Antrag Aktenzeichen BV5/165/2025

Ein Kaiserswerther Markt für alle – Verbindliche Regeln für die Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie!

Ein Vorschlag an das zuständige Gremium, etwas Bestimmtes zu beschließen.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kaiserswerther Markt · Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen)örtlicher Bezug 1Dokument 15. Oktober 2025veröffentlicht

Worum es geht

Dies ist der Wortlaut der beantragten Maßnahme beziehungsweise ihrer Begründung. Auch „beschließt“ im Antrag ist noch kein Nachweis eines gefassten Beschlusses.

Im Original formuliert

Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung darum, gemeinsam mit Ortspolitik und Gastwirten verbindliche Regeln für die Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie auf dem Kaiserswerther Markt aufzustellen und durchzusetzen. Auch sollte die Gelegenheit genutzt werden, den Kaiserswerther Markt, abseits der Gastronomie, (gestalterisch) „aufzuräumen".

Weitere Einordnung im Original: Aus „Begründung“

Kaiserswerth ist schön! Neben der Rheinfront erfreut sich insbesondere der Kaiserswerther Markt großer Beliebtheit bei Einheimischen und Touristen. Wichtiger Bestandteil eines attraktiven Kaiserswerther Marktes ist eine auch gestalterisch attraktive Gastronomie.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 15. Oktober 2025. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Kaiserswerther Markt – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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BV5/165/2025 CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 15.10.2025 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 5 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 28. Oktober 2025 Betrifft: Ein Kaiserswerther Markt für alle - Verbindliche Regeln für die Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie! (Antrag CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion vom 15. Oktober 2025) Die Bezirksvertretung 5 bittet die Verwaltung darum, gemeinsam mit Ortspolitik und Gastwirten verbindliche Regeln für die Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie auf dem Kaiserswerther Markt aufzustellen und durchzusetzen. Auch sollte die Gelegenheit genutzt werden, den Kaiserswerther Markt, abseits der Gastronomie, (gestalterisch) „aufzuräumen". Zur Umsetzung der Regeln bei neuer Genehmigung der Sondernutzungen in 2026 bittet die Bezirksvertretung einen ersten Vorschlag im ersten Quartal (Sitzung der Bezirksvertretung im Februar) vorzulegen. Begründung: Kaiserswerth ist schön! Neben der Rheinfront erfreut sich insbesondere der Kaiserswerther Markt großer Beliebtheit bei Einheimischen und Touristen. Wichtiger Bestandteil eines attraktiven Kaiserswerther Marktes ist eine auch gestalterisch attraktive Gastronomie. Allerdings werden Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter in der letzten Zeit immer häufiger von Einheimischen angesprochen, die Sorge haben, dass auf dem Kaiserswerther Markt bald nur noch Platz für Gastronomie ist („Man muss sich im öffentlichen Raum auch aufhalten können, ohne etwas zu konsumieren") und die Qualität der Außenmöblierung nicht immer mit der Qualität der Umgebungsbebauung standhalten kann. Dass es auch anders gehen kann, dass es Qualitätsstandards und verbindliche Vorgaben für die Gestaltung und Anordnung der Außengastronomie geben kann, zeigen zahlreiche Orte in NRW, etwa Köln oder Bochum ( https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf61/regelwerk_aussengastronomie.pdf ; Seite 2 https://www.bochum.de/amt -fuer-stadtplanung-und-wohnen/Dienstleistungen-und- Infos/Stadterneuerung/ISEK-Innenstadt/Gestaltungshandbuch-und- Gestaltungssatzung-Innenstadt). In Kaiserswerth müssten derartige Regeln, jedenfalls aus juristischer Sicht, noch einfacher aufstellbar und durchsetzbar sein, da die Altstadt von Kaiserswerth ein Denkmalbereich im Sinne des § 5 DSchG NRW ist (https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/63-4/63-4-105). Allerdings ist nicht nur die Gestaltung und Anordnung der Außengastronomie mancherorts auf dem Kaiserswerther Markt beklagenswert. Der öffentliche Raum „Kaiserswerther Markt" gehört an sich (gestalterisch) aufgeräumt. Aus Sicht der Politik sind - nicht abschließend - insbesondere wichtig:  Ansprechende, möglichst vergleichbare Gestaltung des Mobiliars, einschl. der Sonnenschirme, der Außengastronomie  Kein Einzäunen der Außengastronomie, barrierefreie Durchlässigkeit des Platzes muss durchgehend erhalten bleiben  Verbesserung des Pflegezustandes der sondergenutzten Flächen (regelmäßige Beseitigung von Spontanvegetation durch die Sondernutzer)  Möglichst einheitliche Gestaltung der „öffentlichen" Einbauten: Bänke, Briefkästen, Fahrradständer, Mülleimer etc.  Beibehaltung von ausreichend großen Flächen „ohne Konsumzwang"  Kaiserswerther Markt ist kein „Winterlager" für gastronomisches Mobiliar  Beachtung und Durchsetzung der vorhandenen (denkmalrechtlichen) Regelwerke insb. in Bezug auf Anlagen der Außenwerbung Vor diesem Hintergrund bittet die Be zirksvertretung 5 die Verwaltung darum, gemeinsam mit Ortspolitik und Gastwirten verbindliche Regeln für die Anordnung und Gestaltung der Außengastronomie auf dem Kaiserswerther Markt aufzustellen und durchzusetzen. Auch sollte die Gelegenheit genutzt werden, den Kaiserswerther Markt, abseits der Gastronomie, (gestalterisch) „aufzuräumen". gez. Norbert Biermann gez. Waldemar M. Fröhlich gez. Benjamin Tscholl

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen BV5/165/2025