Informationsvorlage Aktenzeichen JHA/006/2025

Konzeptionelle und strukturelle Weiterentwicklung des Rather Modell (Projekt des außerschulischen Lernens in Fällen von Schulvermeidung)

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
3Dokumente 11. Dezember 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Die Präventionsketten der Landeshauptstadt Düsseldorf haben zum Ziel, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein gelingendes und möglichst chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Hierzu zählen auch Teilhabe- und Bildungschancen - der tägliche Schulbesuch ist dabei unabdingbar für eine gelingende Bildungsbiographie und die dauerhafte Erhöhung von Teilhabechancen. Das Projekt Rather Modell wurde im Jahr 1995 als Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule für schulabsente Schüler*innen gegründet und von 1997 bis 2023 durch den eingetragenen Verein „Rather Modell e. V." geführt. Nach der Auflösung des Vereins liegt das Projekt seit 2024 in der Steuerung des Amtes für Soziales und Jugend und dem Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf (untere staatliche Schulaufsichtsbehörde). Verortet ist die Steuerung der Jugendhilfeanteile im Amt für Soziales und Jugend, Abteilung Jugendförderung, Sachgebiet Jugendsozialarbeit, Koordination Rather Modell. Das Projekt Rather Modell ist dabei als nachrangig zu den Aufgaben von Schule im Kontext der Schulpflichtüberwachung sowie der Unterstützung und Begleitung durch die Schulsozialarbeit im Handlungsfeld Schulvermeidung zu betrachten.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. Dezember 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

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JHA/006/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Konzeptionelle und strukturelle Weiterentwicklung des Rather Modell (Projekt des außerschulischen Lernens in Fällen von Schulvermeidung) Fachbereich: 51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 15.01.2025 Kenntnisnahme Schulausschuss 04.02.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Präventionsketten der Landeshauptstadt Düsseldorf haben zum Ziel, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein gelingendes und möglichst chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Hierzu zählen auch Teilhabe- und Bildungschancen - der tägliche Schulbesuch ist dabei unabdingbar für eine gelingende Bildungsbiographie und die dauerhafte Erhöhung von Teilhabechancen. Das Projekt Rather Modell wurde im Jahr 1995 als Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule für schulabsente Schüler*innen gegründet und von 1997 bis 2023 durch den eingetragenen Verein „Rather Modell e. V." geführt. Nach der Auflösung des Vereins liegt das Projekt seit 2024 in der Steuerung des Amtes für Soziales und Jugend und dem Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf (untere staatliche Schulaufsichtsbehörde). Verortet ist die Steuerung der Jugendhilfeanteile im Amt für Soziales und Jugend, Abteilung Jugendförderung, Sachgebiet Jugendsozialarbeit, Koordination Rather Modell. Das Projekt Rather Modell ist dabei als nachrangig zu den Aufgaben von Schule im Kontext der Schulpflichtüberwachung sowie der Unterstützung und Begleitung durch die Schulsozialarbeit im Handlungsfeld Schulvermeidung zu betrachten. Seite 2 Aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2025 erging zudem folgender Auftrag: „Maßnahme C2 - Schulverweigerung: - Entwicklung eines einheitlichen Datensystems im Projekt Bildung integriert, mit dem Ziel, die Datengrundlage zum Phänomen Schulverweigerung in Düsseldorf zu verbessern und relevanten Risikofaktoren im Vorfeld von verfestigter Schulverweigerung zu ermitteln. - Modifizierung der Gesamtkonzeption der Fachstelle Schulverweigerung sowie der Standorte des Rather Modells um verbesserte Angebotsstrukturen für die Grundschule und der Zielgruppe der 11 - 13-Jährigen. Dabei soll die Schulsozialarbeit als erste Anlauf- und Meldestelle bei Schulabsentismus etabliert werden. - Etablierung von zusätzlichen präventiven Angeboten in Schulen im Rahmen der Umsetzung des Düsseldorfer Präventionskonzeptes U27" (KJFP 2021 - 2025, S. 74) Für die Schulsozialarbeit wurde durch die in 2021 verabschiedete Rahmenvereinbarung Schulsozialarbeit der Landeshauptstadt Düsseldorf Schulvermeidung als ein originäres Handlungsfeld bestimmt. Durch den umfassenden Ausbau der Schulsozialarbeit in den letzten Jahren wurden hier auch entsprechende personelle Ressourcen geschaffen, um dem Thema Schulvermeidung im System Schule zu begegnen. Die Fachstelle Schulverweigerung wurde in 2024 in die Koordination Rather Modell, einhergehend mit einer neuen Aufgabenstellung, umgewandelt. Diese wurde dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt (vgl. JHA/093/2023). Die Zielgruppe der 11- bis 13-jährigen Schüler*innen wird zusätzlich zu den Unterstützungsangeboten der Schulsozialarbeit durch die Aufsuchende Arbeit der Diakonie Düsseldorf e. V. begleitet und ihr Schulbesuch am Schulstandort stabilisiert. Für die Primarstufe erfolgt zurzeit die Auswertung des Pilotprojektes "school attendance teams" (SAT). In diesem Kooperationsprojekt des Amts für Schule und Bildung, des Amtes für Soziales und Jugend sowie des LVR-Klinikums Düsseldorf (Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie) erhalten multiprofessionelle Teams aus vier Düsseldorfer Grundschulen neben umfassenden Schulungen zur Erstellung eines schulspezifischen Konzeptes im Umgang mit schulvermeidendem Verhalten auch ein Datenerfassungstool, in dem An- und Abwesenheitszeiten gebündelt werden. Nach Auswertung der Ergebnisse wird geprüft, ob eine Ausweitung im Primarbereich und / oder eine Übertragung auf andere Schulformen zielführend ist. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2025 vorliegen und sollen dann im Schul- sowie im Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden. Finanzierung Die am Rather Modell beteiligten freien Träger der Jugendhilfe wurden in 2024 mit insgesamt 876.698 Euro bezuschusst, davon entfielen insgesamt 702.158 Euro auf Personal- und Sachkosten und 174.540 Euro auf Mietkosten. In 2024 betrug die finanzielle Förderung durch das Land 172.470 Euro, diese Mittel wurden in der Kalkulation gleichmäßig auf alle Träger verteilt. Seite 3 Der kommunale Zuschuss betrug in 2024 somit insgesamt 704.228,67 Euro, die Bezuschussung erfolgt als Regelfinanzierung. Zusätzlich werden zwei 0,5 Vollzeitstellen sozialpädagogische Fachkraft im Amt für Soziales und Jugend für die Koordination Rather Modell finanziert. Konzeptionelle Weiterentwicklung Die vorliegende Konzeption umfasst grundlegende standortübergreifende Vereinbarungen unter anderem zu Zuwegung der Schüler*innen, Überprüfung ihres Verbleibs, den Aufgaben für die sozialpädagogischen und werkpädagogischen Fachkräfte, den Besprechungsformaten sowie verbindlichen Absprachen zu Qualitätsdialog bzw. Zielvereinbarung und Berichtswesen. Sie beschreibt zudem Aufgaben für die kooperierenden Schulen bezüglich außerschulischer Lernorte. Mit dieser Konzeption liegen erstmalig einheitliche Standards für die Standorte im Projekt Rather Modell vor. Sie dient dabei als verbindliche Grundlage für die Standorte und kann um standortspezifische Anteile erweitert werden. Die Konzeption wurde unter Steuerung des Amtes für Soziales und Jugend sowie des Schulamtes für die Landeshauptstadt Düsseldorf (untere staatliche Schulaufsichtsbehörde) und mit folgenden Beteiligten erstellt: Amt für Soziales und Jugend (Abteilung Jugendförderung, Abteilung Kinderschutz und Hilfen zur Erziehung sowie Jugendhilfeplanung), Amt für Schule und Bildung (Abteilung für Bildung, Ganztag und Übergänge, Schulpsychologie), Vertreter*innen der standortbeteiligten freien Träger der Jugendhilfe AWO BBZ gGmbH, Caritasverband Düssel dorf e. V., Diakonie Düsseldorf e. V. und Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH, Schulleitungen der Kooperationsschulen und in den außerschulischen Lernorten tätige Lehrkräfte sowie Schulsozialarbeitende. Erarbeitet wurde die Konzeption in drei Arbeitsgruppen zu den Themen - Zuwegung und Rückführung - Sozial- und werkpädagogische Aufgaben - Schulfachliche Themen (Aufgabenbereiche der Lehrkräfte, Zusammenarbeit innerhalb des Systems, Sicherung der Unterrichtsqualität) Die Vorlagen zum Berichtswesen wurden besprochen und das Zielpapier als Vorlage für den jährlichen Qualitätsdialog an die neue Konzeption angepasst. Das Konzept für die Aufsuchende Arbeit der Diakonie Düsseldorf e. V. mit dem Schwerpunkt der Begleitung der schulvermeidenden Schüler*innen von R ealschulen, Gesamtschulen und Gymnasien wurde mit der Fachabteilung Jugendförderung des Amts für Soziales und Jugend abgestimmt. Die Umsetzung des Konzeptes erfolgt ab dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2024/25. Strukturelle Weiterentwicklung bis zum Sommer 2026 Es sind weitergehende strukturelle Veränderungen in Bezug auf das Rather Modell geplant, die den Ausbau der Angebote für die Zielgruppe der 11- bis 13-jährigen Schüler*innen gemäß den Vorgaben im Kinder - und Jugendförderplan 2021-2025 möglich machen. Es ist ein Ausbau der Aufsuchenden Arbeit für die Klassen 5 bis 7 Seite 4 mit dem Schwerpunkt der Unterstützung von Schüler*innen der Haupt - und Förderschulen geplant. Der Standort Rather Modell Süd / Walzwerkstraße wird hierfür zum Ende des Schuljahres 2025/26 aufgelöst. Dies ist mit dem Schulamt der Landeshauptstadt Düsseldorf, den aktuellen Kooperationsschulen sowie dem Caritasverband Düsseldorf e. V. als zuständigem freien Träger der Jugendhilfe an diesem Standort vereinbart. Alle am Projekt Rather Modell beteiligten Schulleitungen und freien Träger der Jugendhilfe sind informiert und tragen die Entscheidung mit. Der Caritasverband Düsseldorf e. V. wird ab Schuljahresbeginn 2026/27 die Aufsuchende Arbeit für die Zielgruppe der 11- bis 13-jährigen Schüler*innen an Haupt- und Förderschüler*innen übernehmen. Dafür werden 2,0 Vollzeitstellen eingerichtet, die je nach Fallgestaltung insgesamt jährlich bis zu 22 Fälle in die Begleitung übernehmen können. Die Entwicklung der Konzeption erfolgt durch den Caritasverband Düsseldorf e. V. in enger Abstimmung mit der Fachabteilung Jugendförderung des Amtes für Soziales und Jugend. Die Träger AWO BBZ gGmbH sowie Jugendberufshilfe gGmbH werden zum Schuljahr 2026/27 in ihren Standorten des außerschulischen Lernens die Anzahl der Teilnehmendenplätze jeweils um fünf erhöhen. Die Diakonie Düsseldorf e. V. wird ihr Angebot der Aufsuchenden Arbeit für Schüler*innen der Realschulen, Gesamtschule und Gymnasien weiterführen. Die strukturellen Veränderungen in 2026 werden auch Abstimmun gsprozesse zu den trägerspezifischen Produkt- und Aufgabenbeschreibungen zur Folge haben. Ziel ist, die Schüler*innen und die Familien möglichst frühzeitig durch verstärkte Intervention und Anbindung an ein Unterstützungsnetzwerk an ihrer Stammschule zu unterstützen und den Schulbesuch dort zu stabilisieren. Eine geordnete Abwicklung und eine gelingende Übergangsgestaltung sind für alle Beteiligten von hoher Bedeutung, insbesondere für die aktuell am außerschulischen Lernort Walzwerkstraße angemeldeten Schü ler*innen und ihre Familien. Für die Schüler*innen der Förderschule Lernen, für die nach Auflösung des Standortes der Übergang in einen außerschulischen Lernort erforderlich ist, wird gemeinsam mit der zuständigen Schulaufsicht, den Schulleitungen und den freien Trägern der Jugendhilfe eine tragfähige Lösung erarbeitet. Zudem werden die Fachkräfte der beiden verbleibenden außerschulischen Lernorte in diesem Zusammenhang konzeptionelle und strukturelle Anpassungen vornehmen. Für dieses Vorhaben ist eine entsprechende Vorlaufzeit erforderlich und erklärt die Umsetzung zum Sommer 2026. Anlagen: Das Rather Modell - ein Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule im Kontext Schulvermeidung: Standortübergreifende Konzeption der außerschulischen Lernorte Konzept Rather Modell Nord - Aufsuchende Arbeit der Diakonie Düsseldorf e. V.
Das Rather Modell – ein Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule im Kontext Schulvermeidung: Standortübergreifende Konzeption der außerschulischen Lernorte als Text anzeigen
1 Das Rather Modell - ein Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule im Kontext Schulvermeidung Standortübergreifende Konzeption der außerschulischen Lernorte - Stand 06.12.2024 - Eine Kooperation des Amtes für Soziales und Jugend, der Schulaufsicht für das Land NRW, der AWO BBZ gGmbH, der Diakonie Düsseldorf e.V., dem Caritasverband Düsseldorf e.V., der Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH und den Kooperationsschulen: Alfred -Herrhausen-Schule, GHS Benrath, GHS Graf-Recke-Straße, Martin-Luther-King-Schule Gefördert von der und 2 Vorwort Die Präventionsketten der Landeshauptstadt Düsseldorf haben zum Ziel, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein gelingendes und möglichst chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Hierzu zählen auch Teilhabe- und Bildungschancen - der tägliche Schulbesuch ist dabei unabdingbar für eine gelingende Bildungsbiographie und die dauerhafte Erhöhung von Teilhabechancen. Das Projekt Rather Modell wurde im Jahr 1995 für die Arbeit mit schulabsenten und nicht im Regelbetrieb der Schule zu stabilisierenden Schüler*innen gegründet und von 1997 bis 2023 durch den eingetragenen Verein „Rather Modell e.V." als Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule geführt. Nach der Auflösung des Vereins liegt das Projekt seit 2024 in der Steuerung des Amtes für Soziales und Jugend und dem Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf (untere staatliche Schulaufsichtsbehörde). Verortet ist die Steuerung der Jugendhilfeanteile im Amt für Soziales und Jugend, Sachgebiet Jugendsozialarbeit, Koordination Rather Modell. Aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2025 erging folgender Auftrag: „C2 - Schulverweigerung: Modifizierung der Gesamtkonzeption der Fachstelle Schulverweigerung sowie der Standorte des Rather Modells um verbesserte Angebotsstrukturen für die Grundschule und der Zielgruppe der 11 - 13- Jährigen. Dabei soll die Schulsozialarbeit als erste Anlauf- und Meldestelle bei Schulabsentismus etabliert werden." (KJFP 2021-2025, S. 74) Für die Schulsozialarbeit wurde durch die in 2021 verabschiedete Rahmenvereinbarung Schulsozialarbeit der Landeshauptstadt Düsseldorf Schulvermeidung als originäres Handlungsfeld bestimmt, durch den umfassenden Ausbau der Schulsozialarbeit in den letzten Jahren wurden hier auch entsprechende personelle Ressourcen geschaffen, dem Thema im System Schule zu begegnen. Die Fachstelle Schulverweigerung wurde in 2024 in die Koordination Rather Modell umgewandelt, einhergehend mit einer neuen Aufgabenstellung. Die Zielgruppe der 11 - 13jährigen Schüler*innen wird vorrangig durch die Aufsuchende Arbeit der Diakonie Düsseldorf e.V. begleitet und am Schulstandort stabilisiert. Weitergehende konzeptionelle und strukturelle Veränderungen in Bezug auf das Rather Modell bis zum Sommer 2026 werden den Ausbau des Angebotes für diese Zielgruppe möglich machen. Die vorliegende standortübergreifende Konzeption für die außerschulischen Lernorte sowie ein aktualisiertes schulformspezifisches Curriculum für die außerschulischen Lernorte erfüllen den Auftrag aus dem Kinder- und Jugendförderplan. Diese Konzeption wurde unter Steuerung des Amtes für Soziales und Jugend sowie des Schulamtes für die Landeshauptstadt Düsseldorf und mit folgenden Beteiligten erstellt: 3  Amt für Soziales und Jugend (Abteilung Jugendförderung, Abteilung Kinderschutz und Hilfen zur Erziehung sowie der Jugendhilfeplanung)  Vertreter*innen der standortbeteiligten freien Träger der Jugendhilfe (Leitungsebene und Fachkräfte aus den außerschulischen Lernorten)  Schulleitungen der Kooperationsschulen und in den außerschulischen Lernorten tätige Lehrkräfte  Schulsozialarbeitende und  Amt für Schule und Bildung (Abteilung für Bildung, Ganztag und Übergänge, Schulpsychologie) 4 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ............................................................................................................... 5 2. Die Struktur der außerschulischen Lernorte im Projekt Rather Modell ....... 6 3. Personelle Ausstattung ........................................................................................ 7 4. Zugangswege und Verfahren der außerschulischen Lernorte d es Rather Modells ..................................................................................................................... 7 5. Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Rather Modell Standorten ............................................................................................................... 11 a) Gestaltung des Integrationsprozesses ............................................................ 11 b) Einzelfallhilfe / Alltagsbegleitung und Unterstützung in Krisen .................. 12 c) Soziales Lernen / Gruppenangebote ............................................................... 12 d) Schulvermeidung / Anwesenheit am Standort stärken ............................... 13 e) Elternarbeit .......................................................................................................... 14 f) Übergänge ........................................................................................................... 15 g) Dokumentation ................................................................................................... 16 h) Halbjährliche Entwicklungsplangespräche (EPG) .......................................... 16 6. Aufgaben der werkpädagogischen Fachkräfte in den Rather Modell Standorten .............................................................................................................16 7. Die schulischen Aufgaben in den außerschulischen Lernorten ................... 18 a) Fächer 19 b) Stundenpläne ...................................................................................................... 19 c) Beziehungsarbeit ................................................................................................ 21 d) Aufgaben der Schulleitungen der Stammschulen und der Kooperationsschulen ............................................................................................21 e) Aufgaben der Koordinator*innen vor Ort ....................................................... 22 f) Aufgaben der Lehrerkräfte der SEK I und der Sonderpädagogik ............... 22 g) Aufgaben für Lehrer*innen für Sonderpädagogik im AOSF -Verfahren ..... 23 8. Besprechungsformate / -strukturen ................................................................ 23 a) Standortübergreifende Besprechungsformate ............................................... 23 b) Standortbezogene Austauschformate ............................................................. 24 9. Berichtswesen ..................................................................................................... 24 10. Anhänge ............................................................................................................... 25 5 1. Einleitung Laut unterschiedlicher wissenschaftlicher Untersuchungen betrifft das Thema Schulvermeidung rund 5% aller Schüler*innen, schulformunabhängig von der Grundschule bis zum Berufskolleg. Geschlechtsbedingte Unterscheidungen können nicht gemacht werden. Schulvermeidung kennt dabei viele unterschiedliche Formen und Ausprägungen. Zu unterscheiden sind zunächst passive und aktive Schulvermeidung. Bei der passiven Schulvermeidung sind die Schüler*innen am Ort Schule anwesend, entziehen sich aber dem Unterricht, dem Lernen und meist auch dem Schulleben. Die aktive Schulvermeidung beschreibt die Abwesenheit von Kindern und Jugendlichen im Unterricht und in der Schule. Arten der aktiven Schulvermeidung sind:  (Klassische) Schulverweigerung  Schulangst  Trennungsangst  Zurückhalten durch Eltern und Personensorgeberechtigte Kinder und Jugendliche fehlen dabei stunden-, tage- oder wochenweise, manchmal mehrere Jahre. Schulvermeidung ist ein komplexes Phänomen. Oft lässt sich zunächst keine bestimmte Ursache benennen und gezielt abstellen. Hintergründe können Ängste und andere psychische Probleme, belastende Schul- und Unterrichtssituationen, schwieriges Sozialverhalten, problematische Familiensituationen oder Eltern sein, die den Schulbesuch aktiv verhindern oder das Fehlen dulden. In der Regel baut sich Schulvermeidung langsam auf und verhärtet sich dann massiv. Gehäufte und längere Abwesenheiten von Schule sind Ausdruck dafür, dass Kinder, Jugendliche und /oder ihre Familien mit der Bewältigung bestimmter aktueller Lebenssituationen überfordert sind. Hier ist immer zu prüfen, ob ggf. eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und inwieweit die Familien Beratung und / oder Unterstützung durch den Bezirkssozialdienst benötigen. Vor der Kontaktaufnahme zum Rather Modell hat Schule unter Einbeziehung der Schulsozialarbeit und externer Hilfesysteme bereits ihr ganzes Instrumentarium eingesetzt, um ihrer Aufgabe „Schulpflichtüberwachung" nachzukommen und konnte dennoch keine Änderung herbeiführen. Die Konsequenzen von Schulvermeidung sind neben einer nicht gelingenden Bildungsbiographie häufig soziale Isolation, zunehmende psychische Belastung und der Verlust von beruflichen Perspektiven. Die langfristigen Folgen einer nicht gelingenden Bildungsbiographie für das Individuum aber auch für Wirtschaft und Gesellschaft können erheblich sein. Das Rather Modell stellt in diesem Kontext eine spezialisierte Unterstützungsmaßnahme für Jugendliche dar, die trotz aller Bemühungen und durch umfassende Intervention der Schule und der Schulsozialarbeit nicht stabil reintegrierbar sind. Der Fokus der gesamten pädagogischen Arbeit vor Ort liegt 6 darauf, die Schüler*innen mit einem langen Zeitraum des Schulabsentismus wieder an einen geregelten und strukturierten Tagesablauf heranzuführen und ihnen zu helfen, die Schlüsselqualifikationen wie zum Beispiel Pünktlichkeit und tägliche Anwesenheit wieder erlernen zu können. Die Hilfe wird in zwei unterschiedlichen Formen angeboten:  Aufsuchende Arbeit  Außerschulische Lernorte Die Aufsuchende Arbeit stabilisiert durch frühzeitige Intervention den Schulbesuch und verhindert einen vollständigen Ausstieg (Drop-out) aus Schule. Sie wendet sich an Schüler*innen vorrangig in den Klassen 5 bis 7, die bereits durch aktive, z.T. auch passive Schulvermeidung auffallen, aber noch über eine restliche Bindung an Schule verfügen, die durch externe Hilfe stabilisiert werden kann. Die mit der Fachabteilung des Amtes für Soziales und Jugend abgestimmte Konzeption für die Aufsuchende Arbeit des Trägers Diakonie Düsseldorf e.V. liegt vor. Die außerschulischen Lernorte werden für Schüler*innen vorgehalten, die i.d.R. massiv verweigern und durch Mittel der Schule (aktuell) nicht reintegrierbar sind. Das Angebot ist dabei unbedingt als subsidiär zu verstehen - eine Aufnahme kann erst erfolgen, wenn alle Interventionsmöglichkeiten und -verpflichtungen der Regelschule ausgeschöpft sind. 2. Die Struktur der außerschulischen Lernorte im Projekt Rather Modell Das Rather Modell verfügt über 3 außerschulische Lernorte. Jeder außerschulische Lernort (sogenannter „Standort") wird von einer oder zwei Schulen in Kooperation mit einem freien Träger der Jugendhilfe verantwortet. Standort Halle 14 Standort Bogenstraße (Rather Modell Mitte) Standort Walzwerkstraße (Rather Modell Süd) 25 Plätze 20 Plätze 25 Plätze Martin-Luther-King- Schule (Förderschule) GHS Graf-Recke-Straße Alfred-Herrhausen- Schule (Förderschule) & Hauptschule Benrath Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH AWO BBZ gGmbH Caritasverband Düsseldorf e.V. 7 Kooperierende Schulen sind aktuell Haupt- und Förderschulen. Um eine Umschulung der Schüler*innen aus den Schulformen Realschule, Gesamtschule und Gymnasium nicht erforderlich zu machen, wird eine Kooperation mit diesen Schulformen angestrebt. Der Zugang zum Rather Modell ist grundsätzlich Schüler*innen aller Schulformen der Sekundarstufe 1 möglich. Sie werden nach der Aufnahme in den Standort jedoch unabhängig der Schulform der Herkunftsschule Schüler*in der Trägerschule. Dies bedeutet, dass bei einem Wechsel in das Rather Modell z.B. eine Schülerin, die zuvor Gymnasiastin war, nun Haupt- oder Förderschülerin (bei Vorliegen eines Förderbedarfs) wird. Hier haben alle Schüler*innen die Möglichkeit einen ersten Bildungsabschluss zu erreichen. Eine Fortsetzung einer weiterführenden Schullaufbahn ist jederzeit in anderer Form möglich. Der Einsatz der Lehrkräfte in den Standorten erfolgt nicht über Abordnungen. Vielmehr führen die Lehrkräfte eine Klasse an einem Standort außerhalb des eigenen Schulgebäudes. Es ist wichtig, dass die Standorte schulfern verortet sind, weil die Schüler*innen des Rather Modells mit Schule häufig so negative Erfahrungen verknüpfen, dass sie das Projekt in einem Schulgebäude nicht aufsuchen würden. 3. Personelle Ausstattung Die personelle Ausstattung der außerschulischen Lernorte im Bereich Jugendhilfe erfolgt gemäß Einzelvertrag mit den jeweiligen freien Trägern der Jugendhilfe und ist in der Produkt- und Aufgabenbeschreibung festgeschrieben. Die Stellen werden anteilig über Landesmittel refinanziert. Pro Standort werden durch die Jugendhilfe an den Teilnehmendenplätzen orientierte Fachkraftstunden finanziert, die Finanzierung ist in der Produkt- und Aufgabenbeschreibung der jeweiligen freien Träger der Jugendhilfe festgeschrieben. Von den Fachkraftstunden sind mindestens 25 Stunden für eine sozialpädagogische Fachkraft vorzuhalten und mindestens 12 Stunden für eine werkpädagogische Fachkraft. Für die Aufsuchende Arbeit der Diakonie Düsseldorf e.V. werden 2,0 Vollzeitstellen finanziert. Der Einsatz von Lehrkräften erfolgt anteilig über Stundenkontingente der Kooperationsschulen, diese sind abhängig von Schüler*innenzahlen sowie dem Betreuungsschlüssel der jeweiligen Schulformen. 4. Zugangswege und Verfahren der außerschulischen Lernorte des Rather Modells Zielgruppe 8 • Von Schulunlust, Schulangst, weiteren psychischen Erkrankungen oder Zurückhaltung durch Personensorgenberechtigte betroffene Schüler*innen der Sek 1, Klasse 8 (in Ausnahmefällen in Klasse 7) bis 10 deren Entwicklung durch fortwährende Abwesenheit von Schule gefährdet ist (massive Fehlzeiten, drohender Bildungsabbruch). • Eine Aufnahme kann maximal bis zum Beginn des 10. Schulbesuchsjahres erfolgen. Sollte die Aufnahme erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen, sollte immer überprüft werden, ob die Beantragung einer Schulpflichtverlängerung zielführend ist. • Die Herkunftsschule hat bereits alle relevanten Instrumentarien nach dem Schulgesetz eingesetzt, ohne nachhaltigen Erfolg zu erzielen. • Beratungen und Unterstützungsversuche durch die Schulsozialarbeit sind erfolgt, externe Hilfsangebote sind nicht hilfreich, um den Schulbesuch herzustellen oder zu stabilisieren. Zuwegung 1. Sind alle erzieherischen Maßnahmen und / oder und O

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Konzept Rather Modell Nord – Aufsuchende Arbeit der Diakonie Düsseldorf e. V. als Text anzeigen
1 Rather Modell Nord SEK I - aufsuchende Hilfen für schulabsente Schüler*innen der 5. bis 8. Klassen der weiterführenden Schulen in Düsseldorf Vorwort „Schulabsentismus umreißt als Fachbegriff alle Verhaltensmuster, bei denen Schüler ohne ausreichende Berechtigung der Schule fernbleiben." (Ricking & Albers, Schulabsentimus. Intervention und Prävention, 2019) Die Gründe, weshalb Schülerinnen und Schüler nicht in die Schule kommen, können familiär, persönlich oder schulisch bedingt sein. Es gibt keine pauschal richtige Antwort auf die Frage, wie mit diesem Phänomen umzugehen ist. Bis zu zwei Drittel der Schüler „schwänzen" gelegentlich Schulstunden und ca. 5% der Schülerinnen und Schüler meiden in erheblichem Umfang regelmäßig die Schule. Diese Problematik kann in allen Schulformen beobachtet werden. Bei Schulabsentismus unterscheiden wir zwischen aktiver und passiver Schulvermeidung. Beim aktiven Schulabsentismus fehlen Schüler*innen regelmäßig, gelegentlich oder dauerhaft unentschuldigt. Beim passiven Schulabsentismus sind die Schüler*innen physisch anwesend, beteiligen sich aber nicht am Unterrichtsgeschehen oder verweigern diesen. Schulvermeidung begreifen wir als Symptom für eine individuelle schulische oder innerfamiliäre Problematik. Um dem wirksam zu begegnen ist es sinnvoll und notwendig interdisziplinär und multiprofessionell zu arbeiten. Dies erfordert eine komplexe Kooperation aller Beteiligten und es besteht oftmals die Gefahr, die Kinder und Jugendlichen in den unterschiedlichen Systemen von Schule, Familie, Peer Group zu verlieren. Um nicht nur schulische Lernziele zu erreichen, sondern auch die individuellen Kontexte der sozialen, emotionalen und familiären Gegebenheiten einzubeziehen, ist es notwendig Fachpädagogen als „Lotsen" an der Seite der Schüler*innen einzusetzen. 2 Der Erfolg bei der Reintegration von absenten Schüler*innen hängt maßgeblich davon ab, wie genau die Maßnahmen auf die spezifischen und individuellen Probleme und unterschiedlichen Ausprägungen von Schulvermeidung abgestimmt werden. Das aufsuchende Projekt Rather Modell Nord basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz in der multiprofessionellen Arbeit mit allen Beteiligten - Kinder/Jugendliche, Lehrkräfte/Schulleitung, Schulsozialarbeit, Sorgeberechtigte u.w. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben verdeutlicht, dass gerade die Übergangsphasen von der Grundschule in das System einer weiterführenden Schule besonders kritische sind. Schüler*innen, welche bereits im Grundschulalter erhöhte schulabsente Verhaltensweisen aufzeigen, werden im Rahmen eines Übergangs vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. Ein Schulwechsel führt zumeist nicht zur Bewältigung der ursächlichen Problematik. Schüler*innen sehen sich nun mit einem größeren und komplexeren System konfrontiert, welchem sie, mit ohnehin fehlender Stabilität, begegnen müssen Unserer Erfahrung nach verschärft und chronifiziert sich die Problematik häufig in der weiterführenden Schule. Hier gilt seitens des Rather Modells anzusetzen, die Vernetzung innerhalb des multiprofessionellen Teams zu stärken, Synergien zu schaffen und ein tragfähiges Netz zu knüpfen, welches Schüler*innen dabei unterstützt schulabsente Verhaltensweisen überwinden zu können. Eine erfolgreiche Wiedereingliederung in das schulische Lernen und das System Schule sichert den Lernerfolg der jungen Menschen und deren gesellschaftliche Teilhabe. Kernidee des Angebotes Das Rather Modell bietet eine niederschwellige und bedarfsorientierte pädagogische Unterstützung von Eltern und Schüler*innen. Dies erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 13 SGB VII, insbesondere in Verbindung mit § 41 SchulG NRW. 3 Das Angebot richtet sich an Schüler*innen der 5. bis 8. Jahrgangsstufe der Real-, Gesamtschulen und Gymnasien im gesamten Stadtgebiet, die auffälliges schulabsentes Verhalten zeigen. Es ermöglicht ohne besondere Antragsstellungen einen niederschwelligen Zugang zu Hilfen, welche im Schulkontext, unter Beachtung anderer Systeme angeboten werden. Die fachliche Kompetenz sowie die angebotenen Hilfen der sozialpädagogischen Fachkräfte des Rather Modells sollen direkt bei den betroffenen Familien und Kindern ankommen. Das Rather Modell steht für eine fachliche Unterstützung und Begleitung von schulvermeidenden Schüler*innen. Die sozialpädagogische Intervention umfasst begleitende und beratende Hilfen sowie den interdisziplinären Dialog und die prozessuale Kooperation mit dem Team von Fachkräften der Systeme. Eltern und Kinder werden selbstverständlich als wichtige Experten einbezogen und beteiligt. Ein besonderes Merkmal der aufsuchenden Arbeit des Rather Modell Nord ist es, dass im häuslichen, schulischen und sozialem Umfeld der Familie gearbeitet wird. Zuwegung Die Information über und die Zuwegung zum Projekt erfolgt über die Koordinationsstelle Rather Modell. Hierzu ist nach schulischer Beratung eine Anmeldung bei der Koordinationsstelle Rather Modell seitens der Schule mit Einverständnis der Sorgeberechtigten und Bereitschaft zur Mitwirkung eim jungen Menschen notwendig. 1 Leistungsbeschreibung Rather Modell Nord Sek I Allgemeine Beschreibung der Leistung Das Angebot des Rather Modell Nord richtet sich an Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 - 8 der o.g. Schulformen, die durch aktives oder passives Schulvermeidendes Verhalten in Erscheinung getreten sind. Das Rather Modell Nord bietet hierfür 23 Plätze an. 1 Siehe Konzept „Zuwegung ins Rather Modell" 4 Leistungsbeschreibung Das Rather Modell leistet individuelle Begleitung und Unterstützung, Fallklärung und Anamnese, Aufsuchende und lösungsorientierte Arbeit mit der, dem Schüler*in und seiner Familie, Moderation und Mediation zwischen Schule und Familie, Interdisziplinärer Austausch und Kooperation mit den am Prozess beteiligten Akteuren, Vermittlung flankierender und weitergehender Hilfen, Bereitstellung von Informationen, Angeboten und Alternativen, Individuelle Unterstützung und Begleitung bei der Wiedereingliederung in den Schulalltag. Die Stammschule ist ein entscheidendes Element im Kooperationsprozess und unterstützt über die Schulsozialarbeit, Schulleitung und den Lehrkräften den Einsatz der Hilfe vor Ort. Die Fallführung bleibt bei der Schule, was vor allem nach Beendigung der Hilfe des Rather Modell für den weiteren Verlauf sinnvoll ist. Bei massiven Verweigerungstendenzen und weiteren Hinweisen auf eine Gefährdung des Kinderschutzes nach SGB VIII § 8a stehen die Fachkräfte den Schulen beratend zur Seite und sind eingebettet in das Verfahren zur Einschätzung einer Gefährdungslage der Diakonie Düsseldorf. Voraussetzungen und Ziele Das Rather Modell Nord SEK I richtet sich an Schüler*innen die stundenweise, ganze Tage oder Wochen entschuldigt oder unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben die durch massives Stören den Unterricht verweigern oder durch ihre offenkundige Nichtbeteiligung Desinteresse am Unterricht zeigen und diesen boykottieren die Anzeichen von Schulphobie zeigen. Diese Phobie kann ihren Ursprung im familiären Umfeld haben oder auf eine individuelle soziale und, oder emotionale Störung hinweisen, beispielsweise Trennungsangst 5 die Schulangst haben, die aufgrund von leistungsbezogenen Ängste, Versagensängsten oder Mobbingerfahrungen auftreten kann die Schwierigkeiten zeigen, sich in einem neuen Schulsystem oder in einer neuen Klassengemeinschaft zu integrieren die durch die schulisch veranlassten Interventionen nicht nachhaltig erreicht werden konnten Das Rather Modell Nord ist nicht geeignet wenn Sorgeberechtigte ihre Zustimmung und Kooperation verweigern, wenn Schüler*innen dauerhaft die Mitarbeit ablehnen, wenn Schule ihrem aktiven Kooperationsauftrag und dem Fallsteuerungsprozess nicht nachkommt. Ziele Klärung der Gründe für das schulabsente Verhalten Aufbau einer guten (Arbeits-)Beziehung zur Schülerin zum Schüler und seiner Familie Förderung einer unterstützenden Kooperation mit allen beteiligten Akteuren im Interesse der Schülerin, des Schülers Mediation zwischen Schule und Familie Förderung einer zeitnahen Rückkehr und eines regelmäßigen Schulbesuches der Schüler*innen Unterstützung und Begleitung der Schüler*innen und ihrer Erziehungsberechtigten bei der Lösung von Problemen und deren Ursachen, die zur Aufrechterhaltung von Schulabsentismus beitragen können Unterstützung und Begleitung bei der Vermittlung und Inanspruchnahme ergänzender und weiterer Hilfsangebote, wie beispielsweise Psychotherapie, Ergotherapie, Sprachheiltherapie etc. (Lotsenfunktion) 6 Überblick der Leistung des Rather Modells Nord Die Vorgehensweise und die Entscheidung für spezifische Methoden und Vorgehensweisen ist vorrangig und kontextabhängig vom Kind, dem familiären und schulischen System. Leistungsbereich Beschreibung Aufnahme des Falles bei Meldung seitens der Koordinationsstelle Aufnahme des Falles und Terminvereinbarung zum Erstgespräch mit der Familie kooperierenden Schule (Schulleitung, Klassenlehrer*in, Schulsozialarbeit) Prüfung der Indikatoren Erstkontakt zur Schule, Kind und Eltern Erstgespräch mit Kind, Eltern und Schule Vorstellen des Rather Modells Nord und des dazugehörigen Angebotes Überblick über die Situation verschaffen Erarbeiten eines Kontraktes mit Familie und Schule Auftragsklärung, Austausch und Auftragsbeschreibung der zu bearbeitenden Problematik und der bisherigen Schritte seitens der Schule Verbindlichkeiten für den weiteren Verlauf planen Kontinuierlicher Austausch mit der Schule und dem Netwerk Exploration und Zielplanung Klärung der Beweggründe für das Verhalten des Kindes, des Jugendlichen unter Berücksichtigung seiner Vorgeschichte) Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zum Kind/Jugendlichen und dessen Eltern, Erarbeitung eines Strategieplans und Festlegung von Prioritäten für kurz- und mittelfristige Zielsetzungen. 7 Beratungs- und Unterstützungsphase mit dem Kind und den Eltern Aktive Bearbeitungsphase in den Schulen: Befristete Schulbegleitung zur individuellen Bewertung und Diagnostik. Stärkungstraining in EFH, Bearbeitung der Schulverweigerungsproblematik in der praktischen Umsetzung, z.B. Begleitung in den Ort Schule bei Ängsten im Übergang in der Familie: Hausbesuche, regelmäßige Beratungstermine Hilfreiche Methoden sind z.B.: Genogramm Soziogramm Positiv Konnotieren Refraiming Fragen nach Ressourcen, Stärken, Problemlagen und Beziehungen (Verstärkerpläne) Lösungsorientiertes Fragen Skalieren Verhaltensbeobachtung und -beschreibung Evaluieren und Vermitteln fachgerechter Stellen, wie z.B. Therapeutische Unterstützung, Fachstellen, BSD etc. Hilfestellungen für Eltern bei der schulischen Wiedereingliederung ihrer Kinder Notfallpläne erarbeiten, Begleitung zu Ärzten, Therapeuten, Institutionen Stabilisierung und Abschluss Verselbständigung und Wiedereingliederung der Schüler*innen im System Schule Begleiten und Installieren nachfolgender Hilfen für die Familie 8 Abschlussgespräch mit dem/der Schüler*in und der Familie Enge Vernetzung und Kooperation mit Schule und Schulsozialarbeit Dokumentation / Überprüfen von Zielerreichung Verschriftlichungen wie Falldokumentation (Aufnahme bis Abschluss) Zielplanung und Zielüberprüfung Abschlussbericht Vernetzung / Kooperation Kooperieren und Austausch mit allem am Prozess beteiligten Akteuren Aufbau eines Netzwerkes Vermittlung von weitergehenden Hilfen Ggfs. Kontaktvermittlung und Begleitung zum BSD der Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen von HzE Dauer der Teilnahme Die Dauer der Teilnahme am Rather Modell orientiert sich an der individuellen Ausprägung und Dynamik der Schulvermeidung. Eine Verweildauer von 6-9 Monaten kann in begründeten Fällen überschritten werden. Die Maßnahme endet erfolgreich mit der Wiedereingliederung der/des Schüler*in in die (Stamm-) Schule. Eine vorzeitige Beendigung der Kooperation erfolgt bei Bei fehlender Kooperationsbereitschaft aller im Prozess befindlichen Akteure, bei Nicht-Wirksamkeit der Maßnahme den Übertritt in eine Förderschule einen Wohnortwechsel außerhalb Düsseldorfs. Eine vorzeitige Beendigung durch das Rather Modell Nord wird vorab mit der zuständigen Vorgesetzten und der Koordination Rather Modell fachlich beraten und entschieden. 9 Qualitätssicherung Angelehnt an der Rahmenkonzeption des Rather Modells werden die Maßnahmen zur Qualitätssicherung umgesetzt. Dazu gehören u.a. Erstellung eines Jahresberichts mit dazugehöriger Statistik, jährliche Zielvereinbarungsgespräche sowie die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und Fachtage.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen JHA/006/2025