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Ö Vorlagen - Nr. 173 3/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Hinter der Böck; Ausbau
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 stimmt der endgültige Herstellung der Erschließungsanlage Hinter
der Böck entsprechend der beigefügten Planskizze S 1930/102 unter der Voraussetzung
zu, dass ihr Ausbau innerhalb der nächsten zwei Jahren in Höhe von mindestens 70%
durch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke finanziert wird.
Wird die danach erforderliche Summe nicht gezahlt, unterbleibt die Herstellung und die
eingegangenen Zahlungen werden unverzinst erstattet.
Sachdarstellung:
Bereits seit Anfang 1999 wird von den Anliegern über den Zustand der Straße "Hinter der
Böck" Klage geführt.
Die Straße ist noch nicht erstmals endgültig hergestellt und es bestehen weitestgehend
keine Festsetzungen über ihren Verlauf und ihre Ausdehnung. Die Straße soll orientiert
am vorhandenen Verlauf und unter teilweiser Inanspruchnahme der von den Anliegern
bereits vor Jahren abgetretenen Flächen endgültig hergestellt werden. Aufgrund einer
Bürgerversammlung vom 5.11.03 wurden der Verwaltung die Wünsche zur Gestaltung des
Straßenraumes mitgeteilt. Hierauf basierend wurde die vorliegende Planung erstellt.
Vorhandener Zustand
Die bis heute unfertige Straße verfügt nur zum Teil über Gehwegbereiche, eine durch-
gehende Bordsteinführung ist nicht vorhanden. Der bauliche Zustand ist schlecht und
erfordert einen permanent nicht unerheblichen Unterhaltungsaufwand. Mehrere private
Vorgärten befinden sich auf städtischem Eigentum und ragen bis an den Fahrbahnrand
heran. Ausgewiesene Parkmöglichkeiten sind nicht vorhanden.
Planung
Es wurde angestrebt, durchgehend einen möglichst einheitlichen Querschnitt zu schaffen.
Straßenquerschnitt von West nach Ost:
0,75 m Gehweg
4,75 m Fahrbahn
1,50 m Gehweg
Zur Reduzierung der Geschwindigkeit wurden 2 Fahrbahneinengungen mit einer Breite
von 3,75 m eingeplant. Wo es das Flächenangebot erlaubt, wurden Längsparkstände
angeordnet. Insgesamt können 19 Parkmöglichkeiten vorgesehen werden.
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Mit der Konzeption ergibt sich die Möglichkeit Flächen an die Anlieger rücküberweisen zu
können.
Finanzierung
Die geschätzten Ausbaukosten (einschließlich Planungs- und Vermessungskosten)
betragen ca. 417.000,- Euro. Hinzu kommen die Aufwendungen für den bereits abge-
schlossenen Grunderwerb, den verlegten Kanal, die erstellte Beleuchtung und deren
Ergänzung in Höhe von 208.000, - DM (ca. 106.300,-Euro), so dass nach Abzug des
städtischen Eigenanteils von 10% noch insgesamt ein Betrag von 471.000,- Euro auf die
angrenzenden Grundstücke zu verteilen ist. Die Ausbaukosten können sich nach
heutigem Kenntnisstand durch die vor Beginn der Arbeiten vorzunehmende
Ausschreibung verringern.
Diese Grundstücke wurden im Laufe der letzten Jahre zunehmend bebaut, sind jedoch
weiterhin ggf. auch im Hintergelände landwirtschaftlich genutzt.
Daher ist es wahrscheinlich, dass bei der Forderung eines Erschließungsbeitrages oder
einer entsprechenden Vorausleistung von einem Großteil der Anlieger ein
Stundungsantrag wegen der notwendigen landwirtschaftlichen Nutzung des jew.
Grundstücks gestellt wird, dem die Stadt entsprechen muß.
Für die finanzielle Disposition der Stadt bedeutet dies, dass die für den Ausbau der
Straße verausgabten Gelder erst nach Jahrzehnten bei Entbehrlichkeit oder Aufgabe der
landwirtschaftlichen Nutzung zurückfließen.
Aus diesem Grund kann die Stadt dem von den Anliegern gewünschten endgültigen
Ausbau nur dann Folge leisten, wenn 70% der v.g. beitragsfähigen Kosten innerhalb
eines Zeitraumes von 2 Jahren als vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen für den
Straßen-ausbau an die Stadt gezahlt werden.
Nach grob überschläglicher Verteilung entfallen bei einer zulässigen II - geschossigen
Wohnbebauung im Durchschnitt 8000,- Euro auf jedes Grundstück.
Hierbei wurde lediglich die in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil übliche für die
Bebauung maßgebliche Fläche bis zu einer Tiefe von 50 Metern der Verteilung zugrunde
gelegt.
Die Vorauszahlungen werden auf der Basis von Kostenschätzungen erhoben. Die Stadt
ist bereit, später aufgrund der tatsächlich entstehenden Kosten Ablösungsangebote zu
unterbreiten.
Der Ausbau findet nur dann statt, wenn mindestens 70 % der benötigten Ausbau-
kosten innerhalb von zwei Jahren gezahlt werden.
Sollte dies nicht erreicht werden, unterbleibt der Ausbau und es erfolgt die
Erstattung der geleisteten Zahlungen ohne Verzinsung. Die Straße wird dann wie
bisher lediglich unterhalten.
Diejenigen, die keine Vereinbarung unterzeichnen, erhalten nach Abnahme und
Rechnungslegung der Baumaßnahme innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist einen
entsprechenden Heranziehungsbescheid.
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Die rechtliche Zulässigkeit dieses Verfahrens wurde vom Rechtsamt schriftlich bestätigt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 27.01.2004 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Amt für Verkehrsmanagement
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Leonhardt
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