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Ö Vorlagen - Nr. 40/ 7/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Bildungsoffensive 2000 - 2004 - Gebäudereinigung in Schulen
Beschlussdarstellung:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Personal- und Organisationsausschuss von der
nachfolgenden Sachdarstellung Kenntnis zu nehmen und der weiteren Vorgehensweise
zuzustimmen.
Sachdarstellung:
Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Bildungsoffensive 2000-2004
Der Rat hat in 2000 aufgrund des Antrages der CDU- und FDP-Ratsfraktionen zur
Bildungsoffensive 2000-2004 beschlossen, dass "die Eigenverantwortung der Schulen
konsequent zu stärken und die Reinigung der Schulen in einem neuen Modell schrittweise
zu privatisieren ist, wobei jedoch die Entscheidung über Verlängerung oder
Nichtverlängerung von Verträgen wesentlich bei den Schulen liegt".
Gemeinsam mit dem Schulverwaltungsamt, dem Leiter des Amtes für Personalservice und
zentrale Dienste, der Betriebsleitung des Stadtbetriebes Gebäudereinigung sowie
Vertretern des Rechnungsprüfungsamtes und der Pers onalvertretung wurde ein
Arbeitskreis "Bildungsoffensive 2000-2004" gebildet, an dem auch die Leiterinnen und
Leiter folgender Schulen beteiligt waren:
SHulda-Pankok-Gesamtschule
Brinckmannstr. 16
SLessing Gymnasium/ Berufskolleg
Ellerstr. 84-94
SMontessori Grund- und Hauptschule
Emil-Barth-Str. 45
SFranz-Jürgens-Kollegschule
Färberstr. 34
SKath. Grundschule Färberstr. 40 SRealschule Färberstr. 40
SRealschule Florastr. 69 SGemeinschaftsgrundschule Grafenberger
Allee 384
SHeinrich-Heine-Gesamtschule Graf-
Recke-Str. 94-96
SHeinrich-Heine-Gesamtschule Graf-
Recke-Str. 170
SHauptschule Graf-Recke-Str. 230 SGemeinschaftsgrundschule
Gumbertstr. 191
SComenius- Gymnasium Hansaallee 90 SSchule für Geistigbehinderte I und II
Lohbachweg 18/20
SKollegschule Kikweg Schloßallee 14SHauptschule Schmiedestr. 25
SGemeinschaftsgrundschule
Sonnenstr. 10
SRealschule Theodor-Litt-Str. 5-11
Einbeziehung der Schulen
Der Arbeitskreis hatte sich mit dem Beschluss des Rates zur Bildungsoffensive befaßt und
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die Einbeziehung der Schulen in die Vergabeentscheidung und in das
Qualitätsmanagement erörtert. Es wurden im Wesentlichen folgende Regelungen in
Betracht gezogen:
SBeteiligung der Schulleitungen vor Festlegung und Au sschreibung der
Reinigungsleistungen.
SBewertung der erbrachten Reinigungsleistungen durch die Schulleitungen,
insbesondere vor einer beabsichtigten Verlängerung eines Vertrages.
SRegelmäßige Kontrolle der erbrachten Reinigungsleistungen durch die Hausmeisterin/
den Hausmeister oder/ und Mitarbeiterinnen des Außendienstes per Checklisten.
SBei Differenzen mit der Firma bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistungen
(gründliche und fachgerechte Reinigung), die nicht auf anderem Wege beseitigt werden
können, soll die Angelegenheit durch den Stadtbetrieb gemeinsam mit der Schulleitung
und der/dem Hausmeister/in über die Clearingstelle (Gremium, das im Rahmen des
neuen Qualitätsmanagements eingeführt wurde) geklärt werden.
Konzept für ein Bonussystem
Weiterhin wurde für die Schulreinigung ein Bonussystem ähnlich dem bereits
bestehenden Bonussystem für Energieeinsparungen beraten. Grundlage dieses Systems
sollten Einsparungen sein, erzielt z.B. durch die Änderung von Reinigungshäufigkeiten
oder die Übernahme von Arbeiten (z.B. Aufstuhlen und Kehren) durch Schülerinnen und
Schüler. Die Hälfte der erzielten Einsparungen stünden dann den Schulen als Bonus zur
freien Verfügung.
Neun der beteiligten Schulen waren bereit, für sich ein solches Bonussystem
weiterzuentwickeln.
Angebot an Schulleitungen für verbindliche Vereinbarungen
Sowohl der Personal- und Organisationsausschuss als auch der Schulausschuss haben
in ihren Sitzungen am 14.05.2002 und 19.06.2002 daraufhin die Verwaltung beauftragt,
gemeinsam mit den Schulleitungen nunmehr die abschließenden Regelungen im Rahmen
einer verbindlichen Vereinbarung mit den Schulen zu treffen.
Zu einer solchen Vereinbarung ist es aber nicht gekommen. Es hat sich im weiteren
Verlauf herausgestellt, dass keine der Schulen mehr Interesse an der Fortführung des
Versuches hatte. Die jeweiligen Gründe der einzelnen Schulleitungen hierfür sind dem
Stadtbetrieb Gebäudereinigung nicht bekannt.
Allerdings wiesen in der Besprechung am 28.11.2002 einige Schulleitungen der
Projektschulen darauf hin, dass der Einsatz von städtischen Reinigungskräften im
Rahmen des Bonussystems nicht vorgesehen sei, es mithin zu Umsetzungen der
städtischen Kräfte führen wird, was von den Schulen aber nicht gewünscht werde.
Ein Verbleiben der städtischen Reinigungskräfte entspricht aber nicht dem Ratsbeschluss
zur Bildungsoffensive 2000 - 2004. Aus diesem Grunde konnte den Schulen der Wunsch
nach dem Einsatz städtischer Reinigungskräfte im Rahmen des Bonussystems nicht erfüllt
werden.
Weiteres Vorgehen:
Auf Basis des zitierten Ratsbeschlusses werden freiwerdende Stellen im Bereich der
Eigenreinigung der Schulen auch weiterhin an private Reinigungsfirmen vergeben.
Daneben werden Schulleitungen bei einer Ausschreibung der Reinigungsleistung im
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Vorfeld bei der Festlegung des Reinigungsumfanges und der -standards beteiligt.
Ungeachtet dessen, dass die zunächst interessierten Pilot-Schulen nicht mehr an einem
Versuch mitwirken wollen, wird allen Schulleitungen im Rahmen dieser Beteiligung das
oben beschriebene Bonussystem angeboten. Sofern Interesse an dem Bonussystem
besteht, werden die zur Einsparung führenden Maßnahmen mit den Schulleitungen
schriftlich vereinbart. Auf Basis der dann tatsächlich erzielten Einsparungen wird der
Bonus einmal jährlich ausgezahlt. Die ggf. erforderlichen personalwirtschaftlichen
Maßnahmen bedürfen im konkreten Einzelfall der Beteiligung der Personalvertretung.
Wie in allen anderen Fällen der Vergabe von Reinigungsleistungen wird durch das dem
Ausschuss auch in früheren Sitzungen vorgestellte Qualitätsmanagement, insbesondere
durch regelmäßige Kontrollen der Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie der
Außendienstmitarbeiterinnen des Stadtbetriebes überprüft, ob kontinuierliche, den
vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Reinigungsleistungen erbracht
werden. Bei Bedarf werden die Ergebnisse mit den Schulleitungen erörtert.
Sollten Differenzen mit Reinigungsfirmen nicht auf andere Weise beigelegt werden
können, ist eine Klärung über die Clearingstelle nach Beteiligung der Leitung der
betreffenden Schule zu erzielen. Hinsichtlich der Frage der Verlängerung oder
Nichtverlängerung der Reinigungsverträge wird den Schulleitungen entsprechend dem
Auftrag des Rates auch weiterhin die Möglichkeit der Mitwirkung eingeräumt.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Schulausschuss 11.02.2004 -/-
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2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Schulverwaltungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Grosse-Brockhoff
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