Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 11/ 117/2004

HARZ IV

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Lacombletstraße · Stadtbezirk 2 (Flingern, Düsseltal)örtlicher Bezug 1Dokument 4. November 2004veröffentlicht

Aus der amtlichen Vorlage

Zum 01.01.2005 ist das neue Sozialgesetzbuch (SGB) II -Grundsicherung für Arbeitssuchende- umzusetzen. Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am 08.11.2004 dem Abschluss des Vertrages zur Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach § 44 b SGB II in öffentlich-rechtlicher Form zugestimmt. Am selben Tag ist der Vertrag zwischen der Stadt und der örtlichen Agentur für Arbeit geschlossen worden. Nach Abschluss des Gründungsvertrages sind nun die personellen Strukturen zu schaf- fen, damit die bei den Trägern nach dem SGB II (ARGE) und XII (Kommune) anfallenden Aufgaben erledigt werden können. Im Sozialamt sind zur Zeit rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -teilweise in Teilzeit- eingesetzt. Dies entspricht einem Volumen von etwa 400 Vollzeitstellen. 138 dieser Vollzeitstellen sind nicht unmittelbar von den gesetzlichen Veränderungen (Hartz IV) betroffen. Für den Aufgabenbereich, der nach der neuen Gesetzeslage von der Kommune zu leisten ist, verbleiben weitere 108 Vollzeitstellen beim Sozialamt. In dieser Zahl sind auch die Stellen enthalten, welche für die Bearbeitung von Restarbeiten nach dem Bundessozialhilfegesetz benötigt werden. Im Gründungsvertrag wurde weiterhin festge- legt, dass die Unterhalts- und Widerspruchssachbearbeitung für die ARGE durch das Sozialamt gegen Personalkostenerstattung erfolgt. Hierfür werden weitere 35 Vollzeit- stellen benötigt. Insgesamt 119 Vollzeitstellen fallen im Sozialamt weg. Für das in diesen Aufgabenbereichen eingesetzte Personal muß eine andere Einsatzmöglichkeit gefunden werden. Diese Möglichkeit bietet sich vorrangig durch die Zuweisung zur ARGE. Rechtlich ist die Zuweisung von Beamtinnen/ Beamten ohne deren Einverständnis mög- lich, bei Angestellten bedarf es der Zustimmung.

Auszug aus „Sachdarstellung“. Der Dokumenttext allein belegt keinen gefassten Beschluss. Originaldokument

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Ö Vorlagen - Nr. 11/ 117/2004 Seite 1 von 2 Informationsvorlage Betrifft: Hartz IV - Personelle Umsetzung Sachdarstellung Zum 01.01.2005 ist das neue Sozialgesetzbuch (SGB) II -Grundsicherung für Arbeitssuchende- umzusetzen. Der Rat der Stadt Düsseldorf hat am 08.11.2004 dem Abschluss des Vertrages zur Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach § 44 b SGB II in öffentlich-rechtlicher Form zugestimmt. Am selben Tag ist der Vertrag zwischen der Stadt und der örtlichen Agentur für Arbeit geschlossen worden. Nach Abschluss des Gründungsvertrages sind nun die personellen Strukturen zu schaf- fen, damit die bei den Trägern nach dem SGB II (ARGE) und XII (Kommune) anfallenden Aufgaben erledigt werden können. Im Sozialamt sind zur Zeit rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -teilweise in Teilzeit- eingesetzt. Dies entspricht einem Volumen von etwa 400 Vollzeitstellen. 138 dieser Vollzeitstellen sind nicht unmittelbar von den gesetzlichen Veränderungen (Hartz IV) betroffen. Für den Aufgabenbereich, der nach der neuen Gesetzeslage von der Kommune zu leisten ist, verbleiben weitere 108 Vollzeitstellen beim Sozialamt. In dieser Zahl sind auch die Stellen enthalten, welche für die Bearbeitung von Restarbeiten nach dem Bundessozialhilfegesetz benötigt werden. Im Gründungsvertrag wurde weiterhin festge- legt, dass die Unterhalts- und Widerspruchssachbearbeitung für die ARGE durch das Sozialamt gegen Personalkostenerstattung erfolgt. Hierfür werden weitere 35 Vollzeit- stellen benötigt. Insgesamt 119 Vollzeitstellen fallen im Sozialamt weg. Für das in diesen Aufgabenbereichen eingesetzte Personal muß eine andere Einsatzmöglichkeit gefunden werden. Diese Möglichkeit bietet sich vorrangig durch die Zuweisung zur ARGE. Rechtlich ist die Zuweisung von Beamtinnen/ Beamten ohne deren Einverständnis mög- lich, bei Angestellten bedarf es der Zustimmung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben auch während der Zuweisung Beschäftigte der Stadt. Alle Maßnahmen, die die Ausgestaltung des Dienstverhältnisses (Beamtinnen/Beamte) bzw. Arbeitsverhältnisses (Angestellte) betreffen (z.B. Beförderung, Eingruppierung, aber auch Beendigung), trifft weiterhin die Stadt. Die Zuweisung unterliegt der Mitbestimmung des Personalrates. Es wird angestrebt, die Zuweisung der Beamtinnen/ Beamten zur ARGE im gegenseitigen Einvernehmen vorzunehmen. Um ein Meinungsbild zu erhalten, wurde der betroffene Personenkreis befragt, ob er sich eine Mitarbeit in der ARGE vorstellen könnte. Diese Befragung war freiwillig. 81 Personen, die in den Zweigstellen des Sozialamtes arbeiten und aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation für die neuen Aufgaben in Betracht kommen, haben mitgeteilt, sich eine Tätigkeit in der ARGE vorstellen zu können. Für den 17.11.20- 04 ist eine weitere Informationsveranstaltung vorgesehen, um auch mit denjenigen, die sich bisher nicht zu einer Mitarbeit erklärt haben, Einvernehmen zu erzielen. RSD AllVorlg.WPT Ö Vorlagen - Nr. 11/ 117/2004 Seite 2 von 2 Der Personalbedarf der ARGE richtet sich nach einem "Kapazitäts- und Qualifikations- plan" (vergleichbar Stellenplan), der nach § 9 Abs. 2 des Gründungsvertrages jährlich fortzuschreiben ist. In der Startorganisation der ARGE wird dieser Plan rund 460 Vollzeit- stellen umfassen. Hiervon sind 100 Stellen (kommunaler Pflichtanteil) durch die Stadt Düsseldorf zu finanzieren. Die übrigen Stellen werden von der Bundesagentur finanziert. Das Besetzungsrecht liegt grundsätzlich bei dem Vertragspartner (Kommune oder Agentur für Arbeit), der die Stelle finanziert. Die Bundesagentur wird in der Startphase nur 86 Beschäftigte der ARGE zuweisen können und hat signalisiert, auf ihr Besetzungsrecht bei einer Vielzahl von Stellen - insbesondere im Bereich der Leistungsgewährung - zu ver- zichten. Zur Zeit wird noch geprüft, ob und inwieweit über den kommunalen Pflichtanteil hinaus, weiteres Personal, nicht nur aus dem Sozialamt, gegen Kostenerstattung durch die Agentur für Arbeit, der ARGE zur Verfügung gestellt werden kann. Zur Regelung der Personalauswahl für das Personal in der ARGE werden Stadt und Agentur für Arbeit zur Konkretisierung des § 9 Abs. 1 eine gesonderte Vereinbarung schließen, die Regelungen zu Zuständigkeiten, dem Stellenbesetzungsverfahren, der Rücknahme von Zuweisungen, Personalabbau und Personalienbearbeitung enthalten wird. Zielsetzung ist es, möglichst die städtischen Besetzungsstandards beizubehalten. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Personal- und Organisationsausschuss 23.11.2004 -/- 2 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst. Amt: Amt für Personalservice und zentrale Dienste Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Löhr RSD AllVorlg.WPT

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 11/ 117/2004