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Ö Vorlagen - Nr. 61/ 36/2004
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Beschlussvorlage
Betrifft:
Plan Nr. 5773/53
- Gewerbegebiet südwestlich Harffstraße -
Aufstellung
Beschlussdarstellung:
" BV Die Bezirksvertretung 9 wird hiermit gem. § 3 Abs. 10 Nr. 3 der
Bezirkssatzung zum Aufstellungsbeschluss für das v. g. Gebiet Nr.5773/53 -
Gewerbegebiet südwestlich Harffstraße - angehört und empfiehlt dem
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Be-
schlussfassung.
" APS I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt,
für ein Gebiet zwischen der Harffstraße, der Wohnbebauung nördlich
Lenneper Straße und der Düssel
- maßgebend ist der im Plan Nr.5773/53 dargestellte Geltungsbereich,
der Bestandteil dieses Beschlusses ist -
einen Bebauungsplan gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom
27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), geändert durch das
"Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie
und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz" vom 27.07.2001 (BGBl.
I S. 1950) aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele haben
soll:
- Ausweisung eines gegliederten Gewerbegebiets, das der Ansiedlung
von kleinen und mittleren Betrieben des produzierenden Gewerbes,
Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben dienen soll.
- Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, Vergnügungsstätten und
Betrieben, die der Erregung und/oder Befriedigung sexueller
Bedürfnisse dienen.
Sachdarstellung:
Das Plangebiet ist Teil des Gewerbegebiets beiderseits der Harffstraße.
Es hat ein Ausdehnung von der Düssel im Westen bis zur Harffstraße im Osten, von der
Wohnbebauung nördlich der Lenneper Straße im Süden bis zur Kreuzung Gerberstraße
/ Harffstraße im Norden. Das Gebiet ist ein typisches, gewachsenes Gewerbegebiet mit
Handwerks-, Dienstleistungsbetrieben und Werkstätten.
Im Süden des Plangebiets befindet sich ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb.
Die städtebaulichen Ziele für das Plangebiet sind die Sicherung und die Ausweisung
eines Gewerbegebiets für Ansiedlung von kleinen und mittleren Betrieben des
produzierenden Gewerbes, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben.
Zunehmend zeichnen sich jedoch Entwicklungen ab, die diesem städtebaulichen Ziel
zuwiderlaufen.
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Bezüglich nicht zielkonformer Nutzungen gab es in dem Plangebiet bislang nur Anfragen
für Läden; mit dem bislang gültigen Aufstellungsbeschluss, der u. a. den Ausschluss von
Einzelhandelsbetrieben zum Ziel hatte, konnten solche Vorhaben bislang abgewiesen
werden. Einzelhandelsbetriebe sollen auch weiterhin für das Plangebiet ausgeschlossen
werden, da die weitere Ansiedlung eine städtebauliche Fehlentwicklung einleiten würde,
die die bestehenden Nahversorgungszentren der angrenzenden Stadtteile in ihrer
Funktion für die verbrauchernahe Versorgung gefährden sowie die gewerblichen
Bauflächen verknappen würde.
Aktuell gibt es nunmehr auch Anfragen für die Ansiedlung von bordellähnlichen Betrieben,
die auf der Grundlage des gültigen Planungsrechts und des bisherigen
Aufstellungsbeschlusses nicht abgewehrt werden können.
Die Ansiedlung solcher Betriebe würde nicht nur die für Gewerbe und Handwerk
vorgesehenen Flächen in Anspruch nehmen, sondern auch das Image des Gebietes
nachteilig beeinflussen und möglicherweise eine Umstrukturierung einleiten, die sich
sowohl für das Plangebiet selbst als auch die Umgebung nachteilig auswirken kann. Da
mit dem gültigen Planungsrecht die genannten städtebaulichen Fehlentwicklungen nicht
verhindert werden können, soll entsprechendes neues Planungsrecht geschaffen werden.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.03.04 -/-
2
Bezirksvertretung 9 27.02.04 -/-
2
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Alternative:
Keine
Amt:
Stadtplanungsamt
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Erwin
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