Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 61/ 36/2004

Gewerbegebiet Südwestlich Harffstraße - Aufstellun

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Harffstraße · Stadtbezirk 3 (Oberbilk, Bilk)örtlicher Bezug 1Dokument 26. Februar 2004veröffentlicht

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Aus der amtlichen Vorlage

" BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v. g. Gebiet Nr.5773/53 - Gewerbegebiet südwestlich Harffstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Be- schlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen der Harffstraße, der Wohnbebauung nördlich Lenneper Straße und der Düssel - maßgebend ist der im Plan Nr.5773/53 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele haben soll: - Ausweisung eines gegliederten Gewerbegebiets, das der Ansiedlung von kleinen und mittleren Betrieben des produzierenden Gewerbes, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben dienen soll. - Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, Vergnügungsstätten und Betrieben, die der Erregung und/oder Befriedigung sexueller Bedürfnisse dienen.

Auszug aus „Beschlussdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 36/2004 Seite 1 von 2 Beschlussvorlage Betrifft: Plan Nr. 5773/53 - Gewerbegebiet südwestlich Harffstraße - Aufstellung Beschlussdarstellung: " BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v. g. Gebiet Nr.5773/53 - Gewerbegebiet südwestlich Harffstraße - angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Be- schlussfassung. " APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt, für ein Gebiet zwischen der Harffstraße, der Wohnbebauung nördlich Lenneper Straße und der Düssel - maßgebend ist der im Plan Nr.5773/53 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist - einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das "Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl. I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele haben soll: - Ausweisung eines gegliederten Gewerbegebiets, das der Ansiedlung von kleinen und mittleren Betrieben des produzierenden Gewerbes, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben dienen soll. - Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, Vergnügungsstätten und Betrieben, die der Erregung und/oder Befriedigung sexueller Bedürfnisse dienen. Sachdarstellung: Das Plangebiet ist Teil des Gewerbegebiets beiderseits der Harffstraße. Es hat ein Ausdehnung von der Düssel im Westen bis zur Harffstraße im Osten, von der Wohnbebauung nördlich der Lenneper Straße im Süden bis zur Kreuzung Gerberstraße / Harffstraße im Norden. Das Gebiet ist ein typisches, gewachsenes Gewerbegebiet mit Handwerks-, Dienstleistungsbetrieben und Werkstätten. Im Süden des Plangebiets befindet sich ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb. Die städtebaulichen Ziele für das Plangebiet sind die Sicherung und die Ausweisung eines Gewerbegebiets für Ansiedlung von kleinen und mittleren Betrieben des produzierenden Gewerbes, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben. Zunehmend zeichnen sich jedoch Entwicklungen ab, die diesem städtebaulichen Ziel zuwiderlaufen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 61/ 36/2004 Seite 2 von 2 Bezüglich nicht zielkonformer Nutzungen gab es in dem Plangebiet bislang nur Anfragen für Läden; mit dem bislang gültigen Aufstellungsbeschluss, der u. a. den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben zum Ziel hatte, konnten solche Vorhaben bislang abgewiesen werden. Einzelhandelsbetriebe sollen auch weiterhin für das Plangebiet ausgeschlossen werden, da die weitere Ansiedlung eine städtebauliche Fehlentwicklung einleiten würde, die die bestehenden Nahversorgungszentren der angrenzenden Stadtteile in ihrer Funktion für die verbrauchernahe Versorgung gefährden sowie die gewerblichen Bauflächen verknappen würde. Aktuell gibt es nunmehr auch Anfragen für die Ansiedlung von bordellähnlichen Betrieben, die auf der Grundlage des gültigen Planungsrechts und des bisherigen Aufstellungsbeschlusses nicht abgewehrt werden können. Die Ansiedlung solcher Betriebe würde nicht nur die für Gewerbe und Handwerk vorgesehenen Flächen in Anspruch nehmen, sondern auch das Image des Gebietes nachteilig beeinflussen und möglicherweise eine Umstrukturierung einleiten, die sich sowohl für das Plangebiet selbst als auch die Umgebung nachteilig auswirken kann. Da mit dem gültigen Planungsrecht die genannten städtebaulichen Fehlentwicklungen nicht verhindert werden können, soll entsprechendes neues Planungsrecht geschaffen werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/- 2 Bezirksvertretung 9 27.02.04 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Alternative: Keine Amt: Stadtplanungsamt Dezernentin / Dezernent: Oberbürgermeister Erwin RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 61/ 36/2004