Verwaltungsvorlage Aktenzeichen 178 38/2004

Kölner Straße und Ortsumgehung Oberbilk

Termine abgeschlossen Die eingetragenen Termine sind vergangen; ein eindeutiges abschließendes Ergebnis ist nicht veröffentlicht.
Kölner Straße · Stadtbezirk 1 (Altstadt, Stadtmitte)örtlicher Bezug 1Dokument 19. Februar 2004veröffentlicht

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Ö Vorlagen - Nr. 178 38/2004 Seite 1 von 1 Informationsvorlage Kölner Straße und Ortsumgehung Oberbilk Der Bezirksvertretung 8 wurde in der Sitzung am 06.11.2003 mitgeteilt, dass eine Information zu den verkehrlichen Auswirkungen des Umbaus der Kölner Straße mit Reduzierung der Fahrspuren für den Stadtezirk 8 und zum Sachstand hinsichtlich der Ortsumgehung Oberbilk erarbeitet wird. Das zuständige Fachamt teilt nunmehr mit, dass durch den Umbau der Kölner Straße keine spürbaren Veränderungen im umgebenden Straßennetz gegenüber dem heutigen Zustand erwartet werden. Aufgrund des Verkehrszustandes, der sich auf der umzugestaltenden vierstreifigen Straße (Abschnitt Oberbilker Markt bis Oberbilker Allee) in den letzten Jahren wegen Baustellen (U-Bahn Bau) und des Parkens in zweiter Reihe (besonders zwischen Oberbilker Markt und Ellerstraße) eingestellt hat, sind nach geordneten Verhältnissen durch den zweistufigen Umbau im Streckenverlauf keine nennenswerten Veränderungen des jetzigen Verkehrsbildes zu erwarten. Für den Abschnitt der Ortsumgehung Oberbilk zwischen der Werdener Straße und der Siegburger Straße liegt eine Machbarkeitsstudie vor. Das Ergebnis dieser Studie wird den politischen Gremien noch in diesem Frühjahr vorgestellt. Die Vergabe der Planungen zur Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erfolgt in der zweiten Jahreshälfte 2004, so dass das Planfeststellungsverfahren selbst Ende 2005 eingeleitet werden kann. Für den Abschnitt Werdener Straße bis Kölner Straße (Ausbau und Erweiterung der Moskauer Straße) ist kein Planfeststellungsverfahren erforderlich, da das Baurecht bereits auf Grundlage des Bebauungsplanes IHZ besteht. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens kann der Baubeginn, unter der Voraussetzung, dass die erfoderlichen GVFG - Mittel bereitgestellt werden, 2007 und die Inbetriebnahme der gesamten Ortsumgehung Oberbilk im Jahre 2010 erfolgen. Die Ortsumgehung Oberbilk hat die folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Stadtbezirk 8: Der Streckenabschnitt Erkrather Straße / Reisholzer Straße wird zwischen der Ronsdorfer Straße und Am Hackenbruch voraussichtlich um ca. 20 bis 25 % (ca. 6.000 bis 7.500 Kfz/ 16 h) entlastet. Es erfolgt eine Verlagerung auf die Ortsumgehung Oberbilk über die Karl-Geusen-Straße. Hierdurch wird die Karl-Geusen- Straße im Abschnitt zwischen dem Knoten zur Ortsumgehung und Am Turnisch um ca. 38% (ca. 7.500 - 9.500 Kfz/16h) belastet. Der Straßenzug Klein Eller bis A 46 erfährt nur eine marginale Veränderung (ca. 1.000 - 2.000 Kfz/16h). RSD AllVorlg.WPT RSD AllVorlg.WPT

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Quelle: Ratsinformationssystem Düsseldorf · Aktenzeichen 178 38/2004