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Ö Vorlagen - Nr. 11/ 117/2004
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Informationsvorlage
Betrifft:
Hartz IV - Personelle Umsetzung
Sachdarstellung
Zum 01.01.2005 ist das neue Sozialgesetzbuch (SGB) II -Grundsicherung für
Arbeitssuchende- umzusetzen. Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am 08.11.2004 dem
Abschluss des Vertrages zur Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach § 44 b
SGB II in öffentlich-rechtlicher Form zugestimmt. Am selben Tag ist der Vertrag zwischen
der Stadt und der örtlichen Agentur für Arbeit geschlossen worden.
Nach Abschluss des Gründungsvertrages sind nun die personellen Strukturen zu schaf-
fen, damit die bei den Trägern nach dem SGB II (ARGE) und XII (Kommune) anfallenden
Aufgaben erledigt werden können.
Im Sozialamt sind zur Zeit rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -teilweise in Teilzeit-
eingesetzt. Dies entspricht einem Volumen von etwa 400 Vollzeitstellen. 138 dieser
Vollzeitstellen sind nicht unmittelbar von den gesetzlichen Veränderungen (Hartz IV)
betroffen. Für den Aufgabenbereich, der nach der neuen Gesetzeslage von der Kommune
zu leisten ist, verbleiben weitere 108 Vollzeitstellen beim Sozialamt. In dieser Zahl sind
auch die Stellen enthalten, welche für die Bearbeitung von Restarbeiten nach dem
Bundessozialhilfegesetz benötigt werden. Im Gründungsvertrag wurde weiterhin festge-
legt, dass die Unterhalts- und Widerspruchssachbearbeitung für die ARGE durch das
Sozialamt gegen Personalkostenerstattung erfolgt. Hierfür werden weitere 35 Vollzeit-
stellen benötigt. Insgesamt 119 Vollzeitstellen fallen im Sozialamt weg. Für das in diesen
Aufgabenbereichen eingesetzte Personal muß eine andere Einsatzmöglichkeit gefunden
werden. Diese Möglichkeit bietet sich vorrangig durch die Zuweisung zur ARGE.
Rechtlich ist die Zuweisung von Beamtinnen/ Beamten ohne deren Einverständnis mög-
lich, bei Angestellten bedarf es der Zustimmung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bleiben auch während der Zuweisung Beschäftigte der Stadt. Alle Maßnahmen, die die
Ausgestaltung des Dienstverhältnisses (Beamtinnen/Beamte) bzw. Arbeitsverhältnisses
(Angestellte) betreffen (z.B. Beförderung, Eingruppierung, aber auch Beendigung), trifft
weiterhin die Stadt. Die Zuweisung unterliegt der Mitbestimmung des Personalrates.
Es wird angestrebt, die Zuweisung der Beamtinnen/ Beamten zur ARGE im gegenseitigen
Einvernehmen vorzunehmen. Um ein Meinungsbild zu erhalten, wurde der betroffene
Personenkreis befragt, ob er sich eine Mitarbeit in der ARGE vorstellen könnte. Diese
Befragung war freiwillig. 81 Personen, die in den Zweigstellen des Sozialamtes arbeiten
und aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation für die neuen Aufgaben in Betracht kommen,
haben mitgeteilt, sich eine Tätigkeit in der ARGE vorstellen zu können. Für den 17.11.20-
04 ist eine weitere Informationsveranstaltung vorgesehen, um auch mit denjenigen, die
sich bisher nicht zu einer Mitarbeit erklärt haben, Einvernehmen zu erzielen.
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Der Personalbedarf der ARGE richtet sich nach einem "Kapazitäts- und Qualifikations-
plan" (vergleichbar Stellenplan), der nach § 9 Abs. 2 des Gründungsvertrages jährlich
fortzuschreiben ist. In der Startorganisation der ARGE wird dieser Plan rund 460 Vollzeit-
stellen umfassen. Hiervon sind 100 Stellen (kommunaler Pflichtanteil) durch die Stadt
Düsseldorf zu finanzieren. Die übrigen Stellen werden von der Bundesagentur finanziert.
Das Besetzungsrecht liegt grundsätzlich bei dem Vertragspartner (Kommune oder Agentur
für Arbeit), der die Stelle finanziert. Die Bundesagentur wird in der Startphase nur 86
Beschäftigte der ARGE zuweisen können und hat signalisiert, auf ihr Besetzungsrecht bei
einer Vielzahl von Stellen - insbesondere im Bereich der Leistungsgewährung - zu ver-
zichten.
Zur Zeit wird noch geprüft, ob und inwieweit über den kommunalen Pflichtanteil hinaus,
weiteres Personal, nicht nur aus dem Sozialamt, gegen Kostenerstattung durch die
Agentur für Arbeit, der ARGE zur Verfügung gestellt werden kann.
Zur Regelung der Personalauswahl für das Personal in der ARGE werden Stadt und
Agentur für Arbeit zur Konkretisierung des § 9 Abs. 1 eine gesonderte Vereinbarung
schließen, die Regelungen zu Zuständigkeiten, dem Stellenbesetzungsverfahren, der
Rücknahme von Zuweisungen, Personalabbau und Personalienbearbeitung enthalten
wird. Zielsetzung ist es, möglichst die städtischen Besetzungsstandards beizubehalten.
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Ergebnis
Personal- und Organisationsausschuss 23.11.2004 -/-
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1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.
Amt:
Amt für Personalservice und zentrale Dienste
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Löhr
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