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Informationsvorlage
Betrifft:
Ergebnisse Wohnraumförderung / Entwicklung Wohngeld 2004
Der Ausschuss nimmt Kenntnis über die Entwicklung der
S Bewilligungen im Mietwohnungsbau
S Bewilligungen von Eigentumsmaßnahmen
S Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen
S Modernisierung
S Fassadengestaltung/Innenhof- und Dachbegrünung
S Entwicklung im Bereich Wohngeld
in der Gegenüberstellung des abgelaufenen Jahres zu den Vorjahren.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung -/-
1
-/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Anlagen:
Nr. Ort Anlage
1 beigefügt Ergebnisse Wohnraumförderung 2004
2 beigefügt Entwicklung Wohngeld 2004
Amt:
Amt für Wohnungswesen
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Hintzsche
RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT
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Ergebnisse Wohnraumförderung 2004
Bewilligungen im Mietwohnungsbau 2004
Maßnahme Bezirk Wohneinheiten
(WE)
Darlehen Wohnraumförderungs-
programm 2004
Lichtenbroicher Weg /
Theodorstraße
646
Mettmanner Str./
Gerresheimer Str.
215
Metzerstraße 1 76
Kiefernstraße 2 39
Gesamt: 176 rd. 16,09 Mio. EUR
Entwicklung der geförderten WE
Heimplätze
176
Bewilligungen Eigentumsmaßnahmen
2003 2004
Bewilligungen (Anträge) 145 (186) 119 (104)
Eigenheime 59 54
Eigentumswohnungen 86 65
bewilligte Mittel 9. 109.084 EUR 7.539.580 EUR
Aufteilung auf Bezirke:
Stadtbezirke
12345678910
Anzahl der Bewilligungen 2 3 5 21 10 30 3 7 34 4
gesamt 119
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Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen
(Stichtag 15.12.04)
Hausbesuche / Beratungen 177 170 219
davon Erstberatungen 123 119 132
Anzahl abgeschlossener Fälle 121 122 120
- davon Begleitung durch die Wohnberatung 62 67 78
- davon realisierte Maßnahmen 54 für 45
Betroffene
54 für 48
Betroffene
69 für 66
Betroffene
Städtische Zuschüsse:
- Anzahl der Bewilligungen
- Bewilligungssumme insgesamt (EUR)
18
59.280,57
30
119.094,36
20
90.153,07
Modernisierung
Das Land gewährt aus Mitteln des Landesbauvermögens Darlehen für die Modernisierung von
Wohnungen, die vor dem 01.01.1970 bezugsfertig geworden sind. Maßgeblich sind die Richtlinien zur
Förderung der Modernisierung in Nordrhein-Westfalen (ModR 2001).
Wesentliche Fördervoraussetzungen
- Einhaltung der Wohnflächenobergrenzen
- Einkommensgrenzen für Eigentümer/innen (bei selbstgenutzten Wohnungen)
- Mietobergrenze und Belegungsbindung für 15 Jahre
Gefördert werden 60% der anerkannten förderfähigen Kosten.
Entwicklung der geförderten Modernisierungen nach ModR 2001
33 WE (501.900 EUR)* 1 WE (11.200 EUR) 13 WE (222.400 EUR)
*2002 konnten noch Maßnahmen nach dem alten Energieeinsparprogramm gefördert werden. Die o.g.
Fördervoraussetzungen mussten dazu nicht erfüllt werden.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert bestimmte Maßnahmen zur Modernisierung von
Mietwohnungen, die mindestens zwanzig Jahre alt sind. Gefördert wird nach Maßgabe der 'Städtischen
Modernisierungsrichtlinien' in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 40% der nachgewiesenen
förderfähigen Kosten (2.045 EUR - 20.452 EUR / Wohnung).
Entwicklung der geförderten Maßnahmen nach den 'Städtischen Modernisierungsrichtlinien'
5 WE (17.180 EUR) 9WE (23.442 EUR) 4 WE (8.044 EUR)
Fassadengestaltung, Innenhof- und Dachbegrünung
Im Rahmen des Projektes 'Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf' werden in Flingern und
Oberbilk Maßnahmen zu Fassadengestaltung und Innenhof- und Dachbegrünung bezuschusst.
Entwicklung der bewilligten Maßnahmen
18 (205.746 EUR) 30 (151.377 EUR) 21 (160.507 EUR)
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Entwicklung Wohngeld 2004
Zahlen zum Wohngeld
Wohngeldbescheide erteilt 43.232 42.162
Wohngeldempfänger insgesamt 29.900 27.388
gezahltes Wohngeld 40,38 Mio 36,24 Mio
Bußgeld
Ein Verstoß der Antragstellerin / des Antragstellers gegen die Mitteilungspflichten gemäß § 29 Abs. 4
oder § 30 Abs.1 Wohngeldgesetz (Umzug oder z.B. Einkommenserhöhungen) ist als Ordnungswidrigkeit
einzustufen, wenn eine Mitteilung oder Auskunft vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig, nicht
vollständig oder nicht rechtzeitig erfolgt und die Mitteilung der Antragstellerin / des Antragstellers für den
Anspruch auf Wohngeld erheblich ist.
Seit dem 1.8.2004 ist zu prüfen, ob ein Bußgeldverfahren einzuleiten ist. Ein Verstoß liegt vor, wenn die
Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des Ereignisses mitgeteilt wird. Die Richtlinien des
Ministeriums für Städtebau , Wohnen, Kultur und Sport NRW sehen dabei eine Ahndung mit Bußgeld
vor, wenn die Mitteilung nicht oder erst nach mehr als 4 Monaten erfolgt und eine Wohngeldüberzahlung
von mehr als 400,00 Euro eingetreten ist.
Vom 1.8.2004 bis zum 17.12.2004 sind bisher festgestellt worden:
S 567 Verstöße, die zu
S 66 Anhörungsverfahren führten und bisher in
S 25 Bußgeldbescheiden mündeten (18 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen).
Bußgelder sind in Höhe von insgesamt 2.725,00 Euro verhängt worden, dies entspricht durchschnittlich
rd. 100,00 Euro je Verstoß.
Ausblick für das Jahr 2005
Auch das Wohngeldgesetz ist im Rahmen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 (sogenanntes Hartz IV) geändert worden.
Zum 1.1.2005 werden Empfänger von Transferleistungen ( das sind z.B. Empfänger von Arbeitslosengeld
II, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen der Grundsicherung ) vom
Wohngeldbezug ausgeschlossen. Voraussichtlich werden 35 % bis 40 % der Wohngeldfälle dadurch
betroffen sein.
Ein Teil dieser Wohngeldfälle wird aber als "Mischhaushalt" weiterhin Wohngeld beziehen können (für die
Haushaltsangehörigen, die keine Transferleistungen beziehen, wie z.B. Auszubildende, Studenten o.ä.).
Verbindliche Angaben zu der Anzahl der betroffenen Wohngeldhaushalte werden erst im Laufe des
Jahres 2005 möglich sein.