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Anlage 1 als Text anzeigen
Title: Schwimmbad Benrath
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00318285.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:31 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Dreifachsporthalle mit Tribüne _ca. 44 m x 47 m_ Erweiterung Gymnasium
> 3-Feld-Sporthalle
Grenze Freibad Erschließung
> Feuerwehrzufahrt
> Grenze Wohnen
Fläche Health-Care-Center ca. 10.000 m² inkl. Parken Abstand zur geplanten Grundstücksgrenze: 6,50m
Maßstab 1:1500
Städtebauliches Rahmenkonzept
# Anlage 1 zur Vorlage 61/53/2018
III II
Busbahnhof
III IV III IV III IV
Erschließung fußläufig Erschließung MIV und fußläufig
Legende:
Anlage 2 als Text anzeigen
Title: Microsoft Word - Anlage 2 zur Vorlage 61.docx
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00318286.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:42:32 GMT
Number of Pages: 1
Markdown Content:
Anlage 2 zur Vorlage 61/53/2018 Übersicht bestehendes Planungsrecht
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Title: Vorlage 61/ 53/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00318287.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:31:31 GMT
Number of Pages: 7
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Vorlage 61/ 53/2018
> Seite 1 von 7
> RSD Vorlage
X öffen tlich nicht öffen tlich
## Beschlussvorlage
Sitzung des APS am 27.06.2018 Vorlage Nr. 61/53/2018
Entwicklung Hallenfreibad Benrath Beschlussvorlage
Städtebauliches Rahmenkonzept Vorlage 61/ 53/2018
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> RSD Vorlage
Vorlage Nr. 61/53/2018
Entwicklung Hallenfreibad Benrath
- Städtebauliches Rahmenkonzept
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirks-satzung zum städtebaulichen Rahmenkonzept zur Entwicklung der Flä-chen des Hallenfreibades Benrath angehört und empfiehlt dem Aus-schuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Be-schlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt dem als Anla-ge beigefügten städtebaulichen Rahmenkonzept zur Entwicklung der Flächen des Hallenfreibades Benrath zu und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage dieses Konzeptes weiter zu planen. Vorlage 61/ 53/2018
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> RSD Vorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am 13.07.2017 den Beschluss gefasst, auf der der-zeitigen Fläche des Freibades ein kombiniertes Hallenfreibad unter Aufgabe der Be-standsgebäude neu zu errichten (DS 52/34/2017). Die frei werdenden Flächen sollen einer sinnvollen städtebaulichen Nutzung zugeführt werden.
Demnach sollen zukünftig
- ein kombiniertes Hallenfreibad auf der Fläche des derzeitigen Freibades
- eine Wohnbebauung auf den Flächen des derzeitigen Hallenbades und den Flä-chen der derzeitigen sanierungsbedürftigen Turnhalle des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums
- eine 3-fach-Sporthalle (inkl. Zuschauertribüne) auf einem separaten Grundstück in räumlichen Zusammenhang zum Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium und zum südlich angrenzenden Vereinsgelände sowie
- ein privates Fitnesscenter auf der Fläche südlich der Liegewiese des Freibades einschließlich Stellplatzanlage mit Erschließung von Norden
errichtet werden (siehe Anlage).
Rahmenbedingungen
Die Bädergesellschaft ist zuständig für den Neubau des Bades, der bis 2021 reali-siert sein soll. Die Entwicklung auf der Fläche des geplanten Fitnesscenters erfolgt privat nach Veräußerung. Gleiches gilt für die Entwicklung der geplanten Wohnbe-bauung auf der Fläche des derzeitigen Hallenbades nach dem Verkauf der Flächen. Der Bau der Sporthalle erfolgt durch die Schulverwaltung.
Die Bebauungsstruktur ist so konzipiert, dass die Vorhaben auf Basis des heutigen Planungsrechtes genehmigungsfähig sind, d.h. entweder auf der Grundlage des Be-
bauungsplanes 6169/13, der an dieser Stelle „Öffentliche Grünfläche/Freibad mit Z u-
behörbauten“ festsetzt oder auf der Grundlage des § 34 BauGB. Vorlage 61/ 53/2018
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> RSD Vorlage
Nutzungskonzept
Die Schule ist der derzeitige Hauptnutzer der vorhandenen Turnhalle, die aber auch von Vereinen genutzt wird. Die zukünftige 3-fach-Sporthalle mit Tribüne soll ebenfalls sowohl der Schule als auch den Vereinen zur Verfügung stehen und auch am Wo-chenende genutzt werden. Art und Umfang der außerschulischen Nutzungen sind unter Würdigung der nachbarlichen Interessen der angrenzenden Wohnbebauung auf Grundlage eines Lärmgutachtens zu definieren. Die Außenmaße für eine Drei-fachsporthalle mit Nebenräumen und Tribüne betragen ca. 44 m x 47 m. Der fuß-läufige Eingang der Sporthalle soll zur Brucknerstraße ausgerichtet werden. Es soll eine Fußwegeverbindung zwischen der neuen Sporthalle und der südlich gelegenen Sportanlage erstellt werden, um eine Vereinsnutzung und bei gelegentlichen Publi-kumsnutzungen ein übergeordnetes Parkraummanagement zu ermöglichen.
Für die Realisierung des privaten Fitnesscenters stehen noch ca. 10.000m² Fläche zur Verfügung. Diese Flächengröße wird seitens des potentiellen Investors als aus-reichend angesehen.
Bei den weiteren Planungsüberlegungen muss die Erschließung des Technik-Gebäudes auf dem Freibadgelände, die zurzeit über die Brucknerstraße erfolgt, ge-währleistet bleiben.
Als Wohnbebauung auf den Flächen des derzeitigen Hallenbades und der Turnhalle sind freistehende Stadtvillen als Einfamilien- und Doppelhäuser und Geschosswoh-nungsbau angedacht. Dabei soll der Geschosswohnungsbau im Osten angeordnet werden, um so gleichzeitig eine Funktion als Lärmschutz zu übernehmen. Auf der Grundlage des § 34 BauGB ist eine II- bis IV-geschossige Bebauung unter Aufnah-me der benachbarten Gebäudehöhen angedacht.
Die Stadtvillen als Einzel- und Doppelhäuser nehmen die angrenzende Struktur des sogenannten Musikantenviertels auf. Vorlage 61/ 53/2018
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> RSD Vorlage
Erschließung
Die Stellplatzanlage für das geplante private Fitness-Center erfolgt über die des Hal-lenfreibades von Norden und ist bisher als private Erschließungsanlage geplant und auf den Bedarf des Fitness-Centers ausgerichtet. Durch die geplante zusätzliche 3-fach-Sporthalle wird auch ein zusätzlicher Stellplatzbedarf auslöst. Denkbar ist hier eine Nutzung der vorhandenen Stellplätze der südlich gelegenen Sportanlage. Dar-über hinaus könnte auch eine - zumindest teilweise - kombinierte Nutzung der Stell-platzanlage des Fitnesscenters geprüft werden. Der Stellplatznachweis für die 3-fach-Sporthalle bedarf im weiteren Verfahren einer Konkretisierung.
Eine gemeinsame Erschließung für das Fitnesscenter und die öffentliche Sporthalle soll im weiteren Verfahren geprüft werden.
Weiteres Vorgehen
Parallel zu diesem Beschlussvorschlag soll ein Grundsatzbeschluss für den Bau ei-ner 3-fach-Sporthalle an dieser Stelle den zuständigen politischen Gremien zur Be-schlussfassung vorgelegt werden.
Die Vermarktung der Flächen für die geplante Wohnbebauung und das geplante pri-vate Fitnesscenter erfolgt durch das Liegenschaftsamt.
Seitens der Bädergesellschaft wird im IV. Quartal 2018 ein Ausführungs- und Finan-zierungsbeschluss für den Bau des Schwimmbades angestrebt.
Alle Flächen stehen im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Anlagen:
- städtebauliche Rahmenplanung
- Übersicht bestehendes Planungsrecht Vorlage 61/ 53/2018
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> RSD Vorlage
Anlagen:
Nr. Anlage
1 Anlage 1
2 Anlage 2
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Zuschke Vorlage 61/ 53/2018
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> RSD Vorlage
Entwicklung Hallenfreibad Benrath
- städtebauliches Rahmenkonzept
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungs-datum
Ergebnis mit
Abstimmungs-verhalten
Wortlaut bei
abweichenden
Beschlüssen
Ausschuss für Planung
und Stadtentwicklung
27.06.2018 Ein stimmig ohne
Enthaltung b e-
schlossen
Bezirksvertretung 9 22.06 .2018 Empfehlung ei n-
stimmig beschlo s-
sen