreiche Gespräche mit den Abgeordneten verdeutlichten die Notwendigkeit der Mittel
und deren Initiative führte letztlich zur Beibehaltung der Pauschalmittel. Ohne die
Düsseldorfer Initiative hätten keiner Kommune in NRW diese Mittel zur Verfügung
gestanden.
Förderung von Denkmälern in Düsseldorf durch das Land NRW
Folgende Objekte wurden mit Denkmalmitteln des Landes NRW gefördert:
Münster Str. 13 (Münstertherme)
Bücherstr. 24 (ehem. Spritzenhaus Urdenbach)
Roßstr. 79 Herz-Jesu
Jacobistr. 6-6a Malkasten
Umbau von Ehrenhof 3 und Scheibenstr. 63
Die ehemaligen Gebäude des Kulturamtes, Ehrenhof Nr. 3, ein zweigeschossiges
Eckgebäude zur Inselstraße, dass in den Jahren 1900 bis 1901 als Restaurationsgebäude
für die Industrie- und Gewerbeausstellung 1902 errichtet wurde und Scheibenstr. 63, ein
zweieinhalbgeschossiges Haus mit Putzfassade von H. Lammerz 1886 erbaut, wurden im
Laufe des Jahres 2003 zur EON-Akademie umgebaut. Ehrenhof 3 ist das letzte bauliche
Zeugnis dieser Ausstellung, nachdem die Hallen des Kunstpalastes hinter der Fassade
von Wilhelm Kreis 1998 abgebrochen wurden. Das Haus zeigt einen neubarocken Dekor.
Die Haupterschließung erfolgt durch ein Portal an der Westseite neben der Ecke. Die
äußeren Achsen auf dieser Seite treten als Risalite leicht vor. Alle Erdgeschossöffnungen
sind rundbogig gestaltet. Das gilt auch für die Hauptfenster des Obergeschosses zum
Ehrenhof und an der Ecklösung. Die Obergeschossfenster der Westseite werden durch
schmale Fenster flankiert. Die Mittelachse dieser Seite und der eingestellte „Eckturm"
werden durch Giebel mit Okuli belichtet. Das Haus hat ein Mansar ddach mit
Schieferdeckung, das zur Inselstraße durch Gaupen mit segmentbogigen Giebeln
belichtet wird. Im nördlichen Flügel ist der Gastraum mit offener Treppe in das
Obergeschoss erhalten. Im Zuge der Renovierung wurden Leichtbauzwischenwände aus
der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg entfernt, so dass die ursprüngliche Grundrissstruktur
weitgehend wieder hergestellt ist. Die Treppe aus dem Saal wurde im Obergeschoss
wieder freigestellt, was einen wesentlich großzügigeren Raumeindruck bietet. Das
kleinere Treppenhaus wurde von einer nachträglich eingebauten Stützkonstruktion befreit
und in die ursprüngliche Farbigkeit versetzt. Das Dachgeschoss wurde ausgebaut.
Im Haus Scheibenstr. 63 wurde ähnlich verfahren. Ein 1893 erbauter Anbau wurde
teilweise beseitigt, um die alte Durchfahrt wieder zu öffnen. Sie nahm im letzten Zustand
eine Treppe und einen Büroraum auf. Bei der Freilegung der Durchfahrt wurden
Fragmente der ursprünglichen Stuckdecken gefunden, die als Vorlage für die vollständige
Wiederherstellung der Decken dienten. Die Fassade des Hauses ist stumpfwinklig
geknickt. Der rechte, schmalere Teil ist in zwei Achsen gegliedert, deren rechte leicht
vortritt. Der längere Fassadenteil ist in vier Achsen geteilt, deren linke leicht vortritt. Das
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Haus hat einen hohen Sockel mit vergitterten Fenstern. Die Fenster von Erdgeschoss und
erstem Obergeschoss setzen über einem Fensterbankgesims an. Das Erdgeschoss zeigt
eine horizontale Putzgliederung, die auch seitlich der Fenster des ersten Obergeschosses
in den vorspringenden Achsen beibehalten wird. Die Brüstungen zeigen am Erdgeschoss
Diamantquader, am Obergeschoss Putzspiegel. Die Geschosse sind durch Gesimse
voneinander getrennt. Die Fenster der Obergeschosse werden von Pilastern eingefasst.
Auf den Fensterbänken des Halbgeschosses sind Ziergitter angebracht. Rechteckige
Putzflächen gliedern hier die Wand seitlich der äußeren Fenster. In dem Gebäude war die
Treppenanlage in der Konstruktion des 19. Jahrhunderts erhalten, allerdings ohne das
zugehörige Geländer. Hier stimmte die Denkmalbehörde einer neuen Gestaltung zu, die
die Konstruktion ebenfalls erhält.
Jürgensplatz, Polizeipräsidium und Oberfinanzdirektion
Im Frühjahr 2003 entzündete sich eine Diskussion über die Zukunft der landeseigenen
Objekte am Jürgensplatz, einem der bedeutendsten Ensembles in Westdeutschland aus
der Zeit zwischen den Weltkriegen. Auslöser waren Überlegungen, die Bauten bzw.
Grundstücke zu veräußern. Die Denkmalbehörde der Stadt, Vertreter der Oberen und
Obersten Denkmalbehörden und des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege kamen
einvernehmlich zu der Auffassung, dass diese Bauten jedenfalls zu erhalten sind.
Umnutzungen sind denkbar, jedoch kein vollständiger Abbruch. Es soll hier ein
Werkstattverfahren durchgeführt werden, in dem eine verträgliche Lösung für die
Bauabsichten in diesem Bereich angestrebt wird.
Königsallee-Nord / Tausendfüßler
Im Frühjahr 2003 wurde das Projekt Kö-Bogen vorgestellt. Es handelt sich um die
vollständige städtebauliche Neugestaltung des Nordendes der Königsallee, des Jan-
Wellem-Platzes, Gustav-Grüngens-Platzes, der Anschlüsse an den Hofgarten, die
städtebauliche Neufassung des Martin-Luther-Platzes und die Neuorganisation der
Verkehrsströme. In diesem Zusammenhang war die Denkmalbehörde beauftragt, die
denkmalpflegerischen Randbedingungen für die Weiterentwicklung des Projekts zu
formulieren. Im Planbereich befinden sich folgende Baudenkmäler:
- Königsallee
- Hofgarten
- Hochstraße Jan Wellem Platz
- Dreischeibenhaus
- Schauspielhaus
- Schadowplatz 14
- Steigenberger Parkhotel
- Kaufhof an der Kö
- Ev. Johanneskirche
- Martin-Luther-Platz Fassaden Schadowarkaden
- Hofgärtnerhaus,
sowie folgende historische Wegebeziehungen:
- ehem. Hofgartenstraße
- Schadowplatz
- Schadowstraße
- Elberfelder Straße
- Königsallee
- Blumenstraße
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Daraus wurden folgende Ziele der Denkmalpflege für den Fall abgeleitet, dass das Projekt
in vollem Umfang weiterentwickelt wird und der Rat der Stadt sich für den Abbruch des
Baudenkmals "Tausendfüßler" ausspricht:
1. Städtebauliche Ziele
- Anlage einer Allee parallel zur Landskrone in Verlauf der ehem. Hofgartenstraße
- Wiederherstellung des ursprünglichen Niveaus zwischen den Teilen des Hofgartens
östlich und westlich der Kaiserstraße.
- Erhalt des Corneliusplatzes und der Fläche vor dem Corneliusdenkmal (eventuell
Wiederherstellung der ursprünglichen Gestaltung um das Denkmal)
- Tunnelöffnungen sind im Bereich Hofgarten erst nördlich des Wasserbeckens mit dem
"Gröne Jong" vorzusehen, im Bereich der Elberfelder Straße westlich der Flucht der
Bebauung der Königsallee, in der Berliner Allee südlich der Kreuzung Berliner
Allee/Steinstraße.
- Bauliche Ausbildung einer Stadtkante mit mehreren Bauten, die die Bogenführung der
ehem. Hofgartenstraße berücksichtigt und die Höhe der heute den Platz auf der Südseite
begrenzenden Bauten inklusive aller Technikaufbauten nicht überschreitet.
- Wiederaufnahme der Blockstruktur zwischen Elberfelder Straße und Schadowplatz.
- Bildung eines möglichst rechteckigen Baublocks hinter dem Chor der Johanneskirche,
der die ursprüngliche Bauflucht aufnimmt.
- Kein Überschreiten der östlichen Bauflucht der Kö nach Westen (auch nicht in den
Obergeschossen).
- Keine Querschnittsveränderung der Kö-Brücken.
- Vergrößerung der Freifläche vor dem Hofgärtnerhaus
2. Gestalterische Ziele
- Neubauten sind mit markanten Putz- und Natursteinfassaden (am Martin-Luther-Platz
auch optional mit Klinker) zu versehen.
- Polierte Materialien, reine Glasfassaden und Metallfassaden sind zu vermeiden.
- die zu gestaltenden Teile des Hofgartens sind entsprechend der ursprünglichen Planung
zu ergänzen. Wegebau und Bepflanzung sollten sich an dem ursprünglichen Konzept
orientieren (hier ist das Gartenamt federführend).
- zu prüfen wäre die Wiederherstellung der Gartenanlage auf dem Schadowplatz.
- Wiederherstellung der ursprünglichen Gestaltung der Fläche mit dem Corneliusdenkmal.
Inventarisation der Baudenkmäler im Stadtbezirk 6
Die Bezirksvertretung 6 wünschte eine Inventarisation der Baudenkmäler des
Stadtbezirks. Hier gibt es bislang, wie auch in einigen anderen Bezirken keine
flächendeckende Inventarisation des Landeskonservators, auf die die Denkmalbehörde
hätte zurückgreifen können. Im Laufe des Jahres wurde daraufhin zunächst nach
Augenschein ein Verzeichnis von Objekten, die für den Denkmalschutz interessant sein
könnten erstellt. Parallel dazu erfolgte die Auswertung der Bauakten der Stadt. Im Jahr
2004 wird dann eine Vorschlagsliste durch die Denkmalbehörde dem Landeskonservator
übergeben werden. Nach Prüfung dieser Liste durch das Rheinische Amt für
Denkmalpflege wird die Benehmensherstellung hinsichtlich der in die Denkmalliste
einzutragenden Objekte erfolgen.
Denkmalbereich Karlstadt
Die Denkmalbereichssatzung für die Karlstadt wurde fertiggestellt. In der Umsetzung
wurden einige Teilbereiche, die im Gutachten des Landeskonservators genannt waren,
aber städtebaulich nicht zur Karlstadt gehören, ausgeklammert, so dass sich die Satzung
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nunmehr auf die Anlage der Karlstadt beschränkt. Der Landeskonservator hat dieser
Beschränkung zugestimmt. Im Laufe des Jahres 2004 soll die Satzung beschlossen
werden.
Cecilienallee 3, Oberlandesgericht
Für die Erweiterung des Oberlandesgerichts wurde ein Wettbewerb durchgeführt. Letztlich
wurde entschieden, dass der Entwurf des Büros Petzinka, Pink und Partner zur
Ausführung kommen soll. Durch die neuen Baukörper wird hinter dem geschützten
Gerichtsgebäude eine Hofsituation mit Gartenanlage geschaffen. Transparente Brücken
verbinden die Neubauteile mit dem Altbau. Die Höhenentwicklung der Neubauten nimmt
Rücksicht auf das Denkmal.
Roßstr. 79, Herz-Jesu
Die einsturzgefährdeten Gewölbe der Kirche wurden abgebrochen und durch neue
Gewölbe ersetzt. Neben mangelhafter Instandsetzung nach Kriegsschäden war auch die
fehlerhafte Konstruktion der Gewölbe in der Erbauungszeit Grund für die Notwendigkeit
der Erneuerung.
Suitbertus-Stiftsplatz 18
Die Restaurierung dieses bemerkens werten Baudenkmals wurde durch das
Architekturbüro Mekus und Bramlage abgeschlossen (vergl. Denkmalbericht 2002). Alle
ursprünglichen Ausstattungselemente konnten erhalten oder wiederhergestellt werden.
Notwendige neue Bauteile fügen sich sehr gut ein. Durch die mit viel Gespür für die
Bedeutung des Objekts durchgeführte Renovierung wurde für die Denkmallandschaft der
Stadt ein wichtiges Gebäude gerettet.
Geschwister-Aufricht-Str. 1 (Mutterhaus der Diakonie)
Das Mutterhaus der Diakon
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.