Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 129/2004

FNP-Änderung Nr. 70 - Am Kehrbesen - Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung

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Am Kehrbesen · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 7. Juni 2004veröffentlicht

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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\61_ 129_2004_19472.wpd URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00073433.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:13:37 GMT Number of Pages: 23 Markdown Content: Ö Vorlagen - Nr. 61/ 129/2004 > 1Mitwirkung des AWM soweit wohnungsrelevante Interessen berührt werden Seite 1 von 23 Beschlussvorlage Betrifft: FNP-Änderung Nr. 70 - Am Kehrbesen -Aufstellung; Bericht Bürgerbeteiligung; Bericht Trägerbeteiligung; öffentliche Auslegung Beschlussdarstellung: ” BV Die Bezirksvertretung 05 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zu o. g. Punkten angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” AMW 1 Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gemäss § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zu o. g. Punkten angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. ” APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen Duisburger Landstraße (B 8) und der Stadtbahntrasse U 79, nördlich der Einbrunger Straße - ma ß g e b e n d i s t d e r r ä u ml i ch e G e l t u n g sb e r e i ch d e r Flächennutzungsplanänderung Nr. 70 (Entwurf) - Am Kehrbesen -, der Bestandteil dieses Beschlusses ist -die Änderung Nr. 70 (Entwurf) - Am Kehrbesen - des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) und (4) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBI. I S. 1950) mit nachfolgenden vorrangigen Planungszielen - Darstellung von Wohnbaufläche, Mischgebiet und Fläche für den ruhenden Verkehr sowie sozialen Zwecken dienende Einrichtung aufzustellen. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Bürgerbeteiligung aufgrund § 3 (1) BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage. III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis von dem Bericht über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 129/2004 Seite 2 von 23 aufgrund § 4 BauGB gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage. IV. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flächennutzungsplanänderung Nr. 70 - Am Kehrbesen - und dem Erläuterungsbericht für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorbehaltlich der Zustimmung der BV 05 und des AWM zu. Sofern keine Anregungen erhoben werden, empfiehlt der APS dem Rat, den v o r l i e g e n d e n E n t w u r f a l s P l a n z u r Ä n d e r u n g d e s Flächennutzungsplanes zu beschließen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2Bezirksvertretung 5 -/- 1 -/-2Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung -/- 1 -/-21) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Bericht Bürgerbeteiligung 2 beigefügt Bericht Trägerbeteiligung 3 beigefügt Erläuterungsbericht Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 129/2004 Seite 3 von 23 Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/129/2004 Bericht über die Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5187/016 und die Flächenutzungsplanänderung (Vorentwurf) Nr. 70 - Am Kehrbesen - Ort: Kath. Kindergarten Düsseldorf-Wittlaer Pastoratsweg 21 Zeit: Dienstag, den 12.11.2002 Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Anwesend: Herr Bezirksvorsteher Hoymann ca. 40 Bürgerinnen und Bürger 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung Stadtplanungsamt: Frau Dohmen, Frau Hoffmann, Frau Schake, Herr Faust, Herr Wackerl Herr Asmus als Mitarbeiter des vom Investor beauftragten Fachplaners Herr Bezirksvorsteher Hoymann eröffnet die Veranstaltung und begrüßt die Anwesenden, verweist auf das Ziel der Veranstaltung und stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie des Fachplanungsbüros vor, die Inhalte zum vorgestellten Planverfahren und Informationen zu dessen Verfahrensablauf vortragen. Frau Hoffmann erläutert die Möglichkeiten, wie die Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf die Planung nehmen können. Sie verweist darauf, dass innerhalb der dieser Veranstaltung folgenden zwei Wochen weitere schriftliche Anregungen beim Ö Vorlagen - Nr. 61/ 129/2004 Seite 4 von 23 Stadtplanungsamt eingebracht werden können, deren Abwägung in dem Bericht über die Bürgerbeteiligung und damit in die weitere Planung einflössen. Frau Dohmen vom Stadtplanungsamt erläutert zunächst die Notwendigkeit, parallel zum Bebauungsplan-Verfahren ein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren durchführen zu müssen. Sie schildert die geänderten zeitbedingten aktuellen Planungsvorstellungen für das Gelände. Die Erfordernisse, in Düsseldorf Wohnbauflächen für Familien mit Kindern bereitzustellen, sowie die besonderen Sachzwänge des Trinkwasserschutzes durch die Lage innerhalb des Wassereinzugsgebietes haben geboten, von einer gewerblichen Nutzung des Plangebietes ganz abzusehen. Herr Asmus vom Fachplanungsbüro übernimmt das Wort und erläutert die Inhalte der vorgestellten Planung, wobei die Beschreibung nach 3 Teilbereichen A, B und C von Norden betrachtet die vorgesehenen Verdichtungsstufen des Wohnungsbaues erläutert. Er u mr e i ß t am groben Rahmen die Möglichkeiten der Ent wi ckl u n g d e s Versorgungsbereiches im südlichsten Planbereich und beschreibt die geplante Infrastruktur. Im Zusammenhang mit der Erschließung wird die besondere Lage des Plangebietes zwischen Verkehrsträgern des Individualverkehrs auf der Duisburger Landstraße (heutige B 8) - als einer Hauptverkehrsstraße außerhalb der Ortsdurchfahrt - sowie des öffentlichen Personennahverkehrs - der U 79 Strecke Düsseldorf - Duisburg auf freier Strecke - erläutert. Es wird das Erfordernis benannt, diese Restriktionen, die die hohen Lärmbelastungen zur Folge haben, innerhalb des Bauleitplanverfahrens planerisch durch die Anordnung von Lärmschutzwänden zu bewältigen. Herr Hoymann gibt anschließend den Anwesenden die Möglichkeit, Anregungen zu geben sowie Fragen zu Planungsinhalten zu stellen. Die Behandlung der Fragen sind im Folgenden in Sachthemen gebündelt: 1. Wohnungsbau in Wittlaer Ö Vorlagen - Nr. 61/ 129/2004 Seite 5 von 23 1.1 Vor ca. 4 Jahren seien für den Planbereich etwa 300 Wohneinheiten im Gespräch gewesen sowie ein dritter Supermarkt. Was ist aus diesen Planungsüberlegungen geworden? 1.2 Wenn der vorgesehene Wohnungsbau potenziell für junge Familien gedacht sei, stelle sich die Frage, wie das in der dargestellten Form aus der wirtschaftlichen Lage junger Leute finanziert werden solle? Wo ist ein bezahlbares Angebot an Wohnraum und Eigentum besonders für junge Familien? 1.3 Nach dem Eingemeindungsvertrag 1975 sollte die Baustruktur und der Charakter Wittlaers beibehalten werden. Erkennbar wäre das jedoch nicht eingehalten, sondern die letzten Flächen würden zugebaut. Antwort der Verwaltung: Zu 1.1: Planungsüberlegungen haben sich weiter entwickelt; die aktuelle Anzahl liegt etwa bei 130 WE, auch ist ein zweiter Supermarkt hier am Bahnhof Wittlaer gemäß der Ausgestaltung der überbaubaren Flächen nicht vorgesehen. Zu 1.2: Es gibt eine Studie der Stadt Düsseldorf, die aufgibt, für Maßnahmen zu sorgen, welche die zuwandernde Bevölkerung an die Stadt bindet und solche, die die Abwanderung aus der Stadt in das Umland stoppen kann. Die vorgestellte Planung zeigt eine Möglichkeit auf; der Bedarf wird dies nutzen. Zu 1.3: Der Eingemeindungsvertrag kann die Stadt nicht an einer Weiterentwicklung hindern und Neuplanungen entgegenstehen. Schon bei der Aufstellung des benachbarten Bebauungsplanes “Einbrungen” war der Sachverhalt Gegenstand juristischer Prüfung und kommunalpolitischer Erörterung. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 129/2004 Seite 6 von 23 2. Infrastruktur-Einrichtungen 2.1 Es wird die Sorge geäußert, dass neben der Grundschule in Wittlaer auch die Sportstätten (z. B. die Turnhalle) für den wachsenden Bedarf, der durch die zuziehenden Jugendlichen ausgelöst wird, nicht mehr ausreichen könnten. Schon heute sei die Turnhalle überfüllt. 2.2 Es wird die Frage gestellt, ob in dem Baugebiet ein Jugendheim vorgesehen sei. 2.3 Es wird gefragt, wie groß die Fußwegentfernung etwa von den nördlichst gelegenen Wohnhäusern zur geplanten Kindertagesstätte sei. Antwort der Verwaltung: Zu 2.1: Die Grundschule Wittlaer wird zur Zeit mit 3 Klassen erweitert, ebenso der Verwaltungsbereich. Die Kapazitäten, die mit Fertigstellung geschaffen sind, reichen aus. Zur sportlichen Auslastung der Turnhalle / Sporthalle ist eine Diskussion mit dem Verein über ein breiteres Zeitangebot zu führen. Zu 2.2: Die Einrichtung eines eigenständigen Jugendheimes ist innerhalb des Plangebietes nicht vorgesehen. Inwieweit das Mieten von Räumen für diesen Zweck im südlichsten Baugebiet in Frage kommen könnte, bedarf einer Prüfung. Zu 2.3: Die Entfernung beträgt etwa 550 m. 3. Einrichtungen der gastronomischen Versorgung Es wird die Frage gestellt, ob die Planung die Unterbringung von Kleingastronomie (wie z. B. Schnellimbisse, Pizza-Läden u. ä.) erlaube. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 129/2004 Seite 7 von 23 Antwort der Verwaltung: Es ist nichts Konkretes vorgesehen, diese Detailbetrachtung ist nicht Gegenstand planungsrechtlicher Festsetzungen, Kleingastronomie wäre aber im Versorgungsbereich denkbar. 4. Flächen öffentlicher Einrichtungen und Eigentumsverhältnisse Es wird der Sorge Ausdruck verliehen, dass der südlichste Eigentümer des Plangebietes unverhältnismäßig viel Flächen - seines anteilig kleinsten Geländes -bereit-stellen muss, die für die öffentliche Versorgung des gesamten Plangebietes (Anteil an der Kindertagesstätte und der gesamten Fläche Kinderspielplatz) notwendig sind und gefragt, wie eine gerechtere Lastenverteilung erreicht werden könne. Antwort der Verwaltung: Die Lage der notwendigen öffentlichen Einrichtungen für den gesamten Geltungsbereich bestimmt sich nach städtebaulich planerischen Erfordernissen. Sie kann sich nicht an Eigentumsverhältnissen orientieren. Generell muß eine gleichwertige Kostenverteilung im Rahmen der Kostenregelung durch den städtebaulichen Vertrag erreicht werden. 5. Lärmschutz Es wird die Frage gestellt, wie die Lärmschutzmaßnahmen an der B 8 als Abschirmung zum geplanten Wohngebiet ausgestaltet werden, wenn sie denn derzeitig unabdingbar erforderlich seien und der Wunsch an die Planung gerichtet, gefälligere Lösungen, als sie an der Einbrunger Straße in Form von Bretterzäunen gebaut seien, vorzusehen. Antwort der Verwaltung: Die tatsächlich gegebene Lärmbelastung und der derzeitige rechtliche Status erfordern den baulichen Lärmschutz für die geplante Wohnbebauung zwingend. Die Ausgestaltung wird nach dem Ergebnis des noch zu erstellenden Lärmgutachtens Ö Vorlagen - Nr. 61/ 129/2004 Seite 8 von 23 erfolgen. 6. Verkehrserschließung 6.1 Es wird die Frage gestellt, ob die Wegeverlängerung “Am Kehrbesen” nach Osten über die Gleise der U 79 weiter geöffnet bleibt für den landwirtschaftlichen Verkehr, für Fußgänger und für die Durchführung von Prozessionen. 6.2 Es wird die Frage gestellt, ob die Planstraßen beidseitig von “Am Kehrbesen” für Umzüge in ihrer vorgesehenen Breite ausreichend seien. 6.3 Es wird nach ergänzenden Bushaltestellen (zusätzlich zur vorhandenen westl. des Bahnhofes Wittlaer) gefragt. 6.4 Es wird nachgefragt, wie Fußgänger - im besonderen Schulkinder und Ältere - die B 8 auf dem Weg in die Ortslage Wittlaer werden überqueren können, wenn die Linksabbieger aus dem Gebiet nach Süden zu beachten seien, bei gleichbleibenden KFZ-Bewegungen auf der B 8. 6.5 Es wird die Frage gestellt, ob die vorgesehenen Parkierungsflächen ausreichen würden. Antwort der Verwaltung: Zu 6.1: Die Querungsmöglichkeit soll eingeschränkt für den angefragten Nutzerkreis offengehalten bleiben. Die notwendigen Regelungen dazu müssen noch ausgehandelt werden. Zu 6.2: Die geplanten Breiten der öffentlichen Straßenflächen erlauben das Befahren mit LKW´s. Ö Vorlagen - Nr. 61/ 129/2004 Seite 9 von 23 Zu 6.3: Die Rheinische Bahngesellschaft ist mit den heutigen Nutzeraufkommen an der neuen Bushaltestelle auf der Westseite des “Bahnhof Wittlaer” zufrieden. Weitere zusätzliche Haltestellen sind zur Zeit nicht vorgesehen. Zu 6.4: Die Thematik ist Gegenstand einer Fachplanung, die für diese Kreuzung erstellt werden muß. Im Rahmen des Schulwegsicherungskonzeptes ist auch eine Beampelung der Vollkreuzung denkbar und muß abgeprüft werden. Zu 6.5: Der Nachweis über die Unterbringung erforderlicher privater Stellplätze auf den eigenen Grundstücken und der notwendigen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens über einen sogenannten Stellplatzschlüssel ermittelt und die Unterbringung auch gesichert. 7. Grundwasser und Gründungstiefen 7.1 Es wird nachgefragt, ob auch die Stadtwerke Duisburg AG als Wasserwerksbetreiber am Bebauungsplanverfahren beteiligt würden. 7.2 Es wird angenommen, dass ähnlich, wie im benachbarten Baugebiet Einbrungen, die Eingriffstiefe in den gewachsenen Boden auf nur 1,0 m begrenzt sei und daher die Frage gestellt wird, wie hoch die Gebäude aus dem Boden herausragen und welche Geschossigkeit sie haben würden. Antwort der Verwaltung: Zu 7.1: Die Verwaltung bestätigt, dass die Stadtwerke Duisburg AG im Rahmen des Bauleitplanverfahrens beteiligt werden und führt bestätigend aus, dass ein Ö Vorlagen - Nr. 61/ 129/2004 Seite 10 von 23 Ergänzungsgutachten zur “Wasserstudie Einbrungen” erstellt werden muß, dessen Bindungen in den Bebauungsplan einzuarbeiten sind. Zu 7.2: Die Annahme des Bürgers wird von Seiten der Planungsverwaltung bestätigt und zu seiner Frage der Geschossigkeit wird ausgeführt, dass im gesamten Plangebiet eine Bauweise mit zwei Vollgeschossen und einem Dach vorgesehen sei. Die Form der Dächer sei noch nicht festgelegt. 8. Entwässerung Es wird die Frage gestellt, ob für die Gesamtplanung eine ausreichende Abwasserbeseitigung gewährleistet sei, da Wittlaer im Trennverfahren entwässern würde. Antwort der Verwaltung: Das gesamte Thema ist im weiteren Planungsprozess abzuarbeiten. 9. Versorgung mit Energie und Wärme Es wird angefragt, ob für das vorgestellte Plangebiet die Errichtung eines eigenen Heizkraftwerkes vorgesehen sei. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung verneint die Frage und führt aus, dass nach derzeitigem Kenntnisstand der Anschluss dieses neuen Areals an das Fernwärmenetz des Baugebietes Einbrungen vorgesehen sei. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen zur vorgestellten Planung erfolgen, bedankt sich Herr Hoymann bei den Bürgerinnen und Bürgern für das gezeigte Interesse an

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 129/2004