Vorlage als Text anzeigen
01
¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst.
61
¶ Amt/Institut/Dienststelle
21.12.2004 96426
Ë
Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung:
Vorgeprüft durch Amt 20 Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14
Datum Unterschrift
An 01 nicht erforderlich
Betrifft:
Konrad-Adenauer-Platz - Teams und Jury des Planungswettbewerbes im Rahmen des
Landeswettbewerbes Stadt macht Platz - NRW macht Plätze
In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen.
Dringlichkeitsentscheidung
Die Angelegen-
heit unterliegt
der Beschluss-
fassung des
Rates. Die Angelegenheit unterliegt der Beschlussfassung des APS
Sie ist von äußerster Dringlichkeit. Die recht-
zeitige Einberufung des Rates, des Haupt-
und Finanzausschusses bzw. des
Fachausschusses ist nicht möglich. Die
entsprechende Vorlage (Vordruck LG 145)
ist als Anlage beigefügt.
Unterschrift
Anlagen
* Gesetzestext:
§ 60 - Dringliche Entscheidungen
(1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich
ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche
Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten
Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses
entstanden sind.
(2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem
Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden.
Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.
RSD Dringend.wpt analog LG 143
Ë
Betrifft: Vorlagen-Nr.
Dringlichkeitsentscheidung gemäß 61/ 197/2004
§ 60 Abs.1 Satz 2 GO NWX§ 60 Abs.2 Satz 1 GO NW
hier:
Konrad-Adenauer-Platz - Teams und Jury des Planungswettbewerbes im Rahmen des
Landeswettbewerbes Stadt macht Platz - NRW macht Plätze
Beschlussdarstellung:
Herr Oberbürgermeister Erwin und Ratsherr Wurm beschließen gemäß
§ 60 Abs.1 Satz 2 GO NWX§ 60 Abs.2 Satz 1 GO NW
die beigefügte Vorlage 61/ 196/2004.
Düsseldorf, den 21.12.2004
Unterschrift Unterschrift
Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt.
Amt/Institut/Dienststelle
Stadtplanungsamt
Dezernentin/Dezernent
Oberbürgermeister Erwin
RSD Dringend.wpt analog LG 144/145
Betrifft:
Begründung zur Vorlagen-Nr. 61/ 197/2004
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Begründung der Dringlichkeit der Angelegenheit
In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (APS) am 17.11.2004 wurde die Teilnahme der Stadt
Düsseldorf am Landeswettbewerb sowie das vorgeschlagene Verfahren (städtischer Planungswettbewerb, Auftaktwoche etc.)
und die Zeitplanung einstimmig beschlossen. Am 17.12.2004 hat die Jury des Landes die Förderung des Projektes beschlossen.
Als verbindliche Grundlagen zur Auslobung dienen die Regeln für die Auslobung von Wettbewerben (RAW) und die
Verdingungsordnung von freiberuflichen Leistungen (VOF). Die Einhaltung der RAW ist Voraussetzung für die Teilnahme am
Landeswettbewerb.
Zur Bekanntmachung des Wettbewerbs ist die Veröffentlichung in einschlägigen Fachblättern erforderlich. Hierbei handelt es sich
um: "Deutsches Architektenblatt", "Garten und Landschaft", "Bauwelt", "wettbewerbe aktuell". Der sehr enge vorgegebene
Zeitrahmen des Landeswettbewerbes sowie der durch die Weihnachtsfeiertage / Jahreswechsel vorgezogene Redaktionsschluss
der v.g. Fachblätter macht die frühe Auslobung des Planungswettbewerbes und auch die frühzeitige Veröffentlichung
erforderlich.
Somit kann die nächste Sitzung des Fachausschusses (APS) am 19.01.2005 nicht abgewartet werden.
Erläuterung der anfallenden Kosten:
Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173
Euro Datum der Fälligkeit Euro Fälligkeit Euro Euro Datum der Fälligkeit
0
Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung:
Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n)
RSD Dringend.wpt analog LG 146