Verwaltungsvorlage
Aktenzeichen 40/ 48/2004
Erste-HilfeKurse an Düsseldorfer Schulen
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Frankfurter Straße 245 · Stadtbezirk 10 (Garath)örtlicher Bezug
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19. Juli 2004veröffentlicht
Themen
Aus der amtlichen Vorlage
Der Rat der Stadt Düsseldorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die dargestellte Alternative A (Einrichtung von Erste-Hilfe-Kursen für alle Schüler der Klasse 9). Der Stadtkämmerer wird gebeten, hierfür die entsprechenden Mittel im Haushalt für das Jahr 2005 bereit zu stellen. Als Eigenanteil ist pro Schüler/In ein Betrag von 5,00 Euro vorzusehen.
Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Verfahrensstand
Beratungsweg
05.07.2004
Endgültige Beratung
Haupt- und Finanzausschuss
15.07.2004
Endgültige Beratung
Rat
Datum unbekannt
Sitzung
Datum unbekannt
Sitzung
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Erste-Hilfe-Kurse an Düsseldorfer Schulen
Prüfauftrag des Rates vom 09.10.2003
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt Düsseldorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die
dargestellte Alternative A (Einrichtung von Erste-Hilfe-Kursen für alle Schüler der Klasse 9).
Der Stadtkämmerer wird gebeten, hierfür die entsprechenden Mittel im Haushalt für das Jahr
2005 bereit zu stellen.
Als Eigenanteil ist pro Schüler/In ein Betrag von 5,00 Euro vorzusehen.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat mit Beschluss vom 09.10.03 die Verwaltung beauftragt zu
prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, "Erste-Hilfe-Kurse" in den 9. Klassen der weiterführenden
Schulen in Düsseldorf wieder einzuführen.
I. Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen für Schüler
Rechtliche Grundlage ist ein Runderlass des Kultusministeriums vom 24.5.1976. Nach den
Bestimmungen dieses Erlasses, der mit den Sanitätsorganisationen abgestimmt wurde, soll in
Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der Sanitätsorganisationen
S die Ausbildung den Schülern der Klassen 8 oder 9 angeboten,
S der Unterricht ehrenamtlich von den Mitarbeitern der Sanitätsorganisationen erteilt und
S das erforderliche Demonstrationsmaterial von den Sanitätsorganisationen zur Verfügung
gestellt werden.
In früheren Jahren konnten, entsprechend den Bedingungen des Erlasses, an vielen Schulen
Erste-Hilfe-Kurse kostenlos angeboten werden. Dies war u.a. deshalb möglich, weil die
Sanitätsorganisationen Bundeszuschüsse hierfür erhalten haben. Da diese Mittel zunächst
reduziert und dann ganz gestrichen worden waren, konnten die Kurse in den letzten Jahren nicht
mehr umsonst angeboten werden und die Anzahl der Kurse war schließlich erheblich
zurückgegangen. Seit 1.10.2002 können diese Bundeszuschüsse prinzipiell wieder von den
Sanitätsorganisationen beantragt werden.
Die Schulverwaltung und das Gesundheitsamt haben zwischenzeitlich Gespräche mit Vertretern
der Sanitätsorganisationen geführt, um zu klären, in wie weit der o.a Erlass heute noch
angewendet werden kann und wie sich ein Angebot von Erste- Hilfe-Kursen für alle
weiterführenden Schulen realisieren lässt. Die Vertreter der Sanitätsorganisationen erklärten
unter Hinblick auf das Datum des Erlasses, dass ein grundsätzlich ehrenamtlicher Einsatz der
Mitarbeiter heute nicht mehr möglich sei und die Material- und Verwaltungskosten erheblich
gestiegen seien. Daher könnten die Kurse nicht mehr kostenlos angeboten werden. Auch sei
eine dauerhafte und sichere Finanzierung der Ausbildungsmaßnahmen durch Fördermittel des
Bundes nicht gegeben und zudem die Erstattung der Organisations- und Durchführungskosten
nicht sichergestellt. Bundeszuschüsse könnten auch nur für 75 % der Kosten bewilligt werden.
Jede weitere Zuwendung -z.B. auch durch die Kommune- wäre z udem von den
Bundeszuschüssen abzusetzen. Da sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren
erheblich geändert haben und von einer ehrenamtlichen Durchführung nicht mehr ausgegangen
werden kann, beabsichtigen die Sanitätsorganisationen, eine Änderung des Erlasses zu
erwirken.
Die Sanitätsorganisationen haben sich bereit erklärt, die Stadt Düsseldorf im Rahmen ihrer
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Möglichkeiten bei der Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen zu unterstützen und ein konkretes
Angebot für die Durchführung von Schülerkursen unterbreitet. Hiernach können die Kurse zu
einem Preis von 36,00 Euro pro Teilnehmer bei einer Gruppengröße von maximal 27 Schülern
angeboten werden. Bedingung dieses Angebotes ist die ständige Anwesenheit einer Lehrkraft
während des Kurses.
Optimal wäre sicherlich, alle Schüler der Jahrgangsstufe 9 zu schulen, allerdings würde es nach
Einschätzung von Gesundheitsamt und Schulverwaltung zur Erfüllung der konkreten Nachfrage
auch ausreichen, wenn an allen Schulen der Sekundarstufe I jeweils ein Kurs mit 27 Teilnehmern
angeboten würde. Im folgenden werden daher sowohl die Kosten aufgezeigt, die für die Schulung
aller Schüler der Klasse 9 anfallen würden als auch die Kosten für die Durchführung eines Kurses
pro Schule dargestellt:
A Kursgebühren für alle Schüler Klasse 9
(4.650 Schüler x 36,00 Euro) 167.400 Euro
B Kursgebühren für 1 Kurs pro Schule 53.460 Euro
(55 Schulen x 27 Schüler x 36,00 Euro)
Zugrundegelegt wurden bei dieser Kalkulation zweitägige Erste-Hilfe-Kurse (16 Stunden), die
auch für den Mofaführerschein anerkannt werden. Entsprechend günstigere, eintägige Kurse
(lebensrettende Sofortmaßnahmen) werden von den Sanitätsorganisationen zum halben Preis
angeboten. Diese Kurse sind allerdings nicht für die Führerscheinprüfung ausreichend.
Die Verwaltung hat außerdem ein Vergleichsangebot von der Düsseldorfer Feuerwehr eingeholt.
Diese könnte ebenfalls im dargestellten Umfang Erste-Hilfe-Kurse anbieten. Die Kalkulation für
die Schulung von 1.500 Schülern (Variante B) sähe folgendermaßen aus:
Personalkosten 56.250,00 Euro
Übungsmaterial (Abschreibung über 2.5 Jahre) 6.000,00 Euro
Transportkosten (Abschreibung eines PKW
über 10 Jahre) 1.500,00 Euro
Verbrauchsmaterial (30 Euro pro Kurs) 1.650,00 Euro
insgesamt 65.400,00 Euro
Die Schulungskosten lägen bei diesem Angebot somit ca 12.000,00 Euro höher als bei dem
entsprechenden Angebot der Sanitätsorganisationen. Zu berücksichtigen ist auch, dass im
ersten Jahr die Investitionskosten für den PKW (15.000 Euro) und die Kosten für das
Übungsmaterial (Puppen, Decken etc) von 20.000 Euro in voller Höhe anfallen würden.
II. Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Erste-Hilfe-Versorgung
Die Verwaltung hat den Auftrag des Rates zum Anlass genommen zu prüfen, welche
Maßnahmen zusätzlich erforderlich sind, um die Erste-Hilfe-Versorgung an allen Schulen
sicherzustellen und welche Kosten hiermit verbunden wären.
1. Alle Schulen müssen mit den für eine Erstversorgung notwendigen Sachmitteln (Erste-
Hilfe-Koffer) ausgestattet sein. Für die Ergänzung des vorhandenen Bestandes und die
teilweise auch notwendige Ersatzbeschaffung von Erste-Hilfe-Koffern müssten insgesamt
24.300 Euro veranschlagt werden. Ferner sind für Ersatzbeschaffungen in den
Folgejahren jährlich wiederkehrend 8.100 Euro zu kalkulieren. Mittel hierfür stehen im
städt. Haushalt unter der Position "Sächliche Schulausgaben" zur Verfügung.
2. An jeder Schule -insbesondere auch an den Grund- und Sonderschulen- muss zudem
eine ausreichende Anzahl Lehrkräfte in der Ausübung von Erste-Hilfe-Maßnahmen
geschult sein. Nach den Bestimmungen des Erlasses werden diese Kosten allerdings von
den Unfallversicherungsträgern übernommen. Eine Umfrage beim Gemeinde-
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unfallversicherungsverband (GUVV) hat ergeben, dass bis zu 20 % eines
Lehrerkollegiums aus Mitteln der GUVV geschult werden können.
3. Schulveranstaltungen (Sportfeste etc.) müssten von den Sanitätsverbänden weiterhin
selbst betreut werden. Die 1. Hilfe-Ausbildung der Schüler und Lehrkräfte ist hierfür nicht
ausreichend. Für diese Leistung sind ca. 12.000 Euro jährlich einzuplanen.
III. Kostenkalkulation
In der folgenden Übersicht werden die bislang nicht gedeckten Kosten mit den Alternativen A
(Kursgebühren für alle Schüler) und B (1 Kurs pro Schule) dargestellt. Hierbei wurde das
günstigere Angebot der Sanitätsorganisationen zugrunde gelegt.
Alternative A
Kursgebühren für alle
Schüler Klasse 9
(4.650 Schüler x 36,00 Euro)
Betreuung von Schulveranstaltungen
167.400,00 Euro
12.000,00 Euro
insgesamt 179.400,00 Euro
Zzgl. Kosten für Erste-Hilfe-Koffer (nachrichtlich) 24. 300,00 Euro*
Alternative B
Kursgebühren für 1 Kurs pro Schule
(55 Schulen x 27 Schüler x 36,00 Euro)
Betreuung von Schulveranstaltungen
53.460,00 Euro
12.000,00 Euro
insgesamt 65.460,00 Euro
Zzgl. Kosten für Erste-Hilfe-Koffer (nachrichtlich) 24. 300,00 Euro*
* 8.100,00 Euro in den Folgejahren
Eine Umfrage bei den Düsseldorfer Schulen hat ergeben, dass nahezu alle Schulen daran
interessiert sind, Erste-Hilfe-Kurse für die Schüler der Jahrgangsstufe 9 anzubieten. Für die
Durchführung dieser Kurse sowie die Betreuung von Schulveranstaltungen stehen im städtischen
Haushalt allerdings keine Mittel zur Verfügung. Diese müssten - dem gewünschten
Angebotsumfang entsprechend- zusätzlich bereitgestellt werden. Bei einem positiven Votum ist
beabsichtigt, die Mittel im Etat des Gesundheitsamtes zu veranschlagen.
IV. Fachausschüsse
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales und der Schulausschuss haben sich in ihren
Sitzungen am 22.06. bzw. 23.06.04 mit der Thematik befasst. Beide Ausschüsse empfehlen dem
Rat der Stadt, Alternative A zu beschließen. Der Schulausschuss empfiehlt ferner, einen
Eigenanteil von 5,00 Euro pro Schüler vorzusehen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen im
Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2005 vom Kämmerer bereitgestellt werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Schulausschuss 23.06.04 s.o.
Ausschuss für Gesundheit und Soziales 22.06.04 s.o.
Haupt- und Finanzausschuss 05.07.04 -/-
*
Rat 15.07.04 -/-
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
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Alternativen:
siehe obige Ausführungen
Amt:
Schulverwaltungsamt
Dezernenten:
Stadtdirektor Grosse-Brockhoff
Beigeordneter Kruse
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 40/ 48/2004