Informationsvorlage Aktenzeichen AWIR/040/2024

Abschluss des Satzungsverfahrens zum Erlass einer Immobilien- und Standort-gemeinschaft (ISG) im Gebiet der Graf-Adolf-Straße gemäß ISGG NRW

Ein Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnisnahme.

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Graf-Adolf-Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 11. November 2024veröffentlicht

Worum es geht

Der Auszug beschreibt den Stand der Vorlage zum angegebenen Datum, nicht notwendigerweise den heutigen Stand.

Aus „Sachdarstellung“

Mit der Vorlage AWIR/082/2023 haben der AWIR am 17. Oktober 2023 und alle hier erneut beteiligten politischen Gremien bis hin zum Rat am 9. November 2023 die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien - und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) zur Festlegung des Gebietes für die „Immobilien- und Standortgemeinschaft Graf-Adolf-Straße" auf Grundlage des Antrages des Immobilien- und Standortgemeinschaft Graf-Adolf-Straße e.V. vom 2. Oktober 2023 beschlossen.

Ausgewählte Originalpassagen, keine neue KI-Zusammenfassung. Stand der Vorlage: 11. November 2024. Vollständiges Original mit weiteren Angaben

Themen

Örtlicher Bezug

Wo passiert das?

Graf-Adolf-Straße – Straßenverlauf zur Orientierung

Hervorgehoben ist die im amtlichen Titel genannte Straße. Die Karte zeigt nicht, dass die gesamte Straße betroffen ist; einzelne Gebäude oder Einrichtungen werden damit nicht genau verortet.

  • Genannte Straße zur Orientierung – keine genaue Maßnahmenfläche

Straßenverlauf: © OpenStreetMap-Mitwirkende · ODbL 1.0. Kartendaten vom . Automatisch dem amtlichen Titel zugeordnet. Auch bei älteren Vorgängen zeigt die Karte den Straßenverlauf dieses Datenstands, nicht den historischen Zustand.

Originale durchsuchen

Dokumenttexte

Informationsvorlage als Text anzeigen
AWIR/040/2024 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Abschluss des Satzungsverfahrens zum Erlass einer Immobilien- und Standort- gemeinschaft (ISG) im Gebiet der Graf-Adolf-Straße gemäß ISGG NRW Fachbereich: 80 - Wirtschaftsförderungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Christian Zaum Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 15.11.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit 19.11.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung 3 26.11.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 27.11.2024 Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 02.12.2024 Kenntnisnahme Rat 12.12.2024 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Mit der Vorlage AWIR/082/2023 haben der AWIR am 17. Oktober 2023 und alle hier erneut beteiligten politischen Gremien bis hin zum Rat am 9. November 2023 die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach dem Gesetz über Immobilien - und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) zur Festlegung des Gebietes für die „Immobilien- und Standortgemeinschaft Graf-Adolf-Straße" auf Grundlage des Antrages des Immobilien- und Standortgemeinschaft Graf-Adolf-Straße e.V. vom 2. Oktober 2023 beschlossen. Im Zuge der Umsetzung des Beschlusses der Einleitung des Satzungsverfahrens hat das Wirtschaftsförderungsamt (Amt 80) in Zusammenarbeit mit dem Steueramt (Amt 22) die postalischen Adressen aller Eigentümerinnen und Eigentümer und Erbbauberechtigten der im vorgesehenen Gebiet gelegenen Grundstücke ermittelt. So ist es im Zuge eines aufwändigen Prozesses gelungen, alle Eigentümerinnen und Seite 2 Eigentümer sowie Erbbauberechtigten, zum Teil nach mehrfacher Fehlzust ellung und anschließender Neu-Recherche der Eigentümerdaten, schriftlich über die Absicht, durch Satzung ein Gebiet für eine ISG nach ISGG NRW festzulegen, sowie über die geplanten Maßnahmen und deren Finanzierung, zu unterrichten. Allen Adressaten wurde die Möglichkeit eingeräumt, diesem Vorhaben innerhalb einer gesetzlichen Frist von einem Monat ab Zustellung zu widersprechen. Die Unterrichtung stellte auch wegen der Sicherstellung der postalischen Zustellung im Ausland eine erste Herausforderung dar. Entsprechend des § 3 Abs. 3 des ISGG NRW darf die Satzung nicht erlassen werden, wenn nach Ablauf der Frist mehr als ein Drittel der Widerspruchsberechtigen widersprochen haben. Da weder das ISGG NRW noch entsprechende Rechtsprechung oder Kommentarliteratur vorgibt, ob jedem Mit - oder Teileigentümer ein eigenes Widerspruchsrecht zukommt oder nur pro Grundstück ein Widerspruchsrecht gegeben sein soll, wurde nach gemeinsamer Abwägung der Argumente durch das Rechtsamt und die Wirtschaftsförderung für den hier vorliegenden Satzungsprozess entschieden, dass Miteigentümerinnen und Miteigentümer einschließlich Wohnungs - und Teileigentümerinnen und -eigentümer für ihr Grundstück nur einheitlich widersprechen können (nur ein Widerspruchsrecht je Grundstück). Nach dieser Zählweise liegen im Satzungsgebiet 41 widerspruchsberechtigte Parteien. Zur Fortführung des Satzungsverfahrens durften nicht mehr als 13 Widersprüche vorliegen. Insgesamt gingen 16 Widersprüche der 41 widerspruchsberechtigten Eigentümerinnen und Eigentümer (-Gemeinschaften) im geplanten Satzungsgebiet ein. Somit liegen Widersprüche von mehr als einem Drittel der Widerspruchsberechtigten vor, so dass die Satzung nicht erlassen werden durfte und das Satzungsverfahren eingestellt wurde. Hintergrund Die Landeshauptstadt Düsseldorf, hier federführend Amt 80, führte auf Antrag des seit 2005 bestehenden Immobilien- und Standortgemeinschaft Graf-Adolf-Straße e. V. ein Satzungsverfahren mit dem Ziel der Einrichtung einer gesetzlichen ISG in der Graf-Adolf-Straße durch. Mit der gesetzlichen ISG wurde das Ziel verfolgt, Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialräumlichen Entwicklung im geplanten Satzungsgebiet (Graf-Adolf-Straße vom Konrad -Adenauer-Platz bis zur Oststraße / Karl-Rudolf- Straße sowie Stresemannplatz) in Ergänzung zu den gemeindlichen Aufgaben in privater Verantwortung durchzuführen. Die Finanzierung der Maßnahmen mit einem gesamten finanziellen Volumen von rund 1.072.000 Euro für eine Laufzeit von drei Jahren, sollte gemäß der aufzustellenden Satzung durch Abgaben aller Grundeigentümerinnen und - eigentümer im Satzungsgebiet sichergestellt werden. So hätten gemeinsam geplante Aktivitäten auf eine breitere personelle und finanzielle Basis gestellt und die Attraktivität der Graf-Adolf-Straße für die Kundinnen und Kunden, Bewohnerinnen Seite 3 und Bewohner, Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer erhöht werden können. Die Landeshauptstadt Düsseldorf begrüßte ausdrücklich die Initialisierung einer gesetzlichen ISG, weshalb dieser Prozess, in dessen Mittelpunkt Beteiligungsformate zur gemeinschaftlichen Entwicklung des Maßnahmen - und Finanzierungskonzeptes standen, eng von der Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Düsseldorf begleitet, und seit Ende Juni 2022 im Auftrag der Stadt professionell durch das Büro Stadt + Handel unterstützt wurde. Insgesamt stellten die in mehreren Workshops gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort erarbeiteten geplanten Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung und der Politik eine wertvolle Ergänzung der städtischen Maßnahmen zur Standortsicherung dar. Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 9. November 2023 daher die Einleitung des Satzungsverfahrens beschlossen, welches nun aufgrund des Widerspruches von mehr als ei nem Drittel der Widerspruchsberechtigten formal eingestellt wird. Das Ergebnis trifft bei allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren auf großes Bedauern, wenngleich wertvolle Erkenntnisse für mögliche Folgeprozesse gewonnen werden konnten. Unabhängig davon haben sich Verwaltung und Vorstand des ISG Graf -Adolf-Straße e.V. darauf verständigt, gemeinsam den Fokus weiter auf die Aufwertung des Gebietes rund um die Graf -Adolf-Straße zu richten. Dieser Prozess wird auch weiterhin durch die IHK Düsseldorf und den Handelsverband NRW aktiv begleitet. Durch weitere gemeinsame Aktivitäten, insbesondere durch Einbeziehung der Akteurinnen und Akteure, die dem Prozess positiv gegenüberstanden, sollen alle Beteiligten zur aktiven Mitgestaltung und ggf. zu einer Mitgliedschaft im ISG Graf- Adolf-Straße e.V., und damit auch zu einer finanziellen Unterstützung, motiviert werden. Dies würde es ermöglichen ggf. auch ohne verpflichtende ISG, Teilmaßnahmen des erarbeiteten Maßnahmenkonzeptes auf freiwilliger, privat finanzierter Basis umzusetzen und damit zu einer Aufwertung des Standortes und einer Wertsteigerung der dort verorteten Immobilien beizutragen.

Ohne neue KI-Zusammenfassung. Der Inhaltseinstieg zeigt ausgewählte Passagen des geprüften Originaldokuments. Sitzungsverlauf und Antworten werden unabhängig davon geprüft.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen AWIR/040/2024