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Beschlussvorlage
Betrifft:
Sonnenstraße; Ausbau
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 3 nimmt die im Bauentwurf S 2839/103 P dargestellte
Ausbauplanung östlich der Kirchstraße zur Kenntnis. Sie beschließt die Fällung von 2
Straßenakazien von je 60 cm Stammumfang und die Neupflanzung von 8 Säulen-
Gleditschien in der Sonnenstraße und 5 kegelförmigen Bergahorn in der Kirchstraße.
Sachdarstellung:
Der östliche heute etwa 125 m lange Teilabschnitt der Sonnenstraße hat ein Trennprofil
mit folgender Querschnittsaufteilung von Nord nach Süd:
3,5 m Gehweg, 5,0 m Senkrechtparken, 7,0 m Fahrbahn, 2,0 m Längsparken und 2,5 m
Gehweg (Summe etwa 20,0 m). In dieser Verkehrsfläche sind zurzeit 32
Abstellmöglichkeiten für Pkw und 2 Straßenbäume (Straßenakazien) vorhanden.
Entsprechend dem Bebauungsplan-Vorentwurf 5675/36 soll die Verkehrsfläche zugunsten
der Vergrößerung einer geplanten sich anschließenden öffentlichen Grünfläche um etwa
35 m verkürzt werden und dann mit dem Ende der Bebauung abschließen. Innerhalb der
entfallenden Verkehrsfläche wird die bereits vorhandene Geh- und Radwegverbindung
zwischen Grünfläche und Sonnenstraße weitergeführt, die restliche Fläche rekultiviert und
in die Gesamtplanung der Grünfläche einbezogen.
Die verbleibende Verkehrsfläche wird als verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet, an der
Einmündung in die Kirchstraße mit Fahrbahnrampen angeschlossen und mit
Verbundpflaster ausgebaut. Die Besucherstellplätze werden überwiegend in der Mitte der
Verkehrsfläche angeordnet und die 3,5 m breite Fahrgasse in Einbahnregelung um die
Schrägparkstreifen geführt. Weil diese Fahrgasse gleichzeitig als Aufstellfläche für
Rettungseinsätze der Feuerwehr dient, dafür vorgegebene Abstände zu den Hausfronten
einzuhalten sind und die geplante Bebauung durch Vorgärten von der Verkehrsfläche
abgesetzt errichtet wird, muss die Fahrgasse etwa in der Mitte versetzt geführt werden.
Dort - in Höhe einer geplanten Tiefgaragenzufahrt - ist zur Abkürzung der ringförmigen
Führung der Einbahnregelung eine Pkw-Umfahrt vorgesehen. Neben der Fahrgasse
verläuft vor den Grundstücken zusätzlich ein weiterer gepflasterter 1,3 m bis 1,75 m
breiter Streifen, der überwiegend der Nutzung durch Fußgänger dient und nur
ausnahmsweise überfahren werden soll. Die Pflanzbeete werden mit Bordsteinen
eingefaßt und sind deshalb nicht überfahrbar. Es entstehen insgesamt 29 Parkplätze. In
der Straße werden 8 neue Straßenbäume (Säulen-Gleditschien) und an der Einmündung
Kirchstraße 1 kegelförmiger Bergahorn gepflanzt. Ein vorhandener Straßenbaum mit
einen Stammumfang von 60 cm muss entfernt werden, da er in der zukünftigen Fahr- und
Rettungsgasse steht. Der andere Straßenbaum wird im Rahmen des Straßenrückbaus
zugunsten der Neugestaltung der Grünfläche entfernt.
Gleichzeitig mit dem Umbau der Stichstraße Sonnenstraße erfolgt auch zwischen den
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Häusern Kirchstraße Nr. 12 und Nr. 16 der Umbau eines etwa 20 m langen öffentlichen
Straßenstücks, das früher zur Erschließung des AWISTA-Geländes diente und über das
zukünftig die Wohnbebauung erschlossen wird. Auch diese Fläche wird gepflastert, mit
einer Rampe an die Kirchstraße angeschlossen und dort beidseitig von je 2 neuen
Straßenbäumen (kegelförmiger Bergahorn) gesäumt. Zwischen den Hauseingängen und
der Fahrgasse wird aus Sicherheitsgründen eine Pfostenkette errichtet.
Der Investor der Wohnbebauung übernimmt die gesamten Umbaukosten der heutigen
Verkehrsfläche. Kosten für die Anlieger entstehen nicht.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Bezirksvertretung 3 -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Verkl. Planung Sonnenstr. (Originalpl. bei
66/2.2)
2 beigefügt Verkl. Planung Kirchstr. (Originalpl. bei 66/2.2)
Alternative:
Keine
Amt:
Dezernentin / Dezernent:
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