Beschlussvorlage Aktenzeichen RAT/391/2025

Grundsatzbeschluss für das Hansahaus, Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 - 4 als Standort für Gesundheitsamt und Fahrradgarage

Ein Vorschlag der Verwaltung, über den der Rat oder ein Ausschuss abstimmt.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 31. Oktober 2025veröffentlicht

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RAT/391/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Grundsatzbeschluss für das Hansahaus, Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 - 4 als Standort für Gesundheitsamt und Fahrradgarage Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement , 65 - Liegenschaftsamt, 53 - Gesundheitsamt, 23 - Amt für Gebäudemanagement Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller , Stadtkämmerin Dorothée Schneider, Beigeordnete Cornelia Zuschke, Beigeordneter Jochen Kral, Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 14.11.2025 Anhörung Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit 18.11.2025 Vorberatung Ordnungs- und Verkehrsausschuss 19.11.2025 Vorberatung Bauausschuss 25.11.2025 Vorberatung Ausschuss für Gesundheit und Soziales 25.11.2025 Vorberatung Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 26.11.2025 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung Rat 11.12.2025 Entscheidung Seite 2 1. Beschlussdarstellung 1.1 Grundsatzentscheidung für Gesundheitsamt und Fahrradgarage am Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zum Beschluss NÖ/RAT/392/2025 (Ankaufsbeschluss), am Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 das Projekt „Neubau Gesundheitsamt / Zentrum für öffentliche Gesundheit" sowie den im Bahnhofsumfeld erforderlichen Neubau einer Fahrradgarage mit 1900 Stellplätzen zu realisieren. 1.2 Beauftragung IPM bis zum Ausführungs - und Finanzierungsbeschluss Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen für den Bau des Gesundheitsamtes sowie den Bau der Fahrradgarage am Standort Konrad -Adenauer- Platz 13 / Harkortstraße 2-4 bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (inkl. der HOAI-Leistungsphasen 1 - 3 und Start der Leistungsphase 4) an das städtische Tochterunternehmen Immobilien Projekt Management GmbH (IPM) zu übertragen. Die voraussichtlichen Planungskosten, einschließlich der Machbarkeitsstudien, in Höhe von 4.000.000 EUR brutto für das Jahr 2026 sowie 5.400.000 EUR brutto für das Jahr 2027 werden zum Haushalt 2026 ff. veranschlagt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt bei 7.90000770-78510000. Die Deckung erfolgt aus gesamtstädtischen Mitteln. 1.3 Grundstück und Nachnutzung Kölner Straße 180 Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die Nachnutzung des Grundstücks Kölner Str. 180 zum Zwecke des allgemeinen Wohnens und erforderlicher Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätte) gemäß dem bestehenden Bebauungsplan vorzubereiten und eine entsprechende Vorlage für eine Ausschreibung im weiteren Verfahrensverlauf den zuständigen Entscheidungsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Ausschreibung soll der Refinanzierung und Gesamtwirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes dienen. 1.4 Berücksichtigung der bisherigen Beschlüsse Mit der Entscheidung für den Standort Hansahaus am Konrad -Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 für die Realisierung des Projektes „Neubau Gesundheitsamt / Zentrum für öffentliche Gesundheit" wird der bisherige Ratsauftrag (RAT/445/2021) zur Planung eines Gesundheitscampus an der Kölner Str. 180 in Verbindung mit der Informationsvorlage AGS/021/2024 entsprechend der verfügbaren Flächen angepasst und auf den neuen Standort übertragen. Mit der Entscheidung für den Sta ndort Hansahaus Konrad -Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 für die Unterbringung der Fahrradgarage werden die Vorgaben und Eckpunkte der Beschlüsse der Vorlagen OVA/040/2024, OVA/146/2023/1, OVA/024/2019, APS/036/2017, APS/106/2017 bezüglich einer Unteri rdischen Fahrradgarage im Bunker unterhalb des Konrad -Adenauer-Platzes auf den neuen Seite 3 Standort übertragen und in die weitere Planung überführt. Die bisherige Planung, diese Fahrradstellplätze im Bunker zu realisieren, wird nicht mehr fortgesetzt. 2. Sachdarstellung Zum Ende des Jahres 2024 wurde der Landeshauptstadt Düsseldorf bekannt, dass der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW die Liegenschaft Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 („Hansahaus") am Bahnhof zum Verkauf anbieten wird. Da das Grundstück direkt an den Konrad-Adenauer-Platz angrenzt und eine Synergie mit anstehenden städtischen Projekten gegeben schien, wurde eruiert, ob die Landeshauptstadt mit einer gemeinwohlorientierten Nutzung den direkten Zugriff bekommen könnte. Mit der Option, das Hansahaus zu erwerben, hat sich die Möglichkeit eröffnet, zwei bedeutende und bislang voneinander unabhängige und an unterschiedlichen Standorten vorgesehene Projekte (Neubau Gesundheitsamt und Neubau Fahrradgarage) miteinander sinnvoll zu verbinden, daraus entstehende Synergien zu schöpfen und beide Projekte in einer zentralen und verkehrlich sehr gut angeschlossenen Lage zu vereinigen. Darüber hinaus wird in der Folge eine städtische Wohnbaufläche aktivierbar, die zuvor für die Realisierung des Projektes Neubau Gesundheitsamt / Zentrum für öffentliche Gesundheit vorgehalten wurde. Im Weiteren erhält der Bahnhofvorplatz durch die geplante öffentliche Nutzung an der südwestlichen Flanke des Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 eine städtebauliche Aufwertung mit nachhaltiger Perspektive. Mit der Umsetzung des Gesamtprojektes ist eine höhere soziale Belebung und Frequenz verbunden, die den Platz attraktiver und sicherer machen und mehr Öffentlichkeit erzeugen wird. Die Zusammenführung der beiden Projekt e am Standort Hansahaus reduziert im Übrigen ursprünglich erforderliche infrastrukturelle Eingriffe für die geplante Unterirdische Fahrradgarage im Umfeld des Hauptbahnhofes und generiert umfangreiche Synergien. Nach Abschluss einer Machbarkeitsstudie, der Abwägung aller relevanten Interessen und unter Zugrundelegung einer Gesamtwirtschaftlichkeitsbetrachtung lässt sich zusammenfassend festhalten, dass eine Realisierung beider Projekte am Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 für die Landeshauptstadt Düsseldorf zielführend und vorteilhaft ist. Die dieser Bewertung zu Grunde liegenden Erwägungen werden im Folgenden dargestellt. 2.1 Hintergrund Die aktuelle Beschlusslage zur Planung eines Gesundheitsamtes an der Kölner Straße 180 sowie zum Bau einer Unterirdischen Fahrradgarage auf dem Konrad-Adenauer- Platz 13 / Harkortstraße 2-4 stellt sich wie folgt dar: Seite 4 2.1.1 Neubau Gesundheitsamt an der Kölner Stra ße 180 Das Gesundheitsamt (Amt 53) der Landeshauptstadt Düsseldorf ist derzeit auf verschiedene Standorte im Stadtgebiet verteilt (Kölner Str. 180, Kölner Straße 187, Erkrather Straße 377-389). Am Hauptstandort der Kölner Straße 180 ist die Landeshauptsta dt Düsseldorf Eigentümerin des Gebäudes sowie des Grundstücks. Das Gebäude (Baujahr 1960) ist in die Jahre gekommen und benötigt eine grundlegende Überarbeitung der Gebäudesubstanz, um zukunftssicher zu bleiben. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme und Zustand sbewertung durch das Amt 23 wurden kurz - und mittelfristige Instandhaltungsbedarfe festgestellt. Die notwendigen Sanierungsbedarfe umfassen Arbeiten an der Fassade und den Fenstern, den Dachflächen sowie der technischen Gebäudeausstattung und weitere Ausbaugewerke. Der Standort Erkrather Straße steht nicht im Eigentum der LHD und ist angemietet. Die Festlaufzeit des Mietvertrags endet am 08.06.2030. Die Mietlaufzeit kann durch Ausübung einer Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre verlängert werden. Die jährliche Warmmiete (brutto) beläuft sich aktuell auf rund 1 Mio. EUR. Zur Förderung der Zusammenarbeit innerhalb des Amtes und zur Realisierung von Synergieeffekten sollen nun diese beiden Standorte an zentraler Lage im Stadtgebiet in einem Neubau zusammeng ezogen werden. Lediglich Nebenstandorte in den Stadtteilen sollen dort verbleiben, um die Nähe zu Klienten zu pflegen und Hemmschwellen zur Kontaktaufnahme abzubauen. Mit Blick auf eine Realisierung an der Kölner Straße 180 sollte auch das Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) an der Kölner Straße 187 als Teil dieser Zusammenführung vorgesehen werden, um eine zentrale und fachlich gebündelte Versorgung zu ermöglichen. In seiner Sitzung vom 01.07.2021 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Bebauungsplan -Konformität im Hinblick auf die Errichtung eines Gesundheitscampus an der Kölner Straße 180 beschlossen (RAT/445/2021). Mit der Machbarkeitsstudie sollten danach in einem ersten Schritt insbesondere die baurechtlich darstellbare Kubatur und die möglichen Dichten und Flächen unter Berücksichtigung der im Beschluss festgelegten Aspekte für die spätere Nutzung geprüft werden. Neben der Nutzung durch das Gesundheitsamt waren an diesem Standort Flächen für die, mit dem Neubau des Technischen Verwaltungsgebäudes (TVG) im Zusammenhang stehende, zunächst 6 -gruppige und später dann auf vier Gruppen reduzierte Betriebs-Kindertagesstätte zu berücksichtigen. Die Realisierung der Betriebs-Kindertagesstätte auf dem Grundstück Kölner Straße 180 und damit in unmittelbarer Nähe zum Neubau des Technischen Verwaltungsgebäudes wurde durch den Rat im Rahmen des Beschlusses zum Technischen Verwaltungsgebäude vom 18.11.2021 (BAU/014/2021) entschieden. Seite 5 Darüber hinaus waren auf dem Grund stück Flächen für spezifische, auf das Gesundheitsamt bezogene Wohnbebauung vorzusehen. Dies diente zum einen der Realisierung des Ziels der Schaffung von Wohnraum für Auszubildende und Menschen mit besonderen Problemlagen; trug andererseits aber auch gleichzeitig dem bestehenden Bebauungsplan Rechnung, so dass für die Umsetzung des Projektes kein neues Bebauungsplan-Verfahren erforderlich geworden wäre. Auch sollte die Möglichkeit einer Ansiedlung weiterer privater Gesundheitsanbieter geprüft werden. Am 23.04.2024 wurde im Ausschuss für Gesundheit und Soziales eine an die IPM beauftragte und von HPP 2022 erstellte Studie zur Bebauungsplankonfo rmität vorgestellt (AGS/021/2024, Sachstand „Konzept für einen Gesundheitscampus an der Kölner Straße 180"). Hieraus ging hervor, dass die ursprünglich angestrebte Realisierung eines Gesundheitscampus nicht umsetzbar ist. Zu den gesetzten Nutzungsbedarfen (Betriebs-Kindertagesstätte und spezifisches, auf das Gesundheitsamt bezogene Wohnen) konnten lediglich zusätzliche Flächenbedarfe für die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen (im Folgenden AÖGW) und für den Aufbau eines „Community Mental Health Cent ers" (im Folgenden CMHC) berücksichtigt werden. Letzteres sollte das bestehende sozialpsychiatrische Zentrum des Gesundheitsamtes (aktueller Standort Kölner Straße 187) weiterentwickeln und in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) sowie we iteren Mitgliedern der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft in den Neubau integriert werden. Die im Sinne eines Gesundheitscampus angedachte Ansiedlung weiterer, darüberhinausgehender, privater Gesundheitsanbieter wäre an diesem Standort nicht möglich und wurde aus diesem Grund nicht weiterverfolgt. Das Projekt wird seither unter dem Titel „Neubau Gesundheitsamt / Zentrum für öffentliche Gesundheit" weitergeführt. 2.1.2 Realisierung der Fahrradgarage als Unterirdische Fahrradgarage am Konrad-Adenauer-Platz In seiner Sitzung vom 22.02.2024 (OVA 146/2023/1) hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Neugestaltung mit den beiden folgenden Projekten beschlossen:  Neugestaltung Freianlagen und Verkehrsanlagen (inklusive zusätzlicher Prüfaufgaben)  Errichtung einer Unterirdischen Fahrradgarage mit 1.900 Stellplätzen Nach aktuellem Planungstand soll eine Unterirdische Fahrradgarage in einem ehemaligen Bunker unter dem Konrad -Adenauer-Platz untergebracht werden, die über die Bismarckstraße erschlossen und durch ein Mi ttelbauwerk unter den Straßenbahngleisen angeschlossen werden soll. Die Vorplanungen zur Unterirdischen Fahrradgarage sind zwischenzeitlich abgeschlossen und stellen sich wie folgt dar: Die Unterirdische Fahrradgarage, bestehend aus dem alten Bunker und de m Mittelbauwerk, fasst die geplanten 1.900 Fahrradstellplätze, ist damit aber maximal ausgelastet. Eine Erweiterung ist durch die angrenzenden ober- und unterirdischen Bauwerke sowie Kanal - bzw. Leitungslagen nicht möglich. Die Anbindung der Unterirdischen Fahrradgarage an das Radhauptnetz erfolgt ausschließlich über die Bismarckstraße. Seite 6 Die Erschließung der Unterirdischen Fahrradgarage ist über Fahrsteige in seitlicher Mittellage aus der Bismarckstraße geplant. Da die zulässige Breite der Fahrsteige für Sonderfahrräder, etc. nicht komfortabel ist, wird die Unterirdische Fahrradgarage darüber hinaus über zwei Fahrstühle (ein Aufzug auf dem Platz in der Nähe des Hauptbahnhofeingangs, ein zweiter Aufzug an der Ecke Bismarckstraße vor Konrad - Adenauer-Platz Nr. 12) erschlossen. Die Anbindung der Unterirdischen Fahrradgarage zum Hauptbahnhof erfolgt über eine Öffnung des Bunkers auf den Platz. Über diesen können die Nutzer*innen der Unterirdischen Fahrradgarage diese zu Fuß in Richtung Haupteingang des Hauptbahnhofes verlassen bzw. zu den Abstellanlagen in der Fahrradgarage zurückkehren. Der Bau der Unterirdischen Fahrradgarage ist mit erheblichen Risiken und Erschwernissen verbunden. Dies betrifft zum einen vorhandene Schadstoffbelastungen sowie zum anderen die Auswirkungen auf die Rheinbahngleise bei Errichtung des Mittelbauwerks im Platz, welche ein komplexes Provisorium für die Gleise erfordert sowie den umfangreichen Eingriff in die Bismarckstraße. 2.1.3 Option Ankauf der Immobilie des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW am Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 Bereits im Jahr 2024 ist die Landeshauptstadt Düsseldorf nach Bekanntwerden der Veräußerungsabsichten auf den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW zugegangen und hat sich mit Blick auf den geplanten und heute bereits vollzogenen Umzug des dort ansässigen Finanzministeriums über die Weiternutzung des Gebäudes erkundigt. Zum damaligen Zeitpunkt konnte der Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW hierzu noch keine finale Aussage treffen, da die relevanten Gremienentsch eidungen noch ausstanden. Im Zuge einer Entbehrlichkeitsüberprüfung für landeseigene Zwecke hat das Land NRW sich dann entschlossen, die Immobilie zu veräußern; dies im exklusiven Sinne, alternativ zu einem öffentlichen Bieterverfahren, allerdings unter der Bedingung, dass ein neuer Eigentümer diese ausschließlich zu öffentlichen Zwecken nutzen dürfe. Nach Bekanntwerden dieser Vorgabe für eine direkte Vergabe, hat die Landeshauptstadt Düsseldorf gegenüber dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ihr Interesse an dem Erwerb der Immobilie bekundet und mit diesem eine Exklusivität vereinbart, die es ihr ermöglicht, bis Dezember 2025 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu prüfen, ob der Erwerb des Gebäudes für die Landeshauptstadt Düsseldorf sin

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Anlage 1 - Lagepläne als Text anzeigen
Title: 00566789.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566789.pdf Published Time: Tue, 28 Oct 2025 15:06:08 GMT Number of Pages: 2 Markdown Content: Maßstab 1 : 1000 erstellt am: 16.01.2025 Maßstab 1 : 1000 erstellt am: 16.01.2025
Anlage 2 - Erschließungspläne als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 25-10-29_Anlage2_Erschließung.docx URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566924.pdf Published Time: Wed, 29 Oct 2025 15:21:09 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content: Beispielhafte Erschließung Fahrradgarage Standort Hansahaus, Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstr. 2-4

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen RAT/391/2025