Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 64/ 24/2004

Erg.Wohnraumförderung / Entw.Wohngeld

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gerresheimer Straße 215 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 27. Dezember 2004veröffentlicht

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Seite 1 von 4 Informationsvorlage Betrifft: Ergebnisse Wohnraumförderung / Entwicklung Wohngeld 2004 Der Ausschuss nimmt Kenntnis über die Entwicklung der S Bewilligungen im Mietwohnungsbau S Bewilligungen von Eigentumsmaßnahmen S Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen S Modernisierung S Fassadengestaltung/Innenhof- und Dachbegrünung S Entwicklung im Bereich Wohngeld in der Gegenüberstellung des abgelaufenen Jahres zu den Vorjahren. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung -/- 1 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Anlagen: Nr. Ort Anlage 1 beigefügt Ergebnisse Wohnraumförderung 2004 2 beigefügt Entwicklung Wohngeld 2004 Amt: Amt für Wohnungswesen Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Hintzsche RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT Seite 2 von 4 Ergebnisse Wohnraumförderung 2004 Bewilligungen im Mietwohnungsbau 2004 Maßnahme Bezirk Wohneinheiten (WE) Darlehen Wohnraumförderungs- programm 2004 Lichtenbroicher Weg / Theodorstraße 646 Mettmanner Str./ Gerresheimer Str. 215 Metzerstraße 1 76 Kiefernstraße 2 39 Gesamt: 176 rd. 16,09 Mio. EUR Entwicklung der geförderten WE Heimplätze 176 Bewilligungen Eigentumsmaßnahmen 2003 2004 Bewilligungen (Anträge) 145 (186) 119 (104) Eigenheime 59 54 Eigentumswohnungen 86 65 bewilligte Mittel 9. 109.084 EUR 7.539.580 EUR Aufteilung auf Bezirke: Stadtbezirke 12345678910 Anzahl der Bewilligungen 2 3 5 21 10 30 3 7 34 4 gesamt 119 Seite 3 von 4 Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen (Stichtag 15.12.04) Hausbesuche / Beratungen 177 170 219 davon Erstberatungen 123 119 132 Anzahl abgeschlossener Fälle 121 122 120 - davon Begleitung durch die Wohnberatung 62 67 78 - davon realisierte Maßnahmen 54 für 45 Betroffene 54 für 48 Betroffene 69 für 66 Betroffene Städtische Zuschüsse: - Anzahl der Bewilligungen - Bewilligungssumme insgesamt (EUR) 18 59.280,57 30 119.094,36 20 90.153,07 Modernisierung Das Land gewährt aus Mitteln des Landesbauvermögens Darlehen für die Modernisierung von Wohnungen, die vor dem 01.01.1970 bezugsfertig geworden sind. Maßgeblich sind die Richtlinien zur Förderung der Modernisierung in Nordrhein-Westfalen (ModR 2001). Wesentliche Fördervoraussetzungen - Einhaltung der Wohnflächenobergrenzen - Einkommensgrenzen für Eigentümer/innen (bei selbstgenutzten Wohnungen) - Mietobergrenze und Belegungsbindung für 15 Jahre Gefördert werden 60% der anerkannten förderfähigen Kosten. Entwicklung der geförderten Modernisierungen nach ModR 2001 33 WE (501.900 EUR)* 1 WE (11.200 EUR) 13 WE (222.400 EUR) *2002 konnten noch Maßnahmen nach dem alten Energieeinsparprogramm gefördert werden. Die o.g. Fördervoraussetzungen mussten dazu nicht erfüllt werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert bestimmte Maßnahmen zur Modernisierung von Mietwohnungen, die mindestens zwanzig Jahre alt sind. Gefördert wird nach Maßgabe der 'Städtischen Modernisierungsrichtlinien' in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 40% der nachgewiesenen förderfähigen Kosten (2.045 EUR - 20.452 EUR / Wohnung). Entwicklung der geförderten Maßnahmen nach den 'Städtischen Modernisierungsrichtlinien' 5 WE (17.180 EUR) 9WE (23.442 EUR) 4 WE (8.044 EUR) Fassadengestaltung, Innenhof- und Dachbegrünung Im Rahmen des Projektes 'Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf' werden in Flingern und Oberbilk Maßnahmen zu Fassadengestaltung und Innenhof- und Dachbegrünung bezuschusst. Entwicklung der bewilligten Maßnahmen 18 (205.746 EUR) 30 (151.377 EUR) 21 (160.507 EUR) Seite 4 von 4 Entwicklung Wohngeld 2004 Zahlen zum Wohngeld Wohngeldbescheide erteilt 43.232 42.162 Wohngeldempfänger insgesamt 29.900 27.388 gezahltes Wohngeld 40,38 Mio 36,24 Mio Bußgeld Ein Verstoß der Antragstellerin / des Antragstellers gegen die Mitteilungspflichten gemäß § 29 Abs. 4 oder § 30 Abs.1 Wohngeldgesetz (Umzug oder z.B. Einkommenserhöhungen) ist als Ordnungswidrigkeit einzustufen, wenn eine Mitteilung oder Auskunft vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfolgt und die Mitteilung der Antragstellerin / des Antragstellers für den Anspruch auf Wohngeld erheblich ist. Seit dem 1.8.2004 ist zu prüfen, ob ein Bußgeldverfahren einzuleiten ist. Ein Verstoß liegt vor, wenn die Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des Ereignisses mitgeteilt wird. Die Richtlinien des Ministeriums für Städtebau , Wohnen, Kultur und Sport NRW sehen dabei eine Ahndung mit Bußgeld vor, wenn die Mitteilung nicht oder erst nach mehr als 4 Monaten erfolgt und eine Wohngeldüberzahlung von mehr als 400,00 Euro eingetreten ist. Vom 1.8.2004 bis zum 17.12.2004 sind bisher festgestellt worden: S 567 Verstöße, die zu S 66 Anhörungsverfahren führten und bisher in S 25 Bußgeldbescheiden mündeten (18 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen). Bußgelder sind in Höhe von insgesamt 2.725,00 Euro verhängt worden, dies entspricht durchschnittlich rd. 100,00 Euro je Verstoß. Ausblick für das Jahr 2005 Auch das Wohngeldgesetz ist im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 (sogenanntes Hartz IV) geändert worden. Zum 1.1.2005 werden Empfänger von Transferleistungen ( das sind z.B. Empfänger von Arbeitslosengeld II, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen der Grundsicherung ) vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Voraussichtlich werden 35 % bis 40 % der Wohngeldfälle dadurch betroffen sein. Ein Teil dieser Wohngeldfälle wird aber als "Mischhaushalt" weiterhin Wohngeld beziehen können (für die Haushaltsangehörigen, die keine Transferleistungen beziehen, wie z.B. Auszubildende, Studenten o.ä.). Verbindliche Angaben zu der Anzahl der betroffenen Wohngeldhaushalte werden erst im Laufe des Jahres 2005 möglich sein.

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 64/ 24/2004