Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 116/2004

BPl 5675/45 - Kirchstr - Anordnung Umlegung

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Düsseldorfer Straße 1 · Stadtbezirk 4 (Oberkassel)örtlicher Bezug 1Dokument 4. Juni 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 03 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 4 der Bezirkssatzung zur Anordnung der Umlegung für das v.g. Gebiet angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen Kirchstraße, Ellerstraße, Kölner Straße, Schmiedestraße und Oberbilker Allee - maßgebend ist der im Plan Nr. 5675 / 045 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - für das der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 14.01.2004 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat, zur Ordnung des Grund und Bodens die Umlegung gemäß §§ 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) anzuordnen und gemäß § 46 Abs. 5 BauGB dem Umlegungsausschuss die Befugnis zur Ausübung eines der Stadt Düsseldorf nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zustehenden Vorkaufsrecht für das vorbezeichnete Umlegungsgebiet zu übertragen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 61/ 116/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: B-Plan Nr. 5675/45 - Kirchstraße - Anordnung der Umlegung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 03 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 4 der Bezirkssatzung zur Anordnung der Umlegung für das v.g. Gebiet angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung. " APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen Kirchstraße, Ellerstraße, Kölner Straße, Schmiedestraße und Oberbilker Allee - maßgebend ist der im Plan Nr. 5675 / 045 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - für das der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 14.01.2004 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat, zur Ordnung des Grund und Bodens die Umlegung gemäß §§ 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) anzuordnen und gemäß § 46 Abs. 5 BauGB dem Umlegungsausschuss die Befugnis zur Ausübung eines der Stadt Düsseldorf nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zustehenden Vorkaufsrecht für das vorbezeichnete Umlegungsgebiet zu übertragen. Sachdarstellung: Für die Neuordnung des Grund und Bodens innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 5675/36 soll die Umlegung angeordnet werden. Die Umlegung ist erforderlich, weil die vorhandenen Grundstücksverhältnisse der beabsichtigten städtebaulichen Neuordnung entgegenstehen. Die Umlegung dient u.a. dem Ziel, zusätzliche Bauflächen überwiegend im Bereich an der Kölner Straße neu zu erschließen. Dazu sind u.a. eine öffentliche Verkehrsfläche (Stichstraße von der Kölner Straße) und Grundstücke mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu realisieren, um ein ausreichendes Wegenetz für die notwendigen Verkehrsverbindungen und die Ver- und Entsorgung der Grundstücke sicherzustellen. Außerdem sind die Schulgrundstücke zu arrondieren und RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 116/2004 Seite 2 von 2 B-Plan 5675-036 Kirchstr\Beschlüsse\Phase 3 bis Abschluss\61-46\Umlegung-Anordnung.wpd Stand: 03.06.2004 Grundstücke für die geplante öffentliche Grünanlage bereitzustellen. Es sind neue Wohnbaugrundstücke zu bilden sowie größere zusammenhängende Grundstücke zu ermöglichen, die an der Kölner Straße auch für eine Nutzung mit einem Einzelhandelsschwerpunkt geeignet sind. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 23.06.04 -/- 2 Bezirksvertretung 3 -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 116/2004