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RAT/391/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Grundsatzbeschluss für das Hansahaus, Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2
- 4 als Standort für Gesundheitsamt und Fahrradgarage
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement , 65 - Liegenschaftsamt, 53 - Gesundheitsamt, 23
- Amt für Gebäudemanagement
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller , Stadtkämmerin Dorothée Schneider,
Beigeordnete Cornelia Zuschke, Beigeordneter Jochen Kral, Beigeordneter Christian
Zaum
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 14.11.2025 Anhörung
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung,
internationale und regionale
Zusammenarbeit
18.11.2025 Vorberatung
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss
19.11.2025 Vorberatung
Bauausschuss 25.11.2025 Vorberatung
Ausschuss für Gesundheit und
Soziales
25.11.2025 Vorberatung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
26.11.2025 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung
Rat 11.12.2025 Entscheidung
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1. Beschlussdarstellung
1.1 Grundsatzentscheidung für Gesundheitsamt und Fahrradgarage am
Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt vorbehaltlich der Zustimmung
des Rates zum Beschluss NÖ/RAT/392/2025 (Ankaufsbeschluss), am Standort
Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 das Projekt „Neubau Gesundheitsamt
/ Zentrum für öffentliche Gesundheit" sowie den im Bahnhofsumfeld erforderlichen
Neubau einer Fahrradgarage mit 1900 Stellplätzen zu realisieren.
1.2 Beauftragung IPM bis zum Ausführungs - und Finanzierungsbeschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen für den Bau des
Gesundheitsamtes sowie den Bau der Fahrradgarage am Standort Konrad -Adenauer-
Platz 13 / Harkortstraße 2-4 bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (inkl.
der HOAI-Leistungsphasen 1 - 3 und Start der Leistungsphase 4) an das städtische
Tochterunternehmen Immobilien Projekt Management GmbH (IPM) zu übertragen.
Die voraussichtlichen Planungskosten, einschließlich der Machbarkeitsstudien, in
Höhe von 4.000.000 EUR brutto für das Jahr 2026 sowie 5.400.000 EUR brutto für
das Jahr 2027 werden zum Haushalt 2026 ff. veranschlagt. Die Bereitstellung der
Mittel erfolgt bei 7.90000770-78510000. Die Deckung erfolgt aus gesamtstädtischen
Mitteln.
1.3 Grundstück und Nachnutzung Kölner Straße 180
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die
Nachnutzung des Grundstücks Kölner Str. 180 zum Zwecke des allgemeinen
Wohnens und erforderlicher Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätte) gemäß dem
bestehenden Bebauungsplan vorzubereiten und eine entsprechende Vorlage für eine
Ausschreibung im weiteren Verfahrensverlauf den zuständigen
Entscheidungsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Ausschreibung soll der
Refinanzierung und Gesamtwirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes dienen.
1.4 Berücksichtigung der bisherigen Beschlüsse
Mit der Entscheidung für den Standort Hansahaus am Konrad -Adenauer-Platz 13 /
Harkortstraße 2-4 für die Realisierung des Projektes „Neubau Gesundheitsamt /
Zentrum für öffentliche Gesundheit" wird der bisherige Ratsauftrag (RAT/445/2021)
zur Planung eines Gesundheitscampus an der Kölner Str. 180 in Verbindung mit der
Informationsvorlage AGS/021/2024 entsprechend der verfügbaren Flächen
angepasst und auf den neuen Standort übertragen.
Mit der Entscheidung für den Sta ndort Hansahaus Konrad -Adenauer-Platz 13 /
Harkortstraße 2-4 für die Unterbringung der Fahrradgarage werden die Vorgaben
und Eckpunkte der Beschlüsse der Vorlagen OVA/040/2024, OVA/146/2023/1,
OVA/024/2019, APS/036/2017, APS/106/2017 bezüglich einer Unteri rdischen
Fahrradgarage im Bunker unterhalb des Konrad -Adenauer-Platzes auf den neuen
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Standort übertragen und in die weitere Planung überführt. Die bisherige Planung,
diese Fahrradstellplätze im Bunker zu realisieren, wird nicht mehr fortgesetzt.
2. Sachdarstellung
Zum Ende des Jahres 2024 wurde der Landeshauptstadt Düsseldorf bekannt, dass
der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW die Liegenschaft Konrad-Adenauer-Platz 13 /
Harkortstraße 2-4 („Hansahaus") am Bahnhof zum Verkauf anbieten wird. Da das
Grundstück direkt an den Konrad-Adenauer-Platz angrenzt und eine Synergie mit
anstehenden städtischen Projekten gegeben schien, wurde eruiert, ob die
Landeshauptstadt mit einer gemeinwohlorientierten Nutzung den direkten Zugriff
bekommen könnte.
Mit der Option, das Hansahaus zu erwerben, hat sich die Möglichkeit eröffnet, zwei
bedeutende und bislang voneinander unabhängige und an unterschiedlichen
Standorten vorgesehene Projekte (Neubau Gesundheitsamt und Neubau
Fahrradgarage) miteinander sinnvoll zu verbinden, daraus entstehende Synergien zu
schöpfen und beide Projekte in einer zentralen und verkehrlich sehr gut
angeschlossenen Lage zu vereinigen.
Darüber hinaus wird in der Folge eine städtische Wohnbaufläche aktivierbar, die
zuvor für die Realisierung des Projektes Neubau Gesundheitsamt / Zentrum für
öffentliche Gesundheit vorgehalten wurde.
Im Weiteren erhält der Bahnhofvorplatz durch die geplante öffentliche Nutzung an
der südwestlichen Flanke des Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 eine
städtebauliche Aufwertung mit nachhaltiger Perspektive. Mit der Umsetzung des
Gesamtprojektes ist eine höhere soziale Belebung und Frequenz verbunden, die den
Platz attraktiver und sicherer machen und mehr Öffentlichkeit erzeugen wird.
Die Zusammenführung der beiden Projekt e am Standort Hansahaus reduziert im
Übrigen ursprünglich erforderliche infrastrukturelle Eingriffe für die geplante
Unterirdische Fahrradgarage im Umfeld des Hauptbahnhofes und generiert
umfangreiche Synergien.
Nach Abschluss einer Machbarkeitsstudie, der Abwägung aller relevanten Interessen
und unter Zugrundelegung einer Gesamtwirtschaftlichkeitsbetrachtung lässt sich
zusammenfassend festhalten, dass eine Realisierung beider Projekte am Standort
Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 für die Landeshauptstadt Düsseldorf
zielführend und vorteilhaft ist.
Die dieser Bewertung zu Grunde liegenden Erwägungen werden im Folgenden
dargestellt.
2.1 Hintergrund
Die aktuelle Beschlusslage zur Planung eines Gesundheitsamtes an der Kölner Straße
180 sowie zum Bau einer Unterirdischen Fahrradgarage auf dem Konrad-Adenauer-
Platz 13 / Harkortstraße 2-4 stellt sich wie folgt dar:
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2.1.1 Neubau Gesundheitsamt an der Kölner Stra ße 180
Das Gesundheitsamt (Amt 53) der Landeshauptstadt Düsseldorf ist derzeit auf
verschiedene Standorte im Stadtgebiet verteilt (Kölner Str. 180, Kölner Straße 187,
Erkrather Straße 377-389).
Am Hauptstandort der Kölner Straße 180 ist die Landeshauptsta dt Düsseldorf
Eigentümerin des Gebäudes sowie des Grundstücks. Das Gebäude (Baujahr 1960) ist
in die Jahre gekommen und benötigt eine grundlegende Überarbeitung der
Gebäudesubstanz, um zukunftssicher zu bleiben. Im Rahmen einer
Bestandsaufnahme und Zustand sbewertung durch das Amt 23 wurden kurz - und
mittelfristige Instandhaltungsbedarfe festgestellt. Die notwendigen
Sanierungsbedarfe umfassen Arbeiten an der Fassade und den Fenstern, den
Dachflächen sowie der technischen Gebäudeausstattung und weitere
Ausbaugewerke.
Der Standort Erkrather Straße steht nicht im Eigentum der LHD und ist angemietet.
Die Festlaufzeit des Mietvertrags endet am 08.06.2030. Die Mietlaufzeit kann durch
Ausübung einer Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre verlängert werden. Die
jährliche Warmmiete (brutto) beläuft sich aktuell auf rund 1 Mio. EUR.
Zur Förderung der Zusammenarbeit innerhalb des Amtes und zur Realisierung von
Synergieeffekten sollen nun diese beiden Standorte an zentraler Lage im Stadtgebiet
in einem Neubau zusammeng ezogen werden.
Lediglich Nebenstandorte in den Stadtteilen sollen dort verbleiben, um die Nähe zu
Klienten zu pflegen und Hemmschwellen zur Kontaktaufnahme abzubauen.
Mit Blick auf eine Realisierung an der Kölner Straße 180 sollte auch das
Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) an der Kölner Straße 187 als Teil dieser
Zusammenführung vorgesehen werden, um eine zentrale und fachlich gebündelte
Versorgung zu ermöglichen.
In seiner Sitzung vom 01.07.2021 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die
Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Bebauungsplan -Konformität im Hinblick
auf die Errichtung eines Gesundheitscampus an der Kölner Straße 180 beschlossen
(RAT/445/2021).
Mit der Machbarkeitsstudie sollten danach in einem ersten Schritt insbesondere die
baurechtlich darstellbare Kubatur und die möglichen Dichten und Flächen unter
Berücksichtigung der im Beschluss festgelegten Aspekte für die spätere Nutzung
geprüft werden.
Neben der Nutzung durch das Gesundheitsamt waren an diesem Standort Flächen für
die, mit dem Neubau des Technischen Verwaltungsgebäudes (TVG) im
Zusammenhang stehende, zunächst 6 -gruppige und später dann auf vier Gruppen
reduzierte Betriebs-Kindertagesstätte zu berücksichtigen.
Die Realisierung der Betriebs-Kindertagesstätte auf dem Grundstück Kölner Straße
180 und damit in unmittelbarer Nähe zum Neubau des Technischen
Verwaltungsgebäudes wurde durch den Rat im Rahmen des Beschlusses zum
Technischen Verwaltungsgebäude vom 18.11.2021 (BAU/014/2021) entschieden.
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Darüber hinaus waren auf dem Grund stück Flächen für spezifische, auf das
Gesundheitsamt bezogene Wohnbebauung vorzusehen. Dies diente zum einen der
Realisierung des Ziels der Schaffung von Wohnraum für Auszubildende und
Menschen mit besonderen Problemlagen; trug andererseits aber auch gleichzeitig
dem bestehenden Bebauungsplan Rechnung, so dass für die Umsetzung des
Projektes kein neues Bebauungsplan-Verfahren erforderlich geworden wäre.
Auch sollte die Möglichkeit einer Ansiedlung weiterer privater Gesundheitsanbieter
geprüft werden.
Am 23.04.2024 wurde im Ausschuss für Gesundheit und Soziales eine an die IPM
beauftragte und von HPP 2022 erstellte Studie zur Bebauungsplankonfo rmität
vorgestellt (AGS/021/2024, Sachstand „Konzept für einen Gesundheitscampus an
der Kölner Straße 180"). Hieraus ging hervor, dass die ursprünglich angestrebte
Realisierung eines Gesundheitscampus nicht umsetzbar ist. Zu den gesetzten
Nutzungsbedarfen (Betriebs-Kindertagesstätte und spezifisches, auf das
Gesundheitsamt bezogene Wohnen) konnten lediglich zusätzliche Flächenbedarfe für
die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen (im Folgenden AÖGW) und für den
Aufbau eines „Community Mental Health Cent ers" (im Folgenden CMHC)
berücksichtigt werden. Letzteres sollte das bestehende sozialpsychiatrische Zentrum
des Gesundheitsamtes (aktueller Standort Kölner Straße 187) weiterentwickeln und
in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) sowie we iteren
Mitgliedern der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft in den Neubau integriert werden.
Die im Sinne eines Gesundheitscampus angedachte Ansiedlung weiterer,
darüberhinausgehender, privater Gesundheitsanbieter wäre an diesem Standort nicht
möglich und wurde aus diesem Grund nicht weiterverfolgt.
Das Projekt wird seither unter dem Titel „Neubau Gesundheitsamt / Zentrum für
öffentliche Gesundheit" weitergeführt.
2.1.2 Realisierung der Fahrradgarage als Unterirdische Fahrradgarage am
Konrad-Adenauer-Platz
In seiner Sitzung vom 22.02.2024 (OVA 146/2023/1) hat der Rat der
Landeshauptstadt Düsseldorf die Neugestaltung mit den beiden folgenden Projekten
beschlossen:
Neugestaltung Freianlagen und Verkehrsanlagen (inklusive zusätzlicher
Prüfaufgaben)
Errichtung einer Unterirdischen Fahrradgarage mit 1.900 Stellplätzen
Nach aktuellem Planungstand soll eine Unterirdische Fahrradgarage in einem
ehemaligen Bunker unter dem Konrad -Adenauer-Platz untergebracht werden, die
über die Bismarckstraße erschlossen und durch ein Mi ttelbauwerk unter den
Straßenbahngleisen angeschlossen werden soll. Die Vorplanungen zur Unterirdischen
Fahrradgarage sind zwischenzeitlich abgeschlossen und stellen sich wie folgt dar:
Die Unterirdische Fahrradgarage, bestehend aus dem alten Bunker und de m
Mittelbauwerk, fasst die geplanten 1.900 Fahrradstellplätze, ist damit aber maximal
ausgelastet. Eine Erweiterung ist durch die angrenzenden ober- und unterirdischen
Bauwerke sowie Kanal - bzw. Leitungslagen nicht möglich. Die Anbindung der
Unterirdischen Fahrradgarage an das Radhauptnetz erfolgt ausschließlich über die
Bismarckstraße.
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Die Erschließung der Unterirdischen Fahrradgarage ist über Fahrsteige in seitlicher
Mittellage aus der Bismarckstraße geplant. Da die zulässige Breite der Fahrsteige für
Sonderfahrräder, etc. nicht komfortabel ist, wird die Unterirdische Fahrradgarage
darüber hinaus über zwei Fahrstühle (ein Aufzug auf dem Platz in der Nähe des
Hauptbahnhofeingangs, ein zweiter Aufzug an der Ecke Bismarckstraße vor Konrad -
Adenauer-Platz Nr. 12) erschlossen.
Die Anbindung der Unterirdischen Fahrradgarage zum Hauptbahnhof erfolgt über
eine Öffnung des Bunkers auf den Platz. Über diesen können die Nutzer*innen der
Unterirdischen Fahrradgarage diese zu Fuß in Richtung Haupteingang des
Hauptbahnhofes verlassen bzw. zu den Abstellanlagen in der Fahrradgarage
zurückkehren.
Der Bau der Unterirdischen Fahrradgarage ist mit erheblichen Risiken und
Erschwernissen verbunden. Dies betrifft zum einen vorhandene
Schadstoffbelastungen sowie zum anderen die Auswirkungen auf die Rheinbahngleise
bei Errichtung des Mittelbauwerks im Platz, welche ein komplexes Provisorium für die
Gleise erfordert sowie den umfangreichen Eingriff in die Bismarckstraße.
2.1.3 Option Ankauf der Immobilie des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW
am Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4
Bereits im Jahr 2024 ist die Landeshauptstadt Düsseldorf nach Bekanntwerden der
Veräußerungsabsichten auf den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW zugegangen und
hat sich mit Blick auf den geplanten und heute bereits vollzogenen Umzug des dort
ansässigen Finanzministeriums über die Weiternutzung des Gebäudes erkundigt.
Zum damaligen Zeitpunkt konnte der Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW hierzu
noch keine finale Aussage treffen, da die relevanten Gremienentsch eidungen noch
ausstanden.
Im Zuge einer Entbehrlichkeitsüberprüfung für landeseigene Zwecke hat das Land
NRW sich dann entschlossen, die Immobilie zu veräußern; dies im exklusiven Sinne,
alternativ zu einem öffentlichen Bieterverfahren, allerdings unter der Bedingung,
dass ein neuer Eigentümer diese ausschließlich zu öffentlichen Zwecken nutzen
dürfe. Nach Bekanntwerden dieser Vorgabe für eine direkte Vergabe, hat die
Landeshauptstadt Düsseldorf gegenüber dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ihr
Interesse an dem Erwerb der Immobilie bekundet und mit diesem eine Exklusivität
vereinbart, die es ihr ermöglicht, bis Dezember 2025 im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie zu prüfen, ob der Erwerb des Gebäudes für die Landeshauptstadt
Düsseldorf sin
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Anlage 1 - Lagepläne als Text anzeigen
Title: 00566789.pdf
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566789.pdf
Published Time: Tue, 28 Oct 2025 15:06:08 GMT
Number of Pages: 2
Markdown Content:
Maßstab 1 : 1000 erstellt am: 16.01.2025 Maßstab 1 : 1000 erstellt am: 16.01.2025
Anlage 2 - Erschließungspläne als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - 25-10-29_Anlage2_Erschließung.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00566924.pdf
Published Time: Wed, 29 Oct 2025 15:21:09 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Beispielhafte Erschließung Fahrradgarage Standort Hansahaus,
Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstr. 2-4