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Ö Vorlagen - Nr. 171 168/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Nikolausmarkt in der Altstadt, Weihnachtsmarkt auf dem Schadowplatz und
Weihnachtsmarkt Schadowstraße/ Liesegangstraße
-Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung-
Die Fachverwaltung hat darum gebeten, die Anhörung zur Drucksache Nr. 66/96/2004 im
Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses durchzuführen, da die Angelegenheit wegen der
erforderlichen Planungssicherheit der Veranstalter bereits in der Sitzung des Ordnungs-
und Verkehrsausschusses am 22.11.2004 behandelt wird.
Diese Sachlage hat Frau Bezirksvorsteherin Schmidt und den 1. stellvertretenden
Bezirksvorsteher, Herrn Gieseler veranlasst am 18.11.2004 folgende
Dringlichkeitsentscheidung zu treffen:
Gem. § 60 (2) Satz 1 GO NW beschließt die Bezirksvertretung 1 der Vorlage mit der
Drucksachennummer 66/96/2004 nicht zuzustimmen und dem Ordnungs- und
Verkehrsausschuss zu empfehlen, diese Vorlage abzulehnen solange nicht Informationen
zu folgenden Fragen vorliegen:
- Welches sind die Inhalte der Konzeption zur zukünftigen, verbesserten Gestaltung und
Vermarktung der Weihnachtsmärkte der Marketing und Tourismus (DMT) GmbH?
- In wieweit werden, durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen DMT GmbH und den
derzeitigen Veranstaltern der Weihnachtsmärkte, die zukünftigen Aufgaben und Rechte
der Vertragspartner festgelegt und gesichert?
Der Beschluss bedarf gem. § 60 (2) GO NW der Genehmigung der Bezirksvertretung 1.
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 1 genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss vom 18.11.04 im o.g.
Wortlaut.
RSD AllVorlg.WPT