Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 40/ 48/2005

Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I - zieldifferent

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Joseph-Kardinal-Frings-Brücke 8 · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 6. Mai 2005veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe an der St.-Benedikt- Schule, Kath. Hauptschule Charlottenstraße, zum Schuljahr 2005/2006.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 40/ 48/2005 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I - zieldifferent Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe an der St.-Benedikt- Schule, Kath. Hauptschule Charlottenstraße, zum Schuljahr 2005/2006. Sachdarstellung: Bislang wurde in NRW der integrative Unterricht in der Sekundarstufe I im Schulversuch "Gemein- samer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler - zieldifferent" erprobt. Mit dem neuen Schulgesetz - § 20 Abs. 8 - wird nun als besondere Organisationsform des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I die "Integrative Lerngruppe" eingeführt, in denen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel nach anderen Unterrichtsvorgaben als denen der allgemeinen Schule lernen (§ 20 Abs 2 Satz 2 Schulgesetz NRW). Im Gegensatz zum zielgleichen gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe I, der in dieser Stadt schwerpunktmäßig an der Hulda-Pankok-Gesamtschule, aber auch in Einzelfällen z.B. an Realschulen und Gymnasien durchgeführt wird, hat bisher keine Schule am Schulversuch zum zieldifferenten gemeinsamen Unterricht teilgenommen. Dies mag sowohl mit dem Tatbestand zusammenhängen, dass in dieser Stadt ein besonders gut ausgebautes Angebot an Sonderschultypen vorhanden ist, zum anderen aber auch damit, dass derartige Wünsche in der Vergangenheit nur selten an die Verwaltung herangetragen worden sind. Z. Zt. wird allerdings von einer Elterninitiative dringend ein solches Angebot gefordert. Ungeachtet dessen hat die Verwaltung bereits seit längerem mit einzelnen Schulen die Möglich- keiten eines Angebots des zieldifferenten Unterrichtes erörtert. Voraussetzung für die Einrichtung der Integrativen Lerngruppe ist, dass die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist. Von entscheidender Bedeutung ist allerdings, dass diese Aufgabe von allen am Schulleben be- teiligten Gruppen der jeweiligen Schule mitgetragen wird. Diese Bereitschaft war nicht bei allen Schulen, mit denen Gespräche geführt worden sind, vorhanden, unabhängig von z.T. nicht vorhandenen sächlichen Voraussetzungen. Die Schulkonferenz der St.-Benedikt-Schule hat nun am 06.04.2005 mit deutlicher Mehrheit für die Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe votiert. Je Jahrgang, beginnend in Klasse 5 des Schuljahres 2005/2006 sollen 5 lernbehindete Kinder aufgenommen werden. Das pädagogische Konzept wird z.Zt. von der Schule mit Unterstützung der Schulaufsicht entwickelt. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 40/ 48/2005 Seite 2 von 2 Die räumlichen Voraussetzungen werden z.Z. durch einen Umbau u.a. von Nebenräumen der Lehrküche, die in der derzeitigen Größe nicht mehr benötigt werden, geschaffen. Die notwendige Ausstattung mit Förder-, Anschauungs- und Einzelarbeitsmaterial kann aus den für den Gemein- samen Unterricht etatisierten Mitteln finanziert werden. Die personellen Voraussetzungen werden durch das Land geschaffen, wie Gespräche mit der Bezirksregierung und der unteren Schulaufsicht ergeben haben. Die Verwaltung empfiehlt daher, vorlagengemäß zu beschließen. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Schulausschuss 10.05.2005 -/- 2 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Verzicht auf Einrichtung der Integrative Lerngruppe Amt: Schulverwaltungsamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Grosse-Brockhoff RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 40/ 48/2005