Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 197/2004

DE gem 60(2)S.1Konrad-Adenauer-Platz - Teams

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Konrad-Adenauer-Platz · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 3. Januar 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Herr Oberbürgermeister Erwin und Ratsherr Wurm beschließen gemäß § 60 Abs.1 Satz 2 GO NWX§ 60 Abs.2 Satz 1 GO NW die beigefügte Vorlage 61/ 196/2004. Düsseldorf, den 21.12.2004 Unterschrift Unterschrift Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Konrad-Adenauer-Platz – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

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01 ¶ Dezernat Datum Telefon-Nbst. 61 ¶ Amt/Institut/Dienststelle 21.12.2004 96426 Ë Bei Vorlagen mit finanzieller Auswirkung: Vorgeprüft durch Amt 20 Vorprüfung durch Amt 14 Prüfvermerk Amt 14 Datum Unterschrift An 01 nicht erforderlich Betrifft: Konrad-Adenauer-Platz - Teams und Jury des Planungswettbewerbes im Rahmen des Landeswettbewerbes Stadt macht Platz - NRW macht Plätze In vorstehender Angelegenheit bitte ich, einen Beschluss gemäß § 60 GO NW* herbeizuführen. Dringlichkeitsentscheidung Die Angelegen- heit unterliegt der Beschluss- fassung des Rates. Die Angelegenheit unterliegt der Beschlussfassung des APS Sie ist von äußerster Dringlichkeit. Die recht- zeitige Einberufung des Rates, des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Fachausschusses ist nicht möglich. Die entsprechende Vorlage (Vordruck LG 145) ist als Anlage beigefügt. Unterschrift Anlagen * Gesetzestext: § 60 - Dringliche Entscheidungen (1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind im Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind. (2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörendem Ratsmitglied entscheiden. Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der n ä c h s t e n Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. RSD Dringend.wpt analog LG 143 Ë Betrifft: Vorlagen-Nr. Dringlichkeitsentscheidung gemäß 61/ 197/2004 § 60 Abs.1 Satz 2 GO NWX§ 60 Abs.2 Satz 1 GO NW hier: Konrad-Adenauer-Platz - Teams und Jury des Planungswettbewerbes im Rahmen des Landeswettbewerbes Stadt macht Platz - NRW macht Plätze Beschlussdarstellung: Herr Oberbürgermeister Erwin und Ratsherr Wurm beschließen gemäß § 60 Abs.1 Satz 2 GO NWX§ 60 Abs.2 Satz 1 GO NW die beigefügte Vorlage 61/ 196/2004. Düsseldorf, den 21.12.2004 Unterschrift Unterschrift Die Begründung der Beschlussdarstellung (Vordruck Lg 146) ist als Anlage beigefügt. Amt/Institut/Dienststelle Stadtplanungsamt Dezernentin/Dezernent Oberbürgermeister Erwin RSD Dringend.wpt analog LG 144/145 Betrifft: Begründung zur Vorlagen-Nr. 61/ 197/2004 Ë Begründung der Dringlichkeit der Angelegenheit In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung (APS) am 17.11.2004 wurde die Teilnahme der Stadt Düsseldorf am Landeswettbewerb sowie das vorgeschlagene Verfahren (städtischer Planungswettbewerb, Auftaktwoche etc.) und die Zeitplanung einstimmig beschlossen. Am 17.12.2004 hat die Jury des Landes die Förderung des Projektes beschlossen. Als verbindliche Grundlagen zur Auslobung dienen die Regeln für die Auslobung von Wettbewerben (RAW) und die Verdingungsordnung von freiberuflichen Leistungen (VOF). Die Einhaltung der RAW ist Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb. Zur Bekanntmachung des Wettbewerbs ist die Veröffentlichung in einschlägigen Fachblättern erforderlich. Hierbei handelt es sich um: "Deutsches Architektenblatt", "Garten und Landschaft", "Bauwelt", "wettbewerbe aktuell". Der sehr enge vorgegebene Zeitrahmen des Landeswettbewerbes sowie der durch die Weihnachtsfeiertage / Jahreswechsel vorgezogene Redaktionsschluss der v.g. Fachblätter macht die frühe Auslobung des Planungswettbewerbes und auch die frühzeitige Veröffentlichung erforderlich. Somit kann die nächste Sitzung des Fachausschusses (APS) am 19.01.2005 nicht abgewartet werden. Erläuterung der anfallenden Kosten: Einmalige Kosten Jährlich wiederkehrende Kosten Folgekosten nach Vordruck 20/173 Euro Datum der Fälligkeit Euro Fälligkeit Euro Euro Datum der Fälligkeit 0 Erläuterung der vorgesehenen Finanzierung: Erläuterung des zur Beschlussfassung anstehenden Sachverhaltes siehe nächste Seite(n) RSD Dringend.wpt analog LG 146

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 197/2004