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Title: Sitzung des APS am ✍
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00324338.pdf
Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:51:10 GMT
Number of Pages: 24
Markdown Content:
Anlage zur Vorlage Nr. 61/121/2018
# Gewerbe- und Industriekernzonen
# in Düsseldorf
# Flächenstrategie für die produktions- und
# handwerksgeprägten Branchen 2
# Inhalt
1 Entwicklungstendenzen des Wirtschaftsstandortes Düsseldorf 3
1.1 Veränderung der Nutzungsstrukturen in Gewerbe- und Industriegebieten 6
1.2 Gewerbe- und Industrieflächenbedarf und -angebot in Düsseldorf 7
2 Herausforderungen und Trends einer zukunftsorientierten Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung 10
2.1 Herausforderungen an die Stadtentwicklung 10
2.1.1 Nutzungstrennung versus Nutzungsmischung 11
2.1.2 Neue Geb ietskategorie in der Bauleitplanung: „Urbanes Gebiet“ 12
2.1.3 Landes- und Regionalplanung 12
2.2 Trends in der Betriebsentwicklung 13
2.2.1 „Urbane Produktion“ 13
2.2.2 Digitalisierung 14
3 Flächen für die industriellen, produktiven und handwerksgeprägten Branchen sichern und entwickeln 15
3.1 Definition Gewerbe- und Industriekernzonen 16
3.2 Kernzonenkarte 20
4 Ausblick 22
4.1 Mobilisierung von untergenutzten Industrie- und Gewerbeflächen 22
4.2 Regionale Zusammenarbeit 23
4.3 Bauleitplanung 23
4.4 Dynamik der Stadt und Fortschreibung der Strategie
Fehler! Textmarke nicht definiert. Stand: 23.08.2018, Vorlage Nr. 61/121/2018
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# 1. Entwicklungstendenzen des Wirtschaftsstandortes Düsseldorf
Düsseldorf belegt einen der vorderen Plätze unter den 15 großen deutschen Wirtschafts-standorten (Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern). Das mit 92.000 EUR je Beschäftigten vierthöchste Bruttoinlandsprodukt (BIP), die mit 840 Beschäftigten je 1.000 Einwohner zweithöchste Arbeitsplatzdichte, die mit 119 Punkten zweithöchste Kaufkraftkennziffer, die nach Investitionssumme (147 Mrd. EUR) und Anzahl (567 im Zeitraum 2011-2016) höchsten ausländischen Direktinvestitionen (in der Großregion) als Ausweis der herausragenden In-ternationalität sind Attribute, die den Standort kennzeichnen.
Die Beschäftigtenentwicklung ist nach wie vor einer der wichtigsten Indikatoren zur Be-schreibung der Wirtschaftsentwicklung einer Stadt. Im Betrachtungszeitraum von 2004 –
2015 nahm die Zahl der Beschäftigten um rd. 61.000 zu und erreicht mit rd. 515.000 einen historischen Höchststand. Mit einer Zunahme um gut 13 % belegt Düsseldorf unter den westdeutschen Großstädten den vierten Platz (die beiden im Osten gelegenen Städte Berlin und Leipzig bleiben wegen der dortigen Sondereffekte – vergleichsweise hohes Wachstum von einem allerdings sehr niedrigen Ausgangsniveau – in diesem Vergleich unberücksich-tigt). Hinter der Zunahme der Gesamtbeschäftigung verbirgt sich jedoch ein tiefgreifender Strukturwandel, der vor allem in der Entwicklung der Beschäftigten nach Wirtschaftssektoren zum Ausdruck kommt. Lagen 1961 (Stichjahr der ersten Arbeitsstättenzählung mit Bran-cheneinteilung in der BRD) bei einer Gesamtbeschäftigung von rd. 416.000 die Anteile des Sekundären (verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Energiesektor) und des Tertiären Sek-tors mit 48 bzw. 52 % noch fast gleichauf, so hat sich dieses Bild völlig gewandelt. 86 % der Arbeitsplätze entfallen heute in Düsseldorf auf die Dienstleistungen, deren Anteil damit hö-her liegt als in jeder anderen deutschen Großstadt. Die erfolgreiche Entwicklung des Wirt-schaftsstandortes Düsseldorf in den letzten Jahrzehnten ist somit untrennbar verbunden mit dem Aufstieg des Dienstleistungssektors. Dementsprechend beträgt der Beschäftigungsan-teil des sekundären Sektors Gewerbes in Düsseldorf nur noch 11 % und liegt damit 2 % un-ter dem der ebenfalls dienstleistungsgeprägten Stadt Frankfurt und sogar 10 % unter dem Münchner Vergleichswert. Stand: 23.08.2018, Vorlage Nr. 61/121/2018
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Die positive Beschäftigungsentwicklung spiegelt sich jedoch nicht in der zweiten wesentli-chen Kenngröße, dem BIP, wider. Mit einem Plus von rd. 16 % im Zeitraum 2009 – 2016 liegt es erkennbar hinter den 24% Durchschnitt der 6 größten Metropolen (HH, M, K, F, D, S
– auch hier wieder ohne B) – wenngleich auch ausgehend von einem sehr hohen Niveau. Dies wird in dem (noch in Arbeit befindlichen) IW-Gutachten „Düsseldorf.Wirtschaft.2030“ in
erheblichem Maße zurückgeführt auf die vergleichsweise geringe Produktivität (Bruttowert-schöpfung je Erwerbstätigen) des verarbeitenden Gewerbes. Diese Branche ist die mit Ab-stand größte des sekundären Sektors und bleibt in Düsseldorf mit 109.000 EUR erkennbar hinter dem Durchschnittswert von 154.000 EUR zurück. Diese geringe Produktivität wiede-rum ist Folge der in Düsseldorf unterrepräsentierten sogenannten Wissensintensiven Indust-rien (Chemie, Pharmazeutik, elektronische Erzeugnisse, Maschinenbau, Kraftfahrzeugbau) sowie der zurückhaltenden Investitionsneigung des verarbeitenden Gewerbes insgesamt.
Zuwachs BIP im Zeitraum 2009 - 2016
> Städte Zuwachs
> Düsseldorf + 16 %
> Durchschnittswert 6 größte Metropolen
> (HH, M, K, F, D, S)
> + 24 %Stand: 23.08.2018, Vorlage Nr. 61/121/2018
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Produktivität (Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen) der Düsseldorfer Industrie
Dennoch bildet das verarbeitende Gewerbe mit rd. 10 % der Beschäftigung und 12 % der Wertschöpfung auch weiterhin eine tragende Säule der Düsseldorfer Wirtschaft. Von über-proportionaler Bedeutung ist dabei sein Anteil am Gewerbesteueraufkommen der Stadt: Im Erhebungszeitraum 2009 – 2016 beträgt dieser 15 % (sekundärer Sektor = 20 %). Nicht zuletzt entlohnt das Verarbeitende Gewerbe seine Beschäftigten vergleichsweise höher als viele Teilbranchen des Tertiärsektors. Mit einem Exportanteil von fast 50 % ist die Düssel-dorfer Industrie deutlich internationaler aufgestellt als die Dienstleistungen, die auf etwa 30 % kommen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Bedeutung des Sekundären Sektors deut-lich über seinen nominellen Anteil an der Wertschöpfung hinausgeht. Zurückzuführen ist dies auf seine starke Ausstrahlung auf industrieaffine Bereiche des Tertiärsektors, hier ins-besondere auf Großhandel, Logistik und in vielfältiger Weise auf Beratungs- und Serviceleis-tungen, die ihrerseits teilweise outgesourcte Geschäftszweige von großen Industriebetrieben
darstellen. Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass dieses „Netzwerk Industrie“
etwa ein Drittel der regionalen Wertschöpfung induziert – deutlich stärker, als dies beim Dienstleistungsgewerbe der Fall ist. Darüber hinaus leistet die Industrie aufgrund ihrer For-schungsaktivitäten potenziell bedeutende Innovationsimpulse, die wichtige endogene Stan-dortentwicklungseffekte entfalten können. Das gilt in erster Linie für wissensintensive Indust-rien, die dann auch eine hohe Produktivität aufweisen – in Düsseldorf jedoch unterrepräsen-tiert sind. Es kommt also künftig – ganz im ursprünglichen Sinn des Masterplan Industrie –
darauf an, das (noch) vorhandene industrielle Potenzial zu sichern und mithilfe von techno-logieorientierten Start-ups und anderen innovativen Betrieben des verarbeitenden Gewerbes wieder zu vergrößern. Bei Weitem nicht mehr einzige, aber dennoch unumgängliche Vo-raussetzung dafür ist Planungssicherheit der betrieblich genutzten Grundstücke und Areale sowie die Schaffung von Entwicklungs- und Expansionsflächen für Um- und Ansiedlungen.
Die Gewerbe- und Industriekernzonen und ein strategisches Gewerbeflächenma-nagement sind wichtige Bedingungen für eine Stärkung des verarbeitenden Gewer-bes.
> Städte Produktivität
> Düsseldorf 109.000 EUR
> Durchschnittswert 6 größte Metrop o-
> len
> (HH, M, K, F, D, S)
> 154.000 EUR Stand: 23.08.2018, Vorlage Nr. 61/121/2018
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1.1 Veränderung der Nutzungsstrukturen in Gewerbe- und Industriegebieten
Im Gutachten „Gewerbeflächen in Düsseldorf – Nutzungsstruktur, Bedarf und
nung“ (PLANQUADRAT, 2012), das in seinen grundsätzlichen Aussagen auch heute noch Gültigkeit hat, ist erstmals eine parzellenscharfe Erhebung der Nutzungsstrukturen der Düs-seldorfer Gewerbe- und Industriegebiete sowie des Industriehafens vorgenommen worden. Seitdem werden die Veränderungen der Flächennutzungsstrukturen vom Wirtschaftsförde-rungsamt kontinuierlich erfasst und bilanziert. Danach ist auch heute noch ein erheblicher Teil der gewerblichen Bauflächen von Industrie- und Gewerbebetrieben (produzierende Be-triebe, Handwerksbetriebe, Baugewerbe) belegt, und zwar mit einem Anteil von 39 %. Logis-tik als unabdingbare Komplementärdienstleistung der Produktion nimmt rd. 9 % der kartier-ten Flächen in Anspruch
Als Folge des beschriebenen Abbaus industrieller Arbeitsplätze und -stätten löst sich die ursprünglich sehr starke Prägung der Gewerbe- und Industriegebiete durch produktionsori-entierte Betriebe im Zeitablauf dennoch auf. Insolvenzen, Verlagerungen als Folge von Be-triebsaufgaben nach Übernahme durch große Konzerngesellschaften oder fehlender Erwei-terungsflächen führen zur Aufgabe der Liegenschaften, die aufgrund ihrer spezifischen Zweckbestimmung und ihres Alters immer weniger den Anforderungen potenziell neuer Nut-zer mit vergleichbar hohem Wertschöpfungspotenzial entsprechen. Nach wiederholtem Nut-zerwechsel erfüllen diese Liegenschaften oft nur noch den Zweck als Abstellfläche. Der mit rd. 7 % vergleichsweise hohe Anteil des KFZ-Gewerbes an der Gewerbegebietsnutzung, der in keinem Verhältnis steht zu seinem Anteil an der Beschäftigung (1,3 %), ist auf diesen Ef-fekt zurückzuführen. Auf der anderen Seite führt der hohe Nutzungsdruck und damit das hohe Bodenpreisniveau in der Stadt dazu, dass andere Nutzungen, die beispielsweise in innerstädtischen Mischgebieten ansässig waren, in die zumindest teilweise noch preisgüns-tigeren Gewerbegebiete verdrängt werden, wie beispielsweise Handwerksbetriebe, Ver-sammlungsstätten religiöser Glaubensgemeinschaften oder Einrichtungen für Veranstaltun-gen wie Großhochzeiten. Immer noch aktuell ist der Trend, private Freizeitanlagen für Sport und Spiel in Gewerbegebieten zu errichten. Sehr groß ist auch das Interesse des großflächi-gen Einzelhandels an Grundstücken in Gewerbegebieten, wenngleich diese Vorhaben in
Düsseldorf durch den „Rahmenplan Einzelhandel“ und flankierende Bauleitplanung ver-gleichsweise stark gesteuert werden. Immerhin hält der Einzelhandel einen Flächenanteil von rd. 4 % in den Gewerbegebieten und liegt damit etwa gleichauf mit dem Großhandel, ein in Düsseldorf traditionell starker Sektor mit zuletzt allerdings rückläufiger Tendenz, wahr-scheinlich – wie auch im Einzelhandel – aufgrund der zunehmenden Digitalisierung dieser Geschäftsprozesse. Eine mit gut 10 % Flächenanteil weitere bedeutsame Nutzergruppe sind die – oft bürogebundenen – Dienstleistungen. In attraktiven Gewerbegebieten, wie bei-Stand: 23.08.2018, Vorlage Nr. 61/121/2018
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spielsweise dem schon etwas älteren Gebiet am Mündelheimer Weg oder an der Theodor-straße, ist ihr Anteil ungleich höher. Es liegt auf der Hand, dass solche Gebiete bei Boden-preisen von bis zu 500 €/qm – wie an der Theodorstraße – keine Standortalternative mehr
für „klassische“ Gewerbebetriebe sein können. Selbst in recht konventionellen Gewerbeg e-bieten, wie bspw. an der Harffstraße, sind inzwischen Bodenpreise von deutlich über 300
€/qm aufgerufen . Gleichwohl ist einzuräumen, dass a) die aufgeführten Nutzungsarten – mit Ausnahme des Einzelhandels – zumindest in den Gewerbegebieten allgemein oder aus-nahmsweise zulässig und b) aufgrund ihrer (mit Ausnahme der Büronutzung) kaum stapel-baren Funktionen dort auch richtigerweise untergebracht sind. Von ganz anderer Qualität ist die Inanspruchnahme von Gewerbe- und Industriebrachen an der Nahtstelle von Wohnen und Gewerbe, bzw. an – sofern noch vorhanden – relativ zentralen Standorten durch das Wohnen. Soweit sich potenzielle Immissionskonflikte relativ leicht lösen lassen, wie bei-spielsweise aktuell am Tulpenweg in Lierenfeld oder an der Jägerstraße / Festenbergstraße in Eller, werden diese Flächenpotenziale dem ebenfalls dringend benötigten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Insgesamt reduzieren die dargestellten Prozesse so jedoch fortlau-fend das nach Preis, Größe und Zuschnitt geeignete und verfügbare Flächenpotenzial für produktions- und handwerksorientierte Betriebe.
1.2 Gewerbe- und Industrieflächenbedarf und -angebot in Düsseldorf
Im Flächennutzungsplan der Stadt Düsseldorf ist die Art der baulichen Nutzung dargestellt. Gewerbe- und Industrienutzungen sind demnach auf folgenden Flächendarstellungen mög-lich: Gewerbliche Bauflächen, Industriegebiete, Gewerbegebiete und Sondergebiet Hafen. Für das Jahr 2016 beläuft sich die Flächengröße für die zuvor erwähnten Flächendarstellun-gen auf insgesamt rd. 1.500 ha. Entscheidend für die Versorgung der Betriebe mit Gewerbe-flächen ist jedoch nicht die gesamte Flächengröße von 1.500 ha, sondern der Anteil der für eine neue gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehenden Potenzialflächen.
Seit der Bestandsaufnahme im Jahr 2012 hat sich dieses Reserveflächenpotenzial durch Verbrauch und Umwandlungen von 276 ha auf aktuell rd. 110 ha deutlich reduziert. Von diesen 110 ha schätzt das Wirtschaftsförderungsamt rd. 30 ha aufgrund von Lage- und Grundstückseigenschaften als kaum geeignet (z. B. ungünstiger Flächenzuschnitt, Altlasten) und schlecht aktivierbar (z.B. geringe Vermarktungsbereitschaften der Eigentümer, unklare Eigentumsverhältnisse) ein. Demnach ergibt sich ein Flächenpotenzial von rd. 80 ha mit guter bis mittlerer Eignung und Aktivierbarkeit, das sich auf 55 Flächen verteilt. Das Angebot an Potenzialflächen ist also sehr kleinteilig – wenige größere Reserveflächen bilden die Ausnahme. Stand: 23.08.2018, Vorlage Nr. 61/121/2018
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Diesem zuvor genannten Angebot an rd. 80 ha Reserveflächen steht ein im Gewerbeflä-chen-Gutachten prognostizierter Bedarf von rd. 90 ha für einen Zeitraum von 15 Jahren ge-genüber, durchschnittlich also rd. 6 ha bzw. 60.000 qm pro Jahr. Trotz des evidenten Man-gels an gewerblichen Bauflächen zeigt eine durchschnittliche Flächeninanspruchnahme von ca. 50.000 qm pro Jahr durch gewerbliche und industrielle Nutzungen, dass die zuvor ge-nannte Bedarfsgröße realistisch ist.
Das Verhältnis von Angebot und Bedarf zeigt zwar ein zunächst nominell fast ausgegliche-nes Verhältnis, jedoch entsprechen diese Flächenpotenziale trotz grundsätzlicher Eignung und Aktivierbarkeit aufgrund ihrer Kleinteiligkeit und ihrer Lage oft inmitten älteren Bestan-des nicht den Ansprüchen der Unternehmen an eine Adressbildung ihres neuen Domizils, ganz im Unterschied also zu großflächigen neuen Gewerbegebieten.
> Beispiele für Umwandlungen in den letzten Jahren:
> Umwandlungen
> Standort Fläche
> (ca.) Umwandlung in
> Theodorstraße 10 ha EZH
> Sandvik 3 ha EZH
> Hoberg und
> Driesch 2 ha Wohnen
> Flächenwiedernutzung
> Standort Fläche (ca.) Bemerkung
> Segro Obe r-
> bilk/Flingern
> Süd
> 7 ha
> Flächen -
> ausweisungen
> als GE
> Segro Bonner
> Straße 12 ha
> Hafen 11 ha
> Tichauer W
Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.
Vorlage als Text anzeigen
Title: Vorlage 61/ 121/2018
URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00324339.pdf
Published Time: Mon, 12 Aug 2019 20:01:21 GMT
Number of Pages: 5
Markdown Content:
Vorlage 61/ 121/2018
> Seite 1 von 5
> RSD Vorlage
X öffen tlich nicht öffen tlich
# Beschlussvorlage
Sitzung des APS am 26.09.2018 Vorlage Nr. 61/121/2018
„Gewerbe - und Industriekernzonen
in Düsseldorf“
Flächenstrategie für die produktions-
und handwerksgeprägten Branchen
Beschlussentwurf:
AWTL Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegen-schaften stimmt der Flächenstrategie für die produktions- und handwerksgeprägten Branchen „Gewerbe - und Industriekernzonen
in Düsseldorf“ gemäß der Anlage zu und empfiehlt dem Rat eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt der Flä-chenstrategie für die produktions- und handwerksgeprägten Bran-chen „Gewerbe -und Industriekernzonen in Düsseldorf“ gemäß der Anlage zu und empfiehlt dem Rat eine vorlagegemäße Beschluss-fassung.
HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der Zuständigkeits-ordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Rat Der Rat beschließt die Flächenstrategie für die produktions- und
handwerksgeprägten Branchen „Gewerbe und Industriekernzonen in Düsseldorf“ gemäß Anlage als gesamtstädtisches Entwicklungs-konzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB). Vorlage 61/ 121/2018
> Seite 2 von 5
> RSD Vorlage
Sachdarstellung
Die anhaltende – häufig arbeitsplatzbezogene – Zuwanderung und auch positives natürliches Bevölkerungswachstum mit der daraus resultierenden enormen Nachfra-ge nach Wohn- und Stadtraum stellen für die Stadt heute und zukünftig eine große Herausforderung an Stadtentwicklung und Städtebau dar. Vor dem Hintergrund des
Leitbildes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ erhöht sich der Druck auf die
innerstädtischen Flächen für die Schaffung von Wohnraum. Hiervon betroffen sind auch die Gewerbeflächen. Es lässt sich aktuell ein Verdrängungswettbewerb durch das zurzeit renditeträchtigere Wohnen beobachten. Eine Verdrängung des klassi-schen Gewerbes – industrielle, produktions- und handwerksgeprägte Branchen –
durch andere Gewerbebetriebe wie Einzelhandel oder Freizeitnutzungen ist schon länger auffällig. Aber eine Stadt wird erst durch die Verbindung und Einrichtung von Wohnen, Arbeiten, Handel, Kultur usw. urban.
Deshalb ist eine Sicherung der Gewerbeflächen besonders für die klassischen Bran-chen dringlich. Es müssen Industrie- und Gewerbegebiete gesichert, aber auch für künftige Entwicklungen Handlungsspielräume geschaffen werden. 2011 wurde der Masterplan Industrie ins Leben gerufen, mit dem Ziel, die ansässigen Industriebetrie-be am Standort zu halten, den Industriestandort Düsseldorf in seinem Bestand zu sichern und die Grundlagen für industrielle Produktion in Düsseldorf nach Möglichkeit fortzuentwickeln. Heute – im Jahr 2018 – steht die Fortentwicklung des Masterplan Industrie an: Um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und ei-ne Fokussierung auf die wesentlichen Fragestellungen zu erreichen. In einer Be-schlussvorlage des Wirtschaftsförderungsamtes wird die Fortentwicklung des Mas-terplanes Industrie ausführlich beschrieben (s. Beschlussvorlage Nr. 62/44/2018).
Das Amt für Stadtplanung hat gemeinsam mit dem Wirtschaftsförderungsamt die vor-liegende Strategie (s. Anlage) erarbeitet. Das darin befindliche Herzstück, die Kern-zonenkarte, wurde in einem intensiven Prozess zusammen mit den Akteuren der Ar-
beitsgruppe 1 „Flächen und Infrastruktur“ des Masterplan Industrie (IHK, Industri e-kreis Düsseldorf, Stadtwerke, Handwerkskammer u.a.) erarbeitet.
Die Legitimation der Strategie durch den Rat der Stadt Düsseldorf gibt den Belangen der Industrie und des Gewerbes ein größeres Gewicht in der Stadtentwicklungspoli-tik. Die damit verbundene Verbindlichkeit bedeutet höhere Planungs- und Investiti-onssicherheit für alle Seiten und sichert so auch die Schaffung von Arbeitsplätzen. Vorlage 61/ 121/2018
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> RSD Vorlage
Durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen (Einführung des neuen Gebietstyps Urbane Gebiete) kann und wird es neue Mischformen von Wohnen und Arbeiten so-wie neue Nachbarschaften verschiedener Nutzungen geben können. Hierzu stellt sich die Frage nach Möglichkeiten, Produktionen wieder in die Stadt zurückzuholen, auch in unmittelbarer Nähe zu Wohnbebauung und anderen Nutzungen. Diese Ent-wicklung ist in der vorliegenden Strategie bereits aufgegriffen und soll künftig weiter-entwickelt werden. Eine solche Nutzungsmischung ist ebenso unter verkehrlichen Aspekten sinnvoll nach dem Vorb ild „Stadt der kurzen Wege“ und Verkehrsverme i-dung.
Die Strategie für Gewebe- und Industrieflächen, ist in enger Verbindung mit dem Er-
arbeitungsprozess zum städtebaulichen Entwicklungskonzept „Raumwerk D“ zu s e-hen. Innerhalb der nächsten Jahre werden darin Aussagen für die zukünftige ge-samtstädtische Entwicklung Düsseldorfs erarbeitet. Eine schnelle Sicherung der Flä-chen für das klassische Gewerbe ist aber schon jetzt von Nöten, um eventuellen einseitigen Entwicklungen im baulichen Investment oder auch Stadtraum vorzubeu-gen. Vorlage 61/ 121/2018
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> RSD Vorlage
Anlagen:
Nr. Anlage
1 Flächenstrategie
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Zuschke Vorlage 61/ 121/2018
> Seite 5 von 5
> RSD Vorlage
"Gewerbe- und Industriekernzonen in Düsseldorf"
Flächenstrategie für die produktions- und handwerksgeprägten Bereiche (ge-samtstädtisches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs.6 Nr. 11 BauGB)
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungs-datum
Ergebnis mit
Abstimmungs-verhalten
Wortlaut bei
abweichenden
Beschlüssen
Ausschus s für Planung
und Stadtentwicklung
26.09.2018 einstimmig mit 1
Enthaltung (DIE
LINKE) beschlo s-
sen
Ausschuss für Wir t-
schaftsförderung, To u-
rismus und Liege n-
schaften
18.09.2018 vertagt
Ausschuss für Wir t-
schaftsförderung, To u-
rismus und Liege n-
scha ften
06.11.2018 Der Au sschuss für
Wirtschaftsförd e-
rung, Tourismus
und Liegenscha ften
lässt die Vorlage an
den Rat passieren.
Haupt - und Finanzau s-
schuss
03.12. 2018 passieren lassen
Rat 13.12 .2018