Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 50/ 18/2017

Haushaltsplan 2017: Mittelverwendung

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Marktplatz 2 · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 22. März 2017veröffentlicht

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Beschluss & Empfehlung

  • Hiervon erfolgen für die dem Zustimmungsvorbehalt des Ausschusses für Gesundheit und Soziales (AGS) unterliegenden Zuschussteilbereiche nachstehende
  • 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt vorbehaltlich der Rechtsverbindlichkeit des Haushaltsplanes einen Teilbetrag in Höhe von
  • 2. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt vorbehaltlich der Rechtsverbindlichkeit des Haushaltsplanes einen Teilbetrag in Höhe von

URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00289648.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:38:25 GMT Number of Pages: 10 Markdown Content: Vorlage 50/18/2017 > Seite 1 von 10 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft:

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Title: Vorlage 50/ 18/2017 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00289648.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 22:38:25 GMT Number of Pages: 10 Markdown Content: Vorlage 50/18/2017 > Seite 1 von 10 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage Betrifft: Haushaltsplan 2017: Mittelverwendung aus dem Profitcenter 4141401 des Gesundheitsamtes, Konto 53180000 - Zuwendungen für laufende Zwecke an übrige Bereiche (Zuschüsse) Beschlussdarstellung : Bei den vorgenannten Sachkonten stehen insgesamt 1.712.816,00 EUR zur Verfügung; hiervon sind 1.103.354,00 EUR über bestehende Zuwendungsverträge und 125.800,00 EUR als kommunalisierte Landesmittel gebunden, so dass noch ein Restbetrag in Höhe von 483.462,00 EUR verfügbar ist. Hiervon erfolgen für die dem Zustimmungsvorbehalt des Ausschusses für Gesundheit und Soziales (AGS) unterliegenden Zuschussteilbereiche nachstehende Mittelverteilungen: 1. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt vorbehaltlich der Rechtsverbindlichkeit des Haushaltsplanes einen Teilbetrag in Höhe von 64.400,00 EUR für die ambulante Versorgung psychisch Kranker und seelisch Behinderter wie folgt zu verwenden: a) Der "Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf e.V." (PSZ) hat das Ziel, die gesundheitliche Regelversorgung für die besonderen Belange von traumatisierten Flüchtlingen zu sensibilisieren und zu qualifizieren. Der "Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf e.V." erhält für das Projekt "Erkennen + Handeln = Schutz und Gesundheit für schutzbedürftige Flüchtlinge" einen Zuschuss in Höhe von EUR 10.400,00 und für die anteilige Ko-Finanzierung von Psychotherapiestellen einen Zuschuss in Höhe von EUR 44.000,00 b) Die "Bürger Stiftung Düsseldorf" erhält für den Betrieb einer ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstelle in Düsseldorf einen Zuschuss in Höhe von EUR 10.000,00 2. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt vorbehaltlich der Rechtsverbindlichkeit des Haushaltsplanes einen Teilbetrag in Höhe von 19.491,00 EUR für gesundheitliche Selbsthilfegruppen wie folgt zu verwenden: a) Die Selbsthilfegruppe "Eltern von Kindern und Jugendlichen mit ADS / ADHS" (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 126,00 Vorlage 50/18/2017 > Seite 2 von 10 > RSD Vorlage b) Der "Alzheimer Gesellschaft Düsseldorf und Kreis Mettmann e.V." erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00 im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 1.975,00 c) Die Selbsthilfegruppe "Bus und Bahn für Alle" erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 2.040,00 d) Die "Selbsthilfegruppe Morbus Crohn & Colitis Ulcerosa" erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 220,00 im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 690,00 e) Die Selbsthilfegruppe "Deutsche Psoriasis Bund e.V." erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 200,00 f) Die DMSG Selbsthilfegruppe "Fatigue Düsseldorf" erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00 g) Der "Selbsthilfe nach Krebs und für Gefährdete e.V." erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00 im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 1.140,00 im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 5.100,00 im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 2.450,00 h) Die "Familien Selbsthilfe Psychiatrie Düsseldorf" erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00 i) Der "Initiative Tabu Suizid e.V." erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00 j) Die "Selbsthilfegruppe Neurofibromatose" erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00 im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 1.350,00 k) Der "Bundesverband Poliomyelitis e.V. -Regionalgruppe Düsseldorf-" erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00 l) Die "Leukämie Lymphom Liga e.V." im Universitätsklinikum Düsseldorf erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00 Vorlage 50/18/2017 > Seite 3 von 10 > RSD Vorlage m) Die Initiative für die Rechte von legasthenen Menschen "Las Lega s“ erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00 im Rahmen einer Projektförderung in Höhe von EUR 1.200,00 n) Der “Deutsche Parkinson Vereinigung e.V.“ erhält einen Zuschuss im Rahmen einer Pauschalförderung in Höhe von EUR 300,00 o) Die Privatinitiative “Eislaufen pro Gesundheit“ (Frau Maria-Consuelo Tanzer) erhält einen Zuschuss im Rahmen der Projektförderung in Höhe von EUR 1.500,00 3. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt vorbehaltlich der Rechtsverbindlichkeit des Haushaltsplanes einen Teilbetrag in Höhe von 92.755,52 EUR für Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme wie folgt zu verwenden: a) Der "Hilfe im Schwangerschaftskonflikt e.V." erhält einen Zuschuss für die Beratung und finanzielle Unterstützung von bedürftigen Schwangeren in Notsituationen in Höhe von EUR 27.000,00 b) Der "Frauen beraten / donum vitae Düsseldorf e.V." erhält einen Zuschuss für den Betrieb einer Schwangerschaftsberatungsstelle in Höhe von EUR 31.850,00 c) Der "Frauen beraten / donum vitae Düsseldorf e.V." erhält einen Zuschuss für die sexualpräventive Arbeit in Schulen in Höhe von EUR 12.000,00 d) Der "Landesverband donum vitae NRW e.V." erhält einen Zuschuss für den Betrieb einer Beratungsstelle in Düsseldorf für psychosoziale Beratung vor, während und nach Pränataldiagnostik in Höhe von EUR 21.905,52 4. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt vorbehaltlich der Rechtsverbindlichkeit des Haushaltsplanes einen Teilbetrag in Höhe von 35.300,00 EUR für das Geburtshaus der Hebammenzentrale Düsseldorf wie folgt zu verwenden: a) Das "Geburtshaus Düsseldorf gGmbH" erhält einen Zuschuss für die fachliche Leitung und das Qualitätsmanagement In Höhe von EUR 35.300,00 Vorlage 50/18/2017 > Seite 4 von 10 > RSD Vorlage 5. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales beschließt vorbehaltlich der Rechtsverbindlichkeit des Haushaltsplanes einen Teilbetrag in Höhe von 12.565,52 EUR für den Werkstatt Lebenshunger e.V. wie folgt zu verwenden: Der "Werkstatt für Lebenshunger e.V."erhält einen Zuschuss a) für die Mietkosten in Höhe von EUR 4.910,52 b) für das Projekt „Lebenshunger Konzerte 2017“ in Höhe von EUR 7.655,00 Sachdarstellung : Die im Beschlussentwurf genannten Vereine und Organisationen haben für das Jahr 2017 Zuschussanträge gestellt. Die Verwaltung hat diese Anträge geprüft und nimmt dazu wie folgt Stellung. Zu 1: 1 a): Der "Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf e.V. (PSZ)" hat für 2017 einen Zuschuss in Höhe von 10.400,00 EUR für das Projekt "Erkennen + Handeln = Schutz und Gesundheit für schutzbedürftige Flüchtlinge" beantragt. Mit Fortbildungen und Fachberatungen trägt der PSZ zur interkulturellen Öffnung des Gesundheitsbereichs bei. Motivation und Ziel des auf drei Jahre ausgelegten Projektes ist die Diagnostik, psychologische Testung, Psycho- und Familientherapie, psychosoziales Clearing, Kriseninterventionen für die besonderen Belange von traumatisierten Flüchtlingskindern und Kindern traumatisierter bzw. psychisch erkrankter Eltern in Düsseldorf. Es fallen laut Antrag Honorar- und Personalkosten in Höhe von 55.412,00 EUR an. Des Weiteren beantragt der PSZ einen Zuschuss in Höhe von 44.000,00 EUR für die Ko-Finanzierung von drei Psychotherapeutenstellen. Es fallen laut Antrag Personalkosten in Höhe von 255.539,74 EUR an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß Züschusse in Höhe von 10.400,00 EUR und 44.000,00 EUR zu gewähren. 1 b): Die "Bürgerstiftung Düsseldorf" eröffnete am 1. April 2009 ihre Beratungsstelle für Krebserkrankte und ihre Familien in Düsseldorf . Das Angebot der Beratungsstelle dient der nachhaltigen Verbesserung des Informations- und Beratungsangebots für Krebserkrankte und ihre Familien in Düsseldorf und ist unabhängig, patientenorientiert und kostenlos. Die Bürgerstiftung hat für den Betrieb einer ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstelle und für andere Projekte im Gesundheitsbereich für das Jahr 2017 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 15.000,00 EUR beantragt. Vorlage 50/18/2017 > Seite 5 von 10 > RSD Vorlage Es fallen laut Antrag Personalaufwendungen in Höhe von 45.000,00 EUR und Betriebsaufwendungen in Höhe von 10.000,00 EUR an. Die Verwaltung empfiehlt, wie in den Vorjahren, einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 EUR zu gewähren. Zu 2: 2 a): Die Selbsthilfegruppe "Eltern von Kindern und Jugendlichen mit ADS / ADHS" (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 126,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Raummieten (12 x 10,50 EUR) an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 126,00 EUR zu gewähren. 2 b): Der "Alzheimer Gesellschaft Düsseldorf und Kreis Mettmann e.V." beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Ausgaben für die Internetseite und den Eintrag in das Telefonbuch Düsseldorf an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zu gewähren. Im Rahmen der Projektförderung "Fachtagung der Alzheimergesellschaft zum Thema Demenz – Technische Hilfsmittel bei Menschen mit Demenz" wird ein Zuschuss in Höhe von 1.975,00 EUR beantragt. Es fallen Ausgaben für Einladungen, Druck, Porto, Referenten-Honorare und die Arbeit und Integration sowie Bewirtung an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 1.975,00 EUR zu gewähren. 2 c): Die "Arbeitsgemeinschaft Bus und Bahn" beantragt für das Jahr 2017 im Rahmen der Projektförderung "Assistenz vor- und während der Sitzungen des Arbeitskreises für Frau Andree" (Frau Andree ist Gruppenvorsitzende und körperlich eingeschränkt) einen Zuschuss in Höhe von 2.040,00 EUR. Es fallen Honorarausgaben (240 Stunden á 8,50 EUR) für eine Assistenzkraft für die Erledigung der anfallenden Büroarbeiten innerhalb der Selbsthilfegruppe wie Sitzungsvorbereitung, Protokollführung, Verwaltungsorganisation u.ä. an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 2.040,00 EUR zu gewähren. Vorlage 50/18/2017 > Seite 6 von 10 > RSD Vorlage 2 d): Die "Selbsthilfegruppe Morbus Crohn / Colitis Ulcerosa" beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 220,00 EUR. Es fallen Ausgaben für die Miete an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 220,00 EUR zu gewähren. Im Rahmen der Projektförderung "Flyeraktion zum bundesweiten Crohn Colits Tag 2017" wird ein Zuschuss in Höhe von 690,00 EUR beantragt. Es fallen Ausgaben für die Erstellung eines Flyers, Layout, Anschreiben, Versandmaterial, Porto und Fahrtkosten an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 690,00 EUR zu gewähren. 2 e): Der "Deutsche Psoriasis Bund e.V. -Regionalgruppe Düsseldorf" beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 200,00 EUR. Es fallen Ausgaben für die Raummiete (10 x 20,00 EUR) an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 200,00 EUR zu gewähren. 2 f): Die "Selbsthilfegruppe Fatigue Düsseldorf" beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Büromaterial, Porto, Telefon, Prospekte und Internet an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zu gewähren. 2 g): Der "Selbsthilfe nach Krebs und für Gefährdete e.V." beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Telefon- und Faxkosten sowie Ausgaben für die Online-Betreuung an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe 300,00 EUR zu gewähren. Im Rahmen von 3 Projektförderungen werden folgende Zuschüsse beantragt: Mal-Therapie für die Selbsthilfegruppe 1.140,00 EUR Es fallen Kosten für Honorare (Referentin 12 x 70,00 EUR) und Materialien an. Vorlage 50/18/2017 > Seite 7 von 10 > RSD Vorlage Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 1.140,00 EUR zu gewähren. 31. Informationstag zu Krebserkrankungen 5.100,00 EUR Es fallen Kosten für den Druck von Flyern und Vortragsunterlagen, Porto, Briefumschläge, Dekoration, Transportkosten der Bilderausstellung, Bewirtung und Aufwandsentschädigungen an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 5.100,00 EUR zu gewähren. Patientenbetreuung 2.450,00 EUR Es fallen Ausgaben für Geburtstagskarten, Weihnachtsfeier, musikalische Begleitung, musikalische Darbietung, Sommerausflug, und Fahrtkosten an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 2.450,00 EUR zu gewähren. 2 h): Die "Familien Selbsthilfe Psychiatrie Düsseldorf" beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Fortbildungen, Büro sowie Öffentlichkeitsarbeit an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zu gewähren. 2 i): Der "Initiative Tabu Suizid e.V." beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Ausgaben für die Erstellung von Informationsmaterial an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zu gewähren. 2 j): Die "Selbsthilfegruppe Neurofibromatose" beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Porto, Telefon und Internet an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zu gewähren. Im Rahmen der Projektförderung "Mehrgenerationentage" wird ein Zuschuss in Höhe von 1.350,00 EUR beantragt. Es fallen Ausgaben für Helfer, Fahrtkosten, Spiel- und Bastelmaterial, Verpflegung und Bürokosten an. Vorlage 50/18/2017 > Seite 8 von 10 > RSD Vorlage Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 1.350,00 EUR zu gewähren. 2 k): Der "Bundesverband Poliomyelitis e.V. -Regionalgruppe Düsseldorf-" beantragt für das Jahr 2017 einen Zuschuss im Rahmen der Pauschalförderung in Höhe von 300,00 EUR. Es fallen Ausgaben für Büromaterial, Fachliteratur, Seminare, Fortbildung und Referenten an. Die Verwaltung empfiehlt, antragsgemäß einen Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR zu gewähren. 2 l): Der "Leukämie Lymphom Liga e.

Auszug – das vollständige Dokument ist über den Original-Link verfügbar.

Ohne KI-Zusammenfassung. Angezeigt werden ausschließlich strukturierte Angaben und extrahierte Inhalte aus dem Ratsinformationssystem.

Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 50/ 18/2017