Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
Aus der amtlichen Vorlage
Um die gesetzlich vorgeschriebene drei-Monatsfrist zu gewährleisten (Eingang des Bauantrages 03.08.2004), die nächste Sitzung der Bezirksvertretung 10 erst am 05.11.2004 stattfindet, ist es erforderlich, dass die Genehmigung (Anhörung und Empfehlung an den APS) im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses erfolgt. Der APS hat die Vorlage am 16.9.2004 bereits "unter Vorbehalt" beschlossen. 4. Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses über Büro 01 an Amt 61 5. z.V.
Auszug aus „Begründung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument
Beratungsweg
Bezirksvertretung 10
Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.
Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 170 119/2004