Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 131/2004

BPl5974/37Kikweg Anordnung der Umlegung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kikweg · Stadtbezirk 8 (Eller, Lierenfeld)örtlicher Bezug 1Dokument 8. Juni 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 08 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 4 der Bezirkssatzung zur Anordnung der Umlegung für das v.g. Gebiet angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet etwa zwischen der Vennhauser Allee, der Eisenbahnstrecke Düsseldorf - Hilden, dem Kikweg, dem Hasseler Richtweg, dem Büllenkothenweg, der Deutzer Straße, der Gesamtschule am Kikweg und dem Wohngebiet an der Von-Krüger-Straße - maßgebend ist der im Plan Nr. 5974/37 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - für das der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 23.06.2004 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat, zur Ordnung des Grund und Bodens die Umlegung gemäß §§ 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) anzuordnen und gemäß § 46 Abs. 5 BauGB dem Umlegungsausschuss die Befugnis zur Ausübung eines der Stadt nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zustehenden Vorkaufsrecht für das vorbezeichnete Umlegungsgebiet zu übertragen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Kikweg – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 131/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5974/37 - Kikweg - Anordnung der Umlegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 08 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 4 der Bezirkssatzung zur Anordnung der Umlegung für das v.g. Gebiet angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet etwa zwischen der Vennhauser Allee, der Eisenbahnstrecke Düsseldorf - Hilden, dem Kikweg, dem Hasseler Richtweg, dem Büllenkothenweg, der Deutzer Straße, der Gesamtschule am Kikweg und dem Wohngebiet an der Von-Krüger-Straße - maßgebend ist der im Plan Nr. 5974/37 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - für das der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 23.06.2004 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat, zur Ordnung des Grund und Bodens die Umlegung gemäß §§ 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) anzuordnen und gemäß § 46 Abs. 5 BauGB dem Umlegungsausschuss die Befugnis zur Ausübung eines der Stadt nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zustehenden Vorkaufsrecht für das vorbezeichnete Umlegungsgebiet zu übertragen. Sachdarstellung: Der im Verfahren befindliche Bebauungsplan-Vorentwurf Nr.5974/36 soll in einem Teilbereich, nämlich im Hintergelände der Straße In der Elb und der Deutzer Straße, eine aufgelockerte Einfamilienhausbebauung ausweisen. Hierfür müssen die unverhältnismäßig langen Hausgrundstücke der Straße In der Elb 23 bis 31a und der Hausgrundstücke Deutzer Straße 16 bis 20 geteilt werden. Außerdem sollen Teilflächen der Grundstücke In der Elb 23 bis 31a im hinteren Bereich der öffentlichen Grünfläche (Bachlauf) für den beabsichtigten naturnahen Ausbau des Eselsbaches zugeordnet werden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 131/2004 Seite 2 von 2 Zur Erschließung und Neugestaltung des Gebietes ist es erforderlich, die Umlegung anzuordnen, damit nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke entstehen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2 Bezirksvertretung 8 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 131/2004