Originale durchsuchen
Dokumenttexte
Vorlage als Text anzeigen
Ö Vorlagen - Nr. 40/ 48/2005
Seite 1 von 2
Beschlussvorlage
Betrifft:
Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und
Schülern in der Sekundarstufe I - zieldifferent
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe an der St.-Benedikt-
Schule, Kath. Hauptschule Charlottenstraße, zum Schuljahr 2005/2006.
Sachdarstellung:
Bislang wurde in NRW der integrative Unterricht in der Sekundarstufe I im Schulversuch "Gemein-
samer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler - zieldifferent"
erprobt. Mit dem neuen Schulgesetz - § 20 Abs. 8 - wird nun als besondere Organisationsform
des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern
in der Sekundarstufe I die "Integrative Lerngruppe" eingeführt, in denen Schülerinnen und Schüler
mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel nach anderen Unterrichtsvorgaben als
denen der allgemeinen Schule lernen (§ 20 Abs 2 Satz 2 Schulgesetz NRW).
Im Gegensatz zum zielgleichen gemeinsamen Unterricht in der Sekundarstufe I, der in dieser
Stadt schwerpunktmäßig an der Hulda-Pankok-Gesamtschule, aber auch in Einzelfällen z.B. an
Realschulen und Gymnasien durchgeführt wird, hat bisher keine Schule am Schulversuch zum
zieldifferenten gemeinsamen Unterricht teilgenommen.
Dies mag sowohl mit dem Tatbestand zusammenhängen, dass in dieser Stadt ein besonders gut
ausgebautes Angebot an Sonderschultypen vorhanden ist, zum anderen aber auch damit, dass
derartige Wünsche in der Vergangenheit nur selten an die Verwaltung herangetragen worden
sind. Z. Zt. wird allerdings von einer Elterninitiative dringend ein solches Angebot gefordert.
Ungeachtet dessen hat die Verwaltung bereits seit längerem mit einzelnen Schulen die Möglich-
keiten eines Angebots des zieldifferenten Unterrichtes erörtert. Voraussetzung für die Einrichtung
der Integrativen Lerngruppe ist, dass die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist. Von
entscheidender Bedeutung ist allerdings, dass diese Aufgabe von allen am Schulleben be-
teiligten Gruppen der jeweiligen Schule mitgetragen wird. Diese Bereitschaft war nicht bei allen
Schulen, mit denen Gespräche geführt worden sind, vorhanden, unabhängig von z.T. nicht
vorhandenen sächlichen Voraussetzungen.
Die Schulkonferenz der St.-Benedikt-Schule hat nun am 06.04.2005 mit deutlicher Mehrheit für
die Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe votiert. Je Jahrgang, beginnend in Klasse 5 des
Schuljahres 2005/2006 sollen 5 lernbehindete Kinder aufgenommen werden. Das pädagogische
Konzept wird z.Zt. von der Schule mit Unterstützung der Schulaufsicht entwickelt.
RSD AllVorlg.WPT
Ö Vorlagen - Nr. 40/ 48/2005
Seite 2 von 2
Die räumlichen Voraussetzungen werden z.Z. durch einen Umbau u.a. von Nebenräumen der
Lehrküche, die in der derzeitigen Größe nicht mehr benötigt werden, geschaffen. Die notwendige
Ausstattung mit Förder-, Anschauungs- und Einzelarbeitsmaterial kann aus den für den Gemein-
samen Unterricht etatisierten Mitteln finanziert werden.
Die personellen Voraussetzungen werden durch das Land geschaffen, wie Gespräche mit der
Bezirksregierung und der unteren Schulaufsicht ergeben haben.
Die Verwaltung empfiehlt daher, vorlagengemäß zu beschließen.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Schulausschuss 10.05.2005 -/-
2
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Verzicht auf Einrichtung der Integrative Lerngruppe
Amt:
Schulverwaltungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Grosse-Brockhoff
RSD AllVorlg.WPT