Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 66/ 84/2018

Höherhofstraße / Gubener Straße / Nach den Mauresköthen – Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverk

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Höherhofstraße / Gubener Straße · Stadtbezirk 7 (Gerresheim)örtlicher Bezug 2Dokumente 27. Juni 2018veröffentlicht

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Vorentwurflageplan K75-03/101 als Text anzeigen
Title: 00320585.pdf URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00320585.pdf Published Time: Fri, 05 Jul 2019 18:48:17 GMT Number of Pages: 1 Markdown Content:
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Title: Vorlage 66/ 84/2018 URL Source: http://ris-oparl.itk-rheinland.de/Oparl/bodies/0015/downloadfiles/00320590.pdf Published Time: Mon, 12 Aug 2019 19:41:21 GMT Number of Pages: 5 Markdown Content: Vorlage 66/ 84/2018 > Seite 1 von 5 > RSD Vorlage X öffentlich nicht öffentlich # Beschlussvorlage # zur Herbeiführung eines Bedarfsbeschlusses Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt Höherhofstraße / Gubener Straße / Nach den Mauresköthen – Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz die Planung durchzuführen und eine Kostenberechnung zu erstellen. Sachdarstellung: Vorläufige Gesamtkosten (brutto) 1.350.000EUR Bedarfslage Der Knotenpunkt Höherhofstraße / Gubener Straße / Nach den Mauresköthen liegt im Ortsteil Vennhausen an der Grenze zum Ortsteil Gerresheim. Der Knotenpunkt ist heute schon verkehrlich stark belastet. Mit der Realisierung des 1. Bauabschnitts der Ortsumgehung Gerresheim zwischen Im Brühl und Nach den Mauresköthen sowie der Bebauung des Glasmacherviertels wird eine Verkehrsbelastung am Knotenpunkt Gubener Straße / Nach den Mauresköthen / Höherhofstraße von 22.250 Kfz/24h (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) prognostiziert. Da am vorhandenen Knotenpunkt die prognostizierte Verkehrsmenge nicht abgewickelt werden kann, muss der Knotenpunkt ausgebaut werden. Aus diesem Grund ist geplant den Knotenpunkt - wie dies auch der vom Rat beschlossene Grundsatzbeschluss für die L404n (Vorlage 66/61/2004) vorsieht - zu einem Kreisverkehrsplatz auszubauen. Geplante Maßnahmen Der geplante Kreisverkehrsplatz erhält einen Außendurchmesser von 30 m. Die Breite der Kreisfahrbahn beträgt 6 m. Für den Rechtsabbieger aus der Straße Nach den Mauresköthen in die Höherhofstraße muss auf Grund des starken Abbiegeverkehres ein Bypass außerhalb der Kreisfahrbahn vorgesehen werden. Der Radverkehr wird auf Grund der hohen prognostizierten Verkehrsstärke außerhalb der Kreisfahrbahn auf umlaufenden Radwegen geführt. Die Einrichtungsradwege erhalten eine Breite von 1,60 m. Die Abgrenzung zu den 2,50 m breiten Gehwegen erfolgt mittels taktiler Trennstreifen. Im Süden schließen die Radwege an die geplanten Radwege in der Gubener Straße an. In Richtung Norden müssen die geplanten Radwege an die vorhandenen gemeinsamen Geh- und Radwege anschließen, da die bestehenden Grundstücksverhältnisse und das vorhandene Eisenbahnüberführungsbauwerk mit seinen Stützen und den damit verbundenen beengten Platzverhältnissen eine getrennte Führung des Rad- und Fußgängerverkehrs nicht zulassen. Vorlage 66/ 84/2018 > Seite 2 von 5 > RSD Vorlage Da die Höherhofstraße in Richtung Westen keine Radwege aufweist, werden Radfahrer von dem Kreisverkehrsplatz auf die Fahrbahn (Radwegende) bzw. von der Fahrbahn auf den Seitenraum (Radweganfang) geführt. Die Radfahrer aus und in Richtung Höherhofstraße (Ost) können an der geplanten Querungsstelle auf den Radweg auffahren oder diesen dort verlassen. Auf Grund der geringen Verkehrsstärke in diesem Knotenpunktarm ist eine Führung des Radweges wie auf der anderen Seite nicht erforderlich. Für Fußgänger werden an den Knotenpunktarmen aus Richtung Westen (Höherhofstraße) und Richtung Süden (Gubener Straße) 2,50 m breite Querungsmöglichkeiten mit Fahrbahnteilern vorgesehen. Aus Richtung Norden (Nach den Mauresköthen) wird zu Gunsten des Bypasses und unter Berücksichtigung der bestehenden Eigentumsgrenzen auf einen Fahrbahnteiler verzichtet. In der östlichen Höherhofstraße kann auf Grund der geringen Verkehrsmenge auf einen Fahrbahnteiler für Fußgänger verzichtet werden. Alle Überquerungsstellen werden als Fußgängerüberwege (Zeichen 295 StVO „Zebrastreifen“) ausgebildet, um eine eindeutige Regelung des Vorrangs für Fußgänger zu erzielen. Weiterhin werden alle Überquerungsstellen 4 m von der Kreisfahrbahn abgerückt. Dieser Zwischenraum ermöglicht es den Pkw-Fahrern in den Knotenpunktzufahrten die Vorfahrt der auf der Kreisfahrbahn fahrenden Fahrzeuge zu beachten, ohne die querenden Radfahrer und Fußgänger zu behindern. An den Fußgängerüberwegen werden Bodenindikatoren für sehbehinderte Fußgänger vorgesehen. Für den Bau des Kreisverkehrsplatzes werden Flächen benötigt die sich im Besitz der Deutschen Bahn AG sowie in Privatbesitz (Flurstück 1151, ca. 40 m²) befinden. Diese Fläche werden bereits jetzt als Straßenland genutzt. Ein Grunderwerbsauftrag wurde bereits erteilt. Die Kosten für den Erwerb der Flächen sind im vorliegenden Beschluss nicht berücksichtigt. Darüber hinaus werden städtische Flächen benötigt die derzeit an den ansässigen Reitverein verpachtet sind. Über evtl. anfallende Entschädigungen liegen derzeit noch keine Informationen vor. Kosten, Finanzierung, Refinanzierung Die Maßnahmenkosten werden a uf 1.350.000 € geschätzt. In diesem Betrag sind 150.000,- € für die Planung enthalten, wovon wiederum rd. 23.000,- € für die Erstellung der Vorplanung bereits verausgabt wurden. Die benötigten Finanzmittel zur Erstellung der weiteren Planung und Kostenberechnung in Höhe von rd. 127.000,- € werden im Rahmen des Veränderungsverzeichnisses für den Haushalt 2019 angemeldet. Eventuelle Kosten für Bodenaustausch bzw. –verbesserungen, Lärmschutzmaßnahmen sowie Verkehrsprovisorien sind in den Gesamtkosten nicht enthalten, da deren Notwendigkeit bzw. Umfang erst im weiteren Verlauf der Planung ermittelt werden kann. Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenschätzung. Aufgrund der Kostenqualität „Kostenschätzung“ können sich bis zur Kostenfeststellung Abweichungen von bis zu 30 % ergeben. Der beitragsfähige Ausbauaufwand für die Herstellung der Nebenanlagen in der Erschließungsanlage Höherhofstraße Teil 1 (von Posener Straße bis nach den Mauresköthen) ist zu 90 % umlagefähig nach den §§ 127 ff BauGB, da die Vorlage 66/ 84/2018 > Seite 3 von 5 > RSD Vorlage erstmalige Herstellung der v.g. Erschließungsanlage noch nicht abgeschlossen ist. Die übrigen Aufwendungen sind nicht beitragsfähig Terminplan Der Rahmenterminplan für das Glasmacherviertel sieht derzeit eine Fertigstellung der Bebauung bis Ende 2020 vor. Dementsprechend wird die Fassung des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses bis Ende 2019 angestrebt. Anlagen: Nr. Anlage 1 Vorentwurf -Lageplan K75 -03/101 Alternative: keine Amt: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin: Beigeordnete Zuschke Vorlage 66/ 84/2018 > Seite 4 von 5 > RSD Vorlage Höherhofstraße / Gubener Straße / Nach den Mauresköthen – Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz Beratungsfolge: Gremium Sitzungs-datum Ergebnis mit Abstimmungsver halten Wortlaut bei abweichenden Beschlüssen Bezir ksvertretung 8 04.10 .2018 mehrheitlich empfohlen Bezirksvertretung 7 25.09.2018 einstimmig empfohlen Ordnungs - und Verkehrsausschuss 07.11.2018 mehrheitlich beschlossen Haupt - und Finanzausschuss 03.12.2018 passieren lassen Rat 13.12.2018 Vorlage 66/ 84/2018 Seite 5 von 5

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 66/ 84/2018