Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 40/ 41/2004

Erste-Hilfe-Kurse

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Gräulinger Straße 15 · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 1Dokument 17. Juni 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 40/ 41/2004 Seite 1 von 3 Beschlussvorlage Betrifft: Erste-Hilfe-Kurse an Düsseldorfer Schulen - Prüfauftrag des Rates vom 09.10.2003 Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt Düsseldorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Der Rat der Stadt Düsseldorf hat mit Beschluss vom 09.10.03 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, "Erste-Hilfe-Kurse" in den 9. Klassen der weiterführenden Schulen in Düsseldorf wieder einzuführen. I. Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen für Schüler Rechtliche Grundlage ist ein Runderlass des Kultusministeriums vom 24.5.1976. Nach den Bestimmungen dieses Erlasses, der mit den Sanitätsorganisationen abgestimmt wurde, soll in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der Sanitätsorganisationen S die Ausbildung den Schülern der Klassen 8 oder 9 angeboten, S der Unterricht ehrenamtlich von den Mitarbeitern der Sanitätsorganisationen erteilt und S das erforderliche Demonstrationsmaterial von den Sanitätsorganisationen zur Verfügung gestellt werden. In früheren Jahren konnten, entsprechend den Bedingungen des Erlasses, an vielen Schulen Erste-Hilfe-Kurse kostenlos angeboten werden. Dies war u.a. deshalb möglich, weil die Sanitätsorganisationen Bundeszuschüsse hierfür erhalten haben. Da diese Mittel zunächst reduziert und dann ganz gestrichen worden waren, konnten die Kurse in den letzten Jahren nicht mehr umsonst angeboten werden und die Anzahl der Kurse war schließlich erheblich zurückgegangen. Seit 1.10.2002 können diese Bundeszuschüsse prinzipiell wieder von den Sanitätsorganisationen beantragt werden. Die Schulverwaltung und das Gesundheitsamt haben zwischenzeitlich Gespräche mit Vertretern der Sanitätsorganisationen geführt, um zu klären, in wie weit der o.a Erlass heute noch angewendet werden kann und wie sich ein Angebot von Erste- Hilfe-Kursen für alle weiterführenden Schulen realisieren lässt. Die Vertreter der Sanitätsorganisationen erklärten unter Hinblick auf das Datum des Erlasses, dass ein grundsätzlich ehrenamtlicher Einsatz der Mitarbeiter heute nicht mehr möglich sei und die Material- und Verwaltungskosten erheblich gestiegen seien. Daher könnten die Kurse nicht mehr kostenlos angeboten werden. Auch sei eine dauerhafte und sichere Finanzierung der Ausbildungsmaßnahmen durch Fördermittel des Bundes nicht gegeben und zudem die Erstattung der Organisations- und Durchführungskosten nicht sichergestellt. Bundeszuschüsse könnten auch nur für 75 % der Kosten bewilligt werden. Jede weitere Zuwendung -z.B. auch durch die Komm une- wäre zudem von den Bundeszuschüssen abzusetzen. Da sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erheblich geändert haben und von einer ehrenamtlichen Durchführung nicht mehr ausgegangen werden kann, beabsichtigen die Sanitätsorganisationen, eine Änderung des Erlasses zu erwirken. Die Sanitätsorganisationen haben sich bereit erklärt, die Stadt Düsseldorf im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen zu unterstützen und ein konkretes Angebot für die Durchführung von Schülerkursen unterbreitet. Hiernach können die Kurse zu einem Preis von 36,00 Euro pro Teilnehmer bei einer Gruppengröße von maximal 27 Schülern angeboten werden. Bedingung dieses Angebotes ist die ständige Anwesenheit einer Lehrkraft während des Kurses. Optimal wäre sicherlich, alle Schüler der Jahrgangsstufe 9 zu schulen, allerdings würde es nach Einschätzung von Gesundheitsamt und Schulverwaltung zur Erfüllung der konkreten Nachfrage RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 40/ 41/2004 Seite 2 von 3 auch ausreichen, wenn an allen Schulen der Sekundarstufe I jeweils ein Kurs mit 27 Teilnehmern angeboten würde. Im folgenden werden daher sowohl die Kosten aufgezeigt, die für die Schulung aller Schüler der Klasse 9 anfallen würden als auch die Kosten für die Durchführung eines Kurses pro Schule dargestellt: A Kursgebühren für alle Schüler Klasse 9 (4.650 Schüler x 36,00 Euro) 167.400 Euro B Kursgebühren für 1 Kurs pro Schule 53.460 Euro (55 Schulen x 27 Schüler x 36,00 Euro) Zugrundegelegt wurden bei dieser Kalkulation zweitägige Erste-Hilfe-Kurse (16 Stunden), die auch für den Mofaführerschein anerkannt werden. Entsprechend günstigere, eintägige Kurse (lebensrettende Sofortmaßnahmen) werden von den Sanitätsorganisationen zum halben Preis angeboten. Diese Kurse sind allerdings nicht für die Führerscheinprüfung ausreichend. Die Verwaltung hat außerdem ein Vergleichsangebot von der Düsseldorfer Feuerwehr eingeholt. Diese könnte ebenfalls im dargestellten Umfang Erste-Hilfe-Kurse anbieten. Die Kalkulation für die Schulung von 1.500 Schülern (Variante B) sähe folgendermaßen aus: Personalkosten 56.250,00 Euro Übungsmaterial (Abschreibung über 2.5 Jahre) 6.000,00 Euro Transportkosten (Abschreibung eines PKW über 10 Jahre) 1.500,00 Euro Verbrauchsmaterial (30 Euro pro Kurs) 1.650,00 Euro insgesamt 65.400,00 Euro Die Schulungskosten lägen bei diesem Angebot somit ca 12.000,00 Euro höher als bei dem entsprechenden Angebot der Sanitätsorganisationen. Zu berücksichtigen ist auch, dass im ersten Jahr die Investitionskosten für den PKW (15.000 Euro) und die Kosten für das Übungsmaterial (Puppen, Decken etc) von 20.000 Euro in voller Höhe anfallen würden. II. Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Erste-Hilfe-Versorgung Die Verwaltung hat den Auftrag des Rates zum Anlass genommen zu prüfen, welche Maßnahmen zusätzlich erforderlich sind, um die Erste-Hilfe-Versorgung an allen Schulen sicherzustellen und welche Kosten hiermit verbunden wären. 1. Alle Schulen müssen mit den für eine Erstversorgung notwendigen Sachmitteln (Erste- Hilfe-Koffer) ausgestattet sein. Für die Ergänzung des vorhandenen Bestandes und die teilweise auch notwendige Ersatzbeschaffung von Erste-Hilfe-Koffern müssten insgesamt 24.300 Euro veranschlagt werden. Ferner sind für Ersatzbeschaffungen in den Folgejahren jährlich wiederkehrend 8.100 Euro zu kalkulieren. Mittel hierfür stehen im städt. Haushalt unter der Position "Sächliche Schulausgaben" zur Verfügung. 2. An jeder Schule -insbesondere auch an den Grund- und Sonderschulen- muss zudem eine ausreichende Anzahl Lehrkräfte in der Ausübung von Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult sein. Nach den Bestimmungen des Erlasses werden diese Kosten allerdings von den Unfallversicherungsträgern übernommen. Eine Umfr age beim Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) hat ergeben, dass bis zu 20 % eines Lehrerkollegiums aus Mitteln der GUVV geschult werden können. 3. Schulveranstaltungen (Sportfeste etc.) müssten von den Sanitätsverbänden weiterhin selbst betreut werden. Die 1. Hilfe-Ausbildung der Schüler und Lehrkräfte ist hierfür nicht ausreichend. Für diese Leistung sind ca. 12.000 Euro jährlich einzuplanen. Ö Vorlagen - Nr. 40/ 41/2004 Seite 3 von 3 III. Kostenkalkulation In der folgenden Übersicht werden die bislang nicht gedeckten Kosten mit den Alternativen A (Kursgebühren für alle Schüler) und B (1 Kurs pro Schule) dargestellt. Hierbei wurde das günstigere Angebot der Sanitätsorganisationen zugrunde gelegt. Alternative A Kursgebühren für alle Schüler Klasse 9 (4.650 Schüler x 36,00 Euro) Betreuung von Schulveranstaltungen 167.400,00 Euro 12.000,00 Euro insgesamt 179.400,00 Euro Zzgl. Kosten für Erste-Hilfe-Koffer (nachrichtlich) 24. 300,00 Euro* Alternative B Kursgebühren für 1 Kurs pro Schule (55 Schulen x 27 Schüler x 36,00 Euro) Betreuung von Schulveranstaltungen 53.460,00 Euro 12.000,00 Euro insgesamt 65.460,00 Euro Zzgl. Kosten für Erste-Hilfe-Koffer (nachrichtlich) 24. 300,00 Euro* * 8.100,00 Euro in den Folgejahren Eine Umfrage bei den Düsseldorfer Schulen hat ergeben, dass nahezu alle Schulen daran interessiert sind, Erste-Hilfe-Kurse für die Schüler der Jahrgangsstufe 9 anzubieten. Für die Durchführung dieser Kurse sowie die Betreuung von Schulveranstaltungen stehen im städtischen Haushalt allerdings keine Mittel zur Verfügung. Diese müssten - dem gewünschten Angebotsumfang entsprechend- zusätzlich bereitgestellt werden. Bei einem positiven Votum ist beabsichtigt, die Mittel im Etat des Gesundheitsamtes zu veranschlagen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Schulausschuss 23.06.04 -/- * Ausschuss für Gesundheit und Soziales 22.06.04 -/- * Haupt- und Finanzausschuss 04.07.04 -/- * Rat 15.07.04 -/- * *) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternativen: siehe obige Ausführungen Ämter: Schulverwaltungsamt Gesundheitsamt Dezernenten: Stadtdirektor Grosse-Brockhoff Beigeordneter Kruse RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 40/ 41/2004