Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 51/ 36/2005

Controllingbericht Städtisches Kinderhilfezentrum

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Carl-von-Ossietzky-Straße 20 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug 1Dokument 15. Februar 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Controllingbericht der Verwaltung per 31.12.2004 zum städt. Kinderhilfezentrum zur Kenntnis.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 51/ 36/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Controllingbericht Städtisches Kinderhilfezentrum Beschlussdarstellung: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Controllingbericht der Verwaltung per 31.12.2004 zum städt. Kinderhilfezentrum zur Kenntnis. Sachdarstellung: Erstmalig legt die Verwaltung des Jugendamtes auch einen Controllingbericht "Städt. Kinderhilfezentrum" vor. Das Kinderhilfezentrum ist eine Abteilung des Jugendamtes und ist Leistungsanbieter für die Erzieherischen Hilfen. Im Rahmen der produktorientierten Reorganisation des Jugendamtes ist ab 1.1.2005 auch der Pflegekinderdienst (bisher Abteilung Soziale Dienste) mit der Adoptionsvermittlung dem Kinderhilfezentrum angebunden. Die bisherige Zuordnung von 2 städt. Kindertageseinrichtungen sowie Zuständigkeit für Untervermietungen von Gebäudeflächen des Kinderhilfezentrums wurde aufgegeben. Das Kinderhilfezentrum ist in seinen Kompetenzen und Aufgaben auf das Kerngeschäft "Erzieherische Hilfen" konzentriert worden. Das Leistungsspektrum des Kinderhilfezentrums umfaßt: - Wohngruppen - Tagesgruppen - Stationäre Inobhutnahme sowie Inobhutnahme bei geeigneten Personen - Verselbständigungshilfen für Jugendliche (SIM) - Betreutes Wohnen für Familien (stationär und ambulant) - Ambulante Hilfen (kontraktierter Anbieter) - Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung Die bisherigen strategische Zielausrichtung des Kinderhilfezentrums beruhte neben den fachlichen Aspekten auch auf der Kostenneutralität für den städt. Haushalt, da die Einnahmen durch Entgeltsätze die Ausgaben decken müssen. Aus diesem Grund wurde die Kosten- und Leistungsrechnung neben der kameralistischen Haushaltsrechnung eingeführt. Für 2005 werden weitere betriebswirtschaftliche Elemente im Kinderhilfezentrum umgesetzt. Die Einführung des IT-Verfahrens Logo Data analog der Wirtschaftlichen Erziehungshilfe des Jugendamtes ist derzeitig in der Prüfung. Schnittstellen innerhalb des Jugendamtes sollen hierüber reduziert werden. Die Entgeltsätze des Kinderhilfezentrum werden durch den Landschaftsverband Rheinland auf der Basis der Rahmenverträge I und II festgesetzt. Alle Overheadkosten der Verwaltung fließen in die Berechnungen ein. Alle Gebäudeaufwendungen sind kalkulatorische Kosten (festgestellt über das Amt für Immobilienmanagement). Die jährliche Durchschnittsbelegung wurde 2004 mit 93 % angenommen. Real konnten 94,79 % erzielt werden. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 51/ 36/2005 Seite 2 von 2 In der Haushaltsrechnung 2004 (vorläufiges Betriebsergebnis) decken die Erlöse die Aufwendungen mit 395.903 € nicht ab. Dies ist jedoch bedingt durch fehlende Ausweisung der Offenen Posten (Forderungen). Insgesamt sind 429.000 € für 2004 noch nicht realisiert. Die Gelder werden 2005 aus dem Etat "Erzieherische Hilfen" gezahlt. Die Verbuchung wird in der Kosten- und Leistungsrechnung abgegrenzt. In 2005 werden mit LogoData zukünftig auf das Haushaltsjahr bezogene Überweisungen getätigt, ein Überrollen ins Folgejahr findet dann nicht mehr statt. Ausnahme sind: Unterbringung von Fällen auswärtiger Jugendämter. Für das Haushaltsjahr 2005 werden diese Forderung nicht erst nach Zahlungseingang zum Soll gestellt (und damit für den Haushalt sichtbar) sondern bereits mit der Entstehung der Forderung (Aufnahme des Kindes - trotz fehlender Kostenzusicherung). Ab dem Haushaltsjahr 2005 wird die Inobhutnahme durch einen institutionellen Vertrag (Vereinbarung innerhalb des Jugendamtes , aber mit gleichlautenden Bedingungen für den SKFM) abgesichert und fiskalisch auf neue Grundlagen gesetzt (Garantenstellung ). Die ersten steuerungsrelevanten Kennzahlen sind diesem Bericht als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Für die Steuerung Innerhalb des Jugendamtes wurde für jede Leistung eine eigene Kostenträgerrechung eingeführt. Das Aufnahmealter von unter 11 Jahren und die Verweildauer im Regelangebot von 418 Tagen (rd. 1,15 Jahren) sind Indikatoren für eine Zeitreihe zur fachlichen Bewertung. Diese Daten korrespondieren mit der Quote von 93,64 % bei dem Merkmal "einvernehmliche Entlassung". Jeder 9. Fall bedurfte noch einer Anschlußhilfe bei Entlassung nach Hause. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Jugendhilfeausschuss 01.03.2005 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Jugendamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 51/ 36/2005