Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 173 3/2004

Hinter der Böck; Ausbau

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Hinter der Böck · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Januar 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Die Bezirksvertretung 3 stimmt der endgültige Herstellung der Erschließungsanlage Hinter der Böck entsprechend der beigefügten Planskizze S 1930/102 unter der Voraussetzung zu, dass ihr Ausbau innerhalb der nächsten zwei Jahren in Höhe von mindestens 70% durch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke finanziert wird. Wird die danach erforderliche Summe nicht gezahlt, unterbleibt die Herstellung und die eingegangenen Zahlungen werden unverzinst erstattet.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Hinter der Böck – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 173 3/2004 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Hinter der Böck; Ausbau Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 stimmt der endgültige Herstellung der Erschließungsanlage Hinter der Böck entsprechend der beigefügten Planskizze S 1930/102 unter der Voraussetzung zu, dass ihr Ausbau innerhalb der nächsten zwei Jahren in Höhe von mindestens 70% durch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke finanziert wird. Wird die danach erforderliche Summe nicht gezahlt, unterbleibt die Herstellung und die eingegangenen Zahlungen werden unverzinst erstattet. Sachdarstellung: Bereits seit Anfang 1999 wird von den Anliegern über den Zustand der Straße "Hinter der Böck" Klage geführt. Die Straße ist noch nicht erstmals endgültig hergestellt und es bestehen weitestgehend keine Festsetzungen über ihren Verlauf und ihre Ausdehnung. Die Straße soll orientiert am vorhandenen Verlauf und unter teilweiser Inanspruchnahme der von den Anliegern bereits vor Jahren abgetretenen Flächen endgültig hergestellt werden. Aufgrund einer Bürgerversammlung vom 5.11.03 wurden der Verwaltung die Wünsche zur Gestaltung des Straßenraumes mitgeteilt. Hierauf basierend wurde die vorliegende Planung erstellt. Vorhandener Zustand Die bis heute unfertige Straße verfügt nur zum Teil über Gehwegbereiche, eine durch- gehende Bordsteinführung ist nicht vorhanden. Der bauliche Zustand ist schlecht und erfordert einen permanent nicht unerheblichen Unterhaltungsaufwand. Mehrere private Vorgärten befinden sich auf städtischem Eigentum und ragen bis an den Fahrbahnrand heran. Ausgewiesene Parkmöglichkeiten sind nicht vorhanden. Planung Es wurde angestrebt, durchgehend einen möglichst einheitlichen Querschnitt zu schaffen. Straßenquerschnitt von West nach Ost: 0,75 m Gehweg 4,75 m Fahrbahn 1,50 m Gehweg Zur Reduzierung der Geschwindigkeit wurden 2 Fahrbahneinengungen mit einer Breite von 3,75 m eingeplant. Wo es das Flächenangebot erlaubt, wurden Längsparkstände angeordnet. Insgesamt können 19 Parkmöglichkeiten vorgesehen werden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 173 3/2004 Seite 2 von 3 Mit der Konzeption ergibt sich die Möglichkeit Flächen an die Anlieger rücküberweisen zu können. Finanzierung Die geschätzten Ausbaukosten (einschließlich Planungs- und Vermessungskosten) betragen ca. 417.000,- Euro. Hinzu kommen die Aufwendungen für den bereits abge- schlossenen Grunderwerb, den verlegten Kanal, die erstellte Beleuchtung und deren Ergänzung in Höhe von 208.000, - DM (ca. 106.300,-Euro), so dass nach Abzug des städtischen Eigenanteils von 10% noch insgesamt ein Betrag von 471.000,- Euro auf die angrenzenden Grundstücke zu verteilen ist. Die Ausbaukosten können sich nach heutigem Kenntnisstand durch die vor Beginn der Arbeiten vorzunehmende Ausschreibung verringern. Diese Grundstücke wurden im Laufe der letzten Jahre zunehmend bebaut, sind jedoch weiterhin ggf. auch im Hintergelände landwirtschaftlich genutzt. Daher ist es wahrscheinlich, dass bei der Forderung eines Erschließungsbeitrages oder einer entsprechenden Vorausleistung von einem Großteil der Anlieger ein Stundungsantrag wegen der notwendigen landwirtschaftlichen Nutzung des jew. Grundstücks gestellt wird, dem die Stadt entsprechen muß. Für die finanzielle Disposition der Stadt bedeutet dies, dass die für den Ausbau der Straße verausgabten Gelder erst nach Jahrzehnten bei Entbehrlichkeit oder Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung zurückfließen. Aus diesem Grund kann die Stadt dem von den Anliegern gewünschten endgültigen Ausbau nur dann Folge leisten, wenn 70% der v.g. beitragsfähigen Kosten innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren als vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen für den Straßen-ausbau an die Stadt gezahlt werden. Nach grob überschläglicher Verteilung entfallen bei einer zulässigen II - geschossigen Wohnbebauung im Durchschnitt 8000,- Euro auf jedes Grundstück. Hierbei wurde lediglich die in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil übliche für die Bebauung maßgebliche Fläche bis zu einer Tiefe von 50 Metern der Verteilung zugrunde gelegt. Die Vorauszahlungen werden auf der Basis von Kostenschätzungen erhoben. Die Stadt ist bereit, später aufgrund der tatsächlich entstehenden Kosten Ablösungsangebote zu unterbreiten. Der Ausbau findet nur dann statt, wenn mindestens 70 % der benötigten Ausbau- kosten innerhalb von zwei Jahren gezahlt werden. Sollte dies nicht erreicht werden, unterbleibt der Ausbau und es erfolgt die Erstattung der geleisteten Zahlungen ohne Verzinsung. Die Straße wird dann wie bisher lediglich unterhalten. Diejenigen, die keine Vereinbarung unterzeichnen, erhalten nach Abnahme und Rechnungslegung der Baumaßnahme innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist einen entsprechenden Heranziehungsbescheid. Ö Vorlagen - Nr. 173 3/2004 Seite 3 von 3 Die rechtliche Zulässigkeit dieses Verfahrens wurde vom Rechtsamt schriftlich bestätigt. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 27.01.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 173 3/2004