Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Informationsvorlage als Text anzeigen
JHA/006/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Informationsvorlage
Betrifft:
Konzeptionelle und strukturelle Weiterentwicklung des Rather Modell (Projekt des
außerschulischen Lernens in Fällen von Schulvermeidung)
Fachbereich:
51 - Amt für Soziales und Jugend / Jugend
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 15.01.2025 Kenntnisnahme
Schulausschuss 04.02.2025 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Die Präventionsketten der Landeshauptstadt Düsseldorf haben zum Ziel, Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein gelingendes und möglichst
chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen.
Hierzu zählen auch Teilhabe- und Bildungschancen - der tägliche Schulbesuch ist
dabei unabdingbar für eine gelingende Bildungsbiographie und die dauerhafte
Erhöhung von Teilhabechancen.
Das Projekt Rather Modell wurde im Jahr 1995 als Kooperationsprojekt von
Jugendhilfe und Schule für schulabsente Schüler*innen gegründet und von 1997 bis
2023 durch den eingetragenen Verein „Rather Modell e. V." geführt.
Nach der Auflösung des Vereins liegt das Projekt seit 2024 in der Steuerung des
Amtes für Soziales und Jugend und dem Schulamt für die Landeshauptstadt
Düsseldorf (untere staatliche Schulaufsichtsbehörde). Verortet ist die Steuerung der
Jugendhilfeanteile im Amt für Soziales und Jugend, Abteilung Jugendförderung,
Sachgebiet Jugendsozialarbeit, Koordination Rather Modell.
Das Projekt Rather Modell ist dabei als nachrangig zu den Aufgaben von Schule im
Kontext der Schulpflichtüberwachung sowie der Unterstützung und Begleitung durch
die Schulsozialarbeit im Handlungsfeld Schulvermeidung zu betrachten.
Seite 2
Aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2025 erging zudem folgender
Auftrag:
„Maßnahme C2 - Schulverweigerung:
- Entwicklung eines einheitlichen Datensystems im Projekt Bildung integriert,
mit dem Ziel, die Datengrundlage zum Phänomen Schulverweigerung in
Düsseldorf zu verbessern und relevanten Risikofaktoren im Vorfeld von
verfestigter Schulverweigerung zu ermitteln.
- Modifizierung der Gesamtkonzeption der Fachstelle Schulverweigerung sowie
der Standorte des Rather Modells um verbesserte Angebotsstrukturen für die
Grundschule und der Zielgruppe der 11 - 13-Jährigen. Dabei soll die
Schulsozialarbeit als erste Anlauf- und Meldestelle bei Schulabsentismus
etabliert werden.
- Etablierung von zusätzlichen präventiven Angeboten in Schulen im Rahmen
der Umsetzung des Düsseldorfer Präventionskonzeptes U27" (KJFP 2021 -
2025, S. 74)
Für die Schulsozialarbeit wurde durch die in 2021 verabschiedete
Rahmenvereinbarung Schulsozialarbeit der Landeshauptstadt Düsseldorf
Schulvermeidung als ein originäres Handlungsfeld bestimmt. Durch den umfassenden
Ausbau der Schulsozialarbeit in den letzten Jahren wurden hier auch entsprechende
personelle Ressourcen geschaffen, um dem Thema Schulvermeidung im System
Schule zu begegnen.
Die Fachstelle Schulverweigerung wurde in 2024 in die Koordination Rather Modell,
einhergehend mit einer neuen Aufgabenstellung, umgewandelt. Diese wurde dem
Jugendhilfeausschuss vorgestellt (vgl. JHA/093/2023).
Die Zielgruppe der 11- bis 13-jährigen Schüler*innen wird zusätzlich zu den
Unterstützungsangeboten der Schulsozialarbeit durch die Aufsuchende Arbeit der
Diakonie Düsseldorf e. V. begleitet und ihr Schulbesuch am Schulstandort stabilisiert.
Für die Primarstufe erfolgt zurzeit die Auswertung des Pilotprojektes "school
attendance teams" (SAT). In diesem Kooperationsprojekt des Amts für Schule und
Bildung, des Amtes für Soziales und Jugend sowie des LVR-Klinikums Düsseldorf
(Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie) erhalten multiprofessionelle Teams aus
vier Düsseldorfer Grundschulen neben umfassenden Schulungen zur Erstellung eines
schulspezifischen Konzeptes im Umgang mit schulvermeidendem Verhalten auch ein
Datenerfassungstool, in dem An- und Abwesenheitszeiten gebündelt werden. Nach
Auswertung der Ergebnisse wird geprüft, ob eine Ausweitung im Primarbereich und /
oder eine Übertragung auf andere Schulformen zielführend ist. Die Ergebnisse
werden voraussichtlich im Herbst 2025 vorliegen und sollen dann im Schul- sowie im
Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.
Finanzierung
Die am Rather Modell beteiligten freien Träger der Jugendhilfe wurden in 2024 mit
insgesamt 876.698 Euro bezuschusst, davon entfielen insgesamt 702.158 Euro auf
Personal- und Sachkosten und 174.540 Euro auf Mietkosten.
In 2024 betrug die finanzielle Förderung durch das Land 172.470 Euro, diese Mittel
wurden in der Kalkulation gleichmäßig auf alle Träger verteilt.
Seite 3
Der kommunale Zuschuss betrug in 2024 somit insgesamt 704.228,67 Euro, die
Bezuschussung erfolgt als Regelfinanzierung.
Zusätzlich werden zwei 0,5 Vollzeitstellen sozialpädagogische Fachkraft im Amt für
Soziales und Jugend für die Koordination Rather Modell finanziert.
Konzeptionelle Weiterentwicklung
Die vorliegende Konzeption umfasst grundlegende standortübergreifende
Vereinbarungen unter anderem zu Zuwegung der Schüler*innen, Überprüfung ihres
Verbleibs, den Aufgaben für die sozialpädagogischen und werkpädagogischen
Fachkräfte, den Besprechungsformaten sowie verbindlichen Absprachen zu
Qualitätsdialog bzw. Zielvereinbarung und Berichtswesen. Sie beschreibt zudem
Aufgaben für die kooperierenden Schulen bezüglich außerschulischer Lernorte.
Mit dieser Konzeption liegen erstmalig einheitliche Standards für die Standorte im
Projekt Rather Modell vor. Sie dient dabei als verbindliche Grundlage für die
Standorte und kann um standortspezifische Anteile erweitert werden.
Die Konzeption wurde unter Steuerung des Amtes für Soziales und Jugend sowie des
Schulamtes für die Landeshauptstadt Düsseldorf (untere staatliche
Schulaufsichtsbehörde) und mit folgenden Beteiligten erstellt: Amt für Soziales und
Jugend (Abteilung Jugendförderung, Abteilung Kinderschutz und Hilfen zur Erziehung
sowie Jugendhilfeplanung), Amt für Schule und Bildung (Abteilung für Bildung,
Ganztag und Übergänge, Schulpsychologie), Vertreter*innen der standortbeteiligten
freien Träger der Jugendhilfe AWO BBZ gGmbH, Caritasverband Düssel dorf e. V.,
Diakonie Düsseldorf e. V. und Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH, Schulleitungen
der Kooperationsschulen und in den außerschulischen Lernorten tätige Lehrkräfte
sowie Schulsozialarbeitende.
Erarbeitet wurde die Konzeption in drei Arbeitsgruppen zu den Themen
- Zuwegung und Rückführung
- Sozial- und werkpädagogische Aufgaben
- Schulfachliche Themen (Aufgabenbereiche der Lehrkräfte, Zusammenarbeit
innerhalb des Systems, Sicherung der Unterrichtsqualität)
Die Vorlagen zum Berichtswesen wurden besprochen und das Zielpapier als Vorlage
für den jährlichen Qualitätsdialog an die neue Konzeption angepasst.
Das Konzept für die Aufsuchende Arbeit der Diakonie Düsseldorf e. V. mit dem
Schwerpunkt der Begleitung der schulvermeidenden Schüler*innen von R ealschulen,
Gesamtschulen und Gymnasien wurde mit der Fachabteilung Jugendförderung des
Amts für Soziales und Jugend abgestimmt.
Die Umsetzung des Konzeptes erfolgt ab dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2024/25.
Strukturelle Weiterentwicklung bis zum Sommer 2026
Es sind weitergehende strukturelle Veränderungen in Bezug auf das Rather Modell
geplant, die den Ausbau der Angebote für die Zielgruppe der 11- bis 13-jährigen
Schüler*innen gemäß den Vorgaben im Kinder - und Jugendförderplan 2021-2025
möglich machen. Es ist ein Ausbau der Aufsuchenden Arbeit für die Klassen 5 bis 7
Seite 4
mit dem Schwerpunkt der Unterstützung von Schüler*innen der Haupt - und
Förderschulen geplant.
Der Standort Rather Modell Süd / Walzwerkstraße wird hierfür zum Ende des
Schuljahres 2025/26 aufgelöst. Dies ist mit dem Schulamt der Landeshauptstadt
Düsseldorf, den aktuellen Kooperationsschulen sowie dem Caritasverband Düsseldorf
e. V. als zuständigem freien Träger der Jugendhilfe an diesem Standort vereinbart.
Alle am Projekt Rather Modell beteiligten Schulleitungen und freien Träger der
Jugendhilfe sind informiert und tragen die Entscheidung mit.
Der Caritasverband Düsseldorf e. V. wird ab Schuljahresbeginn 2026/27 die
Aufsuchende Arbeit für die Zielgruppe der 11- bis 13-jährigen Schüler*innen an
Haupt- und Förderschüler*innen übernehmen. Dafür werden 2,0 Vollzeitstellen
eingerichtet, die je nach Fallgestaltung insgesamt jährlich bis zu 22 Fälle in die
Begleitung übernehmen können. Die Entwicklung der Konzeption erfolgt durch den
Caritasverband Düsseldorf e. V. in enger Abstimmung mit der Fachabteilung
Jugendförderung des Amtes für Soziales und Jugend.
Die Träger AWO BBZ gGmbH sowie Jugendberufshilfe gGmbH werden zum Schuljahr
2026/27 in ihren Standorten des außerschulischen Lernens die Anzahl der
Teilnehmendenplätze jeweils um fünf erhöhen.
Die Diakonie Düsseldorf e. V. wird ihr Angebot der Aufsuchenden Arbeit für
Schüler*innen der Realschulen, Gesamtschule und Gymnasien weiterführen.
Die strukturellen Veränderungen in 2026 werden auch Abstimmun gsprozesse zu den
trägerspezifischen Produkt- und Aufgabenbeschreibungen zur Folge haben.
Ziel ist, die Schüler*innen und die Familien möglichst frühzeitig durch verstärkte
Intervention und Anbindung an ein Unterstützungsnetzwerk an ihrer Stammschule zu
unterstützen und den Schulbesuch dort zu stabilisieren.
Eine geordnete Abwicklung und eine gelingende Übergangsgestaltung sind für alle
Beteiligten von hoher Bedeutung, insbesondere für die aktuell am außerschulischen
Lernort Walzwerkstraße angemeldeten Schü ler*innen und ihre Familien. Für die
Schüler*innen der Förderschule Lernen, für die nach Auflösung des Standortes der
Übergang in einen außerschulischen Lernort erforderlich ist, wird gemeinsam mit der
zuständigen Schulaufsicht, den Schulleitungen und den freien Trägern der
Jugendhilfe eine tragfähige Lösung erarbeitet. Zudem werden die Fachkräfte der
beiden verbleibenden außerschulischen Lernorte in diesem Zusammenhang
konzeptionelle und strukturelle Anpassungen vornehmen.
Für dieses Vorhaben ist eine entsprechende Vorlaufzeit erforderlich und erklärt die
Umsetzung zum Sommer 2026.
Anlagen:
Das Rather Modell - ein Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule im Kontext
Schulvermeidung: Standortübergreifende Konzeption der außerschulischen Lernorte
Konzept Rather Modell Nord - Aufsuchende Arbeit der Diakonie Düsseldorf e. V.
Das Rather Modell – ein Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule im Kontext Schulvermeidung: Standortübergreifende Konzeption der außerschulischen Lernorte als Text anzeigen
1
Das Rather Modell -
ein Kooperationsprojekt von Jugendhilfe
und Schule im Kontext Schulvermeidung
Standortübergreifende Konzeption
der außerschulischen Lernorte
- Stand 06.12.2024 -
Eine Kooperation des Amtes für Soziales und Jugend, der Schulaufsicht
für das Land NRW, der AWO BBZ gGmbH, der Diakonie Düsseldorf e.V.,
dem Caritasverband Düsseldorf e.V., der Jugendberufshilfe Düsseldorf
gGmbH und den Kooperationsschulen: Alfred -Herrhausen-Schule, GHS
Benrath, GHS Graf-Recke-Straße, Martin-Luther-King-Schule
Gefördert von der und
2
Vorwort
Die Präventionsketten der Landeshauptstadt Düsseldorf haben zum Ziel, Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein gelingendes und möglichst
chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen.
Hierzu zählen auch Teilhabe- und Bildungschancen - der tägliche Schulbesuch ist
dabei unabdingbar für eine gelingende Bildungsbiographie und die dauerhafte
Erhöhung von Teilhabechancen.
Das Projekt Rather Modell wurde im Jahr 1995 für die Arbeit mit schulabsenten
und nicht im Regelbetrieb der Schule zu stabilisierenden Schüler*innen
gegründet und von 1997 bis 2023 durch den eingetragenen Verein „Rather
Modell e.V." als Kooperationsprojekt von Jugendhilfe und Schule geführt.
Nach der Auflösung des Vereins liegt das Projekt seit 2024 in der Steuerung des
Amtes für Soziales und Jugend und dem Schulamt für die Landeshauptstadt
Düsseldorf (untere staatliche Schulaufsichtsbehörde). Verortet ist die Steuerung
der Jugendhilfeanteile im Amt für Soziales und Jugend, Sachgebiet
Jugendsozialarbeit, Koordination Rather Modell.
Aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2025 erging folgender Auftrag:
„C2 - Schulverweigerung: Modifizierung der Gesamtkonzeption der Fachstelle
Schulverweigerung sowie der Standorte des Rather Modells um verbesserte
Angebotsstrukturen für die Grundschule und der Zielgruppe der 11 - 13-
Jährigen. Dabei soll die Schulsozialarbeit als erste Anlauf- und Meldestelle bei
Schulabsentismus etabliert werden." (KJFP 2021-2025, S. 74)
Für die Schulsozialarbeit wurde durch die in 2021 verabschiedete
Rahmenvereinbarung Schulsozialarbeit der Landeshauptstadt Düsseldorf
Schulvermeidung als originäres Handlungsfeld bestimmt, durch den umfassenden
Ausbau der Schulsozialarbeit in den letzten Jahren wurden hier auch
entsprechende personelle Ressourcen geschaffen, dem Thema im System Schule
zu begegnen.
Die Fachstelle Schulverweigerung wurde in 2024 in die Koordination Rather
Modell umgewandelt, einhergehend mit einer neuen Aufgabenstellung.
Die Zielgruppe der 11 - 13jährigen Schüler*innen wird vorrangig durch die
Aufsuchende Arbeit der Diakonie Düsseldorf e.V. begleitet und am Schulstandort
stabilisiert. Weitergehende konzeptionelle und strukturelle Veränderungen in
Bezug auf das Rather Modell bis zum Sommer 2026 werden den Ausbau des
Angebotes für diese Zielgruppe möglich machen.
Die vorliegende standortübergreifende Konzeption für die außerschulischen
Lernorte sowie ein aktualisiertes schulformspezifisches Curriculum für die
außerschulischen Lernorte erfüllen den Auftrag aus dem Kinder- und
Jugendförderplan.
Diese Konzeption wurde unter Steuerung des Amtes für Soziales und Jugend
sowie des Schulamtes für die Landeshauptstadt Düsseldorf und mit folgenden
Beteiligten erstellt:
3
Amt für Soziales und Jugend (Abteilung Jugendförderung, Abteilung
Kinderschutz und Hilfen zur Erziehung sowie der Jugendhilfeplanung)
Vertreter*innen der standortbeteiligten freien Träger der Jugendhilfe
(Leitungsebene und Fachkräfte aus den außerschulischen Lernorten)
Schulleitungen der Kooperationsschulen und in den außerschulischen
Lernorten tätige Lehrkräfte
Schulsozialarbeitende und
Amt für Schule und Bildung (Abteilung für Bildung, Ganztag und
Übergänge, Schulpsychologie)
4
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ............................................................................................................... 5
2. Die Struktur der außerschulischen Lernorte im Projekt Rather Modell ....... 6
3. Personelle Ausstattung ........................................................................................ 7
4. Zugangswege und Verfahren der außerschulischen Lernorte d es Rather
Modells ..................................................................................................................... 7
5. Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Rather Modell
Standorten ............................................................................................................... 11
a) Gestaltung des Integrationsprozesses ............................................................ 11
b) Einzelfallhilfe / Alltagsbegleitung und Unterstützung in Krisen .................. 12
c) Soziales Lernen / Gruppenangebote ............................................................... 12
d) Schulvermeidung / Anwesenheit am Standort stärken ............................... 13
e) Elternarbeit .......................................................................................................... 14
f) Übergänge ........................................................................................................... 15
g) Dokumentation ................................................................................................... 16
h) Halbjährliche Entwicklungsplangespräche (EPG) .......................................... 16
6. Aufgaben der werkpädagogischen Fachkräfte in den Rather Modell
Standorten .............................................................................................................16
7. Die schulischen Aufgaben in den außerschulischen Lernorten ................... 18
a) Fächer 19
b) Stundenpläne ...................................................................................................... 19
c) Beziehungsarbeit ................................................................................................ 21
d) Aufgaben der Schulleitungen der Stammschulen und der
Kooperationsschulen ............................................................................................21
e) Aufgaben der Koordinator*innen vor Ort ....................................................... 22
f) Aufgaben der Lehrerkräfte der SEK I und der Sonderpädagogik ............... 22
g) Aufgaben für Lehrer*innen für Sonderpädagogik im AOSF -Verfahren ..... 23
8. Besprechungsformate / -strukturen ................................................................ 23
a) Standortübergreifende Besprechungsformate ............................................... 23
b) Standortbezogene Austauschformate ............................................................. 24
9. Berichtswesen ..................................................................................................... 24
10. Anhänge ............................................................................................................... 25
5
1. Einleitung
Laut unterschiedlicher wissenschaftlicher Untersuchungen betrifft das Thema
Schulvermeidung rund 5% aller Schüler*innen, schulformunabhängig von der
Grundschule bis zum Berufskolleg. Geschlechtsbedingte Unterscheidungen
können nicht gemacht werden.
Schulvermeidung kennt dabei viele unterschiedliche Formen und Ausprägungen.
Zu unterscheiden sind zunächst passive und aktive Schulvermeidung. Bei der
passiven Schulvermeidung sind die Schüler*innen am Ort Schule anwesend,
entziehen sich aber dem Unterricht, dem Lernen und meist auch dem Schulleben.
Die aktive Schulvermeidung beschreibt die Abwesenheit von Kindern und
Jugendlichen im Unterricht und in der Schule. Arten der aktiven Schulvermeidung
sind:
(Klassische) Schulverweigerung
Schulangst
Trennungsangst
Zurückhalten durch Eltern und Personensorgeberechtigte
Kinder und Jugendliche fehlen dabei stunden-, tage- oder wochenweise,
manchmal mehrere Jahre.
Schulvermeidung ist ein komplexes Phänomen. Oft lässt sich zunächst keine
bestimmte Ursache benennen und gezielt abstellen. Hintergründe können Ängste
und andere psychische Probleme, belastende Schul- und Unterrichtssituationen,
schwieriges Sozialverhalten, problematische Familiensituationen oder Eltern sein,
die den Schulbesuch aktiv verhindern oder das Fehlen dulden.
In der Regel baut sich Schulvermeidung langsam auf und verhärtet sich dann
massiv. Gehäufte und längere Abwesenheiten von Schule sind Ausdruck dafür,
dass Kinder, Jugendliche und /oder ihre Familien mit der Bewältigung bestimmter
aktueller Lebenssituationen überfordert sind. Hier ist immer zu prüfen, ob ggf.
eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und inwieweit die Familien Beratung und /
oder Unterstützung durch den Bezirkssozialdienst benötigen.
Vor der Kontaktaufnahme zum Rather Modell hat Schule unter Einbeziehung der
Schulsozialarbeit und externer Hilfesysteme bereits ihr ganzes Instrumentarium
eingesetzt, um ihrer Aufgabe „Schulpflichtüberwachung" nachzukommen und
konnte dennoch keine Änderung herbeiführen.
Die Konsequenzen von Schulvermeidung sind neben einer nicht gelingenden
Bildungsbiographie häufig soziale Isolation, zunehmende psychische Belastung
und der Verlust von beruflichen Perspektiven. Die langfristigen Folgen einer nicht
gelingenden Bildungsbiographie für das Individuum aber auch für Wirtschaft und
Gesellschaft können erheblich sein.
Das Rather Modell stellt in diesem Kontext eine spezialisierte
Unterstützungsmaßnahme für Jugendliche dar, die trotz aller Bemühungen und
durch umfassende Intervention der Schule und der Schulsozialarbeit nicht stabil
reintegrierbar sind. Der Fokus der gesamten pädagogischen Arbeit vor Ort liegt
6
darauf, die Schüler*innen mit einem langen Zeitraum des Schulabsentismus
wieder an einen geregelten und strukturierten Tagesablauf heranzuführen und
ihnen zu helfen, die Schlüsselqualifikationen wie zum Beispiel Pünktlichkeit und
tägliche Anwesenheit wieder erlernen zu können.
Die Hilfe wird in zwei unterschiedlichen Formen angeboten:
Aufsuchende Arbeit
Außerschulische Lernorte
Die Aufsuchende Arbeit stabilisiert durch frühzeitige Intervention den
Schulbesuch und verhindert einen vollständigen Ausstieg (Drop-out) aus Schule.
Sie wendet sich an Schüler*innen vorrangig in den Klassen 5 bis 7, die bereits
durch aktive, z.T. auch passive Schulvermeidung auffallen, aber noch über eine
restliche Bindung an Schule verfügen, die durch externe Hilfe stabilisiert werden
kann. Die mit der Fachabteilung des Amtes für Soziales und Jugend abgestimmte
Konzeption für die Aufsuchende Arbeit des Trägers Diakonie Düsseldorf e.V. liegt
vor.
Die außerschulischen Lernorte werden für Schüler*innen vorgehalten, die i.d.R.
massiv verweigern und durch Mittel der Schule (aktuell) nicht reintegrierbar sind.
Das Angebot ist dabei unbedingt als subsidiär zu verstehen - eine Aufnahme
kann erst erfolgen, wenn alle Interventionsmöglichkeiten und -verpflichtungen
der Regelschule ausgeschöpft sind.
2. Die Struktur der außerschulischen Lernorte im Projekt Rather
Modell
Das Rather Modell verfügt über 3 außerschulische Lernorte.
Jeder außerschulische Lernort (sogenannter „Standort") wird von einer oder zwei
Schulen in Kooperation mit einem freien Träger der Jugendhilfe verantwortet.
Standort Halle 14
Standort Bogenstraße
(Rather Modell Mitte)
Standort Walzwerkstraße
(Rather Modell Süd)
25 Plätze
20 Plätze
25 Plätze
Martin-Luther-King-
Schule (Förderschule)
GHS Graf-Recke-Straße
Alfred-Herrhausen-
Schule (Förderschule) &
Hauptschule Benrath
Jugendberufshilfe
Düsseldorf gGmbH
AWO BBZ gGmbH
Caritasverband
Düsseldorf e.V.
7
Kooperierende Schulen sind aktuell Haupt- und Förderschulen. Um eine
Umschulung der Schüler*innen aus den Schulformen Realschule, Gesamtschule
und Gymnasium nicht erforderlich zu machen, wird eine Kooperation mit diesen
Schulformen angestrebt.
Der Zugang zum Rather Modell ist grundsätzlich Schüler*innen aller Schulformen
der Sekundarstufe 1 möglich. Sie werden nach der Aufnahme in den Standort
jedoch unabhängig der Schulform der Herkunftsschule Schüler*in der
Trägerschule. Dies bedeutet, dass bei einem Wechsel in das Rather Modell z.B.
eine Schülerin, die zuvor Gymnasiastin war, nun Haupt- oder Förderschülerin (bei
Vorliegen eines Förderbedarfs) wird. Hier haben alle Schüler*innen die
Möglichkeit einen ersten Bildungsabschluss zu erreichen. Eine Fortsetzung einer
weiterführenden Schullaufbahn ist jederzeit in anderer Form möglich.
Der Einsatz der Lehrkräfte in den Standorten erfolgt nicht über Abordnungen.
Vielmehr führen die Lehrkräfte eine Klasse an einem Standort außerhalb des
eigenen Schulgebäudes.
Es ist wichtig, dass die Standorte schulfern verortet sind, weil die Schüler*innen
des Rather Modells mit Schule häufig so negative Erfahrungen verknüpfen, dass
sie das Projekt in einem Schulgebäude nicht aufsuchen würden.
3. Personelle Ausstattung
Die personelle Ausstattung der außerschulischen Lernorte im Bereich Jugendhilfe
erfolgt gemäß Einzelvertrag mit den jeweiligen freien Trägern der Jugendhilfe und
ist in der Produkt- und Aufgabenbeschreibung festgeschrieben. Die Stellen
werden anteilig über Landesmittel refinanziert.
Pro Standort werden durch die Jugendhilfe an den Teilnehmendenplätzen
orientierte Fachkraftstunden finanziert, die Finanzierung ist in der Produkt- und
Aufgabenbeschreibung der jeweiligen freien Träger der Jugendhilfe
festgeschrieben. Von den Fachkraftstunden sind mindestens 25 Stunden für eine
sozialpädagogische Fachkraft vorzuhalten und mindestens 12 Stunden für eine
werkpädagogische Fachkraft.
Für die Aufsuchende Arbeit der Diakonie Düsseldorf e.V. werden 2,0
Vollzeitstellen finanziert.
Der Einsatz von Lehrkräften erfolgt anteilig über Stundenkontingente der
Kooperationsschulen, diese sind abhängig von Schüler*innenzahlen sowie dem
Betreuungsschlüssel der jeweiligen Schulformen.
4. Zugangswege und Verfahren der außerschulischen Lernorte des
Rather Modells
Zielgruppe
8
• Von Schulunlust, Schulangst, weiteren psychischen Erkrankungen oder
Zurückhaltung durch Personensorgenberechtigte betroffene Schüler*innen der
Sek 1, Klasse 8 (in Ausnahmefällen in Klasse 7) bis 10 deren Entwicklung
durch fortwährende Abwesenheit von Schule gefährdet ist (massive
Fehlzeiten, drohender Bildungsabbruch).
• Eine Aufnahme kann maximal bis zum Beginn des 10. Schulbesuchsjahres
erfolgen. Sollte die Aufnahme erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen, sollte immer
überprüft werden, ob die Beantragung einer Schulpflichtverlängerung
zielführend ist.
• Die Herkunftsschule hat bereits alle relevanten Instrumentarien nach dem
Schulgesetz eingesetzt, ohne nachhaltigen Erfolg zu erzielen.
• Beratungen und Unterstützungsversuche durch die Schulsozialarbeit sind
erfolgt, externe Hilfsangebote sind nicht hilfreich, um den Schulbesuch
herzustellen oder zu stabilisieren.
Zuwegung
1. Sind alle erzieherischen Maßnahmen und / oder und O
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Konzept Rather Modell Nord – Aufsuchende Arbeit der Diakonie Düsseldorf e. V. als Text anzeigen
1
Rather Modell Nord SEK I - aufsuchende Hilfen für
schulabsente Schüler*innen der 5. bis 8. Klassen der
weiterführenden Schulen in Düsseldorf
Vorwort
„Schulabsentismus umreißt als Fachbegriff alle Verhaltensmuster, bei
denen Schüler ohne ausreichende Berechtigung der Schule fernbleiben."
(Ricking & Albers, Schulabsentimus. Intervention und Prävention, 2019)
Die Gründe, weshalb Schülerinnen und Schüler nicht in die Schule kommen, können familiär,
persönlich oder schulisch bedingt sein. Es gibt keine pauschal richtige Antwort auf die Frage, wie
mit diesem Phänomen umzugehen ist. Bis zu zwei Drittel der Schüler „schwänzen" gelegentlich
Schulstunden und ca. 5% der Schülerinnen und Schüler meiden in erheblichem Umfang
regelmäßig die Schule. Diese Problematik kann in allen Schulformen beobachtet werden.
Bei Schulabsentismus unterscheiden wir zwischen aktiver und passiver Schulvermeidung. Beim
aktiven Schulabsentismus fehlen Schüler*innen regelmäßig, gelegentlich oder dauerhaft
unentschuldigt. Beim passiven Schulabsentismus sind die Schüler*innen physisch anwesend,
beteiligen sich aber nicht am Unterrichtsgeschehen oder verweigern diesen.
Schulvermeidung begreifen wir als Symptom für eine individuelle schulische oder innerfamiliäre
Problematik. Um dem wirksam zu begegnen ist es sinnvoll und notwendig interdisziplinär und
multiprofessionell zu arbeiten. Dies erfordert eine komplexe Kooperation aller Beteiligten und es
besteht oftmals die Gefahr, die Kinder und Jugendlichen in den unterschiedlichen Systemen von
Schule, Familie, Peer Group zu verlieren.
Um nicht nur schulische Lernziele zu erreichen, sondern auch die individuellen Kontexte der
sozialen, emotionalen und familiären Gegebenheiten einzubeziehen, ist es notwendig
Fachpädagogen als „Lotsen" an der Seite der Schüler*innen einzusetzen.
2
Der Erfolg bei der Reintegration von absenten Schüler*innen hängt maßgeblich davon ab, wie
genau die Maßnahmen auf die spezifischen und individuellen Probleme und unterschiedlichen
Ausprägungen von Schulvermeidung abgestimmt werden.
Das aufsuchende Projekt Rather Modell Nord basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz in der
multiprofessionellen Arbeit mit allen Beteiligten - Kinder/Jugendliche, Lehrkräfte/Schulleitung,
Schulsozialarbeit, Sorgeberechtigte u.w.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben verdeutlicht, dass gerade die Übergangsphasen
von der Grundschule in das System einer weiterführenden Schule besonders kritische sind.
Schüler*innen, welche bereits im Grundschulalter erhöhte schulabsente Verhaltensweisen
aufzeigen, werden im Rahmen eines Übergangs vor zusätzliche Herausforderungen gestellt.
Ein Schulwechsel führt zumeist nicht zur Bewältigung der ursächlichen Problematik.
Schüler*innen sehen sich nun mit einem größeren und komplexeren System konfrontiert,
welchem sie, mit ohnehin fehlender Stabilität, begegnen müssen Unserer Erfahrung nach
verschärft und chronifiziert sich die Problematik häufig in der weiterführenden Schule.
Hier gilt seitens des Rather Modells anzusetzen, die Vernetzung innerhalb des
multiprofessionellen Teams zu stärken, Synergien zu schaffen und ein tragfähiges Netz zu
knüpfen, welches Schüler*innen dabei unterstützt schulabsente Verhaltensweisen überwinden zu
können.
Eine erfolgreiche Wiedereingliederung in das schulische Lernen und das System Schule sichert
den Lernerfolg der jungen Menschen und deren gesellschaftliche Teilhabe.
Kernidee des Angebotes
Das Rather Modell bietet eine niederschwellige und bedarfsorientierte pädagogische
Unterstützung von Eltern und Schüler*innen. Dies erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 13
SGB VII, insbesondere in Verbindung mit § 41 SchulG NRW.
3
Das Angebot richtet sich an Schüler*innen der 5. bis 8. Jahrgangsstufe der Real-, Gesamtschulen
und Gymnasien im gesamten Stadtgebiet, die auffälliges schulabsentes Verhalten zeigen.
Es ermöglicht ohne besondere Antragsstellungen einen niederschwelligen Zugang zu Hilfen,
welche im Schulkontext, unter Beachtung anderer Systeme angeboten werden.
Die fachliche Kompetenz sowie die angebotenen Hilfen der sozialpädagogischen Fachkräfte des
Rather Modells sollen direkt bei den betroffenen Familien und Kindern ankommen.
Das Rather Modell steht für eine fachliche Unterstützung und Begleitung von schulvermeidenden
Schüler*innen. Die sozialpädagogische Intervention umfasst begleitende und beratende Hilfen
sowie den interdisziplinären Dialog und die prozessuale Kooperation mit dem Team von
Fachkräften der Systeme. Eltern und Kinder werden selbstverständlich als wichtige Experten
einbezogen und beteiligt.
Ein besonderes Merkmal der aufsuchenden Arbeit des Rather Modell Nord ist es, dass im
häuslichen, schulischen und sozialem Umfeld der Familie gearbeitet wird.
Zuwegung
Die Information über und die Zuwegung zum Projekt erfolgt über die Koordinationsstelle Rather
Modell.
Hierzu ist nach schulischer Beratung eine Anmeldung bei der Koordinationsstelle Rather Modell
seitens der Schule mit Einverständnis der Sorgeberechtigten und Bereitschaft zur Mitwirkung eim
jungen Menschen notwendig.
1
Leistungsbeschreibung Rather Modell Nord Sek I
Allgemeine Beschreibung der Leistung
Das Angebot des Rather Modell Nord richtet sich an Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 - 8 der
o.g. Schulformen, die durch aktives oder passives Schulvermeidendes Verhalten in Erscheinung
getreten sind. Das Rather Modell Nord bietet hierfür 23 Plätze an.
1
Siehe Konzept „Zuwegung ins Rather Modell"
4
Leistungsbeschreibung
Das Rather Modell leistet individuelle Begleitung und Unterstützung,
Fallklärung und Anamnese,
Aufsuchende und lösungsorientierte Arbeit mit der, dem Schüler*in und seiner Familie,
Moderation und Mediation zwischen Schule und Familie,
Interdisziplinärer Austausch und Kooperation mit den am Prozess beteiligten Akteuren,
Vermittlung flankierender und weitergehender Hilfen,
Bereitstellung von Informationen, Angeboten und Alternativen,
Individuelle Unterstützung und Begleitung bei der Wiedereingliederung in den
Schulalltag.
Die Stammschule ist ein entscheidendes Element im Kooperationsprozess und unterstützt über die
Schulsozialarbeit, Schulleitung und den Lehrkräften den Einsatz der Hilfe vor Ort. Die
Fallführung bleibt bei der Schule, was vor allem nach Beendigung der Hilfe des Rather Modell für
den weiteren Verlauf sinnvoll ist.
Bei massiven Verweigerungstendenzen und weiteren Hinweisen auf eine Gefährdung des
Kinderschutzes nach SGB VIII § 8a stehen die Fachkräfte den Schulen beratend zur Seite und sind
eingebettet in das Verfahren zur Einschätzung einer Gefährdungslage der Diakonie Düsseldorf.
Voraussetzungen und Ziele
Das Rather Modell Nord SEK I richtet sich an Schüler*innen
die stundenweise, ganze Tage oder Wochen entschuldigt oder unentschuldigt dem
Unterricht fernbleiben
die durch massives Stören den Unterricht verweigern oder durch ihre offenkundige
Nichtbeteiligung Desinteresse am Unterricht zeigen und diesen boykottieren
die Anzeichen von Schulphobie zeigen. Diese Phobie kann ihren Ursprung im familiären
Umfeld haben oder auf eine individuelle soziale und, oder emotionale Störung hinweisen,
beispielsweise Trennungsangst
5
die Schulangst haben, die aufgrund von leistungsbezogenen Ängste, Versagensängsten
oder Mobbingerfahrungen auftreten kann
die Schwierigkeiten zeigen, sich in einem neuen Schulsystem oder in einer neuen
Klassengemeinschaft zu integrieren
die durch die schulisch veranlassten Interventionen nicht nachhaltig erreicht werden
konnten
Das Rather Modell Nord ist nicht geeignet
wenn Sorgeberechtigte ihre Zustimmung und Kooperation verweigern,
wenn Schüler*innen dauerhaft die Mitarbeit ablehnen,
wenn Schule ihrem aktiven Kooperationsauftrag und dem Fallsteuerungsprozess nicht
nachkommt.
Ziele
Klärung der Gründe für das schulabsente Verhalten
Aufbau einer guten (Arbeits-)Beziehung zur Schülerin zum Schüler und seiner Familie
Förderung einer unterstützenden Kooperation mit allen beteiligten Akteuren im Interesse
der Schülerin, des Schülers
Mediation zwischen Schule und Familie
Förderung einer zeitnahen Rückkehr und eines regelmäßigen Schulbesuches der
Schüler*innen
Unterstützung und Begleitung der Schüler*innen und ihrer Erziehungsberechtigten bei der
Lösung von Problemen und deren Ursachen, die zur Aufrechterhaltung von
Schulabsentismus beitragen können
Unterstützung und Begleitung bei der Vermittlung und Inanspruchnahme ergänzender und
weiterer Hilfsangebote, wie beispielsweise Psychotherapie, Ergotherapie,
Sprachheiltherapie etc. (Lotsenfunktion)
6
Überblick der Leistung des Rather Modells Nord
Die Vorgehensweise und die Entscheidung für spezifische Methoden und Vorgehensweisen ist
vorrangig und kontextabhängig vom Kind, dem familiären und schulischen System.
Leistungsbereich Beschreibung
Aufnahme des Falles
bei Meldung seitens der
Koordinationsstelle
Aufnahme des Falles und Terminvereinbarung zum
Erstgespräch mit der Familie kooperierenden Schule
(Schulleitung, Klassenlehrer*in, Schulsozialarbeit)
Prüfung der Indikatoren
Erstkontakt zur Schule, Kind
und Eltern
Erstgespräch mit Kind, Eltern und Schule
Vorstellen des Rather Modells Nord und des
dazugehörigen Angebotes
Überblick über die Situation verschaffen
Erarbeiten eines Kontraktes
mit Familie und Schule
Auftragsklärung, Austausch und Auftragsbeschreibung
der zu bearbeitenden Problematik und der bisherigen
Schritte seitens der Schule
Verbindlichkeiten für den weiteren Verlauf planen
Kontinuierlicher Austausch mit der Schule und dem
Netwerk
Exploration und Zielplanung Klärung der Beweggründe für das Verhalten des Kindes,
des Jugendlichen unter Berücksichtigung seiner
Vorgeschichte)
Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zum
Kind/Jugendlichen und dessen Eltern, Erarbeitung eines
Strategieplans und Festlegung von Prioritäten für kurz-
und mittelfristige Zielsetzungen.
7
Beratungs- und
Unterstützungsphase mit dem
Kind und den Eltern
Aktive Bearbeitungsphase
in den Schulen:
Befristete Schulbegleitung zur individuellen Bewertung
und Diagnostik. Stärkungstraining in EFH, Bearbeitung
der Schulverweigerungsproblematik in der praktischen
Umsetzung, z.B. Begleitung in den Ort Schule bei
Ängsten im Übergang
in der Familie:
Hausbesuche, regelmäßige Beratungstermine
Hilfreiche Methoden sind z.B.:
Genogramm
Soziogramm
Positiv Konnotieren
Refraiming
Fragen nach Ressourcen, Stärken, Problemlagen und
Beziehungen (Verstärkerpläne)
Lösungsorientiertes Fragen
Skalieren
Verhaltensbeobachtung und -beschreibung
Evaluieren und Vermitteln fachgerechter Stellen, wie
z.B. Therapeutische Unterstützung, Fachstellen, BSD
etc.
Hilfestellungen für Eltern bei der schulischen
Wiedereingliederung ihrer Kinder
Notfallpläne erarbeiten,
Begleitung zu Ärzten, Therapeuten, Institutionen
Stabilisierung und Abschluss Verselbständigung und Wiedereingliederung der
Schüler*innen im System Schule
Begleiten und Installieren nachfolgender Hilfen für die
Familie
8
Abschlussgespräch mit dem/der Schüler*in und der
Familie
Enge Vernetzung und Kooperation mit Schule und
Schulsozialarbeit
Dokumentation / Überprüfen
von Zielerreichung
Verschriftlichungen wie
Falldokumentation (Aufnahme bis Abschluss)
Zielplanung und Zielüberprüfung
Abschlussbericht
Vernetzung / Kooperation Kooperieren und Austausch mit allem am Prozess
beteiligten Akteuren
Aufbau eines Netzwerkes
Vermittlung von weitergehenden Hilfen
Ggfs. Kontaktvermittlung und Begleitung zum BSD der
Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen von HzE
Dauer der Teilnahme
Die Dauer der Teilnahme am Rather Modell orientiert sich an der individuellen Ausprägung und
Dynamik der Schulvermeidung. Eine Verweildauer von 6-9 Monaten kann in begründeten Fällen
überschritten werden.
Die Maßnahme endet erfolgreich mit der Wiedereingliederung der/des Schüler*in in die (Stamm-)
Schule.
Eine vorzeitige Beendigung der Kooperation erfolgt bei
Bei fehlender Kooperationsbereitschaft aller im Prozess befindlichen Akteure,
bei Nicht-Wirksamkeit der Maßnahme
den Übertritt in eine Förderschule
einen Wohnortwechsel außerhalb Düsseldorfs.
Eine vorzeitige Beendigung durch das Rather Modell Nord wird vorab mit der zuständigen
Vorgesetzten und der Koordination Rather Modell fachlich beraten und entschieden.
9
Qualitätssicherung
Angelehnt an der Rahmenkonzeption des Rather Modells werden die Maßnahmen zur
Qualitätssicherung umgesetzt. Dazu gehören u.a. Erstellung eines Jahresberichts mit
dazugehöriger Statistik, jährliche Zielvereinbarungsgespräche sowie die regelmäßige Teilnahme
an Fortbildungen und Fachtage.