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Beschlussvorlage
Betrifft:
Düsseldorfer Modell: Ein Qualitätsmanagementprozeß für künstlerische und kulturelle
Angebote in der offenen Ganztagsschule (Konzept)
Beschlussdarstellung:
Der Kulturausschuss nimmt Kenntnis von dem Konzept „Düsseldorfer Modell: Ein
Qualitätsmanagementprozeß für künstlerische und kulturelle Angebote in der Offenen
Ganztagsschule".
Sachdarstellung:
Das Konzept „Düsseldorfer Modell zum Qualitätsmanagement künstlerischer und
kultureller Angebote in der Offenen Ganztagsschule" versucht, erstmals einen
verbindlichen Qualitätsmaßstab zu definieren und die spezifischen Angebote zu
evaluieren.
Zentral sind Auswahl, Unterstützung und Fortbildung qualifizierter Künstler und
Künstlerinnen, die die Angebote in den Schulen gestalten. Gleichzeitig wird das
professionelle Know how, über das die Düsseldorfer Kulturinstitute verfügen, konstruktiv
in den Prozeß integriert.
Das „Düsseldorfer Modell" soll allen an der Offenen Ganztagsschule beteiligten Akteuren
ein hohes Maß an Verbindlichkeit garantieren.
Das Konzept wurde in der Sitzung der „Arbeitsgruppe Offene Ganztagsangebote" am
10.01.2005 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Konzept ist in der Anlage beigefügt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Kulturausschuss 20.01.2005 -/-
2
Schulausschuss 22.02.2005 -/-
2
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Das Düsseldorfer Modell
Alternative:
Keine
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Amt:
Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Grosse-Brockhoff
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Das Düsseldorfer Modell
Ein Qualitätsmanagementprozeß für künstlerische und kulturelle Angebote in der Offenen
Ganztagsschule
Konzept
1. Voraussetzung und Ziele
Die Stadt Düsseldorf hat bei der Einführung und Umsetzung des Offenen
Ganztagsschulangebots von Anfang an einen inhaltlichen Schwerpunkt auf die Entwicklung
kultureller und künstlerische Angebote unter Einbeziehung von Kulturinstituten und Künstler/innen
gelegt. Dabei war es gleichermaßen wichtig, sicherzustellen, daß diese Angebote sowohl den
Anforderungen der Ganztagsschulen gerecht werden als auch auf verläßlichen Qualitätskriterien
beruhen. Insbesondere im Hinblick auf die Einbeziehung freischaffender Künstler/innen in das
Angebot der Offenen Ganztagsschule und die Verantwortung der öffentlichen Hand gegenüber
Eltern und Schülern kommt dem Aspekt der Qualitätsgarantie große Bedeutung zu. Gleichzeitig
gilt es, die künstlerische Eigenständigkeit und ein „Funktionieren" des künstlerischen Angebots im
schulischen Kontext zu gewä hrleisten.
Im Verlauf des ersten Durchgangs mit insgesamt sieben Grundschulen mit Ganztagsangeboten
im Schuljahr 2003/04 wurden wichtige Erfahrungen gesammelt, die in den Gestaltungs- und
Entscheidungsprozeß zurückflossen. Auf der Grundlage von Qualitätssicherung und Erfahrung -
zunächst für das Angebot von Künstler/innen in Offenen Ganztagsschulen - und im Austausch mit
den Beteiligten entwickelte sich ein Verfahren, der als „Düsseldorfer Modell" als beispielhaft für
die Entwicklung, die Steuerung und den Einsatz künstlerischer und kultureller Angeboten in
Ganztagsschulen betrachtet werden kann, und in das sich perspektivisch alle Institute mit ihrem
jeweils spezifischen Fachwissen einbringen können.
Das Düsseldorfer Modell hat folgende Ziele:
ÿ Integration professioneller künstlerischer/kunstpädagogischer Angebote in die Offene
Ganztagsschule in Zusammenarbeit mit Künstler/innen und Kulturinstituten
ÿ Standardisierung und Sicherung der Qualität der in diesem Bereich implementierten
Angebote
ÿ Qualifizierung der in der Offenen G anztagsschule engagierten Künstler/innen und
Pädagogen (im Hinblick auf die besonderen Anforderungen)
ÿ Übernahme einer qualitativen Garantie gegenüber Schulen und Eltern
ÿ die sachgerechte Integration der künstlerischen/kultur- und kunstpädagogischen
Angebote in die Offene Ganztagsschule
ÿ Aufbau eines professi onellen und speziell für die Bedürfnisse der Offenen
Ganztagsschule qualifizierten Künstlerpool.
Das Düsseldorfer Modell ist ein Prozeß
, der die während des Verfahrens gemachten
Erfahrungen aufgreift und in die weitere Prozeßgestaltung integriert.
2. Die beteiligten Partner/Gremien
Das Verfahren wurde unter inhaltlichen Aspekten durch einen Beirat entwickelt, an dem
beteiligt waren/sind: Schulverwaltung, Kulturverwaltung, Kulturinstitute und die Yehudi Menuhin
Stiftung, deren Mitarbeit aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen im Muse-Projekt wertvolle
praktische Unterstützung leistet, und die Kunstakademie Düsseldorf - Fachbereich
Kunstbezogene Wissenschaften/Pädagogik (Professor Dr. Johannes Bilstein) - sowie zeitlich
begrenzt die Schule für Kunst und Theater/Kulturforum Alte Post in Neuss (Thomas Brandt).
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Die Ergebnisse wurden/werden regelmäßig in der Projektgruppe Offene Ganztagsangebote unter
Federführung der Schulverwaltung vorgestellt, an der alle an diesem Thema beteiligten
Fachbereiche innerhalb der Stadt beteiligt waren/sind.
Das politische Beschlußgremium, die Arbeitsgruppe Offene Ganztagsangebote, wurde/wird über
die Ergebnisse des Verfahrens informiert. Hier fiel bereits am 17.02.2004 die Entscheidung, den
ersten Baustein des Verfahrens (Künstler/innen in der Offenen Ganztagsschule) umzusetzen.
Zudem wurde für dieses Verfahren ein Qualitätszirkel unter Beteiligung von Schulamt,
Schulverwaltungsamt, Kulturamt, Vertreter/innen von Schulen (Direktor/innen), Yehudi Menuhin
Stiftung und Künstlern ins Leben gerufen. Perspektivisch kann dieser Kreis um Vertreter der
Institute erweitert werden.
Die Koordination des Verfahrens liegt im Kulturamt und im Schulverwaltungsamt.
3. Das Düsseldorfer Modell: Künstler/innen in der Offenen Ganztagsschule
3.1. Das Angebot
Die Offene Ganztagsschule in Düsseldorf bietet außerhalb des Schulunterrichts neben
Betreuungs- und Freizeitangeboten künstlerische Angebote in Zusammenarbeit mit
Künstler/innen und Kooperationsangebote mit den Kulturinstituten der Stadt an. Diese Angebote
für Gruppen (zehn bis max. 20 Kinder - je nach Sparte, ohne Aufsichtspersonal) werden
nachmittags, an unterrichtsfreien Tagen und bei Bedarf in den Ferien angeboten. Über Art und
Inhalt der Kooperationen werden vor Schuljahresbeginn Vereinbarungen mit Künstler/innen,
Kulturinstituten und den Schulen getroffen. Die Auswahl der Kooperationspartner obliegt den
Schulen.
Zu den künstlerischen Angeboten zählen them enbezogene, klassen- und
jahrgangsüber-greifen-de Aktivitäten, Arbeitsgruppen zu Musik, Theater, Tanz und Bildender
Kunst. Ihr Ziel ist es, das Interesse und die Freude an künstlerischen Tätigkeiten zu wecken und
zu fördern, die Entwicklung von Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit zu fördern, Kreativität
zu entwickeln und ggf. weitere Kompetenzen zu fördern. Die Angebote sind prozeßorientiert und
von großem Erlebniswert. Noten werden nicht erteilt.
3.2. Die Kriterien
Der Beirat sprach sich von Anfang an für hohe Eingangsqualifikation der Künstler/innen - sowohl
in theoretischer als auch in praktischer Hinsicht - aus.
Dazu zählen:
ÿ
fachliche Qualifikation (fachbezogene Hochschul-/Fachhochschulausbildung i.d.R. erforderlich)
ÿ Selbstverständnis als Künstler
ÿ breiter Horizont im Sinne von vielfältigen technischen und inhaltlichen Ansätzen
ÿ sparten- und fächerübergreifende Kompetenzen
ÿ Empathie/Neugier (am und an Anderen)
ÿ Authentizität/Intensität/Begeisterungsvermögen und Begeisterungsfähigkeit
ÿ pädagogisches Engagement/pädagogischer „Eros"
ÿ Erfahrung in der pä dagogischer Arbeit mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen
ÿ Kommunikations- und Konfliktf ähigkeit
ÿ plan- und perspektivorientiertes Arbeiten (Unterrichtsplan)
ÿ Verlässlichkeit im Sinne von Kontinuität
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ÿ Bereitschaft, das Programm bzw. den Inhalt des Angebots in einem Vorstellungsgespräch
vor Eltern etc. zu präsentieren
ÿ Bereitschaft, sich auf die programmspezifischen Arbeitsformen (Casting, Fortbildung,
Supervision, Evaluation) einzulassen.
3.3. Das Verfahren: Künstlerauswahl und Künstlerfortbildung
Das Verfahren beruht auf drei aufeinander aufbauenden Arbeitsschritten:
3.3.1 Künstlerauswahl
3.3.1.1. Bewerbungsbogen
Alle Künstler werden gebeten, in einem speziell für dieses Verfahren entwickelten
Bewerbungsbogen Angaben zu ihrer professionellen Qualifikation und ihren Erfahrungen zu
machen (Fragebogen beiliegend). Der Fragebogen beruht auf den o.g. Kriterien:
ÿ
Künstlerischer Werdegang/berufsbezogene Vita
ÿ Kenntnisse bzw. Erfahrungen bezüglich Werkverfahren/Techniken
ÿ Dokumentation incl. Bildmaterial zu beiden o.g. Kriterien
ÿ Pädagogische Erfahrung/fächerübergreifende Kompetenzen
ÿ Selbstverständnis als „Künstler-Lehrer".
Aufgrund der Bewerbungsunterlagen nimmt der Beirat eine Vorauswahl vor und lädt die
geeignet erscheinenden Künstler zu einem persönlichen Gespräch, dem sog. Künstlercasting,
ein.
3.3.1.2. „Künstlercasting"
Der Beirat zieht zum Künstlercasting weitere Spartenexperten, das Schulamt und Vertreter der
Schulen hinzu. Auf der Grundlage des Kriterienkatalogs werden die Künstler zu ihren praktischen
Erfahrungen, zu ihrer Rolle in der Offenen Ganztagsschule, zum Umgang mit möglichen
Problemen etc. im Rahmen eines offenen Gesprächs (Dauer: ca. eine Stunde) in Gruppen bis zu
sieben Künstlern befragt:
ÿ
Allgemeine Fragen zur Person und zum künstlerischen Selbstverstä ndnis
ÿ Fragen zur eigenen „pädagogischen" Idee: Welche Ziele bei der künstlerischen Arbeit mit
Kindern/Jugendlichen verfolgt der Bewerber/die Bewerberin?
ÿ Bericht über Erfahrungen aus seiner bisherigen kunstpädagogischen Tätigkeit.
ÿ Die Bearbeitung einer konkreten, praxisorientierten Aufgabe: Eine künstlerische Idee soll
mit einer Gruppe von Kindern in einem Klassenraum umgesetzt werden: Was ist das
Thema? Wo liegt der inhaltliche Schwerpunkt? Wo besteht der Zusammenhang zur
eigenen Arbeit des Künstlers/der Künstlerin? Was wird durch das Thema/Projekt bei den
Kindern bewirkt, was erfahren/lernen sie? Wie kann man Kinder motivieren? Wie führt
man die Aufgabe ein? Welche Arbeitsschritte sind geplant? Was wird den Kindern an der
Aufgabe gefallen? Welche Schwierigkeiten können auftreten? Wie geht man mit
„Verweigerern" oder „ Störern" um?
Am Ende der jeweiligen Gesprächsrunde beraten die Beiratsmitglieder und die Experten
gemeinsam über die Künstler. Die ausgewählten Künstler werden in den sog. Künstlerpool
aufgenommen.
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Die Schulen erhalten eine Übersicht über die Künstler/innen und ihre Angebote.
3.3.2. Künstlerfortbildung
Allen Künstler/innen des Künstlerpools wird mitgeteilt, daß ihre Teilnahme an den speziell für
ihren Einsatz in der Offenen Ganztagsschule entwickelten Fortbildungsmaßnahmen verbindlich
vorausgesetzt wird. Die Fortbildungsseminare werden von der Yehudi Menuhin Stiftung im
Auftrag der Stadt Düsseldorf durchgeführt.
Aufgrund der praktischen Erfahrungen des ersten Durchgangs und den konkreten Erfahrungen
der Künstler/innen in den Schulen kommt den Fortbildungsangeboten eine große Bedeutung
zu. Diese Einschätzung wird auch von den Künstler/innen geteilt, die dieses Angebot als
Unterstützung ihrer Arbeit in den Schulen wahrnehmen.
Die Künstler/innen werden (möglichst zusammen mit den beteiligten Lehrer/innen/
Pädagogen/Erzieher/innen) vor Beginn des Schuljahres in einem Basisseminar
Grundlagenwissen auf die Arbeit in der Schule vorbereitet: Wie entwickeln sich Kinder? Wie
lernen sie? Was können sie in welchem Alter? Wie kann ich eine Stunde so gliedern, daß sie
für Kinder spannend bleibt? Tips von Kü nstlern für Künstler.
Mittlerweile hat sich herausgestellt, daß der qualifizierende Fortbildungsbedarf der Künstler -
abgesehen von dem ursprü nglich vorgesehenen Basisseminar - erweitert werden muß. Dabei
geht es um die Fragen: Wie gehe ich mit Konflikten in der Klasse/Gruppe um? Wie kann ich
Kunst zur Förderung sozialer Prozesse nutzen? Wie kann die „Künstlerstunde" auf das
Schulleben einwirken?
Drei weitere (verbindliche) Fortbildungsmaßnahmen werden vorgeschlagen:
Pädagogisches Grundwissen
Störungen
Beteiligung.
Das Fortbildungsangebot wird gemeinsam unter Beteiligung von Schulen und Schulamt im
Qualitätszirkel entwickelt.
Das Ziel ist es, den Künstlern das für ihre Tätigkeit in der Offenen Ganztagsschule
erforderliche
Instrumentarium an die Hand zu geben, um sie für einen dauerhaften,
qualitätsvollen und erfolgreichen Einsatz in den Schulen zu gewinnen. Die Künstler erhalten
ein Zertifikat.
3.3.3. Supervision/Hospitation
Die Supervision der Künstler/der Künstlerinnen erfolgt regelmäßig, in Absprache mit
Künstlern/innen und Koordination, in Form einer Unterrichtshospitation. Jede(r) Künstler/in wird
einmal pro Halbjahr besucht. Im Anschluss an die Hospitation führt der Supervisor ein etwa
45-minütiges Fördergespräch mit dem Künstler/der Künstlerin. Einmal jährlich sollte der
Supervisor das gesamte Kollegium für ein Lehrergespräch besuchen und mit den Lehrer/innen
erörtern, ob sie mit dem Projekt/den Künstler/innen zufrieden sind und welche
Anregungen/Wünsche sie für die Zukunft haben und wie das Projekt weitergeführt werden soll.
Die Künstler/innen werden anschließend über den Verlauf des Gesprächs in Kenntnis gesetzt.
Die Erfahrungen, die im Rahmen dieses Verfahrens gewonnen werden, fließen zurück in den
Prozeß.
In Konfliktfällen (Konfliktfälle werden durchaus nicht nur als Problem, sondern auch als
konstruktives Element betrachtet) stellt der Beirat einen Mediator aus seinen Reihen. Im Notfall
können Kündigungen vorgenommen werden. Kündigungsfrist: 1 Monat.
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3.4. Evaluation
3.4.1. Wissenschaftliche Evaluation
Die Evaluation wird in Form einer Dissertation an der Kunstakademie Düsseldorf vorgenommen.
Geplanter Berichtszeitraum: 2 Jahre (November 2004 bis Oktober 2006)
Die Darstellung von Zwischenergebnissen zu unterschiedlichen Teilaspekten ist erforderlich.
In diesem Zusammenhang wird für Sommer 2005 eine Fachtagung in Düsseldorf ins Auge gefaßt.
3.4.2. Langfristige, kontinuierliche Evaluation
In diesem Zusammenhang werden folgende Möglichkeiten in Betracht gezogen, die in Absprache
mit den Schulen/Künstler/innen zu realisieren sind:
ÿ
Anmeldezahlen
ÿ Schulfest (zur Präsentation der Ergebnisse)
ÿ Hospitation in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht
ÿ Elternsprechtag
ÿ Schulpraktische Übungen
ÿ Peer-Evaluation (Künstler hospitieren einander und besprechen sich anschließend in
Gegenwart eines Dritten, einer externen, neutralen Person)
3.5. Betreuung in der Schule
Bevor ein Künstler an eine Schule kommt, muß seitens der Schule geklärt werden: Welcher
Künstler passt in ihr pädagogisches/soziales Profil? Sind entsprechende Räumlichkeiten
vorhanden (Arbeits- und Lagerräume)? Welche Materialien/Instrumente etc. gibt es bzw.
werden benötigt? Des weiteren sollte vor Auswahl des betreffenden Künstlers/der Künstlerin
eine Ansprechperson (Schulleitung, Lehrer/in) benannt werden, die als Koordinator/in bei
Rückfragen oder Supervisionsterminen angesproche
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.