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Title: S:\RSD\Test_Konvertierung\Prod Archiv\Vorlagen\2004\66_ 115_2004_20089.wpd
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00071413.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 13:11:50 GMT
Number of Pages: 9
Markdown Content:
> Stadt Düsseldorf Lg 138 – 03.2000
Für die Übersendung an die Ausschüsse bzw. Bezirksvertretungen bitte die Vordrucke Lg 133, Lg 134 oder Lg 137 verwenden. Vorlage
66/ 115/2004
> Bauherrenamt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Amt für Verkehrsmanagement Herr Leonhardt Frau Mende 94687
> Technisches Amt Dezernentin/Dezernent Auskunft erteilt Telefon-Nbst.
Amt für Verkehrsmanagement Herr Leonhardt Frau Mende 94687
# Bauherrenvorlage zur Herbeiführung eines Bau- und Finanzierungsbeschlusses für Baumaßnahmen gemäß Ziffer 1.1 der Dienstanweisung für die Planung und Durchführung von Hochbauten
Hochbauvorhaben X Tiefbauvorhaben 1 Diese Vorlage ist für folgende Gremien bestimmt:
Bezirksvertretung X Fachauschuss X Bauausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat
Projektbezeichnung
Gebiet Erftstraße - Bau- und Finanzierungsbeschluss -
Haushaltsstelle(n) Gesamtkosten
2 M 0000 9076 6160 94037 280.000,00 Euro
Nettofolgekosten
(jährliche Mehrbelastung für den Haushalt – siehe Ziffer 5.7) Gesamtsumme Folgekosten jährlich 6.516,00 Euro
Bisheriger Beschluss Grundsatzbeschluss vom Grundsatzbeschluss vom Fachausschuss Rat
Bisherige Kostenermittlung vom in Höhe von Kostenschätzung X Kostenberechnung Kostenanschlag 20.07.2004 257.000,00 Euro
Unterlagen nach § 10 GemHVO BIC-Empfehlung IPK-Empfehlung
X RPA geprüft am 30.09.2004 vom vom
2 Beschlussdarstellung
X Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Plänen (Maßstab 1 : 500 ) und Kostengliederung siehe Nr. 4.4 der Kostenschätzung vom der Kostenberechnung vom dem Kostenanschlag vom in Höhe von
20.07.2004 257.000,00 Euro und stimmt zu. Das Ergebnis der Beratung im Bauausschuss wird in der Sitzung mündlich vorgetragen.
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Bauausschusses die punktuellen Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung auf der Wupperstraße, Neckarstraße und Gilbachstraße sowie den Ausbau Erftstraße, Erftplatz und die neue Bushaltestelle Hammer Straße mit Kosten in Höhe von 280.000,00 Euro.
3 Sachdarstellung
Die Baukosten betragen 257.000,00 Euro Die Planungskosten betragen 23.000,00 Euro Die Planung zum Ausbau Gebiet Erftstraße wurde von der Bezirksvertretung 3 am 18.9.2002 beschlossen Der Anliegeranteil für die Umwandlung der Längsparkstreifen in Schrägparkstände auf der Südseite der Erftstraße von Erftplatz bis Wupperstraße beträgt 60%. Ausgehend von den ermittelten anteiligen Bau-kosten incl. Planungskosten ergibt sich somit ein voraussichtliches Beitragsaufkommen von ca. 8.520,00 Euro. Davon entfällt auf das einzelne Grundstück ein durchschnittlicher Mindestbetrag von rund 370,00 Euro. Aufgrund der unterschiedlichen Grundstücksgrößen und der baulichen Nutzbarkeit kann der durch-schnittliche Mindestwert nur unter größtem Vorbehalt bekanntgegeben werden. Eine erhebliche Ab-weichung des endgültigen grundstücksbezogenen Betrages von dem o.g. Wert kann nicht ausge-schlossen werden.
Veranlassung
Das Wohngebiet um die Erftstraße ist enthalten im Gebietsprogramm zur Wohnumfeldverbesserung im Zusammenhang mit der erfolgten Tieflegung der Rheinuferstraße. Es handelt sich hier um ein aus Sammel- und Anliegerstraßen bestehendes Wohngebiet, direkt anliegend an den Hafenbereich. Durch bereits erfolgte Neuansiedelungen (Landtag, WDR, Großkino, Am Zollhof) und innerhalb des Medienstandortes absehbarer verkehrserzeugender Baumaßnahmen, ist in dem angesprochenen Wohngebiet mit einer Erhöhung des Schleichverkehr zu rechnen. Dieses muß durch geeignete verkehrslenkende Maßnahmen verhindert werden. Darüber hinaus soll in dem zu über-planenden Wohngebiet die Qualität des Wohnumfeldes im öffentlichen Straßenraum verbessert werden. Ziel ist es eine möglichst großflächige Verbesserung mit geringen finanziellen Mitteln. Generell soll das vorhandene Wohngebiet zwischen der Gladbacher Straße und der Hammer Straße für den Schleichverkehr unattraktiv gemacht werden.
Vorhandener Zustand
Das Planungsgebiet hat an der Kreuzung Völklinger Straße/Gladbacher Straße einen Anschluss in südlicher Richtung an den Rheinufertunnel. Nördlich erfolgt der Anschluss an den Rheinufertunnel über die Verlängerung der Hammer Straße/Stromstraße an die Anschlussstelle Lahnweg. Die Umstruk-turierung des Hafengebietes führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen (Schleichverkehr) im Planungsgebiet. Hier sind die vorhandenen Parkplätze tagsüber ausgelastet. Es sind hauptsächlich Parkstände mit Längsaufstellung und Schrägaufstellung vorhanden. Überwiegend bestehen separate Parkbuchten am Fahrbahnrand, nur auf der Wupperstraße und der Siegstraße sind keine Parkstände baulich abgetrennt oder abmarkiert. Im Planungsgebiet sind auf allen Straßen beidseitige Gehwege mit Breiten von 2 m bis zu 4,30 m vorhanden. Auf der Gladbacher Straße verkehrt die Straßenbahnlinie 708, auf der Hammer Straße und der Gilbachstraße fährt die Buslinie 725. Die Wupperstraße und die Neckarstraße werden heute vom Schleichverkehr in Fahrtrichtung Nord-Süd und umgekehrt stark belastet.
Planung
Der städtebauliche Zusammenhang des Wohnquartiers soll durch eine einheitliche Gestaltung der Zu-und Abfahrten an den Sammelstraßen verdeutlicht werden. An den Erschließungsstraßen wird die Stellplatzsituation unter Wegfall von wenigen Stellplätzen neu geordnet werden. Die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger innerhalb des Wohngebietes werden verbessert. Der jetzige Schleichverkehr über die Wupperstraße und die Neckarstraße soll verhindert werden, ohne den Binnenverkehr und Ziel-/Quellverkehr erheblich zu beeinträchtigen. Der Baumbestand soll erhalten bleiben und sinnvoll ergänzt werden. Für den Radverkehr werden Durchfahrtsmöglichkeiten geschaffen Das Gesamtkonzept sieht vor, das Wohngebiet in folgende verkehrliche Abschnitte zu unterteilen : - Einbahnstraße vom Anschluss Hammer Straße/Wupperstraße über die nördliche Wupperstraße und Erftstraße zum Erftplatz und zurück zur Hammer Straße. - Einbahnstraße vom Anschluss Gladbacher Straße/Wupperstraße über südliche Wupperstraße zur Erftstraße und Siegstraße (Sackgasse). - Einbahnstraße vom Anschluss Gladbacher Straße/Neckarstraße über Neckarstraße, Erftplatz und Gilbachstraße zurück zur Gladbacher Straße. Bereich Wupperstraße: Zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs von Norden nach Süden, der hauptsächlich über die Wupperstraße fließt, wird die Durchfahrmöglichkeit der Wupperstraße von Norden aus, in Höhe des Kinderspielplatzes an der östlichen Erftstraße, durch die gegenläufige Einbahnstraßenrichtung der Wupperstraße unterbunden.. Der Teilabschnitt Wupperstraße angrenzend an den Spielplatz wird aufgepflastert und so die Sicherheit beim Queren der Fahrfläche erhöht. Zwischen Gladbacher Straße und Erftstraße wird die Wupperstraße als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Norden ausgewiesen. An der Einmündung südliche Wupperstraße / Gladbacher Straße soll eine Aufpflasterung mit seitlichen Baumpflanzungen entstehen. Die Fahrgeschwindigkeit wird hierdurch herabgesetzt. Bereich Erftstraße: Der westliche Teil der Erftstraße weist im alten Zustand eine Fahrbahnbreite von ca. 6,45m auf. Auf der nördlichen Straßenseite sind heute Schrägparkstände ausgebildet, wo im Zuge des Umbaues lediglich im Bereich von Toreinfahrten und Baumscheiben punktuelle Bordsteinkorrekturen notwendig werden. Auf der Südseite sind heute Längsparkstände mit Baumscheiben ausgebildet. Hier sind Schrägpark-stände geplant, wodurch die vorhanden Baumscheiben vergrößert und zusätzliche Baumpflanzungen und Stellplätze entstehen. Die geplante Fahrgasse hat hier eine Breite von 4.85 m. Die westliche Erftstraße wird hier als Fortführung der nördlichen Wupperstraße als Einbahnstraße ausgebildet. Die östliche Erftstraße entlang des Kinderspielplatzes und die Siegstraße werden als Zwei-Richtungs-fahrbahn geführt und sind auch über den nördlichen Teil der Wupperstraße erreichbar. Bereich Siegstraße: Die Siegstraße ist als Sackgasse ausgebildet und bleibt als solche erhalten. Sie weist eine Fahrbahnbreite von ca.10,00 m auf. Wegen dieser Überbreite wird am westlichen Fahrbahnrand bereits heute schräg- bzw. senkrecht und am gegenüberliegenden Fahrbahnrand längs geparkt. Das Senkrechtparken auf der Westseite wird durch eine bauliche Ausbildung vorgegeben. Bereich Neckarstraße: Die Fahrbeziehung der Neckarstraße bleibt ebenfalls als Einbahnstraße erhalten. Hier werden lediglich Bordsteinkorrekturen im Bereich von Baumscheiben und Zufahrten erforderlich, um die zu kleinen Baumscheiben zu vergrößern, Abrollwege zu schaffen und die beidseitigen Längsparkstände zu ordnen. Die vorhandene Fahrbahnbreite von 6.0 m bleibt erhalten. Im Einmündungsbereich zur Gladbacher Straße ist auch hier eine Plateauaufpflasterung mit beidseitigen Baumpflanzungen geplant. Bereich Gilbachstraße: In der Gilbachstraße wird auf geschwindigkeitsdämpfende bauliche Maßnahmen verzichtet, um den Bus-verkehr nicht zu beeinträchtigen. Die Gilbachstraße bleibt ebenfalls mit ihrer Fahrbeziehung als Einbahnstraße in Richtung Gladbacher Straße sowie der vorhanden Fahrgassenbreite von 5.50 m erhalten. Am westlichen Straßenrand werden die vorhandenen Schrägparkstände in Senkrechtparkstände gewandelt. Die dazwischen liegenden Baumscheiben werden umgebaut und teilweise mit Abrollwegen für die Müllabfuhr versehen. Die Einfahrtsbereiche werden vorgezogen. Bereich Erftplatz: Um den Schleichverkehr nahezu zu unterbinden, werden im Bereich des Erftplatzes einige bauliche Veränderungen erforderlich. Dies beinhaltet das Vorziehen des Bordes im Einmündungsbereich der westlichen Erftstraße / Neckarstraße und das Anlegen einer Trenninsel mit Überfahrmöglichkeit für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge. Die Durchfahrmöglichkeit von der Hammer Straße über den Erftplatz zur Gilbachstraße wird nur noch für die Buslinie 725 erlaubt sein. Die Bushaltestelle am Erftplatz in Richtung Gilbachstraße wird verlagert und gegenüber der stadteinwärtigen Bushaltestelle in der Hammer Straße angeordnet. Weiterhin ist geplant sämtliche Aufenthaltsflächen am Erftplatz mit Pfosten vom Fahrbereich abzu-trennen, da vor allem in den Abendstunden die vorhandenen abgesenkten Gehwegflächen auch von Gaststätten- und Kinobesucher beparkt werden.
Radverkehr:
Für den Radverkehr sind im Planungsgebiet keine zusätzlichen Radwege geplant, da die Straßenzügen in einer Tempo-30 Zone liegen. Zur Verkürzung der Fahrstrecken sollen alle Einbahnstraßen des Gebietes für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben werden. Abstellanlagen für Fahrräder mit VRR-Bügel werden in folgenden Straßen angelegt. Straßen Anzahl Wupperstraße 12 Erftstraße 18 Erftplatz 8Siegstraße 4Neckarstraße 12 Gilbachstraße 11 Summe 65
Parkraumbilanz
Hier sind die legalen Parkmöglichkeiten, welche durch die Baumaßnahmen betroffen, aufgelistet Straße vorhanden geplant Differenz Wupperstraße Mittelteil 6 2 - 4 Erftstraße Nordteil 31 31 ± 0 Erftstraße Südteil 15 29 +14 Siegstraße Westseite 53 52 - 1 Neckarstraße 44 41 - 3 Gilbachstraße Westteil 57 54 -3 Bushaltestelle Hammer Sraße 4 0 -4 Bilanz 210 209 - 1 Stadt Düsseldorf Lg 138 – 03.2000
4 Technische Einzelangaben
> Erläuterungen der Abkürzungen:
> FBG = Fläche des Baugrundstücks BF = Bebaute Fläche HNF = Hauptnutzfläche NF = Nutzfläche FF = Funktionsfläche VF = Verkehrsfläche NGF = Nettogrundrissfläche KF = Konstruktionsfläche BGF = Bruttogrundrissfläche BRI = Bruttorauminhalt
41 Planung Bauleitung Projektsteuerung 42 Grundflächen für Rauminhalte nach DIN 277
FGB m 2 BF m 2 HNF m 2 Nebennutzfläche m 2 NF m 2 (Nur bei Bedarf unterteilen)
+ =
FF m 2 VF m 2 NGF m 2 KF m 2 BGF m 2 BRI m 3
+ + = + =
Kostenanalyse Vergleichswerte in m 3 BRI (Architektenkammer NW) Kosten je m 2 BGF Kosten je m 3 BRI unterer Wert mittlerer Wert höchster Wert 43 Das Raum- und Funktionsprogramm vom entspricht den gültigen Richtlinien. Abweichungen sind zu begründen. Zulässige Überschreitung des Durchschnittswertes in % Durchschnittswert eingehalten? Zulässige Unterschreitung des Durchschnittswertes in % Ja Nein Erläuterungen zum Raum- und Funktionsprogramm 44 Kostengliederung nach DIN 276/1993 X Kostengliederung gemäß Anlage 1 Betrag (einschließlich MwSt.) 441 Kosten des Baugrundstücks (Kostengruppen 110–139) 442 Kosten der Erschließung (Kostengruppen 210–240) 443 Kosten des Bauwerks (Kostengruppen 310–399) 4441 Kosten der Technischen Anlagen – Bauwerk (Kostengruppen 410–489) 4442 Kosten der Sonstigen Maßnahmen für Technische Anlagen (Kostengruppen 490–499) 445 Kosten der Außenanlagen (Kostengruppen 510–595) Anteil Amt 65 Anteil Amt 66 Anteil Amt 68 446 Kosten des Geräts (Kostengruppen 611–619, 621–629) (mit/ohne Inventarkosten – 611) davon Inventar davon Sonstiges 447 Baunebenkosten (Kostengruppen 710–790)
Gesamtkosten 280.000,00 Euro
45 Das Bauvorhaben ist nicht behindertengerecht. Die Abstimmung mit der Koordinatorin/dem Koordinator für Behindertenhilfe ist erfolgt. X behindertengerecht. Erläuterungen Stadt Düsseldorf Lg 138 – 03.2000 46 Umweltschutzmaßnahmen
461 Ökologisch bzw. Öko-toxikologisch bedenkliche Baustoffe entsprechend der „Geschäftsanweisung zur Beschaffung von umweltfreundlichen Baustoffen“ vom 05.09. 2000 werden nicht verwandt. werden verwandt, weil
462 Bauausführung im Niedrigenergiestandard ist vorgesehen. ist nicht möglich, weil
463 Einsatz regenerativer Energien ist vorgesehen. ist nicht möglich, weil
464 Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
5 Folgekosten jährlich (nach Vordruck 20/173) 51 Personalkosten (zusätzliche Stellen) Betrag Anzahl Besoldungsgruppen Vergütungsgruppen Lohngruppen
682,00 Euro
52 Sach- und Betriebskosten Betrag
4.837,00 Euro
darin enthalten Bauunterhaltungskosten 2.113,00 Euro
Energiekosten Wasser Abwasser Strom Öl Gas Fernwärme Kostenvergleich Energie (bei energierelevanten Maßnahmen in bestehenden Gebäuden) Ist (p. a.) Soll (p. a.) Differenz Verbrauch Preis Verbrauch Preis Betrag
## × ×
Summe 4.837,00 Euro
53 Kapitalkosten Betrag
6.516,00 Euro
Summe 5.1 bis 5.3 12.035,00 Euro
54 abzüglich Einnahmen
55 Bruttofolgekosten
56 Entfallende Ausgaben/Einnahmen (+ oder –) Ausgaben Einnahmen
5.519,00 Euro -5.519,00 Euro
57 X Nettofolgekosten (jährliche Mehrbelastung für den Haushalt) 6.516,00 Euro Stadt Düsseldorf Lg 138 – 03.2000
6 Maßnahmen förderungsfähig?
Nein X Ja, Fördersatz 70 % Betrag Gesamtkosten laut Ziffer 4.4 280.000,00 Euro
Voraussichtliche förderungsfähige Kosten 271.480,00 Euro
Nichtförderungsfähige Kosten (bitte in der Begründung gesondert erläutern) 8.520,00 Euro
Die Finanzierung erfolgt durch Betrag davon
X Bund und Land X Zuweisung Darlehen 190.036,00 Euro zum Bau
X Anteile Dritter KAG 8.520,00 Euro 280.000,00 Euro
zur Inneneinrichtung
X Eigenanteil (Darlehen) 81.444,00 Euro
Bewilligungsantrag ge
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.