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AWIR/040/2024
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Informationsvorlage
Betrifft:
Abschluss des Satzungsverfahrens zum Erlass einer Immobilien- und Standort-
gemeinschaft (ISG) im Gebiet der Graf-Adolf-Straße gemäß ISGG NRW
Fachbereich:
80 - Wirtschaftsförderungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Christian Zaum
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 15.11.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung,
internationale und regionale
Zusammenarbeit
19.11.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung 3 26.11.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung
27.11.2024 Kenntnisnahme
Haupt- und Finanzausschuss 02.12.2024 Kenntnisnahme
Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme
Sachdarstellung:
Mit der Vorlage AWIR/082/2023 haben der AWIR am 17. Oktober 2023 und alle hier
erneut beteiligten politischen Gremien bis hin zum Rat am 9. November 2023 die
Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien - und
Standortgemeinschaften (ISGG NRW) zur Festlegung des Gebietes für die
„Immobilien- und Standortgemeinschaft Graf-Adolf-Straße" auf Grundlage des
Antrages des Immobilien- und Standortgemeinschaft Graf-Adolf-Straße e.V. vom 2.
Oktober 2023 beschlossen.
Im Zuge der Umsetzung des Beschlusses der Einleitung des Satzungsverfahrens hat
das Wirtschaftsförderungsamt (Amt 80) in Zusammenarbeit mit dem Steueramt
(Amt 22) die postalischen Adressen aller Eigentümerinnen und Eigentümer und
Erbbauberechtigten der im vorgesehenen Gebiet gelegenen Grundstücke ermittelt.
So ist es im Zuge eines aufwändigen Prozesses gelungen, alle Eigentümerinnen und
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Eigentümer sowie Erbbauberechtigten, zum Teil nach mehrfacher Fehlzust ellung und
anschließender Neu-Recherche der Eigentümerdaten, schriftlich über die Absicht,
durch Satzung ein Gebiet für eine ISG nach ISGG NRW festzulegen, sowie über die
geplanten Maßnahmen und deren Finanzierung, zu unterrichten.
Allen Adressaten wurde die Möglichkeit eingeräumt, diesem Vorhaben innerhalb einer
gesetzlichen Frist von einem Monat ab Zustellung zu widersprechen. Die
Unterrichtung stellte auch wegen der Sicherstellung der postalischen Zustellung im
Ausland eine erste Herausforderung dar.
Entsprechend des § 3 Abs. 3 des ISGG NRW darf die Satzung nicht erlassen werden,
wenn nach Ablauf der Frist mehr als ein Drittel der Widerspruchsberechtigen
widersprochen haben.
Da weder das ISGG NRW noch entsprechende Rechtsprechung oder
Kommentarliteratur vorgibt, ob jedem Mit - oder Teileigentümer ein eigenes
Widerspruchsrecht zukommt oder nur pro Grundstück ein Widerspruchsrecht
gegeben sein soll, wurde nach gemeinsamer Abwägung der Argumente durch das
Rechtsamt und die Wirtschaftsförderung für den hier vorliegenden Satzungsprozess
entschieden, dass Miteigentümerinnen und Miteigentümer einschließlich Wohnungs -
und Teileigentümerinnen und -eigentümer für ihr Grundstück nur einheitlich
widersprechen können (nur ein Widerspruchsrecht je Grundstück).
Nach dieser Zählweise liegen im Satzungsgebiet 41 widerspruchsberechtigte
Parteien. Zur Fortführung des Satzungsverfahrens durften nicht mehr als 13
Widersprüche vorliegen.
Insgesamt gingen 16 Widersprüche der 41 widerspruchsberechtigten
Eigentümerinnen und Eigentümer (-Gemeinschaften) im geplanten Satzungsgebiet
ein. Somit liegen Widersprüche von mehr als einem Drittel der
Widerspruchsberechtigten vor, so dass die Satzung nicht erlassen werden durfte und
das Satzungsverfahren eingestellt wurde.
Hintergrund
Die Landeshauptstadt Düsseldorf, hier federführend Amt 80, führte auf Antrag des
seit 2005 bestehenden Immobilien- und Standortgemeinschaft Graf-Adolf-Straße e.
V. ein Satzungsverfahren mit dem Ziel der Einrichtung einer gesetzlichen ISG in der
Graf-Adolf-Straße durch.
Mit der gesetzlichen ISG wurde das Ziel verfolgt, Maßnahmen zur Förderung der
wirtschaftlichen und sozialräumlichen Entwicklung im geplanten Satzungsgebiet
(Graf-Adolf-Straße vom Konrad -Adenauer-Platz bis zur Oststraße / Karl-Rudolf-
Straße sowie Stresemannplatz) in Ergänzung zu den gemeindlichen Aufgaben in
privater Verantwortung durchzuführen.
Die Finanzierung der Maßnahmen mit einem gesamten finanziellen Volumen von
rund 1.072.000 Euro für eine Laufzeit von drei Jahren, sollte gemäß der
aufzustellenden Satzung durch Abgaben aller Grundeigentümerinnen und -
eigentümer im Satzungsgebiet sichergestellt werden. So hätten gemeinsam geplante
Aktivitäten auf eine breitere personelle und finanzielle Basis gestellt und die
Attraktivität der Graf-Adolf-Straße für die Kundinnen und Kunden, Bewohnerinnen
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und Bewohner, Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer
erhöht werden können.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf begrüßte ausdrücklich die Initialisierung einer
gesetzlichen ISG, weshalb dieser Prozess, in dessen Mittelpunkt Beteiligungsformate
zur gemeinschaftlichen Entwicklung des Maßnahmen - und Finanzierungskonzeptes
standen, eng von der Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Düsseldorf
begleitet, und seit Ende Juni 2022 im Auftrag der Stadt professionell durch das Büro
Stadt + Handel unterstützt wurde.
Insgesamt stellten die in mehreren Workshops gemeinsam mit den Akteurinnen und
Akteuren vor Ort erarbeiteten geplanten Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung und
der Politik eine wertvolle Ergänzung der städtischen Maßnahmen zur
Standortsicherung dar. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner
Sitzung am 9. November 2023 daher die Einleitung des Satzungsverfahrens
beschlossen, welches nun aufgrund des Widerspruches von mehr als ei nem Drittel
der Widerspruchsberechtigten formal eingestellt wird.
Das Ergebnis trifft bei allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren auf großes
Bedauern, wenngleich wertvolle Erkenntnisse für mögliche Folgeprozesse gewonnen
werden konnten.
Unabhängig davon haben sich Verwaltung und Vorstand des ISG Graf -Adolf-Straße
e.V. darauf verständigt, gemeinsam den Fokus weiter auf die Aufwertung des
Gebietes rund um die Graf -Adolf-Straße zu richten. Dieser Prozess wird auch
weiterhin durch die IHK Düsseldorf und den Handelsverband NRW aktiv begleitet.
Durch weitere gemeinsame Aktivitäten, insbesondere durch Einbeziehung der
Akteurinnen und Akteure, die dem Prozess positiv gegenüberstanden, sollen alle
Beteiligten zur aktiven Mitgestaltung und ggf. zu einer Mitgliedschaft im ISG Graf-
Adolf-Straße e.V., und damit auch zu einer finanziellen Unterstützung, motiviert
werden. Dies würde es ermöglichen ggf. auch ohne verpflichtende ISG,
Teilmaßnahmen des erarbeiteten Maßnahmenkonzeptes auf freiwilliger, privat
finanzierter Basis umzusetzen und damit zu einer Aufwertung des Standortes und
einer Wertsteigerung der dort verorteten Immobilien beizutragen.